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DE19805543A1 - Bräunungsgerät - Google Patents

Bräunungsgerät

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DE19805543A1
DE19805543A1 DE1998105543 DE19805543A DE19805543A1 DE 19805543 A1 DE19805543 A1 DE 19805543A1 DE 1998105543 DE1998105543 DE 1998105543 DE 19805543 A DE19805543 A DE 19805543A DE 19805543 A1 DE19805543 A1 DE 19805543A1
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Walter Kratz
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Description

Die Erfindung betrifft ein Bräunungsgerät gemäß dem Ober­ begriff des Patentanspruchs 1.
Bei üblichen Bräunungsgeräten zur Bestrahlung einer Per­ son befindet sich die zu bestrahlende Person zumindest teilweise in einem Bräunungsbereich. Das Bräunungsgerät weist mindestens eine Strahlungsquelle auf, welche in einem Strahlungsbereich des Bräunungsgeräts angeordnet ist. Fer­ ner ist üblicherweise ein Gehäuse vorgesehen, welches zu­ mindest den Strahlungsbereich umschließt.
Bei den bekannten Bräunungsgeräten besteht ein Problem dar­ in, daß die verwendeten Strahlungsquellen nicht nur in den zur Bestrahlung und insbesondere zur Bräunung der Person notwendigen Spektralbereichen emittieren, nämlich z. B. den UVA- oder den UVB-Anteil, sondern darüber hinaus auch im sichtbaren und im infraroten Strahlungsbereich Strahlung aussenden.
Diese zusätzlichen Strahlungskomponenten führen zum einen zu einer direkten Erwärmung des Strahlungsbereichs und mit­ hin der Strahlungsquellen und weiteren Komponenten. Zum an­ deren wird aber auch der Bräunungsbereich erwärmt, in wel­ chem sich die zu bestrahlende Person befindet. Eine Erwär­ mung findet auch durch die elektrische Leistungsaufnahme der Gerätekomponenten und deren Anschlüsse und insbesondere der Strahlungsquellen statt, welche sich durch ohmsche Verlu­ ste aufwärmen und über diesen Mechanismus Wärme an die Umgebung abgeben.
Um eine derartige Erwärmung, welche sowohl für die bestrahl­ te Person unangenehm sein kann als auch möglicherweise zu Leistungseinbußen oder Verkürzungen der Lebensdauer der Strahlungsquellen führen kann, zu verhindern oder zu ver­ ringern, wurden bei herkömmlichen Bräunungsgeräten Tempe­ riereinrichtungen zum Temperieren des Bräunungsbereichs und/oder des Strahlungsbereichs vorgeschlagen.
Bei bekannten Bräunungsgeräten mit derartigen Temperier­ einrichtungen ist bekannt, daß zur effektiven Kühlung des Bräunungsbereichs und/oder des Strahlungsbereichs ein er­ heblicher apparativer und energetischer Aufwand notwendig ist. Einhergehend mit diesem zusätzlichen Aufwand steigen die Kosten für Anschaffung und Wartung der entsprechenden Geräte, insbesondere im Studiobetrieb mit einer Vielzahl von Einzelgeräten und Bräunungskabinen.
Darüber hinaus führt der apparative Aufwand insgesamt zu einer höheren Belastung an Geräuschen, z. B. durch Lüfter­ tätigkeit, und auch zu einer insgesamt zu beklagenden hö­ heren Erwärmung der Umgebung des Bräunungsstudios.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bräunungsgerät zu schaffen, bei welchem sowohl eine Tempe­ rierung des Strahlungsbereichs als auch eine Klimatisierung des Bereichs, in welchem sich die zu bestrahlende Person aufhält, auf besonders flexible und gleichwohl besonders energie- und platzsparende Art und Weise möglich sind.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einem gattungsgemäßen Bräunungsgerät durch die kennzeichnenden Merkmale des Pa­ tentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Bräunungsgerätes sind Gegenstand der Un­ teransprüche.
Das erfindungsgemäße Bräunungsgerät ist dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Temperiereinrichtung ein erstes Klima­ gerät zum Klimatisieren des Strahlungsbereichs aufweist. Ferner ist ein zweites Klimagerät zum Klimatisieren des Bräunungsbereichs vorgesehen. Darüber hinaus besteht die Erfindung darin, daß die Temperiereinrichtung einen Zu­ luftbereich aufweist, durch welchen dem ersten Klimage­ rät und dem zweiten Klimageräte gemeinsam Luft vom Äußeren des Bräunungsgerätes her zuführbar ist.
Erfahrungsgemäß sind an die Klimatisierung des Strahlungs­ bereichs und des Bräunungsbereichs sehr unterschiedliche Anforderungen zu stellen, insbesondere im Hinblick auf die Leistung der Klimageräte. Durch das erfindungsgemäße Vorse­ hen eines jeweils getrennten Klimageräts für den Strah­ lungsbereich und für den Bräunungsbereich kann diesen un­ terschiedlichen Anforderungen Rechnung getragen werden. Da­ bei ergibt sich der Vorteil, daß die entsprechend notwendi­ gen Klimageräte in bezug auf die Leistungsaufnahme und den benötigten Platz auch insgesamt niedriger dimensioniert ausgelegt werden können als bei einem gemeinsamen Klima­ gerät für beide Bereiche.
Darüber hinaus wird durch das separate Betreiben getrenn­ ter Klimageräte für den Bräunungsbereich und den Strah­ lungsbereich erreicht, daß individuell auf die unterschied­ lichen Gegebenheiten und Bedingungen in den unterschiedli­ chen Bereichen eingegangen und flexibel reagiert werden kann.
Durch das Vorsehen eines gemeinsamen Zuluftbereichs wird die Anzahl der üblicherweise notwendigen Zuluftschläuche oder -rohre, den notwendig werdenden Filtern oder Konden­ sationseinrichtungen oder dergleichen vermindert, so daß als direkte Konsequenz der Erfindung eine material- und platzmäßige Einsparung folgt.
Bei dem hier in Rede stehenden Bräunungsgerät kann es sich um übliche Bräunungsliegen mit Oberteil und/oder Unterteil handeln oder aber auch um ein Kleinstgerät, ein Wandgerät oder eine sonstige Einrichtung zur Bestrahlung, insbeson­ dere Bräunung, einer Person.
Bei der Temperiereinrichtung zum Temperieren des Bräun­ ungsbereichs und/oder des Strahlungsbereichs des Bräunungs­ geräts handelt es sich im wesentlichen um eine Einrichtung, die mittels eines Luftstroms die entsprechenden Bereiche, die Person, die Strahlungsquellen oder weitere Komponenten kühlt, also im wesentlichen durch erzwungene Konvektion die erzeugte Wärme forttransportiert.
Bei den Klimageräten kann es sich um gewöhnliche Klimage­ räte handeln, die als Wärmetauscher ausgebildet sind und die innerhalb oder auch außerhalb des Bräunungsgeräts, zen­ tral oder dezentral angeordnet sind und welche den Bräun­ ungsbereich und/oder den Strahlungsbereich des Bräunungs­ geräts mit temperierendem, insbesondere kühlendem, Gas oder Luft versorgen und/oder welche erwärmte Luft oder erwärmtes Gas aus diesen Bereichen aufnehmen.
In der Regel wird im Strahlungsbereich, in welchem die ein­ zelnen Strahlungsquellen angeordnet sind und in welchem sich auch weitere Gerätekomponenten befinden, die ihrer­ seits Wärme erzeugen können, eine sehr viel höhere Kühlka­ pazität erforderlich sein als im Bräunungsbereich, wo sich die zu bräunende Person aufhält.
Demzufolge ist es von Vorteil, daß das erfindungsgemäße Bräunungsgerät eine Steuer- und Regeleinrichtung aufweist, welche den Betrieb des ersten und/oder des zweiten Klimage­ räts regelt und/oder steuert.
Dabei ist es weiter von Vorteil, daß beim erfindungsgemäßen Bräunungsgerät mindestens eine Meßeinrichtung vorgesehen ist, durch welche Meßdaten für die Temperierung der ent­ sprechenden Bereiche aus dem Strahlungsbereich und/oder aus dem Bräunungsbereich aufnehmbar und an die Steuer- und/oder Regeleinrichtung abgebbar sind, wobei die Steuer- und Re­ geleinrichtung zur Regelung und Steuerung des Betriebs des ersten und des zweiten Klimagerätes auf der Grundlage der von der Meßeinrichtung empfangenen Meßdaten ausgelegt ist.
Es kann z. B. daran gedacht werden, daß Temperatur- und/oder Feuchtigkeitsfühler vorgesehen sind, die die jeweiligen Klimadaten im Bräunungsbereich und/oder auch im Strahlungs­ bereich aufnehmen und an eine auswertende Steuer- und Re­ geleinrichtung, z. B. in Form eines Mikroprozessors oder auch eines Mikro-Computersystems weitergeben, von wo aus dann die entsprechenden Klimageräte gemäß bestimmter Soll-Ein­ stellungen in ihrer Kühlkapazität geregelt und gesteuert werden.
Ferner kann auch daran gedacht werden, daß die Steuer- und Regeleinrichtung die Kühlkapazität auf der Grundlage von Daten zum jeweiligen Bräunungsprogramm regelt und steuert.
Darüber hinaus ist es möglich, daß der Benutzer des erfin­ dungsgemäßen Bräunungsgeräts für die Temperierung und Kli­ matisierung seines Aufenthaltsbereichs, nämlich des Bräu­ nungsbereichs, direkt Steuersignale an die Steuer- und Re­ geleinrichtung abgeben kann, bis eine gewünschte Temperatur oder Feuchtkugeltemperatur im Aufenthaltsbereich oder Bräu­ nungsbereich des Bräunungsgeräts erreicht ist.
Dies steigert das individuelle Wohlbefinden des Benutzers des erfindungsgemäßen Bräunungsgerätes, und zwar unabhängig von der Klimatisierung des Strahlungsbereichs und der darin enthaltenen strahlenden und elektronischen Komponenten.
Obwohl die Klimageräte an sich Einrichtungen aufweisen, die ein Bewegen der Zuluft und/oder der Abluft erlauben, ist es von Vorteil, wenn im Bereich des Bräunungsgeräts eine Lüf­ tereinrichtung vorgesehen ist, durch welche zumindest die Luft im Strahlungsbereich zumindest innerhalb des Strah­ lungsbereichs zirkulierbar ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist durch die Steuer- und Regeleinrichtung die Lüftereinrichtung in bezug auf die Drehzahl regel- und steuerbar.
In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel des er­ findungsgemäßen Bräunungsgerätes ist ein Abluftbereich vor­ gesehen, durch welchen zumindest die Abluft des Strahlungs­ bereichs aus dem Bräunungsgerät abführbar ist.
Vorteilhafterweise ist im Abluftbereich und/oder im Zuluft­ bereich des erfindungsgemäßen Bräunungsgerätes eine Konden­ sationseinrichtung vorgesehen, durch welche aus der Zuluft bzw. aus der Abluft die Feuchtigkeit abscheidbar ist.
Dadurch wird insbesondere verhindert, daß sich an kühleren Stellen des Bräunungsbereichs und/oder des Strahlungsbe­ reichs Kondensationsflüssigkeit niederschlagen kann. Dies verhindert das Wachstum von Pilzen und Bakterien innerhalb des Bräunungsbereichs oder auch innerhalb des Strahlungs­ bereichs. Darüber hinaus werden auch feuchtigkeitsbedingte Kurzschlüsse und Verschleißprozesse im Strahlungsbereich und den dort angeordneten Komponenten reduziert.
Des weiteren ist bekannt, daß trockene Luft von den Benut­ zern als angenehmer und weniger belastend empfunden wird als feuchte Luft, so daß ein Entfeuchten der Zuluft vor dem Einströmen in den Bräunungsbereich das angenehme Ambiente im Bräunungsbereich für die zu bräunende Person steigert.
Es ist weiterhin vorteilhaft, daß beim erfindungsgemäßen Bräunungsgerät innerhalb des Zuluftbereichs eine Filter­ einrichtung vorgesehen ist, durch welche Aerosole, Stäube oder dergleichen aus der Zuluft abscheidbar sind. Dies steigert die Betriebssicherheit des Bräunungsgeräts in bezug auf Verunreinigungen, Kurzschlüsse und Verschleißer­ scheinungen.
In einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Bräunungsgeräts ist durch die Klimageräte und/oder durch die Lüftereinrichtung im Zuluftbereich ein Unterdruck und/ oder im Abluftbereich ein Überdruck relativ zum Luftdruck außerhalb des Bräunungsgerätes ausbildbar.
Durch diese Maßnahme wird das Zuströmen frischer Zuluft in den Zuluftbereich und gleichwohl auch die Abgabe der ver­ brauchten Abluft aus dem Abluftbereich gefördert.
Oft ist es wünschenswert, daß ohne weiteren Energieaufwand der Bräunungsbereich auch zu höheren Temperaturen hin kli­ matisiert werden kann; das betrifft insbesondere den Be­ trieb von Bräunungsstudios während kühlerer Jahreszeiten.
Demgemäß ist es in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Bräunungsgeräts vorgesehen, daß eine Mischeinrichtung ausgebildet ist, durch welche dem Zuluft­ bereich Abluft aus dem Abluftbereich zumischbar ist. Dadurch wird erreicht, daß bereits erwärmte Abluft, die ja im übrigen sauber und trocken ist, als Zuluft, insbesondere für den Bräunungsbereich, in vorgewärmter Art und Weise eingeleitet wird. Dadurch wird der Energieaufwand zum Vor­ wärmen der Zuluft im Klimagerät des Bräunungsbereichs ver­ mindert. Dies ist insbesondere während des Beginns des Be­ triebs eines Bräunungsgeräts von Relevanz, weil dann der Bräunungsbereich noch relativ kalt ist und also aufgeheizt werden sollte und der Strahlungsbereich ebenfalls noch re­ lativkalt ist und mithin noch nicht gekühlt werden muß.
Besonders einfach gestaltet sich die vorgesehene Mischein­ richtung, wenn diese als Mischklappe zwischen dem Abluft­ bereich und dem Zuluftbereich ausgebildet ist.
In einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Bräunungsgerätes ist es vorgesehen, daß durch die Klimage­ räte eine Temperatur von etwa 20 bis 25°C im Bräu­ nungsbereich und/oder im Strahlungsbereich des Bräunungs­ gerätes, insbesondere bei niedrigen Strömungsgeschwindigkei­ ten der Zuluft, erreicht wird.
Dieser Temperaturbereich ist für den Benutzer, der sich im Bräunungsbereich befindet, angenehm, und er bietet auch gute Bedingungen für den Betrieb der Strahlungsquellen und der entsprechenden elektrischen und elektronischen Kompo­ nenten im Strahlungsbereich.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer schematischen Zeichnung auf der Grundlage bevorzugter Ausführungsbei­ spiele näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ein Blockdiagramm, in welchem die Kli­ matisierung eines erfindungsgemäßen Bräunungs­ gerätes exemplarisch in schematischer Art und Weise dargestellt wird.
Fig. 2a und 2b zeigen in schematischer und teilweise ge­ schnittener Seitenansicht und Vorderansicht ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bräunungsgerätes.
Fig. 1 zeigt in Form eines Blockdiagramms schematisch die Klimatisierung und den Aufbau eines Lüftungssystems eines erfindungsgemäßen Bräunungsgeräts 1.
In einem schematisch angedeuteten Gehäuse 6 sind die ei­ gentlichen Komponenten des Bräunungsgerätes 1 angeordnet. In einem Bräunungsbereich 2 befindet sich eine zu bräunen­ de Person 3, welche über Strahlungsquellen 4a, welche in einem Strahlungsbereich 5 angeordnet sind, mit bräunender Strahlung beaufschlagt wird.
Zur Klimatisierung und/oder Temperierung des Bräunungsbe­ reichs 2 und des Strahlungsbereichs 5 des Bräunungsgerätes 1 wird über einen Zuluftbereich 10 über Zuluftleitungen 19a frische Zuluft in das Bräunungsgerät 1 eingeführt.
Nach dem Einlaufen der frischen Zuluft in das Bräunungsge­ rät 1 wird die frische Zuluft zunächst in einer ersten Kon­ densationseinrichtung 15a getrocknet und in einer folgenden Filtereinrichtung 16 von Stäuben, Aerosolen oder derglei­ chen befreit. Die so gereinigte Luft gelangt dann über die sich aufteilende Zuluftleitung 19a zum einen in ein er­ stes Klimagerät 8, welches die frische Zuluft temperiert und dann über die Leitung 19a in den Strahlungsbereich 5 hinein abgibt, um die dort in Betrieb genommenen Strah­ lungsquellen 4a sowie deren Umgebung und weitere Komponen­ ten zu temperieren, insbesondere zu kühlen.
Andererseits gelangt die frische und gereinigte Zuluft über einen Zweig der Zuluftleitung 19a in ein zweites Klimagerät 9, von wo sie nach entsprechender Temperierung und Klimati­ sierung über die Zuluftleitung 19a in den Bräunungsbereich 2 eingeleitet wird, wo sich die zu bräunende Person 3 zu­ mindest teilweise aufhält.
Nach Verlassen des Bräunungsbereichs 2 gelangt die ver­ brauchte Luft als Abluft über Abluftleitungen 19b über zwei Wege aus dem Bräunungsgerät 1 hinaus.
Zum einen wird ein Teil der Abluft über die Abluftleitung 19b direkt aus dem Bräunungsgerät 1 in die Umgebung hinein entlassen. Zum anderen gelangt ein Teil der Abluft über einen anderen Zweig der Abluftleitung 19b vom Bräunungsbe­ reich 2 in eine Lüftereinrichtung 13 und von dort, gegeben­ enfalls nach erneuter Trocknung in einer zweiten Kondensa­ tionseinrichtung 15b, über den Abluftbereich 14 des Bräu­ nungsgeräts 1 in die Umgebung.
Auf der anderen Seite wird die Abluft aus dem Strahlungs­ bereich 5 über dieselbe Lüftereinrichtung 13 und gegeben­ enfalls nach Trocknung in der Kondensationseinrichtung 15b in die Umgebung des Bräunungsgeräts 1 entlassen.
Zur entsprechenden Temperierung, insbesondere in der Start- und Aufwärmphase des Bräunungsgeräts 1, ist eine Mischein­ richtung 17 vorgesehen, welche zumindest einen Teil der Ab­ luft des Abluftbereichs 14 der Zuluft im Zuluftbereich 10 beimischt.
Das erfindungsgemäße Bräunungsgerät 1 weist eine Steuer- und Regeleinrichtung 11 auf, welche über Steuer- und Ver­ sorgungsleitungen 18 zum einen mit Meßeinrichtungen 12 im Bräunungsbereich 2 und im Strahlungsbereich 5 verbunden ist. Zum anderen ist die Steuer- und Regeleinrichtung 11 über entsprechende Leitungen 18 mit den Klimageräten 8 und 9 mit der Lüftereinrichtung 13 und der Mischeinrichtung 17 ver­ bunden, um diese zu steuern und zu regeln.
Die Fig. 2a und 2b zeigen in schematischer und teilweiser geschnittener Seitenansicht bzw. Vorderansicht ein erfin­ dungsgemäßes Bräunungsgerät 1 in Form einer Bräunungsliege, welche von einem Oberteil 20 und einem Unterteil 21 in ei­ nem Gehäuse 6 gebildet wird.
Das Unterteil 21 ist als eigentliche Bräunungsliege ausge­ bildet, auf welcher die zu bräunende Person 3 zu liegen kommt und über welcher das Oberteil 20 angeordnet ist. Der Zuluftbereich 10 und der Abluftbereich 14 des Bräunungs­ gerätes 1 sind im Oberteil 20 angeordnet. Zuluftleitungen 19a führen die frische Zuluft durch eine erste Kondensa­ tionseinrichtung 15a und eine Filtereinrichtung 16 hindurch und danach dem ersten und dem zweiten Klimagerät 8 und 9 für die beiden Strahlungsbereiche 5a und 5b im Oberteil 20 und im Unterteil 21 sowie dem Bräunungsbereich 2 zwischen dem Oberteil 20 und dem Unterteil 21 zu.
Die Abgabe der Zuluft in den Bräunungsbereich 2 erfolgt nach Klimatisierung über Abgabedüsen 22, die Aufnahme über Rückführstutzen 23. Die Abgabe der verbrauchten Zuluft als Abluft geschieht über Abluftleitungen 19b mittels einer Lüftereinrichtung 13 über den Abluftbereich 14 in die Umge­ bung des Bräunungsgeräts 1, wobei gegebenenfalls ein Teil der Abluft über eine Mischeinrichtung 17 in den Zuluftbe­ reich 10 übertragen wird und wobei zum anderen gegebenen­ falls ein Teil der Abluft aus dem Bräunungsbereich 2 direkt an die Umgebung abgegeben werden kann.
Auch in diesem Ausführungsbeispiel ist eine Steuer- und Re­ geleinrichtung 11 zum Regeln und Steuern der Klimageräte 8 und 9, der Mischeinrichtung 17 und der Lüftereinrichtung 13 vorgesehen, wobei entsprechende Meßsensoren im Bräunungsbe­ reich 2 und im Strahlungsbereich 5 ausgebildet sind und wo­ bei darüber hinaus auch entsprechende Steuer- und Versor­ gungsleitungen 18 vorgesehen sind.

Claims (12)

1. Bräunungsgerät zur Bestrahlung einer zumindest teil­ weise in einem Bräunungsbereich (2) befindlichen Per­ son (3),
mit mindestens einer Strahlungsquelle (4a, 4b), welche in einem Strahlungsbereich (5) des Bräunungsgeräts (1) angeordnet ist,
mit einem Gehäuse (6), welches zumindest den Strah­ lungsbereich (5) umschließt, und
mit einer Temperiereinrichtung (7) zum Temperieren des Bräunungsbereichs (2) und/oder des Strahlungsbe­ reichs (5),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Temperiereinrichtung (7) ein erstes Klimage­ rät (8) zum Klimatisieren des Strahlungsbereichs (5) aufweist,
daß die Temperiereinrichtung (7) ein zweites Klima­ gerät (9) zum Klimatisieren des Bräunungsbereichs (2) aufweist und
daß die Temperiereinrichtung (7) einen Zuluftbereich (10) aufweist, durch welchen dem ersten Klimagerät (8) und dem zweiten Klimagerät (9) gemeinsam Luft vom Äußeren des Bräunungsgeräts (1) her zuführbar ist.
2. Bräunungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuer- und Regeleinrichtung (11) vorgesehen ist, durch welche der Betrieb des ersten und des zwei­ ten Klimageräts (8, 9) regel- und steuerbar ist.
3. Bräunungsgerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Meßeinrichtung (12) vorgesehen ist, durch welche für die Temperierung relevante Meßdaten aus dem Strahlungsbereich (5) und/oder dem Bräunungs­ bereich (2) aufnehmbar und an die Steuer- und Regel­ einrichtung (11) abgebbar sind, und
daß die Steuer- und Regeleinrichtung (11) zur Regelung und Steuerung des Betriebs des ersten und zweiten Kli­ mageräts (8, 9) auf der Grundlage der von der Meßein­ richtung (12) empfangenen Meßdaten ausgelegt ist.
4. Bräunungsgerät nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, daß mindestens eine Lüftereinrichtung (13) vorgesehen ist, durch welche zumindest die Luft für den Strah­ lungsbereich (5) im Strahlungsbereich (5) zirkulier­ bar ist.
5. Bräunungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinrichtung (13) durch die Steuer- und Regeleinrichtung (11) in bezug auf die Drehzahl der Lüftereinrichtung (13) regel- und steuerbar ist.
6. Bräunungsgerät nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abluftbereich (14) vorgesehen ist, durch wel­ chen zumindest die Luft für den Strahlungsbereich (5) aus dem Bräunungsgerät (1) abführbar ist.
7. Bräunungsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Zuluftbereich (10) und/oder im Abluftbereich (14) des Bräunungsgeräts (1) jeweils eine Kondensa­ tionseinrichtung (15a, 15b) vorgesehen ist, durch welche aus der Zuluft bzw. aus der Abluft enthaltene Feuchtigkeit abscheidbar ist.
8. Bräunungsgerät nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest im Zuluftbereich (10) eine Filterein­ richtung (16) vorgesehen ist, durch welche Aerosole, Staub oder dergleichen aus der Zuluft abscheidbar sind.
9. Bräunungsgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Klimageräte (8, 9) und/oder durch die Lüftereinrichtung (13) im Zuluftbereich (10) ein Un­ terdruck und/oder im Abluftbereich (14) ein Überdruck relativ zum Luftdruck außerhalb des Bräunungsgeräts (1) ausbildbar ist.
10. Bräunungsgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mischeinrichtung (17) vorgesehen ist, durch welche dem Zuluftbereich (10) Abluft aus dem Abluft­ bereich (14) zumischbar ist.
11. Bräunungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischeinrichtung (17) als Mischklappe zwischen dem Zuluftbereich (10) und dem Abluftbereich (14) aus­ gebildet ist.
12. Bräunungsgerät nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Klimageräte (8, 9) eine Temperatur von 20 bis 25°C im Bräunungsbereich (2) und/oder im Strahlungsbereich (5) erreichbar ist.
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