DE3129561C2 - - Google Patents
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Beheizung und
Abschirmung eines Raumes bzw. Gebäudes mit einer
Strahlungsheizung an der Decke des Raumes und mit einer
zwischen Decke und Strahlungsheizung angeordneten
wärmestrahlenreflektierenden Folie, die auf einer
Unterlage geringer Wärmeleitfähigkeit angeordnet ist.
Eine Anordnung dieser Art ist aus der DE-OS 24 49 876
bekannt. Die bei dieser Anordnung vorgesehene Abschirmung
des Raumes führt nur in sehr begrenzt ein Umfang zu einer
Verringerung von Engergieverlusten. Ein weiterer Nachteil
dieser Anordnung besteht darin, daß als Strahlungsheizung
eine Niederspannungsheizung verwendet wird, die bei
höherer Stromstärke zu beachtlich hohen
Betriebstemperaturen führen kann, wodurch das Raumklima
beeinträchtigt wird.
Sofern bei Strahlungsheizungssystemen die
Temperatur der Heizung etwa auf die Körpertemperatur des
Menschen eingestellt wird, kann zwar eine deutliche
Verbesserung des Raumklimas erreicht werden, jedoch sind
die Wärmeleitungs- und Wärmestrahlungsverluste erheblich,
so daß auch diese Systeme unwirtschaftlich wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 derart
weiterzubilden, daß unter Wahrung eines angenehmen
Raumklimas eine weitere Energieeinsparung erreicht wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
nach dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 die
Strahlungsheizung eine Niedertemperaturstrahlungsheizung
ist, die für eine Betriebstemperatur nahe der
Körpertemperatur des Menschen ausgelegt ist, und
wärmestrahlenreflektierende Schichten im wesentlichen
Raumumschließend an Wänden, Boden und Decke sowie an Türen
bzw. Fenstern vorgesehen sind.
Der Erfindung liegen Untersuchungen des Erfinders
zugrunde, wonach von den Wärmeverlusten eines
deckenbeheizten, nicht abgeschirmten Hauses durch
Wärmeleitung und Wärmestrahlung ca. 40% auf die Wände,
ca. 30% auf den Fußboden und ca. 30% auf Fenster und
Türen entfallen und daß selbst bei wärmedämmender
Abschirmung von Wänden und Fußboden, jedoch fehlender
Abschirmung von Fenstern und Türen, die Wärmestrahlen nach
wiederholter Reflexion an Wänden und Fußboden durch-die
Fenster und Türen nach außen treten. Auch bei einer
derartigen Teilabschirmung kommt es also zu ganz
erheblichem Energieverlust. Hingegen bringt das im
wesentlichen raumumschließende Anbringen von
wärmereflektierenden Schichten an Wänden, Boden und Decke
sowie an Türen bzw. Fenstern in Verbindung mit der
Verwendung einer etwa auf die Körpertemperatur des
Menschen ausgelegten Niedertemperaturstrahlungsheizung
nach der Lehre der Erfindung neben dem Vorteil eines
angenehmen Raumklimas einen unerwartet hohen
Energieeinsparungseffekt.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Die wärmestrahlen- bzw. infrarotstrahlenreflektierenden
Schichten können nach der Außen- bzw. Innenseite der Räume
bzw. Gebäude hin wärmeleitungsisoliert angebracht sein.
Dient als Unterlage dieser Schichten ein Schaumkunststoff,
so kann hierfür vorzugsweise ein Werkstoff aus geschäumtem
Polystyrol verwendet werden. Die
Niedertemperaturstrahlungsheizung kann in Form von
Flächenheizelementen, vorzugsweise elektrisch beheizbaren
Flächenheizleitern oder in Form von großflächigen,
flachen, radiatorähnlichen Elementen vorgesehen werden,
möglichst im gesamten Deckenbereich.
Die Unterbringung der Niedertemperaturstrahlungsheizung an
der Decke von Wohnräumen verhindert die Ausbildung der
nachteiligen Luftumwälzung.
Die Deckenheizung
kann über elektrisch beheizte Flächenheizleiter erfolgen
oder aber auch durch großflächige radiatorähnliche
Elemente, die üblicherweise von einer Flüssigkeit, wie etwa
Wasser, durchsetzt werden. Die Temperatur der
Deckenheizung ist nahe der Körpertemperatur des Menschen zu wählen,
damit ist jeder praktisch vorkommende Wohnraum, weitgehend unabbhängig
von seinem Volumen, auch bei extremen Außentemperaturen
beheizbar.
Die Übertragung von Wärmeenergie
wird durch das Stefan-Boltzmannsche Strahlungsgesetz beschrieben. Dieses
Gesetzt besagt, daß die Flächenstrahlungsleistungsdichte
für den idealen schwarzen Strahler gleich der
Stefan-Boltzmannschen Konstanten mal der vierten Potenz
der absoluten Temperatur des Strahlers ist. Für die
praktische Anwendung der Strahlungsheizung ist noch eine
reine Zahl zu berücksichtigen, die das Strahlungsvermögen
ε des betreffenden Körpers beschreibt. Das
Strahlungsvermögen ε ist für den idealen schwarzen
Körper, der die gesamte auffallende Wärmeenergie
absorbiert, gleich 1 und für den ideal reflektierenden
Körper gleich Null.
Ein Wohnraum mit einer Grundfläche von 4 mal 5 m = 20 m²
und einer Höhe von 3 m besitzt eiin Volumen von 60 m³. Für
einen idealen Strahler ergibt sich bei einer Temperatur der
Deckenheizung von 37°C eine Flächenstrahlungsleistungsdichte
von σ · T⁴=5,67 · 10-8 Wm-2 · K-4 · (310 K)⁴=523,6 W/m². Bei
-20°C erhält man 232,3 W/m² und bei 0°C 314,9 W/m². Die Differenz
beträgt im ersten Fall rund 300 W/m² und im zweiten
Fall rund 200 W/m². Für eine Deckenfläche von 20 m² bei 37°C
und einer entsprechenden Fläche bei 0°C beträgt der Unterschied
in der Leistung demgemäß 4000 W. Auf eine Zeitspanne
von 24 Stunden bezogen ergibt sich für den idealen Strahler
durch Abstrahlung ein Energieverlust von rund 100 kWh. Der
Verlust durch Wärmeleitung beträgt für die Wärmegruppe IV
bei derselben Temperaturdifferenz und für eine 20 m² große
Fläche 10 kWh. Wenn die Mindestwärmeisolierung der ÖNORM 8110
entspricht, dann beträgt der Wärmeverlust durch Wärmeleitung
bei gleichen Bedingungen 24 kWh pro Tag.
Wenn man nun anstelle des idealen schwarzen Strahlers ein
Strahlungsvermögen von ε ist gleich nur 0,5 annimmt, dann
zeigt sich nach der vorher dargestellten Überschlagsrechnung,
daß die Wärmestrahlungsverluste ohne Reflektor 50 kWh pro
Tag betragen und somit etwa das Fünffache von dem betragen,
was durch Wärmeleitung bei Isolation nach der Wärmeschutzgruppe
IV verlorengeht.
Nach dem Stefan-Boltzmannschen Strahlungsgesetzt strahlt jeder
Körper Wärmeenergie ab: der Körper, der sich auf höherem
Temperaturniveau befindet, entsprechend mehr verglichen mit
einem Körper, der sich auf einem niederen Temperaturniveau
befindet. Der Wärmestrom bzw. der Wärmetransport entsprechen
der Differenz der zwei Flächenstrahlungsleistungsdichten der
beiden Strahler T₂ und T₁.
Der Wärmestrom wurde definiert als Wärmeenergie in der Zeiteinheit.
Für den allgemeinen Strahler bedeutet dies:
ε · σ(T₂⁴-T₁⁴) · F, wobei ε das Strahlungsvermögen, σ die Stefan-
Boltzmann-Konstante (5,67 · 10-8 Wm-2 · K-4), F die Fläche in m²,
T₂ die Temperatur des heißeren Körpers und T₁ die Temperatur
des kälteren Körpers in Kelvin bedeutet. Diese Beziehung
zeigt, daß der Wärmestrom bei Strahlungsübertragung nur Null
ist, wenn T₂ gleich T₁ oder ε=0 ist.
Da für die Deckenheizung Niedertemperatur-Wärmeenergie vorgeschlagen
wird, sind die Wärmeverluste, die ja ebenfalls
proportional zur Temperaturdifferenz sind, geringer als bei
den üblichen Radiatorheizungen, die im Vorlauf mit etwa 70°C
betrieben werden. Besonders gut eignet sich als Energieträger
für Niedertemperaturheizungen die Wärmeenergie aus Solarkollektoren,
die Wärmeenergie aus Wärmepumpen und die Niedertemperatur-
Abfallwärme; aber auch Holz und Energie aus der
Biomasse kommen als Energieträger in Frage, genauso wie Kohle,
Öl oder Gas.
Um die Wirtschaftlichkeit der erfindungsgemäßen Anordnung
weiter zu verbessern, wird vorgeschlagen, daß auf der der
wärmedämmenden Schicht gegenüberliegenden Fläche, also auf
der Innen- bzw. Außenseite der wärmestrahlenreflektierenden
Schichten, Anstriche, Tapeten, Wandverkleidungen, Fliesen,
Teppichböden und bzw. oder Dekordecken, z. B. aus Holz, Gips,
Metall oder Kunststoff, vorgesehen sind.
Dadurch wird der Wärmestrahlungsverlust nach außen hin
möglichst hintangehalten, wobei gleichzeitig darauf Bedacht
genommen wird, daß die wärmestrahlungsreflektierende Schicht
auf einer Unterlage aufgebracht wird, die sehr geringe Wärmeleitfähigkeit
besitzt, wie beispielsweise Styropor. Über den
wärmestrahlungsreflektierenden Schichten können in üblicher
Weise Anstriche, Tapeten, Wandverkleidungen, Kacheln, Teppichböden
oder Dekordecken jeglicher Art, wie etwa aus Holz, Gips,
Metall oder Kunststoff, angebracht werden. Bei den Fenstern
ist ein wärmereflektierendes Glas zu benützen, wie etwa Glas
mit hohem Quarzanteil. Will man normales Fensterglas infrarot-
reflektierend machen, so eignet sich beispielsweise ein
25 µ dickes Cellophan, das zwischen 8 µ und 20 µ Wärmestrahlung
nur für 4% der Strahlung durchlässig ist.
Da es sich bei der Wärmestrahlung
um eine elektromagnetische Wellenstrahlung handelt,
eignen sich auch alle guten metallischen Leiter als
Reflektoren. In Versuchen wurde festgestellt, daß handelsübliche
Aluminiumfolien mit einer Stärke von etwa 16 µ, wie
sie im Haushalt Verwendung finden, bis über 90% Wärmestrahlung
im Wellenlängenbereich um 10 µ reflektieren.
Für ein biologisch gesundes Raumklima und das Wohlbefinden
ist eine Luftionenkonzentration ähnlich der von gutem Naturklima
erwünscht. Will man in Wohnräumen - so wie dies auch
in der freien Natur der Fall ist - eine elektrische Feldstärke
von etwa 100 V/m aufrechterhalten, dann empfiehlt es
sich, den Deckenreflektor elektrisch isoliert auf ein entsprechendes
Potential anzuheben. Einen ähnlichen Effekt kann
man erreichen, indem man unterhalb des Reflektors im Bereich
der Decke eine entsprechende Elektrode anbringt, die die gewünschte
Feldstärke bewirkt. Da Metallfolien als Wärmereflektoren
auch für elektromagnetische Wellen, wie sie für
Fernsehen und Radio verwendet werden, eine dem Faradayschen
Käfig ähnliche Abschirmwirkung haben, sind durch die Reflektoren
entsprechende Koaxialdurchführungen für die Antennen der
Radio- und Fernsehgeräte vorzusehen.
Die Wärmekapazität der Luft in den durch Strahlungsheizung
gespeisten Räumen ist sehr gering. Es bleibt der Wärmeverlust
daher auch bei teilweise zur kalten Außenluft hin geöffnetem
Fenster gering, wenn die Fensteröffnung etwa durch Kippen
des Fensters keinen wesentlichen Strahlungsverlust zuläßt.
Bei den Möbeln in den durch Strahlungsheizung beheizten Räumen
werden sich die Bereiche kalt anfühlen, die stark infrarotreflektierend
sind. Um dieses Kältegefühl zu vermeiden,
empfiehlt es sich, durchsichtige Lackschichten aufzubringen
bzw. Schichten, die Infrarot-absorbierend sind.
Hauptaufgabe der wärmereflektierenden Schichten ist es,
Wärmestrahlungsverlusten nach außen entgegenzuwirken. Die
Reflektoren sollen die Infrarotstrahlen von den Wänden, vom
Fußboden und von der Decke immer wieder zurückwerfen, so
daß diese schließlich ihre Energie durch Absorption in den
Raummöbeln und den im Raum Lebenden abgeben. Die Wirkung
von Wärmereflektoren kommt aber nur dann voll zum Tragen,
wenn die gesamte Raumoberfläche mit Reflektoren versehen
ist. Die Wärmedämmung gegen Wärmeleitung muß natürlich gewährleistet
bleiben, weil sonst der Anteil des Wärmeverlustes
durch Wärmeleitung unakzeptabel groß sein würde. Als
unterstützende Maßnahmen für Wärmeenergie-Einsparungseffekte
eignen sich etwa wärmereflektierende Rollos und Jalousien
an den Fenstern sowie Vorhangstoffe mit wärmestrahlenreflektierenden
Schichten, wobei diese Schichten an der Oberfläche
aufgebracht oder im Vorhang eingearbeitet werden können;
die gleichen Überlegungen gelten für Teppiche und Fußbodenbeläge
jeglicher Art. Die wärmestrahlenreflektierende
Schicht ist auch im Bereich der Niedertemperaturheizung anzubringen,
weil sonst aufgrund des Raumwinkels die Hälfte
der Strahlungsenergie verlorengehen würde.
Claims (13)
1. Anordnung zur Beheizung und Abschirmung eines Raumes
bzw. Gebäudes mit einer Strahlungsheizung an der Decke
des Raumes und mit einer zwischen Decke und
Strahlungsheizung angeordneten
wärmestrahlenreflektierenden Folie, die auf einer
Unterlage geringer Wärmeleitfähigkeit angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die Strahlungsheizung eine Niedertemperaturstrahlungsheizung ist, die für eine Betriebstemperatur nahe der Körpertemperatur des Menschen ausgelegt ist, und
- b) wärmestrahlenreflektierende Schichten im wesentlichen raumumschließend an Wänden, Boden und Decke sowie an Türen bzw. Fenstern vorgesehen sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Niedertemperaturstrahlungsheizung als
Flächenheizung ausgebildet ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Scheiben der Fenster aus
wärmestrahlenreflektierendem Glas bestehen.
4. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Innen- und/oder
Außenseiten der Fenster bzw. Türen
wärmestrahlenreflektierende Schichten angeordnet sind.
5. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den Scheiben von
Verbundfenstern die Wärmestrahlenreflektierende Schichten
angeordnet sind.
6. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß auf Rollos, Jalousien oder
Vorhängen von Fenstern bzw. Türen
wärmestrahlenreflektierende Schichten angeordnet sind.
7. Anordnung nach einem, der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Folien aus ungefälltem
Zellstoff bzw. Zellulose bestehen.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Folien eine Dicke von ca. 25 µm aufweisen.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Folien aus Aluminium bestehen.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Folie eine Dicke von ca. 16 µm aufweist.
11. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage der Folien
aus Schaumkunststoff besteht.
12. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die an der Decke
angeordnete Folie elektrisch isoliert angeordnet und
elektrostatisch aufladbar ist.
13. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
wärmestrahlenreflektierenden Schichten mit
Wandverkleidungen, Fliesen oder Tapeten versehen sind.
Applications Claiming Priority (1)
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Family Applications (1)
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