DE3241924A1 - Vorrichtung zum fuehren von flexiblen versorgungsleitungen - Google Patents
Vorrichtung zum fuehren von flexiblen versorgungsleitungenInfo
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Description
-:- SCHUBERT & SALZER
MsdinenfabA Μ
P + Gm 82/678
Vorrichtung zum Führen von flexiblen
Versorgungsleitungen
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen von flexiblen Versorgungsleitungen, welche eine stationäre
Anschlußstelle mit einem hierzu beweglichen Verbraucher verbinden, mit einer die Versorgungsleitung aufnehmenden Schleppkette, deren Länge der größten zu überbrückenden
Entfernung entspricht und deren überschüssige Länge bei der Bewegung des Verbrauchers in einer Schleife
aufgenommen wird.
Derartige Schleppketten bestehen aus einer Vielzahl von Kettengliedern, innerhalb welcher flexible Versorungsleitungen
geführt werden (siehe DE-Gm 6.604.853). Für solche Versorgungsleitungen sind vom Hersteller bestimmte Mindest-Biegeradien
vorgeschrieben, die nicht unterschritten werden dürfen, um auf lange Zeit einen sicheren Transport des zu
übermittelnden Mediums zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck werden die Kettenglieder mit Anschlägen versehen, auf denen sich die Kettenglieder abstützen und die
so vermeiden, daß die Schleppkette im Bereich ihrer Schleife
einen gewissen Krümmungsradius unterschreitet. Es ist deshalb erforderlich, für verschiedene vorgeschriebene Mindest-Biegeradien
der Versorgungsleitungen unterschiedliche Kettenglieder herzustellen, wodurch die Herstellung und Lagerhaltung
für die Kettenglieder sehr aufwendig ist. Ferner ist es erforderlich, bei den Anschlägen genaue Toleranzen einzuhalten,
um einen bestimmten Krümmungsradius zu erhalten. Außerdem zeigt sich, daß bei großen Bewegungsfrequenzen und
-geschwindigkeiten, wie sie z.B. bei Wartungsvorrichtungen an Offenendspinnmaschinen anzutreffen sind, diese Anschläge
sehr stark beansprucht werden, so daß der für die Schleppkette vorgegebene Krümmungsradius nicht auf Dauer gewährleistet
werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Trägereinrichtung zur Führung von flexiblen Versorgungsleitungen zu schaffen,
die diese Nachteile vermeidet.
Diese Aufgabe wird durch ein Kettenrad gelöst, das von der Schleife der Schleppkette umschlungen wird und sich zusammen
mit dieser bewegt. Auf diese Weise sind es nicht die Kettenglieder, welche dafür sorgen, daß der vorgeschriebene
Mindest-Biegeradius der Versorgungsleitungen nicht unterschritten wird, sondern hierfür sorgt das Kettenrad, welches
die Schleppkette in dem durch die Schleife gebildeten Umlenkbereich stützt. Die Kettenglieder brauchen somit keine
zusammenarbeitenden Anschläge aufzuweisen und können für die verschiedenstens Mindest-Biegeradien der Versorgungsleitungen
eingesetzt werden, indem der Schleppkette je nach Bedarf ein kleineres oder größeres Kettenrad zugeordnet wird.
Durch die Einhaltung dieser Mindest-Biegeradien auf Dauer wird eine Überbeanspruchung der Leitungen vermieden. Hierdurch
treten in den Versorgungsleitungen auch nicht die durch Überbeanspruchungen entstehenden Torsionsspannungen auf,
welche bewirken, daß sich die Versorgungsleitungen über-*
einanderlegen und somit eine weitere Erhöhung der Beanspruchung der Versorgungsleitungen verursachen. Die Kettenglieder
brauchen somit keine Trennstege oder dergleichen zwischen den einzelnen Versorgungsleitungen aufzuweisen, so daß bei Verwendung
des erfindungsgemäßen, frei in der Schleife der
Schleppkette geführten Kettenrades nicht nur kleinere Kettenglieder
Anwendung finden können, sondern diese darüber hinaus auch noch einfacher im Aufbau sein können. ;■
Wenn das Kettenrad nicht durch die Schleppkette, sondern mit
Hilfe anderer Mittel, z.B. der Schwerkraft, angetrieben wird, um die Kette gespannt zu halten, ist es nicht unbedingt
erforderlich, daß das Kettenrad im zahnenden Eingriff mit der
Schleppkette steht. Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist unter "Schleppkette" somit nicht nur eine Kette zu verstehen,
sondern auch Schläuche und dergleichen, die die Versorgungsleitungen
aufnehmen und führen, fallen unter diesen gewählten Sammelbegriff.
Vorzugsweise ist das Kettenrad jedoch verzahnt, da dies eine
universellere Anwendung ermöglicht und keine fremden Antriebsmittel
zum Spannen der "Schleppkette" erfordert.
Je nach Länge der Bewegungsstrecke und je nach Ausbildung
der Schleppkette und je nach Art des Antriebes des Kettenrades zusammen mit der von der Schleppkette gebildeten Schleife
kann es vorteilhaft sein, wenn dem Kettenrad eine Führung zugeordnet ist. Diese Führung kann unterschiedlich ausgebildet
sein, soll jedoch eine möglichst geringe Reibung bei der Bewegung der Schleppkette und dem Kettenrad erzeugen,
weshalb gemäß einer vorteilhaften Ausführung die Führung
als Gleitführung für einen das Kettenrad führenden Schlitten ausgebildet ist.
-S-
Gemäß einer bevorzugten Ausführung des Erfindungsgegenstandes ist das Kettenrad vertikal angeordnet, doch ist die Erfindung
nicht auf diese Anordnung eingeschränkt. So kann das Kettenrad auch jede beliebige andere, z.B. auch schräge
Orientierung einnehmen.
Für viele Zwecke ist eine horizontale Anordnung des Kettenrades außerordentlich vorteilhaft, da sich diese ganz besonders
für eine Unterflurinstallation eignet. Das Kettenrad kann dabei, wie oben geschildert, mit einem Schlitten
beweglich geführt sein. Zweckmäßigerweise ist die Stirnseite des Kettenrades als Gleitfläche ausgebildet, auf welcher
das Kettenrad mit Rollkörpern abgestützt wird, wobei diese Rollkörper in der Unterlage für das Kettenrad oder
aber auch im Kettenrad·selber angeordnet sein können.
Das von der Schleppkette umschlungene Kettenrad wird von der Schleife mitgenommen und befindet sich stets im Schleifenbereich.
Trotz dieses Antriebes des Kettenrades durch die Schleppkette kann es - insbesondere bei großen Kettenlängen
- zweckmäßig sein, wenn dem Kettenrad eine Kettenspanne inrichtung zugeordnet ist, so daß die Bewegung der
Schleppkette stets durch Zugeinwirkung erfolgt, nämlich entweder durch den angetriebenen Verbraucher bei dessen
Bewegung in der einen Richtung oder durch die Kettenspanneinrichtung bei der Bewegung des Verbrauchers in der entgegengesetzten
Richtung. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn sich der Verbraucher auf einer gekrümmten Bahn bewegt.
In der Praxis ist es vorteilhaft, wenn sich die ausgelegte Schleppkette in einer kastenartigen Schiene befindet. Zweckmäßigerweise bildet in diesem Fall diese die Schleppkette
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mindestens teilweise aufnehmende kastenartige Schiene gleichzeitig
die Führung für das Kettenrad.
Wenn der Verbraucher eine große Anzahl von Versorgungsleitungen benötigt, so besitzt die Schleppkette recht breite
Kettenglieder. Zur Versteifung derartiger Kettenglieder ist es üblich, diese in Querrichtung durch Stege abzustützen.
Im Gegensatz zu den bisher üblichen Schleppketten, bei denen diese Querstege bereits bei geringen Kettenbreiten notwendig
sind, um Schäden der Versorgungsleitungen zu vermeiden, haben diese Querstege nur die Aufgabe, die breiten Kettenglieder mechanisch zu verstärken. Zweckmäßigerweise ist
hierbei in Anpassung an diese Unterteilung das Kettenrad mehrspurig ausgebildet. Bei großen Kettenlängen und großen
Kettenbreiten ist es dabei vorteilhaft, wenn für jede Spur des Kettenrades eine separate Kette vorgesehen ist. Hierdurch
ist eine weitere Standardisierung der Kettenglieder möglich, wodurch die Herstellung noch preisgünstiger wird.
Die oder eine Führung des Kettenrades kann dabei zwischen den Schleppketten vorgesehen sein.
Das Kettenrad muß nicht in jedem Fall als Vollrad ausgebildet sein, sondern es genügt in der Regel, wenn das Kettenrad
als Ring ausgebildet ist.
Das erfindungsgemäße Kettenrad in der Schleife der Schleppkette
ermöglicht es dem Konstrukteur, die Kettenglieder der Schleppkette allein nach den Erfordernissen hinsichtlich
Abmessungen der und Belastung durch die in ihr gelagerten Versorgungsleitungen zu gestalten, während der vorgeschrie-
bene Mindest-Biegeradius hierbei keine Rolle spielt. Es
genügt, für den vorgeschriebenen Mindest-Biegeradius jeweils das entsprechend dimensionierte Kettenrad einzusetzen. Die
Schleppkette muß auch nicht ausgewechselt werden, wenn nachträglich für den Verbraucher in die Schleppkette eine zusätzliche
Versorgungsleitung, die einen größeren Mindest-Biegeradius erfordert als die zuvor vorgesehenen Versorgungsleitungen,
eingezogen wird, sondern es genügt hierfür der Austausch des Kettenrades gegen ein solches mit angepaßtem
Durchmesser. Da die Kettenglieder keine besonderen Anforderungen hinsichtlich Toleranzen zu erfüllen haben, sind auch
evtl. Änderungen derselben durch Verschleiß ohne Bedeutung auf die Funktionssicherheit und den Schutz der durch die
Schleppkette geführten Versorgungsleitungen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
Figur 1 in der Seitenansicht eine Schleppkette mit einer in einer vertikalen Ebene angeordneten Schleife,
welche durch das erfindungsgemäße, als Ring ausgebildete Kettenrad abgestützt wird;
Figur 2 im Querschnitt ein Detail einer speziellen Ausbildung
der in Figur 1 gezeigten Vorrichtung;
Figur 3 in der Seitenansicht die Anwendung des Erfindungsgegenstandes bei horizontal beweglichen Verbraucher
und vertikalen Aufbau der Schleife der Schleppkette;
Figur 4 in der Seitenansicht das erfindungsgemäße Kettenrad
bei horizontaler Orientierung der Schleife der Schleppkette;
Figur 5 eine Abwandlung der in Figur 4 gezeigten Ausbildung
des Erfindungsgegenstandes im Querschnitt; und .
Figur 6 im Querschnitt eine Ausbildung des Erfindungsgegenstandes, die sich besonders für eine Unterflur-Anordnung
eignet.
Zunächst wird die Vorrichtung zum Führen von flexiblen Versorgungsleitungen
10, 11 etc., anhand der Figur 1 erörtert. Diese Versorgungsleitungen 10, 11, 12 (siehe auch Figur
4 und 5), die eine stationäre Anschlußstelle 1 mit einem hierzu beweglichen Verbraucher 7 verbinden, können der Führung
von elektrischem Strom, aber auch eines gasförmigen, pulverförmigen oder flüssigem Medium dienen. Die Versorgungsleitungen
10, 11, 12 werden in den Kettengliedern 20 einer Schleppkette 2 geführt, deren Länge der Entfernung entspricht,
die zu überbrücken ist, wenn der Verbraucher 7 sich in seiner
am weitesten von der Anschlußstelle 1 entfernten Endstellung befindet. Die überschüssige Länge bei der Bewegung des Verbrauchers
7 wird durch eine Schleife 21 aufgenommen, deren Größe sich somit in Abhängigkeit von der Ortsveränderung
des Verbrauchers 7 verändert. Die Schleife 21 umschlingt ein Kettenrad 3, das sich mit seinen Zähnen 30 im Eingriff
mit den Kettengliedern 20 der Schleppkette 2 befindet und sich somit zusammen mit der Schleppkette 2 abrollt. Da sich
der Verbraucher 12 höher als die Anschlußstelle 1 befindet,,
ist das Kettenrad 3 vertikal angeordnet. Aus Gründen der Material- und Gewichtsersparnis ist das Kettenrad 3 in der
gezeigten Ausführung als Ring ausgebildet»
Wie Figur 1 zeigt, wird das Kettenrad 3 im Umlenkbereich von der Schleppkette 2 umschlungen. Da das Kettenrad 3 im
zahnenden Eingriff mit der Schleppkette 2 steht, wird das Kettenrad 3 gezwungen, der Bewegung des Verbrauchers 7 zu
folgen, wobei allerdings die Abrollgeschwindigkeit der Schleppkette 2 und somit des Kettenrades 3 nur halb so groß
ist wie die Geschwindigkeit des Verbrauchers 7, da sich der zurückzulegende Weg des Verbrauchers 7 auf die beiden Abschnitte
der Schleife 21 der Schleppkette 2 aufteilt.
Wenn sich der Verbraucher 7 vom Kettenrad 3 entfernt, so wird auf den oberen Abschnitt der Schleppkette 2 ein Zug
ausgeübt, durch welchen das Abrollen der Schleppkette 2 bewirkt wird. Bei der entgegengesetzten Bewegung des Verbrauchers
7 wirkt dieser durch Schub auf die Schleppkette 2 ein. Aufgrund ihres Eigengewichts und des Gewichtes der
von ihr aufgenommenen Versorgungsleitungen 10, 11, 12 etc. hängt die Schleppkette 2 zwar hierbei durch, so daß bei
der Schubbewegung die beiden Abschnitte der Schleife 21 der Schleppkette 2 aufeinander aufliegen. Die durchhängende
Schleppkette 2 bildet jedoch den durch das Rad vorgegebenen Krümmungsradius, so daß keine Gefahr besteht, daß der zulässige
Mindest- Biegeradius der Versorgungsleitungen 10, 11, 12 etc. unterschritten wird.
Bei der Bewegung des Verbrauchers 7 wird die Schleppkette 2 in einer kastenartigen Schiene 4 abgelegt. Je nach Länge
der Schleppkette 2 ist dies nicht nur der Abschnitt der Schleppkette 2 zwischen der Anschlußstelle 1 und dem Kettenrad
3, sondern insbesondere bei der Schubbewegung infolge des Gewichtes auch der sich durchbiegende Zwischenbereich
des Abschnittes der Schleppkette 2 zwischen Kettenrad 3 und Verbraucher 7 mit den in ihr angeordneten Versorgungsleitungen
10, 11, 12 etc.
ύ L<+
Die Seitenwand 40 der kastenartigen Schiene 4 weist in der
gezeigten Ausführung eine derartige Höhe auf, daß sie beide
übereinanderliegenden Abschnitte der Schleppkette 2 aufnimmt. Auf diese Weise erstreckt sich die Seitenwand 40
der Schiene 4 auch bis zu den Stirnseiten 34, 37 des Kettenrades 3 (siehe Figur 2), so daß die kastenartige Schiene
4 eine seitliche Führung für das Kettenrad 3 bildet.
In der gezeigten Ausführung bewegt sich der Verbraucher 7 horizontal und außerdem parallel zur Schiene 4. Es ist
aber auch möglich, den Verbraucher 7 auf einer geneigten Bahn und/oder schräg zur Schiene 4 zu bewegen, wenn hierbei eine ausreichende Umschlingung des Kettenrades 3 durch
die Schleppkette 2 gewährleistet ist. Bei der Bewegung des Verbrauchers 7 wird durch den Eingriff der Zähne 30 in die
Kettenglieder 20 das Kettenrad 3 in der Weise zusammen mit der Schleppkette 2 bewegt, daß es sich stets im Umlenkbereich
der Schleppkette 2 befindet. Somit stellt das Kettenrad 3 sicher, daß der Teil der Schleppkette 2, in welchem
die in ihm angeordneten Versorgungsleitungen 10, 11, 12
etc. am meisten gefährdet sind - nämlich sein Umlenkbereich - abgestützt wird, so daß der vorgeschriebene Mindest-Biegeradius
der Versorgungsleitungen 10, 11, 12 etc. keinesfalls
unterschritten werden kann.
Wenn stets eine ausreichende Umschlingung des Kettenrades
3 gewährleistet ist, kann die Führung u.U. auch entfallen, wenn sie auch - insbesondere bei schweren Schleppketten
2, bei großen Radien der Kettenräder 3 oder auch bei Anbringung der Vorrichtung auf oder an unruhig laufenden Maschinen
- äußerst vorteilhaft ist. Bei Vorrichtungen, bei denen die Schleife 21 in der größten Entfernung des Verbrauchers
7 von der Anschlußstelle 1 aufgebraucht ist, sollte eine Führung für das Kettenrad 3 vorgesehen werden, um zu
v> C *+ Γ
vermeiden, daß das von der Schleppkette 2 weitgehend freigegebene Kettenrad 3 umkippt und außer Eingriff mit der
Schleppkette 2 gerät. Hierzu genügt es, das Kettenrad 3 zwischen zwei parallelen Wänden zu führen. Das Kettenrad
befindet sich dann auf der Schleppkette 2 aufgrund seiner Schwerkraft stets in dessen Mitte und hält die Kette gespannt,
ohne daß es erforderlich ist, daß das Kettenrad 3 mit der Schleppkette 2 zahnend in Eingriff steht. Bei einer
solchen Ausführung, bei welcher die Schleppkette 2 durch das Kettenrad 3 gespannt gehalten wird und nicht das Kettenrad
über die Bewegung der Schleppkette 2 angetrieben werden muß, können die Zähne 30 auch entfallen, so daß das Kettenrad
kein Zahnrad zu sein braucht.
Ein anderes Ausfuhrungsbeispiel mit horizontaler Bewegung
des Verbrauchers 7 und vertikalem Aufbau einer Schleife 21 zeigt Figur 3. Der Verbraucher 12 bewegt sich auf einer
horizontalen Führungsschiene 13, während für das Kettenrad 36 eine Kulissenführung 41 mit einem vertikalen Führungsschlitz 42 vorgesehen ist, in welchem das Kettenrad 36 mit
Hilfe seiner Achse 31 geführt wird. Das Kettenrad 36 weist
hierbei eine nichtgezeigte Nabe zur Aufnahme der Achse 31 auf, wozu es entweder als Vollrad ausgebildet ist oder aber
bei ringförmiger Ausbildung Speichen zur Verbindung des Ringes mit der Nabe besitzt.
Die Schleppkette 2 ist wiederum mit einer stationären Anschlußstelle
1 verbunden und wird über eine stationäre Umlenkführung 14 herum zum Kettenrad 36 geführt, von wo die
Schleppkette 2 über ein stationäres Kettenrad 32 zum Verbraucher 7 geführt wird. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
besitzt die den Führungsschlitz 42 aufweisende Kulissenführung 41 einen Auslegerarm 43, welcher das stationäre
Kettenrad 32 trägt. Auch bei dieser Ausführung des Erfindungsgegenstandes ist es nicht immer erforderlich, daß das
Kettenrad 36 und/oder das Kettenrad 32 verzahnt sind, da das Kettenrad 36 die Schleppkette 2 in der Regel aufgrund
der Schwerkraft gespannt hält.
BAD ORIGINAL
Je nach den zur Verfugung stehenden Platzverhältnissen und
je nach Anwendungsfall ist es oftmals zweckmäßig, die Schleife 21 horizontal zu orientieren. Derartige Ausführungsbeispiele
sind in den Figuren 4 bis 6 gezeigt.
In Figur 4 ist für die Aufnahme des Kettenrades 36 und die Schleppkette 2 eine aus zwei parallelen Führungsschienen
50 und 51 bestehende Führung 5 vorgesehen, die vermeidet, daß die beiden die Schleife 21 bildenden Abschnitte der
Schleppkette 2 sich weiter voneinander entfernen können, als dies im gespannten Zustand der Fall ist. Bei Schubeinwirkung
ist es somit lediglich möglich, daß die beiden Abschnitte
zur gegenseitigen Anlage kommen, ähnlich wie dies im Zusammenhang mit einer Ausführung gemäß Figur 1 bereits
geschildert wurde, wo ein solches Anliegen der beiden Kettenabschnitte infolge Durchhängens bewirkt wird.
Das Kettenrad 36 wird von einer Achse 31 getragen, die ihrerseits
in einem Schlitten 33 gelagert ist. Der Schlitten. 33 wird mit Hilfe von Rollen oder Rädern 34 ebenfalls in
den Führungsschienen 50 und 51 geführt. Diese weist zu diesem Zweck in einem ersten Höhenbereich eine erste Führungsbahn
52 auf, in welcher auch die Schleppkette 2 abgelegt wird, und in einem zweiten Höhenbereich eine zweite Führungsbahn
53 für den Schlitten 33. Um einen einwandfreien Antrieb des Kettenrades 36 durch die Schleppkette 2 zu gewährleisten,
muß sichergestellt werden, daß die Schleppkette 2 die Ebene des Kettenrades 36 nicht verlassen kann. Deshalb
ist gemäß der in Figur 4 gezeigten Ausführung zwischen den Führungsbahnen 52 und 53 eine Zwischenwand 54 vorgesehen,
die lediglich durch einen Längsschlitz 55 für die Achse 31 des Kettenrades 36 unterbrochen ist, so daß die Führungsschienen
50 und 51 wiederum eine kastenartige Führung für die Schleppkette 2 bilden.
Wenn bei radialer Führung des Kettenrades 3 bzw. 36 das Kettenrad gegen ein solches mit anderem Durchmesser ausgewechselt
wird, genügt es, die Führung 5 durch Verstellung einer ihrer Führungsschienen an den neuen Durchmesser anzupassen.
Auf diese Anpassungsmöglichkeit und auch auf eine kastenartige Ausbildung der Führung kann jedoch verzichtet werden,
wenn die Schleppkette 2 durch eine dem Kettenrad 3 zugeordnete Kettenspannvorrichtung 6 gespannt gehalten wird
(Figur 5). Diese Kettenspannvorrichtung 6 ist in Figur 5 lediglich schematisch in Form einer Zugfeder dargestellt,
doch versteht es sich von selbst, daß jede bekannte Art einer Kettenspannvorrichtung hier Anwendung finden kann.
Die Führungsschienen 56 - von denen in Figur 5 nur eine zu sehen ist - können in diesem Fall U-förmig ausgebildet
sein, wobei zur Vermeidung einer zusätzlichen Führungsbahn der Schlitten 33 auch auf der Oberseite der Führungsschienen
56 geführt werden kann. In der gezeigten Ausführung ist die Kettenspannvorrichtung 6 mit diesem Schlitten 33 verbunden
.
Wenn die Schleppkette 2 durch das Kettenrad 3 bzw. 36 infolge Schwerkraft oder durch eine Kettenspannvorrichtung
6 gespannt gehalten wird und nicht das Kettenrad 3 bzw. 36 durch die Schleppkante 2 angetrieben werden muß, so kann
nicht nur auf eine Verzahnung des Kettenrades 3 bzw. 36 verzichtet werden, sondern es ist darüber hinaus auch eine
Mehrfachanordnung von Schleifen 21 nebeneinander möglich, wobei an jeder Umlenkstelle ein derartiges Kettenrad 36,
32 vorzusehen ist (siehe auch Figur 3).
BAD
Eine solche Ausführung der Vorrichtung zum Führen von flexiblen Versorgungsleitungen 10, 11, 12 etc., bei welcher
die Schleppkette 2 durch oder über das Kettenrad 3 bzw. 36 gespannt gehalten wird, ist auch ganz besonders vorteilhaft,
wenn der Verbraucher 7 auf einer in der Ebene des .Kettenrades 3 bzw. 36 gekrümmten Bahn bewegt wird.
Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß das Kettenrad 3 durch einen Schlitten 33 getragen wird. Gemäß Figur 6 ist
die Stirnseite 34 des als Ring ausgebildeten Kettenrades 3 als Gleitfläche ausgebildet, auf welcher das Kettenrad
3 mit Rollkörpern 35 (z.B. Kegeln) abgestützt wird. Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob die Rollkörper 35
im Kettenrad 3 oder aber in der Führung 5 angeordnet sind. In der gezeigten Ausführung sind die Rollkörper 35 im Kettenrad
3 angeordnet, da hierbei weniger Rollkörper 35 benötigt werden als bei einer Anordnung der Rollkörper 35 in der
Führung 5. Auch bei einer solchen Ausführung ist die Anwendung einer Kettenspanneinrichtung 6 möglich, indem diese
direkt an der Achse 33 eines Kettenrades 36 angreift.
Prinzipiell kann die Schleppkette 2 in einem abgekapselten
Kanal 8 geführt werden - und zwar unabhängig davon, in welcher
Richtung das Kettenrad 3 bzw. 36 orientiert ist. Gemäß Figur 6 ist der Kanal 8 im Boden 80 (also unter Flur) vorgesehen.
Ein Kettenglied 20 ist über einen seitlich angebrachten Mitnehmer 22 mit dem Verbraucher 7 verbunden, für
welchen die obere Kanalwand 81 einen Längsschlitz 82 aufweist. Zwischen dieser oberen Kanalwand 81 und der oberen
Stirnseite 37 des Kettenrades 3 können weitere Rollkörper 35 vorgesehen sein.
w» C H I v» £.-*
In der gezeigten Unterflur-Anordnung der Schleppkette 2 und
des Kettenrades 3 ist der Mitnehmer 22 an der Seite der Kettenglieder 20 angeordnet, doch versteht es sich von
selbst, daß je nach gegenseitiger Anordnung von Schleppkette 2 und Verbraucher 7 ein solcher auch auf der radial außenliegenden
Seite der Schleppkette vorgesehen sein kann. Entsprechend wird dann der Längsschlitz 82 im Kanal 8 vorgesehen,
der selbstverständlich auch über Flur innerhalb einer Anlage oder Maschine vorgesehen sein kann.
Wenn viele Versorgungsleitungen 10, 11, 12 etc. vorgesehen
sind, kann es vorteilhaft sein, zur Versteifung der Kettenglieder 20 Querstege vorzusehen, die dann als zusätzlichen
Nebeneffekt auch die Trennung der Versorgungsleitungen 10, 11, 12 etc. zur Folge haben. In einem solchen Fall ist es
zweckmäßig, das Kettenrad 3 oder 36 mehrspurig auszubilden. Eine solche Ausbildung eines Kettenrades 3 zeigt Figur_2,
wie deutlich an den Zähnen 30 und 38 zu erkennen ist. Hierbei können die Anschlußstellen 1 für jede Schleppkette 2
bzw. 23 auch in deren Bewegungsrichtung versetzt sein, wobei allerdings zu beachten ist, daß das Kettenrad 3 bzw. 36
niemals über die ihm zunächst liegende Anschlußstelle 1 hinwegbewegt wird.
Je nach Betriebsbedingungen und je nach Art der Versorgungsleitungen
kann es zweckmäßig sein, für den Verbraucher 7 verschiedene Schleppketten 2, 23 zur Verfugung zu haben
(siehe Figur 2). Gemäß Figur 2 sind diese beiden Schleppketten 2, 23 durch eine Führung 44 voneinander getrennt, die
außer der Führung der Schleppketten 2 und 23 auch der Führung des Kettenrades 3 dient.
Weitere Abwandlungen des Erfindungsgegenstandes durch Austausch einzelner Merkmale untereinander oder gegen Äquivalente
sowie ihre Kombinationen fallen in den Rahmen der vorliegenden Erfindung.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Führen von flexiblen Versorgungsleitun- -- gen, welche eine stationäre Anschlußstelle mit einem
hierzu beweglichen Verbraucher verbinden, mit einer die Versorgungsleitung aufnehmenden Schleppkette, deren
Länge der größten zu überbrückenden Entfernung entspricht und deren überschüssige Länge bei der Bewegung des Verbrauchers
in einer Schleife aufgenommen wird, gekennzeichnet durch ein Kettenrad (3, 36) das von.der Schleife
(21) umschlungen wird und sich zusammen mit dieser bewegt.
2. Vorrichtung -nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kettenrad (3, 36) mit der Schleppkette (2, 23) verzahnt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
eine dem Kettenrad (3, 36) zugeordnete Führung (4, 44, 5).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führung (5) als Gleitführung für einen das Kettenrad
(36) tragenden Schlitten (33) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kettenrad (3, 36) vertikal angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kettenrad (3,
36) horizontal angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseite (34, 37) des Kettenrades (3)
als Gleitfläche ausgebildet ist, auf welcher das Kettenrad (3) mit Rollkörpern (35) abgestützt wird.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß dem Kettenrad (36)
eine Kettenspannvorrichtung (6) zugeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (4) durch
eine die Schleppkette (2, 23) mindestens teilweise aufnehmende kastenartige Schiene (4, 5, 8) gebildet wird.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren <3er Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kettenrad (3, 36) mehrspurig ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß für jede Spur des Kettenrades (3, 36) eine separate Schleppkette (2, 23) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (44) des Kettenrades (3) zwischen den
Schleppketten (2, 23) angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Kettenrad (3)
als Ring ausgebildet ist.
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