DE3246859C2 - Wärmedämmendes Türblatt - Google Patents
Wärmedämmendes TürblattInfo
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Abstract
Wärmedämmendes Türblatt, insbesondere für Außentüren, mit beidseitig außen angeordneten, zu einem Kasten randseitig verbundenen Deckblechen, zwischen denen eine Wärmedämmfüllung fest aufgenommen ist, das zur Erreichung einer besseren Beständigkeit gegen Verziehen bei voll ausreichender Wärmedämmung und Verwindungssteifigkeit derart ausgestaltet ist, daß die Wärmefüllung aus einer Schichtplatte mit untereinander verbundenen Schichten besteht, deren beiden jeweils an eines der Deckbleche innenseitig anliegenden Außenschichten aus Pappwaben od. dgl. für Innentüren geeigneten Füllstoff gebildet sind, zwischen die wenigstens eine Kälteschutzschicht aus einem hoch wärmedämmenden Werkstoff zur Verbindung der angrenzenden Pappwabenschichten in sich ausreichend festen Gefüges eingelagert ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein wärmedämmendes Türblatt mit den im Oberbegriff angegebenen Merkmalen des Anspruches 1.
2 75 834 — wird davon ausgegangen, daß bei einem Wabenkern infolge der schlechten Wärmeleitfähigkeit von
Papier und der großen Lufträume in diesem im allgemeinen eine ausreichende Wärmedämmung gegeben
ist. Wegen der Leichtigkeit einer solchen Türfüllung wird jedoch die Schalldämmung als ungenügend angesehen. Um dem abzuhelfen, wird der Wabenkörper aus
zwei oder mehreren aufeinander geklebten Wabenschichten gebildet, zwiscv>°n denen ein Klebstoft, insbe-
sondere Wasserglas, mit einer Beschwerung von Bariumsulfat vorgesehen ist. Durch das Verstreichen mit
dieser homogenen Spezialmasse, die gleichzeitig in die Kammern beiderseits der Trennfuge zwischen zwei Wabenschichten eindringt, werden die Kammern teilweise
gefüllt und damit gedichtet sowie Gewicht eingebracht. Dabei steht die Erhöhung der Schallisolation durch Einbringen von Gewicht im Vordergrund, während die Erhöhung der Wänr.eisolation durch Abdichten der Stirnseiten der Hohlräume als zusätzlicher Effekt gesehen
wird. Diese zusätzliche Wärmeisolation wird dabei durch Verhinderung einer Luftzirkulation von einer der
Wabenschichten in die andere erreicht. Da die Stirnseiten der Wabenschichten bis auf eine dünne Ve-klebeschicht einander angenähert sind, wird die Wärmeleitfä-
higkeit zwischen den Wabenschichten praktisch nicht unterbrochen. Aus diesem Grunde wird eine Wärmedämmung, wie sie für Außentüren zu fordern ist, nicht
erreicht Außerdem ist eine maschinelle Fertigung aufgrund des notwendigen Verstreichvorganges des KIe-
bers nicht einfach. Schließlich sind die hier bewußt in besonders hoher Überdosis zum Verschließen und teilweise Ausfüllen der Wabenöffnungen verwendeten
Klebemittel nicht billig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trü
blatt entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu
schaffen, daß eine für Außentüren zu fordernde Wärmedämmung aufweist
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angesehenen
Die zwischen den an den Innenflächen der beiden Deckbleche verklebten Pappwabenschichten angeordnete Kälteschutzschicht besonderer Wärmedämmfähigkeit liegt durchgehend zwischen den Pappwabenschich-
ten über die gesamte Türblattfläche hinweg, so daß ein Wärmeübergang von einer Pappwabenschicht in die andere und damit von einer Türblattseite zur anderen nach
Maßgabe der Wärmedämmung der Kälteschutzschichi unterbrochen ist. Durch Wahl der Dicke dieser Schicht
bzw. des Schichtwerkstoffes und/oder auch der Anzahl der verwendeten Schichten hat man es damit in der
Hand, die jeweils erforderliche Wärmedämmung für Außentüren zur Verfügung zu stellen. Dabei weist die
Türfüllung hinsichtlich der mechanischen Festigkeit, Verwindungssteifigkeit, Verklebbarkeit, und dergleichen mehr den Charakter einer Pappwabenfüllung für
Innentüren auf. Aus diesem Grunde ist auch die Fertigung des Türblatts gemäß der Erfindung besonders einfach, weil man die Fertigungseinrichtungen für Innentürblätter mit verwenden kann.
Als Schichten aus hochwärmedämmendem Werkstoff lassen sich grundsätzlich alile bekannten Werkstoffe entsprechender Eigenschaft und für den Schichtplattcnverbund ausreichend festem innerem Gefüge einsetzen, wie
beispielsweise Asbestzementplatte^ gebundenes Schaumglas, Korkplatten und dergleichen. Unter Berücksichtigung der Summe der anzustrebenden Eigenschaften hinsichtlich Wärmedämmfähigkeit, Gefügefe-
stigkeit, Leichtgewichtigkeit und Gestehungspreis wird
in besonders bevorzugter Ausführung der Erfindung als
Kälteschutzschichtwerkstoff ein Kunststoffschaum, insbesondere Polystyrolschaum, eingesetzt
Man kann grundsätzlich zwei oder mehrere Kälteschutzschichten zwischen den Pappwabenschichten
vorsehen. In bevorzugter Ausführung der Erfindung wird nur eine Kälteschutzschicht vorgesehen, die hinsich
tuch der Türblattdicke außermittig oder mittig zwischen die Pappwabenschichten eingelagert ist
Die Schichtdicke der Kälteschutzschicht kann kleiner
als die Hälfte der Summe der Pappwabenschichtdicken sein. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Türblatts
gemäß der Erfindung sind Gegenstand der Ansprüche 7 bis 9.
Die Pappwabenschichten können aus beispielsweise für Innentürenfüilungen geeignetem Material mit verhältnismäßig
niedriger Wärmedämmung gebildet sein, so insbesondere aus von Jäher bekannten Pappwaben
bestehen, die gegen Feuchtigkeitsaufnahme und Verrotten durch Imprägnieren geschützt sein:- können.
Verwendet man entsprechend der besonders bevorzugten Ausführung als Kälteschutzschicht einen Kunststoffschaurn,
beispielsweise Polystyrolschaum, so ist dieser gegen Wärmeeinwirkung empfindliche Stoff durch
die jeweils angrenzenden Pappwabenschichten von den Deckblechen getrennt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit,
daß das Türblatt einer Einbrennlackierung unterzogen werden kann, ohne daß die Kunststoffschaumschicht
Schaden nimmt, beispielsweise angelöst wird.
Insbesondere hochwärmedämmende Werkstoffe, z. B. Polystyrolschaum, lassen sich nur mit sehr langsam
aushärtenden Klebern mit anderen Werkstoffen verbinden. Würden daher die Pappwabenschichten und die
wenigstens eine Kälteschutzschicht aus Polystyrolschaum in nur einem Arbeitsgang mit dem Aufbringen
der Deckbleche miteinander verklebt so müßte ein derart hergestelltes Türblatt höchst vorsichtig auf planer
Ebene gehalten bzw. transportiert werden, bis der Kleber zwischen dem Polystyrolschaum und den Pappwabenschichfen
ausgehärtet wäre, was ca. 24 Stunden dauern kann. Innerhalb dieser Zeit würde eine Tür bei entsprechender
mechanischer Beanspruchung wegen der mangelnden inneren Festigkeit sich verwerfen.
In Anspruch 10 ist daher ein Verfahren zur Herstellung
des Türblatts angegeben. Mit diesem Verfahren wird erreicht, daß das Türblatt wie eine normale Innentür,
beispielsweise mit durchgehender Pappwabenfüllung hergestellt werden kann, ohne daß man dazu eine
Änderung der für die Herstellung von Innentüren automatisierten Fertigungsanlage vornehmen muß.
Von besonderer Bedeutung ist dabei noch, daß an die Herstcüungsqualität der Schichtplatte selbst kaum nennenswerte
Anforderungen gestellt werden müssen. Die mit den Deckblechen zu verklebenden Außenflächen
dieser Schichtplatte können grundsätzlich unregelmäßig, gekrümmt oder gewellt ausfallen, weil nach Einlagerung
zwischen den Deckblechen und entsprechender Klebeverpressung solche Unebenheiten ohne weiteres
verschwinden. Aufgrund der sehr schnellen Aushärtung der Verklebung zwischen den Deckblechen und den
Pappwabenschichten kann das Türblatt ohne Gefahr eines Verziehens weitertransportiert und nachfolgenden
Bearbeitungen ausgesetzt werden, so auch einer Einbrennlackierung mit Objekttemperaturen von ohne
weiteres bis zu 14O0C
In der Zeichnung ist -;in Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt.
Die Zeichnung zeigt eine in Teilbereichen schichtweise aufgebrochene perspektivische Ansicht eines schematisch
wiedergegebenen, insgesamt mit 1 bezeichneten Türblattes, dessen in der Zeichnung oberes Deckblech
2 und dessen unteres Deckblech 3 in nicht dargestellter Weise randseitig üLier einen Rahmen und/oder
über seitliche Abbiegungen zu einem Blechkasten verbunden sind. Zwischen den Deckblechen 2 und 3 ist eine
insgesamt mit 4 bezeichnete Schichtplatte als Füllung
ίο eingelegt, die aus einer oberen und einer unteren Pappwabenschicht
5 und 6 und einer zwischen die letzteren eingelagerten Kälteschutzschicht 7 besteht. Die Pappwabenschichten
5 und 6 bestehen aus gleich dicken Pappwaben und die Kälteschutzschicht aus einem porigen
Kunststoff, hier Polystyrolschaum.
Die Kälteschutzschicht 7 ist mit ihren beiden Außenflächen 9 mit den beiden anliegenden Innenflächen 8 der
Pappwabenschichten 5 und 6 mit HiUe eines polystyrolverträglichen Klebstoffes verbunden, dessen Aushärtung
erhebliche Zeit, ca. 24 Stunden, benötigt Die so gewonnene Schichtplatte 4 wird dai^-r zunächst gesondert
gefertigt und zum Trocknen bzw. Aushärten auf Lager gelegt Nach dem Aushärten der Schichtplatte 4
wird diese in den eigentlichen Herstellungsprozeß des Türblattes 1 eingeführt der so abläuft, als sei die
Schicht^Iatte durchgehend als Pappwabe ausgebildet, wie dies bei Innentüren üblich ist Die Schichtplatte 4
wird dabei zwischen die beidseits zugeführten Deckbleche 2 und 3 eingelegt und mit ihren Außenflächen 10 an
den Innenflächen 11 der Deckbleche 2 bzw. 3 festgeklebt und zwar unter Druckbeaufschlagung zur Erzielung
einer planparallelen Ausrichtung der Deckbleche 2 und 3, so daß Oberflächenunregelmäßigkeiten, Verwölbungen
etc. der Schichtplatte 4 beseitigt werden. Die Herstellung der Schichtplatte 4 verlangt daher entsprechend
wenig Aufwand hinsichtlich der Außenflächenbeschaffenheit bzw. deren Verwölbung oder Weiiigkeit
insgesamt
Der für die Verklebung zwischen den jeweils u-afeinander
zu geführten Pappwabenaußenflächen 10 und Deckblechinnenflächen 11 verwendete Kleber härtet in
wenigen Sekunden aus, so daß die Weiterbehandlung des so gewonnenen Türblattes 1 unter den Festigkeitsbedingungen des insoweit fertigen Türblattes erfolgen
kann.
Eine anschließende Einbrennlackierung der Außenflächen 12 der Deckbleche 2 und/oder 3 erfolgt, ohne die
Kälteschutzschicht 7 aus Polystyrolschaum anzugreifen, weil die Pappwabenschichten 5 bzw. 6 den Wärmefluß
so von den Deckblechen 2 bzw. 3 zu der Kälteschutzschicht 7 genügend unterbinden. Zu diesem Zweck kann
man — ohne daß dies im Rahmen des Ausführungsbeispieles näher gezeigt is: — die Kälteschutzschichtflächen
9 mit einer Wärmestrah'en reflektierenden Beschichtung
versehen, die die von den durch das Einbrennen erwärmten Deckblechen ins Türblattimiere abgestrahlte
Wärme reflektieren bzw. seitlich ableiten. Diese Beschichtung kann eine Metallfolie sein. Sie kann durchgehend
ausgebildet oder aber an den Verbindungsstellen zwischen den Pappwabenschichten und den Kälteschutzschichtflächen
durchbrochen sein, und zwar im Zuge des Verbindungsvorganges oder auch duish Aufbringen
nach dem Verbinden, was insbesondere durch ein nachträgliches Aufspritzen einer metallischen Beschichtung
erfolgen 'cann.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Wärmedämmendes Türblatt mit beidseitig außen angeordneten, zu einem Kasten randseitig verbundenen Deckblechen, zwischen denen jeweils angrenzend an die Innenflächen der Deckbleche zwei
Pappwabenschichten oder dergleichen Werkstoff vergleichbarer Eigenschaften vorgesehen sind, die
an ihrem parallel zur Türblattebene verlaufenden Flächen verklebt sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Pappwabenschichten (5,6) wenigstens eine, die zusätzlich für Außentüren zu fordernde Wärmedämmung gewährleistende Kälteschutzschicht (7) aus hochwärmedämmendem Werkstoff in sich ausreichend festen Gefüges
eingelagert ist, deren Außenflächen (9) mit den anliegenden Innenflächen (8) der Pappwabenschichten (5,
6) verklebt sind.
2. Türbkti nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daS die Kälteschutzschicht (7) bzw. die
Kälteschutzschichten aus einem Kunststoffschaum besteht bzw. bestehen.
3. Türblatt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffschaum ein Polystyrolschaum ist.
4. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß nur eine Kälteschutzschicht (7) vorgesehen ist, die hinsichtlich der Türblattdicke außermittig zwischen die Pappwabenschichten (5, fiv eingelagert ist.
5. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß nur eine Kälteschutzschicht (7) vorgesehen ist. die hinsichtlich der Türblattdicke mittig zwischen die P&ppwabenschichten
(5.6) eingelagert ist.
6. Türblatt nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtdicke der Kälteschutzschicht (7) kleiner ist als die Hälfte der Summe der
Pappwabenschichtdicken.
7. Türblatt nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Kälteschutzschicht 10 bis 15 mm beträgt.
8. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die den anliegenden
Pappwabenschichtinnenflächen zugewandten Kälteschutzschichtflächen mit einer wärmereflektierenden Schicht versehen sind.
9. Türblatt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kälteschutzschichtflächen mit einer Aluminiumfolie abgedeckt sind.
10. Verfahren zur Herstellung eines Türblattes nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine-Schächtplatte (4) aus den Pappwabenschichten (5, 6) und der bzw. den Kältschutzschichten (7) vorgefertigt wird und nach Austrocknung bzw. Klebstoffaushärtung und gegebenenfalls
Vorratslagerung zwischen die beidseits zugefügten Deckbleche (2, 3) eingelegt und unter druckbeaufschlagter planparalleler Ausrichtung der Deckbleche (2,3) mit diesen verklebt wird.
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