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DE3124686A1 - Fassadenverkleidungssystem fuer die aussenfassade von gebaeuden - Google Patents

Fassadenverkleidungssystem fuer die aussenfassade von gebaeuden

Info

Publication number
DE3124686A1
DE3124686A1 DE19813124686 DE3124686A DE3124686A1 DE 3124686 A1 DE3124686 A1 DE 3124686A1 DE 19813124686 DE19813124686 DE 19813124686 DE 3124686 A DE3124686 A DE 3124686A DE 3124686 A1 DE3124686 A1 DE 3124686A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cladding system
facade cladding
plaster
substrate
thermal insulation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19813124686
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Ing.(grad.) 6450 Hanau Roschild
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Saint Gobain Isover G+H AG
Original Assignee
GRUENZWEIG HARTMANN GLASFASER
Gruenzweig und Hartmann und Glasfaser AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GRUENZWEIG HARTMANN GLASFASER, Gruenzweig und Hartmann und Glasfaser AG filed Critical GRUENZWEIG HARTMANN GLASFASER
Priority to DE19813124686 priority Critical patent/DE3124686A1/de
Publication of DE3124686A1 publication Critical patent/DE3124686A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F13/00Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
    • E04F13/02Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
    • E04F13/04Bases for plaster
    • E04F13/045Means for fastening plaster-bases to a supporting structure
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/76Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only
    • E04B1/762Exterior insulation of exterior walls

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

  • Beschreibung
  • Die Erfindung betrifft ein Fassadenverkleidungssystem für die Außenfassade von Gebäuden, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Fassadenverkleidungssysteme sind beispielsweise aus der DE-OS 27 29 610 bekannt und in Form von Fassadendämmplatten im Handel. Die Fassadendämm- oder Putzträgerplatten weisen eine Schicht aus WärmedSmmaterial, beispielsweise in Form von Mineralfaserplatten mit einer Dicke bis zu 80 mm auf, die an ihrer Frontseite derart beschichtet sind, daß hierauf ein gewünschter Außenputz der Fassade auBgebracht werden kann. Zwischen der Endbeschichtung mit beispielsweise Kunststoff-Außenputz und der Außenschicht der Dämmplatten können noch eine Grundschicht, eine Armierung etwa aus Glasfaserverstärkung und gegebenenfalls eine Vorbereitungsschicht aufgetragen werden, um eine dauerhafte Befestigung des Außenputzes zu gevAhrleisten. Die Wandseite der Putzträgerplatten wird durch einen geeigneten Klebstoff wie einen Dünnbettmörtel gegen den Untergrund in Form von Mauerwerk oder Beton festgelegt. Insbesondere dann, wenn im Falle einer Altbausanierung der Untergrund bereits mit einem nicht ausreichend tragfähigen Altputz versehen ist, muß' zusätzlich noch eine mechanische Befestigung der Putzträgerplatten an der Massivwand oder dem Untergrund vorgesehen werden, Derartige Fassadenverkleidungen mit Wärmedämmplatten unterscheiden sich somit grundsätzlich von wärmegedmmten Wänden mit Metallskelett, wie sie insbesondere bei Industriebauten, etwa Kühlhäusern möglich sind. Durch die Vorgabe eines fertigen Untergrunds und die AuPgabenstellung der Anordnung des Wärmedämmaterials zwischen der Außenfläche des Untergrundes und einem aufzubringenden Außenputz ergeben sich ganz andere Probleme als bei der Konstruktion von Metallskelettwänden mit sandwichartig eingeschlossener Wärmedämmunge Insbesondere ist die Dicke des Dämmateriales im Falle einer derartigen Fassadenverkleidung durch dessen Biege-, Zug- und Abreißfestigkeit begrenzt; denn das Material der Wärmedämmung beispielsweise in Form von Mineralfaserplatten wird durch das Gewicht des Putzes belastet und muß die Putzfläche sicher halten Insbesondere bei einer Fassadenverkleidung von Hochhäusern ergeben sich bereits hierdurch erhebliche , in das Wärmedämmaterial eingeleitete kräften wozu gerade bei Hochhäusern Windbelastungen kommen, die lokale Sogkräfte von bis zu etwa 4000 N pro m2 in schwellender Belastung ergeben. Darüber hinaus muß neben der Standsicherheit auch eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchungen gewährleistet werden, die sich beim Aufstützen von normalerweise für die Wartung benutztem Gerät und dgl ergeben.
  • Dies führt dazu, daß etwa bei Wärmedämmaterial in Form von Mineralfaserplatten eine Obergrenze für die Dicke der Wärmedämmschicht bei 80 mm liegtR und auch für andere Dämmstoffe wie Polystyrol-Hartschaumplatten größere Dicken kaum erreicht werden könnens Wenn diese Dämmdicken auch durchaus eine sehr fühlbare Wärmedämmung gegenüber einem unmittelbaren Aufbringen des Außenputzes auf den Untergrund bringen, so erweist sich doch sehr häufig eine noch zum Teil erheblich größere Dämmdicke von 10 bis 20 cm und noch darüber für wünschenswert, nicht nur in klimatisch exponierten Lagen, sondern auch allgemein deshalb weil durch solche höhere Dammdicken mit geringem Aufwand eine weitere deutliche Verbesserung der Wärmedämmung erzielbar ist, was schon alleine im Hinblick auf die Heizkostenersparnis attraktiv ist. Solch hohe Dämmdicken lassen sich jedoch mit den bekannten Fassadenverkleidungssystemen nicht anbringen.
  • Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Fassadenverkleidungssystem der im Oberbegriff des Anspruchs 1 umrissenen Gattung zu schaffen, welches bei einem Mindestmaß an Wärmebrücken eine Erhöhung der Dämmdicke auf weit über 10 cm, bei Bedarf selbst bis über 30 cm ermöglicht.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
  • Dadurch, daß zwischen der Massivwand od. dgl. als Untergrund und der Rückseite der Putzträgerplatten gegebenenfalls der bislang üblichen Bauart Abstandhalter vorgesehen sind, die an der Seite der Putzträgerplatten in den wandparallelen Halteflächen enden, können die Putzträgerplatten statt unmittelbar z.B. auf der Massivwand oder deren Putz als Untergrund an den Halteflächen der Abstandshalter befestigt werden, wobei der von den Abstandshaltern überbrückte Raum zwischen der Rückfläche der Putzträgerplatten und der Außenfläche des Untergrus für eine zusätzliche Wärmedämmung zur Verfügung steht. Die am Untergrund verankerten mechanischen Abstandshalter bilden mit ihren wandparallelen Halteflächen somit gewissermaßen eine Ersatzwand als neuen Untergrund, an der die Putzträgerplatten gegebenenfalls genauso wie z.B. an der Massivwand befestigt-werden können. Gegebenenfalls durch geeignete Versteifungssysteme in dem so gebildeten Zwischenraum zwischen der Außenfläche des Untergrufflsund der Rückfläche der Putzträgerplatten, vorteilhaft unter Einbeziehung der Abstandshalter, kann dann problemlos eine zusätzliche Füllung an Wärmedämmstoff hinter den Putzträgerplatten eingebracht werden, deren Dicke nicht durch mechanische Belastungen vom Putz oder den Putz- trägerplatten her begrenzt ist, sondern fast beliebig groß gewählt werden kann.
  • Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der ErEindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der Zeichnung.
  • Es zeigt Fig. 1 schematisch vereinfacht einen vertikalen Schnitt durch eine Außenwand mit einer erfindungsgemäßen Fassadenverkleidung Fig. 2 eine Einzelheit gemäß Kreis II in Fig0 1 in vergrößerter Darstellung, Fig, 3 eine Fig. 1 im wesentlichen entsprechende Darstellung der Fassadenverkleidung, wobei jedoch der Untergrund nicht als Massivwand, sondern als bereits wärmegedämmte Leichtwand mit Holz ständerwerk ausgebildet ist, Fig. 4 einen Schnitt durch die verkleidete Wand gemäß Linie IV-IV in Fig0 3, Fig. 5 eine den Fige 1 und 3 im wesentlichen entsprechende Darstellung einer verkleideten Außenwand, wobei der- tragende Untergrund eine bereits mit einer äußeren Wa'rmedämmschicht versehene Massivwand ist , und Fig 6 eine Fig. 5 im wesentlichen entsprechende Darstellung einer verkleideten Außenwand, wobei der tragende Untergrund durch eine Leichtbaukonstruktion mit äußerer Wä.rmedämmschicht gebil- det ist.
  • In Fig. 1 ist mit 1 ein Untergrund in Form einer Massivwand la im Beispielsfalle aus Beton veranschaulicht, die aber natürlich auch aus Mauerwerk bestehen könnte, und von einem im Beispielsfalle durch eine Kellerwand gebildeten Fundament 2 nach oben verläuft. An der Außenseite des Untergrundes 1 ist eine insgesamt mit 3 bezeichnete Fassadenverkleidung vorgesehen, die an ihrer Außenseite in der an sich bekannten Weise eine Vielzahl von Putzträgerplatten 4 besitzt, die in der hierfür üblichen Weise einen Außenputz 5 tragen, wobei die übliche Art der Anbringung des Außenputzes 5 an dem in Fig. 2 mit 6 bezeichneten Wärmedämmaterial im Beispielsfalle in Form von Mineralfaserplatten nicht näher dargestellt ist.
  • Wie insbesondere Fig. 2 veranschaulicht, sind die Putzträgerplatten 4 mit ihrer dem Außenputz 5 abgewandten Rückseite an zum Untergrund 1 bzw. der-Massivwand ia parallelen Halteflächen 7 befestigt, wofür in der übeichen Weise Klebstoff 8, etwa Klebemörtel, verwendet wird, und im Beispielsfalle zusätzliche mechanische Befestigungselemente 9 in Form von selbstschneidenden Breitkopf-Blechschrauben od. dgl. vorgesehen sind.
  • Anders als in der bislang üblichen Weise sind jedoch die Halteflächen 7 nicht am Untergrund 1 selbst aus gebildet, sondern an den vom Untergrund 1 abgewandten Enden von Abstandshaltern 10, die wiederum ihrerseits in weiter unten noch näher erläuterter Weise am Untergrund 1 verankert sind. Auf diese Weise bilden die Halteflächen 7 einen im Abstand von der mit 11 bezeichneten Außenfläche der Massivwand liegenden neuen Untergrund zur Befestigung der Putzträgerplatten 4, während der Zwischenraum 12 zwischen den Halteflächen 7 bzw. der Rückseite des Wärmedämmateriales 6 der Putzträgerplatten 4 und der Außenfläche 11 der Massivwand 1 mit einer weiteren Füllung aus Wärmedämmaterial 13 versehen werden kanne Da die Abstandshalter 10 durch ihre Verankerung an der Massivwand 1a eine sichere Abstützung der Putzträgerplatten 4 gewährleisten können, braucht das Wärmedämmaterial 13 im Zwischenraum 12 keinerlei mechanischen Belastungen mit Ausnahme des Drucks durch das Eigengewicht ausgesetzt zu sein, so daß daran keine besonderen Anforderungen hinsichtlich der Biege-, Zug- und Abreißfestigkeit gestellt werden müssen. Daher kann die Dicke des Wärmedämmateriales 13 praktisch beliebig hoch den jeweiligen Erfordernissen entsprechend gewählt werden Im Beispielsfalle ist das Wärmedämmaterial 13 ebenfalls durch Mineralfaserplatten gebildet die durchaus eine gewisse mechanische Festigkeit haben und daher einen Beitrag zur Lagesicherung der Putzträgerplatten 4 leisten können0 Daher können die Halteflächen 7 Blächenmäßig begrenzt werden und eine zusätzliche Befestigung der Putzträgerplatten 4 mittels Klebstoff 8 an der Außenseite der Mineralfaserplatten des Wärmedämmmaterials 13 erfolgten, wie dies im Mittelteil von Fig. 2 veranschaulicht ist. Je stärker das Wärmedämmaterial 13 an der Lagesicherung der Putzträgerplatten 4 beteiligt werden kannç um so konstruktiv weniger aufwendig und herstellungstechnisch günstiger können die Halteflächen 7 gehalten werden0 Dabei ergibt sich zugleich der Vorteil, daß damit ohne weiteres in Form der gegenseitigen Abstände Durchbrüche an den Halteflächen 7 entstehen, die eine Dampfsperre verhindern, was dann von Bedeutung ist, wenn an der Innenseite des Untergrund des 1 nicht ebenfalls eine Dampfsperre angeordnet ist0 Somit kann Feuchtigkeit aus dem Inneren des Hauses bis in den Bereich der Putzträgerplatten 4 dringen, die in an sich bekannter Weise, wie aus Fig0 11 ersichtlich ist, an ihrer Unterseite gegenüber dem Fundament 2 vorstehen und mit einem Lochblech 14 bodenseitig abgeschlossen sind, welches einen Wasserabfluß gestattet.
  • Dabei ist von Bedeutung, daß der Zwischenraum 12 zwischen den HalteflAchen 7 und der Außenfläche 11 des Untergrundes 1 keineswegs über die Außenkante des Fundamentes 2 hinausragen muß, wie dies in Fig. 1 veranschaulicht ist, so daß der zusätzliche Zwischenraum 12 keine optische Veränderung der Fassade gegenüber der bisher üblichen Bauweise bringen muß.
  • Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, sind die Abstandshalter 10 schienenförmig ausgebildet und horizontal am Untergrund 1 angeordnet. Dadurch bilden sie ein kassettenartiges Stützsystem für das Wärmedämmmaterial 13, so daß dieses an einer Vielzahl von Stellen abgestützt wird, um eine zu große Belastung durch Eigengewicht zu vermeiden. Die horizontalen Fugen 15 zwischen übereinanderliegenden Putzträgerplatten 4 können dabei gegenüber den schienenförmigen Abstandshaltern 10 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise versetzt angeordnet werden, um so Wärmebrücken durch fluchtende Fugen sicher zu vermeiden. Darüber hinaus geraten dadurch die an den Außenseiten der Abstand halter 10 angeordneten Halteflächen 7 in den Bereich der ungestörten Rückseiten der Putzträgerplatten 4 und gewährleisten so eine saubere Abstützung. Allerdings ist auch eine vertikale Anordnung der Abstand halter 10 möglich, auch wenn diese nicht schienenförmig ausgebildet sind.
  • Die Befestigung der Abstandshalter 10 erfolgt einerseits über Klebstoff 16, der zwischen wandseitige Doppel-Flansche 17 und der Außenfläche 11 des als Massivwand 1a ausgebildeten Untergrundes 1 angebracht ist; Zusätzlich sind Zuganker 18 als mechanische Befestigungsmittel vorgesehen, die in den Untergrund 1 eingeschraubt sind. Die Zuganker 18 durchsetzen dabei einen senkrecht zur Außenfläche 11 des Untergrundes 1 verlaufenden Steg 19 jedes Abstandshalters 10 und setzen diesen wiederum unter Druck-Vorspannung, während der mit 20 bezeichnete Schaft des Zugankers 18 zwischen dessen Einschraubende 30 und dessen Kopf 31 ständig auf Zug belastet ist, Hierzu liegt der Schaft 20 jedes Zugankers 18 in der Ebene des Steges 19, um eine symmetrische Lastverteilung zu erreichen. Um dies zu erleichtern, ist der Steg 19 im Bereich des Durchgangs des Schaftes 20 jedes Zugankers 18 im Beispielsfalle mit wellenförmigen Ausbuchtungen 21 versehen, die alternierend zu beiden Seiten der Stegebene liegen und beim Durchgang durch die Stegebene gegenüber dem. Schaft 20 des dortigen Zugankers 18 geneigte Flächen bilden, die der Schaft 20, wie in Fig. 2 zu sehen ist, in Durchbrüchen durchsetzen kann. Die Ausbuchtungen 21 sind nur in einem engen Bereich zu beiden Seiten des Schaftes 20 des Zugankers 18 vorgesehen, wobei das Material der Ausbuchtungen 21 beim Durchgang durch die Stegebene mit dem danebenliegenden unverformten Material des Steges 19 verbunden bleibt, wie dies in Fig. 4 angedeutet ist.
  • Grundsätzlich ist die veranschaulichte wellenförmige Ausbildung der Ausbuchtungen 21 nicht erforderlich, da lediglich sichergestellt sein muß, daß der Schaft 20 des Zugankers 18 im Bereich des Steges 19 konstruktiv in der Stegebene angeordnet werden kann. Hierzu ist, da die Dicke des Schaftes 20 des Zugankers 18 in der Regel zumindest in der Größenordnung der Dicke des Steges 19 liegen wird, erforderlich, die Stegebene im Bereich des Schaftes 20 vom Material des Steges 19 freizumachen. Abgesehen von der Möglichkeit, dort eine Ausnehmung im Material des Steges 19 vorzusehen, genügt hierzu irgendeine Form geeigneter Ausbuchtungen, so etwa eine rinnenförmige Ausbuchtung, die den Schaft 20 aufnimmt, ohne daß dieser das Material des Steges 19 durchdringt, oder eine Aneinanderreihung beliebiger Ausbuchtungen zu beiden Seiten des Schaftes 20, welche gegebenenfalls nach Einbringung einer Vorbohrung den Schaft 20 in der Stegebene durch den Steg 19 hindurchtreten lassen. Die Form derartiger Ausbuchtungen bestimmt sich in der Praxis nach verformungs- bzw.
  • stanztechnischen Zweckmäßigkeitsüberlegungen.
  • Die Halteflächen 7 sind an zu den Doppel-Flanschen 17 an der Wandseite parallelen Doppel-Flanschen 22 der Abstandshalter 10 vorgesehen, so daß die Abstandshalter 10 die Form von Doppel-T-Trägern aus geeignetem Material wie Metall annehmen. Die Doppel-Flansche 22 dienen somit nicht nur an ihrer Außenseite zur Bildung der Halteflächen 7, sondern mit ihren Innenseiten zusätzlich zur Lagesicherung des Wärmedämmaterials 13 gegen Bewegungen vom Untergrund 1 weg. Bei Verwendung von Mineralfaserdämmplatten als Wärmedämmaterial 13 sind diese also sicher an ihren oberen und unteren Kanten gegen die Außenfläche 11 des Untergrundes 1 gehalten sowie darüber hinaus bei horizontaler Anordnung der Stege 19 auf dem jeweils unteren Steg 19 aufgesetzt. Zur Montage können beispielsweise zunächst sämtliche Abstandshalter 10 in Form der Doppel-T-Träger mittels der Zuganker 18 an dem Untergrund 1 verankert werden, worauf dann die entsprechend bemessenen Wärmedänimplatten des Wärmedämmaterials 13 durch eine Einführöffnung von der Seite her eingeschoben werden können. Die auf diese Weise erzielte sichere und formschlüssige Halterung der Mineralfaserplatten des Wärmedämmaterials 13 begünstigt ihre Einbeziehung zur Abstützung der Putzträgerplatten 4 im Bereich zwischen vergleichsweise klein gehaltenen Halteflächen 7. In besonders vorteilhafter Weise kann diese Einbeziehung in der Abstützung der Putzträgerplatten 4 noch dadurch verstärkt werden, daß die Fasern der Wärmedämmplatten, wie bei 23 angedeutet ist, nicht parallel zur Außenfläche 11 des Untergrundes 1, sondern geneigt hierzu, im Idealfall senkrecht hierzu verlaufen. Dadurch wird erreicht, daß die Wärmedämmplatten des Wärmedämmmaterials 13 Zugkräfte in Richtung ihrer Dicke ohne Erhöhung des Raumgewichtes besser Ubertragen können.
  • In herstellungstechnisch einfacher Weise kann eine solche Orientierung der Fasern durch Ausbildung der Mineralfaserdämmplatten als Stauchplatten erzielt werden, wie dies etwa aus der DE-OS 15 35 620 bekannt ist.
  • Dabei wird die Plattenbahn im Zuge der Herstellung parallel zu ihrer Produktions- bzw. Transportrichtung gestaucht, so daß die zunächst in dieser Richtung liegenden Fasern sich aufstellen und mehr oder weniger ausgeprägt quer zur Produktionsrichtung stehen also in Richtung der Dicke der Platten weisen.
  • Für Mineral£aserdämmplatten des Wärmedämmaterials 6 der Putzträgerplatten 4 ist eine solche Ausbildung als Stauchplatten zwar möglich, jedoch nicht erforderlich, da die Putzträgerplatten 4 vergleichsweise geringe Dicke aufweisen können und der Hauptanteil der insgesamt gewünschten Wärmedämmung problemlos vom W§rmedämmaterial 13 großer Dicke übernommen werden kann.Dabei können die Putzträgerplatten 4 in der bisher üblichen Weise in Dicken zwischen etwa 3 cm und 8 cm verwendet werden, und die Dicke des Wärmedämmaterials 13 bav. des Zwischenraumes 12 im Bereich zwischen etwa 5 und 25 cm gewählt werden wobei die Aufteilung zwischen dem Wärmedämmaterial 13 und dem Wärmedämmaterial 6 im Verhältnis von grob etwa 2:1 gewählt werden kann.
  • Somit ergibt sich durch die Füllung an Wärmedämmmaterial 13 hinter den Putzträgerplatten 4 für jeden Einsatzfall, der die Dicke der Putzträgerplatten 4 mehr oder weniger stark beschränkt, eine Verdreifachung der Dämmdicke ohne irgendwelche nennenswerte Wärmebrücken.
  • Dadurch, daß die Klebeschichten 16 ebenso wie die Klebeschichten 8 bereichsweise und gleichmäßig über die Gesamtfläche verteilt aufgebracht sind, ergibt sich eine zusätzliche Befestigung der Wärmedämmplatten des Wärmedämmaterials 13, so daß die Abstände zwischen den Halteflächen 7 vergrößert werden können. Derartige, gleichmäßig über die Gesamtfläche verteilt angeordnete lebeschichten 13 tragen weiter dazu bei" daß das an- gebotene Raumvolumen zuverlässig und dauerhaft vom Wärmedämmaterial 13 ausgefüllt wird, da dessen tragwandseitige Fläche durch die Klebeschichten 18 gut am Untergrund 1 abgestützt ist.
  • In den Fig. 3 bis 6 ist eine Fassadenverkleidung 3 veranschaulicht, die gemäß den obigen Erläuterungen in der insbesondere aus Fig. 2 mit Einzelheiten ersichtlichen Weise aufgebracht sein kann. Jedoch besteht der Untergrund 1 nicht aus einer nackten oder allenfalls mit einem frUheren Außenputz versehenen Massivwand ia, sondern aus einer Leichtbauwand oder einer schon gedämmten Außenwand. In den Fig. 3 und 4 ist dabei eine Leichtbauwand ib veranschaulicht, die ein Holzständerwerk 1c mit Abdeckplatten 1d beispielsweise in Form von Hartspanplatten aufweist. In den kassettenartigen Hohlräumen, die durch die Abdeckplatten 1d nach außen hin abgeschlossen sind, ist in an sich bekannter Weise Wärmedämmaterial le eingebracht. In der aus den Fig. 3 und 4 ersichtlichen Weise kann mittels einer erfindungsgemäßen Fassadenverkleidung 3 eine zusätzliche Wärmedämmung erzielt werden, wobei die Außenfläche 11 des Untergrundes 1 durch die Außenseite der Abdeckplatten 1d gebildet wird und eine mechanische Befestigung der Abstandshalter 10 durch Zuganker 18 erfolgen kann, die in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise angeordnet sind und mit ihren Eins chraub enden 30 im Bereich des Holzständerwerkes 1c verankert sind, wobei jedoch auch eine Verankerung an den Abdeckplatten ld in Frage kommt, wenn diese ausreichend stabil ausgeführt sind. Bei der Ausführungsform gemaß Fig. 6 ist der Untergrund 1 durch eine Leichtbauwand 1f mit Holzständerwerk lc, Wärmedämmaterial le, Abdeckplatten ld und einer bereits vorhanden Verkleidung aus mineralischen Fassadenplatten 1g gebildet, die entsprechend den Putzträgerplatten 4 ausgebildet sein können. Zur Befestigung der erfindungsgemäßen Verkleidung 3 durchgreifen die Zuganker 18 die mineralischen Fassadenplatten Ig und sind an den Abdeckplatten 1d und/oder dem Holzständerwerk 1c verankert. Gegebenenfalls können zustzliche Ankerschrauben 18a od. dgl. vorgesehen sein, welche die wandseitigen Doppel-Flansche 17 der Abstandshalter 10 gegen die Außenfläche 11 des Untergrundes 1 festlegen.
  • Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 besteht der Untergrund 1 wiederum aus einer Massivwand 1a, die jedoch bereits eine Verkleidung aus mineralischen Fassadenpiatten Ig aufweist, welche entsprechend den Putzträgerplatten 4 ausgebildet sein kann. Die Zuganker 18 zur Befestigung der Abstandshalter 10 reichen dabei bis in die Massivwand la, um ausreichende Haltekräfte zu ergeben.
  • Wie ohne weiteres anhand der Figo 3 bis 6 ersichtlich ist, kann mit einer erfindungsgemäßen Fassadenverkleidung 3 somit problemlos auch eine sogenannte "Re-Isolierung" in der Weise erfolgen, daß bereits gedämmte Außenfassaden mit der Verkleidung 3 eine zusätzliche, dicke Wärmedämmung erhalten. Der tragende Untergrund 1 kann dabei auch eine vorhandene beschichtete Wärmedämmschicht sein. In jedem Falle kann mit der Erfindung ereicht werden, daß an der Außenflache 11 des Untergrundes mit oder ohne bereits vorhandener Wärmedämmung eine zusätzliche Wärmedämmung in Form der Fassaden-Verkleidung 3 aufgebracht wird die erheblich dicker ist, als dies mit einer einfachen Anbringung von Putzträgerplatten 4 möglich wäre.
  • L e e r s e i t e

Claims (14)

  1. Fassadenverkleidungssytem für die Außenfassade von Gebäuden Patentansprüche 1. Fassadenverkleidungssystem für die Außenfassade von Gebäuden, mit an der Außenfläche des tragenden Untergrundes angeordneten Fassadendämmplatten, insbesondere Putzträgerplatten mit einer Wärmedämmschicht und einer verputzbaren Außenschicht9 die mit dem Untergrund über Klebung und/oder mechanische Befestigungsmittel verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Unter grund (1) und der Rückseite der Putzträgerplatten (4) mechanische, am Untergrund (i) verankerte Abstandshalter (10) vorgesehen sind daß an den Abstandshaltern (10) an der Seite der Putzträgerplatten (4) wandparallele Halteflächen (7) zur Befestigung der Putzträgerplatten (4) vorgesehen sind, und daß zwischen den Halteflächen (7) der Abstandshalter (io) und dem Untergrund (i) eine Füllung aus Wärmedämmaterial (13) vorgesehen ist.
  2. 2. Fassadenverkleidungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteflächen (7) aus dampfundurchlässigem Material wie Metall bestehen und zur Vermeidung einer DampEsperre Durchbrüche aufweisen.
  3. 3. Fassadenverkleidungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteflächen (7) durch die Flansche (22) von T-Trägern gebildet sind, deren Stege (19) zumindest Teil der Abstandshalter (10) bilden.
  4. 4. Fassadenverkleidungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter (10) wandseitig eine AuBlagefläche (Flansche 17) zur flächigen Abstützung gegen den Untergrund (1) aufweisen.
  5. 5. Fassadenverkleidungssystem nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter (10) als Doppel-T-Träger ausgebildet sind, deren wandseitiger Flansch (17) die Auflagefläche bildet.
  6. 6. Fassadenverkleidungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter (10) schienenförmig ausgebildet und horizontal am Untergrund (1) angeordnet sind.
  7. 7. Fassadenverkleidungssystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter (10) durch in den Untergrund (1) eingeschraubte Zuganker (18) verankert sind, die den Abstandshalter (10) unter Vorspannung halten.
  8. 8. Fassadenverkleidungssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Abstandshalter (10) einen senkrecht auf der Außenfläche (11)des Untergrunds (1) stehenden, die Schiene bildenden Steg (19) aufweist, und daß die Zuganker (18) in der Ebene des Steges (19) wirkend angeordnet sind.
  9. 9. Fassadenverkleidungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (19) im Bereich der Zuganker (18) Ausbuchtungen (21) zu wenigstens einer Seite der Stegebene aufweist, die eine in der Stegebene liegende Anordnung des Schaftes (20) des Zugankers (18) ermöglichen.
  10. 10. Fassadenverkleidungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Halte-@lächen (7) von der Außenfläche (11) des Untergrundes (1) größer ist als die Dicke der Putzträgerplatten (4), insbesondere wenigstens doppelt so groß ist.
  11. 11. Fassadenverkleidungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als PAllung aus Wärmedämmaterial (13) Wärmedämmplatten vorgesehen sind.
  12. 1. Fassadenverkleidungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß als Wellung aus Wärmedämmaterial (13) Mineralfaserdämmstoff vorgesehen ist.
  13. 13. Fassadenverkleidungssystem nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern (23) der Wärmedämmplatten geneigt, insbesondere annähernd quer zur AußenEläche (11) des Untergrundes (1) verlaufen.
  14. 14. Fassadenverkleidungssystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mineralfaserdämmplatten als Stauchplatten mit Umorientierung der Fasern (23) in Querrich tung durch Stauchung im Zuge der Herstellung ausgebildet sind.
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