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Reibraucherzeuger
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Die Erfindung betrifft einen Reibraucherzeuger für eine zur Rauchbehandlung
von Fleich- und Wurstwaren vorgesehene Räucherkammer mit weiteren, im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 genannten Merkmalen.
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Bei einem Reibraucherzeuger entsteht der für die Räucherbehandlung
benutzte Rauch als Folge der Reibungshitze zwischen einem drehbar angetriebenen
Reibrad und einem an dieses andrückbaren Holzstücks, z.B. einem Kantholz, das die
Rauchgase abgibt, die z.B. mittels eines Gebläses durch einen Kanal in die Räucherkammer
geleitet werden.
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In typischer Bauweise ist bei bekannten Reibraucherzeugern das Reibrad
im unteren Teil des Gehäuses angeordnet, und oberhalb dieses Reibrades ist eine
Führungsvorrichtung vorgesehen, in der das zur Rauchentwicklung ausgenutzte Holzstück,
z.B. ein Kantholz mit einem quadratischen 80 x 80 mm-Querschnitt, das eine Ausgangslänge
von ca. 70 bis 100 cm hat, mit Spiel vertikal verschiebbar geführt ist. Damit das
auf
dem Reibrad stehende Kantholz. auch wenn es schon größtenteils verbraucht ist, mit
einer zur Erzeugung der erforderlichen Reibungshitze hinreichenden Mindestkraft
in Anlage mit dem Reibrad gedrückt wird, wird das Kantholz mit einem seinerseits
in dessen Führung verschiebbaren Gewicht beschwert Nachteilig bei solchen Reibraucherzeugern
ist zum einen das umständliche Einsetzen des relativ schweren Gewichts und zum anderen
auch die mit den Vibrationen des Gewichtes, das an die in der Regel aus Stahl bestehenden
Führungsprofile der Kantholzführung anschlägt, verbundene erhebliche Geräuschentwicklung.
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Es kommt hinzu, daß das Anlaufen des Antriebsmotors, der das mit dem
Kantholz und dem Gewicht ständig belastete Reibrad antreibt, erschwert ist und dieser
Antriebsmotor daher auf eine große Leistung ausgelegt sein muß.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Reibraucherzeuger der eingangs
genannten Art zu schaffen, der eine definierte Einstellung der Kraft ermöglicht,
mit der das zur Raucherzeugung ausgenutzte Holzstück an das Reibrad angedrückt wird
und, verglichen mit bekannten Reibraucherzeugern, mit erheblich geringerer Geräuschentwicklung
betreibbar ist.
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Diese Aufgabe wird gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs
1 mittels einer über ein Ankerglied an dem Kantholz angreifenden Antriebsvorrichtung
gelöst, durch deren Aktivierung das Kantholz mit einer einstellbaren Kraft an das
Reibrad andrückbar ist.
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Hierdurch vermittelte Vorteile des erfindungsgemäßen Reibraucherzeugers
sind zumindest die folgenden: Durch ein gegenüber dem Anlaufen des Reibrauches zeitlich
etwas verzögertes Aktivieren der Antriebsvorrichtung wird auf einfache Weise erreicht,
daß das Reibrad auf seine betriebsgünstigste Drehzahl gebracht werden kann, bevor
das Kantholz mit der vollen, für eine wirksame Rauchentwicklung günstigsten Kraft
an das Reibrad angedrückt wird. Dadurch wird ein Blockieren des Reibrades in der
Anlaufphase zuverlässig vermieden und gleichzeitig auch ausgeschlossen, daß beim
Anlaufen des Reibrades von desen Lagerung, dem Gehäuse und/oder der Kantholzführung
stoßartige Kräfte aufgefangen werden müssen, die verschleißfördernd sind. Gerade
in den für eine Geräuschentwicklung kritischen Anlauf- und Auslaufphasen des Reibrades
wird dessen Laufruhe wesentlich verbessert. Durch eine zweckgerechte Einstellung
der zum Andrücken des Kantholzes an das Reibrad vorgesehenen Antriebsvorrichtung
kann auch auf einfache Weise die jeweils für die zur Raucherzeugung verwendete Holzsorte
günstigste Reibungskraft vorgegeben werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn die mit der Antriebsvorrichtung auf das Kantholz
ausübbare Anpreßkraft zwischen 150 und 300 N einstellbar ist, so daß diese Kraft
bei einer typischen Dimensionierung des Kantholzes von 8 x 8 x 70 cm ca. 4 bis 8
mal größer ist als dessen Eigengewicht und eine durch den Abtrieb bedingte
Gewichtsminderung
des Kantholzes somit im Höchstfall zu einer ca. 20 zeigen Minderung der Anpreßkraft
führen kann.
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Durch die Merkmale des Anspruchs 3 ist eine Gestaltung des erfindungsgemäßen
Reibraucherzeuges umrissen, mit einem am Holzstück angreifenden Ankerglied und einem
an diesem angreifenden, angetriebenen Zugglied, die sich durch einen besonders einfachen
Aufbau auszeichnet.
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Durch die Merkmale der Ansprüche 4 und 5 sind insbesondere in Verbindung
hiermit geeignete Gestaltungen des Ankergliedes und der Antriebsvorrichtung bzw.
des Zuggliedes angegeben.
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Durch die Merkmale der Ansprüche 6 und 7 sind im Rahmen des erfindungsgemäßen
Reibraucherzeugers alternativ einsetzbare Gestaltungen des Zuggliedes angegeben,
das bei reversierbarer Drehrichtung seines Antriebsmotors sowohl zum Reibrad hin
wie auch von diesem weg bewegbar ist, durch das Einsetzen des Kantholzes in seine
Führung erleichtert ist.
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Wenn das Ankerglied mittels der Antriebsvorrichtung in beiden Verschieberichtungen
bewegbar ist, ist es günstig, wenn dieses an dem Kantholz fixierbar ist, z.B. mittels
eines durch miteinander fluchtende Bohrungen von Profilschenkeln des Ankergliedes
und des Kantholzes hindurchsteckbaren Bolzens, so daß das Kantholz mittels der Antriebsvorrichtung
nicht nur zum Reibrad hingedrängt, sondern auch von diesem
abgehoben
werden kann.
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Eine zu diesem Zweck vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Reibraucherzeugers mit einer pneumatisch oder hydraulisch angetriebenen Antriebsvorrichtung,
in die das Ankerglied mit integriert ist, ist durch die Merkmale des Anspruchs 9
umrissen und durch diejenigen des Anspruchs 10 näher spezifiziert.
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Durch die im Anspruch 11 angegebene federelastische Ankopplung der
Antriebsvorrichtung an das Anker#glied bzw. das Kantholz wird bei einer Aktivierung
der Antriebsvorrichtung eine günstig sanfte Zunahme der Preßkraft erreicht, mit
der das Kantholz gegen das Reibrad gedrückt ist.
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In Verbindung mit einer solchen federelastischen Ankopplung ist, wie
durch die Merkmale der Ansprüche 12 und 13 angegeben, auch auf einfache Weise eine
Begrenzung der Anpreßkraft auf einen Maximalwert und/oder auf einen Minimalwert
erreichbar.
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Vorteilhaft kann es auch sein, wenn, alternativ oder zusätzlich zu
den vorstehend genannten Kraftbegrenzungseinrichtungen die auf das Kantholz ausgeübte
Anpreßkraft, wie gemäß Anspruch 14 vorgesehen, in Abhängigkeit von der Drehzahl
des Reibrades steuerbar ist, wodurch einerseits eine gute Rauchausbeute und andererseits
auch ein schonender Betrieb des Antriebsaggregates gewährleistet ist. Unter Gesichtspunkten
einer hohen Verschleiß- und Standfestigkeit des erfindungsgemäßen Reibraucherzeugers
ist es auch
vorteilhaft, wenn eine durch die Merkmale des Anspruchs
15 umrissene Steuerungseinrichtung vorgesehen ist, die sowohl in der Anlaufphase
des Reibrades wie auch in dessen Auslaufphase zumindest eine Verminderung der Anpreßkraft
zwischen Kantholz und Reibrad vermittelt und gegebenenfalls ein Abheben des Kantholzes
vom Reibrad auslöst. Dadurch wird wirksam vermieden, daß gerade bei niedrigen Drehzahlen
des Reibrades anregbare Schwingungen des Kantholzes, die sich über dessen Führung
und deren Halterung auf das Gehäuse übertragen, zu einer unerwünschten Geräuschentwicklung
und -belästigung führen.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Reibraucherzeugers mit
einer als Seilzugvorrichtung ausgebildeter Andruckeinrichtung in stark vereinfachter,
schematischer Seitenansicht bei abgenommener Seitenwand seines Gehäuses, Fig. 2
die im Rahmen des Reibraucherzeugers vorgesehene Vertikalführungseinrichtung für
das zur Rauchentwicklung ausgenutzte Holzstück in Draufsicht, Fig. 3 und 4 alternative
Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Reibraucherzeugers in einer der Fig. 1
entsprechenden Darstellung,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie
V-V der Fig. 4 und Fig. 6 und 7 Einzelheiten einer als schwenkbare Greifzange ausgebildeten
Andruckvorrichtung zum Anpressen des zur Rauchentwicklung ausgenutzten Holzstückes
an das Reibrad eines erfindungsgemäßen Reibraucherzeugers.
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Bei dem in den Fig. 1 und 2, auf deren Einzelheiten ausdrücklich verwiesen
sei, dargestellten Reibraucherzeuger 10 ist im untersten Teil eines im wesentlichen
langgestreckt-quaderförmigen, stehenden Gehäuses 11 ein topfförmiges Reibrad 12
mit horizontaler Drehachse 13 angeordnet, das auf der durch die Rückwand 14 des
Gehäuses hindurchtretenden Abtriebswelle 16 eines außerhalb des Gehäuses 11 auf
dessen Sockel 17 fest montierten elektrischen Antriebsmotors 18 sitzt. Unmittelbar
oberhalb des Reibrades ist eine in der Fig. 1 in ausgezogenen Linien in ihrer Gebrauchslage
dargestellte, insgesamt mit 19 bezeichnete Führungseinrichtung angeordnet, in der
ein zur Raucherzeugung ausgenutztes Kantholz 21 in vertikaler Richtung geführt verschiebbar
angeordnet ist.
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Die Führungseinrichtung 19 umfaßt in der am besten aus der Fig. 2
ersichtlichen Anordnung vier Winkelprofile 22 bis 25, die mittels an ihrem unteren
und an ihrem oberen Ende angeordneter Rahmenstücke 26 und 27 und eines in einer
mittleren Höhe angeordneten Rahmenstückes 28, die die Winkelprofile 22 bis 25 außenseitig
umgreifen, zusammengehalten sind. Die
Führungseinrichtung 19 ist
mittels von ihrem unteren Rahmenstück 26 ausgehender seitlicher Verlängerungsstücke
29 und 31 um eine horizontale Achse 32 schwenkbar angeordnet, die in unmittelbarer
Nähe der Vorderwand 33 des Gehäuses 11 parallel zu dieser verläuft.
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Diese Vorderwand 33 hat eine mittels einer Tür 34 verschließbare Türöffnung
35, deren lichte Höhe etwas größer ist als diejenige der Führungseinrichtung 19.
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Bei geöffneter Tür 34 kann die Führungseinrichtung 19 etwa 300 in
die in der Fig. 1 gestrichelt eingezeichnete, nach außen geneigte, z.B. durch einen
nicht dargestellten Anschlag definierte Lage gekippt werden, in der in die Führungseinrichtung
19 ein zur Raucherzeugung ausnutzbares Kantholzstück 21 bequem einführbar ist.
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Die Führungslänge der Führungseinrichtung 19, deren Winkelprofile
22 bis 25 in einem Abstand von wenigen Zentimetern oberhalb des Reibrades 12 enden,
ist etwas größer als die maximale Länge eines zur Raucherzeugung ausgenutzten Kantholzes
21, das bei typischen Abmessungen eine Länge von 70 - 100 cm und einen 8 x 8 cm-Querschnitt
hat. Der effektive lichte Querschnitt der Führungseinrichtung 19, der durch die
paarweise einander gegenüberstehenden Schenkel 36 bis 43 der Winkelprofile 22 bis
25 begrenzt ist, ist mit ca. 85 x 85 mm etwas größer als derjenige des Kantholzes
21, so daß ein gewisses Führungsspiel vorhanden is Die innenseitig gemessene Breite
der Schenkel 36 bis 43 der Winkelprofile 22 bis 25 beträgt ca. 2 bis 3 cm, so daß
zwischen den jeweils einander gegenüberstehenden vertikalen Stirnkanten 44 der Winkelprofile
22 bis 25 ein Spalt von mindestens 2,5 cm
lichter Weite verbleibt.
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In der gemäß der Fig. 1 dargestellten Gebrauchslage ist im unteren
Teil der Führungseinrichtung 19 ein Reststück eines Kantholzes 21 angeordnet, das
durch die Raucherzeugung schon weitgehend verbraucht ist.
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Auf dieses Reststück ist ein zweites Kantholz 21 aufgesetzt, das nach
oben ein kurzes Stück über die Winkelprofile 22 bis 25 hinausragt. Auf die obere
Stirnfläche 46 dieses Kantholzes 21 ist ein Ankerglied 47 aufgesetzt, das als nach
unten offenes U-Profil ausgebildet ist, das mit seinen nach unten weisenden Schenkeln
48 und 49 zwischen den vertikalen Stirnkanten 44 der vorderwandseitigen Winkelprofile
22 und 25 bzw.
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den entsprechenden Stirnkanten der rückwandseitigen Winkelprofile
23 und 24 verschiebbar geführt ist.
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Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist dieses Ankerglied 47 als
abgekantetes Blech mit nach unten weisenden Führungsschenkeln 48 und 49 ausgebildet,
deren Breite etwa der lichten Weite der zwischen den Winkelprofilen verbleibenden
Spalte entspricht und deren vertikale Länge ca. 10 cm beträgt.
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Mittels einer insgesamt mit So bezeichneten, durch einen Elektromotor
angetriebenen Zugvorrichtung, die an dem Ankerglied 47 angreift, kann das Kantholz
21 mit einstellbarer Kraft an die Reibfläche des Reibrades 12 angedrückt werden.
Die Zugvorrichtung 50 ist hier speziell als Seilzug mit einem am unteren Ende des
rückwandseitigen Schenkels 49 des Ankergliedes 47 befestigten Drahtseil 51 ausgebildet,
das innerhalb rückwandseitiger U-förmiger Erweiterungen 52 der Rahmenstücke 26 bis
28 verläuft und über eine
kleine Umlenkrolle 53, die unterhalb
der Erweiterung 52 des untersten Rahmenstückes 26 angeordnet ist, mit in der dargestellten
Gebrauchslage horizontalen Verlauf zu einer Wickeltrommel 54 umgelenkt ist, an der
das andere Ende des Zugseiles 51 befestigt ist. Diese Wickeltrommel und der zu ihrem
Antrieb vorgesehene Elektromotor sind in einer rückwärtigen Erweiterung des unteren
Teils des Gehäuses 11 untergebracht. Der Antriebsmotor 50 ist zweckmäßigerweise
über ein Untersetzungsgetriebe mit hoher Untersetzvngan die Wickeltrommel 54 angekoppelt.
Das Antriebsmoment des Motor-Getriebeaggregats 49, 57 ist elektrisch steuerbar,
um die Kraft definiert einstellen zu können, mit der das Kantholz 21 an das Reibrad
12 angedrückt wird.
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Das ankergliedseitige Ende des Zugseils 51 ist beim dargestellten
Ausführungsbeispiel über eine Zugfeder 58 mit dem Ankerglied 47 verbunden, die nach
einem Federweg von etwa 4 cm eine Rückstellkraft entfaltet, die einer maximalen
Kraft entspricht, mit der das Kantholz 21 an das Reibrad 12 andrückbar sein soll.
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Diese Zugfeder 58 ist einer zylindrisch-topfförmigen, nach unten offenen
Hülse 59 angeordnet, die ihrerseits an dem Ankerglied 47 befestigt ist.
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Am unteren Ende der Hülse 59 ist ein Endschalter 61 angeordnet, der
durch ein am unteren Ende der Feder 59 angeordnetes Anschlagteil 62 betätigbar ist
und die Stromzufuhr zum Antriebsmotor 49 unterbricht, wenn die Feder 59 ihre maximal
vorgesehene Elongation erreicht. Dieser Schalter kann so ausgebildet sein, daß er
erst wieder schließt, wodurch der Motor wieder in Gang gesetzt wird, wenn sich die
Feder 58 um einen definierten Betrag entspannt hat. Dadurch wird erreicht,
daß
die Kraft, mit der das Kantholz 21 an das Reibrad 12 angedrückt wird, zwischen einem
vorgebbaren oberen und unteren Grenzwert bleibt. Alternativ können auch zwei, als
Wechselschalter betriebene Endschalter vorgesehen sein, deren Schaltfunktionen durch
das Betätigungsglied 62 auslösbar sind.
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Zweckmäßig ist es, wenn das Motor-Getriebeaggregat 50, 57 selbshemmend
ausgebildet ist, damit bei einem durch Betätigung des Endschalters 61 ausgelösten
Abschalten des Motors 50 die Wickeltrommel 54 nicht zurückläuft und das Kantholz
durch die Federvorspannung weiterhin gegen das Reibrad 12 gedrängt wird Um zum Einsetzen
eines Kantholzes 21 das Ankerglied 47 aus der Führungseinrichtung 19 herausziehen
zu können, ist gemäß Fig. 2 beim dargestellten Ausführungsbeispiel zwischen der
Wickeltrommel 54 und der Abtriebswelle des Getriebes 57 bzw. des Motors 50 eine
von Hand lösbare Kupplung 63 vorgesehen, die z.B. mittels eines nicht dargestellten
Bowdenzuges von der Frontseite des Gehäuses 11 aus lösbar ist.
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Die in der Fig. 3 sowie den Fig. 4 und 5, auf deren Einzelheiten wiederum
ausdrücklich verwiesen sei, dargestellten Ausführungsformen von Reibraucherzeugern
70 bzw. 80 unterscheiden sich von derjenigen gemäß den Fig. 1 und 2 im wesentlichen
nur durch die Gestaltung der Antriebsvorrichtung, mit der das jeweilige Ankerglied
an die obere Stirnfläche des Kantholzes 21 und dieses an das Reibrad 12 andrückbar
ist. In den Fig. 3 bis 5 sind Funktionselemente des Reibraucherzeugers 10 gemäß
Fig. 1 entsprechende bzw. analoge Elemente jeweils mit denselben Bezugszeichen belegt.
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Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 ist zum Antrieb des Ankergliedes
63 ein insgesamt mit 64 bezeichneter Spindeltrieb vorgesehen, dessen Antriebsspindel
66 mittels des Antriebsmotors 49 in alternierenden Drehrichtungen antreibbar ist.
Die Antriebsspindel 66 ist in einem unteren Festlager 67, das in der rückwandseitigen
Erweiterung 52 des untersten Rahmenstückes 26 angeordnet ist und in einem oberen
Festlager 68, das mittels eines Winkels 69 fest mit dem obersten Rahmenstück 27
der Führungseinrichtung 19 verbunden und in vertikalem Abstand oberhalb dieses Rahmenstückes
27 angeordnet ist, drehbar gelagert. Das Ankerglied 63 ist als stabiler Flachstab
ausgebildet, der fest mit der durch Verdrehen der Spindel 66 auf-und abbewegbaren
Spindelmutter 71 verbunden ist. Die Breite des Flachstabes 63 ist geringfügig kleiner
als die lichte Weite des Spaltes der durch die vertikalen Stirnflächen 44 (vergl.
Fig. 2) der rückwandseitigen Winkelprofile 23 und 24 der Führungseinrichtung 19
begrenzt ist. Die rückwandseitigen Erweiterungen 52 des obersten Rahmenstückes 27
und des mittleren Rahmenstückes 28 sind so bemessen, daß die Spindelmutter 71 in
diese eintreten bzw. durch diese hindurchtreten kann. In der oberen Endlage des
Ankergliedes 63 kann dieses um die Längsachse der Spindel 66 geschwenkt werden,
so daß die Führungseinrichtung 19 zum Einsetzen eines Kantholzes freigegeben ist.
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Bei dem in den Fig. 4 und 5 wiedergegebenen Reibraucherzeuger 80 sind
zwischen den parallelen Schenkeln 72 und 73 der Erweiterungen 52 des untersten Rahmenstückes
26 und des obersten Rahmenstückes 27
der Führungseinrichtung 19
in ein Kettenrad 74 bzw.
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76 gelagert, über die in der aus der Fig. 4 ersichtlichen Anordnung
eine geschlossene Antriebskette 77 läuft, die über ein Koppelglied 78 mit dem Ankerglied
47 gekoppelt ist, das hier dieselbe Ausbildung hat wie beim Reibraucherzeuger 10
gemäß Fig. 1. Auf der durch den einen Schenkel 73 der Erweiterung 52 des untersten
Rahmenstückes 26 hindurchtretenden Welle 79 des unteren Kettenrades 74 sitzt drehfest
ein Stirnrad 81, das etwa denselben Durchmesser hat wie das Kettenrad 74. Dieses
Stirnrad 81 kämmt in der gemäß Fig. 4 dargestellten Gebrauchslage der Führungseinrichtung
19 mit einem Antriebsritzel 82, das auf der Antriebswelle des Antriebsmotors 49
bzw.
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eines mit diesem gekoppelten Untersetzungsgetriebes 57 sitzt. Das
den Antriebsmotor 50 und gegebenenfalls das Getriebe 57 umfassende Antriebsaggregat
50, 57 ist hier wieder gehäusefest montiert.
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Die in den Fig. 6 und 7, auf deren Einzelheiten wiederum ausdrücklich
verwiesen sei, dargestellte weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Reibraucherzeugers
90 unterscheidet sich von dem anhand der Fig. 1 bis 5 erläuterten im wesentlichen
durch die spezielle Gestaltung der Antriebs- und Ar.druckvorrichtung, mit der das
Kantholz 21 an das Reibrad 12 anpreßbar ist. Im übrigen sind auch in den Fig. 6
und 7 Elemente des Reibraucherzeugers 90, die mit Elementen der vorstehend erläuterten
Ausführungsformen funktionsgleich oder -analog sind, jeweils mit denselben Bezugszeichen
belegt.
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Die Vertikalführungseinrichtung 19 umfaßt hier eine Anzahl sich in
vertikaler Richtung über die Führungslänge erstreckender Führungsstäbe 83, die z.B.
in der aus der Fig. 6 oder in einer damit äquivalenten Anordnung gruppiert sein
können und durch den Rahmenstücken 26, 27 und 28 entsprechende Rahmen 84, die außenseitig
an die Führungsstäbe 83 angeschweißt sind, zusammengehalten sind. Auch beim Reibraucherzeuger
90 ist die Führungseinrichtung 19 um eine frontseitige, im unteren Teil des Gehäuses
11 horizontal verlaufende Achse 32 nach außen kippbar.
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Das für den Reibraucherzeuger 90 vorgesehene, insgesamt mit 86 bezeichnete
Ankerglied ist als Greif-.
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zange ausgebildet, die in der aus den Fig. 6 und 7 ersichtlichen Anordnung
um eine gehäusefeste, horizontale Achse 87 schwenkbar an der Außenseite der Rückwand
14 des Gehäuses 11 gelagert ist. Die Zangenhebel 88 und 89 sind als stabile Rundstahlstäbe
ausgebildet, die in je einem Kugelgelenk 91 bzw. 92, die in seitlichem Abstand voneinander
symmetrisch bezüglich der vertikalen Längsmittelebene 93 des Reibraucherzeugers
90 angeordnet sind, auf- und abbewegbar sowie im Sinne der öffnungs- und Schließbewegungen
der Greifzange 86 gegeneinander verschwenkbar an der Rückwand 14 des Gehäuses 11,
durch Öffnungen 94 bzw. 96 derselben hindurchtretend gelagert sind. Die Gelenkpfannen
97 bzw. 98 der Kugelgelenke 91 bzw. 92 sind mittels an die Rückwand 14 des Gehäuses
11 angeschraubter überwurfhülsen 99 bzw. 101 befestigt.
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Die Greifzange 86 ist im unteren Teil des Gehäuses 11 angeordnet und
greift demgemäß auch an einem unteren Abschnitt des in die Führungseinrichtung 19
angesetzten Kantholzes 21 an. Ausgehend von der in der Fig. 7 dargestellten Mittelstellung
der Zangenhebel 88 und 89, in der diese horizontal verlaufen, sind 0 diese um gleiche
Winkelbeträge von ca. 10 in Richtung der Pfeile 102 bzw. 103 nach unten bzw. oben
schwenkbar.
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In der Fig. 6 ist eine Gebrauchslage der Greifzange 86 dargestellt,
in der das Kantholz 21 zwischen den Zangenbacken 104 und 106, die an dessen einander
gegenüberliegenden seitlichen Längsflächen 107 und 108 angreifen, fixiert ist und
durch eine abwärtsgerichtete oder eine aufwärtsgerichtete Schwenkbewegung der Greifzange
86 an das Reibrad 12 angepreßt bzw. von diesem abgehoben werden kann. Ausgehend
von dieser das Kantholz 21 fixierenden Gebrauchslage der Greifzange 86, in der die
Längsachsen 109 und 111 ihrer Zangenhebel 88 und 89 etwa parallel zueinander verlaufen,
sind diese in öffnungsrichtung der Zangenbacken 104 und 106 so weit verschwenkbar,
daß diese Achsen 109 und 111 einen Winkel von etwa 200 einschließen.
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Für die Schließ- und Öffnungsbewegung der Zangenhebel 88 und 89 eine
gemeinsame Schwenkebene zu definieren, ist eine insgesamt mit 112 bezeichnete Querführungseinrichtung
vorgesehen, die die Längsachsen 109 und 111 der Zangenhebel 88 und 89 und deren
horizontale Schwenkachse 87 stets in einer gemeinsamen Ebene hält. Diese Querführungseinrichtung
112 besteht beim
dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Führungsrahmen
113, der seinerseits in der aus den Fig. 6 und 7 ersichtlichen Anordnung um die
horizontale Schwenkachse 87 der Greifzange 86 schwenkbar am Gehäuse 11 des Reibraucherzeugers
90 bzw. an den überwurfhülsen 99 der Kugelgelenke 91 und 92 gelagert ist. Dieser
Führungsrahmen 113 umfaßt beim dargestellten speziellen Ausführungsbeispiel zwei
nach oben bzw. unten offene U-Profilstücke 114 und 116, die durch seitlich angeschweißte
Bleche 117 zu dem geschlossenen Rahmen 113 vereinigt sind, der seinerseits über
Stege 118 fest mit einem in Lagerbohrungen 119 der überwurfhülsen 99 um die Achse
87 drehbar gelagerten Gelenkbolzen 121 fest verbunden ist. Der lichte Abstand zwischen
den einander gegenüberliegenden, parallelen Jochschenkeln 122 und 123 der U-Profile
114 und 116 entspricht, abgesehen von einem geringfügigen Führungsspiel, dem Durchmesser
der Zangenhebel 88 und 89, deren außerhalb des Gehäuses 11 verlaufende Kraftarmabschnitte
124 und 126 durch den Führungsspalt 127 des Führungsrahmens 113 hindurchtreten.
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An die freien Enden der Kraftarmabschnitte 124 und 126 der Zangenhebel
88 und 89 sind in der aus der Fig. 6 ersichtlichen, koplanaren Anordnung L-förmige
Flachstahl-Winkelstücke 128 und 129 angeschweißt, an deren freien Schenkeln 131
und 132 ein doppeltwirkender pneumatischer Zylinder 133 einerseits mit seiner Kolbenstange
134 und andererseits mit seinem n3gL/ Gehäuse 136 angelenkt ist, dessen Längsachsefrechtwinklig
zur vertikalen Längsmittelebene 93 des Reibraucherzeugers 90 verläuft. Durch alternative
Druckbeaufschlagung bzw. Entlüftung der beiden Arbeitsdruckräume
dieses
pneumatischen Zylinders 133 sind die Zangenhebel 88 und 89 im Sinne der Öffnungs-
und Schließbewegungen der Greifzange 86 antreibbar.
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Der Arbeitskolben des pneumatischen Zylinders 133 hat in typischer
Auslegung eine wirksame Kolbenfläche von ca. 4 cm2, und der Arbeitsdruck dieses
pneumatischen Zylinders 133 beträgt ca. 6 bar. Auch zum Antrieb der Auf- und Ab-Schwenkbewegungen
der Greifzange 86 ist ein hinsichtlich der Dimensionierung dem pneumatischen Zylinder
133 entsprechender weiterer doppeltwirkender pneumatischer Zylinder 138 vorgesehen,
der mit seinem Gehäuse 139 an der Sockelplatte 17 angelenkt ist, die auch das Gehäuse
11 des Reibraucherzeugers 90 und den elektrischen Antriebsmotor 18 für dessen Reibrad
12 trägt, und mit seiner Kolbenstange 141 am freien Ende eines langgestreckten,
entlang der vertikalen Längsmittelebene 93 des Reibraucherzeugers 90 verlaufenden
Hebelarmes 142 angelenkt ist, der seinerseits an der Oberseite des Querführungsrahmens
113 an die nach oben weisenden Schenkel des gemäß Fig. 7 oberen U-Profils 114 dieses
Führungsrahmens 113 angeschweißt ist. Dieser Hebelarm 142, der den für die Steuerung
der öffnungs- und Schließbewegungen der Greifzange 86 vorgesehenen pneumatischen
Antriebszylinder 133 in einem kleinen lichten Abstand von einigen Millimetern überquert,
ist auf dem größten Teil seiner Länge als biegesteifes T-Profil ausgebildet, das
den pneumatischen Antriebszylinder 133, mit dem die öffnungs- und Schließbewegungen
der Greifzange 86 steuerbar sind, in einem kleinen lichten Abstand von einigen Millimetern
überquert.
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Oberhalb des gehäuseseitigen Endes dieses T-Profilhebelarmes 142 ist
gehäusefest ein elektrischer Endschalter 143 angeordnet, der den Antriebsmotor 18
des Reibrades 12 abschaltet, wenn der in Richtung des Pfeils 102 folgende Abwärtsschwenkhub
der Greifzange 86 einen vorgesehenen Maximalwert überschreitet, was ein Indiz dafür
ist, daß das zur Raucherzeugung benutzte Kantholz weitestgehend verbraucht ist.
Durch die Betätigung dieses Endschalters 143 kann gleichzeitig auch ein Anzeigesignal
auslösbar sein, das einem Benutzer des Reibraucherzeugers 90 anzeigt, daß nunmehr
ein weiteres Kantholz 21 in die Führungseinrichtung 19 einzusetzen ist. Die vorstehend
erläuterten Reibraucherzeuger 10, 70, 80 und 90 können je nach der Menge des benötigten
Rauches und der Art des zur Raucherzeugung benutzten Holzes kontinuierlich oder
intermittierend mit Pausenzeiten zwischen Raucherzeugungsphasen betrieben werden,
und es kann auch die Kraft verändert werden, mit der das Kantholz 21 an das Reibrad
12 andrückbar ist.
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Die Raucherzeugungsphasen betragen bei einem typischen Raucherzeugungsbetrieb
einige Sekunden, während die Pausen dazwischen bis zu einer Minute und mehr betragen
können. Beim Einleiten der Raucherzeugung und nach Ablauf einer Pause wird zuerst
der Antriebsmotor 18 eingeschaltet, bis er auf vollen Touren läuft und erst danach
das Kantholz 21 an das Reibrad 12 angedrückt. Umgekehrt wird bei der Beendigung
einer Raucherzeugungsphase zweckmäßigerweise zuerst derjenige Antrieb 49 bzw. 138
abgeschaltet, der die Kraft erzeugt, mit der das Kantholz 21 an das Reibrad angedrückt
wird. Wenn das Kantholz, wie im Falle der vorstehend erläuterten Reibraucherzeuger
70, 80 und 90 mittels der in deren Rahmen vorgesehenen
Antriebsvorrichtungen
sowohl abgesenkt als auch angehoben werden kann, so wird zweckmäßigerwei#se vor
Beendigung einer Raucherzeugungsphase das Kantholz 21 vom Reibrad 12 abgehoben,
damit dieses unbelastet auslaufen kann und Erschütterungen weitesgehend vermieden
werden. Diese Funktionsabläufe können von Hand oder mittels einer geeigneten Steuerungseinrichtung
selbsttätig gesteuert sein, wobei eine geeignete Folge von Raucherzeugungsphasen
und dazwischenliegenden Pausen durch ein Steuerungsprogramm fest vorgegeben sein
kann. Zweckmäßig kann es auch sein, die Kraft, mit der das Kantholz 21 an das Reibrad
12 während der Raucherzeugungsphasen angedrückt wird, in Abhängigkeit von der Drehzahl
des Antriebsmotors 18 des Reibrades geregelt wird, derart, daß diese Drehzahl auf
einen mittelkonstanten, vorgebbaren oder vorgegebenen Wert gehalten wird, wodurch
im Ergebnis auf konstante Andruckkraft geregelt wird.
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Weiter kann es auch vorteilhaft sein, wenn die Häufigkeit der Raucherzeugungsphasen,
deren Dauer und die Pausen zeiten zwischen den Raucherzeugungsphasen in Abhängigkeit
von der Konzentration des erzeugten Rauches #gesteuert wird, derart, daß pro Zeiteinheit
ungefähr dieselbe Rauchmenge anfällt. Ein hierzu erforderlicher Sensor, der die
Rauchkonzentration überwacht, kann im Abzugskanal des Reibraucherzeugers oder auch
in der Räucherkammer vorgesehen sein, in der sich die Räucherware befindet.
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Die erläuterten Reibraucherzeuger 10, 70, 80 und 90 sind als kompakte
Baueinheiten ausgebildet, die in Verbindung mit allen gängigen Typen von Räucherkammern
eingesetzt werden können und im Betrieb dadurch, daß praktisch kein Kantholz-Abfall
entsteht, auch besonders wirtschaftlich sind.