DE3123859C2 - - Google Patents
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60S—SERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60S1/00—Cleaning of vehicles
- B60S1/02—Cleaning windscreens, windows or optical devices
- B60S1/04—Wipers or the like, e.g. scrapers
- B60S1/32—Wipers or the like, e.g. scrapers characterised by constructional features of wiper blade arms or blades
- B60S1/34—Wiper arms; Mountings therefor
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Scheibenwischeranlage, insbesondere für
Kraftfahrzeuge, die die Merkmale aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufweist.
Bei hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten strömt die auf die Windschutzscheibe
aufprallende Luft unter so starkem Druck nach oben und beiden Seiten hin von
der Windschutzscheibe weg, daß sie an den Wischblättern und Wischarmen einen
Auftrieb erzeugt. Dadurch wird der Kontakt zwischen Windschutzscheibe und
Wischblatt vermindert, so daß die Reinigungswirkung der Scheibenwischeranlage
besonders in den stark gekrümmten seitlichen Flächen der Windschutzscheibe
deutlich herabgesetzt ist. Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist es
jedoch notwendig, daß auch bei hohen Geschwindigkeiten eine einwandfreie
Reinigung der Windschutzscheibe gewährleistet ist.
Um die Abhebeneigung der Wischblätter von der Windschutzscheibe zu verringern
oder ganz zu vermeiden, sind schon verschiedene Konstruktionen von
Scheibenwischeranlagen bekannt. Bei manchen von diesen wird mit an den
Wischblättern und/oder Wischarmen angebrachten Spoilern oder anderen
Windleitflächen versucht, mit Hilfe der gegen die Windschutzscheibe prallenden
Luft einen gegen den Auftrieb gerichteten zusätzlichen Druck zu erzeugen. Eine
andere Scheibenwischeranlage dagegen, die aus der DE-OS 28 24 014 bekannt ist,
ist so konstruiert, daß durch Manipulationen an der Wischarmfeder selbst
während der Fahrt und während des Betriebs der Anlage verschiedene Werte des
Anpreßdrucks eingestellt werden können. Eine derartige Scheibenwischeranlage
eignet sich nicht nur dazu, bei höheren Fahrzeuggeschwindigkeiten einen
größeren Anpreßdruck erzeugen zu können als bei niedrigeren
Fahrzeuggeschwindigkeiten, sondern auch dazu, den Anpreßdruck weiter zu
erniedrigen, wenn die Anlage stillgesetzt ist und sich die Wischblätter in der
Parkstellung befinden. Dadurch wird in dieser Position der Wischgummi
entlastet, so daß sein Verschleiß geringer ist.
Bei der aus der DE-OS 28 24 014 bekannten Scheibenwischeranlage weist der
Wischarm als Hauptkomponenten einen Armkopf, ein Schwenkteil und eine
Wischarmfeder auf, die an den zuerst genannten Teilen eingehängt ist. Das
Schwenkteil setzt sich üblicherweise aus einem Gelenkteil und einer Wischstange
zusammen. Der Armkopf weist ein Befestigungsteil, das verdrehsicher an der
Wischerwelle gelagert ist und an dem das Schwenkteil angelenkt ist, und ein
Halteteil auf, an dem die Wischarmfeder angreift. Das Halteteil ist als
zweiarmiger Hebel ausgebildet, der kippbar am Befestigungsteil gelagert ist und
mit Hilfe einer Stange, die in der hohlen Wischerwelle verläuft, gegenüber dem
Befestigungsteil des Armkopfes verstellt werden kann. Durch eine derartige
Verstellung wird die Entfernung einer gedachten Linie, die die Einhängepunkte
der Wischarmfeder am Schwenkteil und am Halteteil miteinander verbindet, von
der Gelenkachse zwischen dem Befestigungsteil und dem Schwenkteil verändert, so
daß auch der für den Anpreßdruck verantwortliche Momentenarm und damit der
Anpreßdruck selber größer oder kleiner werden. Nachteilig an der skizzierten
Scheibenwischeranlage ist, daß für eine Änderung der relativen Lage zwischen
dem Befestigungsteil und dem Halteteil des Armkopfes eine zusätzliche Stange
notwendig ist und die Wischerwelle hohl ausgeführt werden muß.
Ausgehend von dem aufgezeigten Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Scheibenwischeranlage zu schaffen, bei der auf
zusätzliche Teile, die aus dem Kraftfahrzeuginneren durch die Karosserie
hindurch nach außen geführt werden müssen, verzichtet ist. Dabei sollen sowohl
die außen liegenden als auch die innen liegenden Teile der
Scheibenwischeranlage möglichst einfach und montagefreundlich aufgebaut sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei einer
Scheibenwischeranlage, die die Merkmale aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1
aufweist, die Wischerwelle mit dem Befestigungsteil des Armkopfes gegenüber dem
Wischerlager in axialer Richtung verschiebbar ist und daß sich das Halteteil
des Armkopfes am Wischerlager abstützt.
Bei einer erfindungsgemäßen Scheibenwischeranlage wird also als von innen nach
außen führendes Teil die Wischerwelle benutzt, die unabhängig davon, ob der
Anpreßdruck nun veränderbar ist oder nicht, ohnehin vorhanden ist. Mit der
Wischerwelle wird auch das Befestigungsteil des Armkopfes gegenüber dem
Wischerlager verschoben. Da sich das Halteteil des Armkopfes am Wischerlager
abstützt, was heißen soll, daß es auf irgendeine Weise mit dem Wischerlager
gekoppelt ist, wird durch die veränderte Lage des Befestigungsteils gegenüber
dem Wischerlager auch die Lage zwischen dem Befestigungsteil und dem Halteteil
des Armkopfes und damit auch die Konstellation zwischen der Gelenkachse
zwischen dem Armkopf und dem Schwenkteil des Wischarms und dem Einhängepunkt
der Wischarmfeder am Halteteil verändert. Damit kann zur Variation des
Anpreßdruckes der wirksame Momentenarm variiert werden. Auch wird dabei
eventuell die Wischarmfeder mehr oder weniger gespannt, so daß auch die
zusammen mit dem Momentenarm den Anpreßdruck bewirkende Kraftkomponente größer
oder kleiner wird.
Die erfindungsgemäße Scheibenwischeranlage kann in vorteilhafter Weise
ausgestaltet werden, indem man sie mit Merkmalen aus den Unteransprüchen
ausstattet.
Die Unteransprüche 2 bis 25 enthalten dabei Weiterbildungen, die sich darauf
beziehen, wie eine Verschiebung der Wischerwelle einfach und sicher bewirkt
werden kann. Gemäß Anspruch 2 sind dazu durch die Lagerkurbel der Wischerwelle
zwei Führungselemente gegeneinander verdrehbar, wobei das eine dieser beiden
Elemente in axialer Richtung mit der Wischerwelle gekoppelt ist, während das
andere in axialer Richtung unverstellbar befestigt ist. Durch die Verdrehung
gegeneinander werden die beiden Führungselemente in axialer Richtung
gegeneinander verstellt, so daß sich die Lage der Wischerwelle gegenüber dem
unverstellbaren Führungselement ändert. Die Umwandlung der Drehbewegung in eine
axiale Verstellung kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, daß die beiden
Führungselemente in ähnlicher Weise wie eine Schraube und eine Mutter
miteinander gekoppelt sind. Durch eine Ausgestaltung gemäß Anspruch 4 wird eine
einseitige Belastung der Wischerwelle und des Trägers, an dem sich das
unverstellbare Führungselement befindet und der vorzugsweise durch das die
Wischerwelle umgebende Wischerlager gebildet wird, vermieden. So kann etwa die
auf die Lagerkurbel zeigende Stirnseite des Wischerlagers mit mehreren
Führungskurven ausgestattet sein, an denen jeweils ein Führungsansatz anliegt.
Eine derartige Ausbildung ist mit einem mehrgängigen Gewinde vergleichbar.
Es ist denkbar, die in axialer Richtung mit der Wischerwelle gekoppelten
Führungselemente verdrehsicher mit der Lagerkurbel anzuordnen. Dies würde
bedeuten, daß die Wischerwelle während eines Wischzyklus von einer
Ausgangsposition aus verstellt wird und am Ende des Wischzyklus die
Ausgangsposition wieder erreicht. Auf diese Weise wäre es möglich, an
verschiedenen Stellen der Windschutzscheibe auch verschiedene Anpreßdrücke zu
erzeugen. Dies würde jedoch zu einem großen Verschleiß in der
Scheibenwischeranlage führen. Es ist deshalb günstiger, wenn sich gemäß
Anspruch 5 jedes mit der Lagerkurbel verdrehbare Führungselement an einem
separaten Träger befindet, wenn die Kopplung zwischen dem Träger und der
Lagerkurbel lösbar ist und wenn die Wischerwelle in den einzelnen Positionen
feststellbar ist. Ist eine erfindungsgemäße Scheibenwischeranlage derart
weitergebildet, so können sich also auch die verdrehbaren Führungselemente
zumindest teilweise in Ruhe befinden. Während dieser Zeit bleibt der
Anpreßdruck konstant. Auch eine zufällige Änderung durch Erschütterungen ist
nicht möglich, da die Wischerwelle in den einzelnen Positionen festgestellt
ist. Letzteres geschieht vorzugsweise dadurch, daß die unterschiedlichen
Führungselemente miteinander verrastbar sind.
Gemäß Anspruch 6 sind die Lagerkurbel und der Träger mit einem toten Gang,
währenddessen sie voneinander gelöst sind, miteinander gekoppelt. Bei einer
derartigen Konstruktion kann die Lagerkurbel den Träger nur innerhalb gewisser
Bereiche des Wischwinkels mitnehmen, den der Wischarm überfahren kann.
Innerhalb dieser Bereiche ist also eine Veränderung des Anpreßdrucks möglich.
Vorteilhafterweise wird jedoch die Kopplung mit einem toten Gang durch eine
Ausbildung gemäß Anspruch 7 dazu benutzt, um bei Inbetriebnahme einer
Scheibenwischeranlage, bei der der Wischarm in einer außerhalb des normalen
Wischwinkels liegende Parkstellung schwenkbar ist, den Anpreßdruck von einem
niedrigen Parkwert auf einen höheren Betriebswert zu bringen. Erst wenn der
Wischarm wieder in die Parkstellung zurückkehrt, wird wieder der Parkwert
angenommen.
Vorteilhafterweise werden die Lagerkurbel und der Träger über Mitnehmer
miteinander gekoppelt. Diese Mitnehmer befinden sich vorzugsweise am Träger. Es
ist jedoch auch möglich, sie an der Lagerkurbel anzubringen. Dies sollte immer
beachtet werden, wenn im folgenden von Mitnehmern am Träger die Rede ist.
Soll der Anpreßdruck in der Ablagestellung des Wischblatts, ob sich dieses nun
am Rande oder außerhalb des normalen Wischfelds befindet, bei ausgeschalteter
Scheibenwischeranlage erniedrigt sein gegenüber dem Betriebswert, so wird man,
um einen möglichst einfachen Aufbau zu erhalten, nach Anspruch 9
zweckmäßigerweise den Träger mit einem Mitnehmer ausstatten, der seine Lage
bezüglich des Trägers immer beibehält und an dem die Lagerkurbel am ersten
Schwenk aus der Parkstellung angreift. Ein zweiter Mitnehmer dagegen kann in
die Bahn der Lagerkurbel hinein- und aus der Bahn der Lagerkurbel herausbewegt
werden. Soll der Anpreßdruck erniedrigt werden, so greift die Lagerkurbel an
diesem zweiten Mitnehmer an und verdreht den Träger mit den Führungselementen.
Bei einer Ausbildung gemäß Anspruch 10 ist keine außerhalb des normalen
Wischwinkels liegende Parkstellung für den Wischarm vorgesehen.
Vorteilhafterweise wird die erfindungsgemäße Scheibenwischeranlage gemäß
Anspruch 11 so weitergebildet, daß der Anpreßdruck wenigstens zwei
Betriebswerte annehmen kann. Dabei ist der Wert in der Ablagestellung nicht
berücksichtigt. Durch eine Ausbildung gemäß Anspruch 12 wird bei einer
Scheibenwischeranlage, bei der der Wischarm in eine außerhalb des normalen
Wischwinkels liegende Parkstellung schwenkbar ist, erreicht, daß neben den
beiden Betriebswerten des Anpreßdrucks ein unterhalb des niedrigsten
Betriebswertes liegender Parkwert in der Parkstellung des Wischarms möglich ist.
Um Fehlsteuerungen zu vermeiden, ist es vorteilhaft, daß gemäß Anspruch 13 die
Lagerkurbel mit den einen bewegbaren Mitnehmern nur in die eine Richtung und
mit den anderen bewegbaren Mitnehmern nur in die andere Richtung schlüssig
koppelbar ist. Dadurch wird sichergestellt, daß der Träger entsprechend der
gewünschten Anpreßdruckerhöhung bzw. Anpreßdruckerniedrigung verstellt wird.
Die Art der Kopplung kann man zum Beispiel damit erreichen, daß an den
Mitnehmern und/oder an der Lagerkurbel Schrägen angebracht sind, mit denen die
Mitnehmer zurückgedrückt werden können. Befinden sich Schrägen an der
Lagerkurbel, so wird man diese und die beiden Gruppen von Mitnehmern auf
verschiedenen Radien anbringen.
Vorteilhafterweise werden die bewegbaren Mitnehmer gemäß Anspruch 14 durch
Elektromagnete verstellt, von denen die einen bei einer positiven Änderung der
Fahrzeuggeschwindigkeit und die anderen bei einer negativen Änderung der
Fahrzeuggeschwindigkeit erregbar sind. Letztere kann man als
Rückstellelektromagnete, erstere als Stellelektromagnete bezeichnen.
In den Ansprüchen 15 bis 25 sind Merkmale enthalten, die sich auf die
Ansteuerung dieser Elektromagnete beziehen. Durch die Weiterbildungen gemäß den
Ansprüchen 15 und 16 wird erreicht, daß auf einfache Weise in Abhängigkeit von
der Fahrzeuggeschwindigkeit und vom Vorzeichen der Geschwindigkeitsänderung ein
ganz bestimmter Elektromagnet ausgewählt und erregt wird und dieser
Elektromagnet dann durch Ausfahren des ihm zugeordneten Mitnehmers eine
Anpreßdruckänderung bewirkt. Dabei ist es günstig, wenn dieser Elektromagnet
nicht solange an Spannung liegt, bis ein anderer Magnet erregt wird. Deshalb
ist gemäß Anspruch 17 vorgesehen, daß die Elektromagnete jeweils nur kurzzeitig
ansteuerbar sind. Auf äußerst einfache Weise kann dies dadurch geschehen, daß
in die Steuerleitungen Zeitglieder eingeschleift sind. Die Impulse dieser
Zeitglieder müssen so lange sein, daß mit Sicherheit eine Umstellung des
Trägers erfolgt. Will man, daß die Elektromagnete nur möglichst kurz erregt
sind, so ist es zweckmäßiger, daß gemäß Anspruch 19 den Elektromagneten Öffner
zugeordnet sind, daß jeder Öffner bei einer Verstellung den Stromkreis des
zugehörigen Elektromagneten, der die Verstellung bewirkt, unterbricht und daß
der Öffner bei einer anderen Verstellung wieder geschlossen wird. Der Öffner
kann dabei unmittelbar, nachdem die Lagerkurbel am Mitnehmer angegriffen hat,
den Stromkreis unterbrechen, da die Anlage zwischen der Lagerkurbel und dem
Mitnehmer so fest ist, daß der Mitnehmer erst dann wieder zurückgeht, wenn die
Lagerkurbel ihre Bewegungsrichtung ändert.
Wie durch die Ausbildung gemäß Anspruch 13 soll auch durch das Merkmal aus dem
Anspruch 22 eine Fehlsteuerung der Scheibenwischeranlage vermieden werden.
Anders als bei dem Merkmal aus dem Anspruch 13 ist nun jedoch dafür gesorgt,
daß die Elektromagnete nur in bestimmten Schwenkbereichen der Lagerkurbel
erregbar sind. Schrägen an den Mitnehmern oder an der Lagerkurbel sind deshalb
nicht notwendig.
Um sicherzustellen, daß der Wischgummi in der Ablagestellung und bei
ausgeschalteter Scheibenwischeranlage möglichst wenig belastet ist, ist es
zweckmäßig, daß bei der Betätigung eines Betriebsschalters in die Aus-Stellung
der niedrigste Anpreßdruck einstellbar ist. Diese Einstellung gelingt mit
Sicherheit immer, wenn nach dem Ausschalten der Anlage noch mindestens ein
Wischzyklus durchfahren wird.
Die Ansprüche 26 bis 50 enthalten vorteilhafte Weiterbildungen einer
erfindungsgemäßen Scheibenwischeranlage, die vor allem die Anordnung und den
Aufbau von Halteteil und Befestigungsteil des Kopfes des Wischarms betreffen.
Bei einer Konstruktion gemäß Anspruch 26 kann man das Halteteil als vom
Befestigungsteil unabhängig betrachten, da eine axiale Verschiebung der
Wischerwelle mit dem Befestigungsteil keinerlei Einfluß auf die Lage des
Halteteils bezüglich des Wischerlagers hat. Damit die Wischarmfeder bei einem
bestimmten Anpreßdruck ihre Lage bezüglich des Befestigungsteils und des
Schwenkteils nicht ändert, wird das Halteteil bei der Wischbewegung
mitgenommen. Dies wird gemäß Anspruch 27 dadurch erreicht, daß Befestigungsteil
und Halteteil über Mitnehmer verdrehsicher, jedoch axial gegeneinander
verschiebbar miteinander gekoppelt sind. Zur Erleichterung der Montage ist es
zweckmäßig, wenn der Haltezapfen, an dem die Wischarmfeder am Halteteil
eingehängt wird, in ein Langloch des Befestigungsteils hineinragt. Auf diese
Weise ist das Halteteil vor der Montage des Wischarms an der Wischerwelle am
Befestigungsteil gesichert, und der Wischarm kann als ganzes montiert werden.
Ist die erfindungsgemäße Scheibenwischeranlage gemäß den Ansprüchen 31 und 32
weitergebildet, so ist das Halteteil in axialer Richtung formschlüssig
festgelegt. Im Aufbau und in der Montage einfacher dürfte es jedoch sein, wenn
gemäß Anspruch 33 sich das Halteteil über eine Feder am Befestigungsteil
abstützt. Die Ansprüche 34 und 36 geben vorteilhafte Anordnungen dieser Feder
an. Auch die Ansprüche 35 und 37 bis 39 beziehen sich auf Weiterbildungen,
durch die die einzelnen Teile des Armkopfes in vorteilhafter Weise angeordnet
werden. Es wird vor allem eine sichere Führung von Halteteil und
Befestigungsteil aneinander gewährleistet.
Bei einer erfindungsgemäßen Scheibenwischeranlage, die gemäß den Ansprüchen 26
bis 39 weitergebildet ist, ergibt sich ein relativ einfacher und stabiler
Aufbau. Um den Anpreßdruck um einen bestimmten Wert zu verändern, ist jedoch
ein verhältnismäßig großer Hub der Wischerwelle mit dem Befestigungsteil des
Kopfs des Wischarms notwendig. Um eine Scheibenwischeranlage zu erhalten, bei
der eine Änderung des Anspreßdrucks um einen bestimmten Wert mit einem nur
kleinen Axialhub der Wischerwelle erreicht werden kann, ist es zweckmäßig, daß
gemäß Anspruch 40 am Befestigungsteil des Armkopfes ein Hebel schwenkbar
gelagert ist, dessen Lage die Lage des Einhängepunkts der Wischarmfeder
bestimmt und daß der Hebel im Abstand zu seinem Lager mit einer die
Wischerwelle umgebenden Führung, deren Lage bezüglich des Befestigungsteils in
axialer Richtung veränderbar ist, gekoppelt ist. Wird also nun das
Befestigungsteil verschoben, so wird die Lagerachse des Hebels mitbewegt. Da
die Führung in axialer Richtung feststehend bleibt, führt dies zu einer
Änderung der Lage des Hebels am Befestigungsteils. Auf diese Weise kann der
Axialhub der Wischerwelle in einen größeren Hub des Einhängepunkts der
Wischarmfeder bezüglich der Gelenkachse zwischen dem Schwenkteil und dem
Befestigungsteil übersetzt werden. Die Ansprüche 41 bis 44 enthalten
vorteilhafte Weiterbildungen einer erfindungsgemäßen Scheibenwischeranlage mit
den Merkmalen aus den Anspruch 40 im Hinblick auf die Führung und den Hebel.
Gemäß Anspruch 45 bildet ein Hebel das Halteteil des Armkopfes, an dem die
Wischarmfeder eingehängt ist. Dieser Hebel kann identisch sein mit dem Hebel
aus den Ansprüchen 40 bis 44, es kann jedoch auch ein weiterer Hebel sein.
Verwendet man als Halteteil einen am Befestigungsteil angelenkten Hebel, so ist
die Wischarmfeder in den einzelnen, einem bestimmten Anpreßdruck entsprechenden
Positionen verschieden gelängt, sofern man nicht nur zwei Positionen hat, die
symmetrisch zu einer durch die Gelenkachse des Hebels und den Einhängepunkt der
Wischarmfeder am Schwenkteil definierten Ebene liegen. Dadurch ist die von der
Feder ausgeübte Kraft in den einzelnen Positionen verschieden groß. Dieser
Änderung der Kraft kann sich eine Änderung des Momentanarmes positiv oder
negativ überlagern. Will man eine positive Überlagerung erreichen, so ist der
Hebel bzw. sind die Hebel in ganz spezieller Weise anzuordnen. Dadurch baut der
Armkopf ziemlich groß. Bei vorteilhaften Anordnungen der Hebel vermindert die
Änderung der Federkraft die Wirkung der Änderung des Momentenarmes. Man sollte
deshalb bestrebt sein, die Änderung der Federlänge möglichst gering zu halten.
Dies kann grundsätzlich dadurch erreicht werden, daß man den Abstand zwischen
der Lagerachse des das Halteteil bildenden Hebels und dem Einhängepunkt der
Wischarmfeder daran möglichst groß wählt. Eine solche Konstellation erhält man
in vorteilhafter Weise dadurch, daß gemäß Anspruch 46 der Einhängepunkt der
Wischarmfeder näher an der Wischerwelle liegt als die Lagerachse des Hebels,
die sich an in das Schwenkteil ragenden Fortsätzen des Armkopfes befindet.
Dadurch erhält man zwar einen großen Abstand zwischen der Lagerachse und dem
Einhängepunkt, es ist jedoch nur noch schwer eine Übersetzung des Axialhubs der
Wischerwelle möglich, wenn das Halteteil unmittelbar mit der Führung gekoppelt
ist. Dieser Nachteil wird dadurch behoben, daß gemäß Anspruch 47 der das
Halteteil bildende Hebel von dem Hebel abgestützt wird, der mit der Führung
gekoppelt ist. Es sind also nun zwei Hebel vorhanden. Durch den einen kann
durch die einfache Weiterbildung gemäß Anspruch 48 der Axialhub der
Wischerwelle übersetzt werden. Der andere verursacht nur geringe Änderungen der
Federlänge. Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 49 wird das Halteteil von
der Wischarmfeder immer in dieselbe Drehrichtung belastet.
Vorteilhaft ist es auch, wenn gemäß Anspruch 50 der das Halteteil bildende
Hebel gabelförmig aufgebaut ist und jeder Gabelflügel separat gelagert ist. In
diesem Fall kann die Lagerachse innerhalb der Länge der Wischarmfeder liegen.
Einige Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Scheibenwischeranlage sind
in den Figuren der Zeichnung dargestellt. Anhand dieser Beispiele soll die
Erfindung nun näher erläutert werden. Es zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel, bei dem das Halteteil in axialer
Richtung formschlüssig am Wischerlager festgelegt ist,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Ausführung ähnlich der aus den Fig. 1 und 2, bei der sich
jedoch das Halteteil über eine Druckfeder am Befestigungsteil
abstützt,
Fig. 4 eine dritte Ausführung, bei der das Halteteil durch einen am
Befestigungsteil angelenkten Hebel realisiert ist und ein Träger mit
Führungselementen mit der Lagerkurbel koppelbar ist,
Fig. 5 die Schaltanordnung einer erfindungsgemäßen Scheibenwischeranlage
mit einem festen und zwei beweglichen Mitnehmern auf dem Träger,
Fig. 6 eine Schaltanordnung zur Ansteuerung von jeweils vier
Elektromagneten zur Erhöhung und Erniedrigung des Anpreßdrucks und
Fig. 7 eine Schaltanordnung ähnlich der aus Fig. 6, jedoch mit veränderten
Schaltmitteln zur Auswahl des jeweiligen Elektromagneten.
Die Wischarme 10 aus den Fig. 1 bis 4 weisen einen Kopf 11 und ein
Schwenkteil 12 auf, das durch den in einer Lagerbuchse 13 des Kopfs 11
sitzenden Gelenkbolzen 14 mit dem Kopf gelenkig verbunden ist. Zum Armkopf 11
gehören ein Befestigungsteil 15, das verdrehsicher auf einen
kegelstumpfförmigen Abschnitt 16 der Wischerwelle 17 aufgesetzt und daran durch
die Schraubenmutter 18 gesichert ist und in dem sich die Lagerbuchse 13
befindet, und ein Halteteil 19, an dem über den C-Bügel 20 das eine Ende der
Wischarmfeder 21 eingehängt ist. Mit ihrem anderen Ende greift die
Wischarmfeder 22 am Schwenkteil 12 an. Zwischen dem Befestigungsteil 15 und dem
Schwenkteil 12 ist an der Lagerbuchse 13 noch eine Kappe 22 gelagert, die den
Armkopf 11 abdeckt und vor Verschmutzung schützt.
Bei dem Ausführungsbeispiel aus den Fig. 1 und 2 ist die Wischerwelle 17
drehbar im Wischerlager 26 gelagert, das mit der Mutter 27 an der Karosserie 28
eines Kraftfahrzeugs befestigt werden kann. Zur Lagerung der Wischerwelle ist
in das Wischerlager 26 eine Lagerbuchse 29 eingesetzt, die durch die Scheibe 30
und den Federring 31 in axialer Richtung gesichert ist.
Das Halteteil 19 setzt sich im wesentlichen aus drei Abschnitten zusammen. Als
erster Abschnitt ist ein Ring 35 zu betrachten, der die Wischerwelle 17 umgibt
und sich unterhalb des Befestigungsteils 15 befindet. In Richtung auf die
Wischarmfeder 21 zu ist an den Ring 35 ein gabelförmiger Ansatz 36 angeformt,
der mit den beiden parallel verlaufenden Flügeln 37 schräg nach oben in das
Befestigungsteil 15 hineinragt. Auf jeder Seite wird der Ansatz 36 von einer
Wange 38 des Befestigungsteils 15 flankiert. Jeder Flügel 37 besitzt eine
Bohrung 39, die mit der Bohrung des anderen Flügels fluchtet. In die Bohrungen
39 ist ein Haltezapfen 40 eingesetzt, der durch die Wangen 38 des
Befestigungsteils gesichert ist und von dem in den Zwischenraum zwischen den
beiden Flügeln 37 hineinragenden C-Bügel 20 umgriffen wird. In Richtung auf das
Wischerlager 26 zu ist der Ring 35 durch eine Hülse 41 verlängert, die den
dritten Abschnitt des Halteteils 19 bildet und die Wischerwelle 17 umgibt.
Durch Längsschlitze sind an dieser Hülse 41 Federn 42 entstanden, die mit Nasen
43 in eine innere Ringnut 44 einer in das Wischerlager 27 eingeschraubten,
durch Verstemmen festgelegten und die Hülse 41 umgebenden Lagerbuchse 45
einrasten. Die Hülse 41, die Lagerbuchse 45 und die Mutter 27 sind durch eine
Schutzkappe 46 abgedeckt.
Durch die Verrastung mit der Lagerbuchse 45 ist das Halteteil 19 in axialer
Richtung gegenüber dem Wischerlager 27 nicht beweglich. In Drehrichtung wird es
über den Ansatz 36 von den Wangen 38 des Befestigungsteils 15 mitgenommen. An
der Wischerwelle 17 selbst ist das Halteteil 19 lediglich gelagert, jedoch
nicht verdrehsicher gekoppelt. Dies hat den Vorteil, daß sich das Halteteil 19
in seiner Winkellage ganz nach der Lage des Befestigungsteils 15 richten kann.
Bei dem beschriebenen Wischarm ist das von der Wischarmfeder 21 auf das
Schwenkteil 12 ausgeübte Drehmoment durch die Kraft der Wischarmfeder und den
wirksamen Momentenarm bestimmt, der dem Abstand entspricht, den die Achse des
Gelenkniets 14 von einer Ebene 50 besitzt, die durch den Haltezapfen 40 und den
Einhängepunkt der Wischarmfeder 21 am Schwenkteil 12 definiert ist. Diese Ebene
ist in den Fig. 1, 3 und 4 mit einer gestrichelten Linie eingezeichnet. Bei
der in Fig. 1 gezeigten Konstellation von Gelenkniet 14, Haltezapfen 40 und
Einhängepunkt der Wischarmfeder 21 am Schwenkteil 12 wird also ein ganz
bestimmter Anpreßdruck erzeugt. Wird nun die Wischerwelle 17 nach außen
verschoben, so bewegt sich das Befestigungsteil 15 und mit ihm der Gelenkniet
14 mit. Schließlich nehmen das Befestigungsteil 15 mit dem Gelenkniet 14 die
mit gestrichelten Linien oberhalb des Gelenkniets angedeutete Lage ein. Das
Halteteil 19 hat seine axiale Lage nicht verändert. Damit ist der Abstand
zwischen der Achse des Gelenkniets 14 und der Ebene 50 und damit der wirksame
Momentenarm größer geworden, so daß nun ein größerer Anpreßdruck erzeugt wird.
In Abhängigkeit von der axialen Lage der Wischerwelle 17 und des
Befestigungsteils 15 ist also eine Änderung des Anspreßdrucks möglich. Dabei
kann man mehrere durch Abstände voneinander getrennte axiale Positionen
vorsehen. Es ist jedoch auch eine kontinuierliche Einstellung denkbar.
Anders als bei dem Ausführungsbeispiel aus den Fig. 1 und 2, bei dem das
Halteteil 19 in axialer Richtung formschlüssig festgelegt ist, stützt sich bei
dem Beispiel aus Fig. 3 das Halteteil 19 über eine Schraubendruckfeder 51 am
Befestigungsteil 15 ab. Das Halteteil 19 besitzt eine topfförmige Gestalt, mit
einem Boden 52, mit einer Öffnung 53 für die Wischerwelle 17 und einem vom
Boden aus in das Innere des Topfes ragenden und die Wischerwelle umgebenden
hohlzylindrischen Ansatz 54. Der Mantel des Topfes setzt sich aus zwei
Abschnitten 55 und 56 zusammen, die in axialer Richtung aufeinanderfolgen und
von denen der obere Abschnitt 56 nach außen abgesetzt ist, so daß dort der Topf
einen größeren Innen- und Außendurchmesser besitzt. In Richtung auf die
Wischarmfeder 21 zu ist an den Abschnitt 56 ähnlich wie bei dem
Ausführungsbeispiel auf den Fig. 1 und 2 ein Ansatz 36 mit den beiden Flügeln
37 und dem Haltezapfen 40 angeformt. An den scheibenförmigen Abschnitt 57 des
Befestigungsteils 15, der auf dem Konus 16 der Wischerwelle 17 befestigt ist,
ist nach unten ein Hohlzylinder 58 angesetzt, der in das Halteteil 19
hineinragt und von dessen Abschnitt 56 umgeben wird. Der Außendurchmesser des
Hohlzylinders 58 entspricht dem Innendurchmesser des Abschnitts 56, der
Innendurchmesser des Hohlzylinders 58 dem Innendurchmesser des Abschnitts 55
des Halteteils 19. Dieses und das Befestigungsteil 15 sind also ineinander
geführt. Die Schraubenfeder 51 befindet sich innerhalb des von den Abschnitten
55, 56 und 58 der Teile 15 und 19 gebildeten Hohlraums und stützt sich am Boden
52 des Halteteils 19 und an der Scheibe 57 des Befestigungsteils 15 ab.
Konzentrisch zum Hohlzylinder 58 ist an das Befestigungsteil 15 ein weiterer
Hohlzylinder 59 angeformt, der in axialer Richtung den Abschnitt 56 des
Halteteils 19 ganz und den Abschnitt 55 teilweise umgibt. Zwischen dem
Abschnitt 55 und dem Hohlzylinder 59 ergibt sich ein ringförmiger Zwischenraum
60. In diesem befindet sich ein Sicherungsring 61, der in eine Innennut des
Hohlzylinders 59 eingelegt ist. Somit sind das Halteteil 19 und das
Befestigungsteil 15 unverlierbar aneinander gesichert. Denn in die eine
Richtung stößt der Abschnitt 56 des Halteteils 19 gegen die Scheibe 57 des
Befestigungsteils und in die andere Richtung gegen den Sicherungsring 61. Der
Ansatz 36 des Halteteils 19 kann durch einen Schlitz auf der zur Wischarmfeder
21 hinweisenden Seite des Hohlzylinders 59 durch diesen hindurchtreten und wird
wiederum von zwei Wangen 38 flankiert, die bis an das untere Ende des
Hohlzylinders 59 reichen.
Der Anpreßdruck kann nun auf dieselbe Weise wie bei dem Beispiel aus den
Fig. 1 und 2 verändert werden, indem die Wischerwelle 17 mit dem
Befestigungsteil 15 nach außen oder innen verschoben wird. In Fig. 3 gezeigt
ist die Konstellation, bei der der Anpreßdruck am niedrigsten ist. Wird nun die
Wischerwelle 17 nach außen verschoben, so wird das Befestigungsteil 15
mitgenommen. Das Halteteil 19 dagegen behält wegen der Druckfeder 51 seine Lage
bei. Damit ändert sich wiederum der Abstand zwischen der Achse des Gelenkniets
14 und der Ebene 50, so daß sich der Anpreßdruck erhöht.
Bei den Ausführungen aus den Fig. 1 bis 3 tritt bei einer Änderung des
Anpreßdrucks nur eine geringe Änderung der Federlänge auf. Der Axialhub der
Wischerwelle muß jedoch in etwa genau so groß sein wie die Strecke, um den der
Momentenarm verlängert werden soll. Um mit einem geringeren Axialhub der
Wischerwelle 17 auszukommen, ist deshalb bei dem Beispiel aus Fig. 4 eine
Hebelkonstruktion vorgesehen.
Der das Halteteil 19 darstellende Hebel ist an zwei aus der Nähe des
Gelenkniets 14 weit in Richtung auf die Wischarmfeder 21 zu ragende Flügel 70
des Befestigungsteils 15 schwenkbar gelagert. Auch der Hebel 19 besteht aus
zwei Flügeln 71, von denen jeder am entsprechenden Flügel des Befestigungsteils
15 einzeln gelagert ist und sich in Richtung auf die Wischerwelle 17 zu
erstreckt. An ihrem freien Ende sind die beiden Flügel 71 des Hebels 19 durch
einen Steg 40 miteinander verbunden, der den Haltezapfen für den C-Bügel 20
bildet. Wegen der Einzellagerung jedes Bügels 71 des Hebels 19 kann sich dessen
Lagerachse in Längsrichtung des Wischarms 10 innerhalb der Wischarmfeder 21
befinden. Dadurch ist eine große Länge des Hebels 19 möglich, so daß bei einer
Verschwenkung dieses Hebels die Länge der Wischarmfeder 21 nur wenig verändert
wird.
Da die Lagerachse des Hebels 19 oberhalb einer durch den Einhängepunkt des
C-Bügels 20 am Steg 40 und den Einhängepunkt der Wischarmfeder 21 am
Schwenkteil 12 definierten Geraden liegt, versucht die Wischarmfeder, den Hebel
19 entgegen dem Uhrzeigersinn zu drehen. Dies wird durch einen zweiten Hebel 72
verhindert, der den Hebel 19 unterhalb des Steges 40 unterstützt. Dieser zweite
Hebel 72 ist am von der Lagerachse des Hebels 19 aus gesehen jenseits der
Wischerwelle 17 liegenden Ende des Befestigungsteils 15 gelagert und umgreift
mit zwei in dieselbe Richtung weisenden Armen 73 die Wischerwelle 17. An ihrem
vorderen Ende sind die beiden Arme 73 durch einen Quersteg 74 miteinander
verbunden, auf dem der Hebel 19 aufliegt. Etwa auf halbem Wege zwischen dem
Lager und dem Quersteg 74 ist an jeden Arm 73 nach unten hin ein Nocken 75
angeformt, der sich auf einer als ebene Platte ausgebildeten Führung 76
abstützt. Diese Führung 76 ist zugleich Teil eines als Axiallager wirkenden
Kugellagers 77, das durch einen einstückig mit der Führung 76 gefertigten
Hohlzylinder 78 geschützt wird. Ist die Scheibenwischeranlage in Betrieb, so
kann sich die Führung 76 mitdrehen, so daß zwischen ihr und den Nocken 75 eine
relative Bewegung in Drehrichtung nicht auftritt.
Bei der betrachteten Anlage ist die Lage der Führung 76 gegenüber dem
Befestigungsteil 15 veränderbar, indem dieses mit der Wischerwelle nach außen
geschoben wird. Dabei wird auch das Lager des Hebels 72 mitbewegt. Für diesen
ist deshalb eine Verschwenkung im Uhrzeigersinn möglich, so daß die
Wischarmfeder 21 auch den Hebel 19, und zwar entgegen dem Uhrzeigersinn,
verschwenken kann. Dadurch wird der wirksame Momentenarm und so auch der
Anpreßdruck vergrößert. Der Wert, um den der Momentenarm verlängert wird, ist
dabei etwa doppelt so groß wie der Axialhub der Wischerwelle 17, da sich die
Nocken 75 etwa nur halb so weit vom Lager des Hebels 72 entfernt befinden wie
der Steg 74. Die Bewegung der Wischerwelle 17 wird also übersetzt, so daß nur
ein relativ kleiner Axialhub für eine bestimmte Anpreßdruckänderung nötig ist.
Die Wischerwelle 17 wird von einer Lagerkurbel 85, die mit einem Motor in
Verbindung steht, angetrieben. Oberhalb der Lagerkurbel 85 ist auf der
Wischerwelle 17 ein Träger 86 drehbar gelagert, der auf seiner der Lagerkurbel
85 abgewandten Seite zwei in axiale Richtung zeigende Führungsansätze 87
aufweist, die sich diametral gegenüberstehen. Jeder dieser beiden Ansätze 87
wirkt mit einer ihm zugeordneten Führungskurve 88 zusammen, die aus der unteren
Stirnseite des die Wischerwelle 17 umgebenden Wischerlagers 26 gestaltet ist.
Beide Führungskurven 88 besitzen dieselbe Form und sind im wesentlichen schräg
ansteigend ausgebildet. Am Beginn, am Ende und in der Mitte jeder Führungskurve
88 sind jedoch Rastaufnahmen 89 für die Führungsansätze 87 ausgebildet.
Der Träger 86 ist durch die Lagerkurbel 85 verstellbar. Dazu kann diese über
Mitnehmer, die sich am Träger 86 befinden, mit diesem gekoppelt werden. Die
Fig. 4 zeigt einen beweglichen Mitnehmer 90 als Kern eines Elektromagneten 91
mit der Spule 92. Ist die Spule 92 von ihrer Spannungsquelle getrennt, so wird
der Mitnehmer 90 durch die Druckfeder 93, die sich zwischen ihm und dem
Spulenkörper 94 befindet, aus der Bahn der Lagerkurbel 85 herausgehalten. Wird
dagegen die Spule 92 an Spannung gelegt, so wird der Mitnehmer 90 in das Innere
der Spule gezogen und gerät mit seinem vorderen Ende in die Bahn der
Lagerkurbel 85
Bei der Scheibenwischeranlage nach Fig. 4 sind insgesamt drei verschiedene
Anpreßdrücke möglich. In der gezeigten Lage ist der niedrigste Anpreßdruck
eingestellt. Wird nun der Träger 86 verdreht, so können die Führungsansätze 87
in die mittleren Rastaufnahmen 89 der Führungskurven 88 gelangen. Der Träger
86, die Lagerkurbel 85, die Wischerwelle 17 und das Befestigungsteil 15 werden
dabei aufgrund der Wirkung der Wischarmfeder 21 nach außen verschoben. Denn bei
einer derartigen Verschiebung kann sich die Wischarmfeder 21 etwas verkürzen.
Von der mittleren Rastaufnahme 89 können die Führungsansätze 87 durch weitere
Verdrehung des Trägers 86 auch in die oberen Rastaufnahmen 89 der
Führungskurven 88 gelangen. Bei einer Erniedrigung des Anpreßdrucks wird der
Träger 86 in umgekehrter Richtung gedreht und alle zuvor nach außen
verschobenen Teile entgegen der Kraft der Wischarmfeder 21 zurückgezogen. Zur
Verschiebung der Teile nach außen kann natürlich auch bei dem Beispiel aus
Fig. 4 eine zusätzliche Feder vorgesehen sein, wie dies bei der Ausführung
nach Fig. 3 geschehen ist. Dort werden die Teile durch die Druckfeder 51 nach
außen verschoben. Auch bei der Ausführung nach den Fig. 1 und 2, bei der ja
ebenfalls eine Anpreßdruckveränderung mit einer nur unwesentlichen Änderung der
Länge der Wischarmfeder 21 verbunden ist, kann zur Verschiebung der Teile nach
außen eine zusätzliche Druckfeder eingebaut werden.
Die Fig. 5 zeigt eine elektrische Schaltanordnung einer erfindungsgemäßen
Scheibenwischeranlage. Von einem Betriebsschalter 100 aus ist über zwei
Verbindungsleitungen 101 und 102 ein Elektromotor 103 mit zwei
Wischgeschwindigkeiten ansteuerbar. Dem Elektromotor 103 zugeordnet ist ein
Parkstellungsschalter 104 mit einer Schaltscheibe 105 und drei Schleiffedern
106. Die mittlere Schleiffeder 106 ist an einen Eingang des Betriebsschalters
100 angeschlossen und über die Schaltscheibe 105 und die eine oder die andere
der beiden äußeren Schleiffedern 106 entweder mit dem Masse- oder mit dem
Pluspol einer Spannungsquelle verbunden. Ein zweiter Eingang des
Betriebsschalters liegt direkt am Pluspotential. Der Betriebsschalter kann
insgesamt drei verschiedene Stellungen, nämlich eine Aus-Stellung, eine erste
Betriebsstellung und eine zweite Betriebsstellung einnehmen. In der
Aus-Stellung verbindet eine Kontaktbrücke den ersten Eingang mit der Leitung
101, in der ersten Betriebsstellung den zweiten Eingang mit der Leitung 101 und
in der zweiten Betriebsstellung den zweiten Eingang mit der Leitung 102. Soweit
bisher die Schaltung beschrieben wurde, ist sie seit langem bekannt.
Der für die Verstellung des Anpreßdrucks vorgesehene Teil der Schaltung
befindet sich im wesentlichen in der unteren Hälfte der Fig. 5. Dort ist auch
eine Wischerwelle 17 eingezeichnet, die vom Elektromotor 103 über die
Lagerkurbel 85 angetrieben wird und auf der der Träger 86 mit den beiden
Führungsansätzen 87 drehbar gelagert ist. Bei der Scheibenwischeranlage aus
Fig. 5 sind drei verschiedene Werte des Anpreßdrucks einstellbar. Für die
Verstellung zwischen den einzelnen Werten sind auf dem Träger 86 insgesamt drei
Mitnehmer 90, 107 und 108 im gleichen radialen Abstand zur Wischerwelle 17
angeordnet. Dabei können die beiden Mitnehmer 90 und 108 in der schon im
Zusammenhang mit Fig. 4 beschriebene Weise durch Elektromagnete 91 und 110 in
die Bahn der Lagerkurbel hinein und aus der Bahn der Lagerkurbel herausbewegt
werden. Der Mitnehmer 107 behält eine feste Lage bei.
Die in Fig. 5 gezeigte Scheibenwischeranlage ist so konstruiert, daß die
Wischblätter in einer um den Winkel α außerhalb des normalen Wischwinkels β
liegenden Parkstellung abgelegt werden. Der Winkelabstand zwischen dem
Mitnehmer 107 und dem Mitnehmer 90 entspricht, läßt man die Breite der
Lagerkurbel 85 außer acht, dem Wischwinkel β. Der Mitnehmer 108 liegt
zwischen den beiden Mitnehmern 107 und 90. Die Mitnehmer 107 und 108 dienen zur
Erhöhung des Anpreßdrucks, der Mitnehmer 90 zur Erniedrigung des Anpreßdrucks.
Der Magnet 110 kann deshalb als Stellmagnet, der Magnet 91 als Rückstellmagnet
bezeichnet werden. Der Magnet 110 ist über eine Leitung 120 mit einem Ausgang
121 eines Umschalters 122 verbunden, dessen Eingang am Pluspol einer
Spannungsquelle liegt. In die Leitung 120 ist ein Zeitglied 123 eingeschleift.
Der Magnet 91 ist über eine Leitung 124 und einen Öffner 125 mit dem anderen
Ausgang 126 des Umschalters 122 verbunden. Der Öffner 125 wird von dem als
Nockenkurve ausgebildeten Rand 127 des Trägers 86 gesteuert. Das Zeitglied 123
und der Öffner 125 haben dieselbe Funktion. Sie sollen nämlich nach einer
Umstellung des Trägers 86 den Stromkreis des entsprechenden Elektromagneten
unterbrechen, so daß jeder Magnet nur kurzzeitig an Spannung liegt. Die
Verwendung eines Öffners bzw. eines Zeitgliedes bietet zwar jeweils spezielle
Vorteile. Grundsätzlich jedoch kann jedes Zeitglied durch einen Öffner und
jeder Öffner durch ein Zeitglied ersetzt werden. Der Rückstellmagnet 91 ist
außer mit dem Umschalter 102 über eine Leitung 128 mit einem zusätzlichen
Eingang des Betriebsschalters 100 verbunden. In der Aus-Stellung des
Betriebsschalters überbrückt dessen Kontaktbrücke diesen zusätzlichen Eingang
und den ersten Eingang, an den die mittlere Schleiffeder 106 angeschlossen ist.
Mit gestrichelten Linien ist angedeutet, daß im Betriebsschalter auch eine
zusätzliche Kontaktbrücke 129 angeordnet sein kann, über die der
Rückstellmagnet 91 in der Aus-Stellung des Betriebsschalters unter Umgehung des
Parkstellungsschalters 104 unmittelbar an den Pluspol einer Spannungsquelle
legbar ist. In die Leitung 128 könnte dann noch ein Zeitglied 123 eingeschleift
sein.
In Fig. 5 nehmen die einzelnen Schalter sowie die Lagerkurbel 85 und der
Träger 86 Positionen ein, die bei ausgeschalteter Scheibenwischeranlage gegeben
sind. Wird nun der Betriebsschalter 100 in die erste oder zweite
Betriebsstellung gebracht, so stößt nach einer Verschwenkung um den Winkel β
die Lagerkurbel 85 gegen den Mitnehmer 107 und verdreht diesen und den Träger
86 um den Winkel α im Uhrzeigersinn. Damit ist der normale Betriebswert des
Anpreßdrucks eingestellt. Während des weiteren Betriebs der
Scheibenwischeranlage mit diesem Anpreßdruck bewegt sich die Lagerkurbel 85
innerhalb eines Winkels β zwischen den beiden Mitnehmern 107 und 90. Dabei ist
jedoch der Mitnehmer 90 zurückgezogen. Übersteigt nun die
Fahrzeuggeschwindigkeit einen bestimmten Wert, so wird der Arbeitskontakt des
Umschalters 122 automatisch oder manuell auf den Ausgang 121 gelegt. Dadurch
wird der Stellmagnet 110 angesteuert, so daß der Mitnehmer 108 in die Bahn der
Lagerkurbel 85 hineinspringt. Befindet sich in diesem Moment die Lagerkurbel
auf der dem Mitnehmer 90 zugewandten Seite des Mitnehmers 108, so stößt sie
innerhalb kurzer Zeig gegen den letzteren und verdreht den Träger 86 um einen
bestimmten Winkel. Dadurch wird ein erhöhter Anpreßdruck eingestellt. Durch den
Nocken 127 wird der Öffner 125 geschlossen. Dies hat jedoch keinen Einfluß auf
den Rückstellmagneten 91, da der Arbeitskontakt des Umschalters 122 auf dem
Ausgang 121 liegt. Bewegt sich die Lagerkurbel zu dem Zeitpunkt, zu dem der
Mitnehmer 108 in ihre Bahn vorspringt, auf der dem Mitnehmer 107 zugewandten
Seite des Mitnehmers 108, so drückt sie diesen aufgrund von Schrägen, die am
Mitnehmer oder an ihr ausgebildet sind, zunächst entgegen der Magnetkraft
zurück, um den Träger 86 erst dann zu verstellen, wenn sie von der anderen
Seite auf den Mitnehmer 108 stößt.
Verringert sich die Fahrzeuggeschwindigkeit wieder, so schaltet der
Arbeitskontakt des Schalters 122 auf den Ausgang 126 um. Dadurch wird, da der
Öffner 125 geschlossen ist, der Rückstellmagnet 91 erregt. Der Mitnehmer 90
fährt heraus, so daß die Lagerkurbel spätestens dann gegen ihn stößt, wenn sie
vom Mitnehmer 108 her auf ihn zukommt. Der Träger 86 wird wieder in eine
Stellung gebracht, die einem normalen Anpreßdruck entspricht. Der Schalter 125
öffnet wieder und trennt den Magneten 91 vom Netz. Die Öffnung kann dabei schon
vor dem Ende der Umstellung erfolgen, da die Lagerkurbel 85 so fest gegen den
Mitnehmer 90 drückt, daß dieser nicht vor einer Bewegungsumkehr der Lagerkurbel
zurückgezogen werden kann.
Wird die Scheibenwischeranlage bei hoher oder bei niedriger
Fahrzeuggeschwindigkeit augeschaltet, so wird der Rückstellmagnet 91 über den
Betriebsschalter 100 erregt. Die Lagerkurbel 85 fährt in eine außerhalb des
normalen Wischwinkels liegende Parkstellung und nimmt dabei über den Mitnehmer
90 den Träger 86 mit. Dabei wird ein Wert des Anpreßdrucks eingestellt, der
unterhalb des normalen Betriebswerts bei niedriger Geschwindigkeit liegt. Von
der Spannungsversorgung wird der Magnet 91 durch das Zeitglied 123 oder durch
den Parkstellungsschalter 104 getrennt.
Bei eingestelltem hohen Anpreßdruck befindet sich der Mitnehmer 90 innerhalb
des Schwenkwinkelbereichs der Lagerkurbel 85. Wird nun bei hohem Anpreßdruck
die Scheibenwischeranlage ausgeschaltet, so ist es möglich, daß keine
Erniedrigung des Anpreßdrucks herbeigeführt wird, wenn die Ausschaltung gerade
dann erfolgt, wenn sich die Lagerkurbel zwischen dem Mitnehmer 90 und der
Parkstellung befindet. Eine derartige Möglichkeit kann man ausschließen, indem
man dafür sorgt, daß nach dem Ausschalten noch mindestens ein Wischzyklus
durchlaufen wird.
Die in Fig. 5 gezeigte Scheibenwischeranlage kann ohne weiteres auch dann
verwendet werden, wenn die Parkstellung nicht außerhalb des normalen
Wischfeldes sondern an dessen Rande liegt. Für diesen Fall muß man sich den
normalen Wischwinkel lediglich aus den beiden Winkeln α und β
zusammengesetzt denken.
Soll dagegen die Parkstellung wiederum um den Winkel α außerhalb des normalen
Wischfeldes liegen und sind nur zwei verschiedene Anpreßdrücke vorgesehen,
nämlich ein Parkwert und ein Betriebswert, so können der Mitnehmer 108 mit dem
Magneten 110 und der Magnet 91 entfallen. Der Mitnehmer 90 kann eine feste
vorgeschobene Lage haben.
In den Fig. 6 und 7 sind zwei Schaltanordnungen dargestellt, die zu einer
Scheibenwischeranlage gehören können, bei der mehr als drei verschiedene
Anpreßdrücke vorgesehen sind. In den gezeigten Beispielen beträgt die Anzahl
der verschiedenen Werte fünf. Da der Mitnehmer, der für eine Umstellung vom
niedrigsten in den nächsthöheren Anpreßdruck sorgt, wieder eine feste Position
einnehmen kann, sind lediglich drei Stellmagnete 110, jedoch vier
Rückstellmagnete 91 vorgesehen. In Fig. 6 ist den Stellmagneten 110 ein
Schalter 140 und den Rückstellmagneten 91 ein Schalter 141 zugeordnet. Die
beiden Schalter 140 und 141 sind miteinander gekoppelt und werden in
Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit nur gemeinsam verstellt. Die
Arbeitskontakte der Schalter 140 und 141 belegen bei einem bestimmten
Anpreßdruck jeweils den Ausgang, der dem Stell- bzw. Rückstellmagneten
zugeordnet ist, bei dessen Ansteuerung dieser Anpreßdruck von einem niedrigeren
oder einem höheren Anpreßdruck aus eingestellt wird. So sind also zum Beispiel
die den zweithöchsten Anpreßdruck bewirkenden Elektromagnete, der entsprechend
der Lage der Arbeitskontakte der Schalter 140 und 141 gerade eingestellt ist,
dem vierten Ausgang 142 dieser Schalter zugeordnet. Die Eingänge der Schalter
140 und 141 sind jeweils mit einem Ausgang eines Umschalters 143 verbunden,
dessen Eingang am Pluspol einer Spannungsquelle liegt und der in Abhängigkeit
vom Vorzeichen einer Geschwindigkeitsänderung die eine oder die andere Lage
einnimmt. Bei konstanter oder annähernd konstanter Geschwindigkeit behält der
Umschalter 143 die eingenommene Position bei.
Zwischen jeden Elektromagneten 110 bzw. 91 und dem entsprechenden Ausgang am
Schalter 140 bzw. 141 ist ein Öffner 144 bzw. 145 eingeschleift. Die Öffner 144
sind so gesteuert, daß diejenigen, die zu einem Elektromagneten 110 gehören,
der einem höheren als dem augenblicklich eingestellten Anpreßdruck zugeordnet
ist, geschlossen sind, während alle anderen offen sind. Umgekehrt sind von den
Öffner 145 alle jene geschlossen, die zu einem Elektromagneten 91 gehören, der
einem niedrigeren als dem augenblicklich eingestellten Anpreßdruck zugeordnet
ist. Alle anderen Öffner 145 sind offen.
Im Augenblick ist also der zweithöchste Anpreßdruck eingestellt. Erhöht sich nun
die Geschwindigkeit, so behält der Schalter 143 seine Lage bei, während die
Schalter 140 und 141 um eine Stufe weitergestellt werden. Dadurch wird der dem
höchsten Anpreßdruck zugeordnete Magnet 110 mit dem Pluspol der Spannungsquelle
verbunden und erregt. Dies bewirkt eine Änderung zum höchsten Anpreßdruck. Während
oder am Ende der Verstellung wird der letzte noch geschlossene Öffner 144
geöffnet und damit der Elektromagnet vom Netz getrennt. Der letzte noch offene
Öffner 145 wird geschlossen.
Vermindert sich dagegen die Fahrzeuggeschwindigkeit so schaltet der Schalter 143
um. Die Arbeitskontakte 140 und 141 werden auf den dritten Ausgang gelegt.
Damit kann der entsprechende Elektromagnet 91 erregt werden. Es erfolgt eine
Erniedrigung des Anpreßdrucks.
Bei der Schaltanordnung gemäß Fig. 7 sind die beiden in ihrer Stellung von der
Fahrzeuggeschwindigkeit abhängigen Schalter zu einem einzigen Schalter 140 zusammengefaßt,
dessen Eingang mit dem Pluspol einer Spannungsquelle verbunden ist.
Den beiden Ausgängen 146 und 147 ist jeweils ein Rückstellmagnet 91, dem Ausgang
150 ein Stellmagnet 110 zugeordnet. Von den Ausgängen 148 und 149 aus ist jeweils
ein Stellmagnet 110 oder ein Rückstellmagnet 91 ansteuerbar. Zwischen den
Ausgängen und den Elektromagneten befinden sich Öffner bzw. Umschalter 151, die bei
einer positiven Änderung der Fahrzeuggeschwindigkeit die Stellmagnete 110 und bei
einer negativen Änderung der Fahrzeuggeschwindigkeit die Rückstellmagnete 91 mit
den Ausgängen des Schalters 140 verbinden. In den gezeigten Positionen des Schalters
140 und der Schalter 151 ist ein mittlerer Anpreßdruck eingestellt und die
Fahrzeuggeschwindigkeit ist konstant oder sinkt. Unterschreitet sie einen bestimmten
Schwellwert, so wird der Arbeitskontakt des Schalters 140 auf den Ausgang
147 gelegt. Dadurch wird der zugehörige Rückstellmagnet 91 erregt und bewirkt
eine Erniedrigung des Anpreßdrucks. Fängt dagegen die Fahrzeuggeschwindigkeit
an sich zu erhöhen, so schalten die Schalter 151 um, so daß nun die Stellmagnete
110 ansteuerbar sind. Zwischen dem Ausgang 146 und dem entsprechenden
Elektromagnet 91 sowie zwischen dem Ausgang 150 und dem entsprechenden Elektro
magnet 110 können auch dauernde elektrische Verbindungen bestehen. Durch ein zusätzliches
Zeitglied vor jedem der Elektromagnete 91 und 110 kann man gewährleisten,
daß diese nur kurzzeitig angesteuert werden.
Damit die Schaltmittel, deren Stellung von der Fahrzeuggeschwindigkeit abhängt,
bei einem Pendeln dieser Geschwindigkeit um einen bestimmten Wert nicht dauernd
umschalten, wird man sie mit einem Hystereseverhalten austatten.
Claims (50)
1. Scheibenwischeranlage, insbesondere für Kraftfahrzeuge, die eine
Wischerwelle (17) in einem Wischerlager (26), einen Wischarm (10), zu dem ein
Armkopf (11) mit einem verdrehsicher an der Wischerwelle (17) gelagerten
Befestigungsteil (15) und mit einem Halteteil (19), ein Schwenkteil (12), das
am Befestigungsteil (15) des Armkopfes (11) angelenkt ist, und eine
Wischarmfeder (21), die mit ihrem einen Ende am Schwenkteil (12) und mit ihrem
anderen Ende am Halteteil (19) des Armkopfes (11) angreift, gehören und bei der
der von der Wischarmfeder (21) erzeugte Anpreßdruck veränderbar ist, indem die
beiden Teile (15, 19) des Armkopfes (11) gegeneinander verstellt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wischerwelle (17) mit dem Befestigungsteil (15)
des Armkopfes (11) gegenüber dem Wischlager (26) in axialer Richtung
verschiebbar ist und daß sich das Halteteil (19) des Armkopfes (11) am
Wischerlager (26) abstützt.
2. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
durch die Lagerkurbel (85) der Wischerwelle (17) zwei Führungselemente (87, 88)
gegeneinander verdrehbar sind und daß das eine dieser beiden Elemente (87) in
axialer Richtung mit der Wischerwelle (17) gekoppelt ist, während das andere
(88) in axialer Richtung unverstellbar befestigt ist.
3. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das verdrehbare Element (87) dieselbe Drehachse wie die Wischerwelle (17)
besitzt.
4. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Führungskurven (88) und daran verschiebbare
Führungsansätze (87) als Führungselemente vorhanden sind und daß die Kurven
(88) und Ansätze (87) drehsymmetrisch um die Drehachse der drehbaren Elemente
(87) angeordnet sind.
5. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sich jedes mit der Lagerkurbel (85) verdrehbare
Führungselement (87) an einem separaten Träger (86) befindet, daß die Kopplung
zwischen dem Träger (86) und der Lagerkurbel (85) lösbar ist und daß die
Wischerwelle (17) in den einzelnen axialen Positionen feststellbar ist.
6. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lagerkurbel (85) und der Träger (86) mit einem toten Gang miteinander
gekoppelt sind.
7. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Wischarm (10) in eine außerhalb des normalen Wischwinkels liegende
Parkstellung schwenkbar ist und daß der tote Gang dem normalen Schwenkwinkel
der Lagerkurbel (85) entspricht.
8. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lagerkurbel (85) und der Träger (86) über Mitnehmer
(90, 107, 108), vorzugsweise des Trägers (86), miteinander koppelbar sind.
9. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (86) einen Mitnehmer (107) besitzt, der seine Lage immer beibehält
und an dem die Lagerkurbel (85) beim ersten Schwenk aus der Parkstellung
angreift, daß ein weiterer Mitnehmer (90) in die Bahn der Lagerkurbel (85)
hinein- und aus der Bahn der Lagerkurbel (85) herausbewegt werden kann.
10. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand zwischen den beiden Mitnehmern (90, 107) kleiner ist als der
normale Schwenkwinkel der Lagerkurbel (85).
11. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Mitnehmer (90, 108) in die Bahn der
Lagerkurbel (85) hinein- und aus der Bahn der Lagerkurbel (85) herausbewegt
werden können, daß der Abstand zwischen den bewegbaren Mitnehmern (90, 108)
kleiner ist als der normale Schwenkwinkel der Lagerkurbel (85) und daß die
einen Mitnehmer (108) zur Kopplung bei einer Erhöhung und die anderen (90) zur
Kopplung bei einer Erniedrigung des Anpreßdrucks dienen.
12. Scheibenwischeranlage nach den Ansprüchen 9 und 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Wischarm (10) in eine außerhalb des normalen
Wischwinkels liegende Parkstellung schwenkbar ist, daß ein aus- und
einfahrender Mitnehmer (90) zur Verringerung des Anpreßdrucks vorhanden ist und
daß der Abstand zwischen diesem und dem festen Mitnehmer (107) wenigstens so
groß ist wie der normale Schwenkwinkel der Lagerkurbel (85).
13. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lagerkurbel (85) mit den einen bewegbaren Mitnehmern
(108) nur in die eine Richtung und mit den anderen bewegbaren Mitnehmern (90)
nur in die andere Richtung schlüssig koppelbar ist.
14. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (90, 108) durch jeweils einen Stell- oder
Rückstellelektromagneten (91, 110) bewegbar sind und daß von den
Elektromagneten (91, 110) die einen bei einer positiven Änderung der
Fahrzeuggeschwindigkeit und die anderen bei einer negativen Änderung der
Fahrzeuggeschwindigkeit erregbar sind.
15. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
Schaltmittel (122, 140, 141), die in Abhängigkeit von der
Fahrzeuggeschwindigkeit je einen bestimmten Stell- und Rückstellmagneten (91,
110) ansteuern, und Schaltmittel (122, 143, 151) vorgesehen sind, die in
Abhängigkeit vom Vorzeichen der Geschwindigkeitsänderung den Stell- oder den
Rückstellmagneten (91, 110) auswählen.
16. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
lediglich ein Stell- und ein Rückstellmagnet (91, 110) vorgesehen sind und daß
beide Schaltmittel zu einem einzigen Umschalter (122) zusammengezogen sind.
17. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 14, bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Elektromagnete (91, 110) jeweils nur kurzzeitig
ansteuerbar sind.
18. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
in die Steuerleitungen Zeitglieder (123) eingeschleift sind.
19. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
den Elektromagneten (91, 110) Öffner (125, 144, 145) zugeordnet sind, daß jeder
Öffner (125, 144, 145) bei einer Verstellung den Stromkreis des zugehörigen
Elektromagneten (91, 110), der die Verstellung bewirkt, unterbricht und daß der
Öffner (125, 144, 145) bei einer anderen Verstellung wieder geschlossen wird.
20. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffner (144), die Stellmagneten (110) zugeordnet sind, nacheinander beim
Rückstellen und die Öffner (125, 145), die Rückstellmagneten (91) zugeordnet
sind, nacheinander beim Stellen geschlossen werden.
21. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffner (125) von Nocken (127) am Träger (85) gesteuert
werden.
22. Scheibenwischeranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Elektromagnete nur in bestimmten, von der
Stellung des Trägers und von ihrer Lage auf dem Träger abhängigen
Schwenkbereichen der Lagerkurbel erregbar sind.
23. Scheibenwischeranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei der Betätigung eines Betriebsschalters (100) in
die Aus-Stellung der niedrigste Anpreßdruck einstellbar ist.
24. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
im Stromkreis des Elektromagneten (91), der die Rückstellung zum niedrigsten
Anpreßdruck bewirkt und bei einer Betätigung des Betriebsschalters (100)
ansteuerbar ist, ein Parkstellungsschalter (104) liegt, der einen den Antrieb
bildenden Elektromotor (103) stillsetzt.
25. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
der Elektromagnet (91), der die Rückstellung zum niedrigsten Anpreßdruck
bewirkt und bei einer Betätigung des Betriebsschalters (100) ansteuerbar ist,
über eine zusätzliche Kontaktbrücke (129) im Betriebsschalter (100) direkt an
Spannung gelegt werden kann.
26. Scheibenwischeranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (19) des Armkopfes (11) unterhalb des
Befestigungsteils (15) um die Wischerwelle (17) herum angeordnet ist, daß es
gegenüber dem Wischerlager (26) in axialer Richtung seine Lage beibehält und
daß es bei der Wischbewegung mitgenommen wird.
27. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
Befestigungsteil (15) und Halteteil (19) über Mitnehmer (36, 38) verdrehsicher,
jedoch axial gegeneinander verschiebbar miteinander gekoppelt sind.
28. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 26 oder 27, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halteteil (19) einen gabelförmigen Ansatz (36) besitzt
und daß der Ansatz (36) einen Haltezapfen (40) zum Einhängen der Wischarmfeder
(21) trägt.
29. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ansatz (36) des Halteteils (19) von zwei Backen (38) des Befestigungsteils
(15) flankiert ist und der Haltezapfen (40) in den Ansatz (36) des Halteteils
(19) lediglich eingelegt ist.
30. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 28 oder 29, dadurch
gekennzeichnet, daß der Haltezapfen (40) in ein Langloch des Befestigungsteils
(15) hineinragt.
31. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 26 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halteteil (19) des Armkopfes (11) in axialer Richtung
formschlüssig festgelegt ist.
32. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß
das Halteteil (19) in einer im Wischerlager (27) fest eingebauten Lagerbuchse
(45) drehbar ist.
33. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 26 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß sich das Halteteil (19) über eine Feder (51) am
Befestigungsteil (15) abstützt.
34. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß
die Feder (51) an den Teilen (15, 19) des Armkopfes (11) sicher geführt ist.
35. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 26 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Teile (15, 19) des Armkopfes (11) topfförmige
Abschnitte (52, 55, 56; 57, 58, 59) besitzen, mit denen sie ineinander geführt
sind.
36. Scheibenwischeranlage nach den Ansprüchen 34 und 35, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feder (51) innerhalb der topfförmigen Abschnitte (52,
55; 57, 58) untergebracht ist und sich an den Böden (52, 57) der Töpfe abstützt.
37. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 26 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Teile (15, 19) des Armkopfes (11) unverlierbar
ineinander geführt sind.
38. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Begrenzung der Verschiebung in die eine Richtung das eine Teil (15) einen
Anschlag (57) aufweist, an den das andere anstoßen kann, und zur Begrenzung der
Verschiebung in die andere Richtung am einen Teil (15) ein Sicherungsring (61)
eingespannt ist.
39. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß
das eine Teil (19) in Richtung der gegenseitigen Verschiebung
hintereinanderliegend zwei Abschnitte (55, 56) mit verschiedenen Abmessungen
quer zur Richtung der gegenseitigen Verschiebung besitzt, daß sich das andere
Teil (15) mit wenigstens annähernd gleichen Abmessungen wenigstens teilweise
über beide Abschnitte (55, 56) des einen Teils (19) erstreckt und daß es in dem
Zwischenraum (60) zwischen dem einen Abschnitt (55) des einen Teils (19) und
ihm einen Sicherungsring (61) trägt, für den der Übergang zwischen den beiden
Abschnitten (55, 56) des einen Teils (19) als Anschlag wirkt.
40. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß am Befestigungsteil (15) des Armkopfes (11) ein Hebel (72)
schwenkbar gelagert ist, dessen Lage die Lage des Einhängepunkts der
Wischarmfeder (21) bestimmt, und daß der Hebel (72) im Abstand zu seinem Lager
mit einer die Wischerwelle (17) umgebenden Führung (76), deren Lage bezüglich
des Befestigungsteils (15) in axialer Richtung veränderbar ist, gekoppelt ist.
41. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß
die Führung (76) drehbar gegenüber dem Wischerlager (27) gelagert ist.
42. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß
sich zwischen der Führung (76) und dem Wischerlager (27) ein Axialwälzlager
(77) befindet.
43. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 40 bis 42, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hebel (72) von der Wischarmfeder (21) in eine einzige
Schwenkrichtung belastet wird und an der Führung (76) lediglich anliegt.
44. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 40 bis 43, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hebel (72) von der Wischarmfeder (21) aus gesehen
jenseits der Wischerwelle (17) am Befestigungsteil (15) des Armkopfes (11)
gelagert ist und die Wischerwelle (17) umgreift.
45. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 40 bis 44, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wischarmfeder (21) an einem das Halteteil (19) des
Armkopfes (11) bildenden Hebel eingehängt ist.
46. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß
der Einhängepunkt der Wischarmfeder (21) näher an der Wischerwelle (17) liegt
als die Lagerachse des Hebels (19), die sich an in das Schwenkteil (12)
ragenden Fortsätzen (70) des Befestigungsteils (15) befindet.
47. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 45 oder 46, dadurch
gekennzeichnet, daß der das Halteteil (19) bildende Hebel von dem Hebel (72)
abgestützt wird, der mit der Führung (76) gekoppelt ist.
48. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß
der Unterstützungspunkt, vom Lager des unterstützenden Hebels (72) aus gesehen,
jenseits der Berührungsstellen (75) zwischen diesem Hebel (72) und der Führung
(76) liegt.
49. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 46 bis 48, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einhängepunkt der Wischarmfeder (21) am Halteteil (19)
in jeder gewählten Stellung auf derselben Seite einer Ebene (50) liegt, die die
Lagerachse des Halteteils (19) und der Einhängepunkt der Feder (21) am
Schwenkteil (12) definieren.
50. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 45 bis 49, dadurch
gekennzeichnet, daß der das Halteteil (19) bildende Hebel gabelförmig aufgebaut
ist und jeder Gabelflügel (71) separat gelagert ist.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19813123859 DE3123859A1 (de) | 1981-06-16 | 1981-06-16 | Scheibenwischeranlage, insbesondere fuer kraftfahrzeuge |
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