DE3200784A1 - Putzarmierung - Google Patents
PutzarmierungInfo
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F13/00—Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
- E04F13/02—Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
- E04F13/04—Bases for plaster
- E04F13/045—Means for fastening plaster-bases to a supporting structure
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Description
-
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Putzarmierung an den
- Stoßstellen von Leichtbauplatten, die als Vorsatzplatten an Bauwerken vorgesehen sind, wobei die Putzarmierung diese Stoß stellen überdeckt und an den beiden jeweils aneinander stoßenden Platten befestigt ist.
- Leichtbauplatten, die als Vorsatzplatten an Bauwerken, z.B.
- Wänden oder Decken aus Beton oder Mauerwerk, insbesondere zur Wärmeisolierung oder Schalldämpfung verwendet und verputzt werden, bestehen im allgemeinen aus mit Bindemitteln versetzten Fasermaterialien, insbesondere Holzwolle, oder sie sind aus mehreren Schichten zusammengesetzt, wobei eine Schicht aus einem geschäumten Material, insbesondere geschäumtem Kunststoff, und zumindest eine Außenschicht aus mit Bindemittel versetzter Holzwolle besteht.
- Die Holzwolle- und Mehrschichtleichtbauplatten sind jedoch nicht völlig raumbeständig, d.h. sie dehnen und ziehen sich zusammen in Abhängigkeit von der Temperatur oder der Feuchtigkeit. Nach dem Verputzen dieser Platten bilden sich daher an den Stoßstellen Risse. Um die Bildung von Rissen an den Stoßstellen zu vermeiden, werden Mehrschichtplatten daher heutzutage ganzflächig bewehrt, was jedoch zu Lasten der Handhabung, Lagerung und des Transportes geht.
- Bei Holzwolleplatten, die etwas raumbeständiger als Mehrschichtplatten sind, wird demgegenüber heutzutage ein sogenanntes Rifusi-Baunetzband an den Stoß stellen der Platten befestigt, um an den Stoß stellen eine Putzarmierung zu bilden.
- Das Rifusi-Baunetzband ist ein 8 cm breites Maschendrahtband, das ein rechteckiges, U-förmiges Profil mit relativ kurzen Schenkeln gegenüber dem 8 cm breiten Steg aufweist.
- Zur Befestigung des Rifusi-Baunetzbandes werden die Schenkel in die Holzwolleplatten gedrückt.
- Erfahrungsgemäß gibt es aber aich bei einer Putzarmierung mit Hilfe des Rifusi-Baunetzbandes immer wieder Putzrisse, was bereits zu einem starken Rückgang der Verwendung von Holzwolle-Leichtbauplatten geführt hat. Der Grund für die Putzrißbildung bei einer Armierung mit Hilfe des Rifusi-Baunetzbandes ist einmal darin zu sehen, daß aufgrund der geringen Breite dieses Bandes neben dem Band Putzrisse auftreten und zum anderen darin, daß das Rifusi-Baunetzhand oftmals ganz eingedrückt wird, so daß es an den Holzwelleplatten anliegt. Darüberhinaus ist eine Armierung des Putzes von zwei an einer Ecke oder Kante des Bauwerks im Winkel zueinander angeordneten, aneinander stoßenden Holzwolleplatten mitodem Rifusi-Baunetzband nicht möglich.
- Aus der deutschen Offenlegungsschrift 29 48 271 ist es bekannt, Leichtbauplatten ganzflächig mit einer Putzarmierung zu versehen, wobei durch die Platten ragende Anker in dem Bauwerk befestigt werden, auf den Kopfflansch jedes Ankers ein Abstandshalter angebracht wird, der Armierungsmaschendraht auf dem Abstandshalter angeordnet und schließlich ein Stift mit einem Kopf durch den Maschendraht und den Abstandshalter in ein im Anker vorgesehenes Sackloch eingeschoben wird.
- Der Erfindung, we sie in den Ansprüchen gekennzeichnet ist, liegt die Aufgabe zugrunde, an den Stoß stellen von Leichtbauplatten eine ausreichende Putzarmierung zu schaffen, die auch an den Ecken und Kanten des Bauwerks angebracht werden kann.
- Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen: Figur 1 eine Ausführungsform eines Ankers mit ansetzbarem Kopf zum Einhängen des Maschendrahtbandes; Figur 2 im Schnitt eine Plattenstoßstelle mit der erfindungsgemäßen Putzarmierung; und Figur 3 eine Draufsicht auf eine mit Leichtbauplatten versehene Wand mit der erfindungsgemäßen Putzarmierung.
- Gemäß Figur 3 ist eine Wand mit beispielsweise zwei Meter langen und 50 cm breiten Holzwolleplatten 1 bedeckt, die versetzt zueinander angeordnet sind. Auf der Außenseite jeder Platte 1 sind Markierungen 2 vorgesehen, die im Abstand von beispielsweise 10 cm von der Plattenlängskante bzw. im Abstand von beispielsweise 15 cm von der Plattenstirnkante angebracht sind. Die Markierungen 2 in der Plattenmitte weisen dann einen Abstand von 30 cm in Plattenlängsrichtung voneinander auf.
- An den Markierungen 2 beiderseits jeder Plattenstoßstelle 3 werden Anker 4 in dem Bauwerk 5, beispielsweise einem Mauerwerk, befestigt. Die Anker 4 werden in das Mauerwerk einbetoniert oder eingeschlagen und zwar so, wie aus Figur 2 ersichtlich, daß sie mit ihrem Kopfflansch 6 nicht über die Außenfläche der Holzwolleplatten 1 hinausragen. Sie weisen dazu kreuzförmig angeordnete Rippen 17 sowie Widerhaken 18 auf.
- Anschließend wird an jedem Anker 4 einsKopf 7 angesetzt. Wie aus Figur 1 und 2 ersichtlich, weist der Kopf 7 dazu einen Stift 8 auf, der in ein AuEnahme- oder Sackloch 9 im Schaft des Ankers 4 eingeschoben wird. Zur Arretierung des Kopfes 7 ist an dem Stift 8 im Abstand von dessen freien Ende eine Ringwulst 10 vorgesehen, durch die der Stift 8 in dem Sackloch 9 in eine darin vorgesehene Ringnut 11 einrastet oder in dem Sackloch lediglich verklemmt wird.
- An der Unterseite jedes Kopfes 7 sind Stege 12 vorgesehen, die bei angesetztem Kopf 7 sich an dem Kopfflansch 16 des Ankers 4 abstützen und als Abstandshalter dienen. Das heißt, die Stege 12 sorgen dafür, daß die Oberseite des Kopfes 7 in einem solchen Abstand von der Außenfläche der Platten 1 zu liegen kommt, wie die Mittellage des aufzubringenden Putzes.
- Der Kopf 7 ist plattenförmig ausgebildet . Von seiner Oberseite ragen mehrere im Abstand nebeneinander angeordnete Zähne 13 nach oben. Die Zähne 13 weisen an ihren oberen Enden pilzförmige Verdickungen auf. Wie Figur 2 zu entnehmen, wird in den Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Zähnen 13 der Maschendraht 15 eingehängt. Damit der Maschendraht 15 zwischen zwei benachbarten Zähnen 13 sicher gehalten wird, ist der gegenseitige Abstand der Zähne 13 an den Verdickungen 14 geringer als die Drahtstärke des Maschendrahtes 15.
- Weiterhin sind auf dem Kopf 7 so viele Zähne 13 vorgesehen, daß der Abstand der beiden äußersten Zähne 13 voneinander größer ist als die Maschenweite des Maschendrahtes 15. Dadurch kann der Maschendraht 15 immer in einem solchen Zwischenraum zwischen zwei Zähnen 13 eingehängt werden, daß er im gespannten Zustand vorliegt.
- Nach dem Einstecken der Köpfe 7 in die Anker 4 an den mit den Markierungen 2 versehenen Stellen der Platten 1 wird, wie aus Figur 3 ersichtlich, entlang jeder Stoßstelle 3 zwischen den Platten 1 ein Maschendrahtband 15 , 15' befestigt, das die betreffende Stoß stelle überlappt. Die Breite der entlang den Stßstellen zwischen den Längskanten der Platten 1 hu befestigenden Maschendrahtbänder 15 beträgt im vorliegenden Beispiel 20 cm , und die der entlang den Stoßstellen zwischen den Stirnkanten der Platten 1 zu befestigenden Maschendrahtbänder 15' 30 cm, da wie vorstehend ausgeführt, der' Abstand der Markierungen 2 an den Längsseiten der Platten 1 von den Längskanten bzw. den Stoßstellen 10 cm und der Abstand der Markierungen 2 an den Stirnseiten der Platten 1 von deren Stirnkanten bzw. Stoßstellen 15 cm ausmacht. Die Putzarmierung an den Stoß stellen zwischen den Stirnkanten der Platten 1 wird deswegen breiter gewählt, weil an diesen Stoß stellen größere Längenänderungen auftreten als an den Stoßstellen zwischeneden Längskanten der Platten 1.
- Bei der erfindungsgemäßen Putzarmierung kommt also gegenüber dem Rifusi-Baunetzband eine mehrfache, nämlich an den Stoßstellen zwischen den Längskanten der Platten 1 vorzugsweise eine zweifache und an den besonders gefährdeten Stoßstellen zwischen den Stirnkanten der Platten 1 vorzugsweise eine dreifache Armierungsfläche zum Einsatz.
- Aufgrund dieser um ein Vielfaches verbesserten Putzarmierung ist es sogar möglich, sie auch bei Mehrschichtplatten anzuwenden, die sonst üblicherweise ganzflächig armiert werden, was eine wesentliche Vereinfachung und Kostenersparnis darstellt.
- Weiterhin weist die erfindungsgemäße Putzarmierung den Vorteil auf, daß sie auch an den Ecken oder Kanten des Bau- werks, wo die aneinander stoßenden Leichtbauplatten im Winkel zueinander angeordnet sind, in einfacher Weise zu bewerkstelligen ist, wobei ein rechtwinklig gebogenes Maschendrahtband an den in Eck- und Kantennähe angebrachten Köpfen eingehängt wird.
- Falls das Bauwerk aus Holz besteht, d.h. die Leichtbauplatten z.B. auf eine Holzwand oder ein Holzskelett aufgenagelt werden, wird der in Figur 1 dargestellte Anker 4 durch einen Nagel gebildet. Weiterhin ist dann bei dem in Figur 1 dargestellten Kopf 7 der in das Aufnahmeloch 9 steckbare Stift 8 weggelassen. Stattdessen ist an der Unterseite des Kopfes 7 ein Abstandshalter und an dem Abstandshalter eine Platte vorgesehen, die zweckmäßigerweise an der Längsseite eine Lasche aufweist. Durch diese Lasche wird dann der Nagel in das Holzbauwerk, also z.B. das Holzskelett getrieben. Der Kopf 7, der Abstandshalter, die Platte sowie die Lasche sind vorzugsweise einstückig ausgebildet.
Claims (12)
- Putzarmierung Patentan sprüche 1. Putzarmierung an den Stoßstellen von Leichtbauplatten als Vorsatzplatten an Bauwerken mit einem Maschendrahtband, das die Stoßstellen überdeckt und an den beiden jeweils aneinander stoßenden Platten befestigt ist, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß zur Befestigung des Maschendrahtbandes (15) ein durch die Platte (1) in das Bauwerk (5) ragender Anker (4) mit einem daran angesetzten Kopf (7) vorgesehen ist, an dem das Maschendrahtband (15) eingehängt ist.
- 2. Putzarmierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (7) zum Ansetzen an den Anker (4) an seiner Unterseite einen Stift (8) aufweist, der in ein Aufnahmeloch (9) im Schaft des Ankers (4) einsteckbar ist.
- 3. Putzarmierung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (8) im Aufnahmeloch (9) mit einer federnden Arretiervorrichtung gehalten ist.
- 4. Putzarmierung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiervorrichtung durch einen Ringwulst (10) um den Stift (8) im Abstand vom freien Stiftende gebildet wird.
- 5. Arretiervorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (7) plattenförmig ausgebildet ist und an seiner Oberseite mindestens einen nach oben ragenden Zahn (13) aufweist, an dem die Maschendrahtbahn (15) eingehängt wird.
- 6. Putzarmierung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zähne$ (13) mit pilzförmigen Verdickungen (i4) áuf dem Kopf vorgesehen sind, wobei der gegenseitige Abstand der Zähne (13) an den Verdickungen (14) geringer ist als die Drahtstärke des Maschendrahts (15)
- 7. Putzarmierung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zähne (13) auf dem Kopf (7) vorgesehen sind und der Abstand der beiden äußersten Zähne (13) voneinander größer als die Maschenweite des Maschendrahtes (15) ist.
- 8. Putzarmierung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennz-eichnet, daß zwischen der Unterseite des Kopfes (7) und der Platte (1) ein Abstandshalter vorgesehen ist.
- 9. Putzarmierung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Anker (4) einen Kopfflansch (16) aufweist und zwischen dem Kopfflansch (16) und der Unterseite des Kopfes (7) ein Abstandshalter (12) vorgesehen ist.
- 10. Putzarmierung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter (12) einstückig mit dem Kopf (7) ausgebildet ist.
- 11. Putzarmierung nach einem der vorstehenden Ansprüche,-dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1) mit Markierungen (2 ) versehen sind, an denen die Anker (4) durch die Platten (1) hindurch in dem Bauwerk (5) befestigt werden, wobei der Abstand der Markierungen (2 ) zum Rand der Platten (1) der Hälfte der Breite des Maschendrahtbandes (15) entspricht.
- 12. Putzarmierung anzwei an einer Ecke oder Kante des Bauwerks im Winkel zueinander angeordnete, aneinander stoßende Platten, dadurch gekennzeichnet, daß das Maschendrahtband (15) einen winkelförmigen Querschnitt aufweist.
Priority Applications (1)
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Cited By (3)
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|---|---|---|---|---|
| GB2399108A (en) * | 2003-03-06 | 2004-09-08 | Merdel Ltd | A wall fastener anchor for spacing a reinforcing mesh from a structure |
| EP2096229A1 (de) | 2008-02-28 | 2009-09-02 | EJOT Baubefestigungen GmbH | Abstandhalter für Dickputzsystem |
| DE102012020946A1 (de) * | 2012-10-25 | 2014-04-30 | DÜNA Befestigungstechnik GmbH | In einen Wärmedämmstoff einbringbare Befestigungsvorrichtung |
-
1982
- 1982-01-13 DE DE19823200784 patent/DE3200784A1/de not_active Withdrawn
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2399108A (en) * | 2003-03-06 | 2004-09-08 | Merdel Ltd | A wall fastener anchor for spacing a reinforcing mesh from a structure |
| GB2399108B (en) * | 2003-03-06 | 2006-06-21 | Merdel Ltd | Wall fastener anchor |
| EP2096229A1 (de) | 2008-02-28 | 2009-09-02 | EJOT Baubefestigungen GmbH | Abstandhalter für Dickputzsystem |
| DE102008011694A1 (de) | 2008-02-28 | 2009-10-08 | Ejot Baubefestigungen Gmbh | Abstandhalter für Dickputzsystem |
| DE102012020946A1 (de) * | 2012-10-25 | 2014-04-30 | DÜNA Befestigungstechnik GmbH | In einen Wärmedämmstoff einbringbare Befestigungsvorrichtung |
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