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DE3129895A1 - Hohlprofilstab aus blech, insbesondere pfostenprofil fuer regale - Google Patents

Hohlprofilstab aus blech, insbesondere pfostenprofil fuer regale

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DE3129895A1
DE3129895A1 DE19813129895 DE3129895A DE3129895A1 DE 3129895 A1 DE3129895 A1 DE 3129895A1 DE 19813129895 DE19813129895 DE 19813129895 DE 3129895 A DE3129895 A DE 3129895A DE 3129895 A1 DE3129895 A1 DE 3129895A1
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DE19813129895
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Fritz Schaefer GmbH
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Fritz Schaefer GmbH
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
    • A47B96/14Bars, uprights, struts, or like supports, for cabinets, brackets, or the like

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  • Rod-Shaped Construction Members (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MÖLLER · [J. GROSSE- · F. POLLMEIER -
- H-
f'ni 73 241
Fritz Schäfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Fabriken für Lager- und Betriebseinrichtungen, Salchendorf bei Neunkirchen, Kreis Siegen, Fritz-Schäfer-Straße 20, 5908 Neunkirchen
Hohlprofilstab aus Blech, insbesondere Pfostenprofil für Regale
Die Erfindung betrifft einen Hohlprofilstab aus Blech, insbesondere ein Pfostenprofil für Regale, der bzw. das bei einer im. wesentlichen rechteckigen Umfangsbegrenzung an einer Umfangsseite mit einem offenen Längsspalt versehen ist.
Ein Hohlprofilstab dieser Gattung aus Blech, welcher insbesondere als Pfostenprofil für Regale zum Einsatz gelangt, gehört bspw. durch die NL-Patentanmeldung 71.00583 zum Stand der Technik. Dieser Hohlprofilstab weist dabei einen im wesentlichen G-förmigen, durch Abkanten eines ebenen Blechstreifens gebildeten Querschnitt auf und hat sich auch beim Regalbau im praktischen Gebrauch außerordentlich bewährt.
Wird beim Bau von Hochregallagern eine bestimmte Konstruktions höhe überschritten, dann sind jedoch zur Bildung der Pfostenprofile Hohlprofilstäbe mit einem offenen G-Querschnitt nicht mehr zulässig, weil dann seitens der Sicherheits- und Überwachungsbehörden statische Nachweise nur noch für kastenförmige, also geschlossene Profilquerschnitte akzeptiert werden, welche eine höhere Verwindungsfestigkeit als die offenen Hohlprofilstäbe aufweisen. Andererseits haben jedoch Pfostenprofile aus Hohlprofilstäben mit offenem G-Querschnitt
— ö —
PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · CERD MÜLLER · [). GHOSSE- · F. POLLMEIER ~
den wesentlichen Vorteil, daß ihre offenen Längsspalte auf einfache Weise als Halterungen zum Einsetzen von Wandteilen, Vorsatzschienen oder dergleichen benutzt werden können, die den Anwendungsbereich der Regale erweitern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Hohlprofilstab aus Blech, insbesondere ein Pfostenprofil für Regale der eingangs erwähnten Gattung zu schaffen, der bzw. das hinsichtlich seiner Verwindungssteifigkeit den kastenförmigen Hohlprofilen entspricht und damit bezüglich der statischen Nachweise den Forderungen der Sicherheits- und Überwachungsbehörden genügt, wobei jedoch gleichzeitig der Vorteil erhalten bleibt, daß er bzw. es ohne weiteres zur Halterung von Wandteilen, Vorsatzschienen oder dergleichen benutzt werden kann.
Die Lösung dieser komplexen Aufgabe wird nach der Erfindung durch die Kennzeichnungsmerkmale des Anspruchs 1 erreicht.
Der besondere Vorteil dieser Ausgestaltung eines Hohlprofilstabes bzw. Pfostenprofils aus Blech liegt darin, daß die gegenüber den offenen G-Profilen wesentlich erhöhte Verwindungsfestigkeit allein durch den Profiliervorgang gewährleistet ist. Nur in solchen Fällen, wo extrem hohe Beanspruchungen zu erwarten sind, ist es sinnvoll oder notwendig, die durch die Profilierung gebildete, kastenförmig geschlossene Querschnittsform zusätzlich durch Verschweißen, insbesondere durch Punktschweißen, zu stabilisieren.
Ein erfindungsgemäß im wesentlichen als kastenförmig geschlossenes G-Profil gestalteter Hohlprofilstab hat sich auch insofern als zweckmäßig erwiesen, als z. B. bei loser Schüttung von Waren auf einem nach vorne durch eine Vorsatzschiene gehaltenen Fachboden, Einzelteile nicht in das Profilinnere hineinrutschen können.
PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MüLl'ER.· ß. GROSSE-. · F, POLLMEIER -
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung des HohlprofiIstabes wird durch die Merkmale nach Anspruch 2 erreicht. Möglich ist es aber auch, den Hohlprofilstab mit den Merkmalen nach Anspruch 3 auszustatten. Von Vorteil ist es ferner, wenn die Merkmale nach Anspruch 4 vorgesehen sind und/oder die Merkmale des Anspruchs 5 in Benutzung genommen werden.
In manchen Fällen erweist es sich aber als besonders wertvoll, wenn erfindungsgemäß die Merkmale der Ansprüche 6 und 7 zum Einsatz gelangen. Schließlich ist aber auch die Benutzung des im Anspruch 8 angegebenen Merkmals von Bedeutung.
Anhand der Zeichnung soll der Gegenstand der Erfindung nunmehr näher erläutert werden. Dabei zeigt
Figur 1 in Seitenansicht ein aus Pfosten, Endböden und Zwischenboden zusammengebautes Regal,
Figur 2 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt durch das Regal nach Fig. 1 längs der Linie H-II,
Figur 3 den in Fig. 2 mit III gekennzeichneten Ausschnitt etwa in natürlicher Größe und
Figur 4 einen der Fig. 3 entsprechenden Ausschnitt in etwas abgewandelter Ausführung.
Das in den Fig. 1 und 2 gezeigte Regal 1 ist aus vier baulich gleichen Pfostenprofilen 2, einem unteren Endboden 3 mit Verbindungsstummeln 4, einem oberen Zwischenboden 5 mit Verbindungsstummeln 6 sowie einem Einlegeboden 7 zusammengesetzt. Dabei greift der untere Endboden 3 mit den an ihm befestigten Verbindungsstummeln 4 in die unteren Enden der vier Pfostenprofile 2 ein, während der obere Zwischenboden 5 mit dem unteren Teil seiner Verbindungsstummel 6 in die oberen Enden der vier Pfostenprofile 2 eingesetzt ist. Auf die oberen Teile der Verbindungsstummel 6 des oberen Zwischenbodens 5 lassen sich im Bedarfsfalle weitere Pfostenprofile 2 mit ihren unteren Enden aufstecken, falls das Regal 1 eine größere Bauhöhe erhalten soll.
PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MÖLLER · D. GRCSSE · F. POLLMEIER ~
Die Pfostenprofile 2 sind mindestens an einer Längsseite mit ausgeformten Auflagenocken bzw. Einhängezungen 8 versehen, welche als Träger für die Einlegeböden 7 benutzt werden können.
Aus den Fig. 2 und 3 der Zeichnung ist zu entnehmen, daß die Pfostenprofile 2 eine im wesentlichen rechteckige Umfangsbegrenzung haben und dabei an einer Umfangsseite mit einem offenen Längsspalt 9 versehen sind. Dieser Längsspalt
9 wird dabei unmittelbar durch drei jeweils im rechten Winkel zueinander verlaufende, innere Profilwandabschnitte 10, 11 und 12 begrenzt. Die beiden inneren Profilwandabschnitte
10 und 12 sind dabei so angeordnet, daß sie zu den mit ihnen parallelen, äußeren Profilwandabschnitten 13 und 15 einen relativ großen Abstand haben, während der dritte, innere Profilwandabschnitt 11 an dem zu ihm parallelen, äußeren Profilwandabschnitt 14 anliegt.
Der innere Profilwandabschnitt 10 ist rechtwinklig zum vierten äußeren Profilwandabschnitt 16 abgekantet und an ihn schließt sich wiederum einstückig und im rechten Winkel abgekantet, der innere Profilwandabschnitt 11 an, so daß er mit seiner freien Längskante 18 bis nahe an die Innenseite des äußeren Profilwandabschnitts 15 heranreicht. An den äußeren Profilwandabschnitt 15 schließt sich über einen etwa halbkreisförmig gekrümmten äußeren Profilwandabschnitt 17 der innere Profilwandabschnitt 12 einstückig an, wobei er mit seiner freien Längskante 19 die freie Längskante 18 des inneren Profilwandabschnittes 11 möglichst spielfrei übergreift bzw. diesen mit einer gewissen Vorspannung gegen die Innenfläche des äußeren Profilwandabschnittes 14 drückt.
Besonders deutlich geht aus Fig. 3 hervor, daß durch die Querschnittsgestalt des Hohlprofilstabes 2 beidseitig des Längsspaltes 9 jeweils eine in sich geschlossene Hohlkammer und 21 entsteht.
PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MjOi-Lj=R · Q. GROSSE · F. POLLMEIER - ßf -
_ 8-
Durch die im wesentlichen einseitig versetzte Anordnung des Längsspaltes 9 innerhalb der rechteckigen Umfangsbegrenzung des Hohlprofilstabes 2 ergibt sich für die beiden Hohlkammern 20 und 21 eine unterschiedliche Querschnittsabmessung. Dabei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die die größeren Querschnittsabmessungen aufweisende Hohlkammer 20 wenigstens annähernd eine quadratische Querschnittsform erhält. Andererseits ergibt sich dann für die die kleineren Querschnittsabmessungen aufweisende Hohlkammer 21 eine im wesentlichen flach rechteckige Querschnittsform, die im Bereich der Öffnungssseite des Längsspaltes 9 von dem etwa kreisbogenförmig gekrümmten äußeren Profilwandabschnitt 17 begrenzt ist.
Das auf diese Art und Weise aus einem Blechstreifen geformte Pfostenprofil 2 hat eine im wesentlichen G-förmige, geschlossene Profilgestalt von hoher Verwindungsfestigkeit, die ohne Herstellung von Schweißverbindungen allein schon dadurch gewährleistet ist, daß die Längskante 19 des Innenprofilwandabschnittes 12 die Längskante 18 des inneren Profilwandabschnittes 11 stützend übergreift, während dieser innere Profilwandabschnitt 11 wiederum auf der Innenseite des äußeren Profilwandabschnittes 14 aufliegt.
Nur dann, wenn es darauf ankommt, die Pfostenprofile 2 einer extrem hohen Beanspruchung auszusetzen, ist es empfehlenswert, den inneren Profilwandabschnitt 11 durch Punktschweißen zusätzlich mit dem äußeren Profilwandabschnitt 14 fest zu verbinden.
Mindestens aus dem äußeren Profilwandabschnitt 16, welcher die Hohlkammer 20 des Pfostenprofils 2 nach der Öffnungsseite des Längsspaltes 9 hin begrenzt, können die Auflagenocken bzw. Einhängezungen 8 herausgeformt werden. Vielfach ist es aber auch sinnvoll, entsprechende Auflagenocken bzw. Einhänge-
PATENTANWÄLTE F-W-HEMMERICH-GtRDWa1-LER-D-GRCSSE-F1POLLMEIER _ if'_
zungen 8 auch aus dem äußeren Profilwandabschnitt 14 im Bereich der Hohlkammer 20 des Pfostenprofils 2 herauszuformen.
Aus Fig. 2 geht noch hervor, wie sich bei einem Regal 1 in den offenen Längsspalten 9 zweier sich gegenüberliegender Pfostenprofile 2 auf einfache Art und Weise Wandteile 22 oder auch Vorsatzschienen anordnen lassen.
In Fig. 4 ist die Querschnittsgestalt eines gegenüber Fig. 3 abgewandelten Hohlprofilstabes 2 gezeigt.
Die Abwandlung besteht dabei darin, daß der innere Profilwandabschnitt 11 aus zwei jeweils etwa gleich breiten Teilstücken 11' und 11" gebildet ist, deren freie Längskanten 18' und 18" entweder gegeneinanderstoßen oder mit geringem Abstand nebeneinanderliegen. Das Teilstück 11' des Profilwandabschnittes 11 ist dabei einstückig an den inneren Profilwandabschnitt 10 angeformt, während das Teilstück 11" des Profilwandabschnittes 11 vom inneren Profilwandabschnitt 12 abgewinkelt ist. Beide Teilstücke 11' und 11" des Profilwandabschnittes 11 werden dabei gemeinsam mit dem äußeren Profilwandabschnitt 14 punktverschweißt, wie das in Fig. 4 durch die gestrichelt angezeichneten Schweißelektroden angedeutet ist, während die in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform eines Pfostenprofils 2 den Vorteil hat, daß es ohne die Durchführung irgendwelcher Schweiß-, arbeiten einfach durch einen speziellen Profiliervorgang hergestellt werden kann, ist es beim Pfostenprofil 2 nach Fig. 4 besonders vorteilhaft, daß es sich durch in bestimmter Reihenfolge nacheinander stattfindende Abkant-Biegevorgänge fertigen läßt und die im letzten Arbeitsgang stattfindende Punktverschweißung nur der Formstabilisierung des Abkantprofils dient.

Claims (8)

  1. PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · (nFRD ViÜLLFR ■ D. GRCSSE · F. POLLMEIER 21. Juli 1981 f.ni 73 241
    Fritz Schäfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Fabriken für Lager- und Betriebseinrichtungen, Salchendorf bei Neunkirchen, Kreis Siegen,
    Fritz-Schäfer-Straße 20, 5908 Neunkirchen
    Patentansprüche
    (1 J Hohlprcffilstab aus Blech, insbesondere Pfostenprofil
    für Regale, der bzw. das bei einer im wesentlichen rechteckigen Umfangsbegrenzung an einer Umfangsseite mit einem offenen Längsspalt versehen ist,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Längsspalt (9) unmittelbar durch drei jeweils im rechten Winkel zueinander verlaufende, innere Profilwandabschnitte (10, 11, 12 bzw. 10, 11', 11", 12) begrenzt ist, von denen zwei innere Profilwandabschnitte (10 und 12) zu den mit ihnen parallelen äußeren Profilwandabschnitten (13 und 15) einen relativ großen Abstand haben, während der dritte, innere Profilwandabschnitt (11 bzw. 11", 11") an dem zu ihm parallelen äußeren Profilwandabschnitt (14) anliegt.
  2. 2. Hohlprofilstab, insbesondere Pfostenprofil, nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß der dritte, innere Profilwandabschnitt (11) sich einerseits einstückig an einen (10) der beiden weiteren, inneren Profilwandabschnitte (10 und 12) anschließt, während seine freie Längskante (18) andererseits von der freien Längskante (19) des anderen Profilwandabschnittes (12) der beiden weiteren inneren Profilwandabschnitte (10 und 12) möglichst spielfrei übergriffen ist (Fig. 3).
    PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · CEPd'MÖLLER · D. GRCSSE · F. POLLMEIER -
  3. 3. Hohlprofilstab, insbesondere Pfostenprofil nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß der dritte, innere Profilwandabschnitt (11) von zwei, jeweils einstückig an jeden der weiteren, inneren Profilwandabschnitte (10 und 12) anschließenden Teilstücken (II1, 11") gebildet ist, deren freie Längskanten (181, 18") nebeneinanderliegend mit dem äußeren Profilwandabschnitt (14) gemeinsam punktverschweißt sind (23; Fig. 4).
  4. 4. Hohlprofilstab, insbesondere Pfostenprofil· nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
    dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig des Längsspaltes (9) jeweils in sich geschlossene Hohlkammern (20 und 21) gebildet sind.
  5. 5. Hohlprofilstab, insbesondere Pfostenprofil, nach einem der Ansprüche 1 bis 4r
    dadurch gekennzeichnet, daß der Längsspalt (9) einseitig versetzt innerhalb der im wesentlichen rechteckigen Umfangsbegrenzung liegt, wobei die beiden Hohlkammern (20 und 21) unterschiedliche Querschnittsabmessungen aufweisen (Flg. 3 und 4).
  6. 6. Hohlprofilstab, insbesondere Pfostenprofil, nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
    dadurch gekennzeichnet, daß die die größeren Querschnittsabmessungen aufweisende Hohlkammer (20) wenigstens annähernd eine quadratische Querschnittsform hat (Fig. 3 und 4) .
  7. 7. Hohlprofilstab, insbesondere Pfostenprofil, nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
    dadurch gekennzeic h.n et, daß die die kleineren Querschnittsabmessungen aufweisende
    PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MÖLLER · D. GRCSSE · F. POLLMEIER -
    Hohlkammer (21) eine im wesentlichen flach rechteckige Querschnittsform hat und im Bereich der Öffnungsseite des Längsspaltes (9) von einem etwa kreisbogenförmig gekrümmten (Fig. 3) oder zumindest kantenseitig abgerundeten (Fig. 4), äußeren Profilwandabschnitt (17) begrenzt ist.
  8. 8. Hohlprofilstab, insbesondere Pfostenprofil, nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer (16) der beiden normal zur Hauptebene des Längsspaltes (9) gerichteten, äußeren Profilwandabschnitte (14 und 16) der querschnittsgrößeren Hohlkammer (20) mit nach auswärts geformten Auflagenocken bzw. Einhängezungen (8) oder eingestanzten Rastschlitzen versehen ist.
DE19813129895 1981-07-29 1981-07-29 Hohlprofilstab aus blech, insbesondere pfostenprofil fuer regale Granted DE3129895A1 (de)

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AT816U1 (de) * 1995-07-21 1996-06-25 Rudolf Kirner Stahlregalsystem

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NICHTS ERMITTELT *

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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AT816U1 (de) * 1995-07-21 1996-06-25 Rudolf Kirner Stahlregalsystem

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