DE3239662C2 - Abdruckträgeranordnung und Verfahren zum Herstellen einer Zahnprothese - Google Patents
Abdruckträgeranordnung und Verfahren zum Herstellen einer ZahnprotheseInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Abdruckträgeranordnung
nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, wie sie aus
der DE-OS 26 47 529 bekannt ist. Zusätzlich umfaßt die
Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer Zahnprothese
nach Anspruch 17.
Aus der gattungsbildenden DE-OS 26 47 529 ist es bekannt,
einen Abdrucklöffel mit langgestreckten Schlitzen zu ver
sehen. Die Schlitze dienen dazu, einen intensiven seitlichen
Abfluß der Abdruckmasse zu ermöglichen. Hierdurch sollen
mögliche Lufteinschlüsse zwischen der Abdruckmasse und dem
Kieferteil entfernt werden.
Die US-PS 2,428,773 offenbart einen Abdrucklöffel zur Auf
nahme im Mundbereich eines Patienten, der einen eigenen
Aufnahmeraum für Zähne des Patienten vorsieht. Mit Hilfe
dieses Aufnahmeraumes soll die Möglichkeit geschaffen wer
den, Abdruckmaterialien mit unterschiedlichen Eigenschaften
im Rahmen eines einzigen Prozesses verwenden zu können. Das
Abdruckmaterial wird über eine an einer festen Stelle bzgl.
des Aufnahmeraumes angeordneten Düse in den Aufnahmeraum
eingespritzt und verteilt sich in dem Aufnahmeraum.
Schließlich ist aus der US-PS 4,080,736 ein Verfahren zur
Erstellung einer Dentalprothese bekannt. Zunächst wird
dabei ein Abdruck des zu restaurierenden Gebisses des Pa
tienten genommen und in herkömmlicher Weise ein Positivmo
dell des Gebisses erstellt mit restaurierten Bereichen.
Dann wird ein Negativabdruck des restaurierten Bereiches
genommen unter Verwendung von Siliconkautschuk, woraufhin
anschließend das Positivmodell in einem Druckbehälter zur
Härtung des Siliconkautschuks angeordnet wird. Der gehärte
te Siliconkautschuk wird vom Positivmodell abgenommen und
bildet somit einen Negativabdruck des zu restaurierenden
Bereiches, wobei Bohrungen in dem Negativabdruck vorgesehen
werden. Nach Abnahme eines zweiten Positivmodells, wird
dieses mit dem Negativabdruck zusammengefügt und so in eine
Vakuumkammer eingebracht. Dort wird der durch das Zusammen
fügen des zweiten Positivmodells mit dem Negativabdruck
entstandene Hohlraum mit Material ausgegossen. Hierdurch
entsteht eine Prothese.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen gattungsgemä
ßen Dental-Abdruckträger sowie ein Verfahren zum Herstellen
einer Zahnprothese so weiter zu entwickeln, daß der Her
stellungsaufwand verringert wird.
Dieses Ziel wird mit den Gegenständen der Patentansprüche 1
bzw. 17 erreicht.
Erfindungsgemäß wird die Abdruckträgeranordnung selbst bei
der Herstellung einer Negativform zur Erstellung einer
Zahnprothese verwendet. Zusätzlich kann mit Hilfe des Ver
fahrens ein Dental-Abdruckträger zur direkten Herstellung
einer Zahnprothese nach einem Modell verwendet werden. Die
oben erwähnte Verbesserung des Herstellungsaufwandes wirkt
sich insofern aus, als die Herstellung einer Zahnprothese
unmittelbar nach einem Gebißmodell erleichtert wird.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Zahnprothese herausgenommen und kann
dann entweder als endgültige Zahnprothese selbst oder als
Zwischenmodell zur Herstellung der eigentlichen Prothese -
beispielsweise als Einbettungsmodell zum Gießen derselben -
dienen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
anhand der Figuren dargestellt und werden im folgenden
näher erläutert:
Fig. 1 ist eine Perspektiv-Explosionsdarstellung der
verschiedenen Teile der Abdruckträgeranordnung
nach der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 ist eine Draufsicht einer Hälfte des Abdruckträ
gers nach Fig. 1,
Fig. 3 ist eine Seitendarstellung des Abdruckträgers der
Fig. 1 und 2,
Fig. 4 ist eine Unteransicht einer Hälfte des Abdruck
trägers der Fig. 1-3,
Fig. 5 ist eine Draufsicht eines nichtrestaurierten Po
sitiv-Gebißmodells,
Fig. 6 ist eine der Fig. 5 entsprechende Darstellung
einschließlich der restaurierten Bereiche des
Gebißmodells,
Fig. 7 ist eine Vertikalschnittdarstellung eines
Schritts bei der Anwendung des Andruck
trägers nach dem Verfahren der vorliegen
den Erfindung und zeigt den Träger, wie
er gerade auf das restaurierte Positivmo
dell gesetzt wird,
Fig. 8 ist ein Vertikalschnitt ähnlich Fig. 7,
zeigt aber den Träger vom Gebißmodell
abgenommen,
Fig. 9 ist eine geschnittene Perspektivdarstel
lung entsprechend den Fig. 7 und 8 und
zeigt einen nachfolgenden Schritt bei
der Herstellung einer Zahnprothese, wobei
der Träger auf das nichtrestaurierte
Positivmodell aufgesetzt ist,
Fig. 10 ist eine Seitenrißdarstellung einer Ein
spannvorrichtung, die den Träger der
Fig. 9 auf dem nichtrestaurierten Positiv
modell in der Sollage hält,
Fig. 11 ist ein Vertikalschnitt durch eine Zahn
prothese auf dem Positivmodell bei abge
nommenem Träger,
Fig. 12 ist ein Vertikalschnitt durch die Zahn
prothese,
Fig. 13 ist ein Vertikalschnitt durch die Zahn
prothese unmittelbar auf dem Gebiß im
Munde des Patienten,
Fig. 14 ist eine Perspektivdarstellung von Tei
len eines modifizierten Abdruckträgers
nach der vorliegenden Erfindung,
Fig. 15 ist eine Perspektivdarstellung des aus
den in Fig. 14 gezeigten Teilen zusam
mengesetzten modifizierten Abdruckträ
gers,
Fig. 16 ist eine Perspektivdarstellung eines mo
difizierten Bandes nach der vorliegenden
Erfindung,
Fig. 17 ist eine Perspektiv-Explosionsdarstellung
des modifizierten Bandes nach Fig. 16
und des diesem zugeordneten Einwegventils
mit Kanaleinsatz.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung bezeichnen
gleiche Bezugszeichen gleiche Teile.
Wie die Fig. 1 bis 4 zeigen, weist die Abdruckträger
anordnung einen Abdruck
träger 10, ein Band 12, ein Einwegventil 14 sowie
einen Kanaleinsatz 16 auf. Der Abdruckträger 10 selbst
ist gekrümmt und mit im wesentlichen U-förmigem Quer
schnitt ausgeführt. Der Träger 10 hat eine Bodenfläche
18 mit zwei aufwärts abstehenden Seitenwänden, d. h.
einer Innenwand 20 und einer Außenwand 22, die gemein
sam mit der Bodenfläche 18 eine trogartige Konstruktion
bilden. Die Innenwand 20 ist nach aufwärts schräg im
Sinne einer Öffnungserweiterung geführt, um die Anwen
dung des Trägers zu erleichtern. Das obere Ende der
Innenwand 20 läuft zu einem verstärkenden Randwulst 24
aus. Das obere Ende der Außenwand 22 ist zu einer
einwärts überhängenden Lippe 26 umgebogen, die eine
entlang der Innenfläche der Seitenwand 22 umlaufende
Nut 28 bildet. Etwa in der Mitte der Krümmung der
Außenwand 22 ist eine Kerbe 30 vorgesehen.
Von der Bodenfläche 18 erstreckt sich aufwärts in
Richtung auf die Außenwand 22 eine Schräge 32 bis
zu einer vertikalen Wand 34 vor. Zwischen der Wand 34
und der Innenfläche der Außenwand 22 ist eine umlaufende
Nut 36 gebildet.
Die Nuten 36, 28 verlaufen linear entlang der gesamten
Innenfläche der Außenwand 22 und bilden zwischen sich
einen Kanal 38 mit offener Mündung. Dieser Kanal 38
kann das Band 12 aufnehmen und auf der Innenfläche
der Seitenwand 22 in die Sollage bringen.
Paß-Langlöcher 40 verlaufen in Längsrichtung entlang
der Außenwand 22 und sind zu dem Kanal 38 ausgerichtet,
während die Innenwand 20 keinerlei Öffnungen enthält,
also durchgehend ausgeführt ist. Auch die Unterseite
42 der Bodenfläche ist im wesentlichen flach, so daß
der Träger 10 insgesamt einen im wesentlichen flachen
Boden hat.
Von der Rückseite des Abdruckträgers 10 steht seitlich
ein Griff 44 ab, der einteilig mit dem Träger ausgeführt
ist und von dessen Bodenfläche absteht. Der Griff
44 hat einen Verbindungsteil 46, mit dem er an der
Bodenfläche 42 des Trägers angebracht ist, sowie am
freien Ende einen verjüngten Griffteil 48, an dem
der Träger ergriffen werden kann. Der Griff 44 kann
auch abnehmbar ausgeführt sein, wie bekannt.
Die Bodenfläche 18 bildet zusammen mit den aufwärts
vorstehenden Seitenwänden 20, 22 einen trogartigen
Bereich 50, der ein Abdruckmaterial der zur Herstellung
von Negativabdrücken bekannten Art aufnehmen kann. Wie
am besten in den Fig. 2 und 3 gezeigt, laufen die
vorderen freien Enden der Innen- und Außenwand 20, 22
zu gekrümmten Kanten 51, 52 aus und enden der Randwulst
und die überhängende Lippe 24, 26 vom unteren freien
Ende des Trägers beabstandet. Die gekrümmte Kante
erleichtert das Einführen des Bandes 12 in den Kanal
38, wie im folgenden ausführlicher erläutert.
Das Band 12 ist aus flexiblem Flachmaterial wie bei
spielsweise Kunststoff, nichtrostendem Stahl oder
dergleichen ausgeführt und enthält beabstandete Öff
nungen 54. Wie bei 56 gezeigt, sind die Öffnungen
innerhalb des Umrisses 58 zunächst nur angestanzt.
Die freien Enden des Bandes sind bei 60 verjüngt,
um das Einführen des Bandes 12 in den Kanal 38 auf
der Innenfläche der Seitenwand 22 zu erleichtern. Das
Band 12 ist so dick gewählt, daß die gegenüberliegen
den Nuten 28, 36 an der Innenfläche der Seitenwand 22
es an dieser anliegend aufnehmen können.
Das Band 12 läßt sich im Kanal 38 entlang der Seiten
wand 22 verschieben, um eine der oder alle Öffnungen 54
auf eines der bzw. alle Langlöcher 40 im Abdruckträger
auszurichten. Auf diese Weise erhält man einen Durch
gang von außen zum Trägerinnenraum und somit Zugang
zum Modell oder einem Formhohlraum im Träger, wie
unten ausführlich erläutert.
Das Ventil 14 hat in der Mitte einen Schaftabschnitt 62,
ein vergrößertes Schulterteil 64 sowie einen weiterhin
vergrößerten Kopf 66. Am Übergang vom Schulterteil 64
zum Kopf 66 verläuft um das Ventil eine Nut 68 herum.
Das vordere Ende des Ventils läuft zu einer kegelstumpf
förmig verjüngten Spitze 70 mit einem Schlitz 72 aus,
infolgedessen sich das Spitzenende elastisch öffnen
und schließen kann. Eine Bohrung 74 verläuft vollstän
dig durch das Ventil. Das Ventil wirkt als Einwegven
til und erlaubt einen Durchgang nur in der Richtung
vom Kopf 66 zur Spitze 70.
Der Kanaleinsatz 16 hat einen langgestreckten Schaft 76,
der an einem Ende zu einem Kopf 78 ausläuft und so be
messen ist, daß er in die Zentralbohrung 74 des Ventils
14 paßt.
Die Anwendung des Abdruckträgers soll nun anhand der
Fig. 5 bis 10 erläutert werden. Zunächst fertigt man
nach bekannten Verfahrensweisen ein Positivmodell 80
des Gebisses an. Beispielsweise kann man zunächst einen
Negativabdruck des Gebisses des Patienten anfertigen und
dann aus dem Negativabdruck ein Positivmodell herstel
len. Auch andere bekannte Verfahren zur Herstellung die
ses Positivmodells sind möglich.
Das Positivmodell 80 hat typischerweise eine Grundplatte
82 aus starrem Werkstoff, wie beispielsweise Stein oder
Epoxyharz, kann aber auch aus einem biegsamen Material
wie Gummi, Kunststoff oder dergleichen bestehen. Wie im
folgenden beschrieben, ist ein elastisch nachgiebiges
Material, wie beispielsweise Gummi, bevorzugt.
Auf der Grundplatte 82 des laborgegossenen Positivmodells
80 sind die Modellzähne 84, die die vorhandenen Zähne
des Patienten nachbilden, sowie eine restaurative Be
handlung erfordernde Bereiche, wie die Zahnlücke 86 und
ein Bereich zwischen den Zähnen 88, 90, ausgebildet, für
den eine Brücke erforderlich ist, wobei die den Modell
zähnen 88, 90 entsprechenden Zähne des Patienten bereits
zur Aufnahme der Brücke vorbereitet worden sind. Das
Positivmodell kann auch Gebißbereiche anderer Art nach
bilden, die eine restaurative Behandlung erfordern.
Am laborgegossenen Positivmodell 80 werden dann die
schadhaften bzw. fehlenden Gebißteile restauriert, wie
in Fig. 6 gezeigt. Insbesondere weist dann das Positiv
modell 80 die zwei Zähne 92 im Bereich 86 der früheren
Zahnlücke sowie den Ersatzzahn 93 zwischen zwei Kappen
94, 95 auf, die auf den Modellzähnen 88, 90 des noch
nicht restaurierten Modells (Fig. 5) befestigt sind.
Nachdem das Positivmodell restauriert worden ist, wie
die Fig. 6 es zeigt, kann man den oben beschriebenen
Abdruckträger zum Einsatz bringen. Zunächst setzt man
das Band 12 in den Kanal 38 ein, indem man es in die
Nuten 36, 28 einschiebt und so auf die Innenfläche der
Außenwand 22 aufbringt. Dabei justiert man das Band 12
so, daß ein bestimmter der angestanzten, noch ausge
füllten Lochbereiche 56 an denjenigen Gebißbereich kommt,
dessen Abdruck angefertigt werden soll. Dann drückt man
die Lochfläche 56 aus, um das gewählte Loch 54 freizu
legen, und führt das Ventil 14 so in dieses ein, daß der
Innenrand der Öffnung in die Nut 68 im Ventilkörper ein
rastet. Dann steht das Ventil 14 auch durch das zugeord
nete Langloch 40 und quer durch den Kanal 38 bis ins
Innere des Abdruckträgers 10 hinein vor.
Sodann füllt man den Trogbereich 50 zwischen der Boden
fläche 18 und den Seitenwänden 20, 22 mit geeignetem
Dental-Abdruckmaterial 97, wie beispielsweise Silicon
gummi, Hydrocolloid oder dergleichen; dabei kann der
Kanaleinsatz 16 in die Zentralbohrung 74 im Ventil 14
so weit eingeschoben sein, daß er nicht bis in das Ab
druckmaterial 97 hinein vorsteht.
Nun setzt man den Abdruckträger 10 auf einen Teil des
laborgegossenen Positivmodells (Fig. 6) auf. Insbeson
dere gerät dabei das Ventil 14 in einen Bereich, der im
Labor bereits restauriert worden ist. Wie zur Erläuterung
gezeigt, befindet das Ventil 14 sich an der Kappe 95 auf
dem Modellzahn 90 zur Aufnahme der Brücke 96. Man kann
das Ventil auch am Ersatzzahn 93 und ein weiteres Ventil
14 bei den Ersatzzähnen 92 vorsehen. Man drückt nun den
Träger abwärts, bis er die Ersatzzähne sowie den Zahn
fleischbereich 98 auf dem Positivmodell 80 mit dem Ab
druckmaterial 97 bedeckt, und schiebt den Kanaleinsatz
16 weiter in den Träger 10 ein, bis sein Ende die Kante
der Kappe 95 berührt, wie in Fig. 7 gezeigt. Im Material
97 entsteht auf diese Weise ein Negativabdruck des
restaurierten Zahnbereichs auf dem Positivmodell 80, und
man kann den Einsatz 16 aus dem Träger 10 herausziehen.
Man nimmt den Abdruckträger 10 mit dem Abdruckmaterial
96 in ihm von der Positivform ab, so daß der im Material
96 ausgebildete Negativabdruck 99 freiliegt, wie in Fig.
8 gezeigt, und kann nun den Abdruckträger beiseitelegen
und das Material aushärten lassen, wie bekannt. Falls
erwünscht, kann man zu diesem Zeitpunkt (nicht früher,
wie oben) auch den Einsatz 16 vom Träger abnehmen; diese
Entscheidung hängt von der Art des eingesetzten Abdruck
materials ab.
Jetzt legt man die Modellzähne und -bereiche, die am Po
sitivmodell restauriert worden sind, offen, um die im
Labor hinzugefügten Restaurationsteile abzunehmen und
so das Positivmodell 80 wieder in den in Fig. 5 gezeig
ten Zustand zu bringen. Man entfernt also den Ersatzzahn
93 und die Kappen 94, 95 der Brücke 96 sowie die Ersatz
zähne 92 (sofern ein zweites Ventil 14 verwendet wurde)
und legt so die Zahnstümpfe 88, 90, die im Gebiß vor
bereitet worden waren, und den Zahnlückenbereich 86 frei.
Nachdem dann das Positivmodell 80 wieder den in Fig. 5
gezeigten Zustand hat, setzt man den Abdruckträger 12
erneut auf das nichtrestaurierte Positivmodell auf, wie
in Fig. 9 gezeigt.
Der Abdruckträger 10 wird mit einer beliebigen bekannten
Halte- bzw. -spannvorrichtung, wie die Fig. 10 sie an
einem Beispiel zeigt, festgelegt. Die Fig. 10 zeigt eine
Halterung 100 mit einer Grundplatte 102 auf einer geeig
neten tragenden Fläche 103. Eine Anzahl aufwärts stehen
der Pfosten 104 mit Außengewinden auf den freien Enden
106 sind in die Grundplatte 102 auf herkömmliche Weise
eingelassen bzw. in ihr festgelegt. Eine Deckplatte
108 paßt auf die Pfosten 104 und ist auf ihnen mit auf
die Gewindeenden 106 aufgeschraubten Flügelmuttern 110
festgelegt.
Der Abdruckträger 10 wird auf das Positivmodell 80 so
aufgesetzt, daß die Bodenfläche mit der Unterseite 42
nach oben weist. Wie bereits erwähnt, ist die Untersei
te 42 der Bodenfläche im wesentlichen flach, so daß die
Platte 108 sicher aufliegen und auf ihr festgespannt
werden kann. Indem man die Flügelmuttern 110 abwärts
auf die Platte 108 dreht, setzt man den Abdruckträger
10 fest auf das darunter liegende Positivmodell 80 auf,
wobei die Grundfläche 82 des Positivmodells 80 sicher
auf der Grundplatte 102 der Haltevorrichtung 100 auf
liegt.
Wie die Fig. 9 zeigt, bildet sich bei auf das nicht
restaurierte Positivmodell 80 aufgesetztem Abdruckträ
ger 10 zwischen dem zuvor ausgebildeten Negativabdruck
99 und dem Zahnstumpf 90 des vorhandenen Zahnbereichs
nach dem Entfernen der Modell-Ersatzzähne ein
Formhohlraum 112; außerdem bleibt nach dem Abziehen des
Einsatzes 16 ein Gußkanal 116 im Abdruckmaterial 97 zu
rück.
Nun führt man eine Einspritzdüse 118 in das Ventil 14
ein. Diese Einspritzdüse 118 hat einen um sie herum ver
laufenden Ringabsatz 120, den eine Senkung 121 in der
Bohrung 74 aufnimmt und festhält. Die Senkung 121 bildet
also für den Ringabsatz 120 einen Anschlag, der verhin
dert, daß die Düse 118 vollständig in das Ventil 14 ein
geschoben wird, so daß die Düse 118 nur mit ihrem Ende
in das Ventil 14 hinein vorstehen kann.
Dann drückt man einen geeigneten Dental-Gußwerkstoff
durch die Düse 118 und den Gußkanal 116 in den Formhohl
raum 112 ein und füllt ihn aus, so daß sich die in den
Fig. 11, 12 allgemein mit 122 bezeichnete Zahnprothese
bildet. Diese Zahnprothese 122 hat genau die Gestalt,
die zum Abdecken der Zahnstümpfe 90, 88 und zur Ausbil
dung des fehlenden Zahns 93 bei der Bildung der Brücke
96 erforderlich ist.
Welchen Dental-Gußwerkstoff man im Einzelfall einspritzt,
hängt von der beabsichtigten Verwendung oder der Stufe
im Herstellungsverfahren der Zahnprothese ab. Soll die
Zahnprothese beispielsweise nur als vorläufiger Zahn
ersatz dienen, wäre ein Acrylharz oder anderer typi
scher, für diesen Zweck verwendeter Werkstoff geeignet.
Es könnte sich aber auch um einen Kunststoff oder ein
Wachs handeln, wenn die hergestellte Zahnprothese 122
nur die erste Stufe im Verfahren darstellt und als Ein
bettungsmodell für einen endgültigen Abguß dient. Bei
letzterem Verfahren kann dann die eigentliche Prothese
aus Edelmetall oder einem ähnlichen Material bestehen.
Da die spezielle Zahnprothese 122 nach einem Positivmo
dell ausgebildet wird, lassen sich auch Werkstoffe ein
setzen, die erhöhte Temperaturen verlangen. Beispiels
weise kann man als Gußmaterial Polyvinylchlorid verwen
den, das normalerweise bei etwa 425°C (800° F) ausge
härtet wird, und der gesamte Vorgang kann bei dieser
hohen Temperatur durchgeführt werden.
Nachdem die Zahnprothese 122 ausgehärtet ist, kann man
den Abdruckträger 10 abnehmen und die Prothese 122 frei
legen, wie in Fig. 11 gezeigt. Bestand das Positivmo
dell 80 aus Gummi oder einem anderen nachgiebigen Ma
terial, wie oben erwähnt, ist es einfach, die Prothese
122 herauszunehmen, ohne daß man das Modell 80 zer
schneiden oder zerbrechen muß. Auf diese Weise läßt
die gesamte Prothese 122 sich herausheben, ohne das Mo
dell 80 an den unteren Wurzelansätzen zerschneiden zu
müssen, denn diese Ansätze müssen später in das Zahn
fleisch eingesetzt und an es angepaßt werden, damit die
eigentliche Prothese einwandfrei sitzt.
Die Zahnprothese 122 ist in Fig. 12 gezeigt. Wie be
reits erwähnt, kann es sich dabei um eine vorläufige
Prothese, eine Dauerprothese oder ein Modell für eine
weitere Stufe in der Herstellung einer endgültigen Pro
these handeln.
Nachdem die Prothese 122 fertig ausgebildet ist, wie in
Fig. 13 gezeigt, kann man sie unmittelbar in den Mund
des Patienten einsetzen. Dabei setzt man sie unmittelbar
auf das Zahnfleisch 127 des Patienten auf; sie sitzt
dann sicher und fest, wie gezeigt, beispielsweise auf
dem Zahnstumpf 128. Geeigneterweise paßt sie einwandfrei
auf den Zahnstumpf 128 und die anderen Zähne, um die
geforderte Brücke auszubilden, wie oben erwähnt.
Eine weitere Prothese würde man für die anderen fehlen
den Zähne in anderen Gebißbereichen des Patienten an
fertigen.
Falls erwünscht, kann man eine Schiene 130 auf den Zahn
stumpf 128 auf- oder in eine in ihm ausgebildete Nut ein
setzen, bevor man die Prothese 122 festlegt. Nachdem die
Prothese 122 geeignet auf den Zähnen festgelegt ist, ist
die Schiene 130 ebenfalls festgelegt und bietet dann für
den restaurierten Gebißteil zusätzliche Festigkeit.
Handelt es sich bei der Prothese 122 um eine vorläufige
oder Dauerprothese, kann man vor dem Gießen einen geeig
neten Farbstoff zugeben, und zwar auf die Innenfläche
des Negativabdrucks 99. Wird dann das Gußmaterial in den
Formhohlraum eingespritzt, verteilt sich der Farbstoff
in der Oberflächenschicht des Gußmaterials, so daß er
die Farbtönung der Zahnprothese bestimmt, die der der
natürlichen Zähne im Gebiß des Patienten angepaßt ist.
Wenn man die Zahnprothese aus dem Träger 10 herausnimmt,
muß man eventuell den Anguß abschleifen, der sich im Ka
nal 116 auf der Seitenfläche der Prothese 122 bildet.
Indem man jedoch den Anschlag ausnutzt, den die Senkung
121 im Ventil 14 bildet, wird die Eindringtiefe der Ein
spritzdüse 100 vom Ringansatz 120 begrenzt, so daß das
Gußmaterial nicht zurückfließen kann. Weiterhin bleibt
auf der Prothese der erwähnte Anguß zurück, der sich
leicht abschleifen läßt. Dieser kurze Anguß ist jedoch
auf jeden Fall einer Vertiefung in der Prothese vorzu
ziehen, die sich bilden kann, wenn man die Düse 118 so
weit in den Kanal 116 vorschiebt, daß sie einen Teil
der Innenwandfläche des Negativabdrucks 99 ausbildet.
Der Abdruckträger
wird vorzugsweise aus einem geeigneten Kunststoff, bei
spielsweise als einteiliges Formstück hergestellt, wie
bekannt. Der Träger 10 weist jedoch unterschnittene Be
reiche, wie beispielsweise die umlaufende Nut 36 auf,
die den Formvorgang bei der Herstellung des Trägers
komplizieren und die Fertigungskosten erhöhen. Daher
zeigen die Fig. 14 und 15 einen modifizierten Abdruck
träger.
Die Fig. 14 stellt den modifizierten Abdruckträger in
drei Teile unterteilt dar, die separat gefertigt und
dann aneinandergefügt werden können, um den modifizier
ten Träger auszubilden. Der Teil 132 hat eine Grundflä
che 134 und einen Griff 136 entsprechend dem Griff 44,
der einteilig mit der Grundfläche 134 ausgebildet ist
und von ihr absteht. Der Griff 136 hat einen verjüngten
Griffteil 138, an dem der Träger ergriffen werden kann
und der an der Unterseite der Bodenfläche 134 ange
bracht ist.
Der innere, aufwärts vorstehende Innenteil 140 stellt
die Innenwand 142 dar, der aufwärts vorstehende äußere
Teil 144 die Außenwand 146. Die Innenwand 142 entspricht
also der erwähnten Innenwand 20, weist ebenfalls an ih
rem freien Rand einen Verstärkungswulst 148 auf und
läuft an ihren vorderen freien Enden zu gekrümmten Kan
ten 150 aus. Die Außenwand 146 entspricht analog der er
wähnten Außenwand 22, einschließlich einer einwärts
überhängenden Lippe 152 an ihrer oberen Kante, die von
einer Kerbe 154 in der Mitte unterteilt ist. Die Lippe
152 bildet die entlang der Innenfläche der Seitenwand
146 umlaufende Nut 156.
Entlang der unteren Kante ist die Außenwand 146 zu einem
Rand 158 aufgebogen, so daß eine entlang der Unterkante
der Seitenwand 146 umlaufende Nut 160 entsteht. Die Nu
ten 156, 160 verlaufen also linear entlang des gesamten
Innenrands der Außenwand 146 und bilden zwischen sich
einen Kanal 162 entsprechend dem bereits erwähnten
Kanal 38. Entsprechend den erwähnten Langlöchern 40 sind
die Langlöcher 164 in Längsrichtung entlang der Außen
wand 146 verteilt. Die vorderen freien Enden der Außen
wand 146 laufen ebenfalls zu gekrümmten Kanten 166 aus,
die das Einführen des Bandes 12 in den Kanal 162 auf die
gleiche Weise erleichtern, wie oben ausgeführt.
Fügt man die drei Teile 132, 140 und 144 auf herkömmliche
Weise mit geeigneten Befestigungsmitteln (beispielsweise
einem Klebstoff) zusammen, bilden sie im zusammengesetz
ten Zustand den modifizierten Träger 168 nach Fig. 15,
der dem erwähnten Träger 10 entspricht. Wie dargestellt,
ist der untere äußere Kantenteil 170 des Innenteils 140
an der gekrümmten Innenkante 172 der Bodenfläche 134
des Teils 132 befestigt, die untere Innenkante 174 des
Randes 158 des Außenteils 144 an der äußeren gekrümmten
Kante 176 der Bodenfläche 134 des Teils 132. Die drei zum
Träger 168 zusammengesetzten Teile bilden einen trogarti
gen Bereich 178 zur Aufnahme des erwähnten Abdruckma
terials 97, aus dem der Negativabdruck 99 hergestellt
wird. Entsprechend nimmt der Träger 168 auf die erwähnte
Weise das Band 12 oder ein wie unten erläutert modifizier
tes Band auf.
Die Fig. 16 zeigt das modifizierte Band 180 aus biegsamem
Flachmaterial, vorzugsweise Kunststoff. Das Band 180 hat
die gleichen Gesamtabmessungen wie das erwähnte Band 12
sowie auch die verjüngten freien Enden 182, um das Ein
führen des Bandes 180 in die erwähnten Nuten 38, 162 der
Träger 10 bzw. 168 zu erleichtern. Die Dicke des Bandes
180 ist also so gewählt, daß die gegenüberliegenden Nu
ten 28, 36 oder 156, 160 in den Seitenwänden 22 bzw.
146 der Träger 10 bzw. 168 seine Ober- und Unterkante
aufnehmen können.
Das Band 180 enthält eine Vielzahl von Öffnungen, und
zwar in drei Längsreihen 184, 186, 188. Die Öffnungen
jeder Reihe liegen gegenüber denen der benachbarten
Reihe jeweils versetzt, so daß die Öffnungen der beiden
Außenreihen 184, 188 in Querrichtung miteinander aus
gerichtet sind, während die der mittleren Reihe 186
in Längsrichtung gegen die Öffnungen der Reihen 184, 188
versetzt sind.
Bei dieser Anordnung der Öffnungen 184, 186, 188 läßt
sich jede von ihnen weit genug aufweiten (beispielsweise
durch Ausschneiden), daß man eine Öffnung 54 erhält,
die in der Größe der bereits erwähnten Öffnung 54 im
Band 12 entspricht und das Ventil 14 aufnehmen kann, wo
bei die Innenkante der aufgeweiteten Öffnung 190 sich
in die Umfangsnut 68 des Ventils einlegt, wie oben er
läutert.
Nachdem das Ventil 14 im Band 180 festgelegt ist, setzt
man den Einsatz 16 in die Bohrung 74 des Ventils 14 ein;
die nachfolgenden Verfahrensschritte entsprechen den be
reits erläuterten.
Zusätzlich dazu, daß sie dem Zahnarzt oder Laboranten
eine größere Anzahl von Punkten zum Ansetzen des Ventils
14 an den Abdruckträger bieten, nehmen die Öffnungen
184, 186, 188 beim Ausbilden des Negativabdrucks 99
Abdruckmaterial 97 auf, das also, indem es die Öffnungen
im Band ausfüllt, an diesem festgelegt wird, so daß in
dem oben erläuterten Verfahren das Abdruckmaterial 97
sicher vom Gebißmodell 80 abgehoben wird. Die Leisten 24,
148 auf der Innenwand und die Lippe 26, 152 auf der
Außenwand gewährleisten ebenfalls das Abnehmen des
Abdruckmaterials 97 zusammen mit dem Träger 10 bzw. 168.
Claims (22)
1. Abdruckträgeranordnung zur Verwendung bei der Herstellung
einer Zahnprothese, mit einem bogenförmigen Träger (10; 168) mit im wesentlichen
U-förmigem Querschnitt, der einen Trog
(50; 178) bildet, in den ein Dental-Abdruckmaterial
eingebracht wird,
gekennzeichnet durch eine Ventileinrichtung (62, 64, 66, 68)
zum Einbringen von Gußmaterial in den Trog (50; 178) und
durch wenigstens zwei Stellen, über welche mit Hilfe der
Ventileinrichtung (62, 64, 66, 68) dieses Gußmaterial
in den Trog (50; 178) einbringbar ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (10; 168) eine
Bodenfläche (18; 134) sowie eine Innen- und eine Außenwand
(20; 142, 22; 146) aufweist, die aufwärts von der
Bodenfläche abstehen, wobei ein Führungskanal (38; 162)
an der Außenwand vorgesehen ist, die Außenwand zum
Führungskanal hin offene längsbeabstandete Langlöcher
(40; 164) enthält und die Ventileinrichtung (62, 64, 66,
68) von einem gewählten der Langlöcher aus durch den
Führungskanal in den Trog (50, 178) verläuft.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenwand (22, 146)
an ihrem oberen Ende eine einwärts überhängende Lippe
(26, 152) und der Träger (10, 168) weiterhin eine Halte
wand (34) aufweist, die von der Grundfläche aufwärts
vorsteht und von der Außenwand einwärts beabstandet
liegt, wobei die Lippe und die Haltewand zwischen sich
den Führungskanal (38, 162) bilden.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (10, 168) aus drei Teilen (132, 140, 144)
besteht, die zur Bildung des Trägers zusammengesetzt
sind, wobei einer (132) der Teile die Grundfläche (134),
ein zweiter Teil (140) die Innenwand (142) und der
dritte Teil (144) die Außenwand (146) darstellen.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der dritte Teil (144)
an seinem oberen Ende eine umlaufende, einwärts über
hängende Lippe (152) und an seinem unteren Ende eine
aufwärts gerichtete umlaufende Randfläche (158) auf
weist, wobei die Lippe und die Randfläche zwischen
sich den Führungskanal (162) bilden.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ventileinrichtung (62, 64, 66, 68) ein Einwegventil
mit einer durchgehenden Zentralbohrung (74) aufweist
und daß ein Einsatz (16) herausnehmbar in die Zentral
bohrung des Ventils eingesetzt und in den Formhohl
raum hinein vorschiebbar ist, um im Negativabdruck
material einen Gußkanal auszubilden.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet,
daß die wenigstens zwei Stellen (56) in einem Bandelement
(12; 180) vorgesehen sind, das in dem Träger (10; 178)
angeordnet ist.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bandelement
(12, 180) in einem Führungskanal (38, 168)
zum Verstellen verschiebbar ist.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 2-8, dadurch gekennzeichnet,
daß die wenigstens zwei Stellen (56) des Bandelements (12; 180)
als Öffnungen (54, 184, 186, 188) ausgebildet sein können,
die mit dem gewählten
der Langlöcher (40; 164) ausrichtbar sind, wobei
die jeweilige Öffnung im Bandelement (12; 180) das Ventil (62, 66, 68)
aufnimmt und es im gewählten Langloch (40; 164) in die Sollage
bringt.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einwegventil
(62, 66, 68) einen Schaft (62) hat, in dem eine umlau
fende Ringnut (68) ausgebildet ist, mit der der Schaft
in die Öffnung im Bandelement (12, 180) einrastet.
11. Anordnung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (54, 184,
186, 188) angestanzt vorliegt und durch Ausdrücken der
Innenfläche hergestellt werden kann.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche
7 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bandelement (12,180) Haltemittel aufweist, um
das Abdruckmaterial am Träger festzulegen, wobei die
Haltemittel eine Vielzahl von Öffnungen (54, 184, 186,
188) im Bandelement sind, von denen eine die das Ven
til aufnehmende Öffnung ist.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 9-12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnungen
(184, 186, 188) zu längsverlaufenden Reihen angeord
net sind und die Öffnungen einer Reihe gegen die der
benachbarten Reihe jeweils versetzt liegen.
14. Anordnung nach einem der Ansprü
che 2 bis 13, dadurch gekennzeich
net, daß die Innenwand (20, 142) durchgehend öff
nungsfrei ausgeführt ist, um das Abdruckmaterial im
Trog (50, 178) zu halten, und Langlöcher (40, 164)
nur in der Außenwand (22,146) vorgesehen sind.
15. Anordnung nach einem der Ansprü
che 6 bis 14, gekennzeichnet durch
eine Anschlagschulter (121) in der Bohrung (74) des
Ventils, um die Tiefe zu begrenzen, zu der in das
Ventil eine Einspritzdüse (118) eingeführt werden
kann, die das Gußmaterial einspritzt und um die
herum ein Ringansatz (120) verläuft, der sich an
diese Anschlagschulter (121) anlegen kann.
16. Anordnung nach einem der Ansprü
che 1 bis 15, gekennzeichnet durch
eine Einspannvorrichtung (100,102) zum Haltern des
Abdruckträgers (10; 118) auf einem Gebiß
modell, die auf einer flachen Außenseite der Boden
fläche des Trägers aufliegt.
17. Verfahren zum Herstellen einer Zahnprothese, das folgende Schritte
umfaßt:
- - Herstellen eines Positivmodells eines zu restaurie renden präparierten Gebißbereichs;
- - Restaurieren des Positivmodells;
- - Herstellen eines Negativabdruckes von dem restau rierten Gebißbereich des Positivmodells in einem Abdruckträger;
- - Entfernen der Restaurierung von dem Positivmodell;
- - erneutes Aufsetzen des Abdruckträgers mit dem in ihm befindlichen Negativab druck auf das Positivmodell, um einen Formhohlraum zwischen dem Negativabdruck und dem Positivmodell herzustellen;
- - Einspritzen von Dental-Gußmaterial in den Formhohl raum, um eine Zahnprothese auszubilden und
- - Lösen der Zahnprothese vom Positivmodell und vom Abdruckträger.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Zahnprothese als end
gültige Zahnprothese in den zu restaurierenden Gebiß
bereich eingesetzt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zahnprothese
als Einbettmodell zum Guß der eigentlichen Zahnpro
these weiterverwendet wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 17
bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gebiß-Positivmodell aus geschmeidigem Ma
terial hergestellt wird, so daß die Zahnprothese
herausgelöst werden kann, ohne das Positiv-Gebißmodell
zu zerstören.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 17-20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Prothese mit Unterschneidungen im Modell
material hergestellt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 17-21,
dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Herstellen des Negativabdrucks ein Ven
til in den Abdruckträger eingesetzt wird, ein Schaft
durch das Ventil hindurch sich bis in den restaurierten
Gebißbereich erstreckend eingeführt wird, um einen Gußkanal zu
bilden, der sich vom Ventil bis zum restaurierten Gebiß
bereich erstreckt, daß der Schaft wieder herausgezogen
und daß das Ventil und der Gußkanal zum Füllen des Form
hohlraums mit dem Gußmaterial verwendet werden.
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Legal Events
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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Owner name: IPCO CORP., WHITE PLAINS, N.Y., US |
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Representative=s name: VON SAMSON-HIMMELSTJERNA, F., DIPL.-PHYS. VON BUEL |
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| 8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: WEISSMAN, BERNARD, NEW YORK, N.Y., US |
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| D2 | Grant after examination | ||
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| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |