DE3231113C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur aufeinanderfolgenden
sequentiellen Signalübertragung durch Funk oder Kabel
zwischen einem zentralen System zur Datensteuerung und
-aufzeichnung und Datenerfassungsgeräten, die an unterschiedlichen
Stellen angeordnet sind, mit Rundfunksende- und
Empfangseinrichtungen, die dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem
und den Datenerfassungsgeräten zugeordnet
sind.
Eine solche Vorrichtung ist bekanntgeworden durch die
US-PS 41 52 691. Beschrieben wird dort allerdings nicht
die bidirektionelle Übertragung zwischen einem Zentrallabor
und Erfassungsgeräten.
Andererseits richtet sich die Erfindung auf eine Vorrichtung
zur sequentiellen Funk- oder Kabelübertragung von seismischen
Daten zu einem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem, die durch
Datenerfassungsgeräte empfangen werden, die in Gehäusen oder
Bojen enthalten sind, die in einer bestimmten Entfernung voneinander
angeordnet sind. Die sequentiell übertragenen Daten sind
Signale, die von seismischen Meßgebern (Geo- oder Hydrophonen)
oder Gruppen von Meßgebern erzeugt werden, die in Reihe oder
parallel geschaltet, längs eines zu untersuchenden Bodenprofils
angeordnet sind. Diese Signale werden in Abhängigkeit von Echos
an unterirdischen Schichten seismischer Wellen erzeugt, die durch
einen geeigneten Wellengenerator in den Boden gesendet werden.
Die Meßgeber oder Gruppen von Meßgebern, die längs des Profils
angeordnet sind, sind in mehreren Einheiten verteilt, und die
Meßgeber jeder Einheit sind mit einem Datenerfassungsgerät verbunden,
das die seismischen Analogsignale, die ihm zugeführt
werden, in Zahlen umsetzen und dann aufzeichnen kann.
Die Übertragung der von jedem Erfassungsgerät gespeicherten
Daten kann durch Richtfunk oder Übertragungskabel erfolgen. Das
zentrale Steuersystem überträgt aufeinanderfolgend Übertragungsbefehle,
im allgemeinen in codierter Form, zu den verschiedenen
Erfassungsgeräten. Diese Übertragungsbefehle, die einem Adressensignal
vorausgehen und es ermöglichen, das betreffende Erfassungsgerät
zu identifizieren, werden über Leitungen oder durch Funk zu
den verschiedenen Gehäusen oder Bojen geleitet, die über das Gelände
verteilt sind. Wenn jedes Erfassungsgerät den ihn betreffenden
speziellen Übertragungsbefehl festgestellt hat, überträgt es
die gespeicherten Daten zu dem Steuer- und Aufzeichnungssystem
durch ein besonderes Verbindungskabel oder schaltet sich während
einer bestimmten Zeitdauer auf eine oder mehrere gemeinsame
Übertragungsleitungen.
Die Funkverbindungen sind einfach herzustellen, jedoch ist die
Qualität der Übertragungen häufig mangelhaft, da das Gelände,
auf dem die Gehäuse oder Bojen angeordnet sind, sehr wellig ist
oder da Hindernisse (zum Beispiel ausgedehnte Wälder) einer
einwandfreien Wellenübertragung entgegenstehen. Die Kabelverbindungen
sind im allgemeinen unabhängig von der Art oder Form
des Geländes sehr zuverlässig, ihre Inbetriebnahme erfordert
jedoch langwierige und kostspielige Leitungsmontage- und -demontagearbeiten,
insbesondere in gebirgigen oder sumpfigen Gebieten.
Die bekannten Übertragungsvorrichtungen, die bei der seismischen
Bodenuntersuchung verwendet werden, haben im allgemeinen Funkverbindungen,
die leichter als Kabelverbindungen in Betrieb genommen
aber nicht leicht alternativ zur Verwendung der anderen
Betriebsart angepaßt werden können, wenn die Richtfunkstrecken
fehlerhaft werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Übertragungsvorrichtung
so auszubilden, daß unabhängig die Funk- oder Kabelverbindungen
benutzt werden können, wenn die Übertragungsbedingungen
die eine oder andere Verbindungsart möglich oder günstiger erscheinen
lassen, um die von den verschiedenen Datenerfassungsgeräten,
die an unterschiedlichen Stellen angeordnet sind, aufgenommenen
Daten zu einem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem
zu übertragen.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung entsprechend
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Zweckmäßige
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der Anschluß jedes Erfassungsgerätes an das Übertragungskabel
erfolgt zum Beispiel mittels lösbarer Steckverbindungen, und die
Neutralisierung der Funksende- und Empfangseinrichtungen, die
jedem Erfassungsgerät zugeordnet sind, erfolgt mittels wenigstens
eines Umschalters, der durch die Steckverbindung betätigt wird.
Das zentrale Steuer- und Aufzeichnungssystem hat zum Beispiel
einen Empfangswegewähler, der das Übertragungskabel oder die
Funkempfangseinrichtungen, die dem zentralen System zugeordnet
sind, mit einer Aufzeichnungseinrichtung verbinden kann, so daß
die von den Erfassungsgeräten übertragenen Daten jeweils auf dem
einen oder anderen Übertragungsweg geleitet werden.
Die automatische Umschaltung der Erfassungsgeräte auf das Übertragungskabel
oder die Funksende/Empfangseinrichtungen, entsprechend
der das Kabel angeschlossen oder abgeschaltet wird,
ermöglicht die sofortige Anpassung der Gehäuse oder Bojen, die
auf dem Gelände verteilt sind, an die gewählte Übertragungsart,
insbesondere, wenn die Aufzeichnungseinrichtungen des zentralen
Systems ebenfalls automatisch auf den gewählten Übertragungsweg
umgeschaltet werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Fig. 1 bis 3 beispielsweise
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 zwei beliebige, in Reihe geschaltete Gehäuse oder Bojen,
die mit Funksende- und -empfangseinrichtungen versehen
und durch ein zweiadriges Übertragungskabel mit dem
Eingang eines Sende- und Aufzeichnungssystems verbunden
sind,
Fig. 2 eine elektronische Einheit, die jedem Gehäuse zugeordnet
ist und ein Datenerfassungsgerät aufweist, dem Funksende-
und -empfangseinrichtungen, Neutralisierungseinrichtungen
für diese und Übertragungskabel-Anschlußeinrichtungen
zugeordnet sind, und
Fig. 3 das Steuer- und Aufzeichnungssystem zur Emission von
Steuersignalen und zum Empfang von Daten auf wenigstens
einem von zwei verschiedenen Übertragungswegen (Kabel-
oder Funkverbindung).
Die in Fig. 1 gezeigte Übertragungsvorrichtung kann zwischen
einem Steuer- und Aufzeichnungssystem 1, das zum Beispiel auf
einem Fahrzeug angeordnet ist, und mehreren Gehäusen oder
Bojen B1-Bn, die über ein Gelände verteilt sind, Signale übertragen.
Jedes Gehäuse enthält eine Akkumulatorbatterie S1-Sn,
die ein elektronisches Gerät E1-En (das Fig. 2 im einzelnen
zeigt) mit Elektrizität speist, das Einrichtungen zum Senden und
Empfangen durch Rundfunk (nicht gezeigt) aufweist, die über
Antennen Y1-Yn, die die verschiedenen Gehäuse tragen, und
Antennen 2 und 3, die zum Beispiel auf dem Fahrzeug installiert
sind, mit Sende- und Empfangseinrichtungen in Verbindung stehen,
die in dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem (Fig. 3)
enthalten sind. Die Übertragungsvorrichtung hat auch ein Übertragungskabel,
das aus zwei zweiadrigen Leitungen L1, L2 besteht,
die jeweils mit dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem
und den verschiedenen Gehäusen B1-Bn durch Verbindungseinrichtungen
(nicht gezeigt) verbunden sein kann, die später
beschrieben werden.
Die Leitung L1 wird zur Übertragung von Steuersignalen verwendet.
Die Leitung L1, die von einem Stromgenerator gespeist wird, der
in dem zentralen System (Fig. 3) enthalten ist, schaltet Widerstände
R1-Rn in Reihe. Die an diesen Widerständen R1-Rn
durch den Durchgang des modulierten Stroms erzeugten Spannungen
werden jeweils auf die elektronischen Geräte E1-En, die in den
Gehäusen B1-Bn enthalten sind, über Aufspanntransformatoren
T1-Tn gegeben.
Die Leitung L2 wird zur Übertragung von Daten von Erfassungsgeräten
zum zentralen System 1 verwendet. Jedes elektronische
Gerät E1-En kann durch Betätigung eines Relais R21-R2n an
die Leitung L2 angeschlossen werden, das Doppelumschalter
C31-C3n steuert. Die elektronischen Geräte E1-En können
von dem darin enthaltenen Erfassungsgerät empfangene Daten
übertragen. Die Leitung L2 ist durch ihre Leitungsimpedanz Rc
abgeschlossen.
Die Übertragung der Steuersignale zu den verschiedenen Gehäusen
erfolgt durch einen Richtfunkkanal oder über die Leitung L1, indem
ein Trägersignal mit einer ersten Frequenz S1 moduliert
wird. Die Modulation ist als FSK-Modulation (Frequenzumtastung)
bekannt. Die Übertragung der Daten von den Gehäusen
B1-Bn bis zu dem zentralen Steuer- oder Aufzeichnungssystem 1
erfolgt durch einen Richtfunkkanal oder mittels der Leitung L2, indem
ein Trägersignal mit einer zweiten Frequenz F2 moduliert
wird. Die Modulation erfolgt zum Beispiel entsprechend dem bekannten
Code HDB 3. Die Übertragung der Daten erfolgt sequentiell
durch die verschiedenen Gehäuse. Jedes Gehäuse B1-Bn schaltet
sich beim Empfang eines Übertragungsbefehls, der es speziell betrifft,
und nach Decodierung, auf die Leitung L2, indem der zugehörige
Umschalter C31-C3n geschlossen wird.
Der Betrieb der elektronischen Geräte E1-En und der Einrichtungen
zur Verbindung der Leitungen L1, L2 mit jedem Gehäuse
B1-Bn wird anhand der Fig. 2 beschrieben. Die zweiadrigen
Leitungen L1 und L2 sind in regelmäßigen Intervallen an eine
Kontakthülse 4 angeschlossen. Eine Ader der Leitung L1 ist an
zwei Abgriffe 41, 42 der Kontakthülse 4 angeschlossen, die durch
einen Widerstand R1 (siehe auch Fig. 1) verbunden sind. Die
beiden Adern der Übertragungsleitung L2 sind jeweils an zwei
weitere Abgriffe 43 und 44 angeschlossen, und eine Leitung 26
schließt die beiden letzten Abgriffe 45, 46 der Kontakthülse 4
kurz.
Die Kontakthülse 4 kann auf einen Kontaktstecker 5 mit sechs
Kontaktstiften geschoben werden, der am Gehäuse B1 befestigt
ist. Den Abgriffen 41 und 42 entsprechen zwei Kontaktstifte 51,
52, die elektrisch mit den Anschlüssen der Primärwicklung des
Transformators T1 (Fig. 1) verbunden sind. Den Anschlüssen
43, 44 entsprechen zwei Kontaktstifte 53, 54, die jeweils an die
beiden Anschlüsse des Ausgangs des Umschalters C31 angeschlossen
sind, der vom Relais R21 (Fig. 1) betätigt wird. Den
beiden Abgriffen 45, 46 entsprechen zwei Kontaktstifte 55, 56,
die jeweils mit einem ersten Anschluß eines Relais R11 und
dem negativen Pol bzw. Masse der Akkumulatorbatterie S1 verbunden
sind. Der positive Pol der Batterie ist an einen zweiten
Anschluß des Relais R11 und den gemeinsamen Anschluß eines
Umschalters C21 mit zwei Eingängen angeschlossen, der vom
Relais R11 gesteuert wird. Der Eingangsanschluß des Umschalters
C21, der mit dem gemeinsamen Anschluß verbunden ist, ist in
der Ruhestellung des Relais R11 mit dem elektrischen Versorgungsanschluß
V+ eines Rundfunksenders 6 und eines Rundfunkempfängers
7 des elektronischen Gerätes E1 verbunden. Das Relais R11
steuert auch einen Umschalter C11 mit zwei Eingängen, dessen
gemeinsamer Anschluß mit dem Eingang eines FSK-Demodulators
8 verbunden ist, der in dem Datenerfassungsgerät A1 des elektronischen
Gerätes E1 enthalten ist. Einer der Eingangsanschlüsse des
Kommutators C11, der mit dem gemeinsamen Anschluß verbunden
ist, wenn das Relais R11 nicht erregt ist, ist mit dem Ausgang des
Rundfunkempfängers 7 verbunden, an dem die Signale auftreten, die
von den Sendeeinrichtungen empfangen werden, die in dem Steuer-
und Aufzeichnungssystem 1 (Fig. 1) enthalten sind. Der andere
Eingangsanschluß des Umschalters C11 ist mit dem einen Anschluß
der Sekundärwicklung des Transformators T1 verbunden,
dessen anderer Anschluß mit der Masse der Batterie S1 verbunden
ist.
Der Ausgang des FSK-Demodulators 8 des Datenerfassungsgerätes
A1 ist mit dem Eingang eines Decoders 9 verbunden, der die
übertragenen Befehle der demodulierten Signale extrahieren und
einer Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung 10 der seismischen
Signale RS steuern kann, die von den verschiedenen
Empfängern oder Gruppen von Empfängern (nicht gezeigt) empfangen
werden, die über das Gelände verteilt sind. Unter der Steuerung
des Decoders 9 überträgt die Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung
10 die Daten, die sie gesammelt hat, zu einem Codierer 11,
der sie zum Beispiel in den HDB-3-Code umsetzt. Die Ausgangsanschlüsse
des Codierers 11 sind an die beiden Eingänge des Doppelumschalters
C31 und auch an die beiden Eingangsanschlüsse des
Rundfunksenders 6 angeschlossen.
Der eine Anschluß des Relais R21 ist an den positiven Pol der
Batterie S1 und der zweite an ein Aktivierungselement 12 angeschlossen,
das von dem Decoder 9 betätigt wird.
Die Eingangsanschlüsse des Rundfunkempfängers 7 und die Ausgangsanschlüsse
des Rundfunksenders 6 sind jeweils mit der
Antenne Y1 (Fig. 1) verbunden.
In jedem der Gehäuse besteht das Datenerfassungsgerät aus dem
Demodulator 8, dem Decoder 9, der Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung
10 und dem Codierer 11, die Verbindungseinrichtungen
bestehen aus den Kontakthülsen und -steckern 4, 5,
dem Transformator T1 und den Umschaltern C11 und C31, und die
Neutralisierungseinrichtungen des Rundfunksenders und -empfängers
bestehen aus dem Umschalter C21 und der Leitung 26 innerhalb
der Kontakthülse 4.
Jedes Gehäuse, wie zum Beispiel B1, arbeitet wie folgt:
Wenn die Kontakthülse 4 nicht angeschlossen ist, ist das Relais
R11 im Ruhezustand, und der positive Pol der Batterie ist mittels
des Umschalters C21 mit den Versorgungseingangsanschlüssen
V+ des Rundfunksenders und -empfängers 6 bzw. 7 verbunden, so
daß diese Steuer- und Datensignale zwischen dem Gehäuse B1
und dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 (Fig. 1)
austauschen können. Die von dem Rundfunkempfänger 7 mittels der
Antenne Y1 empfangenen Steuersignale werden demoduliert und
von den Elementen 8, 9 decodiert. Wenn diese Signale zum Beispiel
das Gehäuse B1 betreffen, steuert der Decoder 9 die Übertragung
der angeforderten Daten von der Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung
10 zum Codierelement 11. Die empfangenen Daten, die
den von letzterem codierten Daten entsprechen, werden zu den
Eingängen des Senders 6 geleitet, der sie über die Antenne Y1 zu
den Empfangseinrichtungen des Steuer- und Empfangssystems 1
(Fig. 1) überträgt. Der Decoder 9 steuert auch das Schließen des
Relais R21 mittels des Aktivierungselements 12 und das Schließen
des Doppelumschalters C31. Da jedoch die Anschlüsse 53, 54 abgeschaltet
sind, werden die zum Kontaktstecker übertragenen Signale
nicht genutzt. Die Daten werden ausschließlich auf dem Funkweg
übertragen.
Wenn der Kontaktstecker 4 in die Kontakthülse 5 eingeführt ist,
verbindet die Kurzschlußleitung 26 nun den Eingangsanschluß
des Relais R11 mit dem negativen Pol der Batterie S1. Das
Relais R11 wird erregt, und der Kommutator C21 unterbricht
die Versorgung des Senders 6 und des Empfängers 7, die neutralisiert
werden und nicht mehr arbeiten. Da der Umschalter C11
umgeschaltet wurde, wird die Spannung an der Sekundärwicklung
des Transformators T1, die der Steuerspannung an den Anschlüssen
des Widerstandes R1 entspricht, auf den FSK-Demodulator
8 des Datenerfassungsgerätes A1 gegeben. Die Steuersignale
werden jetzt über die Leitung L1 übertragen.
In der gleichen Weise steuert der Decoder 9, wenn die von den
Elementen 8 und 9 demodulierten und decodierten Signale, die
speziell das Gehäuse B1 betreffen, die Übertragung der angeforderten
Daten von der Verarbeitungs- und Aufzeichnungseinrichtung
10 zum Codierer 11 und auch das Schließen des Relais R21.
Die von dem Codierer 11 abgegebenen Signale werden einerseits
auf die Anschlüsse 53, 54 und damit auf die zweiadrige Leitung L2
und andererseits auf die Eingänge des Senders 6 gegeben. Da jedoch
letzterer ebenso wie der Empfänger 7 durch die Unterbrechung
der elektrischen Versorgung (Umschaltung von C21) neutralisiert
sind, können die den zu übertragenden Daten entsprechenden Signale
nur über die Leitung L2 zu dem Steuer- und Aufzeichnungssystem 1
übertragen werden.
Das Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 der Fig. 3 weist eine
Steuereinrichtung 13 auf, die Befehls- oder Prüfsignale für die
verschiedenen Gehäuse bzw. Bojen B1 bis Bn erzeugen kann.
Diese Signale werden auf die Eingänge eines FSK-Modulators
14 gegeben, dessen Ausgänge einerseits mit Rundfunksendeeinrichtungen
15, die an die Sendeantenne 3 (Fig. 1) angeschlossen
sind, und andererseits auf einen Generator 16 zur Erzeugung
modulierten Stroms gegeben, dessen Ausgänge mit der Primärwicklung
eines Transformators T2 verbunden sind. Die Leitung
L1 kann an die Sekundärwicklung dieses Transformators angeschlossen
werden.
Der Empfangsteil des Steuer- und Aufzeichnungssystems 1 hat
einen Transformator T3, dessen Primärwicklung an die Enden
der Datenübertragungsleitung L2 angeschlossen werden können.
Die Empfangsantenne 2 (Fig. 1) ist an die Eingänge von Richtfunksignalempfangseinrichtungen
17 angeschlossen. Die Ausgänge
in der Empfangseinrichtung 17 und die Ausgänge der Sekundärwicklung
des Transformators T3 sind jeweils mit den Eingängen
zweier Entzerrungs-/Regenerationseinrichtungen bzw. PCM-Regenerationseinrichtungen
18, 19 (wie sie zum Beispiel von der
Firma EXAR unter der Typenbezeichnung XRC 262 hergestellt
werden) verbunden. Jede dieser Einrichtungen kann an drei Ausgängen
jeweils die empfangenen Signale abgeben, die entsprechend
dem HDB-3-Code (Ausgänge a1, b1) codiert sind, die konjugierten
Signale der vorherigen Signale (Ausgänge , ) und ein Taktsignal
H, das aus den codierten Signalen erzeugt wird. Die Ausgänge
der PCM-Entzerrungseinrichtung 18 sind mit drei Eingängen
E1, E2, E3 eines bekannten Multiplexers 20 verbunden, die Ausgänge
der PCM-Entzerrungseinrichtung 19 mit drei weiteren Eingängen
E′1, E′2, E′3 des gleichen Multiplexers. Außerdem sind
die Ausgänge a1, der PCM-Entzerrungseinrichtung 19 durch
ein ODER-Glied 21 mit einem monostabilen Multivibrator 22 zum
Beispiel des Typs CD 4057 verbunden, dessen Ausgangssignal
mittels eines Transistors 23 auf den Steuereingang S des Multiplexers
20 gegeben wird. Die Elemente 20 bis 23 bilden einen
Wegewähler.
Die Ausgänge Q1, Q2, Q3 des Multiplexers 20 sind mit den Eingängen
eines HDB-3-Decodierers 24 verbunden, der die von den
verschiedenen Erfassungsgeräten A1-An gesammelten Signale
wiedergewinnen und sie zu einer Aufzeichnungseinrichtung 25
übertragen kann.
Wenn die Spannung am Eingang S des Multiplexers dem niedrigen
Niveau entspricht, sind die Ausgänge Q1, Q2, Q3 jeweils mit den
Eingängen a1, , H verbunden. Wenn diese Spannung dem hohen
Niveau entspricht, sind die Ausgänge Q1, Q2, Q3 jeweils mit den
Eingängen b1, , H verbunden.
Das Steuer- und Aufzeichnungssystem 1 arbeitet wie folgt:
Die von der Steuereinrichtung 13 erzeugten Signale werden nach
Modulation gleichzeitig auf den Stromgenerator 16 und die Sendeeinrichtungen
15 gegeben. Die Steuersignale werden durch Richtfunk
und auch über die Leitung L1 übertragen, wenn diese an die
Sekundärwicklung des Transformators T2 angeschlossen ist. Die
Signale werden von den Rundfunkempfängern 7 (Fig. 2) der verschiedenen
Gehäuse B1-Bn, die nicht an das Übertragungskabel
(nicht angeschlossene Kontakthülse 4) angeschlossen sind, und
mittels des Kabels, wenn die Verbindung hergestellt und das Relais
R11 erregt ist, empfangen.
Der Wegewähler 20-23 des Empfangsteils des Steuer- und Aufzeichnungssystems
1 kann die codierten Signale, die an den Ausgängen
des Empfängers 19 auftreten, erfassen, wenn die Leitung
L2 an die Primärwicklung des Transformators T3 angeschlossen
ist, und in diesem Falle den Anschluß der Eingänge a1, , H
an die Ausgänge Q1, Q2, Q3 des Multiplexers 20 steuern. Wenn
der Wegewähler 20-23 codierte Signale an den Ausgängen des
Empfängers 18, die den über die Richtfunkstrecke empfangenen
Daten entsprechen, erfaßt, leitet er sie zu den Ausgängen Q1,
Q2, Q3 des Multiplexers 20.
Wenn bestimmte Gehäuse mit dem Steuer- und Aufzeichnungssystem
1 durch die Leitung L2 und bestimmte weitere Gehäuse
über die Richtfunkstrecke verbunden sind, wird die automatische
Umschaltung des HDB-3-Decodierers 24 auf dem Weg, auf dem
die Signale aufeinanderfolgend empfangen werden, durch den Wegewähler
20-23 durchgeführt. Bei Fehlen von Signalen am Ausgang
der Entzerrungseinrichtung 19 wird die vom Transistor 23 gelieferte
Spannung S auf ihr hohes Niveau gebracht, und die Ausgänge
Q1, Q2, Q3 des Multiplexers werden automatisch mittels
des Empfängers 18 auf die Rundfunksignalempfangseinrichtung 17
geschaltet. Wenn jedoch der Wegewähler 20-23 über die Leitung
L2 und die Entzerrungseinrichtung 19 übertragene Signale feststellt,
bringt er die Steuerspannung S auf ihr niedriges Niveau,
so daß die von dieser Entzerrungseinrichtung 19 erzeugten Signale
auf die Ausgänge Q1, Q2, Q3 des Multiplexers 20 umgeschaltet
werden.
Wenn das Übertragungskabel nicht an das Steuer- und Aufzeichnungssystem
angeschlossen ist, werden die Steuersignale der verschiedenen
Gehäuse oder Bojen B1-Bn und die Daten, die von diesen
kommen, alle über Richtfunk übertragen.
Wenn das Übertragungskabel mit dem Steuer- und Aufzeichnungssystem
1 verbunden ist, werden die Steuersignale gleichzeitig über
die Leitung L1 und die Richtfunkstrecke emittiert. Wie zuvor erläutert
wurde, sind zwei Fälle möglich. Wenn irgendein Gehäuse
nicht an das Kabel angeschlossen ist, empfängt es Steuersignale
und empfängt die angeforderten Daten über Richtfunk. Wenn es an
das Übertragungskabel angeschlossen ist, werden der Sender 6
und der Empfänger 7, die er aufweist, neutralisiert, und die Informationen,
die es mit dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem
1 austauscht, werden ausschließlich über das Kabel geleitet.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es, selektive Verbindungen
ausschließlich mit bestimmten Gehäusen herzustellen, wenn
man feststellt, daß die Funkverbindungen mit diesen wegen der
Bodenstruktur oder der Vegetation gestört sind. Dagegen wird
keine Verbindung zwischen dem Kabel und den Gehäusen bzw.
den Bojen hergestellt, für die die Funkverbindungen zufriedenstellend
sind, so daß ein großer Teil der systematischen Zusammenschaltarbeit
durch Übertragungskabel, der bisher erforderlich
war, entfällt.
In Abwandlung von der beschriebenen Ausführungsform können die
Umschalter C11, C21, C31 und ihre Steuerrelais durch andere
entsprechende elektronische Einrichtungen ersetzt werden.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur aufeinanderfolgenden sequentiellen Signalübertragung
durch Funk oder Kabel zwischen einem zentralen
System zur Datensteuerung und -aufzeichnung und Datenerfassungsgeräten,
die an unterschiedlichen Stellen angeordnet
sind, mit Rundfunksende- und Empfangseinrichtungen,
die dem zentralen Steuer- und Aufzeichnungssystem und den
Datenerfassungsgeräten zugeordnet sind, gekennzeichnet durch
wenigstens ein Übertragungskabel mit Hin- und Rückleitung
(L₁; L₂), das an Kopplungspunkten über lösbare Verbindungen
an das zentrale System (1) und die Datenerfassungsgeräte
(A₁-An) anschließbar ist und dadurch, daß bei hergestellter
Kabelverbindung die Speisung der Funksende-
und Empfangseinrichtung (6; 7) eines Datenerfassungsgeräts
mittels eines ersten Umschalters (C₂₁) abgeschaltet ist,
daß mittels eines zweiten Umschalters (C₁₁) vom Ausgang des
Funksenders (7) auf den Ausgang einer Koppelschaltung (51;
52; T₁), die mit einem Kopplungspunkt (R₁; 41; 42) verbunden
ist, umgeschaltet wird und daß eine Steuereinrichtung (R1n),
die durch das Herstellen der Kabelverbindung eine Steuerspannung
aus dem Datenerfassungsgerät erhält,
den ersten und zweiten Umschalter (C₂₁; C₁₁) ansteuert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß in einem Kopplungspunkt des Kabels in der Hinleitung
(L₁) ein Widerstand (R₁) mit zwei Abgriffen (41; 42) liegt.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Koppelschaltung zwei
Kontaktstifte (51; 52) aufweist, die mit den Anschlüssen
der Primärwicklung eines Transformators (T₁) verbunden
sind, dessen Sekundärwicklung den Ausgang der Koppelschaltung
darstellt.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Demodulator (8) vermittels
des zweiten Umschalters (C₁₁) entweder mit dem Ausgang
des Funkempfängers (7) oder dem Ausgang der Koppelschaltung
(51; 52) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem zentralen System zur
Datensteuerung und -aufzeichnung ein Generator (16) zur
Erzeugung modulierter Steuersignale vorhanden ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Generator (16) eine Stromquelle ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Datenerfassungsgerät
einen dritten Umschalter (C₃₁) aufweist, mittels desselben
ein Codierer (11) über Kontaktstifte (53; 54)
und entsprechende Anschlüsse (43; 44) an Kopplungspunkten
der Rückleitung des Übertragungskabels anschließbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Erfassungsgerät einen
Decodierer (9) zur Steuerung des dritten Umschalters aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das zentrale Steuer- und Aufzeichnungssystem (1)
einen Empfangswegewähler (20-30) aufweist, der an die
Rundfunkempfangseinrichtungen (17) angeschlossen ist,
die dem zentralen System (1) zugeordnet sind, und der an
das Übertragungskabel anschließbar ist und der entweder
das Übertragungskabel oder die Rundfunkempfangseinrichtungen
(17) an das Aufzeichnungssystem (25) anschließt,
so daß die von den Erfassungsgeräten (A₁-An) sequentiell
übertragenen Daten auf den einen oder anderen Übertragungsweg
geleitet werden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wegewähler einen Multiplexer (20) und Steuerelemente
(21, 23) aufweist, die das Vorhandensein von
Signalen auf dem Übertragungskabel erfassen können.
11. Verwendung der Vorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der
sequentiellen Funk- oder Kabelübertragung
seismischer Daten, insbesondere von durch seismische
Meßgeber wie Geo- oder Hydrophone oder Gruppen von
Meßgebern erzeugten Daten.
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