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Stell- und Trennwand
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Die Erfindung betrifft eine Stell- und Trennwand, die aus vorgefertigten,
plattenförmigen Wandelementen und vorgefertigten Pfosten erstellbar ist, die als
Hohlprofile, insbesondere quadratische Hohlprofile ausgebildet sind, die mit im
Abstand voneinander angeordneten Langlöchern versehen sind, in die hakenförmige
Verbindungselemente einführbar sind, mit denen die zwischen je zwei Pfosten angeordneten
Wandelemente lösbar an den Pfosten festlegbar sind Stell- und Trennwände dieser
Art werden in größeren Arbeitsräumen, z.B. Großraumbüros oder Produktionshallen
als Raumteiler oder auch zur bestellung abgeschlossener Kabinen, z.B. sogenannte
isterkabinen, innerhalb eines solchen Raumes eingestt, wobei die Position und die
Ausdehnung solcher Ransteiler oder Kabinen, sich ändernden Bedürfnissen entsprechend,
veränderbar ist.
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Bei bekannten Stell- und Trennwand dieser Art sind die Pfosten als
Stahl-Hohlprofile mit vorzugsweise quadratischem 42 x 42 mm Innenquerschnitt und
einer Profilwanddicke von 1,5 mm ausgebildet Zur standsicheo ren Anordnung der Pfosten
können diese z.B. zwischen
dem Fußboden und der Decke des jeweiligen
Einsatzraumes verspannbar und/oder mit Standfüßen gee-ignet großer Aufstandflächen
versehen sein. Die zwischen je zwei solcher Pfosten angeordneten Wandelemente sind
an ihren, den Pfosten zugewandten schmalen Stirnseiten mit L-förmigen Haken versehen,
die fest mit den Wandelementen verbunden sind; in der Gebrauchslage - d.h.
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im fertig montierten Zustand der Stell- bzw. Trennwand -weisen die
freien Schenkel dieser Haken nach unten und das Wandelement ist mit den von seinen
schmalen, vertikalen Stirnseiten ausgehenden horizontalen Querschenkeln der Haken
an den jeweils unteren Querrändern vder langloch-förmigen Aussparungen der Pfosten-Hohlprofile
abgestützt. Übliche Rastermaße für die Wandelemente sind dabei ein und zwei Meter,
jeweils abzüglich eines Pfosten-Außendurchmessers, damit eine aus zwei Wandelementen
der Einheitslänge aufgebaute Stellwand dieselbe Länge hat wie eine solche der doppelten
Einheitslänge, die mit nur einem größeren Wandelement realisiert ist.
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Mit Stell- und Trennwänden dieses Aufbaues lassen sich zwar in den
durch die Raster-Einheitslänge vorgegebenen Grenzen beliebige Raumaufteilangen mit
rechtwinkligen Grundrißförmen erzielen, nac ffi lig ist jedoch, daß das Herausnehmen
eines zwischen zwei Pfosten angeordneten Wandelements nicht möglich ist, ohne den
einen der beiden Pfosten, zwischen denen dieses Wandelement eingehängt war, zu entfernen.
Wenn nun z.B.
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bei einer geschlossenen Kabine mit einer-einzigen Eingangstüre der
Eingang auf die gegenüberliegende Seite verlegt werden soll, so kann es in einem
ungünstigen Fall erforderlich sein, die halbe Kabine zu demontieren, um diese Änderung
vornehmen zu können, was sehr viel Arbeitsaufwand erfordert.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Stell- und Trennwand der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei der an beliebiger Stelle ein Wandelement
entfernbar ist, ohne weitere Teile der Stell- bzw. Trennwand demontieren zu müssen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil
des Anspruchs 1 genannten Merkmale auf einfache Weise gelöst.
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Der Grundgedanke der erfindung besteht hiernach darin, zur Verbindung
der Wandelemente und Pfosten an die sen jeweils lösbar ansetzbare HakenkbEper einzusetzen,
die in der Gebrauchs lage eine formschlüssige Verbindung der Wandelemente und -pfosten
vermitteln, durch Anheben der Wandelemente aus ihren Eingriffstellungen mit den
Pfosten ausrückbar, und, sobald diese Eingriffstellung aufgehoben ist, in den Pfosten
oder Wandelementen versenkbar, d.h. insoweit in Hohlräume derselben einführbar sind,
daß danach das jeweilige Wandelement ungehindert aus dem Wand-Verband herauso genommen
werden kann.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die als Verbindungselemente
vorgesehenen Haken wie gemaß Anspruch 2 vorgesehen, eine Gestaltung haben, die dazu
führt, daß diese Hakenkörper, sobald sie aus ihrer Eingriffstellung ausgerückt sind,
durch ein weiteres Anheben der Wandelemente gleichsam selbsttätig in ihre versenkte
Lage in den-Pfosten oder Wandelementen gedrängt werden. Hierzu können z.B. an der
Kontur der Hakenkörper schräge Anlaufkanten vorgesehen sein, durch deren Relativbewegung
zur oberen Querkante der Langlöcher der Pfosten-Hohlprofile ein in diese hinein
oder aus diesen heraus gerichtetes Kippmoment auf die
Hakenkörper
erzielbar ist, wodurch diese in den Pfostenhohlraum oder in den Aufnahmehohlraum
der Wandelemente hineingedrängt werden.
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In der Gestaltung der Wandelemente gemäß Anspruch 3 sind auch deren
Aufnahmehohlräume durch Stahl-Profilstäbe, insbesondere U- oder C-Profilstäbe begrenzt,
wobei die sich über die volle Höhe der Wandelemente erstreckenden Aufnahmehohlräume
von oben und unten her zugänglich sind; an den den Pfosten zugewandten Jochschenkeln
sind bei dieser Ausbildung der Wandelemente den Langlöchern der Pfosten-Hohlprofile
entsprechende Langlöcher vorgesehen, durch die die Hakenkörper in den Aufnahmehohlraum
hineinragen bzw. eintreten können.
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Die Sichtflächen solcher Wandelemente bildende Blech- oder Kunststoffplatten,
zwischen denen eine schall- und wärmedämmende Schicht aus Steinwolle oder Kunststoff
angeordnet ist, sind dann zweckmäßigerweise an den Außenseiten der parallelen Schenkel
der der U- bzw. C-Stirnprofile befestigt. Es versteht sich, daß die Wandelemente
auch aus zwischen den parallelen Schenkeln der Stirnprofile gehaltenen Preßspan-
oder Tischlerplatten bestehen können, die im Bereich der stirnseitigen Profil-Aussparungen
zusEtaliche, den Aufnahmeraum für die Stützvorsprünge 4 Verbindungselemente erweiterte
Ausnehmungen haben.
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Durch die Merkmale der Unteransprüche 4 bis 7 sind spezielle Gestaltungen
der als Verbindungselemente vorgesehenen Hakenkörper angegeben, die-in Verbindung
mit den Stirnprofilen der Wandelemente auch einen für deren sichere Fixierung in
definierter Lage vorteilhaften kreuzblattartigen Eingriff vermitteln.
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Die vorstehend erwähnten Hakenkörper können so ausgebildet sein, daß
sie beim Herauslösen eines Wandelements entweder in die Innenhohlräume der Pfostenprofile
oder in die durch die Stirnprofile des Wandelements begrenzten Aufnahmehohlräume
versenkt werden können Demgegenüber sind bei einer Stell- und Trennwand gemäß den
Merkmalen des Anspruchs 8 Hakenkörper vorgesehen, die beim Herauslösen eines Wandelements
aus einem größeren Verband zwar nur in die wandelementseitigen Aufnahmehohlräume
versenkt werden können, die dafür aber den Vorteil bieten, daß sie hinreichend fest
am Wandelement fixierbar sind, daß sie zumindest in jeder beliebigen Transportlage
des Wandelements in ihrer Sollage bleiben, wodurch die Erstmontage der Trenn-und
Stellwand erheblich vereinfacht wird.
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Durch die Merkmale des Anspruchs 9 sind diesbezüglich günstige Abmessungen
eines Einsteckschlitzes und eines Stützfalzes der Hakenkörper angegeben.
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Weiter wird durch eine Gestaltung der Hakenkörper gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 10 das lagerichtige Ansetzen der Wandelemente bzw. der an diesen gehaltenen
Hakenkörper an den Pfosten-Hohlp 4n der erfindungsgemäßen Stell- und Trennwand erheblich
erleichtert.
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Durch die Merkmale des Anspruchs 11 sind in Relation zu den Abmessungen
der Langlöcher der Pfosten- und der Wandelement-Stirnprofile Dimensionen der Hakenkörper
angegeben, die bei den vorgesehenen Formschluß Eingriffsverhältnissen eine gute
Stabilität der einzelnen Wandelement-Pfosten-Verbindungen gewährleisten
Hakenkörper
mit diesen Abmessungen können in den durch die Merkmale der Ansprüche 12 und 13
angegebenen Gestaltungen auch bei detailreichem Verlauf ihrer Außenkontur aus billig
herstellbaren Stanzteilen gefertigt werden.
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Vorteilhaft ist es weiter, wenn die Hakenkörper, wie gemäß Anspruch
14 vorgesehen, in ihren in Gebrauchslage oberen, gegebenenfalls auch an ihren unteren
Eckbereichen mit schrägen Phasen bzw. Anlaufkanten versehen sind, die das Ansetzen
der Hakenkörper an den Wandelementen bzw. den Pfosten-Hohlprofilen und deren Versenken
in den jeweiligen Aufnahmehohlräumen erleichtern.
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Unabhängig von der Gestaltung der Außenkontur der Hakenkörper ist
es auch vorteilhaft, wenn deren Massenschwerpunkt in ihrer Gebrauchslage jeweils
innerhalb des als Aufnahmehohlraum ausgenutzten Profilhohlraums angeordnet ist,
so daß die Hakenkörper, sobald ihr formschlüssiger Eingriff mit den Pfosten-Hohlprofilen,
bzw. den Stirnprofilen der Wandelemente aufgehoben ist, die Tendenz haben, in den
jeweils vorgesehenen Aufnahmehohlraum hineinzukippen oder hineinzugleiten.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung spezieller Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung.
Es zeigen: Fig. 1 eine abgebrochene Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Stellwand
mit über Hakenkörper an den Wandpfosten angehängten Wandelementen, teilweise im
Schnitt längs der vertikalen Längsmittelebene
der Pfosten und
der Wandelemente, Fig. 2 einen Schnitt langs der Linie II-II der Fig 1 Fig. 3 bis
6 Einzelheiten der Gestaltung von im Rahmen der Stellwand gemäß Fig. 1 einsetzbaren
Hakenkör pern, Fig. 7 Einzelheiten eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Stell- und Trennwand in einer der Fig. 2 entsprechenden; abgebrochenen Schnittdarstellung
und Fig. 8 den im Rahmen des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 7 eingesetzten Hakenkörper
in seiner Gebrauchslage.
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Die in der Fig. 1 als Ausführungsbeispiel dargestellte Stellwand 10
besteht aus Wandelementen 11, die zwischen je zwei standfest angeordneten; z.B.
zwischen dem Boden 12 und der Decke 13 eines Arbeitsraumes verspannten Pfosten 14
und 16 angeordnet und mittels an den Pfosten 14 und 16 einhängbarer Hakenkorper
17 an den Pfosten 14 und 16 gehalten sindq Die Pfosten 14 und 16 sind, wie aus der
Fig. 2 ersiche lich, als vorzugsweise aus Stahl bes dee quadra tische Hohlprofile
ausgebildet; die an ihren, den schmalen, in Gebrauchslage vertikalen Stirnseiten
19 und 21 zugewandten vertikalen Längseeiten 22 und 23 mit einer Anzahl in Abstand
übereinander angeordneter Langlöcher 24 und 26 versehen sindn in die die zum Anhängen
der Wandelemente 11 vorgesehenen Hakenkörper 17 einhängbar sind.
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An den Stirnseiten 19 und 21 der Wandelemente 11 sind in der aus der
Fig. 1 ersichtlichena gegenüber den
Langlöchern 24 und 26 der Pfosten-Hohlprofile
14 bzw.
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16 höhenversetzten Anordnung- iesen Langlöchern entsprechende Ausnehmungen
27 bzw. 28 vorgesehen, die pfostenseitig durch Langlöcher 29 begrenzt sind, die
an den Jochschenkeln von U-Profilstäben 31 vorgesehen sind, die die Stirnseiten
19 und 21 der Wandelemente 11 bilden.
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Die Langlöcher 24 und 26 der Pfosten-Hohlprofile 14 und 16 sowie die
Ausnehmungen 27 und 28 der Wandelemente 11 sind bezüglich der in der Gebrauchslage
vertikalen Längsmittelebenen dieser Teile symmetrisch ausgebildet, wobei die Pfosten-Hohlprofile
14-und 16 vorzugsweise an allen vier Längsseiten mit Langlöchern versehen sind,
um in der zur dargestellten analogen Weise Winkel-, T- und Kreuzverbindungen von
Wandelementen 11 realisieren zu können.
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Bei dem in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Hakenkörper
17 als im Längsschnitt etwa rechteckige Stahlplatten ausgebildet, die an ihrer Unterseite
einen Einhängschlitz 32 haben, dessen lichte Weite der Wanddicke der Pfosten-Hohlprofile
14, 16 entspricht bzw. um ein geringf-ügiges, das Einhängen erleichterndes Spiel
größer ist. Ebensritspricht die lichte Weite der Langlöcher 24 und 26 der Pfosten-Hohlprofile
14 und 16 sowie der Stirnprofile 31 der Wandelemente 11 etwa der Plattendicke der
Hakenkörper 17.
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Die Einhängschlitze 32 der~Hakenkörper 17 sind derart außermittig
angeordnet, daß ihre Massenschwerpunkte 33 innerhalb des Profilquerschnitts der
Pfosten-Hohlprofile 14, 16 liegen, wenn die Hakenkörper 17 mit formschlüssigem Kreuzblatteingriff,
an den unteren Querkanten 34 der Langlöcher 24 bzw. 26- der Pfosten-Hohlprofile
14
bzw. 16 sich abstützend, an diese angesetzt sind.
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Die Wandelemente 11 stützen sich, wie im linken, oberen Teil der Fig.
1 dargestellt, über die oberen Querkanten 36 der Langlöcher 29 ihrer Stirnprofile
31 an den beim dargestellten Ausführungsbeispiel horizontal verlaufenden oberen
Querkanten 37 von aus den Pfostens Hohlprofilen 14 und 16 herausragenden Stützvorsprüngen
38 ab, die, von den Außenflächen der Pfosten-Hohlprofile aus gemessen, um ca. das
3- bis 5-fache der Wanddicke der Stirnprofile 31 auskragen. Weiter sind die Hakenkörper
17 so dimensioniert, daß ihr im inneren der Pfosten-Hohlprofile 14 bzw. 16 angeordneter
Teil nicht weiter als etwa 1/3 des lichten Abstandes D der Hohlprofilschenkel in
den Innenraum der Pfosten-HohlprofiLe 14 bzw. 16 hineinragt, und daß ihre Plattendicke
d (vergl. Fig. 2) ebenfalls nicht mehr als 1/3 dieses lichten Abstandes D beträgt.
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Die Stellwand 10 gemäß Fig. 1 ist so aufgebaut, daß die Stirnflächen
19 und 21 der Wandelemente 11 unmittel bar an den gegenüberliegenden Pfostenflächen
22 bzw.
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23 anliegen, die einzelnen Wandelemente 11 aber noch in vertikaler
Richtung verschiebbar sifX a Um ein Wandelement 11 aus dem dargestellten Wandverbund
10 herauszulösen, wird dieses angehoben Sobald hierbei die untere Querkante z.B.
des Langloches 29 des stirnseitigen U-Profilstabes 31 an der äußeren unteren Querkante
41 des Hakenkdrpers 17 zur Anlage kommt, wird dieser mit angehoben und aus seiner
Eingriffstellung mit dem Pfosten-Hohlprofil ausgehoben Sobald diese Eingriffstellung
aufgehoben ist, kippen die Hakenkörper 17, wie im rechten, oberen Teil der
Fig.
1 gestrichelt angedeutet, um die Innenecke ihrer unteren Querkanten 41 nach innen
und werden, sofern sie hierauf nicht schon in dem Innenraum des jeweiligen Pfosten-Hohlprofils
hineinfallen, jedenfalls bei der weiteren Aufwärtsbewegung des Wandelements 11 vollständig
in das Pfosten-Hohlprofil 14 bzw. 16 hineingedrängt, wonach das Wandelement 11 frei
ist und seitlich zwischen den Pfosten 14 und 16 herausgenommen werden kann.
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Bei der in der Fig. 1 dargestellten Stellwand 10 haben die Hakenkörper
17 - in dem dargestellten vertikalen Längsschnitt - eine etwa rechteckige Grundform,
deren - in vertikaler Richtung gemessene - Breite bei dem auskragenden Stützvorsprung
38 etwas geringer ist als bei dem im Innenraum des Pfosten-Hohlprofils 14, 16 angeordneten
Teil des Hakenkörpers 17.
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In den Fig. 3 bis 6, auf deren Einzelheiten ausdrücklich verwiesen
sei, sind weitere Gestaltungen, im Rahmen einer erfindungsgemäßen Stell- und Trennwand
einsetzbarer Hakenkörper 17' bis 17IV wi-edergegeben.
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Zum Zweck der Erläuterung sei angenommen, daß die Pfosten 14 und 16
und die Wandelemente- -iti auch bei Verwendung der Hakenkörpe? 17' bis 17teselbe
Gebrauchslage haben sollen wie anhand der Fig. 1 dargestellt.
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Der in der Fig. 3 in seiner Gebrauchslage dargestellte Hakenkörper
17' unterscheidet sich von demjenigen gemäß Fig. 1 im wesentlichen dadurch, daß
Bein hier mit 44 bezeichneter Stützvorsprung einen nach oben aufragenden, zusätzlichen
Vorsprung 46 aufweist, der in der Gebrauchslage dieses Hakenkörpers 17' die obere
Querkante
36 des Langlochs 29 des Wandelement-Stirnprofils 31 hintergreift und dadurch verhindert,
daß ein bei der Montage der Stellwand 10 zunächst nur einseitig an dem Pfosten 14
angesetztes Wandelement 11 von dem Hakenkörper 17' abgleiten kann. Weiter ist der
Stützvorsprung 44 an seinem inneren, unteren Teil abgeschränkt, um eine geeignete
Gewichtsverminderung seines in der wandelementseitigen Ausnehmung 28 angeordneten
Teils zu erzielen.
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Der in der Fig. 4 - ebenfalls in seiner Gebrauchslage -dargestellte
Hakenkörper 17" ist hinsichtlich seiner Funktion demjenigen gemäß Fig. 3 weitgehend
analog Er hat ebenfalls eine quadratische Grundform, wobei sich nunmehr die Oberkante
36 des Langlochs 29 des Stirnprofils 31 des Wandelemente 11 am Schlitzgrund 47 eines
nach oben offenen Einsteckschlitzes 48 des Haken körpers 17" abstützt, wobei die
in horizontaler Richtung gemessene lichte Weite dieses Einsteckschlitzes 48 der
Dicke des Stirnwandprofils 31 entspricht.
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Wenn als Pfosten-Hohlprofil 14 bzw. 16 ein quadratisches Stahl-Hohlprofil
mit einem lichten In querschnitt von 45 x 45 mm und einer Prof ilwanddice von von
1,5 1,5 mm verwendet wird und als Stirnwandprof- bzw ein solches mit einer Profilwanddicke
von 3 mm, so hat der Hakenkörper 17" zweckmäßigerweise folgende Abmessungen: Höhe
h: 25 mm; horizontale Gesamtbreite b: 20 mm; Tiefe des Einhängschlitzes 32 und des
Einsteck schlitzes 48: 10 mm; Abstand d der inneren Schlitz wange 49 des unten angeordneten
EinhEngsnhlitzes 32 von der innenseitigen vertikalen Kante 51 des Haken körpers
17": 10,5 mm. Der nach unten offene Einhängschlitz
32 und der
nach oben offene Einsteckschlitz 48 sind weiter so angeordnet, daß die äußere Schlitzwange
52 des Einhängschlitzes 32 und die innere Schlitzwange 53 des Einsteckschlitzes
48 miteinander fluchten. Die jeweiligenSchlitzmündungen sind mit 30°-Anfasungen
54 versehen, die das Anhängen des Hakenkörpers 17" an das Pfosten-Hohlprofil 14,
16 bzw. das Ansetzen des Wandelements 11 mit seinem Stirnprofil 31 an den Hakenkörper
17" erleichtern.
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Der in der Fig. 5 dargestellte Hakenkörper 17"' unterscheidet sich
von demjenigen gemäß Fig. 4 dadurch, daß zur Gewichtseinsparung an seinem- hier
mit 56 bezeichneten Stützvorsprung ein gestrichelt angedeuteter, unterer Dreiecksbereich
57 abgeschnitten ist. Dadurch kann dieser Hakenkörper 17"' bei ansonsten denselben
Abmessungen wie beim Hakenkörper 17" gemäß Fig. 4 mit geringerer horizontaler Breite
b hergestellt werden, die hier nur 15 mm beträgt.
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Dieser an sich geringfügig erscheinende bauliche- Unterschied läßt
es jedoch als zweckmäßig erscheinen, den Hakenkörper 17"" aus einer Anzahl identischer
Stanzteile mit einer Blechstärke von 1,5 bis 2 mm zusammenzusetzen, um die erforderliche
Plattendicke zu erzielen, während der Hakenkörper 17" gemäß Fig. 4 noch durch spanabhebende
Bearbeitung eines quaderförmigen Stahlklotzes, d.h. durch Einsägen der Schlitze
32 und 48 rationell gefertigt werden kann.
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Bei dem Hakenkörper 17I gemäB Fig. 6, dessen Außenkonturenverlauf
zu dem Langloch 26 des Pfosten-Hohlprofils 14 und zu dem Langloch 29 des Wandelement-Stirnprofils
31 maßstäblich wiedergegeben ist, wird
durch eine obere, schräge
Anlaufkante 58 und durch verschiedene Höhen der pfostenseitigen, inneren Schlitzwange
59 und der äußeren Schlitzwange 61 seines nach oben offenen Einsteckschlitzes 62
erreicht, daß der Hakenkörper 17 beim Anheben des Wandelements 11, sobald dieses
aus seiner in ausgezogenen Linien dargestellten Positionen in seine gestrichelt
eingezeichnete Position gelangt, bei einem weiteren Anheben des Wandelements 11
zwangsweise in das Pfosten-Hohlprof ii 14 hineingedrängt wird. Auch der Hakenkörper
171V wird wegen der detailreichen Gestaltung seiner Außenkontur zweckmäßigerweise
aus mehreren identischen Stanzteilen zusammengesetzt, z.B. zusammengeklebt oder
zusammenge schweißt.
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Soweit die vorstehend erläuterten Hakenkörper 17 bis 171V einer rationalen
Herstellung durch spanabhebende Bearbeitung massiver Stahlblöcke oder -platten nicht
zugänglich sind, können diese Hakenkörper auch, wie bereits erwähnt, durch Stanzbearbeitung
relativ dünner Bleche oder durch Fließpressen, Gießen oder Sintern.
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hergestellt werden.
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Bei den vorstehend erläuterten Ausführungsbeispielen einer erfindungsgemäßen
Trennwand 10 sfid die Haken körper 17 bis 171V so ausgebildet, daß sie bei der Montage
der Stellwand 10 zunächst an den Pfosten-Hohlprofilen 14 und 16 angehängt werden,
wonach erst das Wandelement 11 an dem einen Pfosten-Hohlprofil 14 einseitig angehängt
und danach das andere Pofsten-Hohlprofil 16 mit seinen angehägten Hakenkdrpern 17
mit den korrespondierenden Ausnehmungen bzw. Langlöchern 27 des Wandelements in
die dieses tragende Eingriff stellung gebracht werden kann. Demgemäß werden beim
Herausnehmen
eines einzelnen Wandelements 11 aus dem Stellwand-Verband 10 die Hakenkörper 17
bis 17IV im Innenraum der Pfosten-XIohlprotile 14 bzw. 16 versenkt, wonach sie in
der Regel verloren sind, wobei dieser Verlust jedoch hingenommen werden kann, da
die mit dem erfindungsgemäßen Stellwandaufbau verknüpfte einsparung an Arbeitszeit
bei einer solchen Teildemontage derart erheblich ist, daß im Vergleich dazu die
Kosten für die zu ersetzenden Hakenkörper vernachlässigbar sind.
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Demgegenüber sind in den Fig. 7 und 8, auf deren Einzelheiten ausdrücklich
verwiesen sei, charakteristische 'Merkmale einer weiteren Ausführungsform einer
dem Erfindungsgedanken unterfallenden Stell- bzw. Trennwand 70 dargestellt, bei
der an den Wandelementen 71 lösbar festlegbare Hakenkörper 72 vorgesehen sind, die
bei einem Herausnehmen eines einzelnen Wandelements 71 aus dem Stellwand-Verband
70 nunmehr in Aufnahmehohlräumen 73 des jeweiligen Wandelements 71 versenkbar sind.
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Im übrigen sind funktionsgleiche oder funktionsanaloge Teile der Stellwand
70 gemäß den Fig. 7 und 8 und der Stellwand 10 gemäß den Fig. 1 bis 6 mit denselben
Bezugszeichen belegt.
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Der Hakenkörper 72 gemäß Fig. 8 entspricht hinsichtlich des Verlaufs
seiner Außenkontur insoweit den Hakenkörpern 17", 17"' oder 17 gemäß den Fig. 4
bis 6 als wiederum ein nach oben offener Einsteckschlitz 48 x-orhanden ist, der
in der Gebrauchslage des Hakenkörpers 72 mit dem oberen Querrand 36 des Langlochs
29 des Wandelement-Stirnprofils 31 in Kreuzblatteingriff teht, sowie ein nach unten
offener Einhängschlitz 32,
der mit dem unteren Querrand 34 des
gegenüber angeordneten Langlochs 26 des Pfosten-Hohlprofils 14 in Kreuzblatteingriff
bringbar ist Der Hakenkörper 72 ist als U-förmiges Stanz-Biegeteil ausgebildet,
dessen über das Joch 74 zusammenhängendev parallele Schenkel 76 und 77 mit den Einsteckschlitz
48 und den Einhängschlitz 32 markierendenE in der Darstellung der Fig. 8 jeweils
paarweise fluchtenden Ausnehmungen versehen sind.
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Der Einsteckschlitz 48 hat einen sich vom Schlitzgrund 47 aus nach
oben erweiternden lichten Querschnittv wobei die Neigung der pfostenseitigen Schlitzwange
78 und der wandelementseitigen Schlitzwange 79 jeweils ca 3° beträgt. Die vom Schlitzgrund
47 aus gemessenen Höhen dieser beiden Schlitzwangen 78 bzw 79 sind beim dargestellten
Ausführungsbeispiel 2 mm bzw 3 mm Die horizontale Breite des Schlitzgrundes von
2 mm entspricht der Wanddicke des U-Stirnprofils 31 des Wandelements 71. An die
wandelementseitige Schlitzwange 79 schließt sich eine kurze, obere, ca. 2 mm breite
Quern kante 81 an, von der aus die Profilschenkel 76 mit unter etwa 600 geneigten
Kantenabschnitten 82 zum Joch 74 des Hakenkörper-U-Profils abfalltnO Die zwischen
diesen oberen Querkanten 81 und rechtwinklig an das Joch 74 anschließenden unteren
Querkanten 83 gemessene Gesamthöhe h des Hakenkörpers 72 beträgt beim dargestellten
Ausführungsbeispiel 33 mm Die zwischen der Außenfläche des Jochs 74 und den freien
vertikalen Stirnkanten 84 der parallelen U-'Schenkel 76 und 77 gemessene Breite
b des Hakenkörpers 72-beträgt 22 mm Der Einhängschlitz 32, der wandelementseitig
durch
die gerade, vertikal verlaufende, auf das Pfosten-Hohlprofil
14 bezogen äußere Schlitzwange 52 begrenzt ist hat einen sich sowohl zum Schlitzgrund
86 wie auch zur Schlitzmündung hin erweiternden lichten Querschnitt, dessen lichte
Weite an der engsten Stelle 87 1,5 mm beträgt und der Wanddicke des Pfosten-Hohlprofils
entspricht. An diese engste Stelle 87 des Einhängschlitzes 32, die eine Teillänge
des Schlitzes 32 von ca. 2 mm einnimmt, schließt sich nach oben ein gegen die vertikale
mit 200 geneigt verlaufender Abschnitt 88 der inneren Schlitzwange an, der sich
über eine Teillänge des Einhängschlitzes 32 von ca. 4 mm erstreckt und mit einem
1 mm Radius in den Schlitzgrund 86 übergeht.
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Nach unten schließt sich an die engste Stelle 87 ein unter ca. 250
gegen die vertikale geneigter Abschnitt 89 der inneren Schlitzwange des Einhängschlitzes
32 an, wobei sich dieser untere Abschnitt über eine Teillänge des Einhängschlitzes
32 von ca. 6 mm erstreckt und mit einem 3 mm Radius 91 in eine untere, kurze 450-Anlaufkante
92 übergeht, an die sich die freie Stirnkante 84 des jeweiligen Profilschenkels
76 bzw. 77 anschließt.
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Zwischen dem oberen Ende dieser freien Stirnkanten 84 und einem an
die pfostenseitige Schlitzwange 78 des Einsteckschlitzes 48 anschließenden horizontalen
Oberkanten-Abschnitt 93 vermittelt ein zur Stirnkante 84 hin mit 200 gegen die Horizontale
abfallender Oberkantenabschnitt 94.
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Am unteren Ende der wandelementseitigen Schlitzwange 52 des Einhängschlitzes
32 ist ein Falz mit einer dem Schlitzgrund 47 des Einsteckschlitzes 48 gegenüberliegenden
horizontalen Stützkante 96 und einer vertikalen Anlagekante 97 vorgesehen. Der vertikale
Abstand des Schlitzgrundes 47 des Einsteckschlitzes 48 von der
Stützkante
96 des Falzes 96, 97 beträgt 27 mm und entspricht der lichten Höhe des Aufnahme-Langlochs
29 des Wandelement-Stirnprofils 31. In der dargestellten Gebrauchslage des Hakenkörpers
72 gemäß Fig. 8 stützt sich das Wandelement 71 mit der oberen Querkante seines Stirnprofil-Langlochs
am Schlitzgrund 47 des Einsteckschlitzes 48 und die Stützkante 96 des Hakenkörpers
72 an der unteren Querkante 39 dieses Langloches 29-ab und die Anlagekante 97 liegt
an der Innenseite des unteren Querrandes dieses Langloches 29 an. An der Ecke, an
der die äußere Schlitzwange 52 des Einhängschlitzes 32 an die Stützkante 96 des
Falzes 96, 97 anschließt, ist eine kleine, ca. 0,5 mm nach unten vor springende
Haltenase 98 angeordnet, die den Hakenkörpern 72 auch dann, wenn das Wandelement
71 nicht an dem Pfosten 14 eingehängt ist, gegen mäßige Krafteinwirkung in seiner
Gebrauchs lage bezüglich des Wandelements i1 bzw. seines Stirnprofils 31 zu halten
vermag.
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In diese Gebrauchs lage kann der Hakenkörper 72 dadurch gebracht werden,
daß dieser mit seinem jochseitigen Teil durch das Langloch 29 hindurch in das Stirnprofil
31 eingeführt, sodann mit seinem Einsteckschlitz 48 mit der oberen Querkante 36
des Langloches 29 in zunächst etwas geneigter Stellung in Eingriff gebracht und
danach der Hakenkörper 72 mit seitunteren Joch teil so weit nach außen geschwenkt
wird, bis die dargestellte Sollage erreicht ist, wobei sich die Haltenase 98 gegebenenfalls
etwas in den unteren Querrand 39 des Langloches 29 eingräbt.
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Um aus einem größeren Wandverband ein einzelnes Wandelement 72 herauszunehmen,
wird dieses -zunächst so weit angehoben, bis die Eingriffstellung der einzelnen
Hakenkörper
72 mit den Pfosten-Hohlprofilen 14 und 16 aufgehoben ist. Danach können die Hakenkörper
72 mittels eines geeigneten Werkzeugs, z.B. eines Stabes, der von oben oder unten
her in den Bereich zwischen dem Joch des jeweiligen Hakenkörpers 72 und der gegenüberliegenden
Stirnwand des Stirnwandprofils 31 einführbar ist, aus ihrer Sollage gekippt und
vollständig in den Aufnahmehohlraum 73 der Stirnwandprofile 31 eingeführt werden,
wonach das Wandelement 71 aus dem Wandverband 70 herausgenommen werden kann.
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Es versteht sich, daß, wenn die Aufnahmehohlräume 73 der Wandelemente
71 nur von oben und unten her zugänglich sind, pro Wandelement insgesamt nur vier
Hakenkörper 72 zu dessen Fixierung an den Pfosten-Hohlprofilen 14 und 16 benutzt
werden können. Für den Fall, daß aus Stabilitätsgründen mehr als zwei Hakenkörper
72 pro Wandelement-Stirnseite benutzt werden müssen, die über die Höhe des Wandelements
71 im Abstand verteilt angeordnet sind, so können an den Stirnprofilen 31 seitliche
Aussparungen vorhanden sein, durch die ein Werkzeug zum Kippen der Hakenkörper 72
eingeführt werden kann.
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Bei dem in den Fig. 7 und 8 dargestellten Ausführungsbeispiel haben
die Wandelemente 71 einen rechteckigen Rahmen, der die in Gebrauchslage vertikalen
U-Stirnprofile 31 und an diese in der aus den Fig. 7 und 8 ersichtlichen Anordnung
stumpf angeschweißte, in Gebrauchslage horizontal verlaufende Längs-U-Profile 99
umfaßt, die denselben Profilquerschnitt haben wie die Stirn-U-Profile 31. Außenbleche
101, die die Sichtflächen der Wandelemente 71 bilden, sind in der aus Fig. 7 ersichtlichen
Anordnung an den Außenseiten der
miteinander fluchtenden Profil
schenkel der Stirrl Profile 31 und der Längs-U-Profiie 99 befestigt, ..
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durch Punktschweißen. Die Außenbleche 101, die eine Dicke von ca.
0,8 mm haben, umgreifen mit umgebogenen, schmalen Randstreifen 102 die den Pfosten-Hohlprofilen
14 zugewandten Ecken 103 der Stirn-U-Profile 31. In der Gebrauchslage, in der die
schmalen Randstreifen 102 der Außenbleche 101 sowohl an den Pfosten-Hohlprofilen
14 wie auch an den Stirn-U-Profilen 31 satt anliegen, haben deren einander zugewandte
Stirnseiten im Bereich zwischen den Rändern der schmalen Randstreifen 102 einen
der Dicke der Außenbleche 101 entsprechenden lichten Abstand voneinander.
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Demgemäß ist bei dem Hakenkörper 72 zwischen der pfostenseitigen Schlitzwange
78 seines Einsteckschlitzes 48 und der wandelementseitigen Schlitzwange 52 seines
Einhängschlitzes 32 ein seitlicher Versatz von ca. 0,5 mm vorgesehen, der somit
etwas geringer ist als die Dicke der Außenwandbleche 101.
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Aufgrund der vorstehend ausführlich erläuterten, sich von der engsten
Stelle 87 aus nach oben und unten erweiternden Gestaltung des Einhängschlitzes 32
des Hakenkörpers 72 kann jedoch das Wandelewsnt 71 trotz dem mit seiner in der Fig.
8 dargestellten Gebrauchslage an das Pfosten-Hohlprofil 14 angehängt werden, da
sich der Einhängschlitz 32 im Bereich seiner engsten Stelle 87 beim Einhängen des
Wandelements 71 ohne weiteres um ca. 0,3 mm elastisch aufweiten kann. Aufgrund dieser
elastischen Verformung der Hakenkörper 72 ist das Wandelement 71 in seiner Gebrauchslage
mit einer Mindestkraft satt an das jeweils angrenzende Pfosten-Hohlprofil 14 bzw
16 gedrückt Der Innenraum der Wandelemente 71 ist mit Glaswolle verfüllt,
dicke
eine gute Wärme- und Scilalldämmung vermittelt.
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Sie ist hinreichend nachgiebig, daß die Hakenkörper 72 sowohl an den
Wandelementen 71 angesetzt, wie auch in diesen versenkt werden können.
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Es versteht sich, daß, wie in der Fig. 2 dargestellt, die Wandelemente
11 auch aus Preßspan- oder Tischlerplatten bestehen können, an denen die Stirn-U-Profile
31 in der aus der Fig. 2 ersichtlichen Weise befestigt sind. Bei einem solchen Aufbau
können die Sichtflächen der Wandelemente mit dünnen Kunststoffplatten 106 verkleidet
sein, und es wird, da die Wandelementplatten selbsttragend ausgebildet sein, keine
geschlossenen Rahmen benötigt.