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DE3231113C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3231113C2
DE3231113C2 DE3231113A DE3231113A DE3231113C2 DE 3231113 C2 DE3231113 C2 DE 3231113C2 DE 3231113 A DE3231113 A DE 3231113A DE 3231113 A DE3231113 A DE 3231113A DE 3231113 C2 DE3231113 C2 DE 3231113C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
radio
control
cable
devices
transmission
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE3231113A
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English (en)
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DE3231113A1 (de
Inventor
Joseph Meudon Fr Rialan
Bernard Le Pecq Fr Deconinck
Gerard Paris Fr Thierry
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IFP Energies Nouvelles IFPEN
Original Assignee
IFP Energies Nouvelles IFPEN
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Filing date
Publication date
Application filed by IFP Energies Nouvelles IFPEN filed Critical IFP Energies Nouvelles IFPEN
Publication of DE3231113A1 publication Critical patent/DE3231113A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3231113C2 publication Critical patent/DE3231113C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01VGEOPHYSICS; GRAVITATIONAL MEASUREMENTS; DETECTING MASSES OR OBJECTS; TAGS
    • G01V1/00Seismology; Seismic or acoustic prospecting or detecting
    • G01V1/22Transmitting seismic signals to recording or processing apparatus

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Remote Sensing (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Geology (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Geophysics (AREA)
  • Selective Calling Equipment (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Arrangements For Transmission Of Measured Signals (AREA)
  • Small-Scale Networks (AREA)
  • Channel Selection Circuits, Automatic Tuning Circuits (AREA)
  • Input Circuits Of Receivers And Coupling Of Receivers And Audio Equipment (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur aufeinanderfolgenden sequentiellen Signalübertragung durch Funk oder Kabel zwischen einem zentralen System zur Datensteuerung und -aufzeichnung und Datenerfassungsgeräten, die an unterschiedlichen Stellen angeordnet sind, mit Rundfunksende- und Empfangseinrichtungen, die dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem und den Datenerfassungsgeräten zugeordnet sind.
Eine solche Vorrichtung ist bekanntgeworden durch die US-PS 41 52 691. Beschrieben wird dort allerdings nicht die bidirektionelle Übertragung zwischen einem Zentrallabor und Erfassungsgeräten.
Andererseits richtet sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zur sequentiellen Funk- oder Kabelübertragung von seismischen Daten zu einem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem, die durch Datenerfassungsgeräte empfangen werden, die in Gehäusen oder Bojen enthalten sind, die in einer bestimmten Entfernung voneinander angeordnet sind. Die sequentiell übertragenen Daten sind Signale, die von seismischen Meßgebern (Geo- oder Hydrophonen) oder Gruppen von Meßgebern erzeugt werden, die in Reihe oder parallel geschaltet, längs eines zu untersuchenden Bodenprofils angeordnet sind. Diese Signale werden in Abhängigkeit von Echos an unterirdischen Schichten seismischer Wellen erzeugt, die durch einen geeigneten Wellengenerator in den Boden gesendet werden. Die Meßgeber oder Gruppen von Meßgebern, die längs des Profils angeordnet sind, sind in mehreren Einheiten verteilt, und die Meßgeber jeder Einheit sind mit einem Datenerfassungsgerät verbunden, das die seismischen Analogsignale, die ihm zugeführt werden, in Zahlen umsetzen und dann aufzeichnen kann.
Die Übertragung der von jedem Erfassungsgerät gespeicherten Daten kann durch Richtfunk oder Übertragungskabel erfolgen. Das zentrale Steuersystem überträgt aufeinanderfolgend Übertragungsbefehle, im allgemeinen in codierter Form, zu den verschiedenen Erfassungsgeräten. Diese Übertragungsbefehle, die einem Adressensignal vorausgehen und es ermöglichen, das betreffende Erfassungsgerät zu identifizieren, werden über Leitungen oder durch Funk zu den verschiedenen Gehäusen oder Bojen geleitet, die über das Gelände verteilt sind. Wenn jedes Erfassungsgerät den ihn betreffenden speziellen Übertragungsbefehl festgestellt hat, überträgt es die gespeicherten Daten zu dem Steuer- und Aufzeichnungssystem durch ein besonderes Verbindungskabel oder schaltet sich während einer bestimmten Zeitdauer auf eine oder mehrere gemeinsame Übertragungsleitungen.
Die Funkverbindungen sind einfach herzustellen, jedoch ist die Qualität der Übertragungen häufig mangelhaft, da das Gelände, auf dem die Gehäuse oder Bojen angeordnet sind, sehr wellig ist oder da Hindernisse (zum Beispiel ausgedehnte Wälder) einer einwandfreien Wellenübertragung entgegenstehen. Die Kabelverbindungen sind im allgemeinen unabhängig von der Art oder Form des Geländes sehr zuverlässig, ihre Inbetriebnahme erfordert jedoch langwierige und kostspielige Leitungsmontage- und -demontagearbeiten, insbesondere in gebirgigen oder sumpfigen Gebieten.
Die bekannten Übertragungsvorrichtungen, die bei der seismischen Bodenuntersuchung verwendet werden, haben im allgemeinen Funkverbindungen, die leichter als Kabelverbindungen in Betrieb genommen aber nicht leicht alternativ zur Verwendung der anderen Betriebsart angepaßt werden können, wenn die Richtfunkstrecken fehlerhaft werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Übertragungsvorrichtung so auszubilden, daß unabhängig die Funk- oder Kabelverbindungen benutzt werden können, wenn die Übertragungsbedingungen die eine oder andere Verbindungsart möglich oder günstiger erscheinen lassen, um die von den verschiedenen Datenerfassungsgeräten, die an unterschiedlichen Stellen angeordnet sind, aufgenommenen Daten zu einem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem zu übertragen.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der Anschluß jedes Erfassungsgerätes an das Übertragungskabel erfolgt zum Beispiel mittels lösbarer Steckverbindungen, und die Neutralisierung der Funksende- und Empfangseinrichtungen, die jedem Erfassungsgerät zugeordnet sind, erfolgt mittels wenigstens eines Umschalters, der durch die Steckverbindung betätigt wird. Das zentrale Steuer- und Aufzeichnungssystem hat zum Beispiel einen Empfangswegewähler, der das Übertragungskabel oder die Funkempfangseinrichtungen, die dem zentralen System zugeordnet sind, mit einer Aufzeichnungseinrichtung verbinden kann, so daß die von den Erfassungsgeräten übertragenen Daten jeweils auf dem einen oder anderen Übertragungsweg geleitet werden.
Die automatische Umschaltung der Erfassungsgeräte auf das Übertragungskabel oder die Funksende/Empfangseinrichtungen, entsprechend der das Kabel angeschlossen oder abgeschaltet wird, ermöglicht die sofortige Anpassung der Gehäuse oder Bojen, die auf dem Gelände verteilt sind, an die gewählte Übertragungsart, insbesondere, wenn die Aufzeichnungseinrichtungen des zentralen Systems ebenfalls automatisch auf den gewählten Übertragungsweg umgeschaltet werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Fig. 1 bis 3 beispielsweise erläutert. Es zeigt
Fig. 1 zwei beliebige, in Reihe geschaltete Gehäuse oder Bojen, die mit Funksende- und -empfangseinrichtungen versehen und durch ein zweiadriges Übertragungskabel mit dem Eingang eines Sende- und Aufzeichnungssystems verbunden sind,
Fig. 2 eine elektronische Einheit, die jedem Gehäuse zugeordnet ist und ein Datenerfassungsgerät aufweist, dem Funksende- und -empfangseinrichtungen, Neutralisierungseinrichtungen für diese und Übertragungskabel-Anschlußeinrichtungen zugeordnet sind, und
Fig. 3 das Steuer- und Aufzeichnungssystem zur Emission von Steuersignalen und zum Empfang von Daten auf wenigstens einem von zwei verschiedenen Übertragungswegen (Kabel- oder Funkverbindung).
Die in Fig. 1 gezeigte Übertragungsvorrichtung kann zwischen einem Steuer- und Aufzeichnungssystem 1, das zum Beispiel auf einem Fahrzeug angeordnet ist, und mehreren Gehäusen oder Bojen B1-Bn, die über ein Gelände verteilt sind, Signale übertragen. Jedes Gehäuse enthält eine Akkumulatorbatterie S1-Sn, die ein elektronisches Gerät E1-En (das Fig. 2 im einzelnen zeigt) mit Elektrizität speist, das Einrichtungen zum Senden und Empfangen durch Rundfunk (nicht gezeigt) aufweist, die über Antennen Y1-Yn, die die verschiedenen Gehäuse tragen, und Antennen 2 und 3, die zum Beispiel auf dem Fahrzeug installiert sind, mit Sende- und Empfangseinrichtungen in Verbindung stehen, die in dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem (Fig. 3) enthalten sind. Die Übertragungsvorrichtung hat auch ein Übertragungskabel, das aus zwei zweiadrigen Leitungen L1, L2 besteht, die jeweils mit dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem und den verschiedenen Gehäusen B1-Bn durch Verbindungseinrichtungen (nicht gezeigt) verbunden sein kann, die später beschrieben werden.
Die Leitung L1 wird zur Übertragung von Steuersignalen verwendet. Die Leitung L1, die von einem Stromgenerator gespeist wird, der in dem zentralen System (Fig. 3) enthalten ist, schaltet Widerstände R1-Rn in Reihe. Die an diesen Widerständen R1-Rn durch den Durchgang des modulierten Stroms erzeugten Spannungen werden jeweils auf die elektronischen Geräte E1-En, die in den Gehäusen B1-Bn enthalten sind, über Aufspanntransformatoren T1-Tn gegeben.
Die Leitung L2 wird zur Übertragung von Daten von Erfassungsgeräten zum zentralen System 1 verwendet. Jedes elektronische Gerät E1-En kann durch Betätigung eines Relais R21-R2n an die Leitung L2 angeschlossen werden, das Doppelumschalter C31-C3n steuert. Die elektronischen Geräte E1-En können von dem darin enthaltenen Erfassungsgerät empfangene Daten übertragen. Die Leitung L2 ist durch ihre Leitungsimpedanz Rc abgeschlossen.
Die Übertragung der Steuersignale zu den verschiedenen Gehäusen erfolgt durch einen Richtfunkkanal oder über die Leitung L1, indem ein Trägersignal mit einer ersten Frequenz S1 moduliert wird. Die Modulation ist als FSK-Modulation (Frequenzumtastung) bekannt. Die Übertragung der Daten von den Gehäusen B1-Bn bis zu dem zentralen Steuer- oder Aufzeichnungssystem 1 erfolgt durch einen Richtfunkkanal oder mittels der Leitung L2, indem ein Trägersignal mit einer zweiten Frequenz F2 moduliert wird. Die Modulation erfolgt zum Beispiel entsprechend dem bekannten Code HDB 3. Die Übertragung der Daten erfolgt sequentiell durch die verschiedenen Gehäuse. Jedes Gehäuse B1-Bn schaltet sich beim Empfang eines Übertragungsbefehls, der es speziell betrifft, und nach Decodierung, auf die Leitung L2, indem der zugehörige Umschalter C31-C3n geschlossen wird.
Der Betrieb der elektronischen Geräte E1-En und der Einrichtungen zur Verbindung der Leitungen L1, L2 mit jedem Gehäuse B1-Bn wird anhand der Fig. 2 beschrieben. Die zweiadrigen Leitungen L1 und L2 sind in regelmäßigen Intervallen an eine Kontakthülse 4 angeschlossen. Eine Ader der Leitung L1 ist an zwei Abgriffe 41, 42 der Kontakthülse 4 angeschlossen, die durch einen Widerstand R1 (siehe auch Fig. 1) verbunden sind. Die beiden Adern der Übertragungsleitung L2 sind jeweils an zwei weitere Abgriffe 43 und 44 angeschlossen, und eine Leitung 26 schließt die beiden letzten Abgriffe 45, 46 der Kontakthülse 4 kurz.
Die Kontakthülse 4 kann auf einen Kontaktstecker 5 mit sechs Kontaktstiften geschoben werden, der am Gehäuse B1 befestigt ist. Den Abgriffen 41 und 42 entsprechen zwei Kontaktstifte 51, 52, die elektrisch mit den Anschlüssen der Primärwicklung des Transformators T1 (Fig. 1) verbunden sind. Den Anschlüssen 43, 44 entsprechen zwei Kontaktstifte 53, 54, die jeweils an die beiden Anschlüsse des Ausgangs des Umschalters C31 angeschlossen sind, der vom Relais R21 (Fig. 1) betätigt wird. Den beiden Abgriffen 45, 46 entsprechen zwei Kontaktstifte 55, 56, die jeweils mit einem ersten Anschluß eines Relais R11 und dem negativen Pol bzw. Masse der Akkumulatorbatterie S1 verbunden sind. Der positive Pol der Batterie ist an einen zweiten Anschluß des Relais R11 und den gemeinsamen Anschluß eines Umschalters C21 mit zwei Eingängen angeschlossen, der vom Relais R11 gesteuert wird. Der Eingangsanschluß des Umschalters C21, der mit dem gemeinsamen Anschluß verbunden ist, ist in der Ruhestellung des Relais R11 mit dem elektrischen Versorgungsanschluß V+ eines Rundfunksenders 6 und eines Rundfunkempfängers 7 des elektronischen Gerätes E1 verbunden. Das Relais R11 steuert auch einen Umschalter C11 mit zwei Eingängen, dessen gemeinsamer Anschluß mit dem Eingang eines FSK-Demodulators 8 verbunden ist, der in dem Datenerfassungsgerät A1 des elektronischen Gerätes E1 enthalten ist. Einer der Eingangsanschlüsse des Kommutators C11, der mit dem gemeinsamen Anschluß verbunden ist, wenn das Relais R11 nicht erregt ist, ist mit dem Ausgang des Rundfunkempfängers 7 verbunden, an dem die Signale auftreten, die von den Sendeeinrichtungen empfangen werden, die in dem Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 (Fig. 1) enthalten sind. Der andere Eingangsanschluß des Umschalters C11 ist mit dem einen Anschluß der Sekundärwicklung des Transformators T1 verbunden, dessen anderer Anschluß mit der Masse der Batterie S1 verbunden ist.
Der Ausgang des FSK-Demodulators 8 des Datenerfassungsgerätes A1 ist mit dem Eingang eines Decoders 9 verbunden, der die übertragenen Befehle der demodulierten Signale extrahieren und einer Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung 10 der seismischen Signale RS steuern kann, die von den verschiedenen Empfängern oder Gruppen von Empfängern (nicht gezeigt) empfangen werden, die über das Gelände verteilt sind. Unter der Steuerung des Decoders 9 überträgt die Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung 10 die Daten, die sie gesammelt hat, zu einem Codierer 11, der sie zum Beispiel in den HDB-3-Code umsetzt. Die Ausgangsanschlüsse des Codierers 11 sind an die beiden Eingänge des Doppelumschalters C31 und auch an die beiden Eingangsanschlüsse des Rundfunksenders 6 angeschlossen.
Der eine Anschluß des Relais R21 ist an den positiven Pol der Batterie S1 und der zweite an ein Aktivierungselement 12 angeschlossen, das von dem Decoder 9 betätigt wird.
Die Eingangsanschlüsse des Rundfunkempfängers 7 und die Ausgangsanschlüsse des Rundfunksenders 6 sind jeweils mit der Antenne Y1 (Fig. 1) verbunden.
In jedem der Gehäuse besteht das Datenerfassungsgerät aus dem Demodulator 8, dem Decoder 9, der Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung 10 und dem Codierer 11, die Verbindungseinrichtungen bestehen aus den Kontakthülsen und -steckern 4, 5, dem Transformator T1 und den Umschaltern C11 und C31, und die Neutralisierungseinrichtungen des Rundfunksenders und -empfängers bestehen aus dem Umschalter C21 und der Leitung 26 innerhalb der Kontakthülse 4.
Jedes Gehäuse, wie zum Beispiel B1, arbeitet wie folgt:
Wenn die Kontakthülse 4 nicht angeschlossen ist, ist das Relais R11 im Ruhezustand, und der positive Pol der Batterie ist mittels des Umschalters C21 mit den Versorgungseingangsanschlüssen V+ des Rundfunksenders und -empfängers 6 bzw. 7 verbunden, so daß diese Steuer- und Datensignale zwischen dem Gehäuse B1 und dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 (Fig. 1) austauschen können. Die von dem Rundfunkempfänger 7 mittels der Antenne Y1 empfangenen Steuersignale werden demoduliert und von den Elementen 8, 9 decodiert. Wenn diese Signale zum Beispiel das Gehäuse B1 betreffen, steuert der Decoder 9 die Übertragung der angeforderten Daten von der Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung 10 zum Codierelement 11. Die empfangenen Daten, die den von letzterem codierten Daten entsprechen, werden zu den Eingängen des Senders 6 geleitet, der sie über die Antenne Y1 zu den Empfangseinrichtungen des Steuer- und Empfangssystems 1 (Fig. 1) überträgt. Der Decoder 9 steuert auch das Schließen des Relais R21 mittels des Aktivierungselements 12 und das Schließen des Doppelumschalters C31. Da jedoch die Anschlüsse 53, 54 abgeschaltet sind, werden die zum Kontaktstecker übertragenen Signale nicht genutzt. Die Daten werden ausschließlich auf dem Funkweg übertragen.
Wenn der Kontaktstecker 4 in die Kontakthülse 5 eingeführt ist, verbindet die Kurzschlußleitung 26 nun den Eingangsanschluß des Relais R11 mit dem negativen Pol der Batterie S1. Das Relais R11 wird erregt, und der Kommutator C21 unterbricht die Versorgung des Senders 6 und des Empfängers 7, die neutralisiert werden und nicht mehr arbeiten. Da der Umschalter C11 umgeschaltet wurde, wird die Spannung an der Sekundärwicklung des Transformators T1, die der Steuerspannung an den Anschlüssen des Widerstandes R1 entspricht, auf den FSK-Demodulator 8 des Datenerfassungsgerätes A1 gegeben. Die Steuersignale werden jetzt über die Leitung L1 übertragen.
In der gleichen Weise steuert der Decoder 9, wenn die von den Elementen 8 und 9 demodulierten und decodierten Signale, die speziell das Gehäuse B1 betreffen, die Übertragung der angeforderten Daten von der Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung 10 zum Codierer 11 und auch das Schließen des Relais R21. Die von dem Codierer 11 abgegebenen Signale werden einerseits auf die Anschlüsse 53, 54 und damit auf die zweiadrige Leitung L2 und andererseits auf die Eingänge des Senders 6 gegeben. Da jedoch letzterer ebenso wie der Empfänger 7 durch die Unterbrechung der elektrischen Versorgung (Umschaltung von C21) neutralisiert sind, können die den zu übertragenden Daten entsprechenden Signale nur über die Leitung L2 zu dem Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 übertragen werden.
Das Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 der Fig. 3 weist eine Steuereinrichtung 13 auf, die Befehls- oder Prüfsignale für die verschiedenen Gehäuse bzw. Bojen B1 bis Bn erzeugen kann. Diese Signale werden auf die Eingänge eines FSK-Modulators 14 gegeben, dessen Ausgänge einerseits mit Rundfunksendeeinrichtungen 15, die an die Sendeantenne 3 (Fig. 1) angeschlossen sind, und andererseits auf einen Generator 16 zur Erzeugung modulierten Stroms gegeben, dessen Ausgänge mit der Primärwicklung eines Transformators T2 verbunden sind. Die Leitung L1 kann an die Sekundärwicklung dieses Transformators angeschlossen werden.
Der Empfangsteil des Steuer- und Aufzeichnungssystems 1 hat einen Transformator T3, dessen Primärwicklung an die Enden der Datenübertragungsleitung L2 angeschlossen werden können. Die Empfangsantenne 2 (Fig. 1) ist an die Eingänge von Richtfunksignalempfangseinrichtungen 17 angeschlossen. Die Ausgänge in der Empfangseinrichtung 17 und die Ausgänge der Sekundärwicklung des Transformators T3 sind jeweils mit den Eingängen zweier Entzerrungs-/Regenerationseinrichtungen bzw. PCM-Regenerationseinrichtungen 18, 19 (wie sie zum Beispiel von der Firma EXAR unter der Typenbezeichnung XRC 262 hergestellt werden) verbunden. Jede dieser Einrichtungen kann an drei Ausgängen jeweils die empfangenen Signale abgeben, die entsprechend dem HDB-3-Code (Ausgänge a1, b1) codiert sind, die konjugierten Signale der vorherigen Signale (Ausgänge , ) und ein Taktsignal H, das aus den codierten Signalen erzeugt wird. Die Ausgänge der PCM-Entzerrungseinrichtung 18 sind mit drei Eingängen E1, E2, E3 eines bekannten Multiplexers 20 verbunden, die Ausgänge der PCM-Entzerrungseinrichtung 19 mit drei weiteren Eingängen E′1, E′2, E′3 des gleichen Multiplexers. Außerdem sind die Ausgänge a1, der PCM-Entzerrungseinrichtung 19 durch ein ODER-Glied 21 mit einem monostabilen Multivibrator 22 zum Beispiel des Typs CD 4057 verbunden, dessen Ausgangssignal mittels eines Transistors 23 auf den Steuereingang S des Multiplexers 20 gegeben wird. Die Elemente 20 bis 23 bilden einen Wegewähler.
Die Ausgänge Q1, Q2, Q3 des Multiplexers 20 sind mit den Eingängen eines HDB-3-Decodierers 24 verbunden, der die von den verschiedenen Erfassungsgeräten A1-An gesammelten Signale wiedergewinnen und sie zu einer Aufzeichnungseinrichtung 25 übertragen kann.
Wenn die Spannung am Eingang S des Multiplexers dem niedrigen Niveau entspricht, sind die Ausgänge Q1, Q2, Q3 jeweils mit den Eingängen a1, , H verbunden. Wenn diese Spannung dem hohen Niveau entspricht, sind die Ausgänge Q1, Q2, Q3 jeweils mit den Eingängen b1, , H verbunden.
Das Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 arbeitet wie folgt:
Die von der Steuereinrichtung 13 erzeugten Signale werden nach Modulation gleichzeitig auf den Stromgenerator 16 und die Sendeeinrichtungen 15 gegeben. Die Steuersignale werden durch Richtfunk und auch über die Leitung L1 übertragen, wenn diese an die Sekundärwicklung des Transformators T2 angeschlossen ist. Die Signale werden von den Rundfunkempfängern 7 (Fig. 2) der verschiedenen Gehäuse B1-Bn, die nicht an das Übertragungskabel (nicht angeschlossene Kontakthülse 4) angeschlossen sind, und mittels des Kabels, wenn die Verbindung hergestellt und das Relais R11 erregt ist, empfangen.
Der Wegewähler 20-23 des Empfangsteils des Steuer- und Aufzeichnungssystems 1 kann die codierten Signale, die an den Ausgängen des Empfängers 19 auftreten, erfassen, wenn die Leitung L2 an die Primärwicklung des Transformators T3 angeschlossen ist, und in diesem Falle den Anschluß der Eingänge a1, , H an die Ausgänge Q1, Q2, Q3 des Multiplexers 20 steuern. Wenn der Wegewähler 20-23 codierte Signale an den Ausgängen des Empfängers 18, die den über die Richtfunkstrecke empfangenen Daten entsprechen, erfaßt, leitet er sie zu den Ausgängen Q1, Q2, Q3 des Multiplexers 20.
Wenn bestimmte Gehäuse mit dem Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 durch die Leitung L2 und bestimmte weitere Gehäuse über die Richtfunkstrecke verbunden sind, wird die automatische Umschaltung des HDB-3-Decodierers 24 auf dem Weg, auf dem die Signale aufeinanderfolgend empfangen werden, durch den Wegewähler 20-23 durchgeführt. Bei Fehlen von Signalen am Ausgang der Entzerrungseinrichtung 19 wird die vom Transistor 23 gelieferte Spannung S auf ihr hohes Niveau gebracht, und die Ausgänge Q1, Q2, Q3 des Multiplexers werden automatisch mittels des Empfängers 18 auf die Rundfunksignalempfangseinrichtung 17 geschaltet. Wenn jedoch der Wegewähler 20-23 über die Leitung L2 und die Entzerrungseinrichtung 19 übertragene Signale feststellt, bringt er die Steuerspannung S auf ihr niedriges Niveau, so daß die von dieser Entzerrungseinrichtung 19 erzeugten Signale auf die Ausgänge Q1, Q2, Q3 des Multiplexers 20 umgeschaltet werden.
Wenn das Übertragungskabel nicht an das Steuer- und Aufzeichnungssystem angeschlossen ist, werden die Steuersignale der verschiedenen Gehäuse oder Bojen B1-Bn und die Daten, die von diesen kommen, alle über Richtfunk übertragen.
Wenn das Übertragungskabel mit dem Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 verbunden ist, werden die Steuersignale gleichzeitig über die Leitung L1 und die Richtfunkstrecke emittiert. Wie zuvor erläutert wurde, sind zwei Fälle möglich. Wenn irgendein Gehäuse nicht an das Kabel angeschlossen ist, empfängt es Steuersignale und empfängt die angeforderten Daten über Richtfunk. Wenn es an das Übertragungskabel angeschlossen ist, werden der Sender 6 und der Empfänger 7, die er aufweist, neutralisiert, und die Informationen, die es mit dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 austauscht, werden ausschließlich über das Kabel geleitet.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es, selektive Verbindungen ausschließlich mit bestimmten Gehäusen herzustellen, wenn man feststellt, daß die Funkverbindungen mit diesen wegen der Bodenstruktur oder der Vegetation gestört sind. Dagegen wird keine Verbindung zwischen dem Kabel und den Gehäusen bzw. den Bojen hergestellt, für die die Funkverbindungen zufriedenstellend sind, so daß ein großer Teil der systematischen Zusammenschaltarbeit durch Übertragungskabel, der bisher erforderlich war, entfällt.
In Abwandlung von der beschriebenen Ausführungsform können die Umschalter C11, C21, C31 und ihre Steuerrelais durch andere entsprechende elektronische Einrichtungen ersetzt werden.

Claims (11)

1. Vorrichtung zur aufeinanderfolgenden sequentiellen Signalübertragung durch Funk oder Kabel zwischen einem zentralen System zur Datensteuerung und -aufzeichnung und Datenerfassungsgeräten, die an unterschiedlichen Stellen angeordnet sind, mit Rundfunksende- und Empfangseinrichtungen, die dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem und den Datenerfassungsgeräten zugeordnet sind, gekennzeichnet durch wenigstens ein Übertragungskabel mit Hin- und Rückleitung (L₁; L₂), das an Kopplungspunkten über lösbare Verbindungen an das zentrale System (1) und die Datenerfassungsgeräte (A₁-An) anschließbar ist und dadurch, daß bei hergestellter Kabelverbindung die Speisung der Funksende- und Empfangseinrichtung (6; 7) eines Datenerfassungsgeräts mittels eines ersten Umschalters (C₂₁) abgeschaltet ist, daß mittels eines zweiten Umschalters (C₁₁) vom Ausgang des Funksenders (7) auf den Ausgang einer Koppelschaltung (51; 52; T₁), die mit einem Kopplungspunkt (R₁; 41; 42) verbunden ist, umgeschaltet wird und daß eine Steuereinrichtung (R1n), die durch das Herstellen der Kabelverbindung eine Steuerspannung aus dem Datenerfassungsgerät erhält, den ersten und zweiten Umschalter (C₂₁; C₁₁) ansteuert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Kopplungspunkt des Kabels in der Hinleitung (L₁) ein Widerstand (R₁) mit zwei Abgriffen (41; 42) liegt.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Koppelschaltung zwei Kontaktstifte (51; 52) aufweist, die mit den Anschlüssen der Primärwicklung eines Transformators (T₁) verbunden sind, dessen Sekundärwicklung den Ausgang der Koppelschaltung darstellt.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Demodulator (8) vermittels des zweiten Umschalters (C₁₁) entweder mit dem Ausgang des Funkempfängers (7) oder dem Ausgang der Koppelschaltung (51; 52) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem zentralen System zur Datensteuerung und -aufzeichnung ein Generator (16) zur Erzeugung modulierter Steuersignale vorhanden ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Generator (16) eine Stromquelle ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Datenerfassungsgerät einen dritten Umschalter (C₃₁) aufweist, mittels desselben ein Codierer (11) über Kontaktstifte (53; 54) und entsprechende Anschlüsse (43; 44) an Kopplungspunkten der Rückleitung des Übertragungskabels anschließbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Erfassungsgerät einen Decodierer (9) zur Steuerung des dritten Umschalters aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zentrale Steuer- und Aufzeichnungssystem (1) einen Empfangswegewähler (20-30) aufweist, der an die Rundfunkempfangseinrichtungen (17) angeschlossen ist, die dem zentralen System (1) zugeordnet sind, und der an das Übertragungskabel anschließbar ist und der entweder das Übertragungskabel oder die Rundfunkempfangseinrichtungen (17) an das Aufzeichnungssystem (25) anschließt, so daß die von den Erfassungsgeräten (A₁-An) sequentiell übertragenen Daten auf den einen oder anderen Übertragungsweg geleitet werden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Wegewähler einen Multiplexer (20) und Steuerelemente (21, 23) aufweist, die das Vorhandensein von Signalen auf dem Übertragungskabel erfassen können.
11. Verwendung der Vorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der sequentiellen Funk- oder Kabelübertragung seismischer Daten, insbesondere von durch seismische Meßgeber wie Geo- oder Hydrophone oder Gruppen von Meßgebern erzeugten Daten.
DE19823231113 1981-08-24 1982-08-20 Vorrichtung zur sequentiellen signaluebertragung Granted DE3231113A1 (de)

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