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Verfahren zur Herstellung von Gebäuden und vorgefertigte
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Gebäudeteile zur Durchführung des Verfahrens Stand der Technik Aufgrund
des ständig zunehmenden Kostendrucks ist es bekannt, Gebäude, Häuser oder Gebäudeteile
mindestens bis zu einem gewissen Grad auch aus vorgefertigten Teilen herzustellen,
beispielsweise also vorgefertigte Decken Wände gleich mit Fensterausschnitten u.
dgl. auszubilden und dann am Bauplatz entsprechend miteinander zu verbinden. Üblicherweise
sind solche vorgefertigten Teile entweder aus Beton hergestellt oder umfassen, etwa
bei sogenannten Fertighäusern, einen sandwichartigen Verbundaufbau mit einer Rahmenstruktur,
Dämmschichten, Verputzschichten u. dgl. Bei diesen bekannten Möglichkeiten ist ein
besonders maßgerechter und genauer Aufbau problematisch, wobei
insbesondere
die erforderlichen Installationen in den Gebäuden oder Häusern zusätzliche Probleme
bereiten können. Sind entsprechende Rohre oder Leitungen oder elektrische Kabel
in den vorgefertigten Beton- oder Verbundwänden schon angeordnet, dann ergeben sich
beim bündigen Aufsetzen auf die tragende Deckenplatte für das jeweils nächste Geschoß
Anschlußschwierigkeiten mit schon vorhandenen Leitungsenden, insbesondere bei deren
Fortführung in den horizontalen Raumbereich.
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Darüber hinaus ergibt sich wieder ein zunehmender Trend zu gemauerten
Ziegelwänden, da erkannt worden ist, daß ein Wohnen in Räumen, die allseitig oder
doch im überwiegenden Maße aus Betonwänden bestehen, gesundheitliche Nachteile haben
könnte. Die Herstellung von Gebäuden unter Verwendung von vorgefertigten Ziegelmauern
steckt jedoch in den Anfangsschuhen, insbesondere deshalb, weil es zwar möglich
ist, auch Ziegelmauern durch eine entsprechend durchgeführte Armierung im Verbund
zu transportieren und aufzusetzen, andererseits aber die dann für die Vervollständigung
des Baus und der Räume erforderlichen Nacharbeiten so hoch sind und insbesondeVe
eine Vielzahl von verschiedenen Fachkräften benötigt werden, so daß eventuelle Kostenvorteile
wieder verloren gehen. Insbesondere läßt sich durch das einfache Aufsetzen von vorgefertigten
Ziegelwänden oder Teilwänden das Installationsproblem nicht lösen, da es in den
meisten Fällen nötig sein wird, dann wieder entsprechende Kanäle oder Vertiefungen
in die Wände zu schlagen, um die Rohre nachträglich verlegen zu können.
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Zur Behebung solcher Nachteile liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Gebäudeherstellung sowie zur Durchführung des
Verfahrens geeignete, vorgefertigte Gebäudeteile zu schaffen, die es ermöglichen,
einerseits im kostengünstigen vorgefertigten Wand und Ins tallations verfahren Gebäude
oder Häuser zu erstellen, wobei aber andererseits die Wände vorzugsweise aus geeigneten,
baubiologischen Materialien also Mauerwände etwa auf der Basis von Ziegel, Bims,
Kalksteinen u. dgl. sind. Allerdings schließt die Anwendung vorliegender Erfindung
auch die Verwendung von vorgefertigten Betonwänden nicht aus.
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Vorteile der Erfindung Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Hauptanspruchs und hat den Vorteil, daß vorzugsweise Mauerwerkwände,
versehen mit sämtlichen Rohrleitungen, Anschlüsseln, elektrischen Kabeln u. dgl.
sowie, falls gewünscht, innen und außen fertig verputzt verwendet werden können,
und zwar in beliebigen Breiten, wobei die für jedes Stockwerk mit höchster Paßgenauigkeit
vorgefertigten Wände bevorzugt Eckbereiche,mit einschließen, also die Trennung zwischen
zwei vorgefertigten Wandteilen nicht im Eckbereich erfolgt. Dabei ist es möglich,
beim Baufortschritt die jeweils vorgefertigten und praktisch endmontierten Mauerwerkwände
sofort bei Anlieferung auf den endgültigen Platz im Gebäude aufzusetzen, wobei ausreichend
Freiräume für das Anschließen und eventuelle Verlegen von
Rohren,
Leitungen und Kabeln im horizontalen Bereich verbleiben. Erst wenn für das jeweilige
Geschoß sämtliche vorgefertigten Wände, dabei alle Räume entsprechend umschließend
und ausbildend, aufgesetzt und die Gesamtinstallation erledigt ist, wird der Ortbeton
eingefüllt und kann sauber bis zu vorgegebenen Marken oder Schablonenlehren verstrichen
und abgezogen werden, die von den vorab aufgesetzten Wänden gebildet werden.
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Da sämtliche Rohranschlüsse, Leistungen, Kanäle u. dgl. vorgefertigt
sind und an vorgegebener Stelle zur Durchführung der Anschlüsse und zum Anschließen
der Verteileranlagen vorhanden sind, bedarf es nur weniger oder gar keiner Fachkräfte,
um auch die Installation vor dem Einbringen des Ortbetons endgültig fertig zu erstellen,
so daß in schneller Abfolge die einzelnen Stockwerke des Gebäudes hochgezogen werden
können. Die Fertigwandteile enthalten dabei, wie erwähnt, sämtliche Anlagen und
Einrichtungen für den späteren Gebrauch, also auch Türausschnitte mit vollständig
fertig eingebauten Türzargen und Türen sowie Fensterausschnitte, Fensterrahmen und
sonstige Teile. Es ist auch möglich, die Fensterbänke schon vorgefertigt in und
an den Wänden anzuordnen, desgleichen auch sanitäre Gegenstände wie Toilettenschüsseln
o. dgl.; bevorzugt werden hierfür aber entsprechende Öffnungen und Schlitzausnehmungen
freigelassen, in die diese Teile dann eingesetzt werden können.
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Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte
Weiterbildungen und Verbesserungen der Erfindung
möglich. Besonders
vorteilhaft ist dabei die absolute hochgenaue Maßhaltigkeit, die sich durch endvorgefertigte
und insbesondere in der Höhe hochgenaue Wandteile ergibt, wodurch eine Vielzahl
von Meß- und Richtarbeiten auf dem Bau überflüssig werden.
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Ferner ist vorteilhaft, daß mit in den Wänden eingebauten Armierungseisen,
die einerseits für den Zusammenhalt der Wände sorgen können, andererseits aber in
die Freiräume und von diesen ausgehend umgebogen in den Deckbereich hineingeführt
und dann vom Ortbeton umschlossen werden, die statische Sicherheit des Baus insgesamt
erhöht wird, da sich hierdurch ein zusätzlicher starker Verbund von Wänden zu Wänden
untereinander und gleichermaßen zu den Decken ergibt.
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Zeichnung Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in einer schematischen Schnittdarstellung einen Teilbereich eines Gebäudes,
beginnend mit der Bodenplatte Keller, Fig. la in vergrößerter Darstellung den Übergangsbereich
zwischen zwei Außenwänden mit Darstellung des zwischen ihm gebildeten Freiraums
und Fig. 2 als Ausschnitt in perspektivischer Darstellung die mögliche Freiraumgestaltung
im Geschoßübergang mit einstückigen oder eingesetzten Zwischenstegen und heruntergezogenen
vorderen Wandrandkanten.
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Beschreibung der Ausführungs beispiele Der Grundgedanke vorliegender
Erfindung besteht darin, für jedes Stockwerk vorzugsweise sämtliche Wände als vor
gefertigte Wände, vorzugsweise als Mauerwerkwände, praktisch bis zum Endfinish,
also fertig verputzt und mit sämtlichen Leistungen, Rohren, herzustellen und so
auf die Wände des jeweils vorhergehenden, also unteren Stockwerks aufzusetzen, daß
sich einmal zwischen den Wänden bis auf eine bündig im Stoß aneinandergrenzende,
vordere Stirnrandkante Freiräume ergeben, die in horizontale Freiräume weiterführen,
die deshalb vorhanden sind, weil der jeweilige Boden des entsprechenden Stockwerks
noch nicht mit Beton ausgegossen ist, sondern lediglich hier ebenfalls eine relativ
dünne vorgefertigte Betonbodenplatte ausgelegt ist.
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In der Zeichnung ist eine aus Beton bestehende Bodenplatte Keller
mit 1 bezeichnet; eine zwischen dieser und dem Erdreich 2 liegende aus Kies bestehende
Drainageschicht mit 3.
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Es wird zunächst davon ausgegangen, daß die von der. Bodenplatte 1
des Kellers nach oben führenden Wände 4 aus Beton bestehen und gegossen sind; es
liegt jedoch innerhalb des erfindungsgemäßen Rahmens, auch diese Wände schon als
vorgefertigte Mauerwerk-Verbundwände anzufertigen und einzubauen, oder Betonwände
entsprechend der Erfindung auszubilden. Die Wände 4 vom Kellerboden zum ersten Stock
weisen jedoch bei 6 einen Absatz auf, sind also jedenfalls nicht bis zu ihrer vorgegebenen
Höhe über die gesamte Dicke nach oben geführt. Der Absatz 6 bildet eine Ausnehmung
oder Nische, gebildet aus einer äußeren, hochgezogenen
Randkante
4a der Wand 4 und dem abgesetzten, nach innen weisenden Teil, so daß sich, wie bei
5 angedeutet, eine Art Freiraum an dieser Stelle bildet. Dabei kann sich die untere,
nach innen weisende Kante des Freiraums 5 auf der Höhe der Unterkante Decke (UKD)
befinden und für den weiteren Baufortschritt wird dann so vorgegangen, daß für diese
Decke, die in der Zeichnung insgesamt mit 7 bezeichnet ist, zunächst ein ebenfalls
vorgefertigtes Deckenbauteil aus Beton von relativ geringer Dicke, beispielsweise
lediglich 4 cm, im Kantenbereich bei 8 aufgelegt wird; diese dünne vorgefertigte
Betondecke 9 verfügt schon über eine innenliegende und zum Teil aus ihr nach oben
für eine vorgegebene Länge herausragende Armierung 10, auf welche Armierung dann
bei der weiteren Fertigstellung noch eine Gitterarmierung 11 o. dgl. aufgelegt werden
kann. Damit die dünne Betondecke 9, die für sich gesehen mit ihrer Armierung bekannt
ist, nicht bricht und allgemein begehbar ist, können von unten in der üblichen Weise
Stützen 12 herangeführt und entsprechend verspannt sein.
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Der weitere Baufortschritt erfolgt dann vorzugsweise so, daß nunmehr
mit vollständig fertig vorgefertigten Wandteilen aus gemauerten Steinen gearbeitet
wird für den Aufbau des nächsten Stockwerks; eine vorgefertigte Außenmauer ist in
der Zeichnung bei 13 dargestellt. Sie besteht aus dem gemauerten Aufbau, den sofort
bei der Vorfertigung insgesamt berücksichtigten und verlegten Rohrleitungen,
Kabeln,
sonstigen Anschlüssen für sanitäre Installation und Heizung u. dgl., wobei auch
sofort, falls gewünscht, Anschlußsteckdosen, nach außen führende Fittinge o. dgl.
vorgesehen sein können. Ferner ist die vorgefertigte Wand innen und außen mit Vorzug
schon vergipst und verputzt, verfügt über die Ausschnitte für Fenster und Türen,
in welche auch schon Türrahmen, Fensterrahmen, gegebenenfalls Fensterbände u. dgl.
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vollständig fertig eingebaut sind. Mit anderen Worten, die jetzt zum
Einsatz für das nächste Stockwerk kommende vorgefertigte Mauerwerkwand ist, praktisch
bis auf die Tapete, vollständig fertig und verfügt über genaueste Höhenmaß, genauso,
wie die nach oben gerichtete Randkante 4a der jeweils unteren Mauer genau auf Höhe
ausgerichtet ist.
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Von wesentlicher Bedeutung ist bei dieser vorgefertigten, z. B. aus
gemauertem Ziegelwerk bestehenden Wand 13, daß unten dort, wo die Wand 13 auf die
untere Wand 4 zur Auflage kommt, ebenfalls eine Nische oder ein Freiraum 14 vorgesehen
ist, auch hier wieder gebildet von einer vorderen, umlaufenden Randkante 13a und
der hier nach oben gezogenen inneren Kante der Fertigwand 13.
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Es ist sinnvoll, sämtliche Rohr-, Leitungs- und Kabelanschlüsse unten
an dieser Fertigwand 13 in den Freiraum oder die Nische 14 ausmünden zu lassen,
selbstverständlich an den Stellen, an denen in der Planung an der nach unten weiterführenden
Wand 4 die entsprechenden, mit diesen zu verbindenden Anschlüsse geführt und angeordnet
sind. Man erkennt im tibrigen, daß es bei einer
solchen Bauweise
nicht notwendig ist, die Leitungen insgesamt zu bestimmten durchgehenden Schichten
oder Kanälen zunächst in Querrichtung und dann vertikal zu verlegen, sondern es
ist auch möglich, Leitungen jeder Art, insbesondere wo gewünscht, auch Leerleitungen'und
Leerrohre beliebig durch die Wände zu führen, da die Wände von Stockwerk zu Stockwerk
jeweils über die zunächst vorhandenenFreiräume 5, 14 ineinander übergehen und daher
Montagearbeiten, hauptsächlich selbstverständlich das Leitungsverbinden, an diesen
Stellen ohne Probleme vorgenommen werden kann. Es ist auch möglich, auf diese Weise
durch die Wände mit Verbindungsfittingen und Verteilern jeweils im Bereich der Freiräume
5, 14 Leistungen, etwa für Heizung, Warmwasservorlauf und -rücklauf u. dgl. über
die gesamten Stockwerkhöhen des Gebäudes zu führen. Ferner ist es eine bevorzugte
Ausgestaltung vorliegender Erfindung,von den Freiräumen 51 14 ausgehend nunmehr
horizontal Leitungen zu verlegten, etwa zu gegenüberliegenden Wandbereichen an Zwischenwänden
15, auf die weiter unten noch eingegangen wird. Auch solche Verlegungen lassen sich
problemlos durchführen, da die Decke 7 in dieser Bauphase zunächst lediglich besteht
aus der dünnen Betonunterplatte 9 mit ihrer Armierung 10 und daher hier vollkommen
freier Zugang sowohl zu den Freiräumen oder Nischen 5, 14 im Übergang der nach oben
gezogenen Fertigwände als auch im horizontalen Bereich besteht.
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Zur Verbesserung der Standfestigkeit der jeweils aufbauenden Fertigwände
13 ist es empfehlenswert und entspricht daher einer vorteilhaften Ausgestaltung
vorliegender Erfindung, an bestimmten Stellen, vorzugsweise dort, wo Leitungen nicht
ausmünden oder weitergeführt werden sollen, normal über die Wanddicke durchgezogene
Zwischenwandbereiche, die allerdings recht schmal sind und beispielsweise 10 bis
20 cm in der Breite nicht übersteigen, vorzusehen, so daß an diesen Stellen die
jeweils nach oben weiterführenden Wände auf, wie es sich versteht, komplementären,
über die gesamte Wanddicke geführten Stützstegen der jeweils unteren Wände aufsitzen,
und zwar maßgenau aufsitzen und so üblicherweise auch hinreichend unterstützt sind.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung vorliegender Erfindung besteht
darin, daß die nach oben weiterführenden Wände jeweils über Eckbereiche vorgefertigt
und geführt sind, beispielsweise um etwa 20 bis 50 cm sozusagen um die Ecke herum,
so daß sich mindestens ein vorgefertigtes Wanddreieck, gelegentlich aber auch, wenn
über beide Ecken geführt wird, ein auf einer Seite offenes Viereck ergibt. Es ist
einzusehen, daß sich in diesem Fall eine vollständig ausreichende Standfestigkeit
der weiterführenden Fertigwände 13 auf den unteren Wänden 4 ergibt, wobei die Abstützung
erfolgt durch die gegenseitigen vorderen Randkanten 4a, 13a und den in Abständen,
aber jeweils komplementär zueinander angeordneten mittleren Stützstegen oder Verdickungen
13b, 4b, wie in Fig. 2 gezeigt und in deren Bereich die Wände vollflächig über ihre
gesamte
Dicke aufsitzen und sich abstützen.
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Der Transport vorgefertigter Mauerwerkwände ist problemlos; auch deren
Zusammenhalt. Man kann durch aufeinander ausgerichtete Öffnungen oder Durchbrechungen
in den einzelnen Steinen durch die Gesamtmauer Spanneisen oder Armierungseisen führen,
die rahmenartig, jedenfalls im unteren Bereich, die Mauerwerkwand umfassen und insoweit
auch verstärken. Ein Anheben durch Befestigen geeigneter Hebemittel an den nach
außen ragenden Armierungsteilen ist dann ohne weiteres möglich, desgleichen der
Transport der vorgefertigten Teilwände.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung vorliegender Erfindung liegt
darin, daß Armierungen beliebiger Art und Größe von den vorgefertigten Teilwänden
jeweils nach oben und/oder nach unten in die Freiräume 5, 14 hineinragen und auch,
wie bei 15a gezeigt, horizontal in den Deckenbereich abgebogen sein können; es wird
nochmals darauf hingewiesen, daß die Decke 7 in dieser Bauphase noch nicht vervollständigt
ist und lediglich aus der dünnen unteren Betonplatte 9 mit ihrer Armierung besteht,
so daß hier vollkommen frei und ohne Einschränkungen gearbeitet werden kann. Desgleichen
ermöglichen die Freiräume 5 und 14 die Anpassung von Leitungen und die problemlose
Ausrichtung derselben aufeinander, auch dann, wenn die möglichen Austrittsorte nicht
vollständig aufeinander ausgerichtet sind. Durch geeignete Verteiler-, Anschluß-
und Fittingsysteme können die Verbindungen auch bei Schrägversatz vorgenommen werden
und alle notwendigen
Anschlüsse erledigt werden. Eine Hilfe hierbei
kann eine an den vorgefertigten Teilen und deren nach außen in die Freiräume ragenden
Leitungsbereichen Markierungen sein, so daß die gleiche Markierung tragenden Leitungen
jewe ils miteinander verbunden werden müssen. Auch ungeübtes Personal ist in der
Lage, eine derart aufgesetzte, vollständig im Endfitlish vorgefertigte Wand 13 in
ihren Anschlüssen fertig zu bearbeiten.
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Erst nachdem sämtliche notwendigen Anschlüsse, Installationen, Rohrleitungen
u. dgl. ausgeführt worden sind und die um ein Stockwerk jeweils nach oben weiterführende
Teilwand 13 ausgerichtet und mit ihren Armierungen nach unten abgebogen einwandfrei
steht, wird dann der sogenannte Ortbeton als Flüssigbeton 16 eingebracht, wobei
praktisch schon die Zimmer vollständig durch die aufgebauten Fertigwandteile stehen,
bevor in die Zimmer bis zu einer vorgegebenen Höhe der Ortbeton problemlos mit üblichen
Rüttlern eingebracht wird, der, wie ohne weiteres einzusehen ist, von selbst auch
nach außen in die Freiräume 5 und 14 einfließt.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung vorliegender Erfindung besteht darin,
daß die jeweilige weiterführende Fertigwand 13 angrenzend an den Freiraum 14 einen
inneren Vorsprung 17 aufweisen kann, dessen Oberkante 17a gleichzeitig die OKL)
(Oberkante Decke) angibt. Es ist dann lediglich notwendig, den Beton bis zur Oberkante
17a einzufüllen und sauber abzuziehen, um auch eine hochgenaue Maßhaltigkeit der
jeweiligen OKD zu erreichen, denn die Endhöhenmaße können an den vorgefertigten
Wandteilen
mit beliebiger Genauigkeit vorgegeben werden, wie ohne weiteres einzusehen, gegebenenfalls
auch dadurch, daß man ab Werk noch entsprechende Fräs- und Schleifarbeiten zur Höheneinstellung
vornimmt, bevor die Teile vorgefertigt zum Bau transportiert werden.
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Auf folgenden Umstand muß hingewiesen werden, die vorderen umlaufenden
Randkanten 13a, 4a im Außenbereich der Wände dienen, wie es sich versteht, dazu,
die sonst notwendige Verschalung an dieser Stelle zu ersetzen, damit der bei der
Deckenherstellung eingebrachte flüssige Ortsbeton nicht ausfließt. Es versteht sich
daher, daß die beidseitig bündig aneinander im Stoß angrenzenden Randkanten 13a,
4a auch durch eine einzige, entweder von oben nach unten oder von unten nach oben
über die Deckenhöhe reichende Randkante der Wand 4 oder der Wand 13 ersetzt werden
kann; auch ist es möglich, diese Kantenbereiche aus einem anderen Material herzustellell
als das Material, aus dem die Wände aufgebaut sind. Wesentlich ist zur Realisierung
vorliegender Erfindung lediglich, daß im Übergangs bereich einer unteren Wand 4
zu einer weiterführenden Wand 13 Freiräume vorhanden sind, d. h. daß die Wände zum
größten Teil gar nicht aufeinander aufsitzen, sondern dieses Aufsitzen und das Auffüllen
der Freiräume erst dann erfolgt, wenn der Deckenbeton 16 eingebracht wird und schließlich
ausgehärtet ist. Zunächst, also in der weiter vorn beschriebenen Bauphase, die auch
die Durchführung der Installation ermöglicht, sitzen die Wände jeweils nur provisorisch
auf den gegebenenfalls hinreichend starken äußeren
Randkanten 4a,
13a und, zum überwiegenden Teil bei Übernahme der größten Last jedenfalls, auf den
die volle Dicke aufweisenden, aufeinander ausgerichteten Stützstegen 13b, 4b auf.
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Um hier, insbesondere dann, wenn die Wände nicht über Eck geführt
sind, eine ausreichende Standfestigkeit zu erzielen, ist es auch möglich, die weiterführenden
Wände 13 im oberen Bereich durch geeignete Stützmaßnahmen, beispielsweise Anordnung
einer bei 18 lediglich schematisch dargestellten Spindel entsprechend auszurichten
und zur Einhaltung ihrer Vertikalposition zu stützen.
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Es versteht sich, daß es innerhalb des erfindungsgemäßen Rahmens auch
möglich ist, an beliebiger Stelle Zwischenwände vorab, also vor dem Einbringen des
Ortsbetons vollständig vorgefertigt anzuordnen; zu diesem Zweck sind zunächst auf
der vorgefertigten und schon eingebrachten schmalen Betonplatte 9 geeignete Auflager
oder Stützen 19 mit jedenfalls präzise vorgegebenen Höhenabmessungen vorgesehen,
die sich allerdings nicht über die gesamte Länge der Wand erstrecken, sondern jedenfalls
in der Weise Unterbrechungen aufweisen, daß Leitungen unter den Zwischenwänden 15
hindurchgeführt werden können, entweder innerhalb der Armierung 10 oder auf dieser
aufliegen. Die Zwischenwände können aber selbst dann vorzugsweise einstückig stegartige
untere Stützen aufweisen sind ebenfalls vollständig vorgefertigt und weisen sämtliche
erforderlichen Installationsrohr- und Kabelverlegungen auf; sie sind vorzugsweise
ebenfalls vollständig verputzt und auf genaue Höhe eingestellt
und
verfügen über in diesem Falle vorzugsweise beidseitige Vorsprünge 20a, 20b, deren
Oberkante 21 die OKD bestimmen und festlegen. Es ergibt sich so in Verbindung mit
der Oberkante 17a der Außenwand umlaufend in jedem auf diese Weise entstehenden
Zimmer eine eindeutige Maßangabe f(ir die OKD, mit Bezug auf welche Schablonenlehre
der eingebrachte Ortbeton problemlos abge,ogen werden kann. Es empfiehlt sich verständlicherweise,
unter den jeweils aufgesetzten Zwischenwänden 15 Stützträger 12 für die nur schmale,
die UKD definierende, vorgefertigte Betonplatte 9 vorzusehen, um das Gewicht der
Zwischenwände 15, die üblicherweise schmaler als die tragenden Hauptwände 13 sind,
abzustützen. Es empfiehlt sich ferner, die Planung bei der Erstellung der Zwischenwände
und der Hausabmessungen auf das Rastermaß der Mauerwerksteine auszurichten, um so
nicht mit halben Modulgrößen zu arbeiten.
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