DE3231899C2 - Schutzvorrichtung für Heckenscheren - Google Patents
Schutzvorrichtung für HeckenscherenInfo
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Abstract
Im folgenden ist eine Schutzvorrichtung (11) für Heckenscheren, die zwei parallel übereinander angeordnete und relativ zueinander hin und her bewegliche Messerbalken (13, 12) aufweisen, von denen mindestens einer angetrieben ist, beschrieben. Um beim Gebrauch von Heckenscheren (10) solche Gefahren zu vermeiden, die durch Berührung des Boden mit dem sich bewegenden Messerbalken entstehen, ist ein das vordere Ende beider Messerbalken (12, 13) in deren Längsrichtung überragendes Schutzelement (26) vorgesehen, das an einen ortsfesten Bauteil der Heckenschere (10) befestigbar ist.
Description
gebildet ist, kann man die Heckenschere von einer senkrechten
Position aus sowohl nach vorne als auch nach hinten verschwenken, ohne daß die Heckenschere wegen
des Schutzelementes zusätzlich angehoben werden muß. Die gewölbte Gleitfläche entspricht also in ihrem
Radius in etwa dem Abstand "om Handgriff der Hekkenschere, in dessen Bereich beim Bedienen in etwa die
Schwenkachse liegt, bis zur Gleitfläche. Bevorzugt ist dabei die Gleitfläche in geringem Abstand vom vorderen
Ende des betreffenden beweglichen Messerbalkens in dessen vorderster Stellung entfernt angeordnet, so
daß mit der Heckenschere recht tief geschnitten werden kann und auch noch die untersten Äste erfaßt werden
können.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung besitzt das Schutzelement beidseitig
eine Rückflanke, die bis in den Bereich der vordersten Schneidelinie der Schneidekanten der vordersten
Schneidezähne der Messerbalken reichen, wobei zweckmäßigerweise die beiden Rückflanken schräg
nach hinten gezogen sind und die vorderste SchneideH-nie
annähernd bis zum Grund der betreffende.': Schneidezahnlücke
freilassen. Sie ermöglichen so.daß insbesondere
die über dem Boden befindlichen Äste mit Sicherheit in den Schnittbereich der Schneidezähne bzw.
zwischen diese in ihren Zahnlücken vollständig hineingezogen werden.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist das Schutzelement als vorzugsweise
etwa U-förmige Schutzkappe ausgebildet, was gewährleistet, daß die beweglichen Messerbalken vom
vorderen Ende her auch überdeckt sind, was einen weiteren Schutz des Bedienenden bedeutet.
Je nachdem, ob die Schutzvorrichtung für Heckenscheren mit einem oder mit zwei angetriebenen Messerbalken
Verwendung finden soll, ist das Schutzelement entweder am ortsfesten Messerbalken oder an einem
von zwei ortsfesten Führungsleisten, zwischen denen die Messerbalken geführt sind, befestigbar.
Weitere Eiuzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung
sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist Es zeigt
F i g. 1 in schematischer perspektivischer Darstellung eine mit einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung
versehene Heckenschere,
F i g. 2 die an der Heckenschere befestigte Schutzvorrichtung in vergrößerter Darstellung in Seitenansicht,
und
F i g. 3 die an der Heckenschere befestigte Schutzvorrichtung in vergrößerter Darstellung in Draufsicht
Die in der Zeichnung dargestellte, am vorderen Ende einer Heckenschere 10 angebrachte erfindungsgemäße
Schutzvorrichtung 11 dient dazu, zu vermeiden, daß beim Schnitt von Hecken in deren dem Erdboden naheliegenden
Bereichen die Messerbalken 12,13 der Hekkenschere 10 mit zwei beweglichen Messerbalken 12,13
oder der bewegliche Messerbalken bei einer Heckenschere mit einem beweglichen und einem ortsfesten
Messerbalken auf den Boden gelangen können. Außerdem dient die Schutzvorrichtung 11 dazu, auch in diesen
unteren, dem Erdboden naheliegenden Bereichen von Hecken die dort befindlichen Äste in bzw. zu den Messerbalken
hin einziehen zu können.
Die in der Zeichnung dargestellte Heckenschere 10 besteht im wesentlichen ijs einem Gehäuse 16, in welchem
der Antriebsmotor und das Antriebsgetriebe in nicht dargestellter Weise untergebracht sind und das
mit einem Handschaltgriff 17 und einem Haltegriff Ifbspw. versehen ist. Aus dem vorderen Ende des Gehäuses
16 ragen ein oberer und ein unterer Messerbalken 12, 13, die durch den Antriebsmotor und das Getriebe
relativ zueinander und gegenläufig hin und her beweglich antreibbar ist. Die beiden Messerbalken 12, 13, die
mit im gleichen Abstand angeordneten gegenüberliegenden Schneidzähnen 19 bzw. 21 versehen sind, liegen
ίο unmittelbar parallel auf- bzw. übereinander und aneinander
und sind in ihrem mittigen Bereich zwischen den Schneidzähnen jeweils an ihrer Außenseite von Leisten
22,23 umgeben, die mittels Verbindungsschrauben derart zusammengehalten sind, daß die beweglichen Messerbalken
12,13 hin und her beweglich sind. Die beiden Messerbalken 12, 13 sind gleich lang, so daß während
der hin- und hergehenden Bewegung die Messerbalken 12,13 mit ihren vorderen Schneidzähnen 19a, 21a entsprechend
dem vorgesehenen Hub, der etwa einer halben Zahnteilung entspricht. aneinapi!:?r vorbeilaufen
bzw. über die freien Enden der Leisten XZ, 23 hinauslaufen.
Bei einer Heckenschere mit einem beweglichen oberen und einem ortsfesten unteren Messerbalken entspricht
dagegen der vorgesehene Hub etwa einer ganzen Zahmeilung.
Die erfindungsgemäße Schutzvorrichtung 11. die am
vorderen Ende der Heckenschere 10 befestigbar ist, besitzt ein Schutzelement 26 in Form einer Kufe, das mit
einer Befestigungsleiste 27 einstückig ist, welche auf und um die Außenseite der einen Leiste 22 gelegt und mittels
Schrauben-Mutter-Verbindungen 28 bis 30 befestigt ist. die gleichzeitig durch die Messerbalken 12,13 hindurchgehen
und eine Verbindung mit der gegenüberliegenden Leiste 23 schaffen. Es versteht sich, daß dabei die
beweglichen Messerbalken 12, 13 im Bereich der Schraubenverbindungen 28 bis 30 mit der Hublänge
entsprechenden Langlöchern versehen sind.
Entsprechendes gilt für eine Heckenschere mit nur einem angetriebenen Messerbalken, wobei das Schutzelen-ent
26 am ortsfesten Messerbalken befestigbar sein kann.
Das ortsfest gehaltene Schutzelement 26 ist einschließlich
seiner Befestigungsleiste 27 bspw. aus Kunststoff oder Leichtmetall geformt. Im Querschnitt gesehen
besitzt das Schutzelement 26 eine U-Form und im Längsschnitt gesehen eine L-Form. so daß ein zu den
beweglichen Messerbalken 12,13 hin offener Hohlraum 31 gebildet ist. in welchem während der Hin- und Herbewegung
die vorderen Schneidzähne 19a, 21a der beweglichen Messerbalken 12,13 während der Hubbewegung
aufgenommen sind. Der Hohlraum 31 ist durch eine parallel zu den Messerbalken verlaufende Grundplatte
34 und eine Vorderwand 32 begrenzt, deren Außenfläche die Gleitfläche 33 des Schutzebmentes 26
bildet. Die Gleitfläche 33 besitzt eine vorzugsweise kreisförmige Wölbung, deren Radius etwa dem Abstand
zwischen dieser Gleitfläche 33 und dem Haltegriff 18 des Gehäuses 16 ei.(spricht, welcher bei der Bedienung
der Heckenschere 10 in etwa die Schwenkachse bildet. Die Vorderwand 32 bzw. deren Gleitfläche 33 ist wesentlich
breiter als die Breite der beiden gleich breiten Messerbalken 12, 13 einschließlich deren beidseitiger
Schneidzähne 19, 21 entspricht. Die Vorderwand 32
f5 geht an ihren beiden ci?den beidseitig in eine Rückwand
36, 37 über, die jeweils spitzwinklig ansetzt und deren Ende bis knapp vor die Spitzen 38 der beidseitigen
Schneidzähne 19, 21 reicht, so daß deren Einfahren in
den Hohlraum 31 gewährleistet ist. Die Riickflankenflächen 41,42 der Rückwände 36, 37 verlaufen schräg gerichtet
nach hinten, wobei sie eine konkave Wölbung besitzen. Dadurch ist gewährleistet, daß beim Einsatz
der Heckenschere 10 an Ästen in dem Erdboden nahen Bereichen einer Hecke diese betreffenden unteren Äste
in die Messerbalken 12,13 bzw. zwischen deren benachbarten Schneidzähne 19, 21, d.h. in die betreffenden
Zahnlücken hineingezogen werden. Die dem Einzug von Ästen dienenden Rückwände 36,37 sind bis knapp
vor die Schneidelinie 43 gezogen, an der sich die jeweils zugeordneten vordersten Schneidzähne 19a, 21a der
beiden Messerbalken 12,13 beim Aneinandervorbeifahren schneiden. Mit anderen Worten, die Rückflanke 41,
42 trifft die Schneidelinie 43 etwa am Zahngrund, in ti
dessen Höhe auch die Befestigungsleiste 27 des Schutzelementes 26 endet. Dies bedeutet, daß die betreffenden
Zahnlücken praktisch bis zum Zahngrund durch die nach hinten gezogenen Rück- b^w. Einzügswände 36,37
freigelassen sind.
Durch das U-förmige. ortsfest gehaltene Schutzelement 26 ist nicht nur erreicht, daß ein Auftreffen der
beweglichen Messerbalken 12, 13 auf den Erdboden verhindert ist, sondern es ist auch ein gewisser Schutz
vor den beweglichen Messerbalken von dieser Seite her erreicht und es ist trotzdem gewährleistet, daß sich abgeschnittene
Heckenteile nicht in dem Schutzelement 26 festsetzen können. Es versteht sich, daß es auch möglich
ist. das Schutzelement 26 nur als ebene Platte auszubilden, so daß im wesentlichen nur der erstgenannte }0
Vorteil erreicht wäre.
Bei Heckenscheren mit nur einem angetriebenen Messerbalken 12 oder 13. bei denen der Messerbalkenhub
nicht gleich einer halben Zahnteüung, sondern einer ganzen Schneidezahnteilung entspricht, ist die Schnei- js
delinie weiter zurückversetzt, so daß auch das Stützelement länger sein bzw. die Einzugswände weiter nach
hinten gezogen sein können.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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55
60
Claims (10)
1. Schutzvorrichtung für Heckenscheren, die zwei parallel übereinander angeordnete und relativ zueinander
hin und her bewegliche beidseitig mit Schneidzähnen versehene Messerbalken aufweisen,
von denen mindestens einer angetrieben ist und im Betrieb zumindest zeitweise das vordere Scherenende
bildet, wobei ein das vordere Ende beider Messerbalken in deren Längsrichtung überragendes und
an einen ortsfesten Bauteil der Heckenschere befestigbares plattenartiges Schutzelement angeordnet
ist dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzelement (26) parallel zu den Messerbalken
(12,13) angeordnet und beidseitig breiter ist als die Messerbalken (12,13) und an seinem vorderen Ende
die Form einer Kufe mit gerundeter vorderer Gleitfläche (33) aufweist
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzelement (26) beidseitig
eine Rückflanke (41, 42) aufweist die bis in den Bereich der vordersten Schneidelinie der Schneidekanten
der vordersten Schneidzähne (19a, 2OaJ der Messerbalken (12,13) reichen.
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden seitlichen Rückflanken
(41,42) schräg nach hinten gezogen sind und die vorderste Schneidelinie annähernd bis zum Grund
der betreffenden Schneidezahnlücke freilassen.
4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3. dadurch gekennzeichnet, daß d;-, Rückflanken (41,42)
konkav ausgebildet sind.
5. Schutzvorrichtung nach \nspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitfläche (33) in geringem
Abstand vom vorderen Ende des betreffenden beweglichen Messerbalkens in dessen vorderster Stellung
entfernt angeordnet ist.
6. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schutzelement (26) eine Schutzkappe ist, deren Hohlraum (31) die vordersten Schneidzähne (ISa,
21ajdes oder der beweglichen Messerbalken (12,13)
aufnimmt.
7. Schutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet daß die Schutzkappe im Querschnitt
U-förmig und im Längsschnitt L-förmig ausgebildet ist, wobsii der Hohlraum (31) zur Ober- oder
Unterseite hin offen ist.
8. Schutzvorrichtung für Heckenscheren mit einem angetriebenen Messerbalken, nach einem der
Ansprüche 1 bis 7. dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzelement (26) am ortsfesten Messerbalken befestigbar
ist
9. Schutzvorrichtung für Heckenscheren mit zwei angetriebenen und zwischen zwei ortsfesten Leisten
geführten Messerbalken, nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzelement
(26) an einer der beiden ortsfesten Führungsleisten (22,23) befestigbar ist.
10. Schutzvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schutzelement (26) mit einer parallel zum ortsfesten Bauteil (12, 13; 22,
23) verlaufenden Befestigungsleiste (27) versehen ist.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schutzvorrichtung für Heckenscheren nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Mit den bisher bekannten Heckenscheren ist es schwierig, bei Hecken, deren Wuchs sehr tief reicht den
unteren unmittelbar über dem Erdboden liegenden Bereich ebenfalls zu schneiden, da dies bei senkrechter
Lage der Messerbalken relativ gefährlich ist weil die Gefahr dabei besteht daß das freie Ende des oder der
beweglichen Messerbalken dann gegen den Boden stößt und dabei der Bedienungsperson die Maschine durch
die auftretenden Reaktionskräfte aus den Händen reißt wenn der angetriebene Messerbalken zeitweise das vordere
Ende der Heckenschere bildet Will man sich dieser Gefahr nicht aussetzen, so ist es notwendig, diese unmittelbar
über dem Boden liegenden Bereiche von Hecken von Hand nachzuschneiden.
Bei einer aus der US-PS 40 71 951 bekannten Hekkenschere ist am ortsfesten Messerbalken ein Auffangsack
mit einer Ablenkplatte als teilweises Schutzelement und Leiteietnent für das abgeschnittene Gut befestigt
wobei die Ablenkplatte nur bis zur Längsmitte der Messerbalken reicht Dies bedeutet daß dann, wenn dieser
Auffangsack montiert ist die Heckenschere nicht mehr zum Schneiden in beiden Richtungen eingesetzt,
sondern lediglich noch in einer Schneidrichtung geführt werden kann. Ferner bietet das Ablenkblech keinen ausreichenden
Schutz, da es erstens im wesentlichen eben ausgebildet ist und zweitens die verbleibende aktiv
schneidende Längsseite der Messerbalken nicht überdeckt, so daß nach wie vor Teile des bewegbaren Messerbalkens
auf den Boden treffen können.
Auch die aus der DE-OS 16 32 895 bekannte Heckenschere schneidet nur in einer Richtung, da deren Schutzvorrichtung
an einer Längsseite der Messerbalken angeordnet ist Diese Schutzvorrichtung dient lediglich
zum Abräumen des Schnittgutes. Selbst wenn das als Schutzvorrichtung dienende abgewinkelte Blech vom
äußersten Schneidwerkzeugende bii zum Motor reicht
ist damit nicht ausgeschlossen, daß auch hier der angetriebene Messerbalken den ortsfesten Messerbalken im
Betrieb überragen könnte. Darüber hinaus überragt auch diese Schutzvorrichtung nicht die Schneidezähne
der Messerbalken, so daß nicht verhindert ist, daß der Bedienende mit den Schneidzähnen der Heckenschere
den Boden berühren kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Schutzvorrichtung für Heckenscheren zu schaffen, mit deren Hilfe
die Gefahr vollständig beseitigt wird, daß das freie Ende des oder der angetriebenen Messerbalken gegen den
Boden stößt und durch die dabei auftretenden Reaküonskräfte die Bedienungsperson verletzt wird, und bei
deren Einsatz die Heckenschere nach wie vor in zwei Richtungen schneidend geführt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einer Schutzvorrichtung für Heckenscheren der genannten Art durch die im Kennzeichen
des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Da das Schutzelement erfindungsgemäß über die äu-Berste Hubstellung des oder der betreffenden beweglichen Messerbalken hinaussteht und beidseitig breiter als der bzw. die Messerbalken ist, ist ein gefahrloses Führen der Heckenschere unmittelbar bis zum Erdboden möglich, da eine Berührung des Erdbodens mit der Heckenschere ausschließlich über die ortsfeste Schutzvorrichtung erfolgt, unabhängig davon, in welcher Richtung die Heckenschere geführt wird. Da das Schutzelement in Form einer Kufe mit gewölbter Gleitfläche aus-
Da das Schutzelement erfindungsgemäß über die äu-Berste Hubstellung des oder der betreffenden beweglichen Messerbalken hinaussteht und beidseitig breiter als der bzw. die Messerbalken ist, ist ein gefahrloses Führen der Heckenschere unmittelbar bis zum Erdboden möglich, da eine Berührung des Erdbodens mit der Heckenschere ausschließlich über die ortsfeste Schutzvorrichtung erfolgt, unabhängig davon, in welcher Richtung die Heckenschere geführt wird. Da das Schutzelement in Form einer Kufe mit gewölbter Gleitfläche aus-
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