DE3225268A1 - Kontinuierliches trockenspinnverfahren fuer hochschrumpffaehige acrylnitrilfaeden und -fasern - Google Patents
Kontinuierliches trockenspinnverfahren fuer hochschrumpffaehige acrylnitrilfaeden und -fasernInfo
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Description
BAYER AKTIENGESELLSCHAFT 5090 Leverkusen, Bayerwerk
Zentralbereich Patente, Marken und Lizenzen Jo/Div/c 5. 07. 82
Kontinuierliches Trockenspinnverfahren für hochschrumpffähige Acrylnitrilfäden und -fasern
Die Erfindung betrifft ein kontinuierliches Verfahren zur Herstellung gekräuselter, hochschrumpffähiger Fäden
und Fasern aus Acrylnitrilpolymerisaten mit mindestens 40 Gew.-% Acrylnitrileinheiten. Unter "kontinuierlichem
Verfahren" wird erfindungsgemäß verstanden, daß die Fäden in einem Arbeitsgang ohne Unterbrechung nach der
Methode des Trockenspinnens erspönnen, verstreckt, gekräuselt
und gegebenenfalls zu Stapelfasern geschnitten werden.
Die Herstellung von Acrylfasern erfolgt üblicherweise
nach Naßspinn-, Trockenspinn- und Schmelzspinn-Technologien.
Während bei der Herstellung von Acrylfasern nach der Naßspinn- und Schmelzspinn-Technik bereits kontinuierlich
arbeitende Verfahren bekannt geworden sind, beispielsweise der Naßspinnprozeß nach Textiltechnik 26
(1976) , Seiten 479-483 oder das Schmelzextrusionsverfahren
nach DE-OS 26 27 457, die keinerlei Beschränkung hinsichtlich der Bandgewichte unterworfen sind, ist bis-
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-Je
nur ein kontinuierlich arbeitendes Verfahren zur Erzeugung von Acrylfasern nach dem Trockenspinnprozeß
bekannt geworden, das nur für Multifilaraentgarne mit
niedrigen Bandgewichten, sogenannter Acrylseide anwend-
bar ist und bei dem bestimmte Bedingungen erfüllt sein
müssen, insbesondere eine hohe Viskosität der Spinnlösung (US-PS 2 811 409). Dieses Verfahren ist zur Herstallung
von Acrylkabeln mit hohen Bandgewichten nicht geeignet. Es ist ferner nicht zur Erzeugung von Hochschrumpffäden
und -fasern geeignet.
Unter "hochschrumpffähigen" Fäden und Fasern werden Fäden und Fasern mit einem Kochschrumpf von über 35 %
verstanden. Solche Fasern werden bei niedrigen Verstreckgraden und niedrigen Verstrecktemperaturen hergestellt
(DE-OS 1 435 611 und 2 504 079).
Die beiden heute großtechnisch verwendeten Verfahren, das Naß- und das Trockenspinnverfahren, sind im Laufe
ihrer Entwicklung unterschiedliche Wege gegangen. Beim Naßspinnverfahren, bei dem die Spinnlösung in ein Päll-
bad gesponnen wird, wo sie zu Fäden koaguliert, die
ohne Unterbrechung des Verfahrens gewaschen, verstreckt, getrocknet und präpariert werden, werden Düsen mit
hoher Lochzahl von ca. 10 000 verwendet. Die Spinngeschwindigkeit ist mit 5 bis 20 m/min relativ niedrig.
2 5 Beim Trockenspinnverfahren kann wegen der Gefahr der
Verklebung der Fäden im mehrere Meter langen Spinnschacht nur mit Düsen niedrigerer Lochzahlen, normalerweise
200 bis 1000 Loch, gesponnen werden, jedoch sind wesentlich höhere Abzugsgeschwindigkeiten, üblicher-
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weise zwischen 200 und 100 0 m/min möglich, so daß im Prinzip
ähnlich hohe Produktionsleistungen wie beim Naßspinnverfahren erzielt werden. Wegen der hohen Spinngeschwindigkeiten ist es jedoch beim Trockenspinn-
verfahren bisher nicht möglich gewesen, das Gesamtverfahren bei hohen Bandgewichten kontinuierlich durch-izufuhren,
da es in der kurzen Zeit nicht gelang, den-> Lösungsmittelgehalt
unter bestimmte geforderte Werte zu senken. Das Trockenspinnverfahren wird daher vor
der VerStreckung unterbrochen, das Spinngut wird in Kannen gesammelt, aus denen es dann der weiteren
Nachbehandlung zugeführt wird (BeIa von Falkai, Synthesefasern,
Verlag Chemie, Weinheim/Deerfield Beach, Florida/Basel (1981), S. 204-206; R. Wiedermann, Acrylfaser
Spinn- und Nachbehandlungsverfahren in Chemiefasern/Textilindustrie,
Juni 1981, S. 481-484, insbesondere S. 482 linke Spalte oben).
Da die Ablage des Spinngutes in Kannen bezüglich der Gleichmäßigkeit des Spinngutes, als auch aus ökonomisehen
und ökologischen Gründen nachteilig ist, war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein kontinuierliches
Verfahren zur Herstellung von hochschrumpffähigen Acrylfasern nach der Trockenspinnmethode zur Verfügung
zu stellen, bei dem sämtliche Verfahrensstufen von der
Fadenbildung bis zur versandfertigen Faser in einem Arbeitsprozeß ohne irgendeine Unterbrechung oder Zwischenlagerung
ablaufen, und das sich auf Spinnkabel mit hohen Bandgewichten anwenden läßt. Vorzugsweise soll-·
te die Herstellung der Spinnlösung in den kontinuier-
30 liehen Prozeß einbindbar sein.
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- 4> —
Überraschenderweise wurde gefunden, daß diese Aufgabe
gelöst werden kann, wenn man eine Spinnlösung bestimmter Viskosität verwendet, im Spinnschacht den Anteil
des Lösungsmittels im Spinngut durch die Art der Lö-
5 sungsmittelentfernung unter bestimmte Werte drückt,
die Fäden vor dem Verstrecken mit einer Präparation versieht, die ein Gleitmittel und ein Antistatikum enthält,
vorzugsweise eine wäßrige Präparation ist, wobei jedoch die Wasseraufnahme (Feuchte) der Fäden unter bestimmten
Werten bleibt, und die Fäden vor und während dem Verstrecken mit keiner weiteren Lösungsmittelextraktionsflüssigkeit
in Kontakt bringt.
Gegenstand der Erfindung ist daher ein Verfahren zur Herstellung von hochschrumpffähigen Fäden und Fasern
aus Acrylnitrilpolymerisaten mit mindestens 40 Gew.-% Acrylnitrileinheiten durch Verspinnen einer Spinnlösung
des Polymerisates in einen Spinnschacht, Verdampfen mindestens eines Teils des Spinnlösungsmittels
im Spinnschacht, Präparieren, Verstrecken bei Verstrecktemperaturen von 60 bis 1000C und Verstreckverhältnissen
bis maximal 1:3,5, Kräuseln und gegebenenfalls Schneiden in kontinuierlicher Arbeitsweise, dadurch
gekennzeichnet, daß
a) eine Spinnlösung versponnen wird, deren Viskositat
bei 1000C 10 bis 60 Kugelfallsekunden beträgt,
b) die Verdampfung des Lösungsmittels im Spinnschacht so gesteuert wird, daß der Lösungsmittelgehalt der
Fäden beim Verlassen des Spinnschachtes maximal 10 Gew.-%, bezogen auf Faserfeststoffgehalt, be-0
trägt,
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-1S-
c) die Fäden vor dem Verstrecken mit einer Präparation versehen werden, die ein Gleitmittel und ein Antistatikurn
enthält und den Fäden einen Feuchtegehalt von maximal 10 Gew.-%, bezogen auf Faserfeststoff-
5 gehalt, verleiht und
d) die Fäden vor und während dem Verstrecken mit keiner
weiteren Extraktionsflüssigkeit für das Spinnlösungsmittel in Kontakt treten.
Vorzugsweise ist der Spinnverzug des Verfahrens größer
als 2, insbesondere 2 bis 12. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Spinnlösung bei
1000C eine Viskosität von 15 bis 50 Kugel fallSekunden
auf, der Lösungsmittelgehalt der Fäden beim Verlassen des Spinnschachtes beträgt max. 5 Gew.-%, bezogen auf
Faserfeststoffgehalt, und das Verstreckverhältnis beträgt 1:2 bis 1:3,5.
Der Spinnverzug V ist definiert als Verhältnis von Abzugsgeschwindigkeit
A zur Ausspritzgeschwindigkeit S:
A (m/min)
■ S (m/min)
■ S (m/min)
20 Die Ausspritzgeschwindigkeit S ergibt sich zu:
4 . Fg mit
z . d . ηγ .100
F = Fördermenge (cm /min)
Z = Anzahl der Düsenlöcher pro Düse
d = Düsenlochdurchmesser (cm)
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Die Fördermenge (Pumpenvolumen mal Umdrehungen pro Minute) läßt sich nach folgender Gleichung rechnen:
r - P . ü . K ■ 0/94 . 10000 .^
ST A . 100 .
G . = Gesamtspinntiter (dtex = g/10000m) P= Pumpenvolumen (cm )
U = Urndrehungen pro Minute (min ) K = Konzentrationen der Spinnlösung (g/cm3)
A = Abzugsgeschwindigkeit (m/min)
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich,
hochschrumpffähige Spinnkabel mit einem Bandgewicht von 100 000 dtex und mehr mit so niedrigem Gehalt an
Restlösungsmittel zu erzeugen, daß nach der Heißverstreckung und dem anschließenden Kräuselprozeß, der
bei maximal 1000C durchgeführt wird, der Restlösungsmittelgehalt
in der fertigen Faser bzw. im Endloskabel deutlich unter 5 Gew.-% liegt, ohne daß das
Spinngut mit einem Extraktionsmittel für das Spinnlösungsmittel in Berührung gekommen ist, sieht man
von den Wasseranteilen der Spinnpräparation ab. Die erfindungsgemäß erhaltenen Fäden v/eisen Faserfestigkeiten
von 1,5 cN/dtex und mehr auf.
Als Acrylnitrilpolymerisate sind alle zu sogenannten Acrylfasern, bzw. Modacrylfasern verspinnbaren Acrylnitrilhomo-
und -copolymerisate geeignet, vorzugsweise 25 Acrylnitrilcopolymerisate mit mindestens 85 Gew.-% Acrylnitrileinheiten.
Die Polymerisate sind bekannt.
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■rt ■» ·
Wesentlich für das erfindungsgemäße Verfahren ist, daß
das Spinngut, d.h. das Spinnkabel, das den Spinnschacht
verläßt, ein Restlösungsmittelgehalt von unter 10 Gew.-%, insbesondere zwischen 2 und 5 Gew.-%, bezogen auf Faserstoff-Trockengewicht
aufweist, denn Spinngut mit höheren
Restlösungsmittelgehalten, beispielsweise an Dimethylformamid, verklebt beim anschließenden Verstrecken über
Galetten bei Bandtemperaturen um etwa 1000C oder es findet
eine unerwünschte Kaltverdehnung des Materials statt"
-jQ d.h. eine ungleichmäßige und unvollkommene Versteckung
unter nicht exakt definierten Bedingungen. Ferner ist es erforderlich, das Spinngut vor der Verstreckung in noch
heißem Zustand, vorzugsweise am Ende des Spinnschachtes, entweder innerhalb oder unmittelbar hinter dem Spinnen schacht, mit einer Präparation zu benetzen, die ein
Gleitmittel und ein Antistatikum enthält, und direkt ohne Abkühlung zu verstrecken. Das Gleitmittel erlaubt
-de eine einwandfreie Verstreckung selbst dicker Kabel von
100.000 dtex und mehr. Die Präparation kann auch Wasser 2Q als Bestandteil enthalten, jedoch ist darauf zu achten,
daß das Kabel nicht über 10 Gew.-% Feuchte aufnimmt. Enthält das Kabel größere Anteile an Wasser, so kühlt
es stark und ungleichmäßig ab und beim anschließenden Verstrecken zeigt das Kabel Abrisse oder Wickelbildüngen
an den Galetten.
Als geeignete Gleitmittel kommen Glykole, deren Derivate, Siliconöle, ethoxylierte Fettsäuren, -alkohole, -ester,
-amide, -alkylethersulfate, sowie deren Mischungen infrage.
Die Präparation.kann als Antistatikum ein entsprechendes handelsübliches Präparat enthalten, beispielsweise eine
übliche kationaktive, anionenaktive oder nichtionogene
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Verbindung, wie einen langkettigen ethoxilierten, sulfierten
und neutralisierten Alkohol. Zweckmäßiger Weise hat die Präparation eine Temperatur von 50 - 900C, um eine
Abkühlung der heißen Fadenschar zu verhindern. Die von
5 einer Spinnmaschine mit beispielsweise 20 Spinnschächten
ersponnenen Schachtbändchen vom Gesamttiter 100.000 dtex und mehr werden auf diese Weise präpariert, gebündelt
und über einem Abzugsorgan einem induktiv heizbarem Walzenpaar zugeführt. Durch ein- oder mehrfaches Um*
schlingen des Walzenpaares, gegebenenfalls mittels
einer Bleilaufrolle, wird ein Klemmpunkt hergestellt.
Als zweiter Klemmpunkt dient ein kühlbares Abzugsquintett oder -septett, welches im Abstand von ca. 3m zum
induktiv beheizten Walzenpaar angeordnet ist und durch
eine entsprechend höher eingestellte Geschwindigkeit die Verstreckung des Kabels bewirkt. Die Kühlung der
Walzen am zweiten Streckorgan ist notwendig, um beim anschließenden Kräuselprozeß das gewünschte Schrumpfniveau
zu erreichen. Die bei der Verstreckung entweichenden Spinnlösungsmittelreste werden abgesaugt und
über ein Kühlsystem zurückgewonnen. Als bevorzugte Streckorgane haben sich Septettwalzen, die eingangs
beheizbar und am Ende kühlbar sind, bewährt. Zur gleichmäßigen Durchführung des Streckvorganges, na-
25 mentlich bei hohen Bandgewichten, läßt sich zwischen
den Septettwalzen vorteilhafterweise ein mit überhitztem Dampf oder Heißluft erwärmtes Rohr integrieren.
Im allgemeinen reichen Spinnabzugsgeschwindigkeiten von
50 - 100 m/min vollkommen aus, um den Restlösungsmittel-30 gehalt im Spinngut deutlich unter 10 Gew.-% zu halten,
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so daß bei Streckgraden bis zu 350 % maximale Endgeschwindigkeiten
von 350 m/min erzielt werden, die technisch beherrschbar sind.
Die Kräuselung wird vorzugsweise in einer Stauchkammer durchgeführt. Das gekräuselte Kabel wird anschließend
zu Stapelfasern geschnitten und in Ballen gepreßt. Das Verfahren ist insbesondere für die Herstellung spinngefärbter
Fäden und Fasern durch Zusatz von löslichen Farbstoffen, insbesondere kationischen Farbstoffen oder
Pigmenten zur Spinnlösung geeignet, weil beim Farbwechsel durch die spezielle Aufarbeitung wesentlich weniger Ausschußmaterial
anfällt.
Auch die Lösungsbereitung läßt sich ohne Mühe in das
kontinuierliche Verfahren integrieren, wobei konventionelle Lösungsbereitungen oder insbesondere das folgende
Verfahren Verwendung finden:
Zunächst wird bei Raumtemperatur aus dem Spinnlösungsmittel, dem Polymeren und gegebenenfalls einem Nichtlösungsmittel
für das Polymer, das mit dem Spinnlösungsmittel mischbar ist, beipielsweise Wasser in einer Menge von 2 bis 20 g pro
100 g Polymer, eine Suspension hergestellt. Diese Suspension wird auf eine Temperatur aufgeheizt, die mindestens
30 und höchstens 6 00C über den Temperaturen liegt, bei der
die Suspension optisch homogen wird, also eine Lösung entsteht, 1 bis 15 Minuten bei dieser Temperatur gehalten und
danach unmittelbar der Verspinnung zugeführt.
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-YS-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird eine Lösungspolymerisation
im verwendeten Spinnlösungsmittel, z.B. Dimethylformamid vorgeschaltet, so daß nach entsprechender Aufkonzentration und Monomerentfernung über
Dünnschichtverdampfer erstmals ein kontinuierlich arbeitendes Verfahren zur Herstellung von hochschrumpffähigen
Äcrylfasern nach einem Trockenspinnprozeß mit höchstmöglichem Automatisierungsgrad erreicht wird.
Ein großer Vorteil des Verfahrens besteht darin, daß kein Waschprozeß mehr erforderlich ist, was dazu führt,
daß auch der bisher notwendige Trockenprozeß wegfällt.
Die erfindungsgemäß erhaltenen Fasern besitzen eine Dichte von über 1,165 g/cm3 und sind vakuolenstabil.
Da das Hochschrumpfkabel ferner im trockenen Zustand gekräuselt werden kann, wird auch eine außerordentlich
hohe Haftung und eine sonst für Äcrylhochschrumpffasern
nicht bekannte sehr hohe Kardiergeschwindigkeit, in der Regel über 100 m/min, in der Sekundärspinnerei erzielt.
Ein weiterer Vorteil der Trockenhitzeverstreckung ist auch die sehr gute Stapelverteilung mit extrem niedrigen
Kurz- und Langfaseranteilen. All diese Vorteile werden bei herkömmlichen Verfahren zur Herstellung von
Hochschrumpffasern infolge zwischengeschalteter Waschprozesse
zur Spinnlösungsmittelentfernung nicht erzielt.
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Die Viskosität in Kugelfallsekunden, gemessen bei 100°C,
wurde nach der Methode von K. Jost, Reologica Acta, Band 1 (1958), Seite 303, bestimmt. Es gilt dabei die
Umrechnungsformel: 1 KugelfallSekunde entspricht
4,37 Poise.
Sämtliche Temperaturen, die im Zuge des kontinuierlichen
Herstellprozesses von Acrylfasern ab der Spinnmaschine erfaßt wurden, sind mit dem Strahlungsthermometer KT 15
(Hersteller: Fa. Heimann GmbH, Wiesbaden, BRD) berührungslos gemessen worden.
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70 0 kg Dimethylformamid (DMF) werden in einem Kessel bei
Raumtemperatur unter Rühren mit 30 0 kg eines Acrylnitrilcopolymerisates
aus 93,6 % Acrylnitril, 5,7 %'Acrylsäuremethylester und 0,7 % NatriummethalIyIsulfonat vom
K-Wert 81 vermischt. Die Suspension wird über eine Zahnradpumpe in einen mit einem Rührwerk versehenen Spinnkessel
gepumpt. Dann wird die Suspension in einem doppelwandigen Rohr mit Dampf von 4,0 bar erhitzt. Die Verweilzeit
im Rohr beträgt 5 Minuten. Die Spinnlösung, welche am Rohrausgang eine Temperatur von 13 80C aufweist und
eine Viskosität von 19 Kugelfallsekunden, gemessen bei 1000C, besitzt, wird nach Verlassen der Aufheizvorrichtung
auf 9O0C abgekühlt, filtriert und direkt einer
15 Spinnanlage mit 20 Spinnschächten zugeführt.
Die Spinnlösung wird aus 1264-Lochdüsen, Düsenlochdurchmesser
0,2 mm, mit einer Abzugsgeschwindigkeit von 50 m/min und einem Spinnverzug von 2,4 trocken versponnen.
Die Verweilzeit der Spinnfäden in den Spinnschächten beträgt 5 Sekunden. Die Schachttemperatur liegt bei 2000C
und die Lufttemperatur beträgt 36O0C. Die durchgesetzte
Luftmenge beträgt 40 m3/h für jeden Schacht.
Das Spinngut vom Gesamttiter 343.000 dtex, welches noch
einen Restlösungsmittelgehalt von 2,8 Gew.-%, bezogen auf den Feststoffgehalt, besitzt, wird unmittelbar nach
Verlassen der Spinnschächte und vor Eintritt in das dahinter geschaltete Rohr mit einer 80-900C warmen,
wäßrigen, ölhaltigen, antistatischen Präparation derart benetzt, daß der ölgehalt der Fäden 0,16 Gew.-%,
30 der Gehalt an Antistatikum 0,04 Gew.-%, und die Feuchte 1,1 Gew.-%, bezogen auf den Fest-Le
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4S
stoffgehalt, ausraacht. Die Dosierung der Präparation
geschieht über Zahnradpumpen.
Das hinter den Spinnschächten geschaltete Rohr wird im Gegenstrom zur Fadenlaufrichtung mit heißer Luft von
5 3000C zur DMF-Entfernung beschickt. Dann wird das warme
Kabel über ein induktiv auf 1450C beheiztes Walzenseptett
geschickt. Das Kabel nimmt dabei eine Bandtemperatur von 850C, gemessen mit dem Strahlungsthermometer
KT 15, an. Das Kabel wird anschließend um 250 %
verstreckt, wobei als zweiter Klemmpunkt ein Streckseptett
mit kühlbaren Walzen dient. Die Bandtemperatur nach dem Streckvorgang beträgt 390C, Unmittelbar
hierauf wird das Kabel in einer Stauchkammer gekräuselt und in einem ü-Rohr-förmigen Stiefel zwecks Beibehaltung
des Schrumpfniveaus mit kalter Luft von
Raumtemperatur beaufschlagt. Dann wird das hochschrumpf fähige Acry!kabel zu Stapelfasern von 80 mm
Länge geschnitten und einer Packpresse zugeführt.
Raumtemperatur beaufschlagt. Dann wird das hochschrumpf fähige Acry!kabel zu Stapelfasern von 80 mm
Länge geschnitten und einer Packpresse zugeführt.
Die auf diese Art und Weise in einem kontinuierlichen 20 Prozeß hergestellten hochschrumpffähigen Acrylfasern
haben einen Einzelfasterendtiter von 5,0 dtex. Der Faserkochschrumpf, ermittelt in kochendem Wasser, beträgt
44,4 %. Die Dichte vor dem Kochen liegt bei 1,174 g/cm3 und nach dem Kochen bei 1,171 g/cm3. Die
2^ Faserfestigkeit beträgt 1,8 cN/dtex und die Faserdehnung
7 0 %. Die Fasern sind vakuolenstabil und besitzen eine völlig glatte strukturlose Faseroberfläche.
Die Fasern ließen sich auf einer Hochleistungskarde mit 120 m/min verarbeiten. Der Kurz- bzw. Lang-30
faseranteil im Stapeldiagramm liegt unter 2 %.
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In der beiliegenden Tabelle I ist für Spinngut vom
gleichen Gesamttiter 343 000 dtex für verschiedene
Bandtemperaturen und Streckgrade das Schrumpfverhalten wiedergegeben. Die Herstellung der Hochschrumpffasern entsprach ansonsten den Angaben von Beispiel 1,
gleichen Gesamttiter 343 000 dtex für verschiedene
Bandtemperaturen und Streckgrade das Schrumpfverhalten wiedergegeben. Die Herstellung der Hochschrumpffasern entsprach ansonsten den Angaben von Beispiel 1,
Wie man der Tabelle entnehmen kann, wird nur bei Streckgraden bis zu 350 % und Bandtemperaturen bis 1000C ein
Faserhochschrumpf über 35 % erzielt. Bei sehr niedrigen Bandtemperaturen, z.B. bei 6O0C wird das Spinngut
nur kalt verdehnt. Es kommt häufig zu Aufläufern und Abrissen im Streckbereich. In allen Fällen wird wiederum
eine Dichte von größer als 1,165 g/cm3 vor und nach dem Kochen gefunden.
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Nr. Bandtemp. Streckgrad Faserkoch- Titer Festig-0C
schrumpf dtex keit
% cN/dtex
Dehnung Bemerkung
| 1 | 60 | 1 | : 2,5 | — | — | — |
| 2 | 70 | 1 | : 2,5 | 40,3 | 5,1 | 1,5 |
| 3 | 80 | 1 | : 2,5 | 47,4 | 5,0 | 1,7 |
| 4 | 90 | Ί | : 2,5 | 40,7 | 4,9 | 1,8 |
| 5 | 100 | 1 | : 2,5 | 36,6 | 5,0 | 1,8 |
| 6 | 110 | 1 | : 2,5 | 31,1 | 5,0 | 1,8 |
| 7 | 80 | 1 | ■ 3,0 | 42,9 | 4,5 | 2,1 |
| 8 | 9 0 | 1 | : 3,0 | 38,3 | 4,4 | 2,2 |
| 9 | 100 | 1 | . 3,0 | 35,9 | 4,4 | 2,2 |
| 10 | 90 | 1 | 3,5 | 35,7 | 3,8 | 2,3 |
| 11 | 100 | 1 | 3,5 | 35,1 | 3,8 | 2,4 |
| 12 | 110 | 1 | 3,5 | 29,2 | 3,7 | 2,4 |
| 13 | 100 | 1 | 3,6 | 30,1 | 3,6 | 2,5 |
Abrisse
95 82 71 68 67 60 54 51 50 48 44 41
OO
ro
N)
cn
K)
32
00
- χζ -
48
Eine Suspension gemäß Beispiel 1 wird im Spinnkessel mit 1,18 Gew.-%, bezogen auf Feststoff, des roten
Farbstoffes der Formel:
H3C-N<w;-C —N N1
und 0,11 Gew.-%, bezogen auf Feststoff, des gelben Farbstoffes der Formel:
CH3
Cr, I CH-3
®ρ) i. CH=CH N
zur Erzielung eines karminroten Farbtones versetzt und dann, wie im Beispiel 1 beschrieben, erhitzt, in eine
Spinnlösung überführt und zu karminroten Hochschrumpffasern versponnen und nachbehandelt. Die Hochschrumpffasern
haben einen Einzelfaserendtiter von 5,1 dtex. Der Faserkochschrumpf betrug 44,8 %. Die Dichte der.
karminroten Hochschrurnpf fasern vor dem Kochen liegt bei 1,172 g/cm3 und nach dem Kochen bei 1,166 g/cm3.
Die Faserfestigkeit beträgt 1,7 cN/detex und die Faserdehnung 66 %. Die Fasern ließen sich auf einer
Hochleistungskarde mit 110 m/min verarbeiten.
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Eine Suspension gemäß Beispiel 1 wurde mit 0,04 Gew.-% Ruß, bezogen auf Feststoff, 0,02 Gew.-% Pigmentrot
und 0,09 Gew.-% Pigmentgelb zur Erzielung eines beigen Farbtones versetzt und, wie in Beispiel 1 beschrieben,
erhitzt, in einer Spinnlösung überführt und nachbehandelt. Verstreckt wurde jedoch 1:3,5 fach bei einer
Bandtemperatur von 1000C. Die beigefarbenen Hochschrumpffasern
vom Einzelendtiter 3,8 dtex besitzen eine Kochschrumpf von 35,3 %. Die Faserfestigkeit liegt bei 2,3
cN/dtex und die Dehnung bei 50 %. Die Dichte beträgt 1,172 g/cm3 vor dem Kochen und 1,165 g/cm3 nach dem
Kochen. Die Fasern ließen sich auf der Hochleistungskarde mit 100 m/min verarbeiten.
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Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung von hochschrumpffähigen
Fäden und Fasern aus Acrylnitrilpolymerisaten mit mindestens 40 Gew.-% Acrylnitrileinheiten durch
Verspinnen einer Spinnlösung des Polymerisates in einen Spinnschacht, Verdampfen mindestens eines
Teils des Spinnlösungsmittels im Spinnschacht, Präparieren, Verstrecken bei Verstrecktemperaturen
von 60 bis 1000C und Verstreckverhältnissen
bis maximal 1:3,5, Kräuseln und gegebenenfalls
Schneiden in kontinuierlicher Arbeitsweise, dadurch gekennzeichnet, daß
a) eine Spinnlösung versponnen wird, deren Viskosität bei 1000C 10 - 60 Kugelfallsekunden beträgt
,
b) die Verdampfung des Lösungsmittels im Spinnschacht so gesteuert wird, daß der Lösungsmittelgehalt
der Fäden beim Verlassen des Spinnschachtes maximal 10 Gew.-%, bezogen auf Faserfeststoffgehalt,
beträgt,
c) die Fäden vor dem Verstrecken mit einer Präparation
versehen werden, die ein Gleitmittel und ein Antistatikum enthält und den Fäden einen
Feuchtegehalt von maximal 10 Gew.-%, bezogen auf Faserfeststoffgehalt verleiht und
d) die Fäden vor und während dem Verstrecken mit keiner weiteren Extraktionsflüssigkeit für das
Spinnlösungsmittel in Kontakt treten.
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2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Spinnverzug des Verfahrens größer als 2 ist,
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spinnlösung eine Viskosität von 15-50 Kugelfallsekunden
bei 1000C aufweist, der Lösungsmittelgehalt der Fäden beim Verlassen des Spinnschachtes
maximal 5 Gew.-%, bezogen auf Faserfeststoff gehalt, und das Verstreckverhältnis 1:2 bis
1:3,5 beträgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spinnlösungsherstellung in den kontinuierlichen Prozeß eingebunden wird.
5. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spinnlösung durch Lösungspolymerisation im
verwendeten Spinnlösungsmittel hergestellt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man der Spinnlösung lösliche Farbstoffe oder Pigmente zusetzt und spinngefärbte Fäden und
Fasern erzeugt.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Verstreckung mit Kabeln von mindestens
100 000 dtex ausführt.
Le A 21 655
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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