DE3228006C2 - Deoxybouvardin-Derivate, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung - Google Patents
Deoxybouvardin-Derivate, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre VerwendungInfo
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Description
Gegenstand der Erfindung sind neue Deoxybouvardin-Derivate,
ein Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung gemäß den Patentansprüchen.
Einige der neuen Verbindungen mit pharmakologischer
Wirkung kommen in den zur Gattung
Rubia gehörenden Pflanzen vor. Andere Stoffe der Erfindung
sind Derivate davon.
Es wurden bereits zahlreiche Versuche unternommen, antineoplastische
Extrakte aus Pflanzen zu gewinnen. Bekannte
Beispiele für solche Extrakte sind alkaloidhaltige Stoffe,
die aus Colchicum autumnal (J. Chem. Soc., (1940), S. 194)
oder Vinca Rosea (J. Am. Chem. Soc., Bd. 86, (1964), S. 1440)
extrahiert wurden, eine Art von Lignan aus Podophyllum pellatum
(J. Am. Chem. Soc., Bd. 75 (1953), S. 235) und anthamakrolide
Stoffe mit ähnlicher Molekülstruktur wie Rifamycin,
die aus Celastraceae extrahiert wurden. Unter den
Stoffen, die aus niedrigen Pflanzen, wie Pilzen, extrahiert
wurden, ist beispielsweise ein Protein und Polysaccaride
enthaltender Stoff aus Coriolus versicolor bekannt und im
Handel (Ganto Kagakuryoho 1 (1974), S. 251). Trotzdem wurde
nur eine geringe Zahl von solchen Extrakten in der Praxis
als Arzneimittel benutzt.
Es wurden auch zahlreiche Anstrengungen unternommen, einzelne
Stoffe mit hervorragender pharmakologischer Wirkung
aus Pflanzen zu gewinnen. Auch diese Versuche haben bisher
nur geringe Erfolge gebracht.
Aus der US-PS 4 226 856 ist die Verbindung Desoxybouvardin
bekannt. Die Verbindung zeigt zwar eine sehr gute pharmakologische
Wirksamkeit, jedoch ist eine noch bessere Wirksamkeit
wünschenswert. Auch liefert das Verfahren zur Gewinnung
des Desoxybouvardins das in dieser Patentschrift offenbart
wird, nur verhältnismäßig geringe Ausbeuten und es besteht
ein Bedarf nach Verfahren, mit denen diese und neue Verbindungen
leicht und in höheren Ausbeuten zur Verfügung gestellt
werden können. Die Verbindung, die in der US-PS
4 226 856 als Desoxybouvardin bezeichnet wird, wird im folgenden
als TPC-A bezeichnet.
Schließlich wurden andererseits auch zahlreiche Arbeiten
durchgeführt, deren Ziel die Herstellung solcher Arzneimittel
auf chemisch synthetischem Weg war. Fast alle diese
Arbeiten wurden aber ohne nennenswerten Erfolg wieder abgebrochen.
Ein Grund dafür ist die Tatsache, daß derartige
synthetisch hergestellte Arzneistoffe bei der Anwendung
ernste Nebenwirkungen zeigten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, neue Verbindungen
mit pharmakologischer Wirkung und ein Verfahren zu ihrer
Herstellung und Gewinnung bereitzustellen.
Die Lösung dieser Aufgabe beruht auf Untersuchungen über
die medizinische Anwendung von Pflanzen und Arbeiten über
die Gewinnung von wertvollen Inhaltstoffen solcher Pflanzen.
Heilpflanzen wurden in der Volksmedizin seit langer
Zeit eingesetzt und haben auch heute infolge ihrer geringen
Toxizität und gemäßigten pharmakologischen Wirkung in der
modernen Medizin ihren Platz. Die mit Heilpflanzen erzielbaren
Wirkungen werden deshalb wieder in stärkerem Maße
beachtet. Es konnte festgestellt werden, daß der rohe Extrakt
von Krapp (Rubia spp) hervorragende therapeutische
Wirkungen aufweist. Außerdem kann ein einheitlicher Stoff
durch Reinigung des Rohextrakts gewonnen werden, der starke
antineoplastische Wirkung besitzt.
Die Verbindungen der Erfindung besitzen antineoplastische
Aktivität und haben außerdem therapeutische Wirkungen,
wie insbesondere Brechreiz erregende, Appetit zügelnde
psychotrope, gefäßverengende, Papaverin-, Antiparkinson-
und antidiuretische Wirkung.
In der beiliegenden Zeichnung zeigen die Fig. 1 bis 3 die
IR-Spektren der in Beispiel 1 erhaltenen Verbindung, das
ist der Verbindung TPC-A, des Methylester-Derivates davon
und des in Beispiel 22 erhaltenen acetylierten Derivates
von TPC-A.
Die als Ausgangsmaterial verwendete Pflanze Rubia akane,
aus der die Verbindung TPC-A und das Methyläther-Derivat
davon gewonnen wurden, ist eine ganzjährige Pflanze, die
auf den Feldern und Bergen der ganzen Welt verbreitet ist.
Ihre rotgelbe Wurzel wurde in der orthodoxen chinesischen
Medizin zur Blutreinigung, und als Menstruation förderndes
und hämostatisches Mittel sowie in der Volksmedizin
in Form eines Absudes zur Behandlung von Erkältungen,
Herzleiden und Kontusionen verwendet.
Es ist bekannt, daß Rubia spp Anthraquinone, Nepetalactone,
Triterpenoide, Saponine und Alkaloide enthält. Ein
einzelner Wirkstoff wurde jedoch bisher weder extrahiert
noch gewonnen.
Die Verbindung TPC-A mit einer Hydroxylgruppe, die aus
Rubia akane und R. cordiforia extrahiert und gewonnen werden
kann, weist selbst antineoplastische Wirkung auf und
hat vermutlich auch noch andere pharmakologische Aktivitäten.
Außerdem ist diese Verbindung ein wertvolles Zwischenprodukt
zur Herstellung von Derivaten, die durch chemische
Modifikation der freien Hydroxyl- und/oder Iminogruppe
erhalten werden können.
Die Verbindung TPC-A kann aus Rubia akane und R. cordiforia
extrahiert werden. Dazu wird getrocknete Rubia akane
oder R. cordiforia mit Methanol,
Äthanol, Chloroform oder Essigsäureäthylester extrahiert.
Der erhaltene Extrakt wird konzentriert und das Rohkonzentrat
zur Isolierung des Wirkstoffs nach chromatographischen
Verfahren gereinigt.
Das Methyläther-Derivat von TPC-A kann im gleichen Verfahren
aus einer anderen Fraktion als das TPC-A ebenfalls aus
Rubia akane und R. cordiforia extrahiert werden. Diese Verbindung
kann außerdem auch durch Methylierung der Verbindung
TPC-A an der freien Hydroxylgruppe in einem geeigneten
Lösungsmittel hergestellt werden. Auch diese Verbindung
kann als Ausgangsstoff für andere Derivate eingesetzt
werden.
Bei der Methylierungsreaktion kann je nach der Art des
verwendeten Methylierungsmittels ein Alkohol, ein Äther
oder ein wäßriges Lösungsmittel als geeignetes Reaktionsmedium
eingesetzt werden. Ferner kann ein übliches Methylierungsmittel,
wie ein Methylhalogenid, Diazomethan oder
Dimethylsulfat verwendet werden. Die Methylierung der Verbindung
TPC-A kann wie eine übliche Methylierungsreaktion
durchgeführt werden.
Bei der Durchführung der Extraktion als säulenchromatographisches
Verfahren an Aktivkohle wird als Laufmittel
vorzugsweise ein weniger polares Lösungsmittel als im Extrakt
eingesetzt, beispielsweise Benzol, Chloroform, Essigsäureäthylester,
Methanol oder Gemische davon. Wenn
die Trennung als Flüssigchromatographie durchgeführt wird,
ist die Verwendung einer chromatographischen Säule mit reverser
Phase, wie C-18 (Waters Associates Inc.), RP-8
oder RP-18 (Merck & Co., Inc.) sowie einer mit ODS behandelten
Kieselgel-Säule bevorzugt.
Weitere Derivate von TPC-a und Methyläther davon können
nach folgenden Verfahren erhalten werden.
Von den neuen Verbindungen der Erfindung können diejenigen
Verbindungen der allgemeinen Formel I, in der R₁ ein Alkyl-,
Cycloalkyl- oder ein Carboxyalkylrest oder ein Ester davon
ist, leicht durch Umsetzen der aus Krapp gewonnenen
Verbindung TPC-A mit einem Alkylierungsmittel, wie einem
Alkylhalogenid, einem Methylierungsmittel, einem Cycloalkylhalogenid
oder einem Carboxyalkylhalogenid oder einem
Äther davon hergestellt werden. Beispiele für geeignete
Alkylierungsmittel sind C1-20-Alkylhalogenide, beispielsweise
die Bromide, C3-6-Cycloalkylhalogenide, beispielsweise
die Bromide, und C1-5-Carboxyalkylhalogenide, ebenfalls
beispielsweise die Bromide, oder die niedrigen Alkylester
davon.
Die Alkylierung der OH-Gruppe an einem Phenylring ist bekannt.
Sie wird im erfindungsgemäßen Verfahren in üblicher
Weise durchgeführt.
Die Verbindungen der Formel I, in der R₁ einen Acylrest
darstellt, können durch Umsetzung der Verbindung TPC-A
mit einem Acylierungsmittel nach einem üblichen Acylierungsverfahren
hergestellt werden. Als Acylierungsmittel
eignen sich Acylhalogenide oder Säureanhydride, wie die
Anhydride von Essigsäure, Propionsäure Buttersäure, Isobuttersäure,
Crotonsäure, Valeriansäure, Capronsäure,
Enanthansäure, Caprylsäure, Caprinsäure, Stearinsäure,
Benzoesäure, o-, m- und p-Chlorbenzoesäure, m- und p-
Nitrobenzoesäure, Zimtsäure und Phenylessigsäure. Ebenso
können die Chloride oder Bromide dieser Säuren im erfindungsgemäßen
Verfahren verwendet werden.
Bei der Verwendung eines Methansulfonsäurehalogenids anstelle
der genannten Acylierungsmittel wird in gleicher
Weise der Methansulfonsäureester von TPC-A erhalten.
Die Verbindungen der Formel I, in der R₃ eine Amino- oder
Nitrogruppe darstellt, können beispielsweise durch
Nitrieren von TPC-A und gegebenenfalls Reduzieren der dabei
eingeführten Nitrogruppe gemäß üblichen Nitrier- und
Reduktionsverfahren hergestellt werden.
Die Verbindungen der Formel I, in denen mindestens einer
der Reste R₂ eine Methylgruppe bedeutet, können durch
Methylieren des Methyläther-Derivates von TPC-A mit einem
bekannten Methylierungsmittel, wie Diazomethan, Methylhalogeniden,
insbesondere Methyljodid, oder Dimethylsulfat
in Gegenwart eines Alkalimetallhydroxids, Alkalimetallcarbonats
oder von Kaliumfluorid hergestellt werden.
Die Verbindungen der Formel I, in der R₁ einen Glucoserest
darstellt, können durch Umsetzung von TPC-A mit einer aktivierten
und mit Schutzgruppen versehenen Glucose in
Gegenwart eines Katalysators, wie Natriumhydrid, Silberoxid,
Silberperhydrochlorid oder einem anderen Silbersalz
hergestellt werden. Die Aktivierung der Glucose kann
in üblicher Weise vorgenommen werden. Als Schutzgruppen
eignen sich z. B. Acetyl-, Benzoyl-, Benzyl- und andere
Acylgruppen, die nach der Umsetzung unter milden Bedingungen
abgespalten werden können.
Die Beispiele erläutern die Erfindung.
(i) Extraktion:
500 g trockenes Ausgangsmaterial (Wurzeln von Rubia cordiforia)
werden mit 1 Liter Methanol versetzt. Die Extraktion
wird 3 Stunden unter Erhitzen im heißen Wasserbad
durchgeführt. Danach wird der Extrakt vom Rückstand
abfiltriert. Der Rückstand wird erneut mit 1 Liter frischem
Methanol extrahiert. Nach der Wiederholung des Extraktionsverfahrens
werden die erhaltenen Extrakte vereinigt
und im Vakuum eingedampft. Es werden 27 g Rohextrakt
erhalten.
25 g des erhaltenen Rohextrakts werden in 200 ml Methanol
gelöst. Die Lösung wird auf eine mit 250 g Aktivkohle gefüllte
Säule zur Chromatographie gegeben (Wako Inc.).
Nach dem Waschen der Säule mit Methanol wird die Eluierung
mit einem Gemisch von Chloroform und Methanol sowie mit
Chloroform durchgeführt. Die erhaltenen eluierten Fraktionen
werden vereinigt und unter vermindertem Druck eingedampft.
Es werden 10 g Öl mit rötlichbrauner Farbe erhalten.
9 g des erhaltenen öligen Produktes werdene in einer kleinen
Menge Chloroform gelöst und auf eine mit 400 g Kieselgel
gefüllte Säule aufgebracht. Die Säule wird mit Chloroform,
einem Gemisch von Chloroform und Essigsäureethylester
sowie mit Essigsäureäthylester in dieser Reihenfolge gewaschen,
bevor die Eluierung mit einem Gemisch aus Chloroform
und Methanol durchgeführt wird. Das erhaltene Eluat wird
gesammelt und unter vermindertem Druck eingedampft. Ausbeute:
1,4 g Produkt n Form eines Öls.
1,3 g des vorstehend erhaltenen Produktes werden in einer
geringen Menge Chloroform gelöst. Die erhaltene Lösung
wird auf eine mit 150 g Kieselgel gefüllte Säule aufgebracht.
Sodann wird die Säule mit Chloroform und einem Gemisch
von Chloroform und Methanol im Verhältnis 100 : 1 gewaschen
und dann mit einem Gemisch von Chloroform und Methanol
im Verhältnis 100 : 3 eluiert. Die eluierten Fraktionen
werden gesammelt und unter vermindertem Druck eingedampft.
Es werden 250 mg festes Produkt erhalten.
Der erhaltene Feststoff wird in einer kleinen Menge eines
Gemisches aus Chloroform und Methanol gelöst. Nach dem Entwickeln
der Lösung auf einer Dünnschichtplatte (Art 7544 -
Merck & Co., Inc.) mit Hilfe eines Lösungsmittelgemisches
aus Chloroform und Methanol im Verhältnis 100 : 15 werden
die erhaltenen Banden mit dunkelblauer Farbe bei Bestrahlung
mit UV-Licht von 254 nm, was einem Rf-Wert von 0,60
bis 0,71 bzw. 0,50 bis 0,59 entspricht, in getrennte Säulen
gebracht. Die Säulen werden mit einem Gemisch aus
Chloroform und Methanol eluiert. Nach dem Eindampfen der
Eluate unter vermindertem Druck zur Trockne werden 56 bzw.
24 mg schwach braun gefärbter Feststoff aus den Fraktionen
mit hohem bzw. niedrigem Rf-Wert erhalten.
Eine Lösung von 40 mg des genannten Feststoffes mit niedrigem
Rf-Wert in einem Gemisch von 45% Acetonitril in
Wasser wird unter Verwendung einer Mikro Bondapack®C-18-
Säule (Waters Associates Inc.) und mit einer Lösung von
45% Acetonitril in Wasser als Entwickler der präparativen
HPLC-Chromatographie unterzogen. Dabei wird die Absorption
bei 254 nm als Indikator benutzt. Das Eluat wird unter vermindertem
Druck zur Trockne eingedampft. Ausbeute: 24 mg
TPC-A als farbloses Pulver. Gewünschtenfalls kann die
präparative HPLC-Chromatographie zur weiteren Reinigung
des Produktes wiederholt werden.
Das gleiche Verfahren wird mit einer Lösung von 20 mg
des anderen Feststoffes mit hohem Rf-Wert in einer Lösung
von 45% Acetonitril in Wasser wiederholt. Es werden 12 mg
Methyläther-Derivat von TPC-A als farbloses Pulver erhalten.
Das Produkt wird aus Methanol umkristallisiert. Dabei
werden 10 mg farblose nadelförmige Kristalle erhalten.
(ii) Unter Verwendung von 100 g getrockneter Rubia akane
wird das vorstehend beschriebene Verfahren (i) wiederholt.
Es werden 7,3 mg TPC-A und 4,9 mg Methyläther-Derivat davon
erhalten.
(iii) Herstellung des Methyläthers der Verbindung TPC-A.
In einer kleinen Menge Methanol werden 10 mg TPC-A gelöst und mit 5 ml Diazomethan in Diäthyläther versetzt. Die Lösung wird unter Kühlung im Eisbad 1 Stunde stehengelassen und danach unter vermindertem Druck zur Trockne eingedampft. Sodann wird das erhaltene farblose Pulver aus Methanol umkristallisiert. Ausbeute: 8 mg farblose nadelförmige Kristalle.
In einer kleinen Menge Methanol werden 10 mg TPC-A gelöst und mit 5 ml Diazomethan in Diäthyläther versetzt. Die Lösung wird unter Kühlung im Eisbad 1 Stunde stehengelassen und danach unter vermindertem Druck zur Trockne eingedampft. Sodann wird das erhaltene farblose Pulver aus Methanol umkristallisiert. Ausbeute: 8 mg farblose nadelförmige Kristalle.
Anhand der Daten des NMR- und IR-Spektrums wird das erhaltene
Produkt als das Methyläther-Derivat von TPC-A identifiziert.
Die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Verbindungen
TPC-A und ihres Methyläthers, die aus der Pflanze
Krapp gewonnen wurden, sind in der folgenden Tabelle I
zusammengefaßt. Ihre IR-Spektren sind in den Fig. 1 und 2
dargestellt.
Ein Lösungsmittelgemisch aus 4 ml Tetrahydrofuran, 8 ml
Methanol und 2 ml Wasser wird mit 100 mg TPC-A und außerdem
mit 20 mg n-Hexylbromid und einem Überschuß an wasserfreiem
Kaliumcarbonat versetzt. Sodann wird das Gemisch im
Ölbad unter Rückfluß auf 100°C erhitzt. Nach vollständiger
Umsetzung wird das Heizen eingestellt, das Reaktionsgemisch
mit Wasser versetzt und die erhaltene Lösung mit
Äthylacetat extrahiert. Der Extrakt wird mit gesättigter
Kochsalzlösung gewaschen, danach wird wasserfreiem Magnesiumsulfat
getrocknet und das Lösungsmittel unter vermindertem
Druck abdestilliert. Sodann wird der erhaltene Rückstand
mit n-Hexan gewaschen und durch präparative Dünnschichtchromatographie
gereinigt. Das dabei erhaltene
Produkt wird aus Methanol umkristallisiert. Ausbeute:
63 mg n-Hexyläther von TPC-A in Form von farblosen Kristallen.
63 mg n-Hexyläther von TPC-A in Form von farblosen Kristallen.
Nach dem gleichen Verfahren werden bei Verwendung der in
nachstehender Tabelle II aufgeführten n-Alkylbromide anstelle
von n-Hexylbromid die entsprechenden n-Alkyläther-
Derivate von TPC-A erhalten.
Die physikalischen Eigenschaften dieser Produkte sind
ebenfalls in Tabelle II angegeben.
(i) Beispiel 2 wird mit der Änderung wiederholt, daß Methylbromacetat
anstelle von n-Hexylbromid verwendet wird.
Es wird der Hydroxy-carbonylmethyläther (1) von TPC-A in
Form von farblosen Kristallen erhalten.
(ii) Das vorstehend in (i) erhaltene Produkt (1) wird mit
Diazomethan behandelt. Danach wird das Produkt aus Methanol
umkristallisiert. Es wird der Methylester (2) des Produktes
(1) in Form von farblosen Kristallen erhalten.
Die physikalischen Eigenschaften sind in Tabelle III angegeben.
(i) Unter Verwendung von Äthylbrombutyrat anstelle von
Methylbromacetat wird Stufe (i) von Beispiel 18 wiederholt.
Es wird der Hydroxycarbonylpropyläther (1) und der Äthoxycarbonylpropyläther
(2) von TPC-A erhalten.
(ii) Das Produkt (1) wird mit Diazomethan behandelt. Danach
wird das Umsetzungsprodukt aus Methanol umkristallisiert.
Es wird der Methoxycarbonylpropyläther (3) von
TPC-A in Form von farblosen Kristallen erhalten. Die physikalischen
Eigenschaften dieser Verbindungen sind ebenfalls
in Tabelle III angegeben.
100 mg der Verbindung TPC-A werden in 4 ml eines Lösungsmittelgemisches
aus 19 ml wasserfreiem Essigsäureäthylester
und 5prozentiger wasserfreier Salzsäure mit einem
Gehalt von 1 ml Essigsäureäthylester gelöst und mit 0,4 ml
2,3-Dihydropyran versetzt. Das Reaktionsgefäß wird verschlossen
und das Gemisch über Nacht bei -5°C stehengelassen.
Nach vollständiger Umsetzung wird Essigsäureäthylester
zugesetzt und die Lösung mit gesättigter Kochsalzlösung
gewaschen und über wasserfreiem Magnesiumsulfat getrocknet.
Das Lösungsmittel wird unter vermindertem Druck
abdestilliert. Der erhaltene Rückstand wird mit n-Hexan
gewaschen und dann durch präparative Dünnschichtchromatographie
gereinigt. Das erhaltene kristalline Produkt wird
aus Methanol umkristallisiert. Ausbeute: 55 mg Tetrahydropyranyläther
von TPC-A in Form von farblosen Kristallen
vom F. 286 bis 289°C (Zers.), [α] - 157° (CHCl₃).
50 mg TPC-A werden in 5 ml wasserfreiem Pyridin gelöst und
tropfenweise unter Rühren mit 15 ml Caproylanhydrid versetzt.
Die Lösung wird etwa 15 Stunden bei Raumtemperatur
stehengelassen und dann mit wasserfreiem Toluol versetzt.
Hierauf wird das Lösungsmittel unter vermindertem Druck
abdestilliert. Der erhaltene Rückstand wird mit n-Hexan
gewaschen. Sodann wird der ausgefallene Niederschlag aus
Methanol umkristallisiert. Ausbeute: 38 mg Capronsäureester
von TPC-A in Form von farblosen Kristallen.
Das beschriebene Verfahren wird unter Verwendung anderer
Säuren (Säureanhydride oder Methansulfonylchlorid) wiederholt,
die in nachstehender Tabelle IV aufgeführt sind. Es
werden die ebenfalls in Tabelle IV aufgeführten Produkte
in Form von farblosen Kristallen mit den gezeigten physikalischen
Eigenschaften erhalten.
In einen eierpflanzenartigen Kolben werden 40 mg Thalliumäthoxid
gegeben und mit 2 mg wasserfreiem Äthanol versetzt.
Die erhaltene Lösung wird gerührt und dann mit
110 mg TPC-A und 1 ml wasserfreies Tetrahydrofuran versetzt.
Das erhaltene Gemisch wird 3 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt. Danach wird die Lösung unter vermindertem
Druck zur Entfernung des Lösungsmittels destilliert. Das
erhaltene Thalliumsalz von TPC-A wird in 2 ml wasserfreies
Tetrahydrofuran suspendiert und tropfenweise unter Rühren
mit einer Lösung von 20 mg 4-Methylvalerylchlorid in 1 ml
wasserfreies Tetrahydrofuran versetzt. Das Gemisch wird sodann
weitere 2 Stunden gerührt und danach zur Entfernung
von Feststoffen filtriert. Das erhaltene Filtrat wird unter
vermindertem Druck eingedampft. Der Rückstand wird mit
n-Hexan gewaschen und dann durch präparative Dünnschichtchromatographie
gereinigt. Das dabei erhaltene Produkt wird
aus Methanol umkristallisiert. Ausbeute: 75 mg 4-Methylvalerat
von TPC-A in Form von farblosen Kristallen.
Unter Verwendung anderer Säurechloride, die in nachstehender
Tabelle V aufgeführt sind, anstelle von 4-Methylvaleriansäurechlorid
werden die entsprechenden ebenfalls in Tabelle V
aufgeführten Produkte erhalten, deren physikalische
Eigenschaften dort ebenfalls angegeben sind.
(i) In 3 ml Essigsäure werden 100 mg TPC-A gelöst und dann
unter Rühren mit einer Lösung von 40 mg Kupfernitrat in
3 ml Essigsäure versetzt. Als unter andauerndem Rühren die
Farbe der Lösung sich von blau nach grün änderte, wurde
zur Beendigung der Umsetzung Wasser zugesetzt und das Produkt
mit Essigsäureäthylester extrahiert. Nach dem Waschen
des Extraktes mit gesättigter Kochsalzlösung und Trocknen
über wasserfreiem Magnesiumsulfat wird der Extrakt zur
Entfernung des Lösungsmittels unter vermindertem Druck
destilliert. Das erhaltene Produkt wird aus Methanol umkristallisiert.
Es wird die Nitroverbindung von TPC-A in
α-Stellung zum Phenol in einer Ausbeute von 108 mg in
Form von gelben nadelförmigen Kristallen vom F. 244 bis
250°C (Zers.) erhalten, [α] - 232° (CHCl₃).
(ii) Das Umsetzungsprodukt von Stufe (i) wird mit Diazomethan
behandelt. Das dabei erhaltene Produkt wird aus
Methanol umkristallisiert. Es wird die Nitroverbindung
des Methyläther-Derivates von TPC-A in Form von farblosen
Kristallen vom F. 225 bis 232°C (Zers.) erhalten,
[α] - 187° (CHCl₃).
(i) 5,7 ml Wasser werden unter Rühren mit 90 mg Natriumborhydrid,
einer kleinen Menge 5prozentiges Palladium auf
Kohlenstoff und dann mit 130 mg des gemäß Beispiel 46 (i)
erhaltenen Produktes in 15 ml Methanol tropfenweise versetzt.
Nach vollständiger Umsetzung wird Wasser zugesetzt
und das Reaktionsprodukt mit Essigsäureäthylester extrahiert.
Der erhaltene Extrakt wird mit gesättigter Kochsalzlösung
gewaschen, über wasserfreiem Magnesiumsulfat getrocknet
und dann unter vermindertem Druck zur Entfernung
des Lösungsmittels destillert. Der Rückstand wird durch
präparative Dünnschichtchromatographie gereinigt. Es wird
das in α-Stellung zum Phenol aminierte Derivat von TPC-A
in einer Ausbeute von 64 mg vom F. 238 bis 243°C (Zers.)
erhalten, [α] - 199° (CHCl₃).
(ii) Das in Beispiel 46 (ii) erhaltene Produkt wird nach
dem vorstehend beschriebenen Verfahren (i) behandelt. Das
erhaltene Produkt wird aus Methanol umkristallisiert. Es
wird das aminierte Derivat des Methyläther-Derivats von
TPC-A vom F. 225 bis 231°C (Zers.) erhalten, [α] - 198° (CHCl₃).
In 10 ml wasserfreies 1,2-Dimethoxyäthan werden 100 mg
Methyläther-Derivat von TPC-A gelöst. Die erhaltene Lösung
wird mit 240 mg des Kaliumfluorid-aluminiumoxid und einer überschüssigen
Menge von Methyljodid versetzt. Sodann wird das
Gemisch unter weiterem Rühren bei Raumtemperatur für 15
Stunden vom Licht abgeschirmt. Nach vollständiger Umsetzung
wird die Lösung abfiltriert und das Filtrat unter vermindertem
Druck zur Entfernung des Lösungmittels destilliert.
Der erhaltene Rückstand wird durch präparative Dünnschichtchromatographie
gereinigt und anschließend aus Methanol
umkristallisiert. Ausbeute: 98 mg N-Methyl-Derivat des
Methyläthers von TPC-A in Form von farblosen Kristallen
vom F. 285 bis 292°C (Zers.), [α] - 166° (CHCl₃).
In 5 ml wasserfreies Dimethylformamid werden 225 mg TPC-A
gelöst und unter Eiskühlung und Rühren mit 11 mg Natriumhydrid
versetzt. In üblicher Weise werden sodann 187 mg
Bromid von Acetyl D-Glucose, das von Acetyl D-Glucose abgeleitet
ist, zu der Lösung zugegeben. Das erhaltene Gemisch
wird weitere 20 Stunden bei Raumtemperatur gerührt.
Nach Beendigung der Umsetzung werden 50 ml Essigsäureäthylester
zugesetzt und die Lösung zweimal mit je 20 ml Eiswasser
und dann zweimal mit je 20 ml gesättigter Kochsalzlösung
gewaschen. Sodann wird die Lösung über wasserfreiem
Magnesiumsulfat getrocknet und hierauf unter vermindertem
Druck zur Entfernung des Lösungsmittels destilliert.
Es werden etwa 300 mg Produkt als farbloses oder leicht
gelbes hartes Öl erhalten.
Das erhaltene Öl wird mit 10 ml 5prozentiger wäßriger Kaliumcarbonatlösung
und 10 ml Methanol versetzt. Das dabei erhaltene Gemisch
wird unter Rühren 1 Stunde unter Rückfluß
gekocht, danach mit 30 ml Eiswasser versetzt und dreimal
mit 30 ml Essigsäureäthylester extrahiert. Die Extrakte
werden vereinigt, mit 50 ml gesättigter Kochsalzlösung gewaschen,
über wasserfreiem Magnesiumsulfat getrocknet und
unter vermindertem Druck zur Entfernung des Lösungsmittels
destilliert. Es werden etwa 200 mg farbloser
Feststoff erhalten. Das Produkt wird an Kieselgel säulenchromatographisch
gereinigt und mit einem Gemisch von Chloroform
und Methanol im Verhältnis 10 : 0,5 zur Entfernung
des löslichen Teils und dann mit dem gleichen Lösungsgemisch
im Verhältnis 10 : 2 eluiert. Die eluierten Fraktionen
werden gesammelt. Ausbeute: 53 mg Glucosid von TPC-A vom
F. 210 bis 216°C (Zers.), [α] - 203° (ETOH).
Im Tierversuch wird die antineoplastische Wirkung der Verbindungen
der Erfindung in vivo an CDF1-Mäusen an implantierten
Tumoren geprüft.
Die Mäuse werden in Gruppen von sechs Tieren eingeteilt.
In die Bauchhöhle der Tiere werden 10⁶/0,1 ml P-388 Zellen
oder 10⁵/0,1 ml L-1210-Zellen implantiert. 24 Stunden bis
5 Tage nach der Implantation der Zellen werden die Verbindungen
der Erfindung in der gewünschten Menge intraperitoneal
in Dosen von 0,05, 0,5, 2, 4 oder 10 mg/kg verabreicht.
Der Kontrollgruppe von CDF1-Mäusen werden P-388 und L-1210-
Zellen in der gleichen Weise implantiert. Die Verbindungen
der Erfindung werden ihnen jedoch nicht verabreicht. Der
Unterschied im Maß der Apothanasie zwischen ihnen wird beobachtet.
Die Ergebnisse sind in Tabelle VI angegeben.
Als Überprüfungstest zur Bestätigung der antineoplastischen
Wirksamkeit einer bestimmten Verbindung bestehen
grundsätzlich zwei Arten von Prüfungen, von denen die eine
ein "in vitro"-Test ist, bei dem in Vermehrung befindliche
Krebszellen in einem Teströhrchen verwendet werden, und
der andere ein "in vivo"-Test ist, wobei Tiere mit implantierten
Krebszellen verwendet werden. In Japan wird der
"in vivo"-Test gewöhnlich unter Verwendung von Ehrlich-
Tumor, L-1210 Zellen, Sarcoma 180 Zellen, Yoshida Sarcoma
oder Ascites-Lebertumor als Ascites-Tumor und immobilisierte
Carcinome wie vorstehend erwähnt als fixierte Carcinome
verwendet. In jüngerer Zeit wurde ein neues Verfahren zur
Bestätigung der antineoplastischen Wirkung entwickelt, bei
dem lymphozytische Leukämie-Zellen P-388 verwendet werden.
Bekanntermaßen haben P-388 Zellen eine stärkere Sensitivität
als L-1210. Als fixiertes Carcinom kann beispielsweise
Lewis Lungenkrebs, B 16 Melanom, MM2, MOPC 104 E, Colon 26,
MH 134 und C-1498 erwähnt werden.
Nach den Ergebnissen des vorstehend beschriebenen Tests
können die Verbindungen der Erfindung als wirksam gegen
P-388 Zellen bezeichnet werden. Ferner wurde festgestellt,
daß die Äther- und Ester-Derivate von TPC-A auch gegen andere
Asciten-Tumoren als P-388 wirksam sind, und zwar insbesondere
der Acetylester, Caprinsäureester und das
n-Hexyläther-Derivat von TPC-A. Diese Verbindungen zeigen
auch Wirksamkeit gegen B-16 Melanom und MM2; vgl. Tabelle VII.
Die letale Dosis der Verbindungen der Erfindung wurde
folgendermaßen bestimmt:
Unter Verwendung von männlichen vier Wochen alten CD-1 (ICR) Mäusen aus fünf bis zehn Mäusen pro Gruppe wurde die gewünschte Menge der Verbindung der Erfindung in 0,5% CMC-Lösung suspendiert. Die erhaltenen Suspensionen werden den Mäusen intraperitoneal der intravenös gegeben. Durch Beobachtung von Weiterleben oder Sterben sowie des allgemeinen Befindens im Verlaufe von 7 Tagen nach Verabreichung der Verbindungen wird der Wert für LD₅₀ für jede Verbindung aus der letalen Population geschätzt, die auf der Basis der Litchfield-Wilcoxon-Methode beobachtet wird. Die Ergebnisse sind in Tabelle VIII angegeben.
Unter Verwendung von männlichen vier Wochen alten CD-1 (ICR) Mäusen aus fünf bis zehn Mäusen pro Gruppe wurde die gewünschte Menge der Verbindung der Erfindung in 0,5% CMC-Lösung suspendiert. Die erhaltenen Suspensionen werden den Mäusen intraperitoneal der intravenös gegeben. Durch Beobachtung von Weiterleben oder Sterben sowie des allgemeinen Befindens im Verlaufe von 7 Tagen nach Verabreichung der Verbindungen wird der Wert für LD₅₀ für jede Verbindung aus der letalen Population geschätzt, die auf der Basis der Litchfield-Wilcoxon-Methode beobachtet wird. Die Ergebnisse sind in Tabelle VIII angegeben.
Die Ergebnisse in Tabelle VIII zeigen, daß die LD₅₀-Werte
der vorstehend aufgeführten Verbindungen bei intraperitonealer
Verabreichung niedriger sind als bei intravenöser.
Dieses Verhalten unterscheidet sich deutlich von dem üblicher
Arzneistoffe.
In den vorstehend beschriebenen Tierversuchen wurde die
antineoplastische Wirkung aller Verbindungen der Erfindung
beschrieben. Weitere pharmakologische Wirkungen der Verbindungen
sind in der folgenden Prüfung angegeben.
Die Verbindungen der Erfindung werden intraperitoneal an
vier Wochen alte CD-1 (IRC)-Mäuse (Nippon Charles Liver K.
K.) in einer Dosis von 1 bis 20 mg/kg verabreicht, wobei
die Mäuse in Gruppen von drei Tieren eingeteilt sind. Die
an den Mäusen feststellbaren Symptome werden alle 30 Minuten
nach der Verabreichung der Verbindung 180 Minuten
lang festgestellt. Dies geschieht nach der modifizierten
Arwin-Methode und Smith-Methode, d. h. der neuropharmakologischen
mehrdimensionalen Beobachtungsmethode.
Durch Vergleich zwischen den beobachteten Symptomen und
dem Profil der pharmakologischen Wirkung, das bekannten
Arzneimitteln eigen ist, wurden die in Tabelle IX aufgeführten
pharmakologischen Wirkungen festgestellt.
| Verbindung | |
| Pharmakologische Wirkung | |
| TPC-A | |
| Brechreiz erregend, appetitzügelnd, psychotrope und gefäßverengende Wirkung, Papaverinwirkung, Antiperkinsonwirkung | |
| Methyläther von TPC-A | Brechreiz erregende und appetitzügelnde Wirkung |
| Essigsäureester von TPC-A | Brechreiz erregende, psychotrope und antidiuretische Wirkung |
Die antineoplastische Aktivität von folgenden Verbindungen
wurde untersucht.
Dabei wurde die Wirkung gegenüber Leukämiezellen und MM2-
Zellen von Mäusen, d. h. zwei repräsentativen Krebszellenarten,
festgestellt. Die Ergebnisse sind als IL₅₀-Werte
(µg/ml) in folgender Tabelle X angegeben.
Es zeigt sich, daß die Wirksamkeit von TPC-C und von TPC-B
gegen P388-Zellen das 1,7- bzw. 6,5fache des Werts von
Desoxybouvardin und das 5,5- bzw. 21fache des Werts von
Mitomycin, das ein anerkanntes Cytostatikum darstellt,
beträgt.
Die Wirksamkeit von TPC-C und TPC-B gegenüber MM2-Zellen ist
1,5- bzw. 4mal so groß wie die von Desoxybouvardin und 3-
bzw. 7,7mal so groß wie die von Mitomycin.
In entsprechender Weise zeigen die Verbindungen der Erfindung
eine deutlich stärkere Wirkung als das bekannte TPC-A.
Es zeigt sich somit, daß die Verbindungen der Erfindung im
Vergleich zu bekannten Cytostatica eine erheblich stärkere
Wirkung besitzen.
Es wurden die Arzneistoffkonzentrationen in Blutplasma,
Geweben und Tumorzellen bestimmt. TPC-A, TPC-B und RA-NCH₃
(N-Methylderivat von TPC-B) wurden an mit Krebs infizierte
Mäuse (BDF₁-Mäuse, denen am Rücken Lewis-Lungenkrebszellen
transplantiert worden waren) verabreicht. Die zu
untersuchenden Arzneistoffe wurden den Tieren intravenös in
einer Dosis von 10 mg/kg durch die Schwanzvene verabreicht.
5, 15, 30, 60, 120, 240 bzw. 360 Minuten nach der
Verabreichung wurde den Tieren Blut aus dem Herzen entnommen.
Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle XI und in Fig. 4
und 5 zusammengestellt.
Es zeigt sich, daß die Konzentration von TPC-B in Blutplasma
wesentlich höher als die von TPC-A ist (ausgenommen der Wert
nach 5 Minuten). Auch im Tumor erreicht TPC-B im Vergleich zu
TPC-A im Durchschnitt wesentlich höhere Konzentrationen. Dies
bedeutet, daß TPC-B besonders rasch in das Tumorgewebe
gelangt und dort langsamer als TPC-A abgebaut wird. Somit ist
mit TPC-B eine im Vergleich zu TPC-A wesentlich wirksamere
Tumorbekämpfung möglich.
Claims (4)
1. Deoxybouvardin-Derivate der allgemeinen Formel I
in der R₁ einen Acylrest der Formel -COA, wobei A einen
verzweigten oder unverzweigten, gesättigten oder
ungesättigten C1-20-Alkylrest, eine gegebenenfalls durch ein
Halogenatom oder Nitrogruppe substituierte Phenylgruppe,
eine Benzyl- oder Styrylgruppe bedeutet, einen verzweigten oder unverzweigten
C1-20-Alkylrest,
einen C3-6-Cycloalkylrest, einen Carboxylalkylrest
mit 1-5 Kohlenstoffatomen oder einen Ester davon mit 1-5
Kohlenstoffatomen im Alkoholrest, einen Glucoserest, einen
Rest der Formel -SO₂CH₃ oder ein Wasserstoffatom bedeutet,
R₂ ein Wasserstoffatom oder eine Methylgruppe bedeutet und
R₃ ein Wasserstoffatom, eine Aminogruppe oder eine
Nitrogruppe bedeutet,
ausgenommen die Verbindung, in der R₁, R₂ und R₃ gleichzeitig
Wasserstoffatome bedeuten.
2. Verfahren zur Herstellung der Deoxybouvardin-Derivate nach Anspruch 1
und der Verbindung der Formel I, in der die Reste R₁, R₂ und
R₃ gleichzeitig Wasserstoffatome bedeuten, dadurch
gekennzeichnet, daß man
- a) zur Herstellung einer Verbindung der allgemeinen Formel in der R₄ ein Wasserstoffatom oder eine Methylgruppe bedeutet, Rubia spp mit Methanol, Äthanol, Chloroform oder Essigsäureäthyl extrahiert, den Extrakt konzentriert und den erhaltenen Rohextrakt chromatographisch reinigt;
- b) zur Herstellung einer Verbindung der allgemeinen Formel in der R₅ einen C1-20-Alkylrest, einen C3-6-Cycloalkyl- oder einen Carboxyalkylrest mit 1-5 C-Atomen oder einen Ester davon mit 1-5 C-Atomen im Alkoholrest bedeutet und R₃ ein Wasserstoffatom oder eine Amino- oder Nitrogruppe ist, eine Verbindung der allgemeinen Formel in der R₁₀ ein Wasserstoffatom oder eine Nitrogruppe bedeutet, mit einem Alkylierungsmittel umsetzt und danach gegebenenfalls das alkylierte Produkt reduziert, wenn R₁₀ eine Nitrogruppe bedeutet;
- c) zur Herstellung einer Verbindung der allgemeinen Formel in der R₆ einen _COA-Rest bedeutet, worin A die vorstehende Bedeutung hat, eine Verbindung der Formel mit einem Acylierungsmittel umsetzt;
- d) zur Herstellung einer Verbindung der allgemeinen Formel in der R₇ eine Amino- oder Nitrogruppe darstellt, eine Verbindung der Formel nitriert und gegebenenfalls das nitrierte Produkt reduziert;
- e) zur Herstellung einer Verbindung der allgemeinen Formel in der R₅ einen C1-20-Alkyl-, C3-6-Cycloalkyl- oder C1-5- Carboxyalkylrest oder einen Ester davon mit 1-5 C-Atomen im Alkoholrest bedeutet und mindestens einer der Reste R₈ eine Methylgruppe darstellt und die anderen Wasserstoffatome bedeuten, eine Verbindung der allgemeinen Formel mit einem Methylierungsmittel umsetzt;
- f) zur Herstellung einer Verbindung der allgemeinen Formel in der R₉ einen Glucoserest bedeutet, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Verbindung der Formel unter Verwendung von Schutzgruppen mit einem aktivierten Glucoserest umsetzt und die Schutzgruppe abspaltet;
wobei die Verfahrensvarianten b) bis f) in an sich bekannter
Weise erfolgen.
3. Verwendung der Deoxybouvardin-Derivate gemäß Anspruch 1 zur
Behandlung von Neoplasmen, zur Erzeugung von Brechreiz, als
Appetitzügler, als psychotroper oder gefäßverengender
Wirkstoff, als Papaverin-Wirkstoff, zur Behandlung von
Parkinsonismus und/oder als antidiuretischer Wirkstoff.
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