DE19652488A1 - Plattenelement für das Bauwesen und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Plattenelement für das Bauwesen und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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- E04C—STRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
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Description
Die Erfindung betrifft ein Plattenelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein
Verfahren zu seiner Herstellung.
Bei der sogenannten Montagebauweise werden häufig selbsttragende Wand- oder Decken
elemente verwendet, die aus Plattenelementen bestehen, die in Massivbauweise und als
Fertigteile hergestellt und als solche an die Baustelle transportiert und dort lediglich
montiert werden.
Ein bisher noch nicht zufriedenstellend gelöstes Problem einer derartigen Bauweise besteht
darin, daß es nur wenige Möglichkeiten gibt, die Montage von üblichen Haus-Installationsteilen,
insbesondere der Elektro-, Sanitär- und Heizungstechnik, sowie von
verschiedenen Konstruktionsteilen wie z. B. Treppen und Handläufen od. dgl. zu verein
fachen. Es ist zwar bereits bekannt, ganze Schalter, Steckdosen od. dgl. in Platten
elementen aus Holz vorzumontieren (DE-Gbm 19 98 629), um dadurch den schnellen Auf-
und Abbau von Baracken, Schuppen od. dgl. zu ermöglichen. Ferner ist es bei aus
Vergußmasse wie z. B. Beton herzustellenden Plattenelementen bekannt (DE-Gbm
66 06 090, DE-OS 17 50 093), diese mit eingebauten Rohrleitungen, Leerrohren und/oder
dem späteren Einbau von Unterputz-Steckdosen od. dgl. dienenden Hohlräumen zu
versehen oder Gehäuseteile von Verteiler- oder Steckdosen od. dgl. dadurch in den
Plattenelementen vorzumontieren, daß diese von innen auf zur Herstellung der Platten
elemente verwendete Schalungselemente aufgeschraubt werden. Allen diesen Verfahrens
weisen ist jedoch gemeinsam, daß sie insgesamt keine wesentlichen Herstellungs- bzw.
Montagevereinfachungen mit sich bringen, insbesondere dann nicht, wenn ein Gebäude
aus einer Vielzahl von Plattenelementen zu errichten ist, die an ganz unterschiedlichen,
individuell gewählten Stellen mit Installationselementen versehen werden sollen. Denn wie
an der Baustelle müssen die genauen Positionen, an denen derartige Installationsteile zu
liegen kommen sollen, auch bei einer beim Hersteller der Plattenelemente erfolgenden
Vormontage durch individuelles Ausmessen ermittelt werden. Daher werden diese
Verfahren bisher nur vereinzelt angewendet. Zum weitaus überwiegenden Teil werden die
Plattenelemente dagegen werksseitig ohne vormontierte Installationsteile hergestellt, so daß
diese nachträglich vom Elektriker, Installateur od. dgl. montiert werden müssen, was um
ständliche Meß-, Aufstemm- und Spachtelarbeiten erforderlich macht.
Ähnliche Probleme ergeben sich, wenn nach Errichtung eines Gebäudes z. B. Treppen und
zugehörige Handläufe od. dgl. eingebaut werden sollen. Auch in diesem Fall müssen
aufwendige und zeitraubende Berechnungen und Messungen zur Festlegung der jeweiligen
Befestigungsstellen durchgeführt werden.
Schließlich existieren bei in Plattenbauweise hergestellten Bauwerken alle Angaben
darüber, wo später Installations- oder Konstruktionsteile anzubringen sind, wo ggf.
zusätzliche Öffnungen vorgesehen werden sollen und/oder an welchem Ort und in
welchem Stockwerk eines zu errichtenden Gebäudes ein individuell vorbereitetes Wand-
oder Deckenelement zu liegen kommen soll, allenfalls in komplizierten Bauplänen, so daß
viele Vorteile, die eine Plattenbauweise mit sich bringen könnte, insbesondere dann nicht
voll nutzbar sind, wenn Ein- oder Mehrfamilienhäuser mit individueller Raumgestaltung
errichtet werden sollen.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Plattenelement der eingangs
bezeichneten Gattung derart auszubilden, daß sich die Montage der Installations- und
Konstruktionsteile wesentlich vereinfachen läßt und die Plattenelemente bei Bedarf
einschließlich gewünschter Installationsteile auf einfache Weise bereits werkseitig komplett
vorgefertigt werden können. Außerdem bezweckt die Erfindung, ein Verfahren zur
Herstellung solcher Plattenelemente vorzuschlagen.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1
und 13.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Unter der Bezeichnung "Bauplanungsinformationen" werden im Rahmen der vorliegenden
Erfindung alle solche Informationen verstanden, die dem Zweck dienen, bereits während
der Planungsphase für ein Bauwerk irgendeinem ausgewählten oder jedem Plattenelement
einen festen Platz in diesem Bauwerk und/oder irgendeinem ausgewählten oder jedem
Installations- und/oder Konstruktionsteil einen festen Platz an oder in einem zugehörigen
Plattenelement zuzuordnen. Dabei werden die Bauplanungsinformationen vorzugsweise mit
Hilfe eines Plotters (Schreibers) oder Druckers, der durch eine übliche Datenverarbei
tungsanlage gesteuert wird, auf die Informationsträger aufgebracht. Da der Informations
träger außerdem eine Deckschicht des Plattenelements bildet, ist er einerseits ein fester,
auch unter den üblichen Arbeitsverhältnissen beim Bau unverlierbarer Bestandteil des zu
gehörigen Plattenelements und andererseits bei Bedarf ein Mittel zur Gestaltung der
Oberflächenbeschaffenheit des Plattenelements.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 bis 3 in je einer schematischen, perspektivischen Ansicht ein erfindungsgemäßes
Plattenelement und dessen Deckschichten;
Fig. 4 die Vorderansicht eines ersten Installationsteils für ein erfindungsgemäßes
Plattenelement;
Fig. 5 einen schematischen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Plattenelement mit dem
Installationsteil nach Fig. 4 im eingebauten Zustand;
Fig. 6 bis 15 den Fig. 4 und 5 entsprechende Ansichten mit weiteren Installationsteilen;
Fig. 16 in einer schematischen, perspektivischen Ansicht eine zweite Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Plattenelements;
Fig. 17 und 18 je eine Vorderansicht von zwei weiteren Ausführungsformen des erfin
dungsgemäßen Plattenelements;
Fig. 19 in einer schematischen, perspektivischen Ansicht noch eine andere Ausführungs
form des erfindungsgemäßen Plattenelements;
Fig. 20 einen grob schematischen Schnitt durch ein Installationsteil in Form einer
Fußbodenleiste;
Fig. 21 eine Seitenansicht einer mit der Fußbodenleiste nach Fig. 20 verbindbaren
Fußleistendose;
Fig. 22 die Vorderansicht der Fußleistendose nach Fig. 21; und
Fig. 23 die Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Plattenelements.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes, planparalleles Plattenelement 1 mit rechteckigen oder
quadratischen Breitseiten und in der Regel rechteckigen Stirnseiten 2. Das Plattenelement
kann als Decken- oder Wandelement eines Bauwerks, insbesondere eines Gebäudes,
verwendet werden. Die Form der Breitseiten und die Neigungen der Stirnseiten 2 zu den
Breitseiten können natürlich, den Vorgaben der Gebäudeplanung entsprechend, angepaßt
werden. Im Ausführungsbeispiel dient das Plattenelement 1 als Gebäudewand und weist
dazu eine Türöffnung 3 auf. Seine Höhe entspricht vorzugsweise der vorgesehenen
Geschoßhöhe, und seine Breite entspricht beispielsweise etwa der doppelten oder dreifa
chen Türbreite.
Zur Erleichterung der Montage des Plattenelements 1 am Fußboden eines Bauwerks dient
vorzugsweise ein Montageband 11, das von einer Rolle abgewickelt wird und mit Löchern
oder sonstigen Markierungen 12 versehen sein kann und anzeigen soll, wo genau ein zu
montierendes Plattenelement 1 zu liegen kommen muß. Bei der Montage des Platten
elements 1 kann dieses Montageband 11, ausgehend von einem definierten Ort (z. B. einer
bereits vorhandenen Wand), in diejenige Richtung verlegt werden, die das Plattenelement
1 einnehmen soll. Anschließend werden durch die entsprechenden Löcher oder Markierun
gen 12 hindurch Löcher in den Fußboden gebohrt, um das Montageband 11, ggf. unter
Zuhilfenahme üblicher Dübel, mit Befestigungsschrauben fest am Fußboden zu verankern.
Anschließend wird das Plattenelement 1 z. B. mittels eines Hebezeugs so auf den Fußbo
den abgesenkt, daß es bündig bzw. fluchtgerecht auf dem Montageband 11 zu liegen
kommt. Zur sicheren Verankerung und Abdichtung des Plattenelements 1 am Fußboden
wird dieser im Bereich des Montagebands 11 vor dem Absenken des Plattenelements 1
zweckmäßig mit einer das Montageband 11 bedeckenden, ausreichend hohen Mörtelschicht
versehen, die beim Absenken des Plattenelements 1 breitgequetscht und abgesenkt wird,
bis das Plattenelement 1 die richtige Lage einnimmt. Dabei versteht sich, daß zur
Errichtung einer Wand od. dgl. in einem Bauwerk in der Regel mehrere, mit ihren
seitlichen Stirnseiten 2 (Fig. 1) aneinander stoßende und längs der Wand hintereinander
liegende Plattenelemente 1 dienen, die sämtlich auf die beschriebene Weise montiert
werden, wobei das z. B. aus Kunststoff bestehende Montageband 11 auf die Länge der
Wand geschnitten werden kann. Dadurch liegen die unteren Stirnseiten der Platten
elemente 1 automatisch in einer Flucht.
Erfindungsgemäß werden die Plattenelemente 1 auf ihren Sichtseiten mit einem gleichzei
tig als Deckschicht dienenden Informationsträger belegt. Dies ist in Fig. 2 am Beispiel des
für eine innen liegende Wand zu verwendenden Plattenelements 1 gezeigt, dessen beide
Sichtflächen (Breitseiten) mit je einem Informationsträger 14 bzw. 15 belegt sind, der
vorzugsweise aus einem dünnen, flächigen bzw. folienartigen Material besteht. Beide
Informationsträger 14, 15 können längs der seitlichen Stirnflächen des Plattenelements 1
um ca. 90° umgefaltet sein und längs je einer Fuge 16 aneinander grenzen. Die Informa
tionsträger 14, 15 können einerseits als Träger für eine Tapete, einen Anstrich od. dgl.
dienen und zu diesem Zweck aus einem hierfür geeigneten Material bestehen. Andererseits
dienen die Informationsträger 14, 15 bei der Herstellung und/oder der späteren Benutzung
der Plattenelemente 1 als Träger von Bauplanungsinformationen, bei denen es sich um
Angaben betreffend den Einbauort des zugehörigen Plattenelements 1 in einem Bauwerk,
um Angaben über die Abmessungen der Plattenelemente 1 oder über die Lage von später
anzubringenden Öffnungen in den Plattenelementen 1, ferner um Angaben über den
späteren Einbau von Konstruktionsteilen, z. B. von Treppen, Treppengeländern, Handläu
fen oder Fliesen und/oder um Angaben über die Lage von Installationsteilen in oder an
einem Plattenelement 1 handeln kann, wobei die Installationsteile sowohl in die Platten
elemente 1 integriert als auch nachträglich an diesen angebracht werden können.
Erfindungsgemäß enthalten die Platten-Fertigteile weiterhin vorzugsweise bereits wenig
stens eines derjenigen Haus-Installationsteile, die bei herkömmlichen Bauwerken nach
träglich unter Putz bzw. versenkt in den Plattenelementen angebracht werden müssen. Bei
der Vormontage dieser Installationsteile dienen die Informationsträger 14, 15 der Befesti
gung, wie nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert wird.
Die genannten Installationsteile werden vor dem Gießen der Plattenelemente 1 auf die
jeweiligen Informationsträger 14, 15 aufgeklebt oder sonstwie an ihnen in einer Weise
befestigt, daß sie beim Gießvorgang nicht verrutschen können. Dabei ist es besonders
zweckmäßig, wenn das jeweilige Plattenelement 1 bei seiner Fertigung mit allen im
Hinblick auf ihren Anwendungszweck und/oder Anwendungsort in einem Bauwerk
ausgewählten Installationsteilen versehen wird. In Fig. 1 sind schematisch zwei solche
Installationsteile 17 und 18 dargestellt, wobei das Installationsteil 17 ein neben der
Türöffnung 3 angeordnetes Doppelgehäuse für eine Steckdose und einen Lichtschalter und
das Installationsteil 18 ein Gehäuse für eine übliche Verteilerdose ist. Beide sind durch ein
ebenfalls bereits vormontiertes, durch eine gestrichelte Linie angedeutetes Installationsteil
19 in Form eines Leerrohrs miteinander verbunden, in dem wie üblich elektrische
Leitungen verlegt werden können.
Viele Installationsteile wie die Installationsteile 17, 18 müssen nach der Montage einer
Wand, Decke od. dgl. von deren Sichtseiten her zugänglich sein. Zu diesem Zweck
werden sie mit ihren offenen Vorderseiten auf den Rückseiten der zugehörigen Informa
tionsträger 14, 15 befestigt, z. B. aufgeklebt. Ihre Vorderseiten sind daher nach der
Herstellung des Plattenelements 1 von einem Teil des Informationsträgers 14, 15 über
deckt, das im Werk oder an der Baustelle entfernt wird, um das Installationsteil 17, 18
danach in bekannter Weise mit einem Deckel zu verschließen oder mit den übrigen Teilen
von Schaltern, Steckdosen, Antennenanschlüssen od. dgl. zu versehen.
Die Herstellung des Plattenelements 1 nach Fig. 1 erfolgt erfindungsgemäß beispielsweise
dadurch, daß die Installationsteile 17, 18 mit ihren Vorderseiten auf die Innenseite des
Informationsträgers 14 aufgelegt und z. B. durch Kleben fest mit diesem verbunden
werden. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis alle erforderlichen Installationsteile so
auf dem Informationsträger 14 positioniert sind, wie im Einzelfall gewünscht ist. Leer
rohre 19 od. dgl. können zusätzlich auf die Installationsteile 18, 19 aufgesteckt werden.
Anschließend werden übliche Schalungselemente, z. B. Metallschienen, an die vier Seiten
des Informationsträgers 14 (Fig. 2) angelegt, und danach wird der dadurch gebildete, in
Fig. 3 mit dem Bezugszeichen 20 angedeutete Hohlraum mit der im Einzelfall gewünsch
ten Vergußmasse gefüllt. Abschließend kann der zweite Informationsträger 15 aufgelegt
werden. Nach dem Erhärten des Vergußmaterials nehmen die Montageteile automatisch
die erforderliche Lage im Plattenelement 1 ein. Dabei sind die Installationsteile 17 bis 19
außerdem zumindest teilweise in die Vergußmasse eingebettet und daher fest im Platten
element 1 fixiert. Die um 90° gefalteten Seitenränder der Informationsträger 14, 15 sollen
sich beim Vergießen an die Schalungselemente anlegen und deren Verunreinigung
verhindern.
Da die Informationsträger 14, 15 dort, wo z. B. eine Aussparung entstehen soll, nach dem
Herstellen der Plattenelemente 1 oder auch erst an der Baustelle entfernt werden müssen,
werden sie zur Erleichterung dieses Vorgangs zumindest an diesen Stellen aus einem
durch Schneiden od. dgl. leicht entfernbaren Material hergestellt.
Erfindungsgemäß werden die Informationsträger 14, 15 zur Vereinfachung der Herstellung,
aber auch zur Erleichterung des genauen Herausschneidens von Informationsträgerteilen,
mit den weiter oben erläuterten Markierungen, Beschriftungen oder sonstigen Angaben
über die Art und/oder Lage der verschiedenen Bauteile usw., d. h. den sog. Bauplanungs
informationen versehen. Dies ist in Fig. 3 durch eine Markierungslinie 21 auf der
Innenseite des Informationsträgers 14 angedeutet. Diese Markierungslinie 21 gibt z. B.
genau die Position an, an der ein Installationsteil 17 bis 19 nach Fig. 1 auf den Informa
tionsträger 14, 15 aufgeklebt bzw. über ihm angeordnet werden muß. Dabei können die
Markierungen 21 zur besseren Erkennbarkeit im eingebauten Zustand der Plattenelemente
1 auch auf der Sichtseite des Informationsträgers 14, 15 angebracht werden. Außerdem
können die Informationsträger 14, 15 mit zusätzlichen, beim Blick auf ihre jeweilige
Sichtseite erkennbaren Markierungen oder Beschriftungen versehen werden, die angeben,
an welcher Stelle in einem Bauwerk (z. B. in welchem Stockwerk, in welchem Raum od.
dgl.) das betreffende Plattenelement 1 zu montieren ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt
die Markierung der Informationsträger dadurch, daß sie von Vorratsrollen abgewickelt und
an einem üblichen Plotter vorbeigeführt werden. Hierdurch ist es möglich, alle relevanten
Bauplanungsdaten bzw. -informationen für die bei einem speziellen Bauwerk erforderli
chen Plattenelemente in einem Computer zu errechnen und/oder zu speichern und die
Markierungslinien 21 (Fig. 3) und/oder andere Informationen dann automatisch auf die
Informationsträger zu drucken. Anschließend können die Informationsträger beispielsweise
auf die erforderliche Größe geschnitten, an den Seitenrändern gefaltet und einem Scha
lungstisch zugeführt werden.
Als Materialien für die Informationsträger eignen sich z. B. Papiere, Kartone, Vliese und
Gewebe, insbesondere aus Glasfasermaterialien, sowie Kunststoff- und Verbundfolien,
wobei die Dicke der Informationsträger in die Gesamtdicke der Plattenelemente eingeht.
Bei Wand- oder Deckenelementen, die entsprechend der weiteren Beschreibung aus zwei
oder mehr Plattenelementen zusammengesetzt sind, brauchen nur deren äußere Sicht
flächen mit Informationsträgern belegt sein. Dabei haben sich vor allem Glasfasermateria
lien als vorteilhaft erwiesen, weil sie den Plattenelementen 1 eine ansprechende Oberfläche
geben.
Beispiele für Haus-Installationsteile sind z. B. elektrische und sanitäre Installationsteile wie
Verteilerdosen, Steckdosen, Schalter einerseits bzw. Rohrhalter, Rohre, Rohranschlüsse
oder Verteilungskästen andererseits. Einige Ausführungsbeispiele hierfür sind nachfolgend
in Verbindung mit Teilen eines nur schematisch angedeuteten Plattenelements 23 gezeigt,
das auf seiner Sichtseite mit einem Informationsträger 24 versehen ist.
Fig. 4 zeigt ein zylindrisches Gehäuse 25 einer üblichen Verteilerdose, das an seinem
offenen Vorderende mit einem Befestigungsflansch 26 versehen ist. Das Gehäuse 25 weist
außerdem am geschlossenen Hinterende radial abstehende Rohranschlüsse 27 auf.
In Fig. 5 ist das Gehäuse 25 mit dem Befestigungsflansch 26 auf die Innenseite des
Informationsträgers 24 geklebt, wobei die Dicke des Plattenelements 23 der Länge des
Gehäuses 25 entspricht und die Rohranschlüsse 27 an der Innenfläche des Plattenelements
23 anliegen. Sie können dort z. B. mit einem Leerrohr verbunden werden, das z. B. zu
einer Steckdose führt.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 und 7 zeigt ein Gehäuse 28 einer Verteilerdose, die
ebenfalls einen Befestigungsflansch 29 und einen Rohranschluß 30 aufweist. Im Gegensatz
zu Fig. 4 und 5 weist das Gehäuse 28 einen weiteren, axial hinter einem Rohranschluß 30
liegenden Rohranschluß 31 auf. Dadurch ist es beispielsweise möglich (Fig. 7), wahlweise
den Rohranschluß 30 einschließlich zugehöriger Leerrohre 32 innerhalb des Platten
elements 23 und den Rohranschluß 31 einschließlich zugehöriger Leerrohre 33 in einem
Zwischenraum zwischen dem Plattenelement 23 und einem weiteren, nicht gezeigten
Plattenelement anzuordnen.
Fig. 8 und 9 zeigen einen zur Montage von Elektroleer-, Sanitär- oder Heizungsrohren
geeigneten Rohrhalter 34 mit einem an die Innenseite des Informationsträgers 24 anzukle
benden Fuß 35, an dem ein Ring 36 zur Halterung eines Rohrs 37 befestigt ist, der
wiederum in einen Zwischenraum zwischen der Platte 23 und einer weiteren, nicht
dargestellten Platte ragt. Der Ring 26 ist vorzugsweise mittels eines Gewindebolzens in
einer senkrecht vom Fuß 35 aufragenden Gewindehülse verstellbar angeordnet und im
übrigen z. B. als übliche Rohrschelle ausgebildet. Alternativ kann der Ring 36 einschließ
lich des von ihm gehaltenen Rohrs 37 auch vollständig innerhalb der fertigen Platte 23
liegen.
Fig. 10 und 11 zeigen einen Rohrkrümmer 38, an den beispielsweise übliche Heizungs-
oder Badezimmerarmaturen für zu- und/oder abfließendes Wasser angeschlossen werden
können. Er enthält ein gekrümmtes Rohrstück, das am einen Ende einen Befestigungs
flansch 39 und am anderen, im Ausführungsbeispiel hinter der Platte 23 liegenden Ende
einen Anschlußstutzen 40 aufweist, der z. B. mit dem vom Rohrhalter 34 nach Fig. 8
und 9 montierten Rohr 37 verbunden werden könnte. Als Ausführungsvariante könnten
anstelle des Rohrkrümmers 38 auch Schutzgehäuse für Wandauslässe bekannter Rohr-in-Rohr-Systeme
oder für Unterputz-Armaturen eingebaut werden. Wie bei den Vertei
lerdosen nach Fig. 4 bis 7 wird der Informationsträger 24 nach der Montage im Bereich
des an ihn grenzenden Rohrendes entfernt.
Fig. 12 und 13 zeigen einen Verteilerkasten 41 für Heizungs- oder Sanitärzwecke, der an
seiner Vorderseite mit einem Befestigungsflansch 42 versehen ist. Der Befestigungsflansch
42 wird wiederum auf die Rückseite des Informationsträgers 24 geklebt. Der Verteilungs
kasten 21 kann im übrigen wie üblich ausgebildet und mit Verteilerrohren 43 versehen
sein, die z. B. mit Rohren 37 nach Fig. 9 verbunden sind und von denen Einzelrohre 44
abzweigen. Alternativ ist es möglich, den Verteilungskasten 41 an einem mit dem
Befestigungsflansch 42 versehenen Montagerahmen zu befestigen. Auf entsprechende Art
können elektrische Verteilerkästen, Revisionsschächte, Armaturengehäuse od. dgl. und
zahlreiche weitere Installationsteile montiert werden. Dasselbe gilt für Installationsteile im
Bereich von Deckenelementen, bei denen es sich insbesondere um Installationsdosen für
Deckenleuchten handelt.
Im übrigen werden die Installationsteile nach Fig. 4 bis 13 in derselben Weise auf den
Informationsträger 24 aufgebracht, insbesondere aufgeklebt, wie weiter oben anhand der
Fig. 1 bis 3 beschrieben ist. Dadurch ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß die Elek
triker und Installateure nach der Errichtung der Plattenelemente im Bauwerk keine
umständlichen Vermessungs-, Aufstemm- und Spachtelarbeiten mehr verrichten müssen,
um Rohre, Kabel, Steckdosen usw. zu installieren. Bei einer präzisen technischen
Vorplanung kann jede einzelne Platte eines Bauwerks so vorbereitet werden, daß die an
die Baustelle angelieferten Fertigteile eine Vielzahl der in den Wänden oder Decken
anzubringenden Bauteile bereits in fertig montierter Form enthalten.
Entsprechend Fig. 14 und 15 können weiterhin Winkelprofile 65 vorgesehen sein, die die
Leibungen von Tür- oder Fensteröffnungen wie z. B. der Türöffnung 3 des Plattenelements
(Fig. 1) bilden. Diese Winkelprofile 65 besitzen beispielsweise dreieckige Querschnitte
und die Winkelschenkel verbindende Versteifungsplatten 66, wobei ein Winkelschenkel die
Leibung bildet und der andere Winkelschenkel an einem Informationsträger 14, 15 des
Plattenelements 1 grenzt. Dieser Winkelschenkel wird zweckmäßig wie die Installations
teile vor dem Vergießen auf den Informationsträger 14 aufgeklebt.
Bei dem anhand Fig. 1 bis 15 beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht das Platten
element 1 aus einem massiven Fertigteil. Ist es erwünscht, ein Wand- oder Deckenelement
aus zwei parallelen, aneinander liegenden oder durch einen verfüllbaren Hohlraum
beabstandeten Platten herzustellen, kann beispielsweise die in Fig. 16 schematisch darge
stellte Anordnung verwendet werden, wobei gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen
versehen sind. Ein Plattenelement 67 besteht hier aus zwei planparallelen Platten 68 und
69, die beispielsweise beide entsprechend Fig. 1 bis 15 ausgebildet sind und wie diese
montiert werden, wobei jeder Platte 68, 69 ein Montageband 11 zugeordnet wird. Grund
sätzlich wäre es aber auch möglich, nur eine der beiden Platten 68, 69 wie das Platten
element 1 auszubilden. Dabei können zur Vereinfachung der Vormontage Montageteile
vorgesehen sein, die dazu dienen, die beiden Platten 68, 69 an ihren oberen Enden
miteinander zu verbinden und ein einstückig transportier- und montierbares Plattenelement
67 zu bilden. Außerdem könnten zusätzliche, der Versteilung dienende, die Platten 68, 69
auf Abstand haltende Einrichtungen mit in die Platten 68, 69 eingebetteten Haltern
vorgesehen werden. Alternativ zu Fig. 16 wäre es natürlich auch möglich, die beiden
Platten 68, 69 ohne Zwischenraum in direktem Kontakt anzuordnen.
Als Materialien für die Plattenelemente 1, 67 sind insbesondere verschiedene Vergußmate
rialien wie z. B. Mörtel aus Gips, Kalk, Kalk-Gips, Kalk-Zement oder Beton, Zementbeton
und Gasbeton geeignet, doch können sie auch mit Dämmschaum oder aus formstabilen
Dämm-Materialien wie z. B. Hartschaumplatten hergestellt werden. Bei einigen Ver
gußmaterialien wie beim Leichtbeton empfiehlt es sich, zur besseren Haftung einen
Spritzbewurf auf dem Informationsträger aufzubringen. Dabei versteht sich, daß beim
Wand- oder Deckenelement 67 nach Fig. 16 die Platten 68 aus einem anderen Material als
die Platten 69 bestehen können. Außerdem kann der Zwischenraum zwischen den Platten
68, 69 zur Aufnahme von statisch wirksamen Bauteilen wie z. B. Stahlstützen oder
Holzfachwerken oder zur Installation von Rohren, elektrischen Leitungen od. dgl. genutzt
werden und/oder mit einem Dämm-Material sowie Gasbeton- oder Ziegelsteinen ausgefüllt
sein oder an der Baustelle verfüllt werden, je nachdem, ob es sich um innen oder außen
liegende Wand- oder Deckenelemente handelt.
Das Plattenelement 67 nach Fig. 16 ist mit einer Mehrzahl von vertikalen Heizungsrohren
92 versehen, die z. B. von Rohrhaltern 34 nach Fig. 8 und 9 gehalten sind und zu einem
Verteilungskasten 41 nach Fig. 12 und 13 führen. Weiter sind zwischen den Gehäusen 25
von Verteilerdosen nach Fig. 4, 5 einige Leerrohre 93 für elektrische Leitungen vor
gesehen, wobei eine Verteilerdose auch zum Gehäuse 94 einer elektrischen Unterver
teilung führt. Außerdem sind in Fig. 16 mit dem Bezugszeichen 96 diejenigen Stellen
angedeutet, an denen die beiden Platten 68, 69 durch die oben erwähnten Abstandhalter-Einrichtungen
verbunden sein könnten.
Fig. 17 bis 19 zeigen weitere, mit Hilfe der Erfindung mögliche Installationsbeispiele.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 17 ist ein dem Plattenelement 67 nach Fig. 16
entsprechendes Plattenelement 97 dargestellt, das z. B. einen Teil einer Badezimmer-Innenwand
bilden könnte. Außer einer Türöffnung 98, die mit dem gestrichelt angedeute
ten Winkelprofil 65 nach Fig. 14 und 15 hergestellt ist, sind in das Plattenelement 97 mit
Rohrhaltern 34 verlegte Rohre 99 für warmes und kaltes Wasser integriert. Die Rohre 99
sind einerseits an ein Gehäuse 100 für eine übliche Mischbatterie für eine Dusche
angeschlossen und andererseits mit nicht näher dargestellten Zuführleitungen verbunden.
Das Gehäuse 100 ist wie die anderen Installationsteile auf einen Informationsträger des
Plattenelements 97 aufgeklebt.
Das in Fig. 18 gezeigte Plattenelement 101 könnte ebenfalls einen Teil einer Badezimmer-Innenwand
bilden und mit dem Plattenelement 97 nach Fig. 17 kombiniert werden. Das
Plattenelement 101 ist mit Anschlußstutzen 102, 103 für warmes und kaltes Wasser sowie
mit Anschlußstutzen 104, 105 und 106 für schematisch angedeutete Abflußrohre 107
versehen, wobei die Anschlußstutzen mit Hilfe von Rohrkrümmern 38 nach Fig. 10 und
11 realisiert werden können, die an den betreffenden Informationsträger des Platten
elements 101 geklebt sind. Die Anschlußstutzen 102 bis 106 dienen zum Anschluß von
nachträglich zu montierenden Waschbecken, Bidets, WC′s od. dgl. und sind in den von
den Sichtflächen her zugänglichen Abschnitten mit den üblichen genormten Querschnitten,
Gewindeteilen od. dgl. versehen. Außerdem ist das Plattenelement 101 nach Fig. 18 an
einer Stelle, an der die Abflußrohre 107 in ein gemeinsames, vertikal angeordnetes
Fallrohr 108 münden, mit einem analog zum Verteilerkasten 41 nach Fig. 12 und 13
eingebauten, mit einer Klappe verschließbaren Revisionskasten 109 versehen. Bei Bedarf
kann in das Plattenelement 101 auch ein Winkelprofil 65 nach Fig. 14 und 15 eingebaut
sein, das hier als Träger für einen im Plattenelement 101 zu montierenden Spülkasten 110
dienen könnte.
Fig. 19 zeigt ein Plattenelement 111 für eine Außenwand mit einer Fensteröffnung 112,
die z. B. mit Hilfe des Winkelprofils 65 hergestellt ist. Ein Installationsteil in Form eines
Rollokastens 113, der mit einer Breitseite auf einen zugehörigen Informationsträger des
Plattenelements 111 aufgeklebt ist, dient zur üblichen Montage eines Rollos. Außerdem ist
ein Gurtkasten 114 fest eingebaut, der eine übliche, zur Betätigung des Rollos bestimmte
Gurtrolle aufnimmt. Das Plattenelement 111 besteht aus zwei parallelen Platten 115 und
116, wobei die Platte 115 aus Beton od. dgl. und die außen zu liegen kommende Platte
116 aus einem Dämm-Material hergestellt werden könnte.
Fig. 20 und 23 zeigen schließlich ein Installationsteil in Form einer Fußbodenleiste 121,
die einen nach außen offenen, U-förmigen Kanal 122 aufweist, dessen obere und untere
Begrenzungswände an der Außenseite jeweils um ca. 90° nach oben bzw. unten abgewin
kelt sind, so daß Randabschnitte 123, 124 entstehen. Die Randabschnitte 123 und 124
dienen dazu, wie bei den weiter oben beschriebenen Installationsteilen auf die Rückseite
eines Informationsträgers 125 aufgeklebt zu werden, der auf der Sichtseite eines nicht
naher dargestellten Plattenelements angebracht ist. An der Innenseite weist die Fußboden
leiste 121 parallel zu den Randabschnitten 123, 124 verlaufende Randabschnitte 126, 127
auf. Diese ermöglichen es, an vorgewählten Stellen Fußleistendosen 128 (Fig. 21 und 22)
zu montieren, die im wesentlichen aus nach vorn offenen Gehäuseteilen bestehen und
beispielsweise analog zu Fig. 4 bis 7 eine Verteilerdose bilden können. An das Vor
derende der Fußleistendose 128 ist je ein oberer und unterer Randabschnitt 129, 130
angeformt, der einen Aufnahme- und Führungsspalt 131 bildet, in den jeweils der obere
bzw. untere Randabschnitt 126, 127 der Fußbodenleiste 121 eingesetzt werden kann. Auf
diese Weise ist es möglich, die Fußleistendose 128 auf die Fußbodenleiste 121 mit
Gleitsitz aufzusetzen und dann längs dieser bis in eine Position zu verschieben, an der sie
nach der Fertigstellung des Bauwerks benötigt wird. Dabei kann entsprechend der obigen
Beschreibung einerseits der Informationsträger 125 mit den Markierungslinien 21 (Fig. 3)
entsprechenden Markierungslinien versehen sein, die anzeigen, wo die Fußbodenleiste 121
vor oder nach der Herstellung des Plattenelements auf den Informationsträger 125
aufzulegen ist. Andererseits kann der Informationsträger 125 mit einer Markierung
versehen sein, die angibt, an welcher Stelle längs der Fußbodenleiste 121 die Fußlei
stendose 128 anzubringen ist. Sowohl die Fußbodenleiste 121 als auch die Fußleistendose
128 können entsprechend der obigen Beschreibung beim Herstellen des Plattenelements
vormontiert und in die Vergußmasse eingebettet werden. Schließlich kann jede Fußlei
stendose 128 mit einem Anschlußstutzen 131 für ein Leerrohr 132 (Fig. 23) versehen sein,
das zu einer entsprechend montierten Elektrodose 133 führt.
Wie Fig. 20 zeigt, sind an den Außenseiten der den Kanal 122 begrenzenden Wand
abschnitte der Fußbodenleiste 121 in deren Längsrichtung verlaufende Hinterschneidungen
angebracht, in die korrespondierende Hinterschneidungen nach Art einer Schnappver
bindung eingerastet werden können, die an der Rückseite einer zum Verschließen des
Kanals 122 bestimmten Abdeckung 134 angebracht sind. Soll ein im Kanal 122 verlegtes
Kabel nach der Errichtung des Bauwerks mit der Fußleistendose 128 verbunden werden,
ist lediglich erforderlich, die Abdeckung 134 abzunehmen und die Rückwand der Fußbo
denleiste 121 zu durchbohren. Die genaue Position hierfür zeigt eine entsprechende
Markierung des Informationsträgers 125 an.
Die oben beschriebenen Haus-Installationsteile stellen natürlich nur Beispiele dar, da im
Rahmen der Erfindung auch zahlreiche andere Installationsteile, insbesondere Rohre, fest
in das jeweilige Plattenelement integriert werden können. Dabei versteht sich, daß etwa
vorhandene, innen liegende Öffnungen der Installationsteile vor dem Gießvorgang mit
einem Klebeband od. dgl. ausreichend sicher abgedeckt werden, damit das Vergußmaterial
nicht in sie eindringen kann.
Die bisher beschriebenen Angaben auf dem Informationsträger 14, 15, 24 und 125
betreffen überwiegend Informationen in Form von Markierungen, die die Lage eines
Installationsteils angeben, das in das zugehörige Plattenelement integriert oder auch nach
dessen Aufbau an diesem angebracht werden soll. Anstelle derartiger Angaben oder
zusätzlich zu ihnen können aber auch solche Angaben vorgesehen werden, die der nach
träglichen Anbringung eines Konstruktionsteils dienen, wie in Fig. 23 angedeutet ist. Zwei
auf dem Informationsträger 125 angebrachte Markierungslinien 135, 136 kennzeichnen
hier genau die Lage einer nach Errichtung des Bauwerks anzubringenden Treppe, so daß
die zuständigen Handwerker keinerlei Messungen od. dgl. vornehmen müssen. Die zu den
Markierungslinien 135, 136 gehörenden Treppenkonstruktionsteile sind vielmehr wie die
Positionen, an denen sie anzubringen sind, in der Datenverarbeitungsanlage des zuständi
gen Architektur-, Planungs- oder Ingenieurbüros gespeichert und entsprechend den
Vorplanungen gefertigt, wodurch die Einbauarbeiten auf ein Minimum reduziert werden
können.
Schließlich sind auf dem Informationsträger 125 weitere Markierungen 137 angebracht.
Diese bezeichnen die Befestigungspunkte für den der Treppe zugeordneten Handlauf.
Auch hierfür können daher alle Planungen bereits vor Errichtung der Plattenelemente vor
genommen werden, so daß an der Baustelle nur noch dort, wo die Markierungen 137
vorhanden sind, entsprechende Bohrungen angebracht werden brauchen. Anstelle von
Treppen, Handläufen od. dgl. können auf diese Weise natürlich auch die Befestigungs
punkte oder Konturen zahlreicher weiterer Konstruktionselemente markiert werden.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich
auf vielfache Weise abwandeln lassen. Insbesondere versteht sich, daß die dargestellten
Installations- und Konstruktionsteile nur Ausführungsbeispiele darstellen, die in vielfacher
Weise geändert oder ergänzt und auch durch andere Mittel als Kleben, z. B. mittels
Haltverbindungen od. dgl., an den Informationsträgern festgelegt werden können. Das gilt
auch für die zu ihrer Befestigung an den Informationsträgern dienenden Mittel, z. B. die
Befestigungsflansche, die auch fehlen oder durch andere Mittel ersetzt werden können.
Anstelle der Türöffnungen 3 (Fig. 1) können andere Öffnungen, insbesondere Fenster
öffnungen, Abzugsschächte od. dgl. vorgesehen werden. Daneben versteht sich, daß die
beschriebenen Informationsträger nicht nur als Träger von Informationen in Form von
Montagehilfen od. dgl., sondern auch weiteren Zwecken dienen können, nämlich einer
seits einen Träger für einen Anstrich, eine Tapete od. dgl. zu bilden und andererseits beim
Herstellen der Platten eine Lagefixierung der verschiedenen, in die Platten einzugießenden
Bauteile zu ermöglichen. Ist daher die zuerst genannte Funktion nicht erforderlich oder
erwünscht, wäre es auch denkbar, die Informationsträger nach der Herstellung und ggf.
Errichtung der Platten ganz oder teilweise wieder von diesen zu entfernen. Weiterhin
werden vorzugsweise solche Materialien wie z. B. Glasfaservliese für die Informations
träger verwendet, die zumindest etwas durchscheinend oder transparent sind, damit auf
ihrer Rückseite befindliche Informationen bei Bedarf durchscheinen und auch von der
Sichtseite her erkennbar sind bzw. umgekehrt. Außerdem wäre es möglich, die Informa
tionsträger zweilagig auszubilden und nach der Herstellung und Montage der Platten
jeweils nur eine äußere, als Schutzschicht wirkende Schicht von den Platten abzuziehen.
Schließlich können die erfindungsgemäßen Plattenelemente anstatt im Werk natürlich auch
direkt an der Baustelle gefertigt werden, falls dies z. B. bei Großbauten sinnvoll erscheint.
Claims (18)
1. Plattenelement für das Bauwesen in Form eines vorgefertigten, aus einem Vergußmate
rial (57) hergestellten Fertigteils, dadurch gekennzeichnet, daß es einen wenigstens auf
einer Sichtseite angebrachten, gleichzeitig als Deckschicht dienenden Informationsträger
(14, 15, 24, 125) aufweist, der mit sichtbaren, maschinell aufgebrachten Bauplanungs
markierungen (21, 135 bis 137) versehen ist.
2. Plattenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauplanungs
markierungen (21, 135 bis 137) mit einem Plotter oder Drucker aufgebracht sind.
3. Plattenelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Bauplanungs
markierungen (21, 135 bis 137) betreffend die Art und/oder Lage wenigstens eines
Installations- und/oder Konstruktionsteils (17-19, 25, 28, 34, 38, 41, 65, 94, 102-109, 113, 114,
121) vorgesehen sind.
4. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es
wenigstens ein auf der Rückseite des Informationsträgers (14, 15, 24, 125) befestigtes,
zumindest teilweise in das Vergußmaterial (57) eingebettetes Installationsteil (17-19, 25,
28, 34, 38, 41, 65, 94, 102-109, 113, 114, 121) aufweist, dem wenigstens eine der Bauplanungs
markierungen (21) zugeordnet ist.
5. Plattenelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Installationsteil
(17-19, 25, 28, 34, 38, 41, 65, 94, 102-109, 113, 114, 121) auf den Informationsträger (14, 15,
24, 125) aufgeklebt ist.
6. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Informationsträger (14, 15, 24, 125) zumindest im Bereich des Installationsteils (17-19, 25,
28, 34, 38, 41, 65, 94, 102-109, 113, 114) aus einem leicht entfernbaren Material besteht.
7. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Informationsträger (14, 15) an wenigstens zwei gegenüberliegenden Rändern um ca. 90°
gefaltet ist.
8. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Informationsträger (14, 15, 24, 125) aus einem Papier, Karton, Glasfasermaterial, Vlies oder
Gewebe oder aus einer Kunststoff- oder Verbundfolie besteht.
9. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es mit
allen im Hinblick auf seinen Anwendungszweck und/oder Anwendungsort in einem
Bauwerk ausgewählten Installationsteilen (17-19, 25, 28, 34, 38, 41, 65, 94, 102-109,
113, 114, 121) versehen ist.
10. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es aus
einem massiven, zur Errichtung einer Innenwand bestimmten, statisch tragenden Bauteil
besteht, das an beiden Sichtseiten mit einem Informationsträger (14, 15) und wenigstens
einem Installationsteil (17-19, 25, 28, 34, 38, 41, 65, 94, 102-109, 113, 114, 121) versehen ist.
11. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es aus
wenigstens zwei parallel aneinanderliegenden Platten besteht, wobei wenigstens eine Platte
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 ausgebildet ist.
12. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es aus
wenigstens zwei parallel, mit Abstand und einander gegenüberliegend angeordneten Platten
(68, 69) besteht, wobei wenigstens eine Platte (68, 69) nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 9 ausgebildet ist.
13. Verfahren zur Herstellung eines Plattenelements (1, 23, 67, 81, 82, 97, 101, 111) nach
einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein Informationsträger
(14, 15, 24, 125) ein- oder beidseitig maschinell mit Bauplanungsmarkierungen (21,
135-37) versehen wird, die die Lage von Installations- und/oder Konstruktionsteilen
(17-19, 25, 28, 34, 38, 41, 65, 94, 102-109, 113, 114, 121) in bzw. am Plattenelement (1, 23,
67, 81, 82, 97, 101, 111) festlegen, und daß der Informationsträger (14, 15, 24, 125) dann zur
Bildung des Plattenelements (1, 23, 67, 81, 82, 97, 101, 111) unter zusätzlicher Anwendung
von Schalungselementen mit einer Vergußmasse (57) belegt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Instal
lationsteil (17-19, 25, 28, 34, 38, 41, 65, 94, 102-109, 113, 114, 121) vor dem Aufbringen der
Vergußmasse (57) mit seiner Vorderseite auf die Rückseite des Informationsträgers
(14, 15, 24, 125) aufgelegt, mit diesem fest verbunden und dann zumindest teilweise in die
Vergußmasse (57) eingebettet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Informations
träger (14, 15, 24, 125) vor dem Aufbringen der Vergußmasse (57) an wenigstens zwei
gegenüberliegenden Seiten um ca. 90° umgefaltet wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Platten
element (1, 23, 67, 81, 82, 97, 101, 111) in Abhängigkeit von seinem Anwendungszweck
und/oder Einbauort in einem Bauwerk mit allen erforderlichen Installationsteilen
(17, 19, 25, 28, 34, 38, 41, 65, 83, 94, 102-109, 113, 114, 121) versehen wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Markierungen (21, 135-137) auf dem Informationsträger (14, 15, 24, 125) mit einem
Plotter oder Drucker hergestellt werden.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Plotter oder Drucker
durch eine Datenverarbeitungsanlage gesteuert wird.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19652488A DE19652488A1 (de) | 1996-01-24 | 1996-12-17 | Plattenelement für das Bauwesen und Verfahren zu seiner Herstellung |
| EP97100895A EP0786567A1 (de) | 1996-01-24 | 1997-01-22 | Plattenelement für das Bauwesen und Verfahren zu seiner Herstellung |
Applications Claiming Priority (2)
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| DE29601112U DE29601112U1 (de) | 1996-01-24 | 1996-01-24 | Plattenelement für das Bauwesen |
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Publications (1)
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| DE19652488A1 true DE19652488A1 (de) | 1997-07-31 |
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ID=8018421
Family Applications (2)
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| DE29601112U Expired - Lifetime DE29601112U1 (de) | 1996-01-24 | 1996-01-24 | Plattenelement für das Bauwesen |
| DE19652488A Withdrawn DE19652488A1 (de) | 1996-01-24 | 1996-12-17 | Plattenelement für das Bauwesen und Verfahren zu seiner Herstellung |
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Country Status (1)
| Country | Link |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29601112U1 (de) | 1997-05-28 |
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Legal Events
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