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Tragbare Kühlbox
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Die Erfindung bezieht sich auf eine tragbare Kühlbox mit einem Deckel,
der in der Schließstellung durch in ihrer Achsrichtung abgefederte Zapfen gehaltn
ist, die mit einem elastisch verformbaren Traggriff fest verbunden als dessen Lagerzapfen
dienen, wobei der Traggriff die an ihren Enden konisch auslaufenden Zapfen nach
deren durch den Deckel beim Schließvorgang bewirkten Verdrängung in Ausnehmungen
des Deckels eindrückt.
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Bei einer bekannten tragbaren Kühlbox dieser Art sind die Enden der
mit dem Traggriff verbundenen Zapfen konisch ausgeführt und greifen jeweils in eine
im wesentlichen konisch ausgeführte Ausnehmung im Deckel der Kühlbox ein, so daß
der Deckel nicht nur beim Eindrücken in seine Schließlage die Zapfen aufgrund ihrer
konischen Enden gegen die elastische Wirkung des Traggriffes nach außen drängt,
wodurch die Zapfen in der Schließlage des Deckels in die Ausnehmungen eingreifen
und den-Deckel in der Schließlage halten können, sondern die konische Ausbildung
der Ausnehmungen ermöglicht auch ein Abheben des Deckels von der Kühlbox, wobei
durch das Zusammenwirken der schrägen Ausnehmung mit den schrägen Enden der Zapfen
diese wiederum gegen die elastische Wirkung des Traggriffes nach außen gedrängt
werden. Dies bedingt zwar einen gewissen Widerstand, doch ist dieser Widerstand
nicht so groß, daß ein unwillkürliches Öffnen des Deckels nicht eintreten könnte.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn im Inneren der Kühlbox schwere Gegenstände,
beispielsweise gefüllte Literflaschen,
transportiert werden, die
beim Umfallen der Kühlbox gegen den Deckel schlagen. Dieser Vorgang läßt sich zwar
weitgehend dadurch verhindern, daß die Federungswirkung des Traggriffes verstärkt
wirkt, doch muß dann eine größere Kraft beim Öffnen des Deckels von dem Benutzer
aufgebracht werden, was dem Bedienungskomfort abträglich ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine tragbare Kühlbox der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angegebenen Art so auszugestalten, daß ein unwillkürliches Öffnen
des Deckels verhindert und der Bedienungskomfort dieser Kühlbox gesteigert wird.
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Diese Aufgabe wird ausgehend von einer tragbaren Kühlbox der eingangs
erläuterten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jede Ausnehmung als zylindrische
Bohrung ausgeführt ist, die auch einen zylindrischen Teil des zugeordneten Zapfens
aufnimmt und daß an der Kühlbox im Schwenkbereich des Traggriffes Auflaufschrägen
vorgesehen sind, die über einen Teil des Schwenkbereiches mit dem Traggriff zusammenwirken,
und seine mit den Zapfen versehenen Enden in Achsrichtung der Zapfen so weit auseinanderdrücken,
daß die Zapfen aus den Ausnehmungen frei kommen.
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Durch die Ausbildung der Ausnehmungen als zylindrische Bohrungen,
die den zyldinrischen Teil der Zapfen aufnehmen,ist eine sichere Verriegelung des
Deckels gewährleistet, da keine Schrägflächen vorhanden sind aufgrund deren ein
Auseinanderdrücken der Zapfen bis zur Freigabe des Deckels möglich wäre, wie dies
bei der bekannten Kühlbox der Fall ist. Der Deckel ist also in seiner Schließlage
sicher festgehalten und gegen ein unwillkürliches Lösen
gesichert.
Durch die Anordnung von Auflaufschrägen, die mit dem Traggriff nur über einen bestimmten
Schwenkbereich zusammenwirken, ist es möglich,die Zapfen aus den Ausnehmungen herauszudrücken,
so daß der Deckel freikommt. Da die Auflaufschrägen in der Nähe der Zapfen auf die
Traggriffenden einwirken und der Traggriff im wesentlichen U-förmig mit verhältnismäßig
langen Schenkeln ausgeführt ist, ergibt sich ein beachtlicher Hebelarm, mit dem
der Benutzer beim Verschwenken des Hebels diesen an den Auflaufschrägen vorbeischwenkt,
so daß es keines großen Kraftaufwandes bedarf, um den Traggriff bei seinem Zusammenwirken
mit den Auflaufschrägen so elastisch zu verformen, daß die Zapfen aus den Ausnehmungen
herausbewegt : werden.
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Aufgrund dieses großen Hebelarmes kann die elastische Wirkung des
Traggriffes so hart eingestellt werden, daß er durch ein selbsttätiges Verschwenken
in diese Lage, in welcher die Auflafschrägen mit dem Traggriff zusammenwirken könnten,nicht
schon aufgrund seines Eigengewichtes in die Öffnungsstellung gelangen kann.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der
Traggriff in beiden Schwenkrichtungen jeweils eine Endstellung aufweist, in der
er sich in einer im wesentlichen horizontalen Lage befindet und daß die Traggriffenden
mit den Auflaufschrägen während des Verschwenkens von einer der horizontalen Endlagen
aus zu-5 ammenwirken.
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Diese Ausgestaltung erleichtert die Bedienung der Kühlbox, da der
Benutzer zum Öffnen des Deckels den Traggriff nur in die eine der beiden Endlagen
zu verschwenken hat. Ein Aufsuchen eines bestimmten Bereiches, in welchem die Offnungsbewegung
stattfinden könnte ist somit
nicht notwendig. Dies wäre der Fall,
wenn die Auflaufschrägen nicht in der Nähe der einen Endstellung des Traggriffes
vorgesehen wären.
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Vorzugsweise beträgt der Schwenkbereich, über den der Traggriff mit
den Auflaufschrägen zusammenwirkt, etwa 300. Dies ist ein Schwenkbereich, der einerseits
ausreicht um die Traggriffenden und damit die Zapfen auseinanderzudrücken und andererseits
ist er bezogen auf den gesamten Schwenkbereich des Traggriffes von etwa 1800 klein
genug, daß auf alle Fälle eine öffnung stellung des Traggriffes während des Tragens
auch bei Schwenkbewegungen, die zwangsläufig eintreten, vermieden wird.
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Um das Zusammenwirken von Traggriff und den Auflaufschrägen zu verbessern
kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung der mit der jeweiligen Auflaufschräge
zusammenwirkende Bereich des Traggriffes als eine im wesentlichen parallel zur Auflaufschräge
verlaufende Schrägfläche ausgebildet sein.
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Selbstverständlich kann der Deckel der Kühlbox an seinem in die Külbox
hineinreichenden Rand etwas abgeschrägt sein, um mit den konischen Enden der Zapfen
in bekannter Weise zusammenwirken zu können, so daß der Deckel unabhängig von der
Schwenklage des Traggriffes jederzeit in seine Schließlage eingedrückt werden kann,
wobei die Zapfen durch den Deckel nach außen gedrängt werden und aufgrund der Federwirkung
in die Ausehmungen einrasten, wie dies auch bei der bekannten Kühlbox der Fall ist.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise dargestellt. In
dieser zeigen: Fig. 1 eine Ansicht einer tragbaren Kühlbox; Fig. 2 eine Seitenansicht
der Kühlbox nach Fig. 1; Fig. 3 einen im Maßstab vergrößterten Teilschnitt nach
der Linie III-III in Fig. 2; Fig. 4 eine Seitenansicht der Darstellung gemäß Fig.
3; und Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 3.
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Die in der Zeichnung dargestellte tragbare Kühlbox umfaßt einen Aufnahmebehälter
4, an welchem ein Traggriff 1 mittels Zapfen 2 schwenkbar gelagert ist. Zum Verschluß
dieses Behälters ist ein Deckel 3 vorgesehen, der durch die Zapfen 2 in der achließlage
gehalten ist, was weiter unten noch näher erläutert wird.
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Wie insbesondere aus den Darstellungen gemäß den Fig. 3 bis 5 ersichtlich,ist
jeder Zapfen 2 an den freien Enden der Schenkel des U-förmigen Traggriffes 1 fest
mit diesem verbunden. Die Zapfen 2 sind in der Wand des Behälters 4, d. h. der Kühlbox
in einer Bohrung 14 nicht nur schwenkbar sondern auch in Axialrichtung verschiebbar
gelagert. Die Länge der Zapfen 2 ist so bemessen, daß sie über die Wand der Kühlbox
4 in das Innere derselben hineinragen. Dieses in das Innere der Kühlbox hineinragende
Ende eines jeden Zapfens 2 kann in eine Ausnehmung
7 des Deckels
eingreifen, wenn sich dieser in seiner Schließlage befindet. Der Deckel ist vollständig
abnehmbar und weist zwei nach unten ragende Ansätze 15 auf, in denen jeweils eine
Ausnehmung 7 vorgesehen ist, die als zylindrische Bohrung ausgebildet ist.
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Die freien Enden 9 der Zapfen 2 sind konisch ausgeführt und wirken
beim Eindrücken des Deckels mit jeweils einer Schrägfläche 8 am Ansatz 15 zusammen,
wodurch die Zapfen 2 so weit nach außen in der Bohrung 14 gedrückt werden, daß der
Deckel in seine Schließlage gelangen kann.
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Während dieses Vorganges wird der Traggriff 1 elastisch verformt und
drückt die Zapfen 2 in jeweils eine Ausnehmung 7, wenn sich der Deckel in der Schließstellung
befindet. Der Zapfen 2 ragt so weit in die Ausnehmung 7 hinein, daß er nicht nur
mit seinem konischen Teil 9 sondern auch mit seinem zylindrischen Teil in diese
als zylindrische Bohrung ausgebildete Ausnehmung 7 eingreift. Hierdurch ist ein
Abheben des Deckels nicht möglich.
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Um den Deckel öffnen zu können müssen die Zapfen 2 aus den Ausnehmungen
7 herausgezogen werden, was durch Auflaufschrägen 6 erfolgt, die neben der Bohrung
14 an der Außenseite der Kühlbox 4 angeordnet sind und mit denen der Traggriff in
einem in Fig. 2 mit + V bezeichneten Schwenkbereich zusammenwirken kann. Der Traggriff
1 weist Schrägflächen 5 auf, die in dem erwähnten Schwenkbereich gegen die Auflaufschrägen
6 anstoßen,wodurch jedes Ende des Tragbügels aus der in Fig.
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5 mit 1(M) bezeichneten Stellung in die mit 1(V) bezeichnete Stellung
herausgedrückt wird. Hierdurch kommt jeder Zapfen 2 aus der Ausnehmung 7 frei und
der Deckel 3 kann abgehoben werden.
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Dieses Auseinanderdrücken der Enden des Tragbügels erfolgt nur über
den in Fig. 2 mit + V bezeichneten Schwenkbereich, in dem sich die Auflaufschrägen
6 befinden. In dem verbleibenden Schwenkbereich von nahe-0 zu 150 sind die Enden
des Traggriffes 1 nicht auseinandergedrückt und die Zapfen 2 greifen in die Ausnehmungen
7 ein, wie dies insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist
die Tragestellung des Traggriffes 1, die mit M bezeichnet ist in einem Schwenkbereich,
in welchem der Traggriff außer Eingriff mit den Auflaufschrägen 6 ist, so daß der
Deckel 3 in dieser Stellung mit Sicherheit verriegelt ist. Um das Auffinden desjenigen
Schwenkbereiches, in welchem ein Öffnen des Deckels möglich ist, zu erleichtern
ist der Schwenkbereich V ausgehend von der einen horizontalen Endlage vorgesehen,
die mit V bezeichnet ist. Die gegenüberliegende ebenfalls horizontale Endlage des
Traggriffes 1 ist mit H bezeichnet.
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Das Schließen des Deckels ist in jeder Stellung des Traggriffes möglich,
da die Zapfen 2 durch die Schräge 8 an den Ansätzen 15 des Deckels nach außen gedrückt
werden, wenn sie nicht gerade durch das Zusammenwirken der Auflaufschräge 6 mit
dem Traggriff 1 nach außen gedrückt sind, wenn sich dieser in dem Schwenkbereich
befindet.
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