DE3216119A1 - Achssicherung fuer eine feststehende achse von umlaufenden teilen - Google Patents
Achssicherung fuer eine feststehende achse von umlaufenden teilenInfo
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Description
DIPL-ING. R. LEMCKE
DR.-ING. H. J. BROMMER
DR.-ING. H. J. BROMMER
AMALIENSTRASSE 28
KARLSRUHE 1
Witzenmann GmbH Metallschlauch-Fabrik Pforzheim, Östliche Karl-Frledrich-Straße 134. 7550 Pforzheim
Achssicherung für eine feststehende Achse von umlaufenden Teilen
Die Erfindung betrifft eine Achssicherung für eine feststehende Achse aus rostfreiem Stahl oder mit einer rostfreien
Beschichtung von umlaufenden Teilen, beispielsweise Maschinenteilen, Rollen von Rollenlagern, Förderbändern
od. dgl., wobei das Teil ggf. Über mindestens eine Hülse mit Gleitlagereigenschaften, beispielsweise
eine Hülse aus Polytetrafluoräthylen auf der Achse drehbar gelagert ist und wobei die Achsenden in Bohrungen
neben dem Teil angeordneter Wandungen der Achslagerung sitzen und durch mit den Wandungen zusammenwirkende Mittel
gesichert sind.
Im Zusammenhang mit derartig bekannten Achssicherungen 1st die Achse in Wandungsbohrungen eines Stahlgehäuses, eines
Maschinengestells, des Gestells einer Förderbahn Od. dgl.
gelagert und gegen Axialverschiebung durch außerhalb der Wandung auf die Achse aufgesetzte Sprengringe oder in
Achsbohrungen eingesetzte Splinte gegen Axialverschiebung gesichert, wobei zwischen den Sprengringen bzw.
Splinten und den Wandungen noch Scheiben eingesetzt sein müssen, damit der Korrosionsschutz des Gehäuses od. dgl.
nicht durch die Sprengringe bzw. Splinte beschädigt werden kann. Die bekannte Bauform hat jedoch zahlreiche
Nachteile. Einmal kann die Lagerung der Achse im Gehäuse od. dgl. bei aggressiven äußeren Einflüssen zur Bildung
von Passungsrost führen, der zum Gleitlager des auf der Achse gelagerten Teiles vordringen kann und dort zu einer
Beeinträchtigung der Lagereigenschaften führt oder das
Gleitlager zerstört.
Zum anderen führt die Axialsicherung durch Sprengringe, die wegen der Federeigenschaften aus Material bestehen
müssen, das ebenfalls nicht absolut rostfrei ist, im Laufe der Zeit zur Korrosion und dazu, daß die Axialsicherung
der Achsen nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit gewährleistet ist. Wählt man eine Axialsicherung durch
Splinte, so könnte man für die Splinte korrosionsfreie Materialien verwenden, die jedoch die Gestehungskosten
des Rollenlagers wegen der Sonderfertigung ungebührlich negativ beeinflussen würden.
Darüber hinaus muß die Länge der aus korrosionsbeständigem
oder korrosionsgeschütztem und damit teurem Material bestehenden Achsen so groß bemessen sein, daß außerhalb
des Gehäuses bzw. der die Achse lagernden Wandungen des Gehäuses genügend Platz bleibt, um für die Sprengringe
eine entsprechende Nut bzw. die Splinte eine entsprechende Bohrung an den Achsenden anzubringen und auch noch
Platz für die Unterlegscheiben zwischen Sprengring bzw. Splint und Gehäusewandung zu lassen. Ferner ergibt sich
so für beide Achsenden ein notwendiger Fertigungsaufwand, der bei der bekanntermaßen schwierigen Bearbeitung rostfreien
Stahles besonders ins Gewicht fällt.
Schließlich ergibt sich im Zuge der Montage bei den beidseits
bearbeiteten Achsenden ein Nachteil dadurch, daß durch die Unebenheiten im Zusammenhang mit der Nut bzw.
der Bohrung der Achsenden die Lagerhülse bzw. die Lagerhülsen des gelagerten Teiles beim Einstecken der Achse in
das Teil sowie auch eventuelle Korrosionsschutzmaßnahmen an den Bohrungen der Wandungen beschädigt werden können.
Man ist daher bisher gehalten, die an den Achsenden angebrachten Nuten bzw. Bohrungen äußerst sorgfältig und
stark zu entgraten, was ebenfalls fertigungstechnisch erheblich ins Gewicht fällt.
Hinzu kommt, daß die bekannten Sicherungen die Achse ausschließlich
in Axialrichtung sichern, wobei jedoch auch
das Bedürfnis besteht, die Achsen gegen Verdrehung innerhalb
der Lagerung gegenüber dem Gehäuse, der Maschinenwandung od. dgl. festzuhalten.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Achssicherung der eingangs genannten Art derart anders auszubilden bzw. abzuändern,
daß die Bildung von Rost, insbesondere Passungsrost verhindert ist, daß ferner eine Bearbeitung der Achsenden
weitestgehend vermieden ist, daß außerdem auch die Länge der Achse erheblich reduziert werden kann, sich also insgesamt
eine kostengünstigere und wartungsfreie Konstruktion ergibt und daß schließlich die Möglichkeit gleichzeitig
für entsprechende Bedarfsfälle eröffnet ist, die Achse auch gegenüber Verdrehen innerhalb ihrer Lagerung
zu sichern.
Diese Aufgabe ist ausgehend von einer Achssicherung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß an wenigstens einem Achsende in die Wandungsbohrung eine das Achsende aufnehmende Hülse aus rostfreiem Stahl
eingesetzt ist, daß die Hülse auf der dem Teil zugewandten Wandungsseite an der Wandung mit einer radialen, bundförmigen
Erweiterung anliegt und daß das auf der teilabgewandten Seite der Wandung gelegene freie Ende der Hülse
in formschlüssigen Eingriff mit dem Achsende gebracht ist.
Durch diese erfindungsgemäßen Maßnahmen ist ausgehend von der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe sichergestellt,
daß sich zwischen den Achsenden und den sie lagernden Wandungen kein Passungsrost mehr entstehen kann. Die Achsenden
sind also in einer Form gelagert, die negative Auswirkungen auf die Lagerung des auf der Achse drehbar oder
schwenkbar gelagerten Teiles nicht mehr ausüben können. Außerdem kann nunmehr die Achse in einer derart glatten
Form vorgefertigt sein, daß sie beim Einbau die Lagerhülse
bzw. die Lagerhülsen des drehbar oder schwenkbar gelagerten Teiles nicht mehr verletzen oder beeinträchtigen
kann, was sich als eine erhebliche Montageerleichterung herausstellt.
Durch die erfindungsgemäße Anwendung der genannten Hülse ist die Möglichkeit geblieben, das Gehäuse bzw. die Wandungen
aus normalem und damit kostengünstigem Stahl herzustellen. Darüber hinaus ersetzt die bundförmige Erweiterung
der Hülsen die bisher gegenüber den Wandungen erforderlichen Anlaufscheiben aus Edelstahl, so daß auch insofern
eine Vereinfachung und Verbilligung erreicht ist.
Ist die Achssicherung so ausgebildet, daß das freie Ende der Hülse über das Ende der Achse radial nach innen umgebördelt
ist, dann kann die Länge der Achse praktisch auf das Maß beschränkt werden, das durch den Abstand der Wandungen
einschließlich deren Materialstärke gegeben ist, wobei an der Achse Bearbeitungsvorgänge nicht mehr erforderlich
sind und sich die gegenüber dem Bekannten verkürzte
Ausbildung der Achse eine entsprechende Materialersparnis ergibt.
Bei einem anderen Falle kann das freie Ende der Hülse in eine endständige Umfangsnut der Achse radial zur Axialsicherung
nach innen eingebördelt sein, womit sich die Möglichkeit ergibt, diese Maßnahme nur an einem Achsende vorzunehmen,
so daß gegenüber dem Bekannten die Bearbeitungsnotwendigkeit der Achse immerhin auf die Hälfte herabgesetzt
ist und sich außerdem wiederum eine Möglichkeit zur verkürzten Ausbildung der Achse ergibt, indem diese
auf der anderen, nicht bearbeiteten Seite nur gerade so lang ausgebildet sein muß, daß sie im Gehäuse ihr Lager
findet.
In allen Fällen ergibt sich außerdem, daß die Achse, soweit sie durch das zu lagernde Teil und dessen Lagerhülsen
geschoben werden muß, glattwandig ausgebildet ist, so daß eine Beschädigung der Lager nicht eintreten kann.
Außerdem hat sich erwiesen, daß die erfindungsgemäße Achslagerung und -montage trotz der vorgesehenen Hülsen kostengünstiger
und einfacher ist als die Maßnahmen, die mit der bekannten Axialsicherung verbunden sind.
In Weiterbildung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe und Aufgabenlösung ist es möglich, daß das Hülsenende
mit einem Teil seines Umfanges in eine Umfangsausnehmung
des Achsendes zur ggf. zusätzlichen Drehsicherung der Achse eingreift oder eingebördelt ist, und daß die
Hülse gegenüber der Wandung gegen Verdrehen gesichert ist.
Zu diesem Zwecke kann beispielsweise das freie Ende der Hülse in die Ausnehmung der Achse eingebogen oder mit einem
ausgestanzten bzw. ausgeschnittenen Lappen in die Ausnehmung der Achse eingebördelt sein, so daß sich die Achse
nicht mehr gegenüber der Hülse drehen kann. Damit andererseits zum gleichen Zwecke die Hülse sich nicht mehr gegenüber
der Wandung drehen kann, ist diese in geeigneter Weise gegenüber der Wandung gegen Drehen festgelegt. Dies
kann beispielsweise dadurch geschehen, daß die aus dem Hülsenende ausgestanzte Nase bezüglich der durch ihre Einschnitte
gebildeten Fußpunktes so weit nach innerhalb der Wandung zurückgesetzt ist, daß sie gleichzeitig in eine
an der zugeordneten Stelle in der Wandung gebildete Ausnehmung eingreifen kann.
Für alle vorbeschriebenen Fälle kann es zweckmäßig sein, daß zwischen gelagertem Teil und benachbarter Wandung bzw.
bundförmiger Erweiterung der Hülse eine Anlaufscheibe aus Polytetrafluoräthylen angeordnet ist. Dabei ist es besonders
vorteilhaft, wenn die Anlaufscheibe einstückig mit der Hülse mit Gleitlagereigenschaften verbunden ist, über
die das gelagerte Teil auf der Achse drehbar gelagert 1st.
Schließlich kann es zweckmäßig sein, daß die bundförmige
Erweiterung der Hülse einen von ihrem Umfang ausgehenden, zylindrischen, die Anlaufscheibe umfangenden Fortsatz aufweist.
Dieser ohne Schwierigkeiten vorsehbare Fortsatz dient dazu, die Lagerung im Bereich der Anlaufscheibe
gegen von außen eindringende Verschmutzung zu schützen.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen, die auf der Zeichnung dargestellt sind. Dabei wird
aus Gründen der Vereinfachung und Übersichtlichkeit nur noch auf die Konstruktionen von Rollenlagern von Rohrleitungen,
Apparaten od. dgl. Bezug genommen, ohne daß dadurch die Erfindung beschränkt sein soll. In der Zeichnung
zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Erfindung mit
einem Rollenlager mit zylindrischer Lagerrolle im Schnitt durch die Lagerachse;
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform in der Darstellung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform in der Darstellung
gemäß Fig. 1;
Fig. 4 eine vierte Ausführungsform in der Darstellung
gemäß Fig. 1 und
Flg. 5 die Achslagerung in einem Gehäuse in teilweiser Ansicht mit einer Drehsicherung für die Achse.
Fig. 1 zeigt ausschnittweise ein Rollenlagergehäuse 1 mit Wandungen 2, 3, in deren Bohrungen eine Achse 4 aufgenommen
ist, auf der über Lagerhülsen 5 eine Rolle 6 drehbar
gelagert ist, auf die sich eine nicht dargestellte Last beispielsweise in Form eines Rohres abstützt. Die
Rolle ist hier und auch in den nachfolgenden Beispielen als zylindrische Rolle dargestellt. Selbstverständlich
kann die Rolle auch beispielsweise eine Kegelrolle sein, wie dies an sich bei Rollenlagern für bestimmte Verwendungszwecke
bekannt ist.
Die Achse 4 sitzt in den Bohrungen der Gehäusewandungen 2 und 3 Über Hülsen 7 und 8 aus rostfreiem Stahl, die auf
der der Rolle 6 zugewandten Wandungsseite an der Wandung mit einer radialen, bundförmigen Erweiterung 9 und 10 anliegen.
Die auf der rollenabgewandten Seite der Wandungen 2, 3 liegenden Enden der Hülsen 7, 8 werden um die
Enden der Achse 4 umgebördelt, was in Fig. 1 auf der linken Seite in fertigem Zustand dargestellt ist, während
auf der rechten Seite noch der Zustand vor dem Umbördeln ersichtlich ist. Durch das Umbördeln der freien Enden der
Hülsen 7t 8 wird die Achse 4 gegenüber dem Gehäuse 1 bzw.
den Wandungen 2, 3 in Axialrichtung eingefangen und festgehalten. Dadurch, daß die Hülsen 7, 8 aus Edelstahl be-
stehen, kann das Gehäuse 1 aus normalem Stahl hergestellt sein, ohne daß zwischen Gehäuse 1 und Achse 4 Passungsrost
entstehen kann. Außerdem kann die Achse 4 in ihrer Länge praktisch auf den Abstand zwischen den Wandungen 2, 3 eingerichtet
sein, da ein überstehendes Ende zur Anbringung von Befestigungsmitteln nicht mehr erforderlich ist.
Dadurch, daß die Hülsen 7» 8 bundförmige Erweiterungen 9,
10 aufweisen, ist eine plane Anlaufebene für die Rolle 6
geschaffen, gegen die sie über Anlaufscheiben 11, 12 aus
Polytetrafluoräthylen abgestützt sein kann.
Unterhalb der Schnittdarstellung in Fig. 1 ist vereinzelt
dargestellt eine der Hülsen 7, 8 in ihrem Zustand vor dem Einbau zusammen mit dem einstückig angeformten Bund 9,
Die Montage der Rolle 6 am Beispiel der Fig. 1 geschieht
in einfacher Weise dadurch, daß nach Einsetzen der Hülsen 7, 8 die Achse 4 durch die Rolle 6 geschoben wird,
woraufhin dann die Hülsen 7, 8 bezüglich ihrer freien Enden nach innen umgebördelt werden. Damit ist die korrosionsfreie
Axialsicherung für die Rolle 6 und deren Achse 4 hergestellt, ohne daß die Gefahr besteht, daß beim
Durchstecken der Achse 4 durch die Lagerbohrung der Rolle 6 und deren Lagerhülsen 5 dort eine Beschädigung
durch Ankratzen od. dgl. erfolgen kann.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 2 entspricht weitestgehend
der anhand der Fig. 1 beschriebenen, weshalb insoweit auch die Bezugszeichen gemäß Fig. 1 wiederholt und auf
deren erneute Erläuterung verzichtet ist. Der Unterschied gegenüber Fig. 1 besteht bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 2 darin, daß die Hülsen 13, 14 mit Bund 15, 16 endständig nicht einen geschlossenen, zylindrischen Querschnitt
aufweisen, sondern lediglich einzelne, symmetrisch über den Umfang verteilte Nasen 17, 18, die zum Abschluß
der Montage um die Enden der Achse 4 gelegt werden.
Bei dem Beispiel gemäß Fig. 3 ist die Achse 20 nur auf einer Seite mit einer Umfangsnut 21 versehen, in die eine
in der Wandung 23 eingesetzte Hülse 22 eingebördelt ist und damit die Achse 20 in Axialrichtung sichert bzw. festhält.
Die Hülse 22 hat wiederum einen radialen Bund 24 innerhalb der Wandung 23. Zur endgültigen axialen Arretierung
ist die Hülse 22 in Axialrichtung gestaucht, wie dies in Fig. 3 auf der unteren Seite der Achse ersichtlich
ist.
Auf diese Weise kann die Achse mit ihrem rechten glatten
Ende 25 bei der Montage durch die Lagerung der Rolle geschoben werden, ohne daß damit eine Beschädigungsgefahr
verbunden ist. Das glatte Ende 25 ist dann in der nach außen glatt offenen Hülse 26 gelagert, die wiederum in
der zugeordneten Wandung sitzt, ohne daß es dort zur Axial-
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sicherung noch zusätzlicher Maßnahmen bedürfte.
Im vorliegenden Falle sind die Lagerhülsen 27, 28 für die
Rolle 26 einstückig mit Anlaufscheiben 29, 30 verbunden,
wobei die Anlaufscheibe 29 gegen den Bund 24 der Hülse geht, während bezüglich der Anlaufscheibe 30 gegenüber
der Gehäusewandung 26 noch eine Scheibe 31 aus rostfreiem
Stahl zwischengelegt ist.
Fig. 4 zeigt eine Ergänzung der AusfUhrungsform, die anhand
der Fig. 1 bis 3 beschrieben sind, weshalb insoweit auf Einzelheiten nicht mehr eingegangen werden soll. Die
Ergänzung besteht darin, daß die Hülse 32, 33 ausgehend von ihrem radialen Bund 34, 35 einen zylindrischen, die
Anlaufscheibe 36, 37 umfangenden Fortsatz 38, 39 aufweisen,
durch den die Anlaufscheiben 36, 37 und damit die Lagerung der Rolle 40 gegen Verschmutzung von außen geschützt
sind.
Fig. 5 zeigt ausschnittweise die Lagerung einer Achse 41 zwischen Wandungen 42, 43, wobei die Achse 41 in der Wandung
42 wiederum über eine Hülse 44 der bereits beschriebenen Art aus Edelstahl sitzt, ohne daß hier eine Axialsicherung
gegeben ist.
In der Wandung 43 sitzt die Achse 41 über eine Hülse 45.
Wie im rehhten Teil der Fig. 5 dargestellt, hat die Hülse 45 einen ausgeschnittenen Lappen 46, der in eine
Ausnehmung 47 der Achse 41 eingebogen ist und die Achse
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dadurch sowohl gegen Axialverschiebung als auch gegen Verdrehung sichert. Damit die Hülse 45 auch gegenüber der
Wandung 43 gegen Verdrehung gesichert ist, hat die Wandung 43 bei 48 eine Ausnehmung, in die der Lappen 46 gleichzeitig
eingebogen ist.
Auf diese Weise ist die Achse 41 sowohl gegen Axialverschiebung als auch gegen Verdrehung gesichert. Sollte die
Gefahr bestehen, daß sich die Achse 41 in bezogen auf Fig. 5 Richtung nach links verschiebt, so kann dies in
einfacher Weise dadurch verhindert werden, daß die Achse mit einem im Durchmesser reduzierten Achsstumpf 49 in der
Hülse 44 sitzt, wodxurch die Arbeit des Umbördelns der
Hülse 44 in der anhand der vorhergehenden Figuren beschriebenen Weise überflüssig ist.
Selbstverständlich gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die anhand der Fig. 1 bis 5 dargestellten Achslagerungen
gegen Verdrehen zusätzlich zu sichern. Anhand des Gegenstandes der Fig. 1 kann dies beispielsweise dadurch geschehen,
daß die Achse 4 auf einer Seite über ihren Umfang eine Einkerbung aufweist, in die die benachbarte Hülse
oder 8 zusätzlich entsprechend eingedrückt ist. Anhand des Beispieles der Fig. 2 kann an einem Achsende eine entsprechende
Ausnehmung vorgesehen sein, wobei dann eine der Nasen 17, 18 in diese Nase tiefer eingebördelt ist als die
übrigen Nasen, die nur der Axialsicherung dienen.
Anhand der Fig. 3 und 4 lassen sich entsprechende Maßnahmen vornehmen, wie sie bei den Fig. 1 und 2 vorstehend
beispielhalber erwähnt sind. Selbstverständlich muß in allen Fällen dafür gesorgt werden, daß die Hülsen auch
gegenüber den Wandungen drehgesichert sind, wozu Fig. 5 ein Beispiel gibt, das jedoch auf zahlreiche bekannte
Arten in anderer Form ersetzt werden kann. So kann auch beispielsweise vorgesehen sein, daß die Hülsen bei zylindrischer
Innenkontur eine mehreckige Außenkontur haben, mit denen sie in den zugeordneten Wandungen sitzen.
Claims (11)
- PATENTANWÄLTEDIPL-ING. R. LEMCKE (13065/66) L/BzDR.-ING. H. J. BROMMERAMALtENSTRASSE 28KARLSRUHE 1Witzenmann GmbH Metallschlauch-Fabrik Pforzheim, östliche Karl-Friedrich-Straße 134. 7530 PforzheimPatentansprüche( 1J Achssicherung für eine feststehende Achse aus rostfreiem Stahl oder mit einer rostfreien Beschichtung von umlaufenden Teilen, beispielsweise Maschinenteilen, Rollen von Rollenlagern, Förderbahnen od. dgl., wobei das Teil ggf. über mindestens eine Hülse mit Gleitlagereigenschaften, beispielsweise eine Hülse aus Polytetrafluoräthylen auf der Achse drehbar gelagert ist und wobei die Achsenden in Bohrungen neben dem Teil angeordneter Wandungen der Achslagerung sitzen und durch mit den Wandungen zusammenwirkende Mittel gesichert sind,
dadurch gekennzeichnet,daß an wenigstens einem Achsende in die Wandungsbohrung eine das Achsende aufnehmende Hülse (7, 8; 13, 14; 22; 32, 33; 44, 45) aus rostfreiem Stahl eingesetzt ist, daß die Hülse auf der dem Teil (6, 26, 40) zugewandten Wandungsseite an der Wandung (2, 3; 23, 26; 42, 43) mit einer radialen, bundförmigen Erweiterung (9, 10; 15, i6j 24; 34, 35) anliegt und daß das auf der teilabgewandtenSeite der Wandung gelegene freie Ende der Hülse in formschlüssigen Eingriff mit dem Achsende gebracht ist. - 2. Achssicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Hülse (7, 8; 32, 33) Über das Ende der Achse (4) zur Axialsicherung radial nach innen umgebördelt ist.
- 3. Achssicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Hülse (22) in eine endständige Umfangsnut (21) der Achse (20) zur Axialsicherung radial nach innen eingebördelt ist.
- 4. Achssicherung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der die Wandung (23) außen überragende zylindrische Teil der Hülse (22) nach dem Einbördeln in Richtung auf die Wandung gestaucht ist.
- 5. Achssicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Hülse (45) mit einem Teil seines Umfanges in eine Umfangsausnehmung (47) des Achsendes zur ggf. zusätzlichen Drehsicherung der Achse (41) eingreift oder eingebördelt ist und daß die Hülse gegenüber der Wandung (43) gegen Verdrehen gesichert ist.
- 6. Achssicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Hülse (7, 8; 32, 33; 44) als geschlossen umlaufender Zylinder ausgebildet ist.
- 7. Achssicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Hülse (13, 14; 34, 35) durch wenigstens eine Nase gebildet ist,
- 8. Achssicherung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Nasen gleichmäßig auf dem Zylinderumfang verteilt sind.
- 9. Achssicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Teil (6, 26, 40) und benachbarter Wandung (2, 3; 23, 26) bzw. bundförmiger Erweiterung (9, 10; 15, 16; 24; 34, 35) der Hülse (7, 8; 13, 14; 22, 26; 32, 33; 44, 45) eine Anlaufscheibe (11, 12; 29, 30; 36, 37) aus Polytetrafluoräthylen angeordnet ist.
- 10. Achssicherung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich-net, daß die Anlaufscheibe (29, 30) einstückig mit der Hülse (27, 28) mit Gleitlagereigenschaften verbunden ist.
- 11. Achssicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bundförmige Erweiterung (34, 35) der Hülse (32, 33) einen von ihrem Umfangausgehenden, zylindrischen, die Anlaufscheibe (36, 37) umfangenden Fortsatz (38, 39) aufweist.
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