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DE3247879A1 - Tuerblatt einer feuerschutztuer - Google Patents

Tuerblatt einer feuerschutztuer

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Publication number
DE3247879A1
DE3247879A1 DE19823247879 DE3247879A DE3247879A1 DE 3247879 A1 DE3247879 A1 DE 3247879A1 DE 19823247879 DE19823247879 DE 19823247879 DE 3247879 A DE3247879 A DE 3247879A DE 3247879 A1 DE3247879 A1 DE 3247879A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door leaf
door
partition
leaf
box
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19823247879
Other languages
English (en)
Inventor
Karl Dipl.-Ing. 2305 Heikendorf Podszuck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Podszuck Karl Dipl-Ing 2308 Preetz De
Original Assignee
Podszuck & Co Kg 2300 Kiel GmbH
Podszuck & Co KG GmbH
Trube & Kings Kg 5000 Koeln
Trube and Kings KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Podszuck & Co Kg 2300 Kiel GmbH, Podszuck & Co KG GmbH, Trube & Kings Kg 5000 Koeln, Trube and Kings KG filed Critical Podszuck & Co Kg 2300 Kiel GmbH
Priority to DE19823247879 priority Critical patent/DE3247879A1/de
Publication of DE3247879A1 publication Critical patent/DE3247879A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B5/00Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor
    • E06B5/10Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor for protection against air-raid or other war-like action; for other protective purposes
    • E06B5/16Fireproof doors or similar closures; Adaptations of fixed constructions therefor
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/70Door leaves
    • E06B3/82Flush doors, i.e. with completely flat surface
    • E06B3/827Flush doors, i.e. with completely flat surface of metal without an internal frame, e.g. with exterior panels substantially of metal

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Special Wing (AREA)

Description

  • Beschreibung
  • Türblatt einer Feuerschutztür.
  • Die Erfindung betrifft ein Türblatt einer Feuerschutztür mit einem einen Hohlraum oder mehrere umschließenden, selbsttragenden Blattkasten wobei die Hohlräume sich nahezu über die gesamte Länge und Breite des Blattkastens erstrecken.
  • In den letzten Jahren sind in zunehmender Anzahl Feuerschutztüren bauaufsichtlich zugelassen worden, die anstelle der früher fast ausschließlich als Dämmfüllung verwendeten Mineralwollematten oder Mineralfaserplatten mit wesentlich schwereren festen Isolierplatten, z.B. aus Gips, Asbest- oder Fibersilikat gefüllt und abgedämmt sind.
  • Da Feuerschutztüren mit Selbstschließeinrichtungen, z.B. hydraulischen Türschließern, ausgerüstet sein müssen, deren erforderliche Schließkraft von dem Gewicht und der Breite der Türflügel bestimmt wird, sind bei schweren und großen, insbesondere zweiflügeligen Türen, besonders solchen, die mit Panikverschlüssen ausgerüstet sind, die Flügel im Brand- und/oder Panikfall von Kindern und kranken, gebrechlichen oder altersschwachen Personen wegen der großen Schließkräfte der Schließmittel kaum noch zu öffnen, so daß sie zwar die Brandschutzanforderungen, nicht aber die der Verkehrssicherheit bei Gefahr für Leib und Leben der genannten Personen befriedigend erfüllen können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, leichtere Feuerschutztüren zu schaffen, deren Selbstschließeinrichtungen mit einer so geringen Federkraft auskommen, daß die zur Zeit im Brandfall bestehenden Gefahren für die genannten Personen vermindert werden.
  • Darüber hinaus sollen die hohen Herstellungskosten von den mit schweren Dämmplatten ausgerüsteten Feuerschutztüren gesenkt werden und auch das Türblattinnerlich einer späteren Kontrolle, z.B. auf Funktionsfähigkeit der Dämmstoffe, zugänglich gemacht werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens eine der großen begrenzenden Flächen der Hohlräume mit einer dämmstoffbildenden Beschichtung versehen ist.
  • Dämmstoff- bzw. Dämmschichten bildende Brandschutzsysteme in allgeme#in bauaufsichtlich zugelassener Ausführung, werden von mehreren namhaften Herstellern angeboten und sind für den vorbeugenden Brandschutz bei Stahl- und Holzkonstruktionen sowie Textilien bei äußerlicher Anwendung zugelassen. Sie können z.B.
  • auf die zu schützenden Bereiche in dünner Schicht, z.B. in einer Schichtdicke von 1 mm, wie Farbe aufgetragen werden. Im Brandfalle bilden sie bei dieser Schichtdicke durch Aufblähung auf ein etwa dreißig- bis vierzigfaches Volumen Dämmschichten, die der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102 Teil 2 entsprechen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht der Blattkasten bei der Verwendung von Metallblechen aus gekanteten bandseitigen und gegenbandseitigen Halbschalen, wobei im Bereich der sich gegenüberliegenden Abkantungen Isoliermittel vorhanden sein können. Diese Isoliermittel in Form von Bändern, Stäben oder dergleichen bilden im Bereich der Abkantungen eine bezüglich des Türblattes umlaufende Zone erhöhten Wärmeleitwiderstandes.
  • Die bei der Verwendung von Metallblechen durch Abkantungen geschaffenen Formen der den Blattkasten bildenden Halbschalen können in zweckmäßiger Weise auch durch das Zusammenfügen von Blechen,Platten und Profilen geeigneter anderer Werkstoffe erreicht werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Hohlraum mittels einer Trennwand oder mehreren in mehrere Hohlräume unterteilt, wobei die Trennwand mindestens teilweise mit der dämmstoffbildenden Beschichtung versehen ist. Vorzugsweise ist die Trennwand parallel zu den vorderen bzw. hinteren großen Flächen (feuerzugewandte, bzw. feuerabgewandte Seite) des Blattkastens angeordnet und erstreckt sich fast über die gesamte Breite und Höhe des Blattkastens. Bei geeigneter Anordnung der dämmstoffbildenden Schichten in dem Blattkasten und auf der Trennwand kann daher im Brandfalle die sich bildende Dämmasse im wesentlichen nach allen Richtungen in die Hohlräume der Türblattes vordringen und diese vollständig oder teilweise ausfüllen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann die-Trennwand aus einer handelsüblichen Dämmplatte bestehen, deren eine große Fläche, erforderlichenfalls auch deren andere, mit der dämmstoffbildenden Beschichtung versehen ist. Auch die Verwendung eines einseitig oder beidseitig mit der dämmstoffbildenden Beschichtung versehenen Metallbleches ist möglich. Dabei kann der Türblattkasten aus einem weniger feuerwiderstandsfähigen Material als die Trennwand bestehen, z.B. aus Leichtmetallblechen oder anderen geeigneten Werkstoffen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die Trennwand bei geöffneter Tür bzw. ausgehängtem Türblatt durch eine Öffnung an einer Schmalseite des Blattkastens eingeschoben bzw. aus diesem herausgezogen werden. Damit kann die Trennwand bzw. ihre dämmstoffbildende Beschichtung jederzeit auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform. der Erfindung können die den Blattkasten bildenden miteinander verbundenen Halbschalen bei geöffneter Tür lösbar sein, z.B. mittels Schraubverbindungen. Weiterhin ist möglich, an einer Schmalseite des Blattkastens, insbesondere an der Unterseite, die Halbschalen mittels Scharnieren miteinander zu verbinden, wobei an den übrigen Seiten Schraubverbindungen vorgesehen sind. Damit kann der Blattkasten bzw. seine dämmstoffbildende Beschichtung bei geöffneter Tür bzw. ausgehängtem Türblatt in leichter Weise inspiziert werden. Die Trennwand wird vorzugsweise mit den gleichen Befestigungsmitteln im Bereich der Abkantungen des Blattkastens festgehalten.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die Trennwand im Bereich der Abkantungen des Blattkastens befestigt sein, Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die Trennwand durch Führungsschienen in ihrer Lage parallel zu den vorderen und hinteren großen Flächen des Blattkastens fixiert sein. Vorzugsweise ist dabei die Trennwand an einer Seite, z.B. an ihrem unteren Teil, so ausgebildet, daß sie die für ihren Einschub vorgesehene Öffnung des Blattkastens verschließt.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann der untere Teil der Trennwand lösbar an der Schmalseite des Blattkastens mit Schrauben befestigt sein.
  • Erfindungsgemäß werden somit im Inneren eines Türblattes leichte dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtungen bzw. -anstriche anstelle schwerer Dämmstoffplatten zur Erreichung des erforderlichen Wärmeleitwiderstandes eingesetzt. Hierbei kann der selbsttragende Kasten des Türblattes entweder so gestaltet werden, daß er bei geöffneter Tür oder ausgehängtem Türblatt in einfacher Weise zur Inspektion der dämmschichtenbildenden Brandschutzbeschichtungen geöffnet und wider geschlossen werden kann, oder daß Trennwände im inneren Hohlraum, die mit dämmstoffbildenden Anstrichen versehen sind, wie Schieber zur Inspektion herausgezogen und wieder hereingeschoben werden können, wobei die beiden Halbschalen des Blattkastens fest miteinander verbunden sein können, z.B. mittels Nieten. Die Vorteile derartiger Konstruktionen liegen in einer Verbesserung der Verkehrssicherheit der Türen im Brandfalle, der geringeren Kosten des Dämmstoffes, der einfacheren Herstellungsmöglichkeit des Türblattes, des niedrigeren Preises solcher Türen und einer späteren jederzeit wiederholbaren Überprüfung des Dämmstoffes auf seine Funktionsbeständigkeit sowie gegebenenfalls der Möglichkeit der Erneuerung des Dämmstoffes bzw.
  • der dämmstoffbildenden Beschichtungen begründet.
  • Neben den beschriebenen Ausführungsformen ist die Verwendung von dämmstoffbildenden Brandschutzbeschichtungen bei vielen, dem Stand der Technik entsprechenden Arten von Brandschutzelementen bei zweckentsprechender Anwendung der Erfindung möglich, insbesondere bei Toren und Türen, jedoch auch bei anderen verwandten Bauteilen, z.
  • B. bei Trennwänden, Paneelen und Fassadenelementen.
  • Dämmstoffbildende Anstriche sind bisher bei Feuerschutztüren weder in der üblichen äußeren Anbringungsart noch in der bisher n-icht angewendeten und erfindungsgemäß vorgeschlagenen Art ihrer Verwendung in Hohlräumen benutzt worden. Bei der üblichen äußeren Anbringungsart ist ihre Anwendung bei Feuerschutzabschlüssen unzulässig, weil die dämmstoffbildenden Beschichtungen feuchtigkeitsempfindlich sind; äußerlich mit dämmschichtenbildenden Anstrichen versehene Feuerschutzabschlüsse könnten daher weder feucht gereinigt noch in Feuchträumen eingesetzt werden. Auch ein versehentliches Ausbessern von äußerlich beschichteten Türen mit normalen Farben kann nicht ausgeschlossen werden, wodurch die Brandschutzeigenschaften verloren gingen. Gemäß dem Gegenstand der Erfindung würden diese Nachteile jedoch nicht mehr bestehen.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von vier einflügeligen Feuerschutztüren, wobei auf die Zeichnungen Bezug genommen wird. Es zeigen: Fig. 1 Eine Feuerschutztür in Draufsicht; Fig. 2 einen Höhenschnitt einer Ausführungsform eines Türblattes der Erfindung entlang der Linie A - A der Fig. 1; Fig. 3 einen Querschnitt des Türblattes gemäß Fig. 2 entlang B-- B der Fig. 1; Fig. 4 einen Höhenschnitt einer zweiten Ausführungsform eines Türblattes der Erfindung entlang der Linie A - A der Fig. 1; Fig. 5 einen Querschnitt der Ausführungsform gemäß Fig. 4 entlang der Linie B - B der Fig. 1; Fig. 6 einen Höhenschnitt einer dritten Ausführungsform eines Türblattes der Erfindung entlang der Linie A - A der Fig. 1; Fig. 7 einen Querschnitt der Ausführungsform gemäß Fig. 6 entlang der Linie B - B der Fig. 1; Fig. 8 einen Höhenschnitt einer vierten Ausführungsform eines Türblattes der Erfindung entlang der Linie A - A der Fig. 1 und Fig. 9 einen Querschnitt der Ausführungsform gemäß Fig. 8 entlang einer Linie B - B der Fig. 1.
  • In der folgenden Beschreibung bedeuten gleiche Bezugszeichen funktionsgleiche Teile.
  • Gemäß den Figuren 1 - 3 umfaßt eine Feuerschutztür der Erfindung einen Blattkasten 1 mit einer bandseitigen Halbschale 2 und einer gegenbandseitigen Halbschale 3, die in ihren gegeneinanderliegenden Randbereichen rechtwinkelig nach innen abgekantet und im Bereich der so gebildeten Abkantungen durch Befestigungsmittel, z.B. Schrauben und/oder andere übliche Befestigungsmittel 4 lösbar miteinander verbunden sind.
  • Im Bereich der sich gegenüberstehenden Abkantungen, d.h. zwischen den Berührungsflächen der Halbschalen 2, 3 können Isoliermittel 7, z.B. in Form von Bändern oder Stäben, zur Schaffung von Zonen erhöhten Wärmeleitwiderstandes zwischen den beiden Türseiten angeordnet sein. Die Befestigungsmittel 4 sind zweckmäßigerweise so angeordnet, daß sie bei geschlossener Tür durch Anschläge 8 einer Zarge 9 verdeckt sind.
  • Die Begrenzungsflächen der Hohlräume des Blattkastens 1 an den Halbschalen 2, 3 sind mit dämmstoffbildenden Beschichtungen bzw.
  • Anstrichen 10 versehen. Je nach den brandtechnischen Erfordernissen kann es ausreichen, die genannten Begrenzungsflächen nur teilweise mit der Beschichtung 10 zu versehen.
  • Bei der Ausführungsform gemäß den Figuren 4 und 5 sind die Halbschalen 2, 3 über ein Scharnier 5 miteinander verbunden, um das sie nach Lösen der Befestigungsmittel 4 gegeneinander geschwenkt werden können. Dabei ist zwischen den Abkantungen der Halbschalen 2, 3 eine Trennwand 6 eingesetzt, die parallel zu den vorderen bzw. hinteren großen Flächen des Blattkastens 1 angeordnet ist und sich annähernd über die gesamte Breite und Höhe der Halbschale 3 erstreckt. Die Trennwand 6 ist beidseitig mit der dämmstoffbildenden Beschichtung bzw. dem Anstrich 10 versehen. Es ist auch möglich, die Trennwand 6 nur auf einer Seite mit der Beschichtung 10 und/oder die Begrenzungsflächen der Hohlräume des Blattkastens 1 lediglich teilweise mit der Beschichtung 10 zu versehen.
  • Gemäß der Ausführungsform der Figuren 6 und 7 kann die Trennwand 6 bei entsprechender Gestaltung der in Frage kommenden Abkantungen durch öffnungen 11 an einer Schmalseite 12 des Blattkastens 1 einschiebbar bzw. herausziehbar angeordnet sein, wobei sie von Führungsleisten 13 gehalten bzw. geführt ist. Die Trennwand 6 kann z.B. durch einen abgekanteten Flansch 14 an den Halbschalen 2, 3 durch Befestigungsmittel, z.B. Schrauben 1S, befestigt sein. Die Trennwand 6 ist beidseitig mit der Beschichtung 10 ausgerüstet; eine entsprechende Beschichtung der Begrenzungsflächen der Hohlräume entfällt. Anstelle der lösbaren Befestigungsmittel 14 können hier auch nicht-lösbare, z.B.
  • Nieten, verwendet werden.
  • Bei der Ausführungsform gemäß den Figuren 8 und 9 ist die Randzone der größeren Halbschale 2 nach innen und diejenige der kleineren Halbschale 3 nach außen abgekantet. Zwischen den Abkanuungen werden, wie oben erläutert, die Trennwand 6 und die Isoliermittel 7 gehalten. Lediglich die Trennwand 6 ist mit der Beschichtung 10 versehen. Auch hier ist es möglich, die Trennwand 6 nur einseitig und/oder die Begrenzungsflächen der Hohlräume mindestens teilweise mit der Beschichtung 10 zu versehen.

Claims (13)

  1. Brandschutzelement Patentansprüche 1. Türblatt einer Feuerschutztür mit einem einen Hohlraum oder mehrere umschließenden, selbsttragenden Blattkasten, wobei der Hohlraum sich nahezu über die gesamte Länge und Breite des Blattkastens erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der großen begrenzenden Flächen des Hohlraumes mit einer dämmstoffbildenden Beschichtung (10) versehen ist.
  2. 2. Türblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattkasten (1) bei der Verwendung von Metallblechen aus gekanteten bandseitigen (2) und gegenbandseitigen (3) Halbschalen besteht, wobei im Bereich der sich gegenüberliegenden Abkantungen Isoliermittel (7) vorgesehen sind.
  3. 3. Türblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum mittels einer Trennwand (6) oder mehreren in mehrere Hohlräume unterteilt ist, wobei die Trennwand (6) mindestens teilweise mit der dämmstoffbildenden Beschichtung (10) versehen ist.
  4. 4. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (6) parallel zu den vorderen bzw.
    hinteren großen Flächen des Blattkastens (1) angeordnet ist.
  5. 5. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (6) sich annähernd über die gesamte Breite und Höhe der Halbschale (3) erstreckt.
  6. 6. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (6) zwischen den Abkantungen der Halbschalen ~(2,3) angeordnet ist.
  7. 7. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (6) in den Blattkasten (1) bei geöffneter Tür bzw. ausgehängtem Türblatt durch eine Öffnung (11) an einer Schmalseite (12) einschiebbar bzw. aus diesem herausziehbar ist.
  8. 8. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander verbundenen Halbschalen (2, 3) bei geöffneter Tür oder ausgehängtem Türblatt lösbar sind.
  9. 9. Türblatt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbschalen (2, 3) an einer Schmalseite des Blattkastens (1) mittels Scharnieren (5) miteinander verbunden sind.
  10. 10. Türblatt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (6) im Bereich der Abkantungen des Blattkastens (1) befestigt ist.
  11. 11. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (6) durch Führungsschienen (13) in ihrer Lage parallel zu den vorderen und hinteren großen Flächen des Blattkastens (1) fixiert ist.
  12. 12. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (6) an einer Seite zum Verschluß der Öffnung (11) ausgebildet ist.
  13. 13. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, sowie 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Teil (14) der Trennwand (6) lösbar an der Schmalseite (12) des Blattkastens (1) mit Schrauben (15) befestigt ist.
DE19823247879 1982-12-23 1982-12-23 Tuerblatt einer feuerschutztuer Ceased DE3247879A1 (de)

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DE102013100514B4 (de) 2012-11-22 2022-06-23 Hörmann Kg Brandis Tür- oder torelementherstellverfahren sowie tür- oder torelement
EP4089259A3 (de) * 2021-05-12 2022-11-23 Sommer Fassadensysteme-Stahlbau-Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG Verschlussvorrichtung zur thermischen trennung von gebäudeöffnungen oder räumen

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