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Beschreibung
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Türblatt einer Feuerschutztür.
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Die Erfindung betrifft ein Türblatt einer Feuerschutztür mit einem
einen Hohlraum oder mehrere umschließenden, selbsttragenden Blattkasten wobei die
Hohlräume sich nahezu über die gesamte Länge und Breite des Blattkastens erstrecken.
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In den letzten Jahren sind in zunehmender Anzahl Feuerschutztüren
bauaufsichtlich zugelassen worden, die anstelle der früher fast ausschließlich als
Dämmfüllung verwendeten Mineralwollematten oder Mineralfaserplatten mit wesentlich
schwereren festen Isolierplatten, z.B. aus Gips, Asbest- oder Fibersilikat gefüllt
und abgedämmt sind.
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Da Feuerschutztüren mit Selbstschließeinrichtungen, z.B. hydraulischen
Türschließern, ausgerüstet sein müssen, deren erforderliche Schließkraft von dem
Gewicht und der Breite der Türflügel bestimmt wird, sind bei schweren und großen,
insbesondere zweiflügeligen Türen, besonders solchen, die mit Panikverschlüssen
ausgerüstet sind, die Flügel im Brand- und/oder Panikfall von Kindern und kranken,
gebrechlichen oder altersschwachen Personen wegen der großen Schließkräfte der Schließmittel
kaum noch zu öffnen, so daß sie zwar die Brandschutzanforderungen, nicht aber die
der Verkehrssicherheit bei Gefahr für Leib und Leben der genannten Personen befriedigend
erfüllen können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, leichtere Feuerschutztüren
zu schaffen, deren Selbstschließeinrichtungen mit einer so geringen Federkraft auskommen,
daß die zur Zeit im Brandfall bestehenden Gefahren für die genannten Personen vermindert
werden.
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Darüber hinaus sollen die hohen Herstellungskosten von den mit schweren
Dämmplatten ausgerüsteten Feuerschutztüren gesenkt werden und auch das Türblattinnerlich
einer späteren Kontrolle, z.B. auf Funktionsfähigkeit der Dämmstoffe, zugänglich
gemacht werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens
eine der großen begrenzenden Flächen der Hohlräume mit einer dämmstoffbildenden
Beschichtung versehen ist.
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Dämmstoff- bzw. Dämmschichten bildende Brandschutzsysteme in allgeme#in
bauaufsichtlich zugelassener Ausführung, werden von mehreren namhaften Herstellern
angeboten und sind für den vorbeugenden Brandschutz bei Stahl- und Holzkonstruktionen
sowie Textilien bei äußerlicher Anwendung zugelassen. Sie können z.B.
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auf die zu schützenden Bereiche in dünner Schicht, z.B. in einer Schichtdicke
von 1 mm, wie Farbe aufgetragen werden. Im Brandfalle bilden sie bei dieser Schichtdicke
durch Aufblähung auf ein etwa dreißig- bis vierzigfaches Volumen Dämmschichten,
die der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102 Teil 2 entsprechen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht der
Blattkasten bei der Verwendung von Metallblechen aus gekanteten bandseitigen und
gegenbandseitigen Halbschalen, wobei im Bereich der sich gegenüberliegenden Abkantungen
Isoliermittel vorhanden sein können. Diese Isoliermittel in Form von Bändern, Stäben
oder dergleichen bilden im Bereich der Abkantungen eine bezüglich des Türblattes
umlaufende Zone erhöhten Wärmeleitwiderstandes.
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Die bei der Verwendung von Metallblechen durch Abkantungen geschaffenen
Formen der den Blattkasten bildenden Halbschalen können in zweckmäßiger Weise auch
durch das Zusammenfügen von Blechen,Platten und Profilen geeigneter anderer Werkstoffe
erreicht werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
der Hohlraum mittels einer Trennwand oder mehreren in mehrere
Hohlräume
unterteilt, wobei die Trennwand mindestens teilweise mit der dämmstoffbildenden
Beschichtung versehen ist. Vorzugsweise ist die Trennwand parallel zu den vorderen
bzw. hinteren großen Flächen (feuerzugewandte, bzw. feuerabgewandte Seite) des Blattkastens
angeordnet und erstreckt sich fast über die gesamte Breite und Höhe des Blattkastens.
Bei geeigneter Anordnung der dämmstoffbildenden Schichten in dem Blattkasten und
auf der Trennwand kann daher im Brandfalle die sich bildende Dämmasse im wesentlichen
nach allen Richtungen in die Hohlräume der Türblattes vordringen und diese vollständig
oder teilweise ausfüllen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann die-Trennwand
aus einer handelsüblichen Dämmplatte bestehen, deren eine große Fläche, erforderlichenfalls
auch deren andere, mit der dämmstoffbildenden Beschichtung versehen ist. Auch die
Verwendung eines einseitig oder beidseitig mit der dämmstoffbildenden Beschichtung
versehenen Metallbleches ist möglich. Dabei kann der Türblattkasten aus einem weniger
feuerwiderstandsfähigen Material als die Trennwand bestehen, z.B. aus Leichtmetallblechen
oder anderen geeigneten Werkstoffen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann
die Trennwand bei geöffneter Tür bzw. ausgehängtem Türblatt durch eine Öffnung an
einer Schmalseite des Blattkastens eingeschoben bzw. aus diesem herausgezogen werden.
Damit kann die Trennwand bzw. ihre dämmstoffbildende Beschichtung jederzeit auf
Funktionsfähigkeit überprüft werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform. der Erfindung
können die den Blattkasten bildenden miteinander verbundenen Halbschalen bei geöffneter
Tür lösbar sein, z.B. mittels Schraubverbindungen. Weiterhin ist möglich, an einer
Schmalseite des Blattkastens, insbesondere an der Unterseite, die Halbschalen mittels
Scharnieren
miteinander zu verbinden, wobei an den übrigen Seiten Schraubverbindungen vorgesehen
sind. Damit kann der Blattkasten bzw. seine dämmstoffbildende Beschichtung bei geöffneter
Tür bzw. ausgehängtem Türblatt in leichter Weise inspiziert werden. Die Trennwand
wird vorzugsweise mit den gleichen Befestigungsmitteln im Bereich der Abkantungen
des Blattkastens festgehalten.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann
die Trennwand im Bereich der Abkantungen des Blattkastens befestigt sein, Gemäß
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die Trennwand durch
Führungsschienen in ihrer Lage parallel zu den vorderen und hinteren großen Flächen
des Blattkastens fixiert sein. Vorzugsweise ist dabei die Trennwand an einer Seite,
z.B. an ihrem unteren Teil, so ausgebildet, daß sie die für ihren Einschub vorgesehene
Öffnung des Blattkastens verschließt.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann
der untere Teil der Trennwand lösbar an der Schmalseite des Blattkastens mit Schrauben
befestigt sein.
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Erfindungsgemäß werden somit im Inneren eines Türblattes leichte dämmschichtbildende
Brandschutzbeschichtungen bzw. -anstriche anstelle schwerer Dämmstoffplatten zur
Erreichung des erforderlichen Wärmeleitwiderstandes eingesetzt. Hierbei kann der
selbsttragende Kasten des Türblattes entweder so gestaltet werden, daß er bei geöffneter
Tür oder ausgehängtem Türblatt in einfacher Weise zur Inspektion der dämmschichtenbildenden
Brandschutzbeschichtungen geöffnet und wider geschlossen werden kann, oder daß Trennwände
im inneren Hohlraum, die mit dämmstoffbildenden
Anstrichen versehen
sind, wie Schieber zur Inspektion herausgezogen und wieder hereingeschoben werden
können, wobei die beiden Halbschalen des Blattkastens fest miteinander verbunden
sein können, z.B. mittels Nieten. Die Vorteile derartiger Konstruktionen liegen
in einer Verbesserung der Verkehrssicherheit der Türen im Brandfalle, der geringeren
Kosten des Dämmstoffes, der einfacheren Herstellungsmöglichkeit des Türblattes,
des niedrigeren Preises solcher Türen und einer späteren jederzeit wiederholbaren
Überprüfung des Dämmstoffes auf seine Funktionsbeständigkeit sowie gegebenenfalls
der Möglichkeit der Erneuerung des Dämmstoffes bzw.
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der dämmstoffbildenden Beschichtungen begründet.
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Neben den beschriebenen Ausführungsformen ist die Verwendung von dämmstoffbildenden
Brandschutzbeschichtungen bei vielen, dem Stand der Technik entsprechenden Arten
von Brandschutzelementen bei zweckentsprechender Anwendung der Erfindung möglich,
insbesondere bei Toren und Türen, jedoch auch bei anderen verwandten Bauteilen,
z.
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B. bei Trennwänden, Paneelen und Fassadenelementen.
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Dämmstoffbildende Anstriche sind bisher bei Feuerschutztüren weder
in der üblichen äußeren Anbringungsart noch in der bisher n-icht angewendeten und
erfindungsgemäß vorgeschlagenen Art ihrer Verwendung in Hohlräumen benutzt worden.
Bei der üblichen äußeren Anbringungsart ist ihre Anwendung bei Feuerschutzabschlüssen
unzulässig, weil die dämmstoffbildenden Beschichtungen feuchtigkeitsempfindlich
sind; äußerlich mit dämmschichtenbildenden Anstrichen versehene Feuerschutzabschlüsse
könnten daher weder feucht gereinigt noch in Feuchträumen eingesetzt werden. Auch
ein versehentliches Ausbessern von äußerlich beschichteten Türen mit normalen Farben
kann nicht ausgeschlossen werden, wodurch die Brandschutzeigenschaften verloren
gingen. Gemäß dem Gegenstand der Erfindung würden diese Nachteile jedoch nicht mehr
bestehen.
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Weitere bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung von vier einflügeligen Feuerschutztüren, wobei auf die Zeichnungen
Bezug genommen wird. Es zeigen:
Fig. 1 Eine Feuerschutztür in Draufsicht;
Fig. 2 einen Höhenschnitt einer Ausführungsform eines Türblattes der Erfindung entlang
der Linie A - A der Fig. 1; Fig. 3 einen Querschnitt des Türblattes gemäß Fig. 2
entlang B-- B der Fig. 1; Fig. 4 einen Höhenschnitt einer zweiten Ausführungsform
eines Türblattes der Erfindung entlang der Linie A - A der Fig. 1; Fig. 5 einen
Querschnitt der Ausführungsform gemäß Fig. 4 entlang der Linie B - B der Fig. 1;
Fig. 6 einen Höhenschnitt einer dritten Ausführungsform eines Türblattes der Erfindung
entlang der Linie A - A der Fig. 1; Fig. 7 einen Querschnitt der Ausführungsform
gemäß Fig. 6 entlang der Linie B - B der Fig. 1; Fig. 8 einen Höhenschnitt einer
vierten Ausführungsform eines Türblattes der Erfindung entlang der Linie A - A der
Fig. 1 und Fig. 9 einen Querschnitt der Ausführungsform gemäß Fig. 8 entlang einer
Linie B - B der Fig. 1.
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In der folgenden Beschreibung bedeuten gleiche Bezugszeichen funktionsgleiche
Teile.
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Gemäß den Figuren 1 - 3 umfaßt eine Feuerschutztür der Erfindung einen
Blattkasten 1 mit einer bandseitigen Halbschale 2 und einer gegenbandseitigen Halbschale
3, die in ihren gegeneinanderliegenden Randbereichen rechtwinkelig nach innen abgekantet
und im Bereich der so gebildeten Abkantungen durch Befestigungsmittel, z.B. Schrauben
und/oder
andere übliche Befestigungsmittel 4 lösbar miteinander verbunden sind.
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Im Bereich der sich gegenüberstehenden Abkantungen, d.h. zwischen
den Berührungsflächen der Halbschalen 2, 3 können Isoliermittel 7, z.B. in Form
von Bändern oder Stäben, zur Schaffung von Zonen erhöhten Wärmeleitwiderstandes
zwischen den beiden Türseiten angeordnet sein. Die Befestigungsmittel 4 sind zweckmäßigerweise
so angeordnet, daß sie bei geschlossener Tür durch Anschläge 8 einer Zarge 9 verdeckt
sind.
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Die Begrenzungsflächen der Hohlräume des Blattkastens 1 an den Halbschalen
2, 3 sind mit dämmstoffbildenden Beschichtungen bzw.
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Anstrichen 10 versehen. Je nach den brandtechnischen Erfordernissen
kann es ausreichen, die genannten Begrenzungsflächen nur teilweise mit der Beschichtung
10 zu versehen.
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Bei der Ausführungsform gemäß den Figuren 4 und 5 sind die Halbschalen
2, 3 über ein Scharnier 5 miteinander verbunden, um das sie nach Lösen der Befestigungsmittel
4 gegeneinander geschwenkt werden können. Dabei ist zwischen den Abkantungen der
Halbschalen 2, 3 eine Trennwand 6 eingesetzt, die parallel zu den vorderen bzw.
hinteren großen Flächen des Blattkastens 1 angeordnet ist und sich annähernd über
die gesamte Breite und Höhe der Halbschale 3 erstreckt. Die Trennwand 6 ist beidseitig
mit der dämmstoffbildenden Beschichtung bzw. dem Anstrich 10 versehen. Es ist auch
möglich, die Trennwand 6 nur auf einer Seite mit der Beschichtung 10 und/oder die
Begrenzungsflächen der Hohlräume des Blattkastens 1 lediglich teilweise mit der
Beschichtung 10 zu versehen.
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Gemäß der Ausführungsform der Figuren 6 und 7 kann die Trennwand 6
bei entsprechender Gestaltung der in Frage kommenden Abkantungen durch öffnungen
11 an einer Schmalseite 12 des Blattkastens 1 einschiebbar bzw. herausziehbar angeordnet
sein, wobei sie von
Führungsleisten 13 gehalten bzw. geführt ist.
Die Trennwand 6 kann z.B. durch einen abgekanteten Flansch 14 an den Halbschalen
2, 3 durch Befestigungsmittel, z.B. Schrauben 1S, befestigt sein. Die Trennwand
6 ist beidseitig mit der Beschichtung 10 ausgerüstet; eine entsprechende Beschichtung
der Begrenzungsflächen der Hohlräume entfällt. Anstelle der lösbaren Befestigungsmittel
14 können hier auch nicht-lösbare, z.B.
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Nieten, verwendet werden.
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Bei der Ausführungsform gemäß den Figuren 8 und 9 ist die Randzone
der größeren Halbschale 2 nach innen und diejenige der kleineren Halbschale 3 nach
außen abgekantet. Zwischen den Abkanuungen werden, wie oben erläutert, die Trennwand
6 und die Isoliermittel 7 gehalten. Lediglich die Trennwand 6 ist mit der Beschichtung
10 versehen. Auch hier ist es möglich, die Trennwand 6 nur einseitig und/oder die
Begrenzungsflächen der Hohlräume mindestens teilweise mit der Beschichtung 10 zu
versehen.