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Die Erfindung betrifft eine Küchenmaschine mit motorischem Antrieb, mit einer an einem rotierenden Scheibenträger austauschbar befestigten Reib- oder Schneidscheibe, die zur Bearbeitung von Nahrungsmittelgut mit dem Scheibenträger in einem Behälter angeordnet ist, der durch einen einen Einfüllschacht aufweisenden Deckel nach oben abgeschlossen ist, wobei der Scheibenträger Mittel zum funktionsgerechten Aufsetzen und Festlegen einer Vielzahl von ihm geometrisch angepaßten Reib- oder Schneidscheiben aufweist.
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Aus der gattungsbildenden AT-PS 2 14 093 ist eine derartige Küchenmaschine mit motorischem Antrieb bekannt, die mit einem auf einem Scheibenträger befestigbaren, austauschbaren und rotierenden Werkzeug, beispielsweise einer Schneidscheibe, ausgestattet ist. Der Scheibenträger weist einen radial verlaufenden Ausschnitt für den Durchtritt des geschnittenen Gutes auf, der zum Einschieben eines streifenförmigen Schneid- oder Reibwerkzeugs an seinem Rand mit in radialer Richtung durchlaufenden Nuten versehen ist. Um ein Abheben der Reib- oder Schneidscheibe vom Scheibenträger zu verhindern, übergreifen die Reib- oder Schneidscheibe an dem Scheibenträger angeformte Warzen bzw. Randteile, die die Nuten übergreifen. Die Nuten sichern gleichzeitig die Reib- bzw. Schneidscheibe in Umfangsrichtung des Scheibenträgers, so daß die Reib- oder Schneidscheibe auch mitnahmegerecht am Scheibenträger befestigt ist.
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Durch die verschieden tiefe Ausbildung der Kuppe wird erreicht, daß die Messerschneiden der verschiedenen Reib- oder Schneidscheiben stets den gleichen Abstand zum Endstück des Einfüllschachtes aufweisen. Eine Sicherung der Reib- oder Schneidscheibe in radialer Richtung des Scheibenträgers ist erst dann durch die Antriebswelle gegeben, wenn der Scheibenträger mit montierter Reib- oder Schneidscheibe auf die Antriebswelle aufgesetzt wird. Hierbei greift nämlich das Ende der Antriebswelle in die an der Reib- oder Schneidscheibe ausgebildete, zentrale Kuppe ein. Wird beispielsweise die Reib- oder Schneidscheibe nicht sachgemäß auf dem Scheibenträger montiert, d. h., die Kuppe verläuft nicht zentral zur Mitte des Scheibenträgers, so kann es vorkommen, ohne daß dies der Benutzer bemerkt, daß das Endstück der Antriebswelle beim Aufsetzen des Scheibenträgers nicht in die Kuppe einrastet. Dies führt dann zu erheblichen Beschädigungen der Scheibenträgeranordnung und des Behälterdeckels, bzw. des Behälters. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Befestigungsart eine äußerst labile Lagerung der Reib- oder Schneidscheibe innerhalb der sie aufnehmenden Geräteeinheit der Küchenmaschine hervorruft.
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Auf der DE-OS 14 29 192 ist weiterhin eine Einrichtung zum Schneiden und Schnitzeln von Gemüse bekannt, die für verschiedene Schnittstärken mit dem gleichen Werkzeug arbeitet und bei der der Abstand des Schneidmessers von der unteren Kante des Einfüllstutzens bei verschiedenen Schnittstärken stets gleich bleibt. Bei dieser Einrichtung ist das Schneidwerkzeug fest mit dem Scheibenträger verbunden, so daß das Problem einer sicheren Verriegelung mit einer vom Scheibenträger auswechselbaren Schneidscheibe nicht besteht.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine sichere Verriegelung und Zentrierung von Reib- oder Schneidscheiben auf dem Scheibenträger herzustellen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Scheibenträger mit einem axial verschieblichen Auflager versehen ist, daß das Auflager in ein zentrisch angeordnetes, Abstand bildendes Element der jeweils auf den Scheibenträger aufgesetzten Reib- oder Schneidscheibe federnd eingreift und dort zur Anlage kommt und daß der Scheibenträger über das Auflager an einem ihm zugehörigen Auflagerzapfen auf der motorisch angetriebenen Arbeitswelle der Küchenmaschine aufsitzt. Das axial verschiebliche Auflager wirkt also mit den jeder Reib- oder Schneidscheibe zugehörigen, Abstand bildenden Elementen im Sinne eines Höhenausgleichs zwischen der Schneidebene der jeweils aufgesetzten Schneidscheibe und der behälterseitigen Öffnung des deckelseitigen Einfüllschachtes zusammen und legt gleichzeitig die Reib- oder Schneidscheibe unverlierbar und stets zentriert auf dem Scheibenträger fest. Je höher also der Wulst von der Oberfläche des Scheibenträgers emporragt, desto weniger entfernt sich der Scheibenträger von dem behälterseitigen Endstück des Einfüllschachtes und desto tiefer ragt das federnd vorgespannte Auflager in das Abstand bildende Element hinein. Durch diese erfindungsgemäße Anordnung erhält die Reib- oder Schneidscheibe eine absolut stabile Lagesicherung auf dem Scheibenträger, ohne daß während der Montage besondere Einstellvorschriften beachtet werden müssen. Das selbsttätige Verriegeln der Reib- oder Schneidscheibe durch das Auflager macht die Handhabung des Schnitzelwerks besonders einfach.
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In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Auflager von einem Stopfen gebildet wird, der federnde Anschläge aufweist, die - in diametral gegenüberliegende Schlitzführungen des achsnahen Teilstücks des Scheibenträgers gleitend - einerseits mit deren oberer Begrenzung und andererseits mit einem die Aufnahmebohrung für den Stopfen abschließenden Bund zur Begrenzung seines Axialhubs zusammenwirken. Die federnden Anschläge ermöglichen ohne zusätzliche Mittel eine leichte Montage des Stopfens in die Aufnahmebohrung des Scheibenträgers und verhindern anschließend ein Herausgleiten des Stopfens. Die in beiden Bewegungsrichtungen des Stopfens mit diesem zusammenwirkenden Anschläge begrenzen den Axialhub des Stopfens, so daß unkontrolliert große Verschiebewege am Stopfen vermieden werden.
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Es ist vorteilhaft, daß das Abstand bildende Element von einem Wulst gebildet wird, an dem eine Bohrung ausgebildet ist und daß der Stopfen nach Montage der Schneidscheibe auf dem Scheibenträger die Bohrung durchdringt und die Schneidscheibe über den Wulst zentriert. Der Wulst dient somit nicht nur als Abstand bildendes Element zur Schaffung eines bestimmten Abstands der Schneidebene zum Endstück des Einfüllschachts, sondern er dient gleichzeitig zur Zentrierung der Schneidscheibe auf dem Scheibenträger. Damit der Stopfen zum Zwecke der Demontage der Reib- oder Schneidscheibe von oben her niedergedrückt werden kann, ragt er erfindungsgemäß über die Bohrung nach oben aus der Schneidscheibe hervor.
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Um eine einfache Montage für die schlupffreie Mitnahme der Schneidscheibe zu gewährleisten, greifen die umfangsseitigen Enden der Schneidscheibe in am Rand des Scheibenträgers ausgebildete, diametral gegenüberliegende Einsteckschlitze radial ein, wobei die Bohrung von einem Langloch gebildet wird. Die Einsteckschlitze verhindern gleichzeitig ein Abheben der Schneidscheibe vom Scheibenträger. Damit die umfangsseitigen Enden der Schneidscheibe in die Einsteckschlitze eingreifen können, muß bei der Montage die Schneidscheibe senkrecht zur Längsachse des Stopfens verschoben werden. Diese Verschiebung ist jedoch nur möglich, wenn die Bohrung von einem Langloch gebildet wird und wenn sich das Langloch in der Schneidscheibe in ihrer Verschiebungsrichtung erstreckt. Der hier erwähnte Verschiebeweg der Schneidscheibe ist deshalb erforderlich, da die radiale Länge der Schneidscheibe größer ist als der Durchmesser des mit den Einsteckschlitzen verbundenen Randes des Scheibenträgers und da die Einsteckschlitze besonders schmal sind.
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Damit die Seitenflächen der Schneidscheibe mit dem Träger formschlüssig verbunden sind, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß am Scheibenträger zwei aus der Trägerebene abgesenkte, symmetrisch zur Trägermitte verlaufende, einander parallele, rinnenartige Furchen ausgebildet sind, in die entsprechende, am Rand der Schneidscheibe abgewinkelte Längsränder eingreifen.
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Damit auch der Seitenbereich der Schneidscheibe formschlüssig mit dem Scheibenträger verbunden ist und somit auch dieser Bereich nicht vom Scheibenträger abheben kann, ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß in den Furchen mindestens jeweils ein Riegelschlitz ausgebildet ist, in den ein an den Längsrändern jeder Schneidscheibe angeformtes Riegelelement eingreift und daß das Riegelelement den Scheibenträger von der Antriebsseite her hintergreift. Die Riegelschlitze müssen sich dabei in radialer Richtung so weit erstrecken, daß bei der Montage der Schneidscheibe eine axiale Verschiebung der Riegelelemente in den Riegelschlitzen möglich ist. Die Riegelelemente verhindern gleichzeitig eine allzu große Durchbiegung der Schneidscheibe, wenn das Nahrungsmittelgut gegen diese gepreßt wird.
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Damit das Nahrungsmittelgut nach dem Schneidvorgang ungehindert über den Schneidspalt in den Behälter fällt, ist vorgesehen, daß der Scheibenträger aus einem tellerartig geformten Rotationskörper gebildet ist, der im Bereich der auf ihn aufsetzbaren, nur seinen mittleren Abschnitt abdeckenden Schneidscheibe mit Ausnehmungen versehen ist, die den Durchtritt des von dem jeweiligen Schneidwerkzeug zerkleinerten Nahrungsmittelgutes gestatten.
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Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt
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Fig. 1 einen Längsschnitt durch die Küchenmaschine gemäß der Erfindung,
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Fig. 2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Küchenmaschine bei abgenommenem Deckel,
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Fig. 3 den Scheibenträger der Küchenmaschine ohne Schneidscheibe,
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Fig. 4 den auf die Arbeitswelle der erfindungsgemäßen Küchenmaschine aufgesteckten Scheibenträger mit aufgesetzter Schneidscheibe im Längsschnitt gemäß der Linie A-A der Fig. 3 und
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Fig. 5 den auf die Arbeitswelle der erfindungsgemäßen Küchenmaschine aufgesteckten Scheibenträger mit aufgesetzter Schneidscheibe für spezielle Schneidfunktionen ebenfalls mit Längsschnitt gemäß der Linie B-B der Fig. 3.
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Wie die Fig. 1 erkennen läßt, besitzt die Küchenmaschine gemäß der Erfindung ein Schnitzelwerk. Dieses umfaßt einen Behälter 1, auf den ein Deckel 2 mit einem ihm angeformten Einfüllschacht 2.1 aufsetzbar ist. Im Behälter 1 rotiert ein in einer Durchführung 1.2 des Behälterbodens 1.3 gelagerter Scheibenträger 3, auf den eine Schneidscheibe aufsetzbar ist. Diese Schneidscheibe ist dem Scheibenträger 3 geometrisch angepaßt. Sie kann gegebenenfalls gegen gleichartige, jedoch andere Funktionen erfüllende Schneidscheiben ausgetauscht werden.
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Der Scheibenträger 3 ist auf einen Wellenstumpf 4 der Arbeitswelle eines im Sockel 1.5 der Küchenmaschine angeordneten motorischen Antriebs aufsetzbar. Der Wellenstumpf 4 greift hierzu in eine konzentrische Bohrung 3.15 des achsnahen Teilstückes 3.1 des Scheibenträgers 3 ein, wobei sowohl der Bohrung 3.15 als auch dem Wellenstumpf 4 Mittel zur schlupffreien Mitnahme des Scheibenträgers 3 durch den rotierenden Antrieb der Küchenmaschine zugeordnet sind.
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Der Scheibenträger dient - wie bereits erwähnt - zur Aufnahme einer ihm zugeordneten Schneidscheibe 5. Diese Schneidscheibe 5 hat - wie die Fig. 2 anschaulich zeigt - einen im wesentlichen rechteckigen Umriß und umfaßt sonach lediglich den mittleren Abschnitt des kreisförmigen Scheibenträgers 3. Der kreisförmige Scheibenträger 3 besitzt Ausnehmungen 3.2 (Fig. 3) im Auflage-Bereich der Schneidscheibe 5, die den Durchtritt des von dem jeweiligen Schneidwerkzeug - hier vom Schneidmesser 5.1 - bearbeiteten, also zerkleinerten Nahrungsmittelgutes in den Behälter 1 der Küchenmaschine erlauben.
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Zum Festlegen der jeweils verwendeten Schneidscheibe 5 sind in Fig. 3 und 4 dem Scheibenträger 3 zwei rinnenartige Furchen 3.3 eingeformt, denen je zwei Riegelschlitze 3.31 zugeordnet sind. In diese Furchen kommen zwei rechtwinklig abgebogene, einander parallele Längsränder 5.2 der auf den Scheibenträger 3 aufgesetzten Schneidscheibe 5 zu liegen, womit diese am Scheibenträger 5 quer zur Einsteckrichtung festgelegt ist. Diesen Längsrändern 5.2 sind nun je zwei hakenförmige Riegelelemente 5.21 in Einsteckrichtung hervorspringend zugeordnet, die in die Riegelschlitze 3.31 des Scheibenträgers 3 beim Aufsetzen der Schneidscheibe eingreifen und damit das Verriegeln der Schneidscheibe 5 am Scheibenträger 3 vorbereiten.
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Dem Scheibenträger 3 ist ferner noch ein umfangsseitig nach oben rechtwinklig abgekröpfter Rand 3.5 zugeordnet, der primär dazu dient, das zu bearbeitende Nahrungsmittelgut im Bereich des Schneidwerkzeugs zu konzentrieren. Dem Rand 3.5 sind zwei einander diametral gegenüberliegende Einsteckschlitze 3.51 und 3.52 zugeordnet, die gemeinsam mit den Riegelschlitzen 3.31 zum endgültigen Positionieren der Schneidscheibe 5 am Scheibenträger 3 in nachstehend noch zu beschreibender Weise dienen.
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Zum unverlierbaren Festlegen der Schneidscheibe 5 am Scheibenträger 3 ist letzterem noch ein unter axialer Einwirkung einer Federkraft stehender Stopfen 6 zugeordnet. Dieser Stopfen besteht gemäß Fig. 4 aus einem hülsenartigen Rotationskörper, der in einer Bohrung 3.11des achsnahen Teilstückes 3.1 des Scheibenträgers 3 axial verschieblich geführt ist. Im Innenraum 6.1 dieses Rotationskörpers 6 ist eine Druckfeder 7 angeordnet, die sich einerseits gegen einen dem achsnahen Teilstück 3.1 des Scheibenträgers 3 angeformten, die Bohrung 3.11 abschließenden Bund 3. 12 und andererseits gegen eine Einschnürung 6.2 des Rotationskörpers 6 abstützt. Die Feder 7 ist bestrebt, den Stopfen 6 gemäß Fig. 4 nach oben, also in Pfeilrichtung aus der Scheibenebene heraus zu drücken. Dies verhindern zwei aus dem Mantel des Rotationskörpers herausgebildete federnde Anschläge 6.3, die in ihnen zugeordneten Axialschlitzen 3.13 des achsnahen Teilstückes 3.1 des Scheibenträgers 3 gleiten. Durch Anstoßen der beiden Anschläge 6.3 gegen die gemäß Fig. 4 obere Begrenzung 3.131 der Axialschlitze 3.3 ist die Aufwärtsbewegung des Stopfens 6 begrenzt. Auch die Abwärtsbewegung des Stopfens - beispielsweise durch Niederdrücken einer ihm angeformten Drucktaste 6.5 - wird durch den federnden Anschlag 6.3 begrenzt, und zwar durch dessen Anstoßen gegen den die Bohrung 3.11 abschließenden Bund 3.12. Der Stopfen 6 umfaßt noch einen zentrisch angeordneten Auflagezapfen 6.6, mit dem er - und damit der gesamte Scheibenträger 3 - auf dem Stumpf der Arbeitswelle der Küchenmaschine aufsitzt.
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Die so erhaltene Axialbewegung des Stopfens 6 innerhalb des Scheibenträgers 3 dient dem Höhenausgleich bei Verwendung verschiedener Schneidscheiben, deren Schneidwerkzeuge infolge ihres jeweiligen Verwendungszweckes in unterschiedlicher Höhe zur Ebene des Scheibenträgers 3 angeordnet sind.
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Wie insbesondere die Fig. 2 und 4 erkennen lassen, wird die Schneidscheibe 5 zum Gebrauch auf den Scheibenträger 3 aufgesetzt, wobei ein ihr zugehöriges mittiges Langloch 5.3, dessen zentrischer Teil mit einer Wulst 5.31 umgeben ist, auf dem Stopfen 6 zur Auflage kommt, und zwar derart, daß die Unterseite der Wulst 5.31 auf der oberen Stirnfläche 6.4 des Stopfens aufliegt. Sodann wird die Schneidscheibe 5 mit einem ihr zugehörigen Ansatz 5.4 in den dem Scheibenträgerrand 3.5 zugeordneten Einsteckschlitz 3.51 gesteckt und anschließend niedergedrückt, wobei ihre beiden einander parallelen Längsränder 5.2 in die ihnen geometrisch zugeordneten Furchen 3.3 des Scheibenträgers 3 (Fig. 3) eintauchen und darin formschlüssig zur Auflage kommen. Zugleich durchdringen mit dieser Aufsetzbewegung die vier Riegel 5.21 an den beiden Rändern 5.2 die ihnen geometrisch zugeordneten Riegelschlitze 3.31 des Scheibenträgers, wonach die Schneidscheibe 5 durch geringfügiges Zurückschieben infolge des Eingriffes seines zweiten Ansatzes 5.5 in den zweiten Einsteckschlitz 3.52 im Rand 3.5 des Scheibenträgers 3 arretiert wird. Hierbei gelangen ihre Riegelelemente 5.21 in ihre Riegelstellung, in der sie den Scheibenträger 3 voll untergreifen. Die Schneidscheibe 5 ist sonach in dieser Stellung am Scheibenträger 3 unverlierbar und unverrückbar festgelegt.
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Im Hinblick auf eine stets gute Verarbeitung des jeweils eingefüllten Nahrungsmittelgutes fester Konsistenz ist es bekanntlich erforderlich, den Abstand des Schneidmessers 5.1 von dem ihm zugewandten Endstück 2.11 des Einfüllschachtes 2.1 möglichst klein zu halten.
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Denn nur ein äußerst geringer, jedoch noch die Toleranzen zwischen den alternativ einsetzbaren Schneidscheiben und den sie aufnehmenden rotierenden und gerätefesten Bauteilen der Küchenmaschine berücksichtigender, praxisgerechter Abstand (etwa 1,5 mm) zwischen dem jeweiligen Schneidmesser und dem Schachtende gewährleistet eine optimale Schneidstabilität.
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Die Schneidhöhe kann dagegen bei Verwendung von anderen, beispielsweise das Herstellen vom Pommes frites ermöglichenden Schneidscheiben entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck variieren.
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Dem Erfordernis nach Einhaltung eines stets gleichen Abstandes zwischen dem Schneidmesser und dem behälterseitigen Schachtende wird nun bei der erfindungsgemäßen Küchenmaschine dadurch Rechnung getragen, daß der Schneidscheibe 5 die den zentrischen Teil ihres Langloches 5.3 umgebende Wulst 5.31 angeformt ist, die mit dem axial verschieblichen Stopfen 6 des Scheibenträgers 3 derart zusammenwirkt, daß das ihr zugehörige Schneidwerkzeug stets in einem die optimale Schneidstabilität gewährleistenden Abstand von dem ihr zugewandten Endstück 2.11 des Einfüllschachtes 2.1 der Küchenmaschine gehalten wird.
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Hierzu ist bei der erfindungsgemäßen Küchenmaschine jeder Schneidscheibe eine entsprechend der Höhe der Schneidebene des ihr zugehörigen Werkzeugs unterschiedlich hohe Wulst 5.31 zugeordnet, welche den Aufwärtshub des Stopfens 6 begrenzt und damit die Höhenlage des Scheibenträgers 3 innerhalb des Behälters 1 der Küchenmaschine bestimmt.
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Gemäß Fig. 4 ist auf den Scheibenträger 3 die Schneidscheibe 5 aufgesetzt, deren Schneidwerkzeug 5.1 - beispielsweise ein das Nahrungsmittelgut in feine Scheiben zerschneidendes Messer - eine geringe Höhe gegenüber der Scheibenebene aufweist. Entsprechend dieser Höhe ist die zentrische Wulst 5.31 der Schneidscheibe 5 geformt, die - wie ersichtlich - ebenfalls um ein nur geringes Maß die Scheibenebene überragt. Sie drückt demzufolge - als Anschlag auf der oberen Stirnfläche 6.4 des Stopfens 6 aufliegend - diesen um ein beträchtliches Maß entgegen der Federkraft 7 nach unten, womit - aufgrund der Auflage des stopfenseitigen Auflagezapfens 6.6 auf dem Wellenstumpf 4 - der Scheibenträger eine relativ hohe Arbeitslage innerhalb des Behälters 1 aufweist, woraus der gebrauchsgerechte Abstand zwischen dem Schneidwerkzeug 5.1 und dem Schachtende 2.11 resultiert.
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Wird gemäß Fig. 5 die hier mit der gleichen Bezugsziffer versehene Schneidscheibe 5&min; auf den Scheibenträger 3 aufgesetzt, so erlaubt deren dem dieser Scheibe zugehörigen Werkzeug 5.1&min; - hier ein Pommes frites-Schneider - angepaßte, gegenüber der Scheibenebene hochgestellte Wulst 5.3&min; eine relativ starke Aufwärtsbewegung des Stopfens 6 des Scheibenträgers 3. Dieser gelangt infolge der sich hierbei um das Maß der Aufwärtsbewegung des Stopfens 6 relativ zur Scheibenebene verändernden Auflage des stopfenseitigen Auflagezapfens 6.6 auf dem Wellenstumpf 4 in eine niedrigere Höhenlage zum Behälter 1 der Küchenmaschine, womit auch hier wieder der gebrauchsgerechte Abstand zwischen der Schneidebene des zur Scheibenebene relativ hoch gestellten Werkzeugs 5.1&min; und dem behälterseitigen Ende 2.11 des Einfüllschachtes 2.1 der Küchenmaschine gewährleistet ist.
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Zum Lösen der jeweils verwendeten Schneidscheibe vom Scheibenträger 3 braucht lediglich die Taste 6.5 des Stopfens 6 niedergedrückt zu werden, womit die Schneidscheibe 5 (bzw. 5&min;) sich im Bereich ihres nunmehr vom oberen Teil 6.4 des Stopfens 6 freigegebenen Langloches 5.3 verschieben läßt. Dabei gelangt ihr Ansatz 5.5 aus dem Einsteckschlitz 3.52 im Rand 3.5 des Scheibenträgers 3 (Fig. 2). Ferner gelangen hierbei ihre Riegelelemente 5.21 an den parallelen Längsrändern 5.2 außer Eingriff mit den Riegelschlitzen 3.31 des Scheibenträgers 3, so daß die Schneidscheibe 5 (bzw. 5&min;) - von dem wieder in seine (obere) Verriegelungslage zurückgekehrten Stopfen 6 gebrauchsgerecht angehoben - ohne Schwierigkeiten erfaßt und nach Herausziehen ihres Ansatzes 5.4 aus dem Einsteckschlitz 3.51 des Trägerrandes 3.5 vom Scheibenträger 3 gelöst werden kann.