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DE3128295C2 - Automatische Lade- und Entladestation für Gießbleche in einer Schokoladenformanlage - Google Patents

Automatische Lade- und Entladestation für Gießbleche in einer Schokoladenformanlage

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Publication number
DE3128295C2
DE3128295C2 DE3128295A DE3128295A DE3128295C2 DE 3128295 C2 DE3128295 C2 DE 3128295C2 DE 3128295 A DE3128295 A DE 3128295A DE 3128295 A DE3128295 A DE 3128295A DE 3128295 C2 DE3128295 C2 DE 3128295C2
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DE
Germany
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loading
working head
unloading
working
unloading station
Prior art date
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Expired
Application number
DE3128295A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3128295A1 (de
Inventor
Renzo Mailand/Milano Cerboni
Original Assignee
Carle & Montanari S.P.A., Mailand/Milano
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Carle & Montanari S.P.A., Mailand/Milano filed Critical Carle & Montanari S.P.A., Mailand/Milano
Publication of DE3128295A1 publication Critical patent/DE3128295A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3128295C2 publication Critical patent/DE3128295C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • A23G1/00Cocoa; Cocoa products, e.g. chocolate; Substitutes therefor
    • A23G1/04Apparatus specially adapted for manufacture or treatment of cocoa or cocoa products
    • A23G1/20Apparatus for moulding, cutting or dispensing chocolate
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Abstract

Automatische Lade- und Entladestation für Gießbleche in einer Schokoladenformanlage mit zwei Förderketten (9) zum Transport von Gießblechen (11), die kontinuierlich angetrieben und mit Haltern (13) zur Aufnahme der Gießbleche versehen sind, wobei diese Gießblechhalter (13) eine Rastverbindung und eine Abtrennung der Gießbleche (11), beispielsweise durch federnde Mittel, ermöglichen. Die automatische Lade- und Entladestation für Gießbleche (11) umfaßt einen Arbeitskopf (2), der hin- und herbeweglich ist und mit den Förderketten (9) durch lose Umlenkscheiben (5, 6, 7) zusammenarbeitet, wobei die Förderketten (9) im Innern dieses Arbeitskopfes (2) einen Arbeitstrum (10) bilden, in welchem sie mit Magazinen (14) je mit einer beweglichen Bodenplatte (14a) zum Entladen bzw. zum Aufladen der Gießbleche (9) zusammenarbeiten. Es sind riegelartig ausgebildete Rastmittel (26) zwischen dem Arbeitskopf (2) und den Förderketten (9) vorgesehen, um den Arbeitshub des Arbeitskopfes (2) zu bestimmen, wie auch Neupositionierungsmittel (32-45) zum Rückgang des Arbeitskopfes in seine Ausgangsstellung. Der Arbeitskopf (2) ist außerdem mit Führungsmitteln (46, 47) wie auch mit Auslösemitteln versehen, die die Öffnung der Gießblechhalter bewirken. Die Aufeinanderfolge der verschiedenen Arbeitsvorgänge wird durch Hilfe von Fühlern, z.B. Anschlagschaltern, Photozellen od.dgl. erreicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lade- und Entladestation für Gießbleche in einer Schokoladenformanlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der US-PS 41 35 872 (= NL-PS 1 62 546) der Anmelderin ist eine Haltevorrichtung für Gießbleche in einer Schokoladenformanlage bekannt geworden, die es erlaubt, die Gießbleche schneller als bisher, jedoch manuell in die Haltevorrichtung unter Anwendung eines Druckes zu laden bzw. einschnappen zu lassen und später dieselben, nach Freigabe von der Haltevorrichtung, mittels einer Kurvenscheibe und Aufhebung aus der letzteren, wieder manuell zu entfernen. Nachteilig an dieser bekannten Vorrichtung ist, daß in Anbetracht der schnellen Arbeitsgeschwindigkeiten der Schokoladenformanlage normalerweise drei bis vier Bedienungsleute eingesetzt werden müssen, die die Gießbleche manuell auf die Tragketten laden und danach, d. h. nach erfolgter Entfernung der hergestellten Schokoladenerzeugnisse, die genannten Gießbleche wieder manuell entfernen. In dieser Druckschrift sind zwar "Zubringer" bzw. "Magazine" beschrieben, diese dienen jedoch weder zum Aufladen und Abladen der Gießbleche noch arbeiten sie mit dem Arbeitstrum der Förderketten zusammen. Diese bekannten Zubringer bzw. Magazine werden manuell verschoben und dienen lediglich dem Entladen der in demselben als Vorrat enthaltenen und aufzuladenden Gießbleche bzw. dem Entladen der manuell abzuladenden Gießbleche. Mit der bekannten Haltevorrichtung ist es deshalb nicht möglich, eine Schokoladenformanlage in Bezug auf das Aufladen und Abladen der Gießbleche zu automatisieren.
  • Aus der DE-OS 25 20 716 ist weiterhin eine Stapelvorrichtung zum Stapeln von Fliesenrohlingen bekannt geworden, bei welcher die Fliesenrohlinge selbst und nicht die Werkstückträger gestapelt werden. Der strukturelle Aufbau dieser Stapelvorrichtung ist deshalb nicht geeignet, ein Aufladen bzw. Abladen von Gießblechen in einer Schokoladenformanlage zu bewerkstelligen.
  • Aus der DE-OS 20 51 52 ist weiterhin eine Vorrichtung zum geordneten Überführen von Süßwarenteilen, insbesondere Pralinen von einer Arbeitsstation zu nächsten bekannt geworden, bei welcher die Süßwarenteile unmittelbar in eine Einlegestation oder in eine Verpackungsmaschine überführt werden. Die Süßwarenstücke werden mechanisch durch einen Anstoßer auf jeweils eine von mehreren Transportplatten überführt, welche mit den Süßwarenstücken reihenmäßig gefüllt und danach manuell auf Plattenauflagern übereinander gestapelt werden. Die mit Süßwarenstücken gefüllten Transportplatten werden in einem Transportkasten eingelegt, der mit den in demselben enthaltenen Transportplatten als ganzes manuell wegtransportiert werden kann. Auch mit dieser Vorrichtung ist es deshalb nicht möglich, ein Aufladen und Abladen der Gießbleche in einer Schokoladenformanlage zu automatisieren.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine das Beladen sowie das Entladen der Gießbleche in einer Schokoladenformanlage automatisch durchführende Lade- und Entladestation zu schaffen. Im Rahmen dieser Aufgabe soll insbesondere durch die vorgeschlagene automatische Station folgendes erreicht werden:
    • - Eliminierung der Handarbeit beim Laden und Entladen der Gießbleche und, in indirekter Weise, Aufhebung jedes großen Aufwandes an mühsamer körperlicher Kraft;
    • - Verkürzung der nötigen Zeit bei Ausführung eines Lade- und/ oder Entladevorganges bzw. des Wechselvorganges der Gießbleche gegenüber herkömmlichen Anlagen;
    • - Ausführung dieses Lade- und/oder Entladevorgangs für die Gießbleche ohne irgendeine Unterbrechung der Produktion in ihrem Lauf.

  • Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Lade- und Entladestation der einleitend bezeichnenden Art erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale und Abwandlungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen automatischen Lade- und Entladestation für Gießbleche besteht darin, daß sie erlaubt, gleichzeitig sowohl das Abladen wie auch das Aufladen der Gießbleche automatisch auszuführen.
  • Als anderer Vorteil wird angesehen, daß eine Mehrzahl von Gießblechen durch die vorgeschlagene Station gleichzeitig abgeladen und aufgeladen werden können, wobei die Anzahl dieser Gießbleche von vornherein vorbestimmt ist.
  • Bei Anlagen mit andauernd angetriebenen Förderketten besteht noch ein weiterer Vorteil der vorgeschlagenen automatischen Station darin, daß sie eine größere Betriebssicherheit aufweist, auch aufgrund des niedrigen Arbeitsbewegungstaktes im Vergleich zum Linearvorschub der Förderketten zum Transport der Gießbleche.
  • Nicht letzter Vorteil der vorgeschlagenen automatischen Station besteht darin, daß diese Station ohne besondere Anpassungsänderung auch bei schon bestehenden Anlagen bekannter Bauart anwendbar ist.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten einer automatischen Station zum gleichzeitigen Laden und Entladen von Gießblechen nach der Erfindung ergeben sich näher aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Zeichnungen, die rein schematisch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen automatischen Station darstellen. Es zeigt
  • Fig. 1 eine Seitenansicht im Aufriß einer erfindungsgemäßen Lade- und Entladestation für Gießbleche;
  • Fig. 2 einen Schnitt entsprechend der Linie II-II in Fig. 1;
  • Fig. 3 einen Schnitt entsprechend der Linie III-III in Fig. 1;
  • Fig. 4 eine Draufsicht auf eine automatische Station gemäß Fig. 1 mit einem vergrößerten Ausschnitt;
  • Fig. 5-6 je einen Schnitt eines Gießblechs, das unter Zwischenschaltung eines federnden Gießblechhalters der eingangs zitierten Bauart von den Förderketten transportiert wird.
  • In den Figuren sind einander entsprechende Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen. Zuerst wird auf eine Anlage mit andauernd angetriebenen Förderketten Bezug genommen.
  • Die automatische Station nach der Erfindung zum Laden und Entladen von Gießblechen ist im Ganzen mit 1 bezeichnet. Sie besteht im wesentlichen aus einem Arbeitskopf 2 mit zwei profilierten Seitenwänden 3 und 4, die vorne zwei Platten 3 a, 4 a aufweisen.
  • Wie insbesondere aus Fig. 1 und 2 entnehmbar ist, sind im Arbeitskopf an jeder Längsseite desselben drei Umlenkscheiben 5, 6 und 7 gelagert, von denen die Umlenkscheiben 5 und 6 an einem vertikalen Trum 8 der Förderkette 9 angreifen, wobei ein Arbeitstrum 10 der Förderkette 9 mit horizontalem Verlauf definiert wird. Die Umlenkscheiben 5, 6 und 7 sind dabei in den Seitenwänden 3, 3 a und 4, 4 a frei drehbar gelagert. Damit können die Förderketten 9 frei laufen, während der Arbeitskopf stillsteht.
  • Das Laden und Entladen der Gießbleche 11 erfolgt erfindungsgemäß durch Hilfe von Auslösemitteln 12 zum Öffnen der federnden Gießblechhalter 13. Wie weiter aus Fig. 1 zu entnehmen ist, werden die Gießbleche 11 umgekippt entladen, also fallen sie infolge Schwerkraft nach unten. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird ein gleichzeitiges Entladen von vier Gießblechen 11 a, 11 b, 11 c, 11 d in Betracht gezogen, wobei diese Gießbleche in einen Behälter oder ein Magazin 14 hinunterfallen, das eine in nicht näher erläuterter Weise schrittweise bewegliche Bodenplatte 14 a sowie Trennwände 15, 16 17 aufweist, durch welche Aufnahmeräume A, B, C, D für in dieselben infolge Schwerkraft hinunterfallende Gießbleche 11 a bis 11 d ausgebildet werden. Diese Auslösemittel zum Abladen der Gießbleche 11 bestehen im vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils aus zwei Leisten 12, die einem Gestänge 19 zugeordnet sind, das in 20 an einem Ansatz 21 angelenkt ist. In 22 ist mit dem Gestänge 19 die Kolbenstange 23 einer Kolben/ Zylinder-Einheit 24 gelenkig verbunden, deren anderes Ende auf dem Gerüst 25 der automatischen Station 1 befestigt ist. Durch Betätigung der Kolben/Zylinder-Einheit 24 wird dabei eine oszillierende Bewegung der Leisten 12 in Richtung des Doppelpfeils f mit darauffolgenden Auslösungen und Herunterfallen der Gießbleche 11 ins Magazin 14 bewirkt.
  • Das Aufladen der neuen Gießbleche, im vorliegenden Ausführungsbeispiel der Gießbleche 11 e 11 f, 11 g und 11 h, wird nach vorhergehender Einführung eines bereits mit den zu beladenden Gießblechen vorgesehenen Behälters 14 in die automatische Station 1, durch Absenken des Arbeitstrums 10 der Ketten 9 bzw. des Arbeitskopfes 2 durchgeführt, bis die Gießblechhalter 13 erst in Anlage und dann in Eingriffnahme mit den Gießblechen 11 e bis 11 h gelangen. Die Senkungsbewegung des Arbeitskopfes 2aus einer Ausgangsstellung bzw. Normalförderungsanlage in die Gießblechladestellung wird erfindungsgemäß dadurch bewerkstelligt, daß die Förderketten 9 selbst als Antriebsmittel wirken. Zu diesem Zweck muß eine feste Verbindung zwischen dem Arbeitskopf 2 bzw. einem Teil desselben und wenigstens einer Kette verwirklicht werden. Dies wird nach der Erfindung erreicht, indem eine Kolben/Zylinder-Einheit 26 vorgesehen wird, die auf einem Rad 27 fest angeordnet ist, das auf einer die Umlenkscheiben 6 tragende Welle 6 a sitzt. Die Kolbenstange 28 der Einheit 26 kann bei ihrem Ausfahrgang in die Nut 29 einrasten, die im mit der Seitenwand 3 des Kopfes 2 fest verbundenen Teil 30 vorgesehen ist. Die Kolbenstange 28 wirkt somit als Riegel. Bei der in der Nut 29 eingerasteten Kolbenstange 28 kann sich das die Einheit 26 tragende Rad 27 nicht mehr drehen, und demzufolge können sich auch die Umlenkscheiben 6 nicht mehr drehen. Der gesamte Arbeitskopf 2 wird dadurch als Ganzes von den Ketten 9 nach unten verstellt und führt seinen Arbeitshub aus, währenddessen das Abladen der Gießbleche 11 a-11 d und das Aufladen der Gießbleche 11 e-11 h erfolgt. Die Beendigung dieses Arbeitshubs tritt nach dem Auftreffen des Arbeitskopfes 2 an den Fühler 31 ein, der die Rückführung der Kolbenstange 28 der Einheit 26 veranlaßt, mit darauffolgender Abtrennung zwischen dem Arbeitskopf 2 und den Förderketten 9.
  • Die Neupositionierung des Arbeitskopfes 2 bzw., im vorliegenden Ausführungsbeispiels, die Hebung desselben erfolgt durch ein Hebegestänge, das von einer Kolben/Zylinder-Einheit 32 betätigt wird, deren Kolbenstange 33 mit den Gestängen 34, 35 und 36, 37 sowie 38, 39 und 40 verbunden ist. Mit 41 sind Lager des Arbeitskopfes 2 bezeichnet, die mit dem Gerüst 25 fest verbunden sind. Mit 42 sind Verbindungswellen bezeichnet, die in den Lagern 41 drehbar abgestützt sind und die Gestänge 34 und 36 bzw. 35 und 37 miteinander starr verbinden. Mit 43 sind die Gelenkpunkte bezeichnet. Mit dem Bezugszeichen 44 sind mit den Seitenwänden 3, 4 fest verbundene Halterungen und mit dem Bezugszeichen 45 Versteifungsstäbe bezeichnet. Bei Betätigung der Kolben/Zylinder-Einheit 32 im Sinne eines Ausfahrganges der Kolbenstange 33 wird eine Hebebewegung des Arbeitskopfes 2 verursacht. Wie insbesondere aus Fig. 4 entnehmbar ist, werden an der Seite des Arbeitskopfes 2 mit den Umlenkscheiben 7 zwei im mittleren Teil im Abstand zueinander angeordnete Zugelemente 39 vorgesehen, während ein einziges Zugelement 38 an der Seite mit den Umlenkscheiben 5 und 6 vorgesehen ist, da die Steifigkeit des Arbeitskopfes in diesem Bereich durch die Anordnung der durchlaufenden Wellen 5 a und 6 a sichergestellt wird. Zum Versichern einer einwandfreien Positionierung des Arbeitskopfes 2 bei seinem alternierenden Arbeitshub, werden in demselben die Führungen 46 vorgesehen, zwischen denen jeweils eine Rolle 47 angeordnet ist, wobei diese Rollen auf dem Ständer 48 frei drehbar gehalten sind. Mit 49, 50 und 51 sind Fühler bezeichnet, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus Mikroschaltern bestehen und weiter unten näher erläutert werden. Mit dem Mikroschalter 51 wirkt ein Ansatz 52 zusammen, der mit der Räder tragenden Welle 6 a oder mit einem auf dieser sitzenden, nicht dargestellten Rad fest verbunden ist.
  • Die Wirkungsweise der beschriebenen automatischen Gießblech- Entlade- und Ladestation, die an einem Ende einer mit Z schematisch bezeichneten Schokoladenformanlage angeschlossen ist wird nun nachstehend erläutert.
  • Beim normalen Produktionsbetrieb der Anlage setzen die umlaufenden Förderketten 9 bei stillstehendem Arbeitskopf 2 die losen Umlenkscheiben 5, 6 und 7 in Drehbewegung. Das Wechselspiel zur Ersetzung der Gießbleche 11 beginnt mit dem genauen Anhalten der Gießbleche 11 a-11 d oberhalb der zugehörigen Aufnahmeräume A-D des Behälters 14. Diese Stellung wird durch Einrasten der Kolbenstange 28 der Kolben/Zylinder-Einheit 26 in die im Rahmengestell des Arbeitskopfes 2 ausgearbeitete Nut 29 infolge Betätigung des Mikroschalters 51 durch den Ansatz 52 bestimmt. Der Umfangsabstand zwischen dieser Nut 29 und der Kolbenstange 28 soll zwar im vorliegenden Ausführungsbeispiel dem Vierfachen der Teilung t zwischen zwei einanderfolgenden Gießblechen 11 entsprechen. Nachdem die feste Verbindung zwischen der Umlenkscheibe 6 und dem Gerüst des Arbeitskopfes 2 dadurch bewerkstelligt worden ist, beginnen die Förderketten 9 damit, bei ihrer weiteren Bewegung den Arbeitskopf 2 nach unten zu verstellen. Somit beginnt der Arbeitshub, bei welchem der Arbeitskopf 2 zunächst den Mikroschalter 49 betätigt. Bei dieser Verstellungsbewegung wird der Arbeitskopf 2 von den Rollen 47 geführt. Der Mikroschalter 49 betätigt die Kolben/ Zylinder-Einheit 24, die eine Aufweitungs- bzw. Auslösungsbewegung der Gießblechhalter 13 mit darauffolgendem Herunterfallen bzw. Abladen der Gießbleche 11 a-11 d auf die bewegliche Bodenplatte 14 a des Behälters bzw. Magazins 14 bewirken. Das Herunterfallen des Gießblechs 11 d betätigt den Mikroschalter 50, der seinerseits das Absenken der Bodenplatte des Magazins 14 um eine Größe verursacht, die im wesentlichen der Höhe der Gießbleche 11 entspricht. Bei seinem weiterführenden Arbeitshub bringt der Arbeitskopf 2 die Gießblechhalter 13 in Eingriff mit den unten stehenden Gießblechen 11 e-11 h, wobei der nachfolgende Absenkungsgang die automatische Einhängung der Gießblechhalter in die Gießbleche bewirkt. Nun betätigt der Arbeitskopf 2 den Mikroschalter 31, der das Ausrasten der Kolbenstange 28 aus der Nut 29 erfolgen läßt, wodurch die Scheiben 6 wieder lose werden und die Förderketten 9 sich wiederum auf denselben frei bewegen können. Zugleich steuert der Mikroschalter 31 die Ausfahrbewegung der Kolbenstange 33, wobei diese Kolbenstange durch die dieselbe mit dem Arbeitskopf 2 verbindenden Gestängen den Rückgang oder die Neupositionierung dieses Arbeitskopfes hervorruft. In der Zwischenzeit bewegen sich die Förderketten 9 des Arbeitstrums oberhalb des Behälters 14 und weitere vier Gießbleche, die hinter dem Gießblech 11 d folgen, nehmen ihre genaue Stellung oberhalb der Aufnahmeräume A-D des Aufnahmebehälters 14 ein. Bei dieser Stellung wird der Mikroschalter 51 von Ansatz 52 wieder betätigt, wodurch die Ausfahrbewegung der Kolbenstange 28 aus der Nut gesteuert wird, mit darauffolgender neuer Verbindung zwischen Arbeitskopf 2 und Förderkette 9. Das Arbeitsspiel beginnt nun von neuem. Es sei erwähnt, daß die bewegliche Bodenplatte 14 a im Behälter 14 jeweils nach jeder Abnahme der oberen Reihe von Gießblechen etwa um die Gießblechstärke gehoben wird. Dies kann beispielsweise über einen Mikroschalter 53 verwirklicht werden, der durch das Anheben des eingehängten Gießbleches 11 h betätigt wird.
  • Die strukturell und funktionell oben beschriebene automatische Lade- und Entladestation kann prinzipiell ebenfalls für Anlagen mit intermittierend bzw. schrittweise angetriebenen Förderketten eingesetzt werden, wobei zur Durchführung der Lade- und Entladevorgänge zwei Lösungen möglich sind, und zwar:
    • a) bei in Bewegung befindlichen Förderketten,
    • b) bei stillstehenden Förderketten.

  • Im ersten Fall ist die weiter oben erläuterte Lösung ohne weiteres verwendbar, die sich auf eine Anlage mit kontinuierlich angetriebenen Förderketten bezieht.
  • Im zweiten Fall hingegen kann auf ähnliche Weise eine Lösung wie oben erläutert angewandt werden, ohne jedoch die Mittel, die den Arbeitskopf 2 bzw. den Arbeitstrum 10 mit den Förderketten 9 zu verbinden dienen, und zwar die riegelartig ausgebildeten Mittel 26, 28, 29 vorzusehen. Außerdem können die Gestänge- Hebemittel 32-43 durch in vertikaler Richtung anhebende oder senkende Elemente, wie z. B. Zahnstangen oder Kolben/Zylinder- Einheiten ersetzt werden, wobei diese Mittel vorteilhafterweise gleichzeitig Arbeitshub und Rückgang steuern können.
  • Jedenfalls wird die Abnahme der Gießbleche immer bei stillstehenden Gießblechen von einem Zubringer, im Ausführungsbeispiel von der beweglichen Bodenplatte 14 a, durchgeführt, die mit dem Arbeitstrum der Förderkette 9 zusammenarbeitet.
  • Bei einer abgewandelten Ausführungsform wäre es ohne weiteres möglich, und in einigen Fällen sogar vorteilhaft, wenn die beweglichen Bodenplatten 14 a der Behälter durch Förderbänder ersetzt werden, die sich z. B. zwischen einem Abgabebehälter und einem Aufnahmebehälter befinden, oder die Behälter 14 o. ac. oberhalb des Arbeitskopfes 2 vorgesehen werden, wobei dann der untere Arbeitstrum der Förderketten der obere würde.
  • Obwohl in der bisherigen Beschreibung nur ein einziges bewegliches Magazin 14 zum Aufladen sowie ein einziges bewegliches Magazin zum Abladen erläutert worden ist, sieht eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung mehrere Aufnahme- und Abgabemagazine 14 vor, die nebeneinander angeordnet sind, wobei dieselben nacheinander verwendet werden, um das Aufladen und Abladen bzw. einen vollständigen Wechsel der Gießbleche ohne Unterbrechung des Arbeitsvorganges zu gewährleisten. In Hinsicht auf eine gute Ausnutzung der Anlage ist dies insofern wesentlich, als auch kurze Produktionsunterbrechungen in der Größenordnung von einigen Minuten zu Verlusten von mehreren Zentnern Produkt führen würden.
  • Auf dem Transportweg von einem Magazin zu dem anliegenden könnte eine Lücke oder das Fehlen irgendeines Gießblechs über den Förderketten festgestellt werden, was jedoch zu keiner Störung führt, da die automatischen Anlagen bereits mit Einrichtungen versehen sind, die auf Fehlen von Gießblechen ansprechen und die Schokoladenzufuhr dann einstellen, wenn die den fehlenden Gießblechen entsprechenden Kettenbereiche unter die Schokoladendosiervorrichtung gelangen.
  • In der Praxis ist es ohne weiteres möglich, einzelne Teile durch weitere in technischer und funktioneller Hinsicht gleichwertige Teile zu ersetzen, was beispielsweise dadurch erfolgen kann, daß die angegebenen Hebegestänge durch weitere anders ausgebildete ersetzt werden, oder ein auf Winkelständern geführter Arbeitskopf vorgesehen wird oder die Mikroschalter durch andersartige Fühler, z. B. Photozellen ersetzt oder Gießblechhalter vorgesehen werden, die in anderer Weise mit den Gießblechen zusammenarbeiten, beispielsweise durch Formschluß, elektromagnetischer Verbindung usw.

Claims (12)

1. Lade- und Entladestation für Gießbleche in einer Schokoladenformanlage, in welcher kontinuierlich antreibbare Förderketten zum Transport von Gießblechen vorgesehen sind, die mit Gießblechhaltern, die Auslösemittel zur Öffnung aufweisen, versehen sind, und mit Magazinen zum Auf- und/oder Abladen der Gießbleche, dadurch gekennzeichnet, daß zur vollautomatischen Ladung bzw. Entladung der Gießbleche (11) ein etwa vertikal bewegbarer, einen Arbeitskopf (2) bildender Förderkettenabschnitt der Förderkette (9) als Lade- bzw. Entladestation vorgesehen ist, daß zur Absenkbewegung des Arbeitskopfes eine Blockiereinrichtung (26, 28, 29, 30) für den Förderkettenabschnitt und zur Hubbewegung eine nach erfolgter Auskupplung der Blockiereinrichtung wirkende Hubeinrichtung (32 bis 45) vorgesehen sind, und daß die Auslösemittel (12, 13) der Gießblechhalter durch die vertikale Bewegung des Arbeitskopfes (2) steuerbar sind.
2. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der in der Station mittels Führungsmittel (46, 47) geführte Arbeitskopf (2) den Förderketten (9) der Formanlage (Z) durch lose Umlenkscheiben (5, 6, 7) zugeordnet ist, die einen Arbeitstrum (10) bilden, daß riegelartig ausgebildete lösbare Rastmittel (26, 28 ) zwischen Arbeitskopf (2) und Förderkette (9) zur Bewirkung des Arbeitshubs des Arbeitskopfes vorgesehen sind und daß Neupositionierungsmittel (32 bis 45) zur Rückführung des Arbeitskopfes (2) in seine Ausgangsstellung vorgesehen sind, wobei Auslösemittel (12, 13, 23, 24) zur Ab- bzw. Aufnahme der von den Förderketten aus- oder aufzuladenden Gießbleche vorgesehen sind.
3. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die riegelartig ausgebildeten lösbaren Rastmittel (26, 28, 29) zwischen Arbeitskopf (2) und Förderketten (9) aus einer Kolben/Zylinder-Einheit (26) bestehen, die auf einem mit der Welle (6 a) fest verbundenen Rad befestigt ist, wobei die Welle (6 a) im Arbeitskopf (2) frei drehbar gelagert ist und die Umlenkscheiben (6) drehfest trägt, wobei die Kolbenstange (28) dieser Kolben/Zylinder-Einheit (21) bei ihrem Ausfahrgang in eine im Gerüst des Arbeitskopfes (2) vorgesehene Nut (29) einrastet, wobei auf der Welle (6 a) außerdem ein Ansatz (52) zur Betätigung eines Fühlers (51) vorsehen ist, der den Antrieb der Kolben/Zylinder-Einheit (52) veranlaßt.
4. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Neupositionierungsmittel (32- 45) des Arbeitskopfes (2) aus einer Kolben/Zylinder-Einheit (32) bestehen, die dem Gerüst (25) des Arbeitskopfes (2) durch Zwischenschaltung von Gestängen (33 bis 43) zugeordnet ist, wobei diese Kolben/Zylinder-Einheit (32) und Gestänge (34 bis 43) im Gerüst (25) der automatischen Station (1) angeordnet sind.
5. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslösemittel (12, 19-24) zum Öffnen der Gießblechhalter (13) aus einer Kolben/ Zylinder-Einheit (24) bestehen, die am Gerüst (25) der automatischen Station (1) befestigt ist und deren Kolbenstange (23) durch Zwischenschaltung von einem Gestänge (19, 20, 21, 22) mit Steuerleisten (12, 18) zusammenarbeitet, welche imstande sind, einen öffnenden Schub auf obige Gießblechhalter auszuüben, die federnd auf den Förderketten aufgenommen sind.
6. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsmittel (46, 47 ) des Arbeitskopfes (2) jeweils aus zwei vertikalen Führungen (46) bestehen, welche mit dem Gerüst des Arbeitskopfes (2) fest verbunden sind und unter sich jeweils eine Rolle (47) aufnehmen, die vom stationären Gerüst (25) der automatischen Station (1) frei drehbar getragen ist.
7. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfangsabstand zwischen der Kolbenstange (28) der Kolben/Zylinder-Einheit (26) und der im Gerüst des Arbeitskopfes (2) vorgesehenen Nut ( 29) der Teilung (t) zwischen zwei Gießblechhaltern (13) bzw. einem Vielfachen dieser Teilung (t) entspricht.
8. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zubringer zum Laden und Entladen der Gießbleche (9) aus Behältern oder Magazinen (14) mit beweglichen Bodenplatten (14 a) bestehen, wobei zum Laden und Entladen vorzugsweise mehrere nebeneinander angeordnete Behälter (14) vorgesehen sind, um eine vollständige Auswechselung der Gießbleche (11) ohne Produktionsunterbrechung der Anlage zu erreichen.
9. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zubringer zum Aufladen und zum Abladen der Gießbleche (11) jeweils aus einem Förderband bestehen.
10. Lade- und Entladestation nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstrum (10) des Arbeitskopfes (2) beim Wechseln der Gießbleche (11) stillsteht und die vorgesehenen Verstellmittel den Gießblech-Zubringermitteln, z. B. Magazinen (14), Förderbändern od. dgl., für die zu beladenden Gießbleche (11) zugeordnet sind, wobei denselben (14) an sich bekannte Führungsmittel zugeordnet sind.
11. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstell- oder Neupositionierungsmittel für den Arbeitskopf (2) bzw. den Arbeitstrum (10) der Förderketten (9) aus Kolben/Zylinder-Einheit, Zahnstangen od. dgl. bestehen.
12. Lade- und Entladestation nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstrum (10) des Arbeitskopfes eine Länge aufweist, die das gleichzeitige Laden und Entladen von mehreren Gießblechen (11, 11 a bis 11 d bzw. 11 e bis 11 h) ermöglicht.
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