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Die Erfindung betrifft eine Kassette für ein plattenförmiges Aufzeichnungsmedium gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es sind bereits Kassetten zur Aufnahme eines plattenförmigen Aufzeichnungsmediums bekannt, die beispielsweise mit einer mit Videosignalen aufgezeichneten Videoplatte oder mit einer mit pulscodemodulierten (PCM) Audiosignalen aufgezeichneten Audioplatte beschickbar sind. Bei diesem Kassettentyp bleibt die Platte in einer vorbestimmten Position in einem Wiedergabegerät, wobei die Kassette mit der darin befindlichen Platte in das Wiedergabegerät einführbar und dann aus diesem herausziehbar ist. Die Platte im Wiedergabegerät ist in der Kassette, wenn die leere Kassette in das Wiedergabegerät eingeschoben ist, so daß die Platte außerhalb des Wiedergabegerätes in einer in die Kassette eingeführten Lage gehalten wird.
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In der DE-OS 31 03 024 ist bereits eine Kassette für ein plattenförmiges Aufzeichnungsmedium mit einer Hülle beschrieben, die eine Öffnung an dem einen Ende davon zur Aufnahme des plattenförmigen Aufzeichnungsmediums mit einem aufgezeichneten Informationssignal in einen inneren Hohlraum aufweist. Die Kassette hat ein Verschlußteil zum Schließen der Öffnung der Hülle, die das plattenförmige Aufzeichnungsmedium aufnimmt. Das Verschlußteil weist ein Verschlußhauptteil auf, welches in die Öffnung der Hülle einführbar ist und diese verschließt. An der rechten und linken Seite des Verschlußhauptteils sind Eingreiffinger zum Eingreifen in entsprechende Ausnehmungen an der inneren Schmalseite der Hülle nahe der Hüllöffnung vorgesehen, wobei die Eingreiffinger entlang der Breitenrichtung des Verschlußteils elastisch auslenkbar sind.
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Der Nachteil bei dieser Kassette besteht im wesentlichen darin, daß sich die aus Kunststoff bestehenden Eingreiffinger leicht deformieren können, wenn der Plattenwiedergabevorgang bei hoher Temperatur und hoher Feuchtigkeit, beispielsweise bei 55°C und 90%, durchgeführt wird, und daß die Eingreiffinger ihre Elastizität selbst dann nicht wieder herstellen, wenn diese aus dem Eingriff mit der Hülle freigegeben sind. Dies kann ohne weiteres dazu führen, daß die Platte aus der Kassette nicht wiedergewinnbar ist und das Verschlußteil im Wiedergabegerät herunterfällt.
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Aus der US-PS 41 59 827 ist eine Kassette für einen plattenförmigen Aufzeichnungsträger bekannt, bei dem seitliche Eingreiffinger an dem die Platte tragenden Teil vorgesehen sind. Beim Einschieben der Platte in das Kassettengehäuse rasten diese Eingreiffinger in entsprechende Ausnehmungen an dem Kassettengehäuse ein. Auch diese Kassette hat den Nachteil, daß bei zu starker Beanspruchung die Einrastfähigkeit der Eingreiffinger wegen nicht wieder herstellbarer Deformierung relativ schnell verlorengeht.
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Aus der DE-OS 26 57 368 ist ein Schließmechanismus für eine Plattenkassette bekannt, bei dem ein Schließteil mittels einer Blattfeder federnd an einem Deckel befestigt ist. Da bei ständigem Gebrauch die Blattfeder ihre Spannkraft nach und nach einbüßt, ist die Funktion des Schließmechanismus dann nicht mehr voll gewährleistet, so daß Störungen unvermeidbar sind.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kassette für ein plattenförmiges Aufzeichnungsmedium vorzuschlagen, bei der ein Verschlußteil durch Eingreiffinger-Einrichtungen so ausgebildet sein soll, daß die Elastizität der Eingreiffinger selbst dann wieder herstellbar ist, wenn die Eingreiffinger aus ihrem Eingriff mit der Kassettenhülle freigegeben sind und das Wiedergabegerät unter extremen Bedingungen arbeitet. Hiermit soll ein leichtes Erfassen des Verschlußteils mit der Kassettenhülle erreicht werden, so daß die Platte in die Kassette leicht wieder aufgenommen wird.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst.
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Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 6.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Elastizität der Eingreiffinger auch unter extremen Arbeitsbedingungen selbst dann wieder herstellbar ist, wenn die Eingreiffinger aus dem Eingriff mit der Kassettenhülle freigegeben werden. Das Verschlußteil und die Hülle werden auf diese Weise leicht miteinander verbunden, so daß die Platte in die Kassette leicht wieder aufgenommen werden kann.
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Weitere Einzelheiten der vorliegenden Erfindung werden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kassette für ein plattenförmiges Aufzeichnungsmedium;
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Fig. 2 bloßgelegte perspektivische Ansichten der Plattenkassette nach Fig. 1 in einer Lage, bei der ein Verschlußteil von einer Hülle entfernt ist;
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Fig. 3A und 3B eine Draufsicht und eine Seitenansicht eines Verschlußteils;
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Fig. 4A und 4B eine Draufsicht und eine Seitenansicht eines Verschlußhauptteils;
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Fig. 5A, 5B, 5C und 5D eine Ansicht von links, eine Vorderansicht, teilweise im Querschnitt, eine Ansicht von rechts und eine Ansicht vom Grundteil eines Armes, wobei diese Ansichten jeweils eine Eingreiffinger-Einrichtung darstellen;
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Fig. 6 eine perspektivische Ansicht, teilweise im Querschnitt, wonach eine Eingreiffinger-Einrichtung mit einem Verschlußhauptteil zusammenbaubar ist;
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Fig. 7A eine Ansicht einer linken Eingreiffinger- Einrichtung an einem Befestigungsteil eines Verschlusses in einem vergrößerten Maßstab;
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Fig. 7B eine Ansicht im Querschnitt längs einer Linie VII B-VIIB in Fig. 7A und
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Fig. 8 eine Ansicht eines Metallblattfederarms vor seiner Bildung durch Einsatzformen.
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Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, weist eine Kassette 10 für ein plattenförmiges Aufzeichnungsmedium eine Hülle 11 und ein Verschlußteil 12 auf. Die Hülle 11 und das Verschlußteil 12 haben fast symmetrische Formen mit Bezug auf die rechten und linken Seiten. Die Bauteile der Hülle 11 und des Verschlußteils 12 sind durch Bezugszeichen mit dem Buchstaben "A" für Teile auf der linken Seite in Fig. 1 und 2 und durch Bezugszeichen mit dem Buchstaben "B" für die entsprechenden Teile auf der rechten Seite in den Fig. 1 und 2 gekennzeichnet. Ein Bezugszeichen ohne Buchstaben wird verwendet, wenn sich die Beschreibung nicht auf eine spezielle Seite bezieht. Die Hülle 11 besteht aus zwei Hüllhälften 13 A und 13 B, zwischen denen ein flacher Hohlraum gebildet ist. Dieser Hohlraum ist an der Vorderseite der Hülle 11 durch eine Öffnung 14 geöffnet und an den drei anderen Seiten geschlossen, so daß im Hohlraum eine Platte 15 untergebracht werden kann. Die Stärke des Hohlraumes ist etwas größer als die der Platte 15. Außerdem sind Ausnehmungen 16 A und 16 B jeweils in der linken und rechten Seitenwand an der inneren Schmalseite der Hülle 11 in der Nähe der Öffnung 14 gebildet. Wie noch zu erläutern ist, treten in die Ausnehmungen 16 A und 16 B Eingreiffinger 19 A und 19 B ein.
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Das Verschlußteil 12 weist ein plattenförmiges Teil 17 auf, das in das Vorderteil des Hohlraumes durch die Öffnung 14 der Hülle 11 einsetzbar ist und die Öffnung 14 schließt sowie ein Randteil 18 aufweist, das an der Vorderkante des plattenförmigen Teiles 17 angeordnet ist. Das Randteil 18 ist an der Vorderkante der Hülle 11 angebracht und kann nicht in die Öffnung 14 eintreten. Eingreiffinger 19 A und 19 B des Verschlußteils 12 greifen jeweils in die Ausnehmungen 16 A und 16 B ein, um das Verschlußteil 12 und die Hülle 11 zu verbinden.
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Die folgende Beschreibung des Verschlußteils 12 erfolgt anhand der Fig. 3A bis 7.
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Das Verschlußteil 12 hat die in den Fig. 3A und 3B gezeigte Bauweise. Das Verschlußteil 12 wird erhalten, indem eine Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) gemäß den Fig. 5A bis 5D an einem Verschlußhauptteil 20, das in den Fig. 4A und 4B gezeigt ist, in der in den Fig. 6, 7A und 7B gezeigten Art angebracht wird.
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Wie die Fig. 4A und 4B zeigen, ist das Verschlußhauptteil 20 ohne Eingreiffinger ausgebildet. Ausnehmungen 22 A und 22 B sowie Ausschnitte 23 A und 23 B sind jeweils an der rechten und linken Seite des Verschlußhauptteils 20 gemäß den Fig. 4A und 4B zum Anbringen der Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A und 21 B) vorgesehen. Die Ausnehmungen 22 A und 22 B sind an der Oberseite des plattenförmigen Teils 17 angeordnet.
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Die Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) weist gemäß den Fig. 5A bis 5D einen vorwiegend aus rostfreiem Stahl gefertigten Metallblattfederarm 24 auf, der eine Stärke von etwa 0,2 mm hat. Ein Eingreiffinger 19 ist an dem einen Ende des Metallblattfederarms 24 und ein Grundteil 25 an dem anderen Ende vorgesehen, und zwar am Fußteil des Metallblattfederarms 24, was durch Einsatzformen durchgeführt wird. Beim Herstellen des Metallblattfederarms 24 sind gemäß Fig. 8 anfänglich mehrere Blattfederarme 24 einstückig über Verbindungsteile 26 miteinander verbunden und mit Hilfe einer Öffnung 26 a in jedem der Verbindungsteile 26 in die richtige Lage gebracht. Dementsprechend wird das Einsatzformen gleichzeitig mit mehreren Metallblattfederarmen 24 durchgeführt. Nach dem Einsatzformen wird jeder Metallblattfederarm 24 an den Verbindungsteilen 26 längs der durch gestrichelte Linien in Fig. 8 gekennzeichneten Schneidlinie 27 geschnitten, um einzelne Eingreiffinger-Einrichtungen 21 (21 A, 21 B) zu bilden. Auf diese Weise kann die Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) kostengünstiger hergestellt werden.
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Der Metallblattfederarm 24 funktioniert wie der Arm in der üblichen Kassette für ein Aufzeichnungsmedium. Das Grundteil 25 weist ein rechteckiges, flaches Plattenteil 28 und einen Flansch 29 zum Halten des Metallblattfederarms 24 auf.
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Die Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) ist symmetrisch zu einer Mittellinie (Mittelebene des Metallblattfederarms 24 längs der Auslenkrichtung) in den Fig. 5A und 5C. Die gleiche Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) kann daher für die rechten und linken Eingreiffinger 19 A, 19 B benutzt werden, indem man ihre Richtung gemäß Fig. 6 umdreht. Dementsprechend ist es nicht notwendig, die rechten und linken Eingreiffinger- Einrichtungen 21 (21 A, 21 B) getrennt herzustellen. Die Herstellungskosten reduzieren sich somit, weil die gleiche Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) für die rechten und linken Seiten benutzt werden kann. Außerdem wird das schwierige Kontrollieren der Teile vereinfacht.
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Die Stärke t 1 des Flansches 29 am Grundteil 25 wird auf einen Wert eingestellt, der der Stärke t 1 des plattenförmigen Teils 17 entspricht. Ferner besteht eine Beziehung d >t 2 zwischen der Tiefe d der Ausnehmungen 22 A und 22 B im plattenförmigen Teil 17 und der Stärke t 2 des flachen Plattenteils 28 am Grundteil 25. Diese Beziehung zwischen der Tiefe d und der Stärke t 2 wird bestimmt, so daß die oberen und unteren Flächen des Flansches 29 und die Eingreiffinger 19 mit den Flächen des plattenförmigen Teils 17, wie in den Fig. 7A und 7B gezeigt ist, zusammenfallen, und zwar so, daß das flache Plattenteil 28 vollständig in die Ausnehmung 22 hineinpaßt.
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Wie die Fig. 6 zeigt, werden die Eingreiffinger- Einrichtungen 21 A und 21 B mit Bezug auf das Verschlußteil 20 durch Schweißen oder Verkleben zusammengebaut, indem die rechteckigen, flachen Plattenteile 28 A und 28 B der Grundteile 25 A und 25 B in die Ausnehmungen 22 A und 22 B fein eingepaßt werden, wobei die Ausnehmungen 22 A und 22 B Formen haben, die denen der flachen Plattenteile 28 A und 28 B entsprechen, und die Flansche 29 A und 29 B in die Ausschnitte 23 A und 23 B eingepaßt werden, wie es durch die strichpunktierten Linien angedeutet ist, und zwar so, daß die Vorsprünge 19 A- 1 und 19B-1 der Eingreiffinger 19 A und 19 B den Außenseiten gegenüberstehen. In diesem Zusammenbaustadium ist das flache Plattenteil 28 niedriger als die Fläche des plattenförmigen Teils 17, wobei die oberen und unteren Flächen des Flansches 29 mit den Flächen des plattenförmigen Teils 17 gemäß Fig. 7B zusammenfallen. Auf diese Weise wird der Eingreiffinger 19 am spitzen Ende der Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) in eine genaue Lage gebracht, wobei die Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) am Verschlußhauptteil 20 besonders stark befestigt wird.
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Das Verschlußhauptteil 20 ist so gebaut, daß die Ausnehmungen 22 A und 22 B zum Anbringen der Eingreiffinger- Einrichtung 21 (21 A, 21 B) an der gleichen Seitenfläche vorgesehen wird. Dies dient zum Befestigen der Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) mit Bezug auf das Verschlußhauptteil 20, und zwar von der gleichen Seitenfläche (beispielsweise der Oberseite). Bei dieser Konstruktion ist es nicht erforderlich, die Seite des Verschlußhauptteils 20 umzukehren, um die Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) an einer Seite zu befestigen, nachdem die Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) an der anderen Seite angebracht ist. Das Zusammenbauen des Verschlußteils 12 ist dementsprechend vereinfacht.
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Im Verschlußteil 12 mit der beschriebenen Konstruktion sind die Eingreiffinger 19 A und 19 B in den in Fig. 3A angegebenen Stellen durch Federkräfte aufrechterhalten, die durch die Metallblattfederarme 24 A und 24 B ausgeübt werden. Die Vorsprünge 19 A-1 und 19 B-1 dieser Eingreiffinger 19 A und 19 B ergreifen jeweils die Ausnehmungen 16 A und 16 B, die in der Umhüllung 11 vorgesehen sind. Wenn die Kassette 10 (Hülle 11) in das Wiedergabegerät eingesetzt und dann aus diesem bei Wiedergabe des Aufzeichnungsmediums herausgezogen wird, treten die Eingreiffinger 19 A und 19 B des Verschlußteils 12 mit den Eingreif-Freigabegliedern 30 im Wiedergabegerät gemäß den gestrichelten Linien in Fig. 3A in Eingriff und werden nach innen gebogen. Die Vorsprünge 19 A-1 und 19 B-1 gleiten daher aus den Ausnehmungen 16 A und 16 B heraus. Der Eingriff zwischen dem Verschlußteil 12 und der Hülle 11 wird dadurch freigegeben und das Verschlußteil 12 im Wiedergabegerät durch Halteglieder 31 gehalten.
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Nachdem die Platte 15 in das Wiedergabegerät eingeschoben ist, wird das Verschlußteil 12 für eine relativ lange Zeit in obiger Lage aufrechterhalten, d. h. solange, bis die Platte entfernt ist, um wieder in die Kassette 10 aufgenommen zu werden. In der obigen Lage, bei der die Platte 15 eingeführt wird, sind die Eingreiffinger 19 (19 A, 19 B) nach innen auslenkbar, wobei eine elastische Verformung der Metallblattfederarme 24 erfolgt. Selbst wenn dementsprechend die obige Lage, bei der die Platte 15 eingeführt wird, für eine längere Zeit aufrechterhalten oder wenn das Wiedergabegerät unter extremen Bedingungen benutzt wird, bei welchen Temperatur und Feuchtigkeit hoch sind, werden die Metallblattfederarme 24 nicht permanent verformt. Wenn die Halterung durch die Eingreif-Freigabeglieder 30 freigegeben ist, wird der Metallblattfederarm 24 unmittelbar elastisch in seinen linearen Zustand zurückgeführt. Die Eingreiffinger 19 A und 19 B werden daher nach außen verformt, wobei die Vorsprünge 19 A-1 und 19 B-1 jeweils die Ausnehmungen 16 A und 16 B der Hülle 11 einnehmen. Das Verschlußteil 12 und die Hülle 11 werden daher leicht miteinander verbunden, so daß die Platte 15 in die Kassette 10 wieder aufgenommen wird.
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Die elastische Verformung der Metallblattfederarme 24 (24 A, 24 B) beim Laden der Platte 15 reagiert wie eine Widerstandskraft gegen den Einsatzvorgang in der Kassette 10. Dementsprechend ist etwas Widerstand vorhanden, wenn die Kassette 10 in das Wiedergabegerät eingesetzt wird. Bei der üblichen Kassette ist es erforderlich, die Stärke des Fingers einzustellen, wobei der Eingreiffinger 19 am spitzen Ende kleiner ist, um die erforderliche Einsatzkraft für die Kassette 10 zu reduzieren. Wenn die Stärke des Fingers jedoch auf einen kleinen Wert eingestellt wird, ist es schwierig, den Arm zu formen, so daß die Genauigkeit mit Bezug auf die Abmaße der Arme herabgesetzt wird. Überdies wird die Verbindung zwischen dem Verschlußteil 12 und der Hülle 11 instabil. Es war daher notwendig, dem Arm eine bestimmte Stärke zu geben, wobei eine Verbesserung durch Reduzierung der Einsatzkraft für die Kassette 10 nicht befriedigend durchgeführt werden konnte. In der beschriebenen Ausführungsform wird der Metallblattfederarm 24 benutzt. Auf diese Weise sind die Probleme mit Bezug auf die Formgebung des Armes und die instabile Verbindung zwischen dem Verschlußteil 12 und der Hülle 11 ausgeschaltet. Durch die Verwendung des Metallblattfederarms 24 (24 A, 24 B) von geeigneter Stärke kann überdies die benötigte Kraft zum Verformen der Eingreiffinger 19 (19 A, 19 B) in dem durch die gestrichelten Linien angegebenen Maße bis unter 80 g reduziert werden. Die erforderliche Einsatzkraft für die Kassette 10 wird daher reduziert und damit die Betriebscharakteristik verbessert.
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In der obigen Ausführungsform der Erfindung wird die Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) vom Verschlußhauptteil 20 getrennt vorbereitet. Die Eingreiffinger-Einrichtung 21 (21 A, 21 B) wird für das Verschlußhauptteil 20 zusammengebaut. Diese Konstruktion ist jedoch nicht auf die beschriebene Ausführungsform begrenzt. Der Eingreiffinger 19 (19 A, 19 B) und das Verschlußhauptteil 20 können durch Einsatzformen mit Bezug auf den Metallblattfederarm 24 (24 A, 24 B) gebildet werden. In diesem Fall wird der Metallblattfederarm 24 (24 A, 24 B) direkt vom Verschlußhauptteil 20 gehalten.