DE3342899C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Vereinzeln
und Anordnen von plättchen- und/oder stäbchenförmigen
Bauteilen, insbesondere elektrischen Bauelementen (Chips oder
MELFs) aus einer ungeordneten Menge in vorbereiteten Aufnahmen
eines Tragelementes, vorzugsweise eines Gurtes, gemäß
Oberbegriff Patentanspruch 1.
Die Erfindung bezieht sich dabei insbesondere auf eine
Vorrichtung zum Aufgurten von plättchen- und/oder stäbchenförmigen
elektrischen Bauelementen, d. h. auf eine Vorrichtung,
mit der es möglich ist derartige elektrische Bauelemente,
die auch als "Chips" oder "MELFs" bezeichnet werden
und die nach ihrer Herstellung als ungeordnete Menge
vorliegen, jeweils einzeln in einer vorbestimmten Lage in bereitstehende
Ausnehmungen (Aufnahmen) eines Gurtes einzubringen,
der bzw. dessen Aufnahmen dann anschließend mit einem
geeigneten Material, beispielsweise mit einem bandförmigen
Material verschlossen werden.
Die angesprochenen plättchen- oder stäbchenförmigen elektrischen
Bauelemente, die sich durch extrem kleine Abmessungen
(in der Größenordnung von wenigen Millimetern und darunter)
auszeichnen und im Gegensatz zu herkömmlichen elektrischen
Bauelementen keine Anschlußdrähte, sondern lediglich Kontaktierungsflächen
besitzen, gewinnen zunehmend größere Bedeutung
bei der Herstellung von elektrischen Schaltungen. Um
eine automatische Bestückung von Schaltungen mit diesen
Bauelementen zu ermöglichen, ist es notwendig, sie in
aufgegurteter Form, d. h. in einer solchen Form bereit zu
stellen, daß die einzelnen Bauelemente jeweils in einer
vorbestimmten Lage in den Aufnahmen des Gurtes angeordnet
sind, so daß diese Bauelemente dann in dieser aufgegurteten
Form und dabei vor allem auch in der durch die Aufgurtung
festgelegten Lage einen Bestückungsautomaten zugeführt werden
können. Um beim automatischen Bestücken von elektrischen
Schaltungen, die eine Vielzahl von Bauelementen enthalten,
Bestückungsfehler auszuschließen, ist ein Aufgurten der
Bauelemente mit äußerst hoher Präzision vor allem dahingehend
erforderlich, daß Bauelemente-Lücken im Gurt, d. h. von
Bauelementen nicht belegte Aufnahmen im Gurt vermieden
werden.
Bekannt ist eine Vorrichtung der eingangs geschilderten Art
(DE-OS 31 13 546), die zum Einbringen von plättchenförmigen
Bauelementen (MELFs) in die Aufnahme eines Gurtes ein um
eine horizontale Achse umlaufendes rad- oder ringartiges
Transportelement besitzt an dessen Außenfläche mehrere,
jeweils von einer Vertiefung gebildete Transportaufnahmen
vorgesehen sind. Jede Transportaufnahme ist so ausgebildet,
daß sie jeweils nur ein Bauelement aufnehmen und an den Gurt
übertragen kann, wobei für die Aufnahme sowie für die
Übertragung des Bauelementes jede Aufnahme jeweils an der
- bezogen auf die Drehachse des Transportelementes - radial
außen liegenden Seite offen ist, d. h. dort eine Öffnung bzw.
Abgabeöffnung aufweist. Beim Umlauf des Transportelementes
bewegen sich die Transportaufnahmen zwischen einer
Aufgabeposition und einer Abgabeposition sowie von letzterer wieder
zurück an die Aufgabeposition. Die Bauelemente werden der
Aufgabeposition über einen Vibrationsförderer zugeführt,
wobei die Bauelemente hier in Reihe hintereinander angeordnet
sind und dem Vibrationsförderer an der Aufgabeposition durch
die Transportaufnahmen des umlaufenden Transportelementes
nacheinander entnommen werden. Jedes von einer Transportaufnahme
aufgenommenes Bauelement gelangt dann an die Abgabeposition,
an der synchron mit der Bewegung des Transportelementes
der Gurt derart vorbeibewegt wird, daß immer dann,
wenn eine Transportaufnahme die Abgabeposition erreicht hat,
eine Aufnahme des Gurtes unterhalb der Abgabeöffnung der
Transportaufnahme angeordnet ist, so daß das in der betreffenden
Transportaufnahme angeförderte Bauelement in die an
der Abgabeposition bereitstehende Aufnahme des Gurtes fallen
kann. Um ein sicheres Übertragen der Bauelemente an den Gurt
zu gewährleisten, weist das Transportelement an jeder
Transportaufnahme einen am Boden dieser Aufnahme mündenden
Kanal auf, der zum Halten des betreffenden Bauelementes vor
dem Erreichen der Abgabeposition mit einem Unterdurck
beaufschlagt ist und nach dem Erreichen der Abgabeposition
zur Unterstützung des Einbringens des Bauelementes in die
Aufnahme des Gurtes mit Druckluft beaufschlagt wird.
Nachteilig ist bei dieser bekannten Vorrichtung u. a., daß
dort die Bauelemente über den Vibrationsförderer so zugeführt
werden müssen, daß diese bereits an der Aufgabeposition die
richtige Orientierung aufweisen. Dies erfordert nicht nur
zusätzliche konstruktive Maßnahmen bei der Zuführung der
Bauelemente an die Aufgabeposition, sondern die bekannte
Vorrichtung führt unweigerlich dann zu Fehlern bei der
Aufgurtung, d. h. zu Bauelementen-Lücken im Gurt, wenn das
jeweils erste, an der Aufgabeposition bereitstehende Bauelement
nicht die erforderliche, richtige Orientierung
besitzt. Selbst bei richtiger Orientierung der Bauelemente an
der Aufgabeposition sind Bauelemente-Lücken im Gurt dann
nicht auszuschließen, wenn aufgrund eines Fehlverhaltens der
Vorrichtung das an der Aufgabeposition bereitstehende erste
Bauelement durch eine sich an dieser Position vorbeibewegende
Transportaufnahme nicht mitgeführt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs
geschilderten Art dahingehend weiterzubilden, daß sie bei
vereinfachter konstruktiver Ausbildung ein Vereinzeln und
Anordnen von plättchen- und/oder stäbchenförmigen Bauteilen
in Aufnahmen eines Tragelementes mit wesentlich höherer
Präzision bzw. geringerer Fehlerquote gestattet.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung der eingangs
geschilderten Art entsprechend dem kennzeichnenden Teil des
Patentanspruches 1 ausgebildet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet - unabhängig von
ihrer sonstigen, speziellen Ausbildung - nach dem
Grundprinzip, daß von der wenigstens einen nutenförmigen Vertiefung
des Transportelementes an der Aufgabeposition, an der die
Bauelemente als ungeordnete Menge bereitstehen, jeweils rein
zufällig eine gewisse Anzahl von Bauelementen aufgenommen
wird, und daß dann anschließend (von den ersten Mitteln) die
Bauelemente vollständig in die nutenförmige Vertiefung
eingebracht und/oder diejenigen Bauelemente ("falschen"
Bauelemente) vom Transportelement entfernt werden, die ganz
oder teilweise außerhalb der nutenförmigen Vertiefung liegen.
Da die nutenförmige Vertiefung in ihrem Querschnitt dem
Querschnitt der plättchen- oder stäbchenförmigen Bauelemente
genau angepaßt ist, verbleiben nach dem Entfernen der
"falschen" Bauelemente in der nutenförmigen Vertiefung des
Transportelementes nur solche, die die richtige Lage aufweisen.
Diese "richtigen" Bauelemente werden dann gegen Anschlag
formiert, so daß sie in der nutenförmigen Vertiefung
eine geschlossene lückenlose Reihe bilden, wobei das erste
Bauelement dieser Reihe an der Abgabeposition über die
Abgabeöffnung an die bereitstehende Aufnahme des Gurtes abgegeben
wird. Der Gurt liegt hierfür zumindest an der Abgabeposition,
vorzugsweise jedoch auch noch vor und nach dieser Position mit
einer Oberflächenseite, an der die Aufnahmen offen sind, gegen
eine die Abgabeöffnung(en) aufweisende Fläche des Transportelementes
an.
Nach Rückkehr der nutenförmigen Vertiefung an die Aufgabeposition
wird diese Vertiefung mit weiteren Bauelementen wieder
aufgefüllt, von denen eine bestimmte Anzahl (wiederum rein
zufällig) die richtige Lage aufweist, so daß nach Erreichen der
Abgabeposition erneut ein Bauelement in der vorgegebenen Lage in
die bereitstehende Aufnahme des Gurtes eingebracht werden kann.
Um sicherzustellen, daß mit hundertprozentiger Sicherheit in der
nutenförmigen Vertiefung wenigstens ein "richtiges" Bauelement
angeordnet ist, wenn diese Vertiefung die Abgabeposition
erreicht, ist es zweckmäßig, die Vorrichtung so auszubilden, daß
die nutenförmige Vertiefung im Bereich der Abgabeöffnung an
ihrer dem Boden der Vertiefung gegenüberliegenden offenen Seite
über eine Teillänge verschlossen ist, so daß die in dieser
verschlossenen Teillänge der nutenförmigen Vertiefung angeordneten
"richtigen" Bauelemente in der nutenförmigen Vertiefung auch
während des Vorbeibewegens an der Aufgabeposition verbleiben, so
daß auch dann, wenn sich in der nutenförmigen Vertiefung beim
Vorbeibewegen an der Aufgabeposition in einer Arbeitsphase mal
kein "richtiges" Bauelement anordnen sollte, ein solches
Bauelement aus einer vorausgehenden Arbeitsphase zur Abgabe an
die Aufnahme des Gurtes zur Verfügung steht.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in Teildarstellung eine Seitenansicht auf eine vertikale
Frontplatte einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, zusammen
mit den an dieser Frontplatte vorgesehenen wesentlichen
Funktionselementen der Vorrichtung;
Fig. 2 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 1;
Fig. 3 in Detaildarstellung das bei der Vorrichtung gemäß Fig. 1
verwendete ringförmige Transportelement, teilweise im
Schnitt, wobei auch die dem Transportelement benachbarten
Transportelemente wenigstens teilweise dargestellt sind;
Fig. 4 in vergrößerter Detaildarstellung einen Schnitt
entsprechend der Linie II-II der Fig. 3;
Fig. 5 in vergrößerter Detaildarstellung einen Schnitt
entsprechend der Linie III-III der Fig. 3;
Fig. 6 in vergrößerter Detaildarstellung einen Schnitt
entsprechend der Linie IV-IV der Fig. 3;
Fig. 7 in Teildarstellung eine Seitenansicht des ringförmigen
Transportelementes zur Verwendung bei der Vorrichtung
gemäß Fig. 1;
Fig. 8 in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 9 in Teildarstellung eine Seitenansicht des ringförmigen
Transportelementes der Vorrichtung gemäß Fig. 8;
Fig. 10 in schematischer Darstellung eine dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 11 in schematischer Teildarstellung eine Draufsicht auf die
Vorrichtung gemäß Fig. 10 von oben (in Blickrichtung des
Pfeiles A)
Fig. 12 und 13 zwei weitere Ausführungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 14 in vergrößerter Teildarstellung einen Schnitt durch einen
Gurt mit einem in einer Aufnahme dieses Gurtes angeordneten
elektrischen Bauelement.
Fig. 15 den Gurt in Draufsicht.
Die in den Fig. 1 bis 7 dargestellte Vorrichtung dient dazu,
nicht polarisierte, als kleine langgestreckte Plättchen (in der
Größenordnung 1 × 2× 0,5 mm) ausgebildete elektrische Bauelemente
1, die nach ihrer Herstellung als ungeordnete Menge vorliegen,
zu vereinzeln und in vorbereitete Aufnahmen 2 eines Gurtes 3
einzubringen und in diesen Aufnahmen festzulegen, wie dies in
der Fig. 14 dargestellt ist. Das Einbringen der Bauelemente 1 in
die Aufnahmen 2 erfolgt dabei so, daß in jeder Aufnahme 2 nur
jeweils ein einziges Bauelement 1 angeordnet ist, und zwar
bezüglich seiner Längskanten in einer genau vorgegebenen
Orientierung zur Längsrichtung des Gurtes 3. Bei der für die
Fig. 14 gewählten Darstellung wurde davon ausgegangen, daß die
Bauelemente 1 mit ihren Längskanten senkrecht zur Längsrichtung
des Gurtes 3 liegen, wobei die Aufnahmen 2 von rechteckförmigen,
mit ihrer Längserstreckung ebenfalls senkrecht zur Längsrichtung
des Gurtes 3 orientierten Öffnungen in diesem Gurt gebildet
sind, die (Öffnungen) an der Ober- und Unterseite des Gurtes 3
durch ein Streifenmaterial 4 bzw. 5, vorzugsweise durch ein
solches in transparenter Form verschlossen sind. Der Gurt 3,
welcher zusätzlich auch Perforationslöcher 6 aufweist, ist
beispielsweise aus Karton oder anderem geeignetem Material, wie
beispielsweise Kunststoff gefertigt. Das Streifenmaterial 4 bzw.
5, welches beispielsweise ein Band aus Kunststoff ist, ist mit
Hilfe eines Schmelzklebers oder durch Aufschweißen am Gurt 3
derart befestigt, daß dieses Streifenmaterial in Montage- bzw.
Bestückungsautomaten für elektrische Schaltkreise beim Entnehmen
der Bauelemente 1 aus der Aufgurtung als durchgehendes bzw.
fortlaufendes Band wieder von dem Gurt 3 abgezogen werden kann.
Bei der für die Fig. 14 gewählten Darstellung sind die Aufnahmen
2 an ihrer Unterseite durch das Streifenmaterial 5 verschlossen.
Es ist auch möglich, den Gurt 3 aus geeignetem Material,
beispielsweise aus Kunststoff so herzustellen, daß die Aufnahmen
2 an ihrer Oberseite offene und an ihrer Unterseite durch
Material des Gurtes 3 verschlossene Näpfchen sind, so daß zum
Festlegen der Bauelemente 1 in den Aufnahmen 2 nur das die
Oberseite dieser Näpfchen verschließende Streifenmaterial 4
erforderlich ist. Weiterhin ist es selbstverständlich auch
möglich, in entsprechend angepaßten Ausnehmungen des Gurtes 3
anstelle von plättchenförmigen Bauelementen 1 auch zylinderförmige
Bauelemente (sog. "MELFs") anzuordnen, wie dies in der Fig. 14
für das Bauelement 1′ und die zugehörige Aufnahme 2′
dargestellt ist.
Die in den Fig. 1-7 gezeigte Vorrichtung dient in erster Linie
zur Verarbeitung der plättchenförmigen Bauelemente 1. Diese
Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Frontplatte oder
Platine 7, die an einem nicht näher dargestellten Maschinengestell
derart befestigt ist, daß die Oberflächenseite der
Platine 7 in vertikalen Ebenen liegen. An der Vorderseite der
Platine 7 sind die eigentlichen Funktionselemente der Vorrichtung
befestigt und zwar zunächst einmal ein schalen- oder
napfartiges Lagerelement 8, welches eine Lageröffnung mit
kreisförmigem Querschnitt aufweist, in der einen Lagerbuchse 9
mit einer ebenfalls einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden
Innenöffnung angeordnet ist. Die Innen- bzw. Lageröffnung der
Lagerbuchse 9 liegt mit ihrer Achse senkrecht zur Außenseite der
Platine 7. In der Lagerbuchse 9 ist ein Ringelement 10 um eine
senkrecht zur Platine 7 verlaufende, horizontale Achse drehbar
gelagert, wobei dieses bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1-7
als Transportelement dienende Ringelement 10 mit seiner
Umfangs- bzw. Mantelfläche 11 gegen die Innenfläche der
Lagerbuchse 9 anliegt. An seiner der Platine 7 entfernt liegenden
Stirnseite ist das Ringelement 10 mit einem radial nach außen
über die Mantelfläche 11 vorstehenden flanschförmigen Abschnitt
12 versehen, der an seinem Außenumfang als Zahnkranz 13
ausgebildet ist. Innen weist das Ringelement 10 eine kreiszylinderförmige
Fläche 14 auf, die in vorgegebenen, gleichbleibenden
Abständen mit einer Vielzahl von nutenförmigen Vertiefungen 15
versehen ist, welche sich parallel zur Achse bzw. Drehachse des
Ringelementes 10 von der einen Stirnseite zu der anderen
Stirnseite dieses Elementes erstrecken, wobei sich die seitlichen
Begrenzungsflächen dieser Vertiefungen an der der Platine
7 abgewendeten Stirnseite des Ringelementes 10 in den
Längsseiten von Vorsprüngen 16 fortsetzen, die an dieser Stirnseite
des Ringelementes in gleichmäßigen Abständen voneinander
vorgesehen sind und mit ihrer Längserstreckung ebenfalls
parallel zur Achse des Ringelementes 10 liegen. Die Achse
des Ringelementes 10 zugewendete innere Seite der Vorsprünge 16
bildet jeweils die Fortsetzung der Fläche 14 außerhalb der
nutenförmigen Vertiefungen 15.
Im Inneren des Ringelementes 10 ist ein hülsenartiger Körper 17
angeordnet, der mit seiner Achse achsgleich mit der Drehachse
des Ringelementes 10 liegt und mit einem Abschnitt 17′
verminderten Querschnitt durch eine Bohrung des Lagerelementes 8 in
eine Sackbohrung der Platine eingreift. Auf dem hülsenartigen
Körper 17 sitzt zunächst im Abstand von der Platine 7 ein
Element 18, welches teilkreisförmig ausgebildet und an seinem
Außenumfang einstückig mit einer kreiszylinderförmigen Wand 19
hergestellt ist, die sich etwa über einen Winkelbereich von 180°
erstreckt. Die Wand 19 liegt mit ihrer Außenfläche an der
Innenfläche 14 des Ringelementes 10 an. Außerdem stützt sich die
Wand 19 mit ihrem dem Element 18 entfernt liegenden Rand gegen
die der Platine 7 benachbart liegende und parallel zu der
Platine verlaufende Innenfläche des Lagerelementes 9 ab. Durch
einen zwischen dem Abschnitt 17″ und 17‴ gebildeten Stufenabsatz
ist das Element 18 auch im Bereich des hülsenartigen
Körpers 17 bzw. dort, wo der Abschnitt 17‴ durch eine Bohrung
des Elementes 18 hindurchgeführt ist, in einem fest vorgegebenen
Abstand von der Platine 7 gehalten.
Auf dem Abschnitt 17′′ des hülsenartigen Körpers 17 sitzt
weiterhin ein scheibenartiges Element 20, welches mit seiner der
Platine 7 zugewendeten Seitenfläche gegen die dieser Platine
abgewendete Seite des Elementes 8 anliegt. Das kreisscheibenartige
Element 20 ist an seiner Umfangsfläche mit einer ringförmigen
Vertiefung versehen, die auch zu der der Platine 7
abgewendeten Seite des Elementes 20 hin offen ist und in der ein
Ring 21 drehbar gelagert ist, wobei die Achse dieses Ringes
achsgleich mit der Achse des Ringelementes 10 liegt. Die
Innen- bzw. Lagerfläche des Ringes 21 ist von einem Lagerring 22 aus
geeignetem Material gebildet. Auf dem hülsenartigen Körper 17
sitzt weiterhin eine äußere Scheibe 23, die den Ring 21 gegen
seitliches Herunterrutschen vom scheibenartigen Element 20
sichert. Durch eine Schraube 24 sind der hülsenartige Körper 17
sowie die an diesem Körper vorgesehenen Teile (Element 18 mit
Wand 19, Element 20 sowie Scheibe 23) an der Platine 7 drehfest
gehalten, wobei durch weitere Maßnahmen eine zusätzliche
Sicherheit gegen Verdrehen geschaffen werden kann.
Wie insbesondere die Fig. 1 und 2 zeigen, erstrecken sich das
Element 18 und die an diesem Element vorgesehene Wand 19 über
den jeweils oberen Bereich der Innenfläche 14 des Ringelementes
10, während im jeweils unteren Bereich der Innenfläche 14 die
dort vorgesehenen Vertiefungen 15 freiliegen. Weiterhin zeigen
die Figuren, daß insbesondere unterhalb des hülsenartigen
Körpers 17 im Inneren des Ringelementes 10 ein nach außen hin
vollständig geschlossener Raum 25 gebildet ist, der zur Aufnahme
der Bauelemente 1 dient, welche über ein Rohr bzw. über eine
Rutsche 26 als ungeordnete Menge in den Raum 25 eingebracht
werden.
Wesentlich ist bei der dargestellten Ausführungsform u. a., daß
die nutenförmigen Vertiefungen 15 zwar im jeweils unteren
Bereich der Innenfläche 14 durch die Umfangsfläche des Elementes
18 bzw. der Wand 19 nicht abgedeckt sind und über den größten
Teil ihrer Länge freiligen, daß diese Vertiefungen jedoch an
der der Platine 7 abgewendeten Stirnseite des Ringelementes 10
über eine gewisse Länge auch dort abgedeckt bleiben, wo das
Element 18 bzw. die Wand 19 nicht für eine derartige Abdeckung
sorgen, nämlich durch einen gegen die Innenfläche 14 anliegenden
Umfangsbereich des Elementes 20. Wesentlich ist weiterhin, daß
die Vorsprünge 16 mit ihrer der Drehachse des Ringelementes 10
zugewendeten Innenfläche gegen die kreiszylinderförmige Umfangsfläche
des Elementes 18 bzw. des Elementes 20 anliegen und auf
dieser Umfangsfläche beim Umlauf des Ringelementes 10 gleiten,
so daß die Vorsprünge 16 zwischen sich (in Verbindung mit den
Umfangsflächen der Elemente 18 und 20) nutenförmige Verteifungen
bilden, die allerdings - im Gegensatz zu den nutenförmigen
Vertiefungen 15 - nicht radial nach innen, sondern radial nach
außen hin offen sind. Wesentlich ist weiterhin, daß der Ring 21,
der den freien Enden der Vorsprünge 16 unmittelbar benachbart
liegt, eine solche Dicke aufweist, daß dieser Ring geringfügig
über die kreiszylinderförmgie Umfangsfläche des Elementes 20
vorsteht, und zwar um ein Maß, welches in etwa gleich der Tiefe
der nutenförmigen Vertiefungen 15 bzw. der Dicke der Vorsprünge
16 in Richtung radial zur Drehachse des Ringelementes 10 ist, so
daß die Umfangsfläche 27 des Ringes 21 in etwa niveaugleich mit
der der Drehachse des Ringelementes 10 abgewendeten Außenfläche
der Vorsprünge 16 liegt.
Der Ring 21 ist an seiner der Platine 7 abgewendeten Stirnseite
mit einem radial vom Ring wegstehenden Flansch 28 versehen, der
an seinem Außenumfang als Zahnkranz 29 ausgebildet ist. An
seiner Umfangsfläche 27 trägt der Ring 21 eine Vielzahl von
Stiften 30, die so angeordnet und ausgebildet sind, daß diese
Stifte in die von den Perforationslöchern 6 gebildete
Perforation des Gurtes 3 passen. Der Abstand zwischen den Flanschen 12
und 28 ist gleich oder geringfügig größer als die Breite des
Gurtes 3.
Wie insbesondere die Fig. 3 zeigt, weist das Ringelement 10 an
seiner Innenseite eine Vielzahl von düsenartigen Schlitzen 31
und 32 auf, die sich jeweils in etwa parallel zur Drehachse des
Ringelementes 10 erstrecken, und zwar ist jeweils ein Schlitz 32
im Bereich jeder nutenförmigen Vertiefung 15 und ein Schlitz 31
an der Fläche 14 zwischen zwei benachbarten nutenförmigen
Vertiefungen 15 vorgesehen. Jeder Schlitz 31 mündet in eine zur
Mantelfläche 11 hin offene und in etwa radial zur Drehachse des
Ringelementes 10 verlaufende Bohrung 33, während jeder Schlitz
32 mit einer Bohrung 34 in Verbindung steht, die an der der
Platine 7 benachbart liegenden Stirnseite des Ringelementes 10
offen ist. Die Öffnungen sämtlicher Bohrungen 33 und 34 liegen
dabei jeweils auf einer gemeinsamen Ringlinie an der Umfangsfläche
bzw. an der Stirnseite des Ringelementes 10. An der
Innenfläche des Lagerelementes 8 bzw. der Lagerbuchse 9 ist ein
den Bohrungen 33 zugeordneter und zur Mantefläche 11 hin
offener nutenförmiger Kanal 35 vorgesehen, der über einen
Anschluß 36 mit einer Druckluftquelle in Verbindung steht, so
daß in einer bestimmten Drehstellung des Ringelementes 10 die
sich an dem Kanal 35 vorbeibewegenden Bohrungen 33 mit Druckluft
beaufschlagt werden. Die Anordnung ist dabei so getroffen, daß
dies immer dann der Fall ist, wenn der eine Bohrung 33
aufweisende Bereich des Ringelementes 10 sich aus der untersten
Stellung, die in der Fig. 3 mit B bezeichnet ist, die in dieser
Figur mit C bezeichnete Lage bewegt hat, die bei einer für das
Ringelemente 10 angenommenen Drehrichtung entsprechend dem Pfeil
D einen Drehwinkel kleiner als 90° entspricht.
Den Bohrungen 34 ist an der parallel zur Platine verlaufenden
Fläche 8′ des Lagerelementes 8 ein zur benachbarten Stirnseite
dieses Elementes hin offener Kanal 37 zugeordnet, der immer dann
eine Verbindung der Bohrungen 34 mit einer Vakuum- oder Unterdruckquelle
herstellt, wenn die betreffende Bohrung 34 etwa die
Position C erreicht hat. Der Kanal 37 ist dabei teilringartig
mit einer solchen Länge ausgebildet, daß die Unterdruckverbindung
solange aufrechterhalten bleibt, bis die einer Bohrung
34 zugeordnete nutenförmige Vertiefung 15 durch die Wand 19
abgedeckt ist bzw. die Außenfläche dieser Wand erreicht hat.
An der Platine 7 bzw. an der Fläche 8′ ist weiterhin etwa an der
jeweils obersten Stelle des Ringelementes 10 bzw. dessen
Mantelfläche 11 eine mit der Druckluftquelle in Verbindung
stehende Luftaustrittsdüse 38 vorgesehen, deren Blas- bzw.
Wirkungsrichtung in Richtung der nutenförmigen Vertiefungen 15
von der Platine 7 weg (in Richtung der dieser Platine abgewendeten
Stirnseite des Ringelementes 10) verläuft. Eine weitere
Luftaustrittsdüse, die von einem mit der Druckluftquelle in
Verbindung stehenden Kanal 39 gebildet ist, befindet sich an der
Umfangsfläche des Elementes 20 und zwar etwa an der tiefsten
Stelle dieser Umfangsfläche, und zwar zwischen dem Ring 21 und
dem Ringelement 10.
An der Platine 7 ist weiterhin eine mit einem nicht näher
dargestellten Antriebsmotor verbundene Welle 40 drehbar
gelagert, die mit ihrer Achse senkrecht zu den Oberflächenseiten
dieser Platine verläuft und an ihrem über die Vorderseite der
Platine vorstehenden Ende zwei Zahnräder 41 trägt, von denen
eines in Eingriff mit dem Zahnkranz 13 und das andere in
Eingriff mit dem Zahnkranz 29 steht. Über diese Zahnräder werden
das Ringelement 10 und der Ring 21 synchron und gleichsinnig in
Richtung des Pfeiles D angetrieben.
Über eine ebenfalls an der Außenseite der Platine 7 drehbar
gelagerte Führungsrolle 42 werden der Gurt 3 sowie der Materialstreifen
zugeführt, und zwar derart, daß der Materialstreifen 5
zunächst oberhalb des Gurtes liegt. In der Klebe- und Schweißeinrichtung
43 wird das Steifenmaterial 5 am Gurt befestigt,
wobei diese Einrichtung im wesentlichen aus einer unteren
Abstützrolle 44 und einer oberen Rolle 45 besteht, welche
federnd angepreßt gegen die untere Rolle anliegt und durch
ausströmende Heißluft erhitzt ist, so daß das Streifenmaterial 5
nach dem Hindurchführen durch die Rollen 44 und 45 auf eine
Seite des Gurtes 3 aufgeschweißt bzw. aufgeklebt ist. Es
versteht sich, daß beide Rollen 44 und 45 wiederum um eine
senkrecht zur Außenseite der Platine 7 sich erstreckende Achse
umlaufen, wobei die Rolle 44 rotierend angetrieben wird. Die
Rolle 45 besitzt eine Vielzahl von durchgehenden Bohrungen 46,
um eine möglichst große wärme-aufnehmende Fläche zu schaffen.
Der an seiner Oberseite mit dem Streifenmaterial 5 versehene
Gurt 3 ist anschließend um den Ring 21 derart herumgeführt, daß
er im Bereich zwischen den Flanschen 12 und 28 die Umfangsfläche
27 dieses Ringes, aber auch die vom Ringelement 10 wegstehenden
Vorsprünge 16 über eine Winkelbereich von etwa 180° umschließt,
und zwar etwa vom jeweils höchsten bis zum niedrigsten Punkt des
Ringelementes 10, wobei die Stifte 30 in die Perforationslöcher
6 des Gurtes 3 eingreifen. Anschließend wird der Gurt 3 über
eine Umlenkrolle 47 geführt, an der über eine weitere Umlenkrolle
48 auch das Steifenmaterial 4 zum Verschließen der
anderen Seite des Gurtes 3 zuläuft. Die Befestigung des
Streifenmaterials 4 erfolgt wiederum mit Hilfe einer durch Heißluft
erwärmten Rolle 49, die der Rolle 45 der Einrichtung 43
entspricht.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung läßt sich, wie folgt beschreiben:
Es wird davon ausgegangen, daß der Raum 25 bis zu einem
vorgegebenen Niveau N mit Bauelementen 1 gefüllt ist. Bei Bewegen
des Ringelementes 10 gelangen rein zufällig einige Bauelemente
aus der ungeordneten Menge in die nutenförmigen Vertiefungen 15,
und zwar in der Weise, daß diese Bauelemente mit ihrer Längserstreckung
in Richtung der nutenförmigen Vertiefungen 15 liegen.
Neben diesen "richtigen" (richtig angeordneten) Bauelementen 1
werden von dem in Richtung des Pfeiles D umlaufenden Ringelement
10 auch solche mitgeführt, die teilweise schief oder verkantet
in den nutenförmigen Vertiefungen 15 liegen oder sich auf der
Innenfläche 14 zwischen zwei benachbarten nutenförmigen Vertiefungen
15 befinden. Hat eine nutenförmige Vertiefung in etwa die
Position C erreicht, so werden alle "nicht richtig" angeordneten
Bauelemente 1 durch die durch benachbarte Schlitze 31
austretende Druckluft weggeblasen und fallen in die ungeordnete Menge
zurück. Die "richtigen" Bauelemente 1 werden durch den an den
Schlitzen 32 erzeugten Unterdruck in den nutenförmigen Vertiefungen
gehalten und durch das Ringelement 10 weiter nach oben
gefördert, so daß sie schließlich hinter die als Führungsbogen
dienende Umfangsfläche der Wand 19 gelangen.
Sobald eine nutenförmige Vertiefung 15 die Position der
Luftaustrittsdüse 38 erreicht hat, werden die in dieser Vertiefung
angeordneten Bauelemente 1 durch die austretende Luft soweit
nach vorne geblasen (formiert), bis das erste der in einer Reihe
in dieser nutenförmigen Vertiefung angeordneten Bauelemente 1
gegen die der Platine 7 zugewendete Seitenfläche des Ringes 21
zur Anlage kommt. Dieses erste Bauelement befindet sich dann in
einem Raum, der stirnseitig durch die erwähnte Seitenfläche des
Ringes 21, seitlich durch zwei benachbarte Vorsprünge 16, nach
unten durch die Umfangsfläche der Elemente 18 und 20 sowie nach
oben durch den Gurt 3 begrenzt ist, wobei durch die mit Hilfe
der in die Perforationslöcher 6 eingreifenden Stifte 30
sichergestellt ist, daß oberhalb des ersten Bauelementes 1 eine
Aufnahme 2 des Gurtes 3 bereitsteht, der zuvor schon an seiner
dem Bauelement 1 abgewendeten Seite durch das Streifenmaterial 5
verschlossen wurde. Beim Weiterbewegen des Ringelementes 10
sowie des Gurtes 3 gelangt die Aufnahme 2 schließlich unter das
erste Bauelement 1, so daß dieses in die Aufnahme 2 des Gurtes 3
hineinfallen kann, was etwa im Bereich der Luftaustrittsdüse 39
erfolgt und durch die aus dieser Düse austrenden Luft noch
unterstützt wird. Der jeweils ein Bauelement 1 in einer Aufnahme
2 enthaltende Gurt 3 wird dann im Bereich der Umlenkrolle 47
durch Aufbringen des Streifenmaterials 4 entgültig verschlossen.
Dadurch, daß das der Platine 7 abgewendete Ende jeder nutenförmigen
Vertiefung 15 in der oben beschriebenen Weise ständig
durch eine benachbarte Führungswand (im oberen Bereich durch das
Element 18 und die Wand 19 und im unteren Bereich durch die
Umfangsfläche des Elementes 20) abgedeckt ist, verbleibt in
jeder nutenförmigen Vertiefung 15 zumindest ein das an eine
Aufnahme 2 nicht abgegebene zweite "richtige" Bauelement und
steht nach einem vollen Umlauf des Ringelementes 10 als nächstes
Bauelement für eine Abgabe an den Gurt 3 zur Verfügung. Aus
diesem Grunde ist praktisch niemals damit zu rechnen, daß sich
in einer nutenförmigen Vertiefung 15 kein Bauelement 1 befindet,
welches an eine bereitstehende Aufnahme 2 des Gurtes 3
übertragen werden könnte.
Die Fig. 8 und 9 zeigen eine Vorrichtung, die in ähnlicher
Weise wie die Vorrichtung nach den Fig. 1 bis 7 arbeitet und bei
der als Transportelement ein Ringelement 50 Verwendung findet,
welches um eine senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 8 verlaufende
horizontale Achse in Richtung des Pfeiles E angetrieben
wird. Das Ringelement 50 besitzt an seiner Umfangsfläche mehrere
parallel zur Drehachse verlaufenden nutenförmige Vertiefungen
51, die in ihrer Funktion den Vertiefungen 50 entsprechen,
jedoch zumindest an einer Stirnseite des Ringelementes
verschlossen oder durch einen Anschlag begrenzt sind. Zum Antrieb
des Ringelementes 50 dient ein Zahnrad 52. Die Bauelemente 1
werden über eine Rutsche 53 einen Aufgabenbehälter 54 zugeführt,
an dessen offener Seite sich das Ringelement 50 vorbeibewegt.
Durch einen Vibrator 55 werden die Bauelemente 1 im
Aufgabebehälter 54 in Bewegung behalten, so daß ständig eine bestimmte
Anzahl von Bauelementen durch das Ringelement 50 mitgeführt
wird, wobei wiederum einige richtig in den nutenförmigen
Vertiefungen 51 angeordnet, andere "falsch" bzw. verkannte in
den nutenförmigen Vertiefungen oder aber außerhalb dieser
Vertiefungen liegen.
Die falschen Bauelemente 1 werden bei der dargestellten Ausführungsform
etwas oberhalb des Abgabebehälters 54 von einer
dort angeordneten ortsfesten Bürstenwalze 56 oder aber durch
einen Luftstrom entfernt, der aus einer Luftdüse 57 austritt und
schräg auf die Umfangs- bzw. Mantelfläche des Ringelementes 50
gerichtet ist. Selbstverständlich ist es bei dieser Ausführungsform
grundsätzlich auch wieder möglich, zum Wegblasen der "nicht
richtigen" Bauelemente 1 in den Bereichen zwischen benachbarten
nutenförmigen Vertiefungen 51 den Schlitzen 31 entsprechende
Luftaustrittsschlitze vorzusehen. Weiterhin ist es bei dieser
Ausführungsform auch möglich, die in den nutenförmgien Vertiefungen 51
richtig angeordneten Bauelemente durch Unterdruck
bzw. Saugwirkung zusätzlich zu sichern.
Die richtig angeordneten Bauelemente 1 gelangen beim weiteren
Drehen des Ringelementes 50 um die horizontale Achse schließlich
nach dem Überschreiten des obersten Punktes ihrer Bewegungsbahn
hinter einen das Ringelement 50 teilweise umschließenden
Führungsbogen 58 und werden durch diesen Führungsbogen gegen
Herausfallen aus den nutenförmigen Vertiefungen 51 gesichert.
Der Gurt 3 mit seinen an den der Unterseite bereits verschlossenen
Aufnahmen 2 wird bei dieser Ausführungsform an der
Unterseite des Ringelementes 50 vorbeigeführt, wobei durch
Rollen 59 und 60 dafür gesorgt ist, daß der Gurt 3 fest gegen
einen Teilbereich der Umfangsfläche des Ringelementes 50
anliegt. Auch bei dieser Ausführungsform wird durch in die
Perforationslöcher 6 eingreifende Stifte am Ringelement 50 dafür
gesorgt, daß sich der Gurt 3 mit einer der Umlaufgeschwindigkeit
des Ringelementes entsprechenden Geschwindigkeit bewegt und
immer dann eine nutenförmige Vertiefung 51 die unterste Stellung
erreicht, wenn unterhalb dieser Vertiefung eine an ihrer
Unterseite bereits geschlossene Aufnahme 2 bereitsteht.
Zum Überführen eines Bauelementes 1 aus einer nutenförmigen
Vertiefung 51 in die bereitstehende Aufnahme wird auch bei
dieser Vorrichtung wiederum so verfahren, daß dort, wo bereits
der Gurt 3 gegen das Ringelement 50 anliegt, eine
Luftaustrittsdüse vorgesehen ist, die die in einer nutenförmigen Vertiefung
51 angeordneten Bauelemente 1 entlang der nutenförmigen Vertiefung
auf eine Begrenzungswand oder einen Anschlag hinbläst, so daß
die Bauelemente in der nutenförmigen Vertiefung eine lückenlose
Reihe bilden und sich das erste, gegen die Anschlagfläche
anliegende Bauelement dieser Reihe in einem Teilbereich der
nutenförmigen Vertiefung befindet, der nach unten hin nicht mehr
durch den Führungsbogen 58, sondern durch den Gurt 3 begrenzt
ist.
Die in den Fig. 8 und 9 dargstellte Ausführung gestattet es,
die Bauelemente 1 in einer vorbestimmten Seitenlage, d. h.
jeweils mit einer bestimmten Seite nach oben bzw. unten in die
Aufnahmen 2 einzubringen, und zwar dann, wenn die beiden Seiten
der plättchenförmigen Bauelemente 1 eine unterschiedliche
Farbgebung oder Tönung (Oberseite beispielsweise weiß und
Unterseite beispielsweise schwarz) aufweisen, wie dies
beispielsweise bei blättchen- oder chipförmigen Kohleschichtwiderständen
der Fall ist.
An einem ortsfesten Halter befinden sich über dem Ringelement 50
in einer Reihe parallel zur Drehachse dieses Elementes mehrere
Fotozellen 61 nebeneinander, wobei die Anzahl der Fotozellen
gleich der Anzahl an Bauelementen 1 ist, die maximal in einer
ringförmigen Vertiefung 51 Platz hätten. Jede Fotozelle 61 mißt
das von einer Lichtquelle 62 ausgesandte und an der Oberfläche
eines Bauelementes 1 reflektierte Licht. Stimmt die Intensität
des gemessenen reflektierten Lichtes nicht mit einem vorgegebenen
Sollwert überein, weil das betreffende Bauelement 1 mit
seiner falschen Seite nach oben in der sich an der Fotozelle 61
vorbeibewegenden nutenförmigen Vertiefung 51 liegt, erteilt eine
Steuereinrichtung den Befehl, dieses Bauelement auszuwerfen, was
dadurch erfolgt, daß durch eine der Lage des auszuwerfenden
Bauelements entsprechende und in die nutenförmige Vertiefung 51
mündende Bohrung 63 Luft ausgeblasen wird. Für die Messung mit
den Fotozellen 61 sowie für das Entfernen bzw. Ausblasen der mit
ihrer falschen Seite nach oben liegenden Bauelementen ist es
allerdings erforderlich, daß diese bereits vor Erreichen der
Meßstrecke 61/62 durch eine seitliche Luftdüse zu einer
geschlossenen Reihe gegen eine Anschlagfläche formiert werden.
Die Fig. 10 und 11 zeigen eine Ausführungsform, die im
wesentlichen der Ausführungsform der Fig. 8 und 9 entspricht,
wobei diese Ausführungsform allerdings zum Verarbeiten von sog.
MELFs dienen soll, d. h. zum Verarbeiten von zylinder- oder
stäbchenförmigen Bauelementen 1′, wie beispielsweise Dioden. Die
nutenförmigen Vertiefungen 52′ sind bei dieser Ausführungsform
in ihrem Querschnitt nicht, wie bei den voranstehend beschriebenen
Ausführungsformen rechteckförmig, sondern halbkreisförmig
ausgebildet. Die Bauelemente 1′ werden von der Seite her in die
Vertiefungen durch eine rohrförmige Aufgabe 64, beispielsweise
durch Druckluft eingebracht, so daß die Bauelemente in einer
Reihe formiert dicht hintereinander liegen. Die Bauelemente 1′
befinden sich beim Verlassen der Aufgabe 64 bereits unterhalb
des Führungsbogens 58 und können mit Hilfe von an der Innenfläche
dieses Führungsbogens vorgesehenen, sich in Umfangsrichtung
des Ringelementes 50 erstreckenden Kontaktsegmenten 65, die
mit den an beiden Enden der Bauelemente 1′ vorgesehenen
Anschluß- bzw. Kontaktierungskappen zusammenwirken, elektrisch auf
ihre Funktionstüchtigkeit sowie Polarität geprüft werden. Sofern
ein Bauelement 1′ nicht funktionsfähig ist bzw. hinsichtlich
seiner Polarität eine falsche Anordnung in der nutenförmigen
Vertiefung 52 aufweist, wird dieses Bauelement durch den aus der
zugehörigen Bohrung 63 austretenden Luftstrom ausgeblasen, wofür
in dem Führungsbogen 58 fensterartige Öffnungen 66 vorgesehen
sind. Um zu verhindern, daß beim Ausblasen eines falschen
Bauelementes 1′ ein benachbartes, an sich richtiges Bauelement
mit ausgeblasen wird, kann es zweckmäßig sein, die Öffnungen 66
entsprechend Fig. 11 gestaffelt so anzuordnen, daß in keiner
Drehstellung des Ringelementes 50 über zwei einander unmittelbar
benachbarten Bauelementen 1′ jeweils eine Öffnung 66 liegt.
Fig. 12 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, die sich von den Ausführungsformen nach den Fig. 8
und 9 bzw. 10 und 11 im wesentlichen dadurch unterscheidet, daß
anstelle des Ringelementes 50 ein endloses Band 67 Verwendung
findet, welches über zwei Rollen oder Walzen 68 geführt ist und
in Richtung des Pfeiles F rotierend angetrieben wird. Das Band
67 besitzt an seinem Umfang eine Vielzahl von quer zur Laufrichtung
(Pfeil F) verlaufenden nutenförmigen Vertiefungen 69.
Mit der oberen, sich zwischen den Rollen 68 erstreckenden Länge
ist das Band über eine Rüttelplatte 70 geführt, die dafür sorgt,
daß sich sämtliche, bis dahin vom Band 67 mitgeführten
Bauelemente 1 in den nutenförmigen Vertiefungen 69 anordnen. Zum
Zuführen der Bauelemente 1 dient wiederum der Aufgabebehälter
54. Auch hinsichtlich des Führungsbogens 58 sowie hinsichtlich
der Übergabe der Bauelemente 1 an den Gurt 3 ist die in der Fig. 12
dargestellte Ausführung praktisch identisch mit den Ausführungen
nach den Fig. 8 bis 11.
Die Fig. 13 zeigt schließlich in sehr vereinfachter Darstellung
eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der
das Transportelement von einer um eine vertikale Achse umlaufenden
Scheibe 71 gebildet ist. Diese Scheibe weist in ihrem
Umfangsbereich mehrere, radial zur Scheibenachse verlaufende
Vertiefungen 72 zur Aufnahme von Bauelementen 1 auf. Diese
Bauelemente gelangen an einer nicht dargestellten Aufgabestation
in die nutenförmigen Vertiefungen 72, wobei durch ebenfalls
nicht näher dargestellte Mittel solche Bauelemente entfernt
werden, die nicht oder nur teilweise in den nutenförmigen
Vertiefungen 72 oder aber außerhalb dieser Vertiefungen liegen.
Im Bereich der Abgabestation ist unterhalb der Scheibe 71 an
dieser der Gurt 3 mit den Aufnahmen 2 so vorbeigeführt, daß
immer dann, wenn das außenliegende Ende einer Vertiefung 72 die
Abgabestation erreicht, unter dieser Vertiefung eine Aufnahme 2
bereitsteht. Durch Bewegen bzw. Formieren der in einer Vertiefung
72 angeordneten Bauelemente 1 radial nach außen gelangt
jeweils das erste Bauelement durch eine Ausnehmung 73 im Boden
der nutenförmigen Vertiefung 72 in die sich unter dieser
Ausnehmung befindliche Aufnahme 2.
Es wurde bei den beschriebenen Ausführungen davon ausgegangen,
daß die Bauelemente 1 bzw. 1′ in einem Gurt angeordnet werden
sollen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch als Aggregat
in Maschinen, z.B. Meßautomaten, Verwendung finden, wo es darum
geht, einzelne Bauteile jeweils in Aufnahmen eines Tragelementes
anzuordnen, welches die Bauelemente an eine andere Baugruppe der
Maschine (beispielsweise Meßeinrichtung) überführt und Teil der
Maschine ist.
Claims (21)
1. Vorrichtung zum Vereinzeln und Anordnen von plättchen-
und/oder stäbchenförmigen Bauteilen, insbesondere elektrischen
Bauelementen (Chips oder MELFs) aus einer
ungeordneten Menge in vorbereiteten Aufnahmen eines
Tragelementes, vorzugsweise eines Gurtes, mit einem
umlaufenden Transportelement, mit welchem die Bauteile
von einer Aufgabeposition an eine Abgabeposition bewegt
werden und welches hierfür wenigstens eine von einer
nutenförmigen Vertiefung gebildete Transportaufnahme für
die Bauteile aufweist, mit Antriebs- und Führungselementen
für das Tragelement, durch die dieses gleichsinnig
und synchron mit dem Transportelement an der Abgabeposition
vorbeigeführt ist, wobei immer dann, wenn die
Transportaufnahme die Abgabeposition erreicht hat, dort
eine Abgabeöffnung der Transportaufnahme einer Aufnahme
des Tragelementes deckungsgleich gegenüberliegt, sowie
mit ersten Mitteln zum Positionieren der Bauteile in der
Transportaufnahme, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bauteile (1,1′) an der Aufgabeposition als ungeordnete
Menge bereitstehen, daß in der die Transportaufnahme
bildenden nutenförmigen Vertiefung (15, 51, 51′, 69, 72)
wenigstens zwei Bauteile (1, 1′) in einer sich in
Längsrichtung der nutenförmigen Vertiefung erstreckenden
Reihenanordnung hintereinander Platz finden, daß die
ersten Mittel (31, 56, 57, 70) zum Positionieren der
Bauteile (1, 1′) in der Transportaufnahme zwischen der
Aufgabe- und der Abgabeposition vorgesehen sind und zum
Entfernen solcher Bauteile (1, 1′) dienen, die wenigstens
teilweise außerhalb der Transportaufnahme liegen, und daß
am Transportelement (10, 50, 67, 71) zweite Mittel (38, 64)
zum Formieren der in der Transportaufnahme angeordneten Bauteile
(1, 1′) in der Weise vorgesehen sind, daß
diese Bauteile (1, 1′) in der die Transportaufnahme
bildenden nutenförmigen Vertiefung (15, 51, 51′, 69, 72)
ausgehend von einem Ende dieser Vertiefung zu einer
lückenlosen Reihe formiert sind, und daß an diesem einen
Ende der nutenförmigen Vertiefung (15, 51, 51′, 69, 72)
die Abgabeöffnung der Transportaufnahme gebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abgabeöffnung an dem einen Ende der nutenförmigen
Vertiefung dem Boden dieser Vertiefung gegenüberliegend
gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abgabeöffnung (73) an dem einen Ende der nutenförmigen
Vertiefung (72) im Boden dieser Vertiefung gebildet
ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweiten Mittel (38, 64) in
Bewegungsrichtung des Transportelementes (10, 50, 67, 71)
auf die ersten Mittel (31, 56, 57, 70) folgend angeordnet
sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die wenigstens eine nutenförmige
Vertiefung (15, 51, 51′, 69, 72) in einem sich an die
Abgabeöffnung anschließenden Teilbereich an der dem Boden
dieser Vertiefung gegenüberliegenden offenen Seite
während des gesamten Umlaufes des Transportelementes (10,
50, 67, 71) verschlossen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch ein
ortsfestes, eine Führungsfläche bildendes Element (18,
20; 58), welches zum Verschließen des erwähnten Teilbereichs
der wenigstens einen nutenförmigen Vertiefung (15,
51, 51′, 69) der dem Boden dieser Vertiefung gegenüberliegenden
offenen Seite der Vertiefung unmittelbar
benachbart liegt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Transportelement (10, 50, 67)
bzw. dessen wenigstens eine nutenförmige Vertiefung (15,
51, 51′, 69) auf einer Bewegungsbahn umlaufen, die
zumindest in einem Teilbereich einen um eine horizontale
Achse gekrümmten Verlauf besitzt, und daß an diesem sich
in Bewegungsrichtung des Transportelementes (10, 50, 67)
auf die Aufgabeposition für die Bauelemente folgenden
Teilbereich der Bewegungsbahn wenigstens ein eine
ortsfeste Führungsfläche bildendes Element (18, 19, 20;
58) vorgesehen ist, welches mit seiner Führungsfläche der
dem Boden der nutenförmigen Vertiefung gegenüberliegenden
offenen Seite dieser Vertiefung unmittelbar benachbart
liegt und die nutenförmige Vertiefung an ihrer offenen
Seite über die gesamte Länge, zumindest jedoch über eine
Teillänge verschließt bzw. abdeckt, die größer ist als
die Länge des in der Aufgabeposition nicht abgedeckten
Teils der offenen Seite der wenigstens einen nutenförmigen
Vertiefung.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Transportelement (10, 50) ein um
eine horizontale Achse drehbar gelagertes Ringelement
(10, 50) ist, welches an seiner inneren und/oder äußeren
Ringfläche die wenigstens eine nutenförmige Vertiefung
(15, 51, 51′) vorzugsweise eine Vielzahl derartiger
Vertiefungen aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Transportelement ein in sich
geschlossenes, über wenigstens zwei Rollen (68)
umlaufendes Band (67) ist, welches an seiner inneren und/oder
äußeren Fläche die wenigstens eine nutenförmige Vertiefung
(69), vorzugsweise eine Vielzahl solcher Vertiefungen
aufweist, und daß die wenigstens zwei Rollen (68)
jeweils um eine horizontale Achse drehbar gelagert sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Transportelement eine um eine
vertikale Achse drehbar gelagerte Scheibe (71) ist,
welche an ihrer einen Oberflächenseite, vorzugsweise an
ihrer Oberseite die wenigstens eine nutenförmige Vertiefung
(72), vorzugsweise eine Vielzahl derartiger
Vertiefungen aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die wenigstens eine nutenförmige Vertiefung (72)
radial zur Drehachse der als Transportelement dienenden
Scheibe (71) erstreckt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
bei einem als Transportelement dienenden Ringelement
(10), bei welchem die wenigstens eine nutenförmige
Vertiefung (15) an der inneren Ringfläche (14) vorgesehen
ist, die Aufgabeposition, an der die Bauelemente (1) als
ungeordnete Menge bereitstehen, im Inneren des
Ringelementes ( 10) am jeweils unteren Teilbereich der inneren
Ringfläche (14) gebildet ist, an welchem (Teilbereich)
die wenigstens eine nutförmige Vertiefung (15) über
einen großen Teilbereich ihrer Länge offen ist, daß der
Innenraum (25) des Ringelementes (10) an beiden
Stirnseiten dieses Elementes verschlossen ist, und daß sich
das Ringelement (10) an einer Stirnseite über die dort
verschlossene Seite des Innenraumes (25) axial fortsetzt
(16) und eine freiliegende äußere Umfangsfläche bildet,
in der die Abgabeöffnung der wenigstens einen nutenförmigen
Vertiefung (15) vorgesehen ist und um die der Gurt
(3) in Form einer Schlaufe herumgeführt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
bei einer Vielzahl von nutenförmigen Vertiefungen (15)
die freiliegende Umfangsfläche des Ringelementes (10),
über die der Gurt (3 ) in Form einer Schlaufe geführt ist,
von einer Vielzahl von stegartigen Vorsprüngen (16)
gebildet ist, daß die stegartigen Vorsprünge (16) mit
ihrer der Drehachse des Ringelementes (10) zugewendeten
Innenseite auf einer von wenigstens einem ortsfesten
Element (18, 20) gebildeten kreiszylinderförmigen
Gleitfläche gleiten, daß die stegartigen Vorsprünge (16)
mit ihrer der Drehachse des Ringelementes (10) abgewendeten
Außenfläche eine Anlagefläche für den Gurt (3)
bilden, und daß die mit ihrer Längserstreckung vorzugsweise
parallel zur Drehachse des Ringelementes (10)
liegenden stegartigen Vorsprünge (16) mit ihren
Seitenflächen die Fortsetzung der seitlichen Begrenzungsflächen
der nutenförmigen Vertiefung (15) bilden.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der jeweils zwischen zwei benachbarten stegartigen
Vorsprüngen (16) gebildete Raum, der die Fortsetzung
einer nutenförmigen Vertiefung (15) darstellt, an seiner
dem Innenraum (25) des Ringelementes (10) abgewendeten
Seite durch die Stirnfläche eines weiteren Ringelementes
(21) begrenzt ist, welches achsgleich mit der Achse des
als Transportelement dienenden Ringelementes (10) drehbar
gelagert sowie rotierend angetrieben ist und eine
Umfangsfläche (27) bildet, die etwa niveaugleich mit der
der Drehachse des Ringelementes (10) abgewendeten
Außenflächen der Vorsprünge (16) liegt, so daß zwischen
den beiden Ringelementen (10, 21) eine Vielzahl von
Abgabeöffnungen gebildet sind, von denen jede zwischen
zwei benachbarten Vorsprüngen (16) liegt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
das zusätzliche Ringelement (21 ) an seiner Umfangsfläche
eine Vielzahl von Stiften (30) für den Eingriff in
Perforationslöcher (6) des Gurtes (3) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15 in ihrer
Rückbeziehung auf Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das die Führungsfläche bildende Element (18, 19) mit
dieser Führungsfläche die offene Seite der wenigstens
einen nutenförmigen Vertiefung (15) zumindest in dem
Teilbereich der Bewegungsbahn der Vertiefung (15)
abdeckt, der (Teilbereich) über der Drehachse des
Ringelementes (10) liegt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einer Vielzahl von nutenförmigen
Vertiefungen (15, 51, 51′, 69, 72) am Transportelement
jeweils in Bereichen zwischen den nutenförmigen Vertiefungen
Schlitze (31) zum Austritt eines Druckmediums
(beispielsweise Druckluft) vorgesehen sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß am Boden der wenigstens einen
nutenförmigen Vertiefung (15, 51, 51′, 69, 72) wenigstens
eine schlitzförmige Öffnung (32) vorgesehen ist, die mit
einem mit Unterdruck beaufschlagbaren Kanal (34) in
Verbindung steht.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweiten Mittel zum Formieren der
Bauelemente (1, 1′) in der wenigstens einen nutenförmigen
Vertiefung (15, 51, 51′, 69, 72) von wenigstens einer
Luftaustrittsdüse (38) gebildet sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet
durch dritte Mittel (61, 62; 65) an der Bewegungsbahn
des Transportelementes (50) zur Ermittlung der Lager der
Bauelemente (1, 1′) in der wenigstens einen nutenförmigen
Vertiefung (51, 51′) und/oder zur elektrischen Messung
dieser Bauelemente sowie durch vierte Mittel (63) zum
selektiven Auswerfen bzw. Ausblasen derjenigen Bauelemente
(1, 1′) aus der wenigstens einen nutenförmigen
Vertiefung, die in ihrer Lage und/oder in den elektrischen
Werten einem vorgegebenen Sollwert nicht
entsprechen.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die wenigstens eine nutenförmige
Vertiefung (15, 51, 51′, 69, 72) sich quer bzw. senkrecht
zur Bewegungsrichtung des Transportelementes (10, 50, 67, 71)
erstreckt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19833342899 DE3342899A1 (de) | 1983-11-26 | 1983-11-26 | Vorrichtung zum aufgurten von plaettchen- und/oder staebchenfoermigen bauelementen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19833342899 DE3342899A1 (de) | 1983-11-26 | 1983-11-26 | Vorrichtung zum aufgurten von plaettchen- und/oder staebchenfoermigen bauelementen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3342899A1 DE3342899A1 (de) | 1985-06-05 |
| DE3342899C2 true DE3342899C2 (de) | 1988-01-28 |
Family
ID=6215394
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19833342899 Granted DE3342899A1 (de) | 1983-11-26 | 1983-11-26 | Vorrichtung zum aufgurten von plaettchen- und/oder staebchenfoermigen bauelementen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3342899A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3919080A1 (de) * | 1989-06-10 | 1990-12-13 | Georg Sillner | Vorrichtung zum einsetzen von bauteilen, insbesondere elektrischen bauteilen in ausnehmungen eines gurtes |
Families Citing this family (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3539345A1 (de) * | 1985-11-06 | 1987-05-21 | Georg Sillner | Vorrichtung zum aufgurten von staebchenfoermigen bauelementen, insbesondere elektrischen bauelementen (melfs) |
| DE68913470T2 (de) * | 1988-12-21 | 1994-09-08 | Philips Nv | Verfahren zum Ablegen von Produkten, insbesondere elektrischen und/oder elektronischen Bauelementen in einem Ablagefächer aufweisenden Verpackungsstreifen, sowie Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens. |
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Family Cites Families (1)
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1983
- 1983-11-26 DE DE19833342899 patent/DE3342899A1/de active Granted
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3342899A1 (de) | 1985-06-05 |
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