DE3223172A1 - Vorrichtung zur abgefederten halterung fuer rohre, kessel o.dgl. warmgehende teile - Google Patents
Vorrichtung zur abgefederten halterung fuer rohre, kessel o.dgl. warmgehende teileInfo
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Description
KARLSRUHE 1
Witzenmann GmbH Metallschlauch-Fabrik Pforzheim, Östliche Karl-Friedrich-Straße 134. 7530 Pforzheim
Vorrichtung zur abgefederten Halterung für Rohre, Kessel od. dgl. warmgehende Teile
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur abgefederten
Halterung für Rohre, Kessel od. dgl. warmgehende Teile mit einem zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen
Gehäuse, bestehend aus einem Gehäusemantel, einer diesen auf einer Seite verschließenden Kopfplatte und einer diesen
auf der anderen Seite abschließenden Fußplatte, wobei die Platten mit dem Gehäusemantel verbunden sind, eine
der Platten wenigstens eine öffnung aufweist, sich ferner eine im Gehäuse angeordnete Federungseinheit mit ihrem
einen Ende gegen die Fußplatte abstützt und wobei am anderen Ende der Federungseinheit der Lastangriff an der
Federungseinheit über einen Federteller und wenigstens eine damit verbundene oder zusammenwirkende, vorzugsweise
zum Gehäusemantel konzentrische und aus dem Gehäuse durch die öffnung austretende, mit der Last in Verbindung stehende
Tragstange od. dgl. erfolgt.
Derartige Vorrichtungen sind in der Regel kreiszylindrisch, weil die Federungseinheit aus einer schraubengangförmig
gewundenen Feder besteht, die die Tragstange konzentrisch umgibt. Es besteht jedoch durchaus auch die
Möglichkeit zu Bauformen, bei denen das Gehäuse beispielsweise im wesentlichen Rechteckquerschnitt hat und die Federungseinheit
aus neben der Tragstange beispielsweise beidseitig angeordneten Schraubenfedern besteht. Im nachfolgenden
wird im wesentlichen auf eine kreiszylindrische Bauform Bezug genommen, ohne daß dadurch die Erfindung
eingeschränkt sein soll.
Ferner bezieht sich die Erfindung sowohl auf Federhänger als auch auf Federstützen, die ein warmgehendes Teil von
unten über eine entsprechende Auflage tragen. Die Wahl unter diesen Bauformen ergibt sich im wesentlichen aus
örtlichen Gegebenheiten.
Da die genannten Vorrichtungen langlebige Bauelemente sein sollen, andererseits in der Regel aggressiven Umweltbedingungen
ausgesetzt sind und, vielfach hinsichtlich der Langlebigkeit und Betriebssicherheit an sie besondere
Anforderugen gestellt werden, besteht für die Vorrichtungen ein besonderes Problem darin, sie vor Korrosionen zu
schützen. Dieser Korrosionsschutz läßt sich bei bekannten Vorrichtungen nur bedingt verwirklichen, indem zumindest
bei der Endmontage die Gefahr besteht, daß getroffene Korrosionsschutzmaßnahmen beeinträchtigt werden.
Bei einer bekannten Bauform werden Kopfplatte und Fußplatte mit dem Gehäusemantel verschweißt. Hier kann man
zwar die Kopfplatte mit dem Gehäusemantel verschweißen und dann die Korrosionsschutzmaßnahmen ergreifen. Dann muß
jedoch der Einsatz der übrigen Teile der Vorrichtung in den Gehäuseraum erfolgen, bevor die Fußplatte aufgesetzt
und mit dem Gehäusemantel verschweißt wird. Diese letzte Verschweißung kann durch die damit einhergehende Erhitzung
die Korrosionsschutzmaßnahmen erheblich beeinträchtigen, ohne daß dies im nachhinein noch ordentlich kontrolliert
und ggf. korrigiert werden kann, weil insbesondere der Zugang zum Inneren des Gehäuses versperrt ist.
Nach einer anderen Bauform werden Kopfplatte und Fußplatte mit dem Gehäusemantel endständig verbördelt. Auch hier ergeben
sich die gleichen Probleme dadurch, daß das Material des Gehäusemantels bei der Endmontage noch einmal verformt
wird und dadurch getroffene Korrosionsschutzmaßnahmen beeinträchtigt werden können.
Es gibt auch eine Bauform, bei der ein mit der Kopfplatte bereits versehenes Gehäuse nach Einsetzen der Innenteile
durch die Fußplatte dadurch verschlossen wird, daß diese über Schrauben mit einem Bund od. dgl. des Gehäusemantels
verbunden wird. Auch hier bestehen die geschilderten Probleme dadurch, daß die Verschraubung getroffene Korrosionsschutzmaßnahmen zerstören kann, so daß sich an den Verschraubungen
später Passungsrost bildet.
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In allen bekannten Fällen ist also nicht gewährleistet, daß getroffene Korrosionsschutzmaßnahmen unbeeinträchtigt
erhalten bleiben, wenn die Vorrichtung fertig montiert wird.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart anders zu gestalten, daß
ihre Endmontage in einer Form möglich ist, bei der an den Einzelteilen vorher getroffene Korrosionsschutzmaßnahmen
nicht mehr beeinträchtigt werden können. Weiterhin sollen die zur Endmontage erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich
der Fertigung der daran beteiligten Einzelteile keine besonderen Erfordernisse an die Einhaltung von Toleranzen
stellen. Schließlich spllen die erfindungsgemäß zur Endmontage vorgesehenen Maßnahmen ein Höchstmaß an
Betriebssicherheit und Dauerhaftigkeit gewährleisten, ohne daß insgesamt besondere Aufwendungen im Vergleich zu bekannten
Endmontagemaßnahmen erforderlich wären.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das der Kopfplatte und/oder der Fußplatte zugeordnete Ende des
Gehäuses eine um die Kopfplatte und/oder die Fußplatte umlaufende, bezüglich Kopfplatte und/oder Fußplatte den
Innenquerschnitt des Gehäusemantels erweiternde Sicke aufweist, daß die Außenkontur der Kopfplatte und/oder Fußplatte
geringfügig kleiner als die minimale Innenkontur im Bereich des gesickten Gehäüseendes ist, daß in die
Sicke des Gehäuses ein Sicherungsring eingesetzt ist, daß
der Sicherungsring die Außenkontur der Kopfplatte und/oder Fußplatte radial unterschreitet und daß der Sicherungsring
durch die zugeordnete Platte mittelbar oder unmittelbar in der Sicke gehalten ist.
Durch diese erfindungsgemäßen Maßnahmen ist es möglich, die Endmontage der Vorrichtung in einer Form vorzunehmen,
die keine Materialverformung, -erwärmung oder -beanspruchung
mehr erfordert, derart, daß getroffene Korrosionsschutzmaßnahmen beeinträchtigt werden. Im einfachsten
Falle kann beispielsweise bei einem Federhänger die Kopfplatte mit dem Gehäusemantel verschweißt werden udd es
kann das so gebildete Gehäuse in der entsprechenden Weise gegen Korrosion gesichert werden bei allseitiger überprüfung
der Qualität der Korrosionsschutzmaßnahmen. Daraufhin kann die Federungseinheit zusammen mit dem Federteller
und der Tragstange eingesetzt werden und es kann zum Schluß die Fußplatte unter Zusammendrückung der Federungseinheit eingedrückt werden, woraufhin dann das Einlegen
des Sicherungsringes erfolgt. Unter der auf der Fußplatte in diesem Falle lastenden Federkraft ergibt sich dann
eine formschlüssige Verbindung zwischen Fußplatte über den Sicherungsring zur Sicke des Gehäuses der Vorrichtung,
ohne daß hier noch eine Verformungsarbeit oder eine Erwärmung erforderlich ist. Diese Verschlußverbindung hat
außerdem den Vorteil, daß sie an Fertigungstoleranzen nur geringfügig gebunden ist, so daß diesbezüglich die
Fertigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung vereinfacht und verbilligt ist.
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Weiterhin ist durch die Verwendung einer Sicke sichergestellt, daß der Materialquerschnitt des Gehäusemantels
für die Befestigungsmaßnahmen nicht vermindert werden muß, und es ist dadurch, daß der Sicherungsring durch die zugeordnete
Platte mittelbar oder unmittelbar in der Sicke gehalten ist, ein Höchstmaß an Sicherheit erreicht, da sich
der Sicherungsring nicht aus seinem formschlüssigen Verbund mit dem Gehäusemantel lösen kann.
Auf jeden Fall ermöglicht die erfindungsgemäße Ausbildung die Fertigbearbeitung aller Teile der Vorrichtung in
einer Form, die ohne Behinderung die Überprüfung der Qualität der Fertigung ermöglicht. Dies betrifft insbesondere,
worauf die Erfindung gegründet ist, den Korrosionsschutz aller Teile. Die Montage der Vorrichtung ist
außerdem gegenüber dem Bekannten vereinfacht und erleichtert, ohne daß die Möglichkeit aufgegeben ist, auch späterhin
die Vorrichtung zerstörungsfrei auseinanderzunehmen, um den Erhalt der getroffenen Korrosionsschutzmaßnahmen
zu Überprüfen.
Wie vorstehend zum Ausdruck gebracht, kann die erfindungsgemäße Verbindung gegenüber dem Gehäusemantel sowohl für
die Kopfplatte als auch für die Fußplatte gelten. In der Regel wird man jedoch eines der beiden Teile mit dem Gehäusemantel
verschweißen, um dann das daraus gebildete Teil mit den entsprechenden Korrosionsschutzmaßnahmen zu
versehen und schließlich die Endmontage in der geschilderten Weise vorzunehmen.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, daß die Sicke konkav ausgebildet ist, daß die ihr zugeordnete Platte auf ihrer
dem Federungskörper abgewandten Seite eine reduzierte Kontur aufweist, daß der sich in Achsrichtung des Gehäuses
ergebende Übergang von der Außenkontur der Platte zur reduzierten Kontur im wesentlichen kreisbogenförmig oder
konisch ausgebildet ist, daß der Sicherungsring aus Material mit Kreisquerschnitt besteht und daß der Querschnitt
des Sicherungsringes etwa zur Hälfte der Sickentiefe entspricht.
Es besteht zwar die Möglichkeit, dem Sicherungsring einen beispielsweise ovalen oder auch im wesentlichen rechteckigen
Querschnitt zu geben. Die Verwendung eines Sicherungsringes aus Material mit kreisförmigem Querschnitt erlaubt
jedoch eine besonders gute Kraftüberleitung ohne Spannungsspitzen und die Herstellung des Sicherungsringes aus
gängigem Rundmaterial. Andererseits dient die reduzierte Kontur der Platte, die den Sicherungsring radial innen
überdeckt, in einfacher Weise dazu, daß der Sicherungsring nicht bezogen auf das Gehäuse nach radial innen aus der
Sicke heraustreten kann.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, daß Kopfplatte und/oder Fußplatte bei ihrer reduzierten Kontur außenzylindrisch
ausgebildet sind und daß die radiale Differenz zwischen Außenkontur und reduzierter Kontur etwa dem halben
Querschnitt des Sicherungsringes entspricht. Dabei ergibt sich eine Bauform, bei der die reduzierte Außenkontur von
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Kopfplatte und/oder Fußplatte den Sicherungsring radial nach innen so abstützt, daß er in der Sicke des Gehäusemantels
bleibt. Die Abstützung über den Sicherungsring geschieht in den vorgenannten Fällen einerseits über den
bogenförmigen Verlauf der Sicke des Gehäusemantels und zum anderen über den kreisbogenförmigen oder konischen Verlauf
zwischen äußerer Kontur und reduzierter Kontur der Kopfplatte oder der Fußplatte. Diese Abstützung vermeidet
scharfkantige Belastungen und linienförmige Scherbelastungen der beteiligten Bauteile. Dies erbringt zusammen
mit der radialen Abstützung des Sicherungsringes durch
die reduzierte Kontur der Kopfplatte oder der Fußplatte, daß Brüche und plötzliche Ausfälle der erfindungsgemäßen
axialen Halterung von Kopfplatte und/oder Fußplatte im Gehäusemantel nicht auftreten können.
Die vorbeschriebene Maßnahme eignet sich insbesondere für eine Platte, gegen die der Federungskörper abgestützt ist.
Denkt man an eine Vorrichtung, bei der die Last von oben aufgelegt ist und bei der entsprechend die der Last zugewandte
Kopfplatte nicht von der Federungseinheit beaufschlagt ist, so ist es zweckmäßig, daß die reduzierte
Kontur wieder auf die Außenkontur erweitert ist unter Bildung einer Umfangsnut von einer Breite und Tiefe größer
als der Querschnitt des Sicherungsringes, und daß im Bereich der Umfangsnut über den Umfang verteilt Rastmittel
vorgesehen sind, derart, daß bei eingesetzten Rastmitteln der Sicherungsring in die Sicke gedrückt ist. Hier bilden
also die Rastmittel einsteckbare bzw. einschiebbare Verriegelungselemente.
Die gleiche Bauform kann aber selbstverständlich auch gleichzeitig oder alternativ für das
von der Kraft der Federungsmittel beaufschlagte Teil angewendet werden.
Die genannten Rastmittel können in achsparallele Bohrungen fest eingesetzte Stifte sein. Es besteht jedoch
auch die Möglichkeit, daß beispielsweise die Rastmittel ein konischer, dem Sicherungsring nachschiebbarer und gegen
eine entsprechende Konusfläche der Kopfplatte und/oder der Fußplatte in Anlage bringbarer Ring sind.
Eine andere Lösungsmöglichkeit kann noch darin bestehen, daß die reduzierte Kontur der Kopfplatte und/oder Fußplatte
wieder auf die Außenkontur erweitert ist unter Bildung einer Umfangsnut von einer Breite größer als der
Querschnitt des Sicherungsringes und einer Tiefe, die etwa der Hälfte des Querschnittes des Sicherungsringes entspricht,
und daß die Erweiterung durch eine auf die Kopfplatte und/oder Fußplatte aufgesetzte Ringplatte gebildet
ist. Hier wird die Kopfplatte und/oder Fußplatte zunächst in die öffnung des Gehäuses eingeschoben, dann wird der
Sicherungsring eingelegt und es wird zum Schluß die Ringplatte beispielsweise mit Hilfe von Schrauben aufgesetzt,
so daß dadurch an der Kopfplatte oder an der Fußplatte eine Umfangsnut gebildet ist, die den Sicherungsring in
der Sicke des Gehäusemantels hält.
Selbstverständlich ist es möglich, den Sicherungsring aus mehreren gebogenen Teilen zusammenzusetzen. Der Sicherungsring
kann aus korrosionsbeständigem Material, beispielsweise einem festen Kunststoff oder rostfreiem Stahl bestehen.
Er kann jedoch auch beispielsweise aus feuerverzinktem Material hergestellt sein.
Weitere erfindungswesentliche Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von AusfUhrungsformen
der Erfindung anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die teilweise geschnittene Seitenansicht eines Federhängers;
Fig. 2 die teilweise Unteransicht des Federhängers gemäß Fig. 1;
Fig. 3 die Verschlußverbindung der Fußplatte des Federhängers gemäß Fig. 1 in vergrößerter
Ansicht;
Fig. 4 eine Verschlußverbindung gemäß Fig. 3 mit einer
anders ausgebildeten Fußplatte;
Fig. 5 die Verschlußverbindung gemäß Fig. 3 mit einer anders ausgebildeten Fußplatte;
Fig. 6 die Verschlußverbindung einer Kopfplatte einer Stütze für warmgehende Teile bei und nach der
Montage;
Fig. 7 eine Abwandlung der Konstruktion gemäß Fig. 6
und
Fig. 8 eine weitere Abwandlung der Konstruktion gemäß Fig. 6.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen einen Federhänger 1, bestehend aus
einem Gehäusemantel 2 mit angeschweißter Kopfplatte 3, wobei die so gebildete Einheit über Traglaschen k an Ort
und Stelle aufhängbar ist.
Unten ist der Federhänger durch eine Fußplatte 5 abgeschlossen, deren äußere Umfangskontur 6 den Innenquerschnitt
des Gehäusemantels 2 durchtreten kann und der einen reduzierten Querschnitt 7 aufweist. Der übergang zwischen Umfangskontur
6 und reduziertem Querschnitt 7 ist kreisbogenförmig, so daß die Auflage auf einen Sicherungsring 8
möglich ist, der in einer Sicke 9 des zugeordneten Endes des Gehäusemantels 2 sein Widerlager findet.
Gegen die Fußplatte 5 stützt sich eine schraubengangförmig gewundene Feder 10 ab, auf der andererseits über einen
Federteller 11 und eine daran befestigte Tragstange 12 die Last in Form eines Rohres od. dgl. aufgehängt ist.
Das Gehäuse 2, 3» 4 kann zunächst gefertigt und durch entsprechende
Maßnahmen gegen Korrosion geschützt werden, wobei die Ordnungsmäßigkeit der Korrosionsschutzmaßnahmen
frei überprüfbar ist. Ebenso können für sich die Fußplatte 5 und der Sicherungsring 8 gefertigt und mit
Korrosionsschutzmaßnahmen versehen werden.
Die Montage geschieht dann derart, daß in das Gehäuse 2, 3, 4 der Federteller 11 mit Tragstange 12 sowie danach
die Feder 10 eingesetzt werden. Anschließend wird die Fußplatte 5 eingesetzt unter Zusammendrücken der Feder 10 so,
daß der Sicherungsring 8 in diese 9 eingelegt werden kann. Daraufhin wird die Fußplatte 5 losgelassen und setzt sich
mit ihrem erweiterten Umfang 6 auf den Sicherungsring 8, womit die Endmontage fertiggestellt ist. Danach hält die
Fußplatte 5 durch ihren reduzierten Umfang 7 den Sicherungsring 8 derart in der Sicke 9, daß der Sicherungsring
nicht mehr radial nach innen ausweichen kann, so daß auch eine Sicherung gegeben ist, wenn der Sicherungsring beispielsweise
im Betrieb bricht. Außerdem ist die Sicherungsverbindung 6, 7, 8, 9 frei von Kantenbelastungen und
es ist vor allem die Endmontage möglich, ohne daß noch Teile des Federhängers verformt und beispielsweise im
Wege einer Verschweißung erhitzt werden müssen.
Die Maße der Tiefe der Sicke 9 einerseits und des reduzierten Durchmessers 7 andererseits sind so gewählt, daß
sie in etwa der Hälfte des Querschnittes des Sicherungsringes 8 entsprechen.
Fig. 2 zeigt den Federhänger gemäß Fig. 1 teilweise von unten und Fig. 3 veranschaulicht eine ausschnittweise
Vergrößerung der Rastverbindung zwischen Gehäusemantel 2 und Fußplatte 5.
Fig. 4 zeigt bei gleicher Ausbildung des Gehäuses 2 und
der Sicke 9 eine geänderte Fußplatte 13, die im Gegensatz zu Fig. 1 bis 3 nicht als Drehteil, sondern als gebogenes
Formteil hergestellt ist. Hier ist die Außenkontur durch einen Kragen 14 gebildet, der bogenförmig in die reduzierte
Kontur 15 übergeht. Zur Auflagerung der Feder 10
bildet die Fußplatte 13 einen Boden, der die Durchtrittsöffnung 16 für die Tragstange 12 durch eine Einbördelung
17 bildet.
Fig. 5 zeigt wiederum das Gehäuse 2 mit Sicke 9 und eingelegtem Sicherungsring 8, wobei die Fußplatte 18 durch ein
Gußteil gebildet ist, dessen Außendurchmesser 19 geringfügig kleiner als der freie Innendurchmesser des Gehäuses
2 ist und das den Übergang zum reduzierten Durchmesser 20 in kreisbogenförmiger Art entsprechend dem Sicherungsring
8 bildet.
Die Montage der Fußplatten gemäß den Fig. 4 und 5 geschieht so, wie dies anhand der Fig. 1 bis 3 beschrieben ist.
Bei den bisherigen Beispielen ist von einem kreiszylindrischen Federhänger ausgegangen worden. Selbstverständlich
kann der Federhänger auch beispielsweise im wesentlichen rechteckige Kontur haben, was auch für die nachfolgend
noch zu beschreibenden Beispiele gilt.
Gemäß Fig. 6 wird von einer Federstütze ausgegangen, bei der also die Kopfplatte die Öffnung für die Tragstange
aufweist, auf der oben die Last abgestützt ist. Dementsprechend kann zweckmäßigerweise die Fußplatte des Gehäuses
mit dem Gehäusemantel verschweißt sein, so daß die Endmontage über die Kopfplatte erfolgt, die jedoch in
diesem Falle nicht federbelastet ist.
Dazu weist gemäß Fig. 6 das Gehäuse 21 oben eine Sicke 22 auf, in die ein Sicherungsring 23 einschiebbar ist. Dazu
hat die Kopfplatte 24 eine Umfangsnut 25, deren Tiefe wenigstens dem Querschnitt des Sicherungsringes 23 entspricht.
Die Umfangsnut wird durch über den Umfang der Kopfplatte verteilte Bohrungen 26 passiert, derart, daß in die Bohrungen
26 eingesetzte Stifte 27 den Sicherungsring radial nach außen in die Sicke 22 drängen. Damit die Kopfplatte
24 in beiden Axialrichtungen am Sicherungsring 23 festsitzt, erweitert sich die radiale Außenkontur 28 auf
der anderen Seite des Sicherungsringes 23 wieder, so daß der Sicherungsring 23 beidseits durch die Kopfplatte 24
erfaßt ist und, wie in Fig. 6 rechts dargestellt, vorzugsweise am Ende des Gehäuses 21 anliegt.
Fig. 7 zeigt eine Variation des Gegenstandes gemäß Fig. 6, die dadurch gegeben ist, daß auf die Kopfplatte 29 eine
Ringplatte 30 über Schrauben 31 aufgesetzt ist. Hier ist es nicht erforderlich, die reduzierte Kontur 32 der Kopfplatte
so zu gestalten, daß darin der Sicherungsring 33 Platz hat. Vielmehr ist es nur erforderlich, diese reduzierte
Kontur 32 etwa auf die Hälfte des Durchmessers des Sicherungsringes 33 zu bemessen.
Eine weitere Variante zeigt noch Fig. 8, wo die Kopfplatte 34 mit einer Umfangsausnehmung 35 derart versehen
ist, daß darin der Sicherungsring 36 zur Montage Platz
hat, ohne mit der Innenkontur des Gehäuses 37 und seiner Sicke 38 in Kollision zu kommen. Nach Einsetzen der Kopfplatte
34 wird der Verschluß durch einen keilförmigen Ring 39 erzielt, der mit seiner Innenfläche an einer
entsprechenden Keilfläche 40 der Kopfplatte 34 zur Anlage kommt und sich zum anderen an die Abschlußkante der Gehäusesicke
38 anlegt und dabei gleichzeitig die Anlage der Kopfplatte 34 gegen den Sicherungsring 36 herstellt.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen Kopfplattenverschlüsse für eine lasttragende Federstütze, bei denen daran gedacht ist,
daß auf der gegenüberliegenden Seite der Gehäusemantel durch eine Fußplatte verschlossen ist, die beispielsweise
mit dem Gehäusemantel verschweißt ist und gegen die sich die die Last tragende Feder abstützt. Selbstverständlich
besteht jedoch im Rahmen der dargestellten Beispiele die Möglichkeit, den Gehäusemantel auf beiden Seiten mit in
der dargestellten Weise gegenüber dem Gehäusemantel verrasteten Fußplatten und Kopfplatten zu versehen. Nimmt man
beispielsweise den Gegenstand gemäß Fig. 6, so könnte die Kopfplatte 3 gemäß Fig. 1 in dieser Weise angebracht sein,
wobei gleichzeitig die Fußplatte 5 in der in Fig. 1 dargestellten Weise angebracht, aber auch mit dem Gehäusemantel
2 verschweißt sein könnte.
Gleichermaßen kann bei einer Federstütze, wie sie den Fig. 6 bis 8 zugrunde liegt, die Fußplatte in der Weise
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befestigt sein, wie dies anhand der Fig. 1 bis 5 beschrieben
ist.
Allen Ausführungsformen ist gemeinsam, daß sie vor der Endmontage der Federstützen das sichere und überprüfbare
Ergreifen von Korrosionsschutzmaßnahmen ermöglichen, ohne daß zur Endmontage noch Verformungsarbeiten, Erwärmungen
durch Verschweißen od. dgl. notwendig sind. Dies gilt sowohl für kreiszylindrische als auch für im wesentlichen
rechteckige Federstützen, denn die Sicherungsringe können selbstverständlich auch eine im wesentlichen rechteckig
umlaufende Form haben, da sie durch die geschilderte Montage in ihrer Position zwischen Sicke und Kopf- bzw. Fußplatte
in einer Weise gehalten werden, daß sie aus ihrer Tragposition nicht ausweichen können.
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Claims (8)
- PATENTANWÄLTE {«^a-z/al \ τ /-DIPL-ING. R. LEMCKE (13063/64) L/BzDR.-ING. H. J. BROMMERAMALIENSTRASSE 28KARLSRUHE 1Witzenmann GmbH Metallschlauch-Fabrik Pforzheim, östliche Karl-Friedrich-Straße 134. 7530 PforzheimPatentansprüche(1.)Vorrichtung zur abgefederten Halterung für Rohre, Kessel od. dgl. warmgehende Teile mit einem zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen Gehäuse, bestehend aus einem Gehäusemantel, einer diesen auf einer Seite verschließenden Kopfplatte und einer diesen auf der anderen Seite abschließenden Fußplatte, wobei die Platten mit dem Gehäusemantel verbunden sind, eine der Platten wenigstens eine öffnung aufweist, sich ferner eine im Gehäuse angeordnete Federungseinheit mit ihrem einen Ende gegen die Fußplatte abstützt und wobei am anderen Ende der Federungseinheit der Lastangriff an der Federungseinheit über einen Federteller und wenigstens eine damit verbundene oder zusammenwirkende, vorzugsweise zum Gehäusemantel konzentrische und aus dem Gehäuse durch die öffnung austretende, mit der Last in Verbindung stehende Tragstange od. dgl. erfolgt,dadurch gekennzeichnet,daß das der Kopfplatte (24, 29, 34) und/oder der Fußplatte (5, 13» 18) zugeordnete Ende des Gehäuses (2, 21, 37) eine um die Kopfplatte und/oder die Fußplatte umlaufende,bezüglich Kopfplatte und/oder Fußplatte den Innenquerschnitt des Gehäusemantels erweiternde Sicke (9, 22, 38) aufweist, daß die Außenkontur der Kopfplatte und/oder Fußplatte geringfügig kleiner als die minimale Innenkontur im Bereich des gesickten Gehäuseendes ist, daß in die Sicke des Gehäuses ein Sicherungsring (8, 23, 33, 36) eingesetzt ist, daß der Sicherungsring die Außenkontur der Kopfplatte und/oder Fußplatte radial unterschreitet und daß der Sicherungsring durch die zugeordnete Platte mittelbar oder unmittelbar in der Sicke gehalten ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicke (9, 22, 38) konkav ausgebildet ist, daß die ihr zugeordnete Platte (5, 13, 18, 24, 29, 34) auf ihrer dem Federungskörper (10) abgewandten Seite eine reduzierte Kontur aufweist, daß der sich in Achsrichtung des Gehäuses ergebende Übergang von der Außenkontur der Platte zur reduzierten Kontur im wesentlichen kreisbogenförmig oder konisch ausgebildet ist, daß der Sicherungsring (8, 23, 33, 36) aus Material mit Kreisquerschnitt besteht und daß der Querschnitt des Sicherungsringes etwa zur Hälfte der Sickentiefe entspricht.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfplatte (29) und/oder die Fußplatte (5, 13, 18) bei ihrer reduzierten Kontur (7, 15, 20) außenzylindrisch ausgebildet ist und daß die radiale Differenz zwischen Außenkontur und reduzierter Kontur etwa dem halben Querschnitt des Sicherungsringes (8, 33) entspricht.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die reduzierte Kontur der Fußplatte und/oder der Kopfplatte (24, 29, 30; 34) wieder auf die Außenkontur erweitert ist unter Bildung einer Umfangsnut von einer Breite und Tiefe größer als der Querschnitt des Sicherungsringes (23, 33» 36) und daß im Bereich der Umfangsnut über den Umfang verteilt Rastmittel (27; 30, 31; 39) vorgesehen sind, derart, daß bei eingesetzten Rastmitteln der Sicherungsring in die Sicke gedrückt ist.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (27) in achsparallele Bohrungen (26) fest eingesetzte Stifte sind.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel ein konischer, dem Sicherungsring (36) nachschiebbarer und gegen eine entsprechende Konusfläche (40) der Fußplatte und/oder der Kopfplatte (34) in Anlage bringbarer Ring (39) sind.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die reduzierte Kontur der Fußplatte und/oder der Kopfplatte (29) wieder auf die Außenkontur erweitert ist unter Bildung einer Umfangsnut von einer Breite gröOer als der Querschnitt des Sicherungsringes (33) und einer Tiefe, die etwa der Hälfte des Querschnittes des Sicherungsringes entspricht und daß die Erweiterung durch eine auf die Kopfplatte und/oder die Fußplatte aufge-setzte Ringplatte (30) gebildet ist.
- 8. Federstütze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsring (8, 23, 33, 36) geteilt ist.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3223172A DE3223172C2 (de) | 1982-06-22 | 1982-06-22 | Vorrichtung zur abgefederten Halterung für Rohre, Kessel o.dgl. warmgehende Teile |
| NL8301627A NL8301627A (nl) | 1982-06-22 | 1983-05-06 | Inrichting voor het verend ophangen van buizen, ketels en dergelijke warm wordende delen. |
| GB08312767A GB2122306B (en) | 1982-06-22 | 1983-05-10 | Apparatus for the spring-mounting of components |
| IT48334/83A IT1167411B (it) | 1982-06-22 | 1983-05-19 | Dispositivo per il supporto molleggiato di tubi, caldaie o analoghi dispositivi operanti a caldo |
| FR8310135A FR2528940B1 (fr) | 1982-06-22 | 1983-06-20 | Dispositif support a ressort pour tubes, chaudieres, et autres organes analogues destines a subir l'action de la chaleur |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3223172A DE3223172C2 (de) | 1982-06-22 | 1982-06-22 | Vorrichtung zur abgefederten Halterung für Rohre, Kessel o.dgl. warmgehende Teile |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3223172A1 true DE3223172A1 (de) | 1984-01-05 |
| DE3223172C2 DE3223172C2 (de) | 1985-02-14 |
Family
ID=6166501
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE3223172A Expired DE3223172C2 (de) | 1982-06-22 | 1982-06-22 | Vorrichtung zur abgefederten Halterung für Rohre, Kessel o.dgl. warmgehende Teile |
Country Status (5)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3223172C2 (de) |
| FR (1) | FR2528940B1 (de) |
| GB (1) | GB2122306B (de) |
| IT (1) | IT1167411B (de) |
| NL (1) | NL8301627A (de) |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| GB8312767D0 (en) | 1983-06-15 |
| IT1167411B (it) | 1987-05-13 |
| NL8301627A (nl) | 1984-01-16 |
| GB2122306A (en) | 1984-01-11 |
| FR2528940B1 (fr) | 1986-10-03 |
| DE3223172C2 (de) | 1985-02-14 |
| IT8348334A0 (it) | 1983-05-19 |
| FR2528940A1 (fr) | 1983-12-23 |
| GB2122306B (en) | 1986-02-05 |
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