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Übergabeeinrichtung für einen Förderer
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Die Erfindung betrifft eine Übergabeeinrichtung für einen Förderer,
die zwischen einem Zubringerförderer und einem in Reihe damit befindlichen Abnahmeförderer
zum selektiven Übergeben von auf dem Zubringerförderer transportierten Gegenständen
auf den Albnahmeförderer angeordnet ist.
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Anwendungszweck der erfindungsgemäßen Übergabeeinrichtung ist insbesondere
das Ubergeben von folienartigen Packungen aus einer Blasenverpackmaschine von einem
Lieferförderer auf einen in Transportrichtung dahinter angeordneten Sammelfördere
r.
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Als ein zusammen mit einer Blasenverpackmaschine verwendeter Förderer
ist bisher eine Übergabefördereinrichtung mit einer Austragefunktion verwendet worden,
welche die Packungen auf halbem Wege freigibt oder abwirft. Ein Beispiel einer derartigen
Ubergabefördereinrichtung ist ein Bandförderer, welcher Packungen von einem Zubringerförderer
auf seinem Förderband aufnimmt und diese einem Abnahmeförderer übergibt. Eine Ubergabefördereinrichtung
dieser Art weist jedoch den Nachteil auf, daß zwischen dem Förderband und den Packungen
ein Schlupf auftritt, der den einwandfreien und reibungslosen Betrieb stört.
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Zur Uberwindung dieses Nachteils ist eine verbesserte Ubergabeeinrichtung
eingesetzt worden, deren Auitoau Ketenförderer mit Mitnehmerstiften oberhalb der
Packungsübergabefläche eines selektiven Austragetors aufweist, so daß die zu transportierenden
Packungen von den Mitnehmerstiften in Transportrichtung geschoben und sicher gefördert
werden. Da jedoch die Kettenförderer oberhalb der Förderer fläche angeordnet sind,
weist eine Übergabeeinrichtung dieser Art ebenfalls erhebliche Nachteile auf, und
zwar die folgenden:
(a) Von den erhöht angeordneten Kettenförderern
kann Abfallöl, Staub oder Schmutz auf die Förderfläche der Packungen herabfallen,
so daß die Erscheinung der Packungen beeinträchtigt wird.
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(b) Durch die Anordnung der Kettenförderer oberhalb der Förderfläehe
ergeben sich Schwierigkeiten bei der Reinigung der Förderfläche.
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(c) Die Anordnung der Kettenförderer oberhalb der Förderfläche führt
zu Schwierigkeiten bei der Überwachung des Fördervorgangs.
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Aufgabe der Erfindung ist es demgemäß, eine Übergabeeinrichtung für
einen Förderer vorzusehen, bei dem eine Beeinträchtigung der Erscheinung bzw. ein
Verschmutzen des Förderguts weitgehend vermieden wird, der Förderbetrieb leicht
überwachbar ist und die Ubergabe von Gegenständen vom Zubringerförderer zum Abnahmeförderer
in zuverlässiger und sicherer Weise stattfindet.
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Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ergibt sich aus den Patentansprüchen.
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Die erfindungsgemäße Übergabeeinrichtung für einen Förderer, die zwischen
einem Zubringerförderer und einem in Reihe damit befindlichen Abnahmeförderer zum
selektiven Übergeben von auf dem Zubringerförderer transportierten Gegenstanden
auf den Abnahmeförderer angeordnet ist, umfaßt ein Tor, eine Schleuse oder eine
Klappe, das bzw. die selektiv eine Übergabe- oder eine Austragestellung einnehmen
kann, Endlosketten, die mit in einer Mehrzahl vorgesehenen, im vorbestimmten Abstand
zueinander angeordneten Gegenstandsmitnehmern versehen sind, und Antriebs- und Leerlaufkettenzahnräder
für die Endlosketten, wobei die Antriebs mittel für das Tor, die Schleuse bzw. die
Klappe, die Endlosketten und die Kettenzahnräder
alle unterhalb
der Gegenstandsförderfläche unter gebracht sind, so daß ein Herabfallen von Staub
und Schmutz aus dem Mechanismus auf die Förderfläche oder das darauf befindliche
Fördergut vermieden wird.
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Anhand der Figuren soll die Erfindung an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden. Es zeigen: Fig. 1 einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße
Übergabeeinrichtung für einen Förderer entlang der Linie 1-1 der Fig. 2; Fig. 2
einen Querschnitt entlang der Linie II-II der Fig. 1; Fig. 3 eine Teildraufsicht
auf die Übergabeeinrichtung, bei der Führungsplatten und Seitenführungen entfernt
worden sind; Fig. 4 einen vergrößerten Teilquerschnitt entlang der Linie IV-IV der
Fig. 1 und Fig. 5 eine Draufsicht auf die Führungsplatten und das Tor.
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In den Fig. 1 bis 5 ist eine erfindungsgemäße Übergabeeinrichtung
1 für einen Förderer zusammen mit einem Teil eines Zubringerförderers 5 und eines
Abnahmeförderers 6, die von getrennten (nicht gezeigten) Antrieben angetrieben werden,
gezeigt. Die Übergabeeinrichtung 1 umfaßt eine bewegbare Welle lt, die im wesentlichen
im rechten Winkel zur Förderrichtung von Gegenständen wie folienartigen Packungen
(nachfolgend einfach als packungen bezeichnet) in zwei Lagern 110 und lii oberhalb
eines Maschinenrahmens 10 drehbar gelagert ist, und eine feststehende Welle 12,
die parallel zur bewegbaren oder drehbaren Welle 11 oberhalb des Rahmens 10 befestigt
ist.
Ein Paar Leerlaufkettenzahnräder 51, 51a des Zubringerförderers 5 sind drehbar an
der bewegbaren oder drehbaren Welle 11 befestigt. Ferner sind ein Paar Leerlaufkettenzahnräder
13, 13a für die Übergabeeinrichtung 1 drehbar an der bewegbaren Welle 11, mit den
Kettenzahnrädern 51, 51a dazwischenliegend, befestigt.
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Eine Führungsplatte 53, auf die die Packungen aufgelegt werden und
auf der die Packungen geführt werden, ist oberhalb desLaufwegs von Endlosketten
52 und 52a angeordnet, welche die Kettenzahnräder 51 bzw. 51a des Zubringerförderers
5 umlaufen. Ein Tor 20mit einer selektiven Austragefunktion ist mittels eines Stifts
21 (Fig. 5) schwenkbar am Übergabeende oder Austrageende (das rechte, in der Fig.
1 gesehene Ende) der Führungsplatte 53 unterhalb der Förderfläche schwenkbar gelagert.
Auf der Führungsplatte 53 befindliche Packungen m werden von Mitnehmern 54 und 54a,
die die Form von Klinken, Stiften oder Rippen aufweisen können und im vorbestimmten
Abstand voneinander an den Endlosketten 52 und 52a befestigt sind, in Richtung des
Pfeils X transportiert.
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Ein Hebel 26 ist an der bewegbaren Welle 11 befestigt und über ein
Verbindungsglied 22 mit dem Tor 20 verbunden. Ein Arm 23 ist an einem Ende (das
linke Ende in der Fig. 3) der bewegbaren Welle 11 befestigt und mit einer Kolbenstange
24a eines Zylinders 24 verbunden, der schwenkbar am Rahmen 10 befestigt ist. Durch
die Rotation der vom Betätigungszylinder 24 angetriebenen, bewegbaren Welle II läßt
sich das Tor 20 zwischen einer Ubergabestellung und einer Austragestellung (die
in der Fig. 1 mit durchgezogenen bzw. gestrichelten Linien dargestellt sind) hin
und her bewegen. Das Tor 20 kann sich somit wahlweise in einer der zwei Stellungen
befinden. Die bewegbare Welle II, der Hebel 26 und das Verbindungsglied 22 bilden
einen Betätigungsmechanismus für das Tor 20.
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Ein Paar Leerlaufkettenzahnräder 61, 61a des Abnahmeförderers 6 und
ein Paar Leerlaufkettenzahnräder 14, 14a der Ubergabefördereinrichtung 1 sind drehbar
an der feststehenden Weile 12 befestigt, wobei die Kettenzahnräder 61, 61a zwischen
den Kettenzahnrädern 14, 14a liegen. Oberhalb des Laufwegs von Endlosketten 62,
62a des Abnahmeförderers 6 ist eine Führungsplatte 63 angeordnet, auf der die Packungen
m von Mitnehmern 64 und 64a, die die Form von Stiften, Klinken oder Rippen aufweisen
können und die in vorbestimmten Abständen voneinander an den Endlosketten 62 bzw.
62a befestigt sind, geschoben und in h ichtungdes Pfeils Vorwärts transportiert
werden.
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Der vorbestimmte Abstand zwischen zwei benachbarten Mitnehmern 64
oder 64a ist größer als der vorbestimmte Abstand zwischen zwei benachbarten Mitnehmern
54 oder 54a des Zubringerförderers 5.
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Eine Antriebswelle 15 ist am unteren Teil des Rahmens 10 parallel
zur bewegbaren Welle 11 liegend in einem Lager 112 und 113 drehbar gelagert. Zwei
Antriebskettenzahnräder 16, 16a sind an der Antriebswelle 15 im gleichen Abstand
voneinander befestigt, wie der Abstand zwischen den beiden Leerlaufkettenzahnrädern
13, 13a. Eine Endloskette 17 umläuft die Leerlaufkettenzahnräder 13 und 14 und das
Antriebskettenzahnrad 16 und eine E ndloskette 1 7a umläuff die Leerlaufkettenzahnräder
1 3a und 1 4a und das Antriebskettenzahnrad 16a. Mitnehmer 18 und 18a, die die Form
von Stiften, Klinken oder Rippen aufweisen können, sind an den Endlosketten 17 bzw.
1 7a in einem vorbestimmten Abstand voneinander befestigt, der größer. ist als der
vorbestimmte Abstand zwischen den Mitnehmern 64 und 64a des Abnahmeförderers 6.
Der Abstand W zwischen denEndlosketten 17 und 17a ist breiter als die Breite w einer
Packung, wie dies in der Fig. 4 gezeigt ist, so daß die Packung durch das Tor 20
nach unten fallen kann. Zu diesem Zweck weisen die Mitnehmer 18, 18a eine gebogene
oder gekrümmte Form auf. Seitenführungen für die Packwlgell sind Illit den 13czugszeicllen
l9 und 19a bezeichnet.
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Ein Kettenzahnrad 31 ist an einem Ende (das linke Ende in der Fig.
2) der Antriebswelle 15 über eine Drehkeilkupplung 30 bekannter Bauart befestigt.
Das Kettenzahnrad 31 ist über eine Endloskette 34 mit einem Kettenzahnrad 33 verbunden,
das an einer Übertragungswelle 32 befestigt ist, die vom Antrieb des Zubringerförderers
5 angetrieben wird. Die Drehkeilkupplung 30 ist eine in bestimmter Stellung ein-
oder auskuppelnde Kupplung bekannter Art, die das Kettenzahnrad 31 und die Antriebswelle
15 nur dann miteinander in oder außer Eingriff bringt, wenn ein Betätigungssignal
von außen erhalten wird und sich ein Punkt am Kettenzahnrad 31 oder an der Antriebswelle
15 in einer bestimmten Lage befindet. Dementsprechend ist keine weitere Beschreibung
der Bauweise der Drehkeilkupplung 30 erforderlich. Wird der Betrieb des Abnahmeförderers
6 eingestellt und der Drehkeilkupplung 30 ein Auslösesignal zugeführt, dann verbleibt
die Übergabeeinrichtung 1 so lange in Betrieb, bis die Antriebswelle 15 ihre vorbestimmte
Stellung erreicht und wenn sich ein über die Packungsförderfläche hinaus nach oben
ragender Mitnehmer am Tor 20 vorbeibewegt hat, dann gibt die Kupplung 30 das Kettenzahnrad
31 und die Antriebswelle 15 frei, so daß der Umlauf der endlosen Kette eingestellt
wird.
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Das Bezugszeichen 40 bezeichnet einen Einfülltrichter oder ein Einfüllgefäß
für die Aufnahme von Packungen, die durch das Tor 20 ausgetragen werden. Das Bezugszeichen
35 bezeichnet ein Kettenzahnrad, welches an einem Schwenkhebel 36 drehbar befestigt
ist und dazu dient, die Kette 34 zu spannen.
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Befinden sich bei einer Ubergabeeinrichtung der vorstehend beschriebenen
Bauart der Zubririgerförderer 5 und der Abnahmeförderer 6 gleichzeitig in synchronisiertem
Betrieb, dann nimmt das Tor 20 die in der Fig. 1 mit durchgezogenen Linien dargestellte
Lage ein und die Drehkeilkupplung 30 kommt mit der Antriebswelle 15 in
Eingriff
und versetzt diese in Umdrehung, so daß die Endlosketten 17 und 1 7a in Richtung
des Pfeils Z in Umlauf versetzt werden.
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Hierdurch wird eine vom Zubringerförderer 5 transportierte Packung
m von den Mitnehmern 18 und 18a auf die Führungsplatte 63 des Abnahmeförderers 6
gegeben und von den Mitnehmern 64 und 64a in Richtung des Pfeils Y weitertransportiert.
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Wild der Betrieb eingestellt, wobei gleichzeitig der Abnahmeförderer
6 zum Stillstand kommt, wird ein Stopsignal als Lösesignal der Drehkeilkupplung
30 übertragen, welche dann, wenn die Antriebswelle 15 die vorbestimmte Stellung
eingenommen hat, die Antriebswelle 15 und das Kettenzahnrad 31 voneinander löst
und außer Eingriff bringt, so daß die Antriebswelle 15 angehalten wird. Hierbei
werden die Mitnehmer 18 und 18a der Übergabeeinrichtung 1, die oberhalb der Packungsförderfläche
herausragen, weiterbewegt und nach dem Vorbeilaufen am Tor 20 oder an der (rechts
in der Fig. 11 mit A bezeichneten Position angehalten, so daß die Mitnehmer 18 und
18a einer Packung nicht im Wege stehen. Werden die Endlosketten 17 und 1 7a abgestoppt,dann
wird die bewegbare Welle 11 vom Zylinder 24 betätigt, so daß das Tor 20 in die in
der Fig. 1 mit gestrichelten Linien dargestellte Stellung bewegt wird. Dementsprechend
wird eine vom Zubringerförderer 5 transportierte Packung m in den Einfülltrichter
oder das Einfüllgefäß 40 geworfen.
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Wird nach dem Stillstand der Abnahmeförderer 6 wieder in Bewegung
gesetzt, dann werden innerhalb von wenigen Sekunden der Zubringerförderer 5 und
der Abnahmeförderer 6 in Synchronbetrieb versetzt und ein Eingriffssignal an die
Drehkeilkupplung 30 übertragen, welche dann, wenn der bestimmte Punkt am Kettenzahnrad
31 die vorbestimmte Lage erreicht, die Antriebswelle 15 und das Kettenzahnrad 1
miteinander in Eingriff bringt und verbindet. Wird die
ÜberFbeeinrichtung
1 in Betrieb gesetzt, dann nimmt das Tor 20 die in der Fig. 1 mit durchgezogenen
Linien dargestellte Stellung ein. Infolge des Eingriffs der Drehkeilkupplung 30
wird die richtige relative Lage der Mitnehmer des Zubringerförderers 5 und des Abnahmeförderers
6 zu den Mitnehmern der Übergabeeinrichtung 1 hergestellt.
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Wie aus der vorstehenden Beschreibung hervorgeht, ergibt die erfindungsgemäße
Ubergabeeinrichtung mehrere erhebliche V orte ile, z. B.: (a) Da die Endlosketten,
der Kettenantriebsmechanismus und der Torbetätigungsmechanismus unterhalb der Förderfläche
der Packungen angeordnet sind, werden die Packungen und die Förderfläche vor einem
Verschmutztwerden infolge eines Herabfallens von Abtallöl, Ölspritzern, Staub oder
Schmutz aus den erwähnten Mechani:;men geschützt.
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(b) Da die Übergabe fläche für das Fördergut nicht vom Förderermechanismus
umgeben ist, läßt sich die Übergabe fläche leicht überwachen und reinigen.
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(c) Der Ubergabevorgang wird von den Mitnehmern in zuverlässiger Weise
durchgeführt.
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(d) Da die Ubergabeeinrichtung über die Drehkeilkupplung mit dem Antrieb
des Zubringerförderers verbunden ist, lassen sich auch bei einem unvorhergesehenen
oder unerwarteten Anhalten des Abnahmeförderers die Mitnehmer der Ubergabeeinrichtung
in einer Stellung abstoppen, in der sie die Zubringerfunktion des Zubringerförderers
nicht hindern. Ein unerwünschtes Aufstapeln des Förderguts auf der Förderbahn oder
ein seitliches Entweichen
und Herausfallen des Förderguts findet
nicht statt.
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Während die Erfindung anhand eines spezifischen Ausführungsbeispiels
erläutert worden ist, bei dem sie zum Fördern von folienartigen Verpackungen oder
Blasenverpackungen angewendet wird, ist es für einen Fachmann ersichtlich, daß die
Erfindung auch zum Fördern von Packungen anderer Art oder flachen Gegenständen in
technologisch äquivalenter Weise anwendbar ist.
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Anstelle der in dem vorstehenden Ausführungsbeispiel erwähnten Ketten
lassen sich auch in äquivalenter Weise rutschfeste Bander oder Gurte, z. B. mit
Zähnen versehene Bänder, verwenden.
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