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DE3122593C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3122593C2
DE3122593C2 DE3122593A DE3122593A DE3122593C2 DE 3122593 C2 DE3122593 C2 DE 3122593C2 DE 3122593 A DE3122593 A DE 3122593A DE 3122593 A DE3122593 A DE 3122593A DE 3122593 C2 DE3122593 C2 DE 3122593C2
Authority
DE
Germany
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wall
claws
planks
pipe socket
brackets
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE3122593A
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English (en)
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DE3122593A1 (de
Inventor
Eberhard 7129 Gueglingen De Layher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wilhelm Layher Vermoegensverwaltungs GmbH
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19813122593 priority Critical patent/DE3122593A1/de
Publication of DE3122593A1 publication Critical patent/DE3122593A1/de
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Publication of DE3122593C2 publication Critical patent/DE3122593C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • E04G5/14Railings
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    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
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Description

Die Erfindung betrifft eine Konsolstellage zur Durchführung von Arbeiten an der Außen- oder Innenwand von Schiffskörpern.
Es ist bekannt (DE-GM 19 36 854), für Arbeiten an Schiffskörpern an diesen gestreckt-U-förmige Bügel derart anzuschweißen, daß ihre Längsmittelebene vertikal verläuft. In diese Bügel können Konsolen eingehängt werden, die mit entsprechend ausgebildeten Einhängevorrichtungen versehen sind und sich mit ihrem unteren Ende dann an der Schiffswand abstützen. Diese Konsolen dienen als Auflage für eine zwischen mehreren nebeneinander im gewissen Abstand angeordneten Konsolen horizontal verlaufende Beplankung, beispielsweise aus an sich bekannten, mittels Klauen in die horizontal verlaufenden Elemente der Konsolen eingehängten Planken oder Gerüstrahmentafeln, die als Gang- und Arbeitsfläche für die die Arbeiten an der Außen- oder Innenwand des Schiffskörpers vornehmenden Personen dienen. Diese Konsolstellagen mußten bisher, wenn sie verlagert werden sollten, stets vollständig abgebaut werden, da eine einfache Verlagerung der Gesamtstellage, beispielsweise mit Hilfe eines Kranes, nicht möglich war. Hierdurch entsteht aber ein unerwünschter Mehraufwand an Arbeit.
Aus DE-GM 18 19 175 ist eine Konsolstellage für den Schornsteinbau bekannt, bei dem um den Schornstein Seile gespannt werden, in welchen die Haken von besonders gestalteten Konsolen mit horinzontal verlaufenden Elementen einhängbar sind. Bei dieser Ausführung geht es um die Sicherheit der an den Seilen eingehängten Konsolstellage auch schon bei der Montage und vor allem gegen Windstöße. Dazu werden die Planken, die die Arbeitsfläche bilden, mit klappbaren Abhubsicherungen festgelegt. Diese enthalten eine aus Flachmetall bestehende Schiene, die die Planken festhält. Am von der Wandung des Schornsteins wegweisenden, äußeren Ende des horizontal verlaufenden Elementes ist auf einem vertikalen Zapfen eine Geländerstütze festgelegt. Das bei der Geländerstütze liegende Ende der Schiene weist einen Ansatz in Form eines Zapfens auf, der sich an der Geländerstütze abstützt. Am wandseitigen Ende des horizontal verlaufenden Elementes der Konsole ist ein horizontaler Rohrstutzen befestigt. Das wandseitige Ende der Schiene weist eine Befestigungsvorrichtung in Form eines Riegels auf, mittels dem die Abhubsicherung in dem Rohrstutzen festlegbar ist. Die Frage des ganzen Versetzens der Konsolstellage an eine andere, weit entfernt liegende Stelle ist nicht Gegenstand des Gebrauchsmusters und kann damit auch nicht erreicht werden. Außerdem werden keine, auch für andere Gerüste einsetzbare Planken mit Klauen zum Einhängen verwendet. Die Abhubsicherung liegt über der Lauffläche. Die verwendeten, an den Enden übereinandergelegten Planken führen zu Absätzen in den Gangflächen, was der Sicherheit abträglich ist.
Bei der Halterung für einen Dielenbelag bei Stahlrohr­ gerüsten nach dem DE-GM 71 49 619 haben die Planken stirnseitig Klauen, die über horizontal verlaufende Elemente in Form von Profilen mit U-förmigem Querschnitt mit nach oben weisenden Schenkeln hängbar und mittels eines auf die Klauenecken gelegten Halterohres als Abhubsicherung gesichert werden. Wie eine solche für einen Langgitter­ träger dargestellte Einrichtung mit einer Abhubsicherung versehen werden soll, die es gestattet, das ganze Gerüst zu versetzen, ist nicht ersichtlich. Außerdem bilden sich Spalte zwischen den Enden den Planken und dem Halterohr.
Aus der US-PS 28 88 298 ist eine Konsolstellage für die Innenwand runder Behälter bekannt, welche auf Konsolen mit horizontal verlaufenden Elementen aufgelegte Planken aufweist, die sich überlappen und auf den Konsolen mit über den jeweils oberen Planken aufrecht stehenden Abhubsicherungen in Form von aus Flachmetall bestehenden Schienen gehalten werden. Die Abhubsicherungen werden an ihren beiden Enden durch Bleche mit Schlitzen und Keilen an den horizontal verlaufenden Elementen gehalten. Eine solche Konsolstellage bietet am Übergang von einem Bereich zum anderen nicht nur eine, sondern sogar zwei Stolperstellen. Sie ist also für den Einsatz als Konsolstellage, die hohe Sicherungsanforderungen zu erfüllen hat, nicht geeignet.
Aus der DE-PS 27 24 932 ist eine Abhubsicherung an Gerüsten bekannt, die einen Schieber aufweist, dessen Zunge auf den Klauen aufliegt, die an den Stirnseiten der Planken befestigt sind. Durch eine so einfache, kraftschlüssige Abhubsicherung ist kein guter Zusammenhalt einer größeren Konsolstellage zu erreichen, der es gestatten würde, die ganze Konsolstellage zu versetzen.
Aus der GB-PS 15 56 553 ist eine gabelförmige Befestigungs­ vorrichtung mit einem Keil zur Festlegung von Planken von Gerüsten an Rohren für allgemeine Anwendungen bekannt. Hinweise auf die Verwendung für den Zusammenhalt ganzer Konsolstellagen sind nicht ersichtlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Konsol­ stellage zur Durchführung von Arbeiten an der Außen- oder Innenwand von Schiffskörpern derart auszubilden, daß die Verlagerung der Konsolstellage in ihrer Gesamtheit, beispielsweise unter Zuhilfenahme eines Kranes möglich ist und eine Zerlegung derselben vermieden wird und daß dabei sicher wirkende, einfach zu handhabende Abhubsicherungen vorgesehen sind, wobei vor allem auch weitere, für den Aufbau anderer Gerüste geeignete Bauteile verwendbar sind.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in einem Unteranspruch angegeben.
Die Konsolstellage ist aus einfach herzustellenden, schnell zu montierenden und vor allem einen sicheren Zusammenhalt bietenden Bauteilen aufgebaut. Die gesamte Konsolstellage, bestehend aus mehreren in entsprechendem Abstand voneinander angeordneten Konsolen sowie den diese verbindenden den Belag bildenden Planken und den den Belag an den Konsolen festlegenden Abhubsicherungen bildet also ein in sich festes Gefüge, das ohne weiteres als Ganzes, beispielsweise mittels eines Kranes, von der Wand des Schiffsrumpfes abgenommen und an einer anderen Stelle wieder an dieser angebracht werden kann. Zudem ergibt sich der Vorteil, daß bei Verwendung der Konsolstellage an der Außenwand des Schiffskörpers ein Abheben der Planken durch Windeinfluß dank der Abhubsicherungen verhindert wird. Weil die Abhubsicherung als Schiene derart auf den Klauen der Planken aufliegt, daß sie sich in der Fuge zwischen den Stirnseiten der beiderseits an der Konsole an dieser ange­ schlossenen Planken befindet, ergibt sich eine von Stolperstufen freie Gang- und Arbeitsfläche. Die Halte­ mittel für die Abhubsicherung sind dabei so gewählt, daß sie vor allem im Geländerbereich auch nicht störend in die Gang- und Arbeitsfläche eingreifen, wie dies bei anderen bekannten Abhubsicherungen mit Flacheisen der Fall war.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnungen erläutert.
In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 und Fig. 2 die an sich bekannte Aufhängevorrichtung für die Konsole;
Fig. 3 die Konsole in Längsrichtung der Beplankung gesehen, mit eingesetzter Abhubsicherung;
Fig. 4 die gleiche Konsole in Draufsicht;
Fig. 5 die gleiche Konsole in Richtung zur Schiffswand gesehen;
Fig. 6 in größerem Maßstab die Abhubsicherung in Einzeldarstellung, von der Seite und
Fig. 7 von oben gesehen.
In Fig. 1 ist mit 1 die Wandung des Schiffskörpers bezeichnet. An der Wandung 1 des Schiffskörpers ist der gestreckt-U-förmige Bügel 2 derart angeschweißt, daß seine Längsmittelebene vertikal verläuft. An dem schiffswand­ seitigen Ende der Konsole 11 ist an dem U-förmig profilierten, horizontal verlaufenden Element 3 der Konsole 11 bzw. dem gleichfalls U-förmig profilierten, das Element 3 umfassenden vertikal angeordneten Grundelement 6 eine Platte 4 angeschweißt, die in der aus Fig. 2 ersicht­ lichen Weise beidseitig nach außen übersteht und deren überstehende Enden in Form von Haken 5 ausgebildet sind, von denen einer in den Bügel 2 eingreift. Fig. 2 zeigt die Anordnung in Richtung von der Wandung des Schiffes her gesehen, das heißt im Sinne des Pfeiles II in Fig. 1. In der Fig. 1 ist mit 7 die schräg verlaufende Versteifung der Konsole bezeichnet.
Fig. 3 zeigt eine Konsole 11, die aus dem horizontal verlaufenden Element 3 besteht, das aus einem sich nach oben öffnenden U-Profil gebildet und in Fig. 3 im Längsschnitt dargestellt ist. Die Konsole ist durch ein zum Teil aus Gerüstrohren, Rechteckrohren oder anderen geeigneten Profilen bestehendes Stützwerk 7, 8, 9 ausgesteift. An dem vertikal verlaufenden Grundelement 6 ist entsprechend dem Vorbeschriebenen die Einhängeplatte 4, 5 angeschweißt, während am unteren Ende dieses Grundelemen­ tes 6 eine Anlage 6′ angebracht ist.
Jeweils zwischen zwei aufeinanderfolgenden Konsolen 11 werden in den jeweiligen horizontalen Elementen 3 die die Lauf- bzw. Arbeitsfläche bildenden Gerüstrahmentafeln oder Planken 13 mit Hilfe der an ihren Stirnseiten angebrachten Klauen 14 eingehängt (siehe auch Fig. 5). Die Klauen 14 greifen dabei über die nach oben weisenden Kanten 12 des U-förmig profilierten Elementes 3. Durch den am schiffs­ wandseitigen Ende des Elementes 3 angeschweißten Rohr­ stutzen 15 werden die Gerüstrahmentafeln oder Planken 13 daran gehindert, sich in Richtung der Wandung des Schiffes zu verlagern. Am äußeren Ende 3′ des Elementes 3 ist gleichfalls ein nach oben weisender Rohrstutzen angeschweißt, auf den die Geländerstütze 16 aufgesteckt ist. Diese wird an der Konsole 11 durch eine Schraube oder einen Kippstift festgelegt. Sie besteht aus einem Gerüstrohr, an dem zur Befestigung von Handlauf 18 und Knieleiste 19 sowie dem Bordbrett 20 Befestigungsflansche 17 vorgesehen sind, in denen sich Öffnungen befinden, mit deren Hilfe die verschiedenen Geländerelemente 18, 19, 20 verkeilt werden können.
In die Fuge 21 zwischen den Stirnseiten der einzelnen Planken 13 ist eine Abhubsicherung 30 derart eingebracht, daß sie die nach oben weisenden Flächen der Klauen 14 bedeckt. Die Klauen 14 sind so bemessen, daß ihre nach oben weisenden Flächen sich nicht auf der gleichen Höhe befinden wie die Gangfläche 22 der Planken 13, so daß die Abhub­ sicherung 30 ohne Schwierigkeiten so eingelegt werden kann, daß sie sich zwischen den Stirnseiten der beidseitig der Konsole 11 in das Element 3 eingehängten Planken 13 befindet.
In den Fig. 6 und 7 ist die Abhubsicherung 30 in etwas größerem Maßstab in Einzeldarstellung gezeigt. Sie besteht aus der sich über die Gesamtbreite des aus den nebeneinanderliegenden Planken 13 bestehenden Belags er­ streckenden Schiene 31 aus Flachmetall, die z. B. längs ihrer Längskante zwecks Aussteifung leicht nach unten umgebördelt ist (Bördelung 32). An dem schiffswandseitigen Ende 31′ der Schiene 31 ist eine gabelförmig ausgebildete Befestigungsvorrichtung 33 vorgesehen, die dem dort angeordneten an der Konsole 11 angeschweißten Rohrstutzen 15 in Form und Abmessungen weitgehend angepaßt ist, diesen umfaßt und an ihm mittels eines Keils 34 festgelegt werden kann. Der Keil 34 ist in entsprechenden Schlitzen 36, die in der Wandung der gabelförmigen Befestigungsvorrichtung 33 eingebracht sind, geführt.
An dem nach außen weisenden Ende 31′′ der Schiene 31 ist ein senkrecht nach oben weisender Ansatz 35 angebracht, der beispielsweise aus einem profilierten Metallstück, etwa einem Rechteckrohr-Stück besteht. Dieser Ansatz 35 hat eine solche Höhe h, daß er mit seinem oberen Ende 35′ nach dem Einsetzen in die Fuge 21 und der Befestigung an dem Rohr­ stutzen 15 gerade an der unteren Fläche des untersten Befestigungsflansches 17 der Geländerstütze 16 anliegt und auf diese Weise in seiner Lage festgelegt ist. Der Befestigungsflansch 17 kann als Anschlußflansch oder auch als Keilkästchen oder Bügel ausgebildet sein.
Auf diese Weise wird erreicht, daß einerseits die Planken 13 durch die die Klauen 14 überdeckende Schiene 31 der Abhubsicherung 30 gegen Abheben von der Konsole 11 gesichert sind, während andererseits die Abhubsicherung 30 selbst gegen ein Abheben durch die Keilbefestigung 33, 34 und die Abstützung durch den Ansatz 35 gesichert ist und ein Verdrehen in horizontaler Richtung der Abhubsicherung 30 dadurch unmöglich ist, daß sie sich in der Fuge 21 zwischen den Stirnseiten der Planken befindet.

Claims (2)

1. Konsolstellage zur Durchführung von Arbeiten an der Außen- oder Innenwand von Schiffskörpern mit folgenden Merkmalen:
  • - die Konsolen (11) sind in Bügeln (2) eingehängt;
  • - die Bügel (2) sind gestreckt U-förmig gestaltet und mit ihren Schenkeln derart an der Wandung (1) des Schiffskörpers angeschweißt, daß ihre Längs­ mittelebene vertikal verläuft;
  • - die Konsolen (11) weisen ein horizontal verlaufendes Element (3) auf;
  • - die die Arbeitsfläche bildenden Planken (13) weisen an ihren Stirnseiten Klauen (14) auf;
  • - zum Einhängen der Klauen (14) ist das horizontal verlaufende Element (3) als Profil mit U-förmigem Querschnitt mit nach oben weisenden Schenkeln ausgebildet;
  • - die Klauen (14) greifen über die nach oben weisenden Kanten (12) der Schenkel der Elemente (3);
  • - die Klauen (14) sind auf den Schenkeln der Elemente (3) mit einer Abhubsicherung (30) gegen Abheben gesichert;
  • - die Abhubsicherung (30) enthält eine aus Flachmetall bestehende Schiene (31), die zwischen den Stirnseiten der Planken (13) derart eingebracht ist, daß sie die nach oben weisenden Flächen der Klauen (14) bedeckt;
  • - am von der Wandung (1) des Schiffes wegweisenden, äußeren Ende (3′) des Elementes (3) ist auf einem nach oben weisenden Rohrstutzen eine Geländerstütze (16) festgelegt, die Befestigungsflansche (17) aufweist;
  • - das bei der Geländerstütze (16) liegende Ende (31′′) der Schiene (31) weist einen nach oben ragenden Ansatz (35) auf, der mit seinem oberen Ende (35′) an der unteren Fläche des untersten Befestigungsflansches (17) der Geländerstütze (16) anliegt und sich an diesem abstützt;
  • - am schiffswandseitigen Ende des Elements (3) ist ein vertikal nach oben ragender Rohrstutzen (15) befestigt;
  • - an dem schiffswandseitigen Ende (31′) der Schiene (31) ist eine gabelförmige Befestigungsvorrichtung (33) vorgesehen, die den Rohrstutzen (15) umfaßt und mittels derer die Abhubsicherung (30) an dem Rohrstutzen (15) festlegbar ist.
2. Konsolstellage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung (33) mittels eines durch Schlitze (36) in der gabelförmigen Befestigungsvorrichtung (33) geführten Keiles (34) an dem Rohrstutzen (15) festgelegt ist.
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