DE3127282A1 - Vorrichtung zur waerme- und stoffuebertragung mittels hohlfasern - Google Patents
Vorrichtung zur waerme- und stoffuebertragung mittels hohlfasernInfo
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Description
- Vorrichtung zur Wärme- und Stoffübertragung mittels Hohlfasern.
- Zusatz zum Patent .... (P 30 32 417.5) Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Wärme-und/oder Stoffübertragung von wenigstens einem ersten Fluid auf wenigstens ein zweites bzw. zum Stoffaustausch zwischen zwei Fluiden mittels Hohlfasern aus spinnbaren synthetischen Polymeren,bestehend aus einem Gehäuse mit Anschlüssen für das Zu- und Abführen der Fluide, einem lösbar mit dem Gehäuse verbundenen Hohlfasermodul, bei dem die offenen Hohlfaserenden in einer Vergußmasse eingebettet und die Vergußmasseeinbettungen durch wenigstens einen im wesentlichen starren Stützkörper miteinander verbunden sind, sowie radiaXwirkenden Dichtungen zwischen den Verteil- bzw.
- Sammelkammern für die Fluide, bei welchem im Bereich der Vergußmasseeinbettungen der Hohlfaserenden ein Zwischenring angeordnet ist, wenigstens zwei zwischen dem Zwischenring und der Innenfläche des Gehäusemantels in einem Abstand voneinander angeordnete äußere Dichtungen und wenigstens zwei zwischen dem Zwischenring und den Mantelflächen der Vergußmasseeinbettungen in einem Abstand voneinander angeordnete innere Dichtungen vorgesehen sind, wenigstens eine im wesentlichen radial durch den Zwischenring verlaufende zwischen den äußeren Dichtungen und zwischen den inneren Dichtungen mündende Bohrung und wenigstens eine zusätzliche Fluidaustrittsöffnung im Gehäusemantel zwischen den äußeren Dichtungen vorgesehen sind nach Hauptpatent ... (P 30 32 417.5).
- Vorrichtungen zur Wärme- und Stoffübertragung mittels Hohlfasern finden sowohl in technischen als auch in medizinischen und anderen Bereichen eine immer breiterwerdende Anwendung. Häufig ist dabei nur eine einmalige oder kurzzeitige Verwendung der die Übertragung bewirkenden Hohlfasern möglich. überall dort, wo eine Reinigung oder Regenerierung der verunreinigten oder erschöpften Hohlfasern nicht möglich ist, müssen diese verworfen und gegen ungebrauchte ausgewechselt werden. In vielen anderen Fällen ist eine Wiederherstellung der Wirkung der Hohlfasern nur außerhalb der eigentlichen Vorrichtung in eigens hierfür bestimmten Einrichtungen möglich.
- Der schon lange bestehende Wunsch, diese Austauscheinrichtungen derart zu gestalten, daß das Auswechseln derselben auch von ungeübtem Personal, ja sogar von Laien durchgeführt werden kann, wobei die Austauscheinrichtungen auch aus wirtschaftlichen Gründen einfach aufgebaut und schnell und einfach zu fertigen sein sollten, wurde durch den Gegenstand der Erfindung des Hauptpatents ....(P 30 32 417.5), wie er einleitend beschrieben ist, bereits in hervorragender Weise erfüllt.
- Mit der Erfindung des Hauptpatents ... (P 30 32 417.5) wurde die Aufgabe gelöst, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, bei der beim Einbau des Hohlfaserbündels die Dichtungen weitestgehend geschont werden, bei der ein aus einer der Fluidkammern durch eine defekte Dichtung austretender Leckstrom nicht in die Kammern des anderen Fluids gelangt, sondern nach außen, und beispielsweise für das Bedienungspersonal sichtbar, abgeleitet wird, die zudem ein auch für ungeübtes Personal zu bewerkstelligendes rasches Auswechseln nur des in Form eines vorgefertigten Moduls vorliegenden Hohlfaserbündels gestattet, und bei der die Dichtungen mehrfach wiederverwendbar sind, wobei insbesondere der Hohlfasermodul einfach aufgebaut und daher schnell und einfach zu fertigen ist.
- Nach dem Hauptpatent ... (P 30 32 417.5) können zur Festlegung der Dichtungen bzw. Dichtringe, d.h. zur Vermeidung ihres seitlichen d.h. axialen Verrutschens während des Einbaus des Hohlfasermoduls in das Gehäuse und während des Betriebs, an der Innenseite des Gehäusemantels bzw.
- an der äußeren Mantelfläche der Vergußmasseeinbettungen entsprechend bemessene Nuten vorgesehen werden, in welche die Dichtungen eingelegt werden. Die entsprechenden Dichtflächen auf dem Zwischenring können dann als glatte Flächen ausgeführt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Nuten zur Aufnahme der Dichtungen an dem Zwischenring anzuordnen.
- Weiterhin wurde gemäß Hauptpatent bereits vorgeschlagen, zum einwandfreien Ableiten von Leckströmen gegebenenfalls zwischen den Dichtungen auf dem Zwischenring auf seiner A»Benseite und auf seiner Innenseite einen umlaufenden in sich geschlossenen Ringkanal vorzusehen, die beide durch wenigstens eine radiale Bohrung miteinander in Verbindung stehen. Der hierzu vorgeschlagene Zwischenring weist Ringnuten zur Aufnahme der äußeren und inneren Dichtungen und zwischen den äußeren Ringnuten einen über den gesamten Außenumfang des Zwischenringes sich erstreckenden in sich geschlossenen äußeren Ringkanal und zwischen den inneren Ringnuten einen über den gesamten Innenumfang des Zwischenrings sich erstreckenden in sich geschlossenen inneren Ringkanal auf, wobei beide Ringkanäle durch wenigstens eine öffnung miteinander verbunden sind und der äußere Ringkanal mit der zusätzlichen Fluidaustrittsöffnung im Gehäusemantel verbunden ist.
- Gemäß Hauptpatent kann jeder Zwischenring mit der entsprechenden abnehmbaren Stirnplatte des Gehäuses der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die mit dem Gehäusemantel fluiddicht verbunden ist und Fluidanschlüsse aufweisen kann, fest verbunden sein und mit dieser eine Einheit bilden. Weiterhin können in Ausgestaltung des Gegenstands des Hauptpatents die im Bereich der beiden Enden des Hohlfasermoduls angeordneten glatten Dichtflächen durch entsprechende Bearbeitung der Vergußmasse-Einbettungen hergestellt worden sein, wobei es jedoch auch möglich ist, die Dichtflächen an der Außenseite rohrförmiger, die Vergußmasseeinbettungen umgebender und mit diesen fluiddicht verbundener zusätzlicher Dichtringe vorzusehen, falls sich die für die Einbettungen verwendete Vergußmasse als für eine ausreichende Abdichtung unzureichend erweisen sollte.
- Der Gegenstand des Hauptpatents umfaßt auch bereits eine Ausführungsform, bei welcher mehrere Hohlfasermodule in einem Gehäuse angeordnet sind. Hierbei können mehrere Zwischenringe miteinander verbunden und zu einer einzigen Abdichtungseinheit zusammengefaßt werden, wobei es auch hierbei möglich ist, eine solche mit jeweils einer der abnehmbaren Stirnplatten fest zu verbinden. Bei Hintereinanderschalten mehrerer Hohlfasermoduln können vorschlagsgemäß mehrere Gehäusemantelabsehnitte durch entsprechend bemessene Zwischenstücke miteinander verbunden werden, wobei es auch hierbei besonders vorteilhaft ist, die Zwischenringe mit den Zwischenstücken fest zu verbinden. Die genannten Zwischenstücke können dabei in gerader, in gekrümmter, abgewinkelter oder U-Form u.dgl. ausgebildet und mit Anschlüssen für die zu behandelnden Fluide ausgestattet sein. Die Zwischenstücke können auch die Form eines 1800-Rohrbogens aufweisen.
- Die Querschnittsform des Gehäusemantels, des Hohlfaserbündels, der Vergußmasseeinbettungen und der Zwischenringe können beliebig sein, bevorzugt wird jedoch aus auf der Hand liegenden Gründen die kreisrunde Querschnittsform. Auch an die Werkstoffe, aus denen die verschiedenen Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung bestehen, werden keine besonderen über die üblichen hinausgehenden Anforderungen gestellt. Es sind lediglich, wie üblich, die chemischen, thermischen und mechanischen Anforderungen zu berücksichtigen. Bei entsprechender Bemessung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es darüber hinaus möglich, auch auf genormte Teile, beispielsweise Dichtungen, zurückzugreifen.
- Die zum Einbetten der Hohlfaserenden geeigneten Werkstoffe und Verfahren sind als bekannt vorauszusetzen.
- Die Eignung der verschiedensten bekannten Hohlfasern richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzzweck der erfindungsgemäßen Vorrichtung und wird ebenfalls als bekannt vorausgesetzt, wobei in Zweifelsfällen durch einfachste Versuche die Hohlfasern auf ihre Eiqnung hin überprüft werden können.
- Auch der Hohlfasermodul ist nicht auf bestimmte FormeniHohlfaseranordnungen usw. beschränkt, wenngleich einem einfach aufgebauten und daher wirtschaftlich zu erstellenden Hohlfasermodul im allgemeinen der Vorzug zu geben sein wird.
- Zum Schutz der Hohlfasern gegen Beschädigungen während des Transportes und des Ein- bzw. Ausbaus sowie zur Aufnahme von beispielsweise durch Druckdifferenzen während des Betriebes bewirkten Axialkräften ist es zweckmäßig, das Hohlfaserbündel beispielsweise mit einem grobmaschigen Gitterrohr oder einem perforierten Rohr zu ummanteln. Ein solches Stützrohr kann auch innerhalb des Hohlfasermoduls angeordnet werden, so wie auch stabförmige, spiralförmige oder beliebig andersgeformte Stützkörper innerhalb und/oder außerhalb des Hohlfasermoduls vorgesehen werden können.
- Wichtig ist, daß die Stützkörper mit den Vergußmasseeinbettungen fest verbunden, beispielsweise in diese eingegossen, sind. Bei zur reinen Wärmeübertragung vorgesehenen Hohlfasermoduln können darüber hinaus die Hohlfasern auch über ihre gesamte Länge in einer die Wärme gut leitenden Vergußmasse eingebettet sein.
- Es hat sich nun gezeigt, daß es nicht immer erforderlich ist, den nach dem Hauptpatent ... (P 30 32 417.5) vorgeschlagenen Zwischenring an jedem Ende des Gehäuses als loses bzw. lösbares Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung auszubilden. Bei unsachgemäßer Handhabung kann es darüber hinaus vorkommen, daß die Zwischenringe nach mehrmaligem Hohlfasermodulaustausch beschädigt sind und daher ersetzt werden müssen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, in Weiterbildung der Lehren des Hauptpatents ...........
- (P 30 32 417.5) die erfindungsgemäße Vorrichtung so auszugestalten, daß ihre Handhabung weiter vereinfacht wird und eine Beschädigung der Zwischenringe beim Auswechseln der Hohlfasermoduln weitestgehend vermieden wird. Weiterhin liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, insbesondere des Gehäusemantels noch weiter zu vereinfachen.
- Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den einleitend beschriebenen Merkmalen gelöst, bei welcher erfindungsgemäß der an jedem Ende des Gehäuses vorgesehene Zwischenring fest und fluiddicht mit dem Gehäusemantel verbunden ist.
- Eine solche feste und fluiddichte Verbinduncj zwischen den Zwischenringen und dem Gehäusemantel wird vorzugsweise als nicht lösbare Verbindung ausgeführt und kann beispielsweise durch Verschweißen, Verlöten, Verkleben, Verkitten und dgl. der beiden Teile miteinander hergestellt werden.
- Die hier vorgeschlagene fluiddichte Verbindung zwischen den Zwischenringen und dem Gehäusemantel bietet den Vorteil, daß die sonst zwischen jedem Zwischenring und dem Gehäusemantel erforderlichen Dichtungen eingespart werden.
- Weiterhin können jedoch auch hierbei in vorteilhafter Weise, falls gewünscht, Zwischenringe verwendet werden, die aus einem anderen Werkstoff gefertigt sind als der Gehäusemantel.
- Darüber hinaus können auch hierbei die Zwischenringeansonsten die gleichen Merkmale aufweisen wie die gemäß Hauptpatent vorgeschlagenen losen bzw. lösbaren Zwischenringe, also beispielsweise die Ringnuten zur Aufnahme der inneren Dichtungen, den inneren Ringkanal und die den inneren Ringkanal mit der zusätzlichen Fluidaustrittsöffnung im Gehäusemantel verbindende im wesentlichen radial verlaufende oeffnung.
- In weiterer Ausgestaltung können die erfindungsgemäß vorgeschlagenen mit dem Gehäusemantel fest und fluiddicht verbundenen Zwischenringe auch eine Einheit mit dem Gehäusemantel bilden. Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, den Gehäusemantel aus einem rohrförmigen Mittelteil, welches Fluidanschlüsse aufweist, und zwei Endstücken, von denen eines an jedem Ende des rohrförmigen Mittelteils angeordnet und fest mit diesem verbunden ist, herzustellen. Bei dieser Ausführungsform sind Zwischenring und Endstück aus einem Stück gefertigt und bilden eine Einheit. Die Endstücke und das rohrförmige Mittelteil sind nach außen fluiddicht lösbar oder nicht lösbar fest miteinander verbunden. Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, wenn die Endstücke und das rohrförmige Mittelteil miteinander verschweißt, verlötet oder verklebt sind. In Sonderfällen können die genannten Teile jedoch auch miteinander verschraubt oder über Flanschverbindungen miteinander verbunden sein.
- Gemäß Hauptpatent waren zur axialen Fixierung des Hohlfasermoduls im Gehäuse Sicherungsringe vorgeschlagen worden, deren Wirkungsweise in den Figuren 1 und 2 des Hauptpatents beschrieben sind. Zum Auswechseln eines Hohlfasermoduls muß zumindest einer dieser Sicherungsringe zuvor entfernt werden. Auch diese Handhabung stellt einen gewissen Nachteil dar, zumal je nach Art der Sicherungsringe der Ein- und Ausbau derselben nur mit Spezialwerkzeugen möglich ist und außerdem ist dabei auf ein weiteres loses Teil zu achten.
- Um auch hinsichtlich dieses zuletzt genannten Teils der Handhabung der nach dem Hauptpatent vorgeschlagenen Vorrichtung gemäß der hier vorliegenden Aufgabe eine Verbesserung und Vereinfachung zu erreichen, wird in weiterer Verbesserung der Vorrichtung nach dem Hauptpatent erfindungsgemäß vorgeschlagen, anstelle der Sicherungsringe Stiftschrauben vorzusehen, die von außen in das Gehäuse eingeschraubt werden und in das Innere des Gehäuses hineinragen. Die Anzahl dieser Stiftschrauben sollte mindestens drei an jedem Ende des Gehäuses betragen, und die Stiftschrauben sollten möglichst gleichmäßig auf dem Umfang verteilt angeordnet sein.
- Zum Lösen des Hohlfasermoduls vor seinem Ausbau können diese Stiftschrauben um den notwendigen Betrag herausgedreht werden, verbleiben jedoch im Gehäusemantel und liegen nicht lose herum. Nach Einbau eines neuen Hohlfasermoduls kann dieser durch Hineindrehen der Stiftschrauben dann auf einfache Weise wieder fixiert werden.
- Die Stiftschrauben können dabei so angeordnet sein, daß ihr Abstand in Längsrichtung des Gehäuses, also ihr axialer Abstand, geringfügig größer bemessen ist als die Länge des zu fixierenden Hohlfasermoduls. Es ist jedoch auch möglich, beispielsweise an den Vergußmasseeinbettungen entsprechend bemessene Vertiefungen vorzusehen, in welche die Spitzen der Stiftschrauben nach dem Hineindrehen derselben hineinragen, wodurch der Hohlfasermodulebenfalls in vorteilhafter Weise in seiner Lage fixiert wird. Anstelle einzelner Vertiefungen für die Spitzen der Stiftschrauben kann auch eine umlaufende in sich geschlossene Nut vorgesehen werden.
- Anstelle der Stiftschrauben können auch glatte Stifte, Federstifte und andere zumFixieren der Lage eines Gegenstandes übliche Mittel und Einrichtungen verwendet werden.
- Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnung näher erläutert.
- Die Figuren 1 und 2 zeigen in vereinfachter schematischer Darstellungsweise einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung, bei welcher der Zwischenring 12 fest mit dem Gehäusemantel 1, beispielsweise durch Schweißnähte 42 fluiddicht verbunden ist. Zur Vereinfachung wurde in beiden Figuren nur jeweils das obere Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt, da das untere Teil im allgemeinen analog, d.h. spiegelbildlich ausgeführt sein kann. In Figur 1 sind weiterhin folgende Teile dargestellt: Der in dem Gehäusemantel 1 angeordnete Hohlfasermodul 8 mit einer der beiden Vergußmasseeinbettungen 9 der Hohlfaserenden, die inneren Dichtungen 10 und 11, die im Gehäusemantel 1 angeordnete zusätzliche Fluidaustrittsöffnung 16 zur Kontrolle eventuell auftretender Leckströme, das außerhalb des Hohlfaserbündels des Hohlfasermoduls 8 angeordnete und dieses umgebende Stützrohr 38 mit den Fluiddurchtrittsöffnungen 39, der umlaufende in sich geschlossene Ringkanal 32, die über den Innenumfang des Zwischenringes 12 sich erstreckenden Ringnuten 30 und 31 zur Aufnahme der inneren Dichtungen 10 bzw. 11, welche fluiddicht an der äußeren Mantelfläche 20 der Vergußmasseeinbettung 9 anliegen, eine der Stiftschrauben 40 zur axialen Fixierung des Hohlfasermoduls 8 im Gehäusemantel 1 sowie zwei der Vertiefungen 41, in welche die Spitzen der Stiftschrauben 40 hineinreichen.
- Bei der Bemessung der Stiftschrauben 40 ist darauf zu achten, daß der Ringkanal 32 an den betreffenden Stellen durch die Stiftschrauben 40 nicht völlig ausgefüllt wird, damit eventuell in den Ringkanal 32 eintretendes Leckfluid mit Sicherheit zu der Austrittsöffnung 16 gelangen kann. Nicht dargestellt sind in beiden Figuren die abnehmbaren Platten zum Verschließen des Gehäuses sowie die Anschlüsse zum Zuführen und Ableiten der Fluide. Zur Vereinfachung kann statt einer entsprechenden Anzahl von Vertiefungen 41 auch an der äußeren Mantelfläche 20 der Vergußmasseeinbettung 9 eine umlaufende Ringnut vorgesehen werden, in die die Spitzen der Stiftschraubenlo hineinragen. Es ist wichtig, daß der Ringkanal 32 zwischen den Dichtungen 10 und 11 angeordnet ist, damit bei einem Leck an einer der beiden Dichtungen 10; 11 ein Kurzschluß zwischen den beiden Fluidkammern 26 und 27 mit Sicherheit vermieden wird. Das im wesentlichen starre Stützrohr 38 ist fest mit deq Vergußmasseeinbettungen verbunden. Zum Auswechseln des Hohlfasermoduls 8 werden die nicht dargestellten Stirnplatten und die Stiftschrauben 40 gelöst, worauf der Hohlfasermodul 8 aus dem Gehäuse herausgezogen werden kann, während die Dichtringe 10 und 11 im Zwischenring 12 verbleiben. Falls ein Auswechseln derselben erforderlich ist, kann dies auf einfache Weise nach dem Herausziehen des Hohlfasermoduls 8 durchgeführt werden.
- Der Einsatz eines neuen Hohlfasermoduls geschieht dann in umgekehrter Reihenfolge, d.h. die Stiftschrauben 40 werden nach dem Einbringen des Hohlfasermoduls wieder eingeschraubt und die nicht dargestellten Stirnplatten zum Verschließen des Gehäuses wieder angebracht.
- Bei der in Figur 2 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind der Zwischenring 12 und das Endstück la des Gehäusemantels 1 aus einem Stück gefertigt und ist das Endstück la mit dem Mittelteil Ib des Gehäusemantels 1 durch eine Schweißnaht 42 fest und nach außen fluiddicht verbunden. Im übrigen sind alle Teile, die den in Figur 1 dargestellten Teilen entsprechen, mit gleichen Positionszahlen versehen. Eine Aufzählung und Erläuterung derselben erübrigt sich daher. Im Unterschied zu der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform wird bei der in Figur 2 dargestellten Ausführungsform die axiale Fixierung des Hohlfasermoduls 8 durch einen Sicherungsring 17, beispielsweise einen handelsüblichen Seegerring, bewirkt. Dieser Sicherungsring 17 ist in einer eigens dafür vorgesehenen am inneren Umfang des Zwischenrings 12 vorgesehenen Nut eingelassen. Bei dieser Ausführungsform sind die Dichtungsringe 10 und 11 in Ringnuten angeordnet, die in der äußeren Mantelfläche 20 der Vergußmasseeinbettung 9 angeordnet sind.
- Dementsprechend ist der Zwischenring 12 auf seiner Innenfläche glatt ausgeführt. Zum Auswechseln des Hohlfasermoduls 8 werden bei dieser Ausführungsform die nicht dargestellten Stirnplatten und der Sicherungsring 17 gelöst, worauf der Hohlfasermodul 8 mit den Dichtungen 10 und 11 aus dem Gehäuse herausgezogen werden kann. Der Einsatz eines neuen Hohlfasermoduls geschieht dann wiederum in umgekehrter Reihenfolge, wobei die Dichtungen 10 und 11 zweckmäßigerweise zuvor mit einem geeigneten Fett eingefettet werden können.
- Falls eine axiale Ausdehnung des Hohlfasermoduls 8 gewünscht wird, ist es ohne weiteres möglich, die axiale Fixierung desselben, sei es mit Hilfe eines Sicherungsrings 17, von Stiftschrauben 40 oder anderer geeigneter an sich bekannter Mittel, nur an einer Seite des Hohlfasermoduls 8 vorzusehen und die andere Seite desselben sich frei axial ausdehnen zu lassen.
- Um zu vermeiden, daß die Dichtungen 10; 11 beim Einschieben des Hohlfasermoduls 8 in den Gehäusemantel 1 beschädigt werden, ist es im allgemeinen von Vorteil, den Ringkanal 32 und die Dichtungen 10 und 11 auf einer Seite, d.h. entweder an der äußeren Mantelfläche 20 der Vergußmasseeinbettungen 9 oder an der Innenfläche des Zwischenrings 12 anzuordnen und die jeweils andere, also der genannten Fläche gegenüberliegende, Fläche glatt auszuführen.
Claims (3)
- Patentansprüche 4. Vorrichtung zur Wärme- und/oder Stoffübertragung von wenigstens einem ersten Fluid auf wenigstens ein zweites bzw. zum Stoffaustausch zwischen wenigstens zwei Fluiden mittels Flohlfasern aus spinnbaren synthetischen Polymeren bestehend aus einem Gehäuse mit Anschlüssen für das Zu-und Abführen der Fluide, einem lösbar mit dem Gehäuse verbundenen Hohlfasermodul, bei dem die offenen Hohlfaserenden in einer Vergußmasse eingebettet und die Vergußmasseeinbettungen durch wenigstens einen im wesentlichen starren Stützkörper miteinander verbunden sind, sowie radialwirkenden Dichtungen zwischen den Verteil-bzw. Sammelkammern für die Fluide, bei welchem im Bereich der Vergußmasseelnbettungen der Hohliaserenden ein Zwischenring angeordnet ist, wenigstens zwei zwischen dem Zwischenring und der Innenfläche des Gehäusemantels in einem Abstand voneinander angeordnete äußere Dichtungen und wenigstens zwei zwischen dem Zwischenring und den Mantelflächen der Vergußmasseeinbettungen in einem Abstand voneinander angeordnete innere Dichtungen vorgesehen sind, wenigstens eine im wesentlichen radial durch den Zwischenring verlaufende zwischen den äußeren Dichtungen und zwischen den inneren Dichtungen mündende Bohrung und wenigstens eine zusätzliche Fluidaustrittsöffnung im Gehäusemantel zwischen den äußeren Dichtungen vorgesehen sind nach liauptpatent (P 30 32 417.5), dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenring (12) fest und fluiddicht mit dem Gehäusemantel (1) verbunden ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Endstück des Gehäusemantels (1) und der dazugehörende Zwischenring (12) aus einem Stück gefertigt sind und die Endstücke mit dem Mittelteil des Gehäusemantels (1) fest verbunden sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß ans teile der Sicherungsringe (17) zur axialen Fixie-@ung des Hohlfasermoduls (8) mindestens je drei von außen in den Gehäusemantel einsch@aubbare radia# gerichtete gleichmäßig auf dem Umfang verteilte in das Jds Innere des Gehäuses hineinragende Stiftschrauben (40) angeordnet 1 .nd
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