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DE3344217A1 - Vorrichtung zum ueberfuehren einer papierbahn von der pressen- in die trockenpartie einer papiermaschine - Google Patents

Vorrichtung zum ueberfuehren einer papierbahn von der pressen- in die trockenpartie einer papiermaschine

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DE3344217A1
DE3344217A1 DE19833344217 DE3344217A DE3344217A1 DE 3344217 A1 DE3344217 A1 DE 3344217A1 DE 19833344217 DE19833344217 DE 19833344217 DE 3344217 A DE3344217 A DE 3344217A DE 3344217 A1 DE3344217 A1 DE 3344217A1
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DE
Germany
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guide
paper
guide roller
roller
transfer strip
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DE19833344217
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DE3344217C2 (de
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Hans-Werner 8360 Deggendorf Höricke
Gerhard 7924 Steinheim Kotitschke
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JM Voith GmbH
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JM Voith GmbH
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Publication date
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Priority to FI844813A priority patent/FI73479C/fi
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Priority to US07/014,988 priority patent/US4698918A/en
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G9/00Other accessories for paper-making machines
    • D21G9/0063Devices for threading a web tail through a paper-making machine

Landscapes

  • Paper (AREA)

Description

P 4067 J.M. Voith GmbH
Kennwort: "Streifen-Umlenkung" Heidenheim
Vorrichtung zum Überführen einer Papierbahn von
der Pressen- in die Trockenpartie einer
Papiermaschine
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit den Merkmalen, die im Oberbegriff des Anspruches 1 angegeben sind. In den meisten modernen Papiermaschinen werden zum "Einfädeln" der Papierbahn in die Trockenpartie (nach einem Stillstand oder einem Papier-Abriß) Seilführungen verwendet. Diese sind wie folgt ausgebildet; In jeder Trockenzylindergruppe laufen entlang dem Laufweg der Papierbahn zwei Seile, mit deren Hilfe zunächst ein schmaler Randstreifen der Papierbahn, der sogenannte Überführungsstreifen, in die Trockenzylindergruppe eingeführt wird. Während dieser Einzieh-Phase leitet man den übrigen Teil der Papierbahn vom Bahnbildungssieb oder von einer der PreQwalzen in einen Ausschußsammelbehälter. Danach verbreitert man den Überführungsstreifen, bis er die volle Breite der Papierbahn erreicht hat, so daß schließlich die gesamte Papierbahn durch die Trockenpartie läuft.
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Bekanntlich befindet sich die Seilführung am führerseitigen Rand der Trockenzylinder, und zwar außerhalb der Papierbahnbreite. Deshalb muß man den Überführungsstreifen vor der Einlaufstelle in die Seilführung aus seiner normalen Laufbahn seitlich umlenken.
Eine bekannte Seilführung dieser Art ist beschrieben in der DE-AS 25 38 846. Dort läuft die Papierbahn von einer Steinwalze, die mit einer weiteren Preßwalze den letzten Preßspalt bildet, frei zu einer ersten Papierleitwalze und von dieser ebenfalls frei zu einer zweiten Papierleitwalze. Dort ist die Einlaufstelle der Seilführung angeordnet. Bei Vorhandensein solcher freier Papierzüge kann man das seitliche Umlenken des Überführungsstreifens, um diesen in die Einlaufstelle der Seilführung umzuleiten, verhältnismäßig leicht bewerkstelligen. Ein Nachteil ist jedoch die Gefahr, daß die noch sehr feuchte Papierbahn in den freien Papierzügen in Längsrichtung gedehnt wird.
Deshalb werden neuerdings Walzenanordnungen bevorzugt, bei denen eine geschlossene Papierbahn-Führung von der Pressen- zur Trokkenpartie vorgesehen ist. Verschiedene Beispiele hierfür sind ersichtlich aus den folgenden Druckschriften: US-PS 3 874 997, DE-OS 27 30 149 (= US-PS 4 183 148), US-PS 4 359 827 und US-PS 4 359 828.
Bei allen diesen bekannten Papiermaschinen läuft ein maschinen-Dreites Stützband üoer eine in der Pressenpartie angeordnete Leitwalze und von dort in die Trockenpartie, und zwar zumindest über den ersten Trockenzylinder derselben. Dieses Stützband führt somit die Papierbahn von der Pressenpartie in die Trockenpartie, so daß die Papierbahn auf dem Weg von der Pressenpartie in die Trockenpartie gestützt ist und keine nennenswerte Längsdehnung erleidet.
Schwierigkeiten treten jedoch auf, wenn derartige bekannte Papiermaschinen mit einer Seilführung ausgerüstet werden sollen. (In den genannten Schriften sind Seilführungen oder ähnliche Vorrichtungen zum Einfädeln der Papierbahn in die Trockenpartie
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nicht beschrieben). Bei einer geschlossenen Papierführung von der Pressen- in die Trockenpartie haftet nämlich der Überführungsstreifen am Stützband, so daß er nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten seitlich umgelenkt werden kann, um ihn in die Einlaufstelle der Seilführung zu leiten.
Es ist deshalb auch schon vorgeschlagen worden, in einer Papiermaschine mit geschlossener Papier-Überführung die Einlaufstelle der Seilführung nicht am ersten sondern am zweiten Trockenzylinder anzuordnen. Nach dem ersten Trockenzylinder löst sich nämlich der Anfang des Überführungsstreifens ohne besondere Hilfsmittel vom Stützband. Dies ist günstig für das Umlenken des Streifens in die Einlaufstelle der Seilführung. Man ist aber unter Umständen dadurch behindert, daß sich die Einlaufstelle der Seilführung innerhalb der Dunsthaube der Trockenpartie befindet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Papiermaschine mit einer geschlossenen Papier-Überführung von der Pressen- zu der Trockenpartie (die eine Seilführung aufweist) derart zu gestalten, daß das Einführen des Überführungsstreifens in die Einlaufstelle der Seilführung einfach und gefahrlos bewerkstelligt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Danach sind Maßnahmen getroffen, durch die der Überführungsstreifen - trotz der im normalen Betriebszustand geschlossenen Papier-Überführung - im Bereich zwischen der Pressenpartie und dem ersten Trockenzylinder vorübergehend in einer so großen Entfernung vom Stützband läuft, daß es wieder möglich ist, den Überführungsstreifen von Hand seitlich umzulenken und in die am ersten Trockenzylinder angeordnete Einlaufstelle der Seilführung zu leiten. Dieser Vorgang findet also gemäß der Erfindung - wie bei bekannten Papiermaschinen mit offener Papier-Überführung - an einer leicht zugänglichen Stelle, nämlich zwischen der Pressenpartie und dem ersten Trockenzylinder statt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der erste Trockenzylinder für das Einfädeln der Papierbahn in die Trockenpartie keinen separat steuerbaren Antrieb benötigt.
Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angege.ben und nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert.
Die Figur 1 zeigt einen Ausschnitt aus einer Papiermaschine, und zwar die Uberführungsstelle von der Pressenpartie in die Trokkenpartie, teils in einer schematischen Ansicht von der Seite her, teils im Schnitt.
Die Figur 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie H-II der Figur 1.
Die Figur 3 zeigt eine andere Ausführungsform in einem der Fig. 2 entsprechenden Schnitt.
Die Figur 4 zeigt eine Abwandlung der in Fig. 1 dargestellten Anordnung.
Die Figur 5 zeigt einen Ausschnitt aus einer Papiermaschine ähnlich Fig. 4, jedoch für eine andere Pressenpartie-Bauart.
In Fig. 1 erkennt man von der Pressenpartie eine Steinwalze 23 und eine Preöwalze 24, die miteinander den letzten Preöspalt der Pressenpartie bilden. Durch den Preßspalt und über eine Filzleitwalze 25 läuft ein Naßfilz 10.
Von der Trockenpartie erkennt man den ersten Trockenzylinder 22 und zwei Leitwalzen 20 und 21. über diese läuft ein endloses Stützband 19, das vorzugsweise als ein luftdurchlässiges Siebband ausgebildet ist. Die Leitwalze 21 ist eine gerillte Walze (oder eine Saugwalze); sie ist unmittelbar neben der Steinwalze 23 angeordnet, so daß das Stützband 19 - im normalen Betriebszu-
stand der Papiermaschine - die Papierbahn unmittelbar voh der Steinwalze 23 übernimmt und in die Trockenpartie führt. Die Papierleitwalze 21 wird derart angeordnet, daß höchstens ein kleiner Abstand zwischen den Mantelflächen der Steinwalze 23 und der Papierleitwalze 21 besteht.
Auf der nicht von der Papierbahn berührten Seite des Stützbandes 19, also innerhalb der Stützband-Schlaufe, ist zwischen der Leitwalze 21 und dem Trockenzylinder 22 ein sogenannter Foilkasten 18 angeordnet. Dieser hat die Aufgabe, beim normalen Betrieb die Papierbahn auf dem Weg von der Leitwalze 21 zum Trockenzylinder 22 am Stützband 19 zu halten. Zu diesem Zweck ist in bekannter Weise der Spalt 17 zwischen der Kastenunterseite und dem Stützband keilförmig ausgebildet. Zusätzlich kann an den Foilkasten eine Absaugleitung 4 angeschlossen werden, so daß über Saugöffnungen 5 Luft aus dem Spalt 17 abgesaugt werden kann. Am Foilkasten befestigte Streichleisten 6, 7 und 8 sowie ein Abstreifer 9 und der Naßfilz 10 führen die vom Stützband transportierte Luft in Bereiche, wo Luftströmungen unschädlich sind (Pfeile 26, 27, 28). Der Abstreifer 9 erstreckt sich durch den Zwischenraum zwischen den Walzen 21, 23 und 25.
Aus Figur 1 erkennt man auch die Laufwege der beiden Seile 15 und 16 der Seilführung, die zum Einfädeln des Uberführungsstreifens durch die Trockenpartie dient. Die Figur 2 zeigt die Seile 15 und 16, schematisch im Querschnitt, in einer am äußersten Ende des Trockenzylinders befindlichen Seilrille liegend.
Zum Einführen des Überführungsstreifens in die Einlaufstelle der Seilführung wird gegebenenfalls im Foilkasten 18 die Absaugung (Leitung 4) abgeschaltet. Zunächst läuft die gesamte Papierbahn einschließlich des Uberführungsstreifens entlang der in Fig. 1 sichtbaren gepunkteten Linie über die Steinwalze 23 bis zum Schaber 26, der sie nach unten in einen nicht dargestellten Ausschußsammelbehälter leitet. Eine Stange 13, die sich während des normalen Papiermaschinenbetriebes außerhalb der Papiermaschine befindet (in der Stellung R, Figur 2), wird in die Position A
geschoben, also dicht unter das Stützband 19, in den Bereich der normalen Laufbahn des Überführungsstreifens 14. Nun kann der Überführungsstreifen wie gewohnt von der Steinwalze 23 auf den Zylinder 22 geblasen werden. Er läuft nun entlang der Linie 14· zwischen dem Stützband 19 und dem Trockenzylinder 22 und wird hinter der Ablaufstelle des Stützbandes 19 vom Zylinder 22 mit Hilfe eines nicjit sichtbaren Schabers vom Zylinder abgenommen. Nun wird die Stange 13 in die Position B verstellt. Außerdem wird zwischen der Steinwalze 23 und aem Zylinder 22 eine kleine Differenzgeschwindigkeit eingestellt, so daß der Überführungsstreifen entlang der Linie 14" straff gespannt über die Stange 13 läuft. Nun kann der Überführungsstreifen von Hand seitlich umgelenkt und in die "Seilschere", d.h. in die Einlaufstelle der Seilführung (Treffpunkt der Seile 15 und 16 auf dem Zylinder 22) geleitet werden. Die Position A der Stange 13, in möglichst geringem Abstand vom Stützband 19, erleichtert das Hinüberblasen des Überführungsstreifens von der Steinwalze 23 auf den Zylinder 22. Die Position B, bei der sich die Stange 13 in größerem Abstand vom Stützband 19 befindet, ist erforderlich, um die beim Umlenken des Überführungsstreifens in die Seilschere bestehende Unfallgefahr so gering wie möglich zu halten.
Schließlich wird die Stange 13 zunächst zurück in die Position A und dann zurück in die Ruhestellung R verstellt, so daß der Uberführungsstreifen 14 sich an das Stützband 19 anlegen kann. Zweckmäßig ist es, die Stange 13 kurze Zeit in der Position A stehen zu lassen, damit das Anlegen des Uberführungsstreifens an das Stützband 19 allmählich, d.h. ohne Gefahr der Faltenbildung, erfolgen kann. Schließlich läuft der Überführungsstreifen auf seinem normalen Laufweg innerhalb der Papierbahnbreite durch die gesamte Trockenpartie. Nun wird gegebenenfalls die Absaugung im Foilkasten eingeschaltet und der Gautschknecht (der den Überführungsstreifen von der Papierbahn abgetrennt hat) auf volle Breite gefahren.
Zusätzlich oder alternativ zu der Stange 13 kann der Überführungsstreifen mit Hilfe von Blasluftdüsen 11 und/oder 12, die Luft durch das Stützband 19 hindurch blasen können, vom Stützband abgehoben werden, so daß der Überführungsstreifen ähnlich wie schon beschrieben, etwa entlang der Linie 14" zum Trockenzylinder 22 läuft und von Hand in den Einlauf der Seilführung umgelenkt werden kann.
Die gemeinsame Installation beider Führungseinrichtungen, nämlich sowohl der Stange 13 (oder einer Leitrolle) als auch der Blasluftdüsen 11 und/oder 12, kommt dann in Betracht, wenn die Gefahr besteht, daß der Uberführungsstreifen beim Durchlauf durch die Trockenpartie eventuell abreißt. In diesem Fall muß man den Uberführungsstreifen erneut in die Seilschere umlenken. Hierzu ist es aber nicht erforderlich, den oben beschriebenen Vorgang ganz von vorn zu beginnen. Vielmehr wird der mit dem Stützband 19 von der Leitwalze 21 zum Zylinder 22 laufende Uberführungsstreifen 14 mit Hilfe der Blasluft vom Stützband abgelöst, bis er etwa die Bahn 141 oder die Bahn 14" einnimmt. Bei Bedarf kann auch wieder die Stange 13 in die Position A und danach in die Position B gebracht werden. Danach fährt man fort wie oben beschrieben.
Gemäß den Figuren 1 und 2 hat die Stange 13 eine kreiszylindrische Form. Sie erstreckt sich (parallel zu den Drehachsen der Leitwalze 21 und des Zylinders 22) in den Positionen A und B nur unwesentlich über die Breite des Überführungsstreifens 14 hinaus in Richtung zur anderen Seite der Papiermaschine. Die Figur 3 zeigt eine andere mögliche Gestaltung der Stange 13a. Diese Stange verjüngt sich in Richtung zur anderen Seite der Papiermaschine hin. Außerdem ist sie wesentlich länger als die Stange 13 der Fig. 2; d.h. sie erstreckt sich über die Breite des überführungsstreifens 14 hinaus in Richtung zur anderen Seite der Papiermaschine. Diese Form der Stange 13a kann gewählt werden, wenn bei der Ausführungsform nach Fig. 2 beim1 Zurückziehen der Stange 13 aus der Position A in die Position R immer noch die
Gefahr besteht, daß sich im Überführungsstreifen eine Falte bildet. Bei der Ausführungsform der Stange 13a gemäß Fig. 3 kann der Gautschknecht schon dann auf volle Breite gefahren werden, solange sich die Stange 13a noch in der Position A befindet oder zumindest während die Stange 13a aus der Position A in die Position R zurückgestellt wird. Dadurch kann ein stabilerer Lauf des Überführungsstreifens durch die Trockenpartie erwartet werden.
Die in der Figur 4 gezeigte Anordnung unterscheidet sich von der Anordnung gemäß Figur 1 zunächst dadurch, daß zwischen der Leitwalze 21 und der Steinwalze 23 ein größerer Abstand vorgesehen ist. Dadurch kann eine Stange 13b in den zwischen diesen beiden Walzen befindlichen Zwischenraum eingeführt werden, und zwar dorthin, wo der Umfang der Leitwalze 21 frei von der Papierbahn ist (Position A1). Aus dieser Position kann die Stange 13b um die Schwenkachse S nach unten geschwenkt werden, so daß sie schließlich die Position B1 einnimmt. Die Schwenkachse S ist derart exzentrisch zur Drehachse der Leitwalze 21 angeordnet, daß der Abstand der Stange 13b von der Leitwalze 21 auf dem Weg in die Position B1 größer wird.
Der Vorteil dieser Konstruktion besteht darin, daß beim Hinüber-Blasen der Spitze des Überführungsstreifens 14 von der Steinwalze 23 zum Trockenzylinder 22 die Stange 13b sich vollkommen außerhalb des Laufweges der Papierbahn Defindet, nämlich in der Position A1. Somit kann sich der Überführungsstreifen nicht an der Stange 13b stoßen oder an ihr hängen bleiben. Der Überführungsstreifen 14 läuft also zunächst auf dem normalen Laufweg der Papierbahn von der Steinwalze 23 über das Stützband 19 zum Zylinder 22. Wenn nun die Stange 13b aus der Position A1 in die Position "B1 verschwenkt wird, so hebt sie den Überführungsstreifen vom Stützband 19 ab und führt inn vorübergehend entlang der Laufbahn 14111. Nun kann der Überführungsstreifen, wie schon oben beschrieben, von Hand seitlich umgelenkt und in die Seilschere geleitet werden. Danach wird die Stange 13b wieder langsam in die Position A1 zurückgeschwenkt, wodurch der
Überführungsstreifen 14 wieder zum Anliegen an das Stützband 19 kommt. Nun kann die Papierbahn auf ihre volle Breite gebracht werden.
Bei dieser Methode kommt man mit Sicherheit ohne die in Fig. 1 und 2 vorhandenen Blasluftdüsen 11 und 12 aus, weshalb diese in Fig. 4 weggelassen wurden.
Falls es erwünscht ist, während des normalen Papiermaschinen-Betriebes einen kleineren Abstand zwischen der Leitwalze 21 und der Steinwalze 23 einzustellen, so ist es zweckmäßig, die Leitwalze 21 in etwa horizontaler Richtung verstellbar zu machen.
Bei den Anordnungen gemäß den Figuren 1 und 4 befindet sich der Preßspalt zwischen der Steinwalze 23 und der Preßwalze 24 im oberen Bereich des Mantels der Steinwalze 23. Somit läuft die Papierbahn in Richtung von oben nach unten zur Leitwalze 21 hin. Die Figur 5 zeigt eine hiervon abweichende Anordnung. Man sieht, daß nunmehr die Preßwalze 241 unterhalb der Steinwalze 23' angeordnet ist. Somit läuft die Papierbahn in Richtung von unten nach oben zur Stützband-Leitwalze 21 hin. unterhalb dieser muß nunmehr eine zusätzliche Papierleitwalze 91 angeordnet werden, welche die Papierbahn von der Steinwalze 23' auf das zum Zylinder 22 laufende Stützband 19 überführt. Die normale Position der Leitwalze 21 und des Foilkasten 18a ist mit vollen Linien dargestellt. In der Nähe des Trockenzylinders 22 ist für den Foilkasten 18a und die Leitwalze 21 eine gemeinsame Schwenkachse Z vorgesehen, so daß die beiden genannten Bautöile fur den Uberführ-Vorgang in die strichpunktiert dargestellte Position nach oben geschwenkt werden können.
Eine Führungsstange 13c kann in den Zwischenraum zwischen den Walzen 21, 23' und 91 eingeführt werden (Position A'1). Die Stange 13c kann - wenn Foilkasten 18a und Leitwalze 21 angehoben sind - um den Umfang der Papierleitwalze 91 in die Position B·1 geschwenkt werden. Die Schwenkachse S1 wird vorzugsweise derart
exzentrisch zur Drehachse der Papierleitwalze 91 angeordnet, daß sich der Abstand zwischen der Stange 13c und der Papierleitwalze 91 bei der genannten Schwenkbewegung vergrößert.
Die in den Figuren 1 und 2 vorhandenen Blasdüsen 11 und 12 sind auch bei der Bauweise gemäß Figur 5 nicht erforderlich. Zweckmäßig ist es jedoch, die durch den keilförmigen Spalt 17 gebildete Unterdruckzone möglichst weit in Richtung zur Leitwalze zu verlängern. Dies erleichtert das Übergeben der Papierbahn von der Papierleitwalze 91 an das Stützband 19. Dies gilt insbesondere für den Augenblick des Hinüber-Blasens der Spitze des Überführungsstreifens am Beginn des Überführungsvorganges. Gegebenenfalls kann am Foilkasten 18a im Bereich des Überführungsstreifens oberhalb.der Papierleitwalze 91 ein kleiner Saugkasten vorgesehen werden. Die Seilführung wird bei der Bauweise nach Figur 5 genauso wie in den Figuren 1 und 4 angeordnet. In der Figur 5 sind die Seile 16 und 17 weggelassen worden.
Zum Einführen des Überführungsstreifens in die Seilschere wird folgendermaßen vorgegangen:
1. Hinüberblasen der Spitze des Überführungsstreifens von der Steinwalze 231 zur Papierleitwalze 91, wonach der Überführungsstreifen mit dem Stützband 19 zu dem Zylinder 22 läuft.
2. Einführen der Stange 13c in die Position A".
3. Anheben des Foilkastens 18a mit der Leitwalze 21.
4. Verschwenken der Stange 13c aus der Position A11 in die Position B1+".
5. Seitliches Umlenken des Überführungsstreifens, um ihn in die Seilschere einzuführen.
6. Zurückschwenken der Stange 13c aus der Position B11 in die Position A1·.
7. Absenken des Foilkasten 18a und der Leitwalze 21.
9. Verfahren des Gautschknechtes auf die volle Papierbahn-Breite.
Heidenheim, 06.12.83
O123k/Sh/Srö

Claims (11)

P 4067 J.M. Voith GmbH Kennwort: "Streifen-Umlenkung" Heidenheim Patentansprüche
1.) Vorrichtung zum Überführen einer Papierbahn von der Pressen- in die Trockenpartie einer Papiermaschine, mit einem endlosen maschinenbreiten Stützband (19), das über eine in der Pressenpartie angeordnete Leitwalze (21) und zumindest über den ersten Trockenzylinder (22) der Trockenpartie läuft, sowie mit einer in der Trockenpartie auf der einen Seite der Papiermaschine außerhalb der Papierbahnbreite angeordneten Seilführung (15, 16), die zum Einfädeln eines schmalen Randstreifens der Papierbahn, des Sogenannten Uberführungsstreifens (14), in die Trockenpartie dient, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Überführungsstreifens (14) zwischen der Leitwalze (21) und dem ersten Trockenzylinder (22) eine Führungseinrichtung (13; 13a; 13b bzw. 11, 12) vorgesehen ist zum vorübergehenden Führen des Uberführungsstreifens (14) losgelöst vom Stützband (19), und daß die Einlaufstelle der Seilführung (15, 16) vor oder irr der Papier-Umschlingungszone des ersten Trockenzylinders (22) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Führungseinrichtung wenigstens eine Luftolasdüse (11, 12) innerhalb der Stützband-Schlaufe angeordnet ist, deren Blasrichtung im Bereich des Überführungsstreifens (14) durch das Stützband (19) hindurch gerichtet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Führungseinrichtung ein mechanisches Führungselement (Stange 13, 13a; Leitrolle od.dgl.) vorgesehen ist, das sich parallel zur Drehachse der Leitwalze (21) erstreckt und das in der Nähe des Stützbandes (19) seitlich von außen her in den außerhalb der Stützband-Schlaufe befindlichen Bereich und zurück.bewegbar ist (Positionen R bzw. A).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß parallel zur Drehachse der Leitwalze (21) gesehen - der Abstand zwischen dem Führungselement (13; 13a, 13b) und dem Laufweg des Stützbandes (19) veränderbar ist (Position A oder B).
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich das mechanische Führungselement (13) in Richtung zur anderen Seite der Papiermaschine hin über die Breite des Überführungsstreifens (14) hinaus erstreckt und sich dorthin verjüngt, und zwar auf der vom Überführungsstreifen (14) berührten Fläche.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Führungseinrichtung ein mechanisches Führungselement (Stange 13b, Leitrolle od.dgl.) vorgesehen ist, das sich parallel zur Drehachse der Leitwalze (21) erstreckt und die folgenden Positionen einnehmen kann:
a) das Führungselement (13b) erstreckt sich entlang dem von der Papierbahn freien Teil des Umfangs der Leitwalze (21) in den zwischen dieser Leitwalze und der benachbarten Pressenpartie-Walze (23) befindlichen Zwischenraum (Position A');
b) das Führungselement (13b) erstreckt sich entlang dem von der Papierbahn umschlungenen Teil des Umfangs der Leitwalze (21) (Position B1).
33Λ42 1
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (13b) entlang dem Umfang der Leitwalze (21) verschwenkbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse derart exzentrisch zur Drehachse der Leitwalze (21) angeordnet ist, daß der Abstand zwischen der Leitwalze und dem Führungselement (13b) in dessen unwirksamer Position (Af) kleiner ist als in der wirksamen Position (B1).
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage der Leitwalze (21) derart verstellbar ist, daß der Abstand zwischen ihr und der benachbarten Pressenpartie-Walze (23) veränderbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 für eine Papiermaschine, worin die Papierbahn in Richtung von unten nach oben von einer Preßwalze (23 ·) über eine Papierleitwalze
(91) zum Stützband (19) hin läuft, dadurch gekennzeichnet, daß als Führungseinrichtung ein mechanisches Führungselement (Stange 13c, Leitrolle oder dergleichen) vorgesehen ist, das sich parallel zur Drehachse der Papierleitwalze (91) erstreckt und die folgenden Positionen einnehmen kann:
a) das Führungselement (l3c) erstreckt sich oberhalb der Papierbahn in den zwischen der Papierleitwalze (91) und der genannten Preßwalze (23') befindlichen Zwischenraum (Position A·1);
b) das Führungselement (l3c) erstreckt sich in den zwischen der Papierleitwalze (91) und dem Trockenzylinder (22) befindlichen Zwischenraum (Position B11).
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (l3c) entlang dem Umfang der Papierleit-
walze (9J) verschwenkbar ist, und zwar um eine derart exzentrisch zur Drehachse dieser Walze angeordnete Schwenkachse, daß sich der Abstand des Führungselements (l3c) von der Papierleitwalze (91) auf dem Weg zur Position B1 vergrößert.
Heidenheim, 06.12.83
O123k/Sh/Srö
DE19833344217 1983-12-07 1983-12-07 Vorrichtung zum ueberfuehren einer papierbahn von der pressen- in die trockenpartie einer papiermaschine Granted DE3344217A1 (de)

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