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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft ein Fassadenverkleidungssystem für die Außenfassade
von Gebäuden, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige Fassadenverkleidungssysteme sind beispielsweise aus der
DE-OS 27 29 610 bekannt und in Form von Fassadendämmplatten im Handel. Die Fassadendämm-
oder Putzträgerplatten weisen eine Schicht aus WärmedSmmaterial, beispielsweise
in Form von Mineralfaserplatten mit einer Dicke bis zu 80 mm auf, die an ihrer Frontseite
derart beschichtet sind, daß hierauf ein gewünschter Außenputz der Fassade auBgebracht
werden kann. Zwischen der Endbeschichtung mit beispielsweise Kunststoff-Außenputz
und der Außenschicht der Dämmplatten können noch eine Grundschicht, eine Armierung
etwa aus Glasfaserverstärkung und gegebenenfalls eine Vorbereitungsschicht aufgetragen
werden, um eine dauerhafte Befestigung des Außenputzes zu gevAhrleisten. Die Wandseite
der Putzträgerplatten wird durch einen geeigneten Klebstoff wie einen Dünnbettmörtel
gegen den Untergrund in Form von Mauerwerk oder Beton festgelegt. Insbesondere dann,
wenn im Falle einer Altbausanierung der Untergrund bereits mit einem nicht ausreichend
tragfähigen Altputz versehen ist, muß' zusätzlich noch eine mechanische Befestigung
der Putzträgerplatten an der Massivwand oder dem Untergrund vorgesehen werden, Derartige
Fassadenverkleidungen mit Wärmedämmplatten unterscheiden sich somit grundsätzlich
von wärmegedmmten Wänden mit Metallskelett, wie sie insbesondere bei Industriebauten,
etwa Kühlhäusern möglich sind. Durch die Vorgabe eines fertigen Untergrunds und
die AuPgabenstellung der Anordnung des Wärmedämmaterials zwischen
der
Außenfläche des Untergrundes und einem aufzubringenden Außenputz ergeben sich ganz
andere Probleme als bei der Konstruktion von Metallskelettwänden mit sandwichartig
eingeschlossener Wärmedämmunge Insbesondere ist die Dicke des Dämmateriales im Falle
einer derartigen Fassadenverkleidung durch dessen Biege-, Zug- und Abreißfestigkeit
begrenzt; denn das Material der Wärmedämmung beispielsweise in Form von Mineralfaserplatten
wird durch das Gewicht des Putzes belastet und muß die Putzfläche sicher halten
Insbesondere bei einer Fassadenverkleidung von Hochhäusern ergeben sich bereits
hierdurch erhebliche , in das Wärmedämmaterial eingeleitete kräften wozu gerade
bei Hochhäusern Windbelastungen kommen, die lokale Sogkräfte von bis zu etwa 4000
N pro m2 in schwellender Belastung ergeben. Darüber hinaus muß neben der Standsicherheit
auch eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchungen gewährleistet
werden, die sich beim Aufstützen von normalerweise für die Wartung benutztem Gerät
und dgl ergeben.
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Dies führt dazu, daß etwa bei Wärmedämmaterial in Form von Mineralfaserplatten
eine Obergrenze für die Dicke der Wärmedämmschicht bei 80 mm liegtR und auch für
andere Dämmstoffe wie Polystyrol-Hartschaumplatten größere Dicken kaum erreicht
werden könnens Wenn diese Dämmdicken auch durchaus eine sehr fühlbare Wärmedämmung
gegenüber einem unmittelbaren Aufbringen des Außenputzes auf den Untergrund bringen,
so erweist sich doch sehr häufig eine noch zum Teil erheblich größere Dämmdicke
von 10 bis 20 cm und noch darüber für wünschenswert, nicht nur in klimatisch exponierten
Lagen, sondern auch allgemein deshalb weil durch solche höhere Dammdicken mit geringem
Aufwand eine weitere deutliche Verbesserung der Wärmedämmung erzielbar ist, was
schon alleine im Hinblick auf die
Heizkostenersparnis attraktiv
ist. Solch hohe Dämmdicken lassen sich jedoch mit den bekannten Fassadenverkleidungssystemen
nicht anbringen.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Fassadenverkleidungssystem
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 umrissenen Gattung zu schaffen, welches bei einem
Mindestmaß an Wärmebrücken eine Erhöhung der Dämmdicke auf weit über 10 cm, bei
Bedarf selbst bis über 30 cm ermöglicht.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1.
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Dadurch, daß zwischen der Massivwand od. dgl. als Untergrund und der
Rückseite der Putzträgerplatten gegebenenfalls der bislang üblichen Bauart Abstandhalter
vorgesehen sind, die an der Seite der Putzträgerplatten in den wandparallelen Halteflächen
enden, können die Putzträgerplatten statt unmittelbar z.B. auf der Massivwand oder
deren Putz als Untergrund an den Halteflächen der Abstandshalter befestigt werden,
wobei der von den Abstandshaltern überbrückte Raum zwischen der Rückfläche der Putzträgerplatten
und der Außenfläche des Untergrus für eine zusätzliche Wärmedämmung zur Verfügung
steht. Die am Untergrund verankerten mechanischen Abstandshalter bilden mit ihren
wandparallelen Halteflächen somit gewissermaßen eine Ersatzwand als neuen Untergrund,
an der die Putzträgerplatten gegebenenfalls genauso wie z.B. an der Massivwand befestigt-werden
können. Gegebenenfalls durch geeignete Versteifungssysteme in dem so gebildeten
Zwischenraum zwischen der Außenfläche des Untergrufflsund der Rückfläche der Putzträgerplatten,
vorteilhaft unter Einbeziehung der Abstandshalter, kann dann problemlos eine zusätzliche
Füllung an Wärmedämmstoff hinter den Putzträgerplatten eingebracht werden, deren
Dicke nicht durch mechanische Belastungen vom Putz oder den Putz-
trägerplatten
her begrenzt ist, sondern fast beliebig groß gewählt werden kann.
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Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
zum Inhalt.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der ErEindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der Zeichnung.
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Es zeigt Fig. 1 schematisch vereinfacht einen vertikalen Schnitt durch
eine Außenwand mit einer erfindungsgemäßen Fassadenverkleidung Fig. 2 eine Einzelheit
gemäß Kreis II in Fig0 1 in vergrößerter Darstellung, Fig, 3 eine Fig. 1 im wesentlichen
entsprechende Darstellung der Fassadenverkleidung, wobei jedoch der Untergrund nicht
als Massivwand, sondern als bereits wärmegedämmte Leichtwand mit Holz ständerwerk
ausgebildet ist, Fig. 4 einen Schnitt durch die verkleidete Wand gemäß Linie IV-IV
in Fig0 3, Fig. 5 eine den Fige 1 und 3 im wesentlichen entsprechende Darstellung
einer verkleideten Außenwand, wobei der- tragende Untergrund eine bereits mit einer
äußeren Wa'rmedämmschicht versehene Massivwand ist , und Fig 6 eine Fig. 5 im wesentlichen
entsprechende Darstellung einer verkleideten Außenwand, wobei der tragende Untergrund
durch eine Leichtbaukonstruktion mit äußerer Wä.rmedämmschicht gebil-
det
ist.
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In Fig. 1 ist mit 1 ein Untergrund in Form einer Massivwand la im
Beispielsfalle aus Beton veranschaulicht, die aber natürlich auch aus Mauerwerk
bestehen könnte, und von einem im Beispielsfalle durch eine Kellerwand gebildeten
Fundament 2 nach oben verläuft. An der Außenseite des Untergrundes 1 ist eine insgesamt
mit 3 bezeichnete Fassadenverkleidung vorgesehen, die an ihrer Außenseite in der
an sich bekannten Weise eine Vielzahl von Putzträgerplatten 4 besitzt, die in der
hierfür üblichen Weise einen Außenputz 5 tragen, wobei die übliche Art der Anbringung
des Außenputzes 5 an dem in Fig. 2 mit 6 bezeichneten Wärmedämmaterial im Beispielsfalle
in Form von Mineralfaserplatten nicht näher dargestellt ist.
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Wie insbesondere Fig. 2 veranschaulicht, sind die Putzträgerplatten
4 mit ihrer dem Außenputz 5 abgewandten Rückseite an zum Untergrund 1 bzw. der-Massivwand
ia parallelen Halteflächen 7 befestigt, wofür in der übeichen Weise Klebstoff 8,
etwa Klebemörtel, verwendet wird, und im Beispielsfalle zusätzliche mechanische
Befestigungselemente 9 in Form von selbstschneidenden Breitkopf-Blechschrauben od.
dgl. vorgesehen sind.
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Anders als in der bislang üblichen Weise sind jedoch die Halteflächen
7 nicht am Untergrund 1 selbst aus gebildet, sondern an den vom Untergrund 1 abgewandten
Enden von Abstandshaltern 10, die wiederum ihrerseits in weiter unten noch näher
erläuterter Weise am Untergrund 1 verankert sind. Auf diese Weise bilden die Halteflächen
7 einen im Abstand von der mit 11 bezeichneten Außenfläche der Massivwand liegenden
neuen Untergrund zur Befestigung der Putzträgerplatten 4, während der Zwischenraum
12 zwischen den Halteflächen 7 bzw. der Rückseite des Wärmedämmateriales 6 der Putzträgerplatten
4 und der Außenfläche 11 der Massivwand 1
mit einer weiteren Füllung
aus Wärmedämmaterial 13 versehen werden kanne Da die Abstandshalter 10 durch ihre
Verankerung an der Massivwand 1a eine sichere Abstützung der Putzträgerplatten 4
gewährleisten können, braucht das Wärmedämmaterial 13 im Zwischenraum 12 keinerlei
mechanischen Belastungen mit Ausnahme des Drucks durch das Eigengewicht ausgesetzt
zu sein, so daß daran keine besonderen Anforderungen hinsichtlich der Biege-, Zug-
und Abreißfestigkeit gestellt werden müssen. Daher kann die Dicke des Wärmedämmateriales
13 praktisch beliebig hoch den jeweiligen Erfordernissen entsprechend gewählt werden
Im Beispielsfalle ist das Wärmedämmaterial 13 ebenfalls durch Mineralfaserplatten
gebildet die durchaus eine gewisse mechanische Festigkeit haben und daher einen
Beitrag zur Lagesicherung der Putzträgerplatten 4 leisten können0 Daher können die
Halteflächen 7 Blächenmäßig begrenzt werden und eine zusätzliche Befestigung der
Putzträgerplatten 4 mittels Klebstoff 8 an der Außenseite der Mineralfaserplatten
des Wärmedämmmaterials 13 erfolgten, wie dies im Mittelteil von Fig. 2 veranschaulicht
ist. Je stärker das Wärmedämmaterial 13 an der Lagesicherung der Putzträgerplatten
4 beteiligt werden kannç um so konstruktiv weniger aufwendig und herstellungstechnisch
günstiger können die Halteflächen 7 gehalten werden0 Dabei ergibt sich zugleich
der Vorteil, daß damit ohne weiteres in Form der gegenseitigen Abstände Durchbrüche
an den Halteflächen 7 entstehen, die eine Dampfsperre verhindern, was dann von Bedeutung
ist, wenn an der Innenseite des Untergrund des 1 nicht ebenfalls eine Dampfsperre
angeordnet ist0 Somit kann Feuchtigkeit aus dem Inneren des Hauses bis in den Bereich
der Putzträgerplatten 4 dringen, die in an sich bekannter Weise, wie aus Fig0 11
ersichtlich ist, an ihrer Unterseite gegenüber dem Fundament 2 vorstehen und mit
einem Lochblech 14 bodenseitig abgeschlossen sind, welches einen Wasserabfluß gestattet.
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Dabei ist von Bedeutung, daß der Zwischenraum 12 zwischen den HalteflAchen
7 und der Außenfläche 11 des Untergrundes 1 keineswegs über die Außenkante des Fundamentes
2 hinausragen muß, wie dies in Fig. 1 veranschaulicht ist, so daß der zusätzliche
Zwischenraum 12 keine optische Veränderung der Fassade gegenüber der bisher üblichen
Bauweise bringen muß.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, sind die Abstandshalter 10
schienenförmig ausgebildet und horizontal am Untergrund 1 angeordnet. Dadurch bilden
sie ein kassettenartiges Stützsystem für das Wärmedämmmaterial 13, so daß dieses
an einer Vielzahl von Stellen abgestützt wird, um eine zu große Belastung durch
Eigengewicht zu vermeiden. Die horizontalen Fugen 15 zwischen übereinanderliegenden
Putzträgerplatten 4 können dabei gegenüber den schienenförmigen Abstandshaltern
10 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise versetzt angeordnet werden, um so Wärmebrücken
durch fluchtende Fugen sicher zu vermeiden. Darüber hinaus geraten dadurch die an
den Außenseiten der Abstand halter 10 angeordneten Halteflächen 7 in den Bereich
der ungestörten Rückseiten der Putzträgerplatten 4 und gewährleisten so eine saubere
Abstützung. Allerdings ist auch eine vertikale Anordnung der Abstand halter 10 möglich,
auch wenn diese nicht schienenförmig ausgebildet sind.
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Die Befestigung der Abstandshalter 10 erfolgt einerseits über Klebstoff
16, der zwischen wandseitige Doppel-Flansche 17 und der Außenfläche 11 des als Massivwand
1a ausgebildeten Untergrundes 1 angebracht ist; Zusätzlich sind Zuganker 18 als
mechanische Befestigungsmittel vorgesehen, die in den Untergrund 1 eingeschraubt
sind. Die Zuganker 18 durchsetzen dabei einen senkrecht zur Außenfläche 11 des Untergrundes
1 verlaufenden Steg 19 jedes Abstandshalters 10 und setzen diesen wiederum unter
Druck-Vorspannung, während
der mit 20 bezeichnete Schaft des Zugankers
18 zwischen dessen Einschraubende 30 und dessen Kopf 31 ständig auf Zug belastet
ist, Hierzu liegt der Schaft 20 jedes Zugankers 18 in der Ebene des Steges 19, um
eine symmetrische Lastverteilung zu erreichen. Um dies zu erleichtern, ist der Steg
19 im Bereich des Durchgangs des Schaftes 20 jedes Zugankers 18 im Beispielsfalle
mit wellenförmigen Ausbuchtungen 21 versehen, die alternierend zu beiden Seiten
der Stegebene liegen und beim Durchgang durch die Stegebene gegenüber dem. Schaft
20 des dortigen Zugankers 18 geneigte Flächen bilden, die der Schaft 20, wie in
Fig. 2 zu sehen ist, in Durchbrüchen durchsetzen kann. Die Ausbuchtungen 21 sind
nur in einem engen Bereich zu beiden Seiten des Schaftes 20 des Zugankers 18 vorgesehen,
wobei das Material der Ausbuchtungen 21 beim Durchgang durch die Stegebene mit dem
danebenliegenden unverformten Material des Steges 19 verbunden bleibt, wie dies
in Fig. 4 angedeutet ist.
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Grundsätzlich ist die veranschaulichte wellenförmige Ausbildung der
Ausbuchtungen 21 nicht erforderlich, da lediglich sichergestellt sein muß, daß der
Schaft 20 des Zugankers 18 im Bereich des Steges 19 konstruktiv in der Stegebene
angeordnet werden kann. Hierzu ist, da die Dicke des Schaftes 20 des Zugankers 18
in der Regel zumindest in der Größenordnung der Dicke des Steges 19 liegen wird,
erforderlich, die Stegebene im Bereich des Schaftes 20 vom Material des Steges 19
freizumachen. Abgesehen von der Möglichkeit, dort eine Ausnehmung im Material des
Steges 19 vorzusehen, genügt hierzu irgendeine Form geeigneter Ausbuchtungen, so
etwa eine rinnenförmige Ausbuchtung, die den Schaft 20 aufnimmt, ohne daß dieser
das Material des Steges 19 durchdringt, oder eine Aneinanderreihung beliebiger Ausbuchtungen
zu beiden Seiten des Schaftes 20, welche gegebenenfalls nach Einbringung einer Vorbohrung
den Schaft 20 in der Stegebene durch den Steg 19 hindurchtreten lassen. Die Form
derartiger Ausbuchtungen
bestimmt sich in der Praxis nach verformungs-
bzw.
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stanztechnischen Zweckmäßigkeitsüberlegungen.
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Die Halteflächen 7 sind an zu den Doppel-Flanschen 17 an der Wandseite
parallelen Doppel-Flanschen 22 der Abstandshalter 10 vorgesehen, so daß die Abstandshalter
10 die Form von Doppel-T-Trägern aus geeignetem Material wie Metall annehmen. Die
Doppel-Flansche 22 dienen somit nicht nur an ihrer Außenseite zur Bildung der Halteflächen
7, sondern mit ihren Innenseiten zusätzlich zur Lagesicherung des Wärmedämmaterials
13 gegen Bewegungen vom Untergrund 1 weg. Bei Verwendung von Mineralfaserdämmplatten
als Wärmedämmaterial 13 sind diese also sicher an ihren oberen und unteren Kanten
gegen die Außenfläche 11 des Untergrundes 1 gehalten sowie darüber hinaus bei horizontaler
Anordnung der Stege 19 auf dem jeweils unteren Steg 19 aufgesetzt. Zur Montage können
beispielsweise zunächst sämtliche Abstandshalter 10 in Form der Doppel-T-Träger
mittels der Zuganker 18 an dem Untergrund 1 verankert werden, worauf dann die entsprechend
bemessenen Wärmedänimplatten des Wärmedämmaterials 13 durch eine Einführöffnung
von der Seite her eingeschoben werden können. Die auf diese Weise erzielte sichere
und formschlüssige Halterung der Mineralfaserplatten des Wärmedämmaterials 13 begünstigt
ihre Einbeziehung zur Abstützung der Putzträgerplatten 4 im Bereich zwischen vergleichsweise
klein gehaltenen Halteflächen 7. In besonders vorteilhafter Weise kann diese Einbeziehung
in der Abstützung der Putzträgerplatten 4 noch dadurch verstärkt werden, daß die
Fasern der Wärmedämmplatten, wie bei 23 angedeutet ist, nicht parallel zur Außenfläche
11 des Untergrundes 1, sondern geneigt hierzu, im Idealfall senkrecht hierzu verlaufen.
Dadurch wird erreicht, daß die Wärmedämmplatten des Wärmedämmmaterials 13 Zugkräfte
in Richtung ihrer Dicke ohne Erhöhung des Raumgewichtes besser Ubertragen können.
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In herstellungstechnisch einfacher Weise kann eine
solche
Orientierung der Fasern durch Ausbildung der Mineralfaserdämmplatten als Stauchplatten
erzielt werden, wie dies etwa aus der DE-OS 15 35 620 bekannt ist.
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Dabei wird die Plattenbahn im Zuge der Herstellung parallel zu ihrer
Produktions- bzw. Transportrichtung gestaucht, so daß die zunächst in dieser Richtung
liegenden Fasern sich aufstellen und mehr oder weniger ausgeprägt quer zur Produktionsrichtung
stehen also in Richtung der Dicke der Platten weisen.
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Für Mineral£aserdämmplatten des Wärmedämmaterials 6 der Putzträgerplatten
4 ist eine solche Ausbildung als Stauchplatten zwar möglich, jedoch nicht erforderlich,
da die Putzträgerplatten 4 vergleichsweise geringe Dicke aufweisen können und der
Hauptanteil der insgesamt gewünschten Wärmedämmung problemlos vom W§rmedämmaterial
13 großer Dicke übernommen werden kann.Dabei können die Putzträgerplatten 4 in der
bisher üblichen Weise in Dicken zwischen etwa 3 cm und 8 cm verwendet werden, und
die Dicke des Wärmedämmaterials 13 bav. des Zwischenraumes 12 im Bereich zwischen
etwa 5 und 25 cm gewählt werden wobei die Aufteilung zwischen dem Wärmedämmaterial
13 und dem Wärmedämmaterial 6 im Verhältnis von grob etwa 2:1 gewählt werden kann.
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Somit ergibt sich durch die Füllung an Wärmedämmmaterial 13 hinter
den Putzträgerplatten 4 für jeden Einsatzfall, der die Dicke der Putzträgerplatten
4 mehr oder weniger stark beschränkt, eine Verdreifachung der Dämmdicke ohne irgendwelche
nennenswerte Wärmebrücken.
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Dadurch, daß die Klebeschichten 16 ebenso wie die Klebeschichten 8
bereichsweise und gleichmäßig über die Gesamtfläche verteilt aufgebracht sind, ergibt
sich eine zusätzliche Befestigung der Wärmedämmplatten des Wärmedämmaterials 13,
so daß die Abstände zwischen den Halteflächen 7 vergrößert werden können. Derartige,
gleichmäßig über die Gesamtfläche verteilt angeordnete lebeschichten 13 tragen weiter
dazu bei" daß das an-
gebotene Raumvolumen zuverlässig und dauerhaft
vom Wärmedämmaterial 13 ausgefüllt wird, da dessen tragwandseitige Fläche durch
die Klebeschichten 18 gut am Untergrund 1 abgestützt ist.
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In den Fig. 3 bis 6 ist eine Fassadenverkleidung 3 veranschaulicht,
die gemäß den obigen Erläuterungen in der insbesondere aus Fig. 2 mit Einzelheiten
ersichtlichen Weise aufgebracht sein kann. Jedoch besteht der Untergrund 1 nicht
aus einer nackten oder allenfalls mit einem frUheren Außenputz versehenen Massivwand
ia, sondern aus einer Leichtbauwand oder einer schon gedämmten Außenwand. In den
Fig. 3 und 4 ist dabei eine Leichtbauwand ib veranschaulicht, die ein Holzständerwerk
1c mit Abdeckplatten 1d beispielsweise in Form von Hartspanplatten aufweist. In
den kassettenartigen Hohlräumen, die durch die Abdeckplatten 1d nach außen hin abgeschlossen
sind, ist in an sich bekannter Weise Wärmedämmaterial le eingebracht. In der aus
den Fig. 3 und 4 ersichtlichen Weise kann mittels einer erfindungsgemäßen Fassadenverkleidung
3 eine zusätzliche Wärmedämmung erzielt werden, wobei die Außenfläche 11 des Untergrundes
1 durch die Außenseite der Abdeckplatten 1d gebildet wird und eine mechanische Befestigung
der Abstandshalter 10 durch Zuganker 18 erfolgen kann, die in der aus Fig. 2 ersichtlichen
Weise angeordnet sind und mit ihren Eins chraub enden 30 im Bereich des Holzständerwerkes
1c verankert sind, wobei jedoch auch eine Verankerung an den Abdeckplatten ld in
Frage kommt, wenn diese ausreichend stabil ausgeführt sind. Bei der Ausführungsform
gemaß Fig. 6 ist der Untergrund 1 durch eine Leichtbauwand 1f mit Holzständerwerk
lc, Wärmedämmaterial le, Abdeckplatten ld und einer bereits vorhanden Verkleidung
aus mineralischen Fassadenplatten 1g gebildet, die entsprechend den Putzträgerplatten
4 ausgebildet sein können. Zur Befestigung der erfindungsgemäßen Verkleidung 3 durchgreifen
die Zuganker 18 die mineralischen Fassadenplatten Ig
und sind an
den Abdeckplatten 1d und/oder dem Holzständerwerk 1c verankert. Gegebenenfalls können
zustzliche Ankerschrauben 18a od. dgl. vorgesehen sein, welche die wandseitigen
Doppel-Flansche 17 der Abstandshalter 10 gegen die Außenfläche 11 des Untergrundes
1 festlegen.
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Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 besteht der Untergrund 1 wiederum
aus einer Massivwand 1a, die jedoch bereits eine Verkleidung aus mineralischen Fassadenpiatten
Ig aufweist, welche entsprechend den Putzträgerplatten 4 ausgebildet sein kann.
Die Zuganker 18 zur Befestigung der Abstandshalter 10 reichen dabei bis in die Massivwand
la, um ausreichende Haltekräfte zu ergeben.
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Wie ohne weiteres anhand der Figo 3 bis 6 ersichtlich ist, kann mit
einer erfindungsgemäßen Fassadenverkleidung 3 somit problemlos auch eine sogenannte
"Re-Isolierung" in der Weise erfolgen, daß bereits gedämmte Außenfassaden mit der
Verkleidung 3 eine zusätzliche, dicke Wärmedämmung erhalten. Der tragende Untergrund
1 kann dabei auch eine vorhandene beschichtete Wärmedämmschicht sein. In jedem Falle
kann mit der Erfindung ereicht werden, daß an der Außenflache 11 des Untergrundes
mit oder ohne bereits vorhandener Wärmedämmung eine zusätzliche Wärmedämmung in
Form der Fassaden-Verkleidung 3 aufgebracht wird die erheblich dicker ist, als dies
mit einer einfachen Anbringung von Putzträgerplatten 4 möglich wäre.
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L e e r s e i t e