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Vorrichtung zum Nacharbeiten der Wischblatt-
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Wischlippen von Kraftfahrzeug-Scheibenwischern Die Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum Nacharbeiten der Wischblatt-Wischl ippen - von Kraftfahrzeug-Scheibenwischern.
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Es ist bekannt, daß die Wischlippen von Wischblättern durch Gebrauch
einem ständigen Abrieb unterworfen sind. Dies gilt grundsätzlich für alle Gummi-
oder gummiähnlichen Wischblätter unterschiedlichster Verwendungszwecke; insbesondere
jedoch für die Wischlippen von-Wischblättern für Kraftfahrzeug-Scheibenwischer.
Eiskristalle, Staubpartikelchen oder die Reste des Chitin-Panzers von Insekten rauhen
die Wischlippe auf, so daß sie nach kurzer Gebrauchsdauer nicht mehr vollständig
über die gesamte Länge auf der Windschutzscheibe anliegt.
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Die daraus resultierende Schlierenbildung bei unvollständigem Wischvorgang
führt zu der bekannt nachteiligen Sichtbehinderung.
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Es ist aber auch hinlänglich bekannt, daß, bezogen auf baulichen Aufwand
und Preis eines Scheibenwischers, das eigentliche Wischblatt selbst nur ein untergeordnetes
Bauteil darstellt, d.h. störende Aufrauhungen der Wischlippe an dem relativ billigen
Wischblatt führen zur Unbrauchbarkeit des gesamten, für sich teuren Scheibenwischers.
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Man hat daher schon versucht, die Wischlippe des Wischblattes eines
Scheibenwischers nachzuarbeiten, wie die DE-OS 29 22 886 zeigt.
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Dieser Stand der Technik zeigt eine Spannvorrichtung, in der das Wischblatt
so festgespannt werden kann, daß die Wischlippe auf der
gesamten
Länge festgelegt ist und ein bestimmtes Maß aus der Spannvorrichtung heraussteht.
Der vorstehende Teil der Wischlippe wird dann mit einer Schneidvorrichtung, z.B.
einer Rasierklinge, abgeschnitten. Dabei wird die Erkenntnis ausgenützt, daß die
Wischlippe eines Wischblattes im neuwertigen Zustand durch eine plane Stirnfläche
mit scharfen Längskanten begrenzt wird. Die Längskanten dieser schmalen Stirnfläche
schleifen sich nach kurzer Betriebszeit ab; dadurch kommt es zu der bekannten Riefenbildung.
Durch das Abschneiden eines Teiles der Wischlippe werden wieder scharfe Längskanten
und eine plane Stirnfläche gebildet.
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Diese bekannte Vorrichtung vermag nicht zu befriedigen, da zum Aufbereiten
der Wischlippe der Scheibenwischer abgenommen und das Wischblatt aus der Scheibenwischerhalterung
gelöst werden muß. Darüber hinaus ist bei der manuellen Führung der Schneidvorrichtung
nicht sichergestellt, daß eine eindeutige Schneidebene eingehalten wird.
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Diese unregelmäßige Schnittfläche führt zu einer Verschlechterung
des Wischbildes, d.h. zu einer Unbrauchbarkeit des Wischblattes.
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Es ist auch schon eine Vorrichtung zum Schärfen und/oder Formen der
Gummi-Rakel einer Siebdruckanlage bekannt, bei der ein beheiztes und geführtes Trennwerkzeug
zum Schneiden verwendet wird; wie die DE-OS 28 43 904 zeigt. Damit lassen sich wohl
eindeutige Schnittflächen erzielen, die Gummiteile müssen aber wieder von der Anlage
getrennt und in einer Spannvorrichtung festgelegt werden. Die Anwendung eines beheizten
Trennwerkzeuges beim Aufbereiten der Wischlippe eines Wischblattes scheidet aber
auch aus dem Grunde aus, da damit keine Schnittebene mit ausreichender Planheit
und ausreichend scharfen Längskanten erzielt werden kann, wie sie für einen einwandfreien
Wischvorgang eines Scheibenwischers erforderlich sind.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Nacharbeiten der
Wischblatt-Wischlippen von Kraftfahrzeug-Scheibenwischern zu schaffen, mit der die
Wischlippe bearbeitet werden kann, ohne das Wischblatt aus der Scheibenwischerhalterung
lösen oder den Scheibenwischer vom Scheibenwischerarm abnehmen zu müssen. Dabei
soll aber eine gleichmäßige Bearbeitungsebene mit scharfen Längskanten garantiert
sein.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß ein hochtouriger,
batteriebetriebener Gleichstrommotor eine Scheibe mit einer hochporösen Schleiffläche
in Drehbewegungen versetzt, daß die Scheibe von einem kappenartigen Gehäuseteil
umschlossen ist, in demmindestens eine Führungsschiene mit einer durchgehenden Aufnahme
für die Wischlippe des Wischblattes so angeordnet ist, daß die Stirnfläche der Wischlippe
parallel zur Schleiffläche verläuft und daß der Gehäuseteil und/oder die Führungsschienen
gegenüber der Schleiffläche so verstell- und arretierbar sind, daß die Abstände
zwischen den Führungsschienen und der Schleiffläche einstell- und festlegbar sind.
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Der Gleichstrommotor mit dem die Schleiffläche abdeckenden Gehäuseteil
kann als handliches Gerät ausgebildet werden, mit dem die Wischlippe des Wischblattes
bei abgeklapptem Scheibenwischerarm nachgearbeitet werden kann, ohne daß vorher
eine Demontage ausgeführt werden muß. Die Wischlippe wird einseitig in die Führungsschiene
eingeführt und durch die Führungsschiene gezogen, bis die gesamte Länge der Wischlippe
stirnseitig plangeschliffen ist. Dazu ist erforderlich, daß die Schleiffläche hochporös
ist und eine sehr große Drehzahl aufweist, um ein Verschmieren der Wischlippe zu
vermeiden und den Abtransport der abgeschliffenen Teilchen sicherzustellen. Mit
dem verstellbaren Gehäuseteil bzw. mit den verstellbaren Führungsschienen kann vorgegeben
werden, wieviel von der Wischlippe abgetragen werden
soll. Auf diese
Weise läßt sich der Abtrag bei einem Nachbearbeitungsvorgang auf das Mindestmaß
reduzieren, so daß die Wischlippe desselben Wischblattes mehrmals nachbearbeitet
werden kann.
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Die Schleiffläche kann nach einer Ausgestaltung von einem auf einer
Metallschcibe aufgebrachten Schleifband gebildet werdcn. Es ist jedoch auch möglich,
die Schleiffläche durch eine Schleifscheibe zu bilden, die in bekannter Weise aus
Schleifkörpern gebildet ist.
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Derartige hochporöse Schleifscheiben verwenden vorzugsweise Schleifkörper
aus Bornitrid oder dgl.
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Der Betrieb des Gleichstrommotors aus dem Bordnetz des Kraftfahrzeuges
wird nach einer weiteren Ausgestaltung dadurch ermöglicht und erleichtert, daß ein
Gleichstrommotor mit einer Speisespannung von 12 Volt und einer Drehzahl von mindestens
10 000 Umdrehungen pro Minute verwendet ist und daß der Gleichstrommotor mit einem
Anschlußkabel versehen ist, das am freien Ende einen Stecker zum Einstecken in den
Zigarettenzünder eines Kraftfahrzeuges trägt.
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Um die Verschlußteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung leicht auswechseln
und ersetzen zu können, sieht eine Weiterbildung vor, daß die Metallscheibe oder
die Schleifscheibe drehfest, vorzugsweise jedoch lösbar direkt mit der Motorwelle,
des Gleichstrommotors verbunden ist. Dabei ist die Auslegung in einfachster Weise
so vorgenommen, daß die Motorwelle in ein Gewindeteil ausläuft, auf das die Metallscheibe
oder die Schleifscheibe mit einer Gewindebuchse aufgeschraubt ist, wobei die Aufschraubrichtung
der Drehrichtung der Motorwelle des Gleichstrommotors entgegengesetzt ist.
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Ein handliches Gerät ergibt sich nach einer Ausgestaltung dadurch,
daß das Gehäuse des Gleichstrommotors im Bereich der vorstehenden Motorwelle mit
einem Befestigungsflansch versehen ist, daß mit dem Befestigungsflansch ein Ring
mit hülsenförmigem Ansatz verbunden ist,
daß der hülsenförmige
Ansatz ein Außengewinde trägt, daß der kappenartige Gehäuseteil im Bereich seiner
Seitenwand ein Innengewinde aufweist, mit dem er auf das Außengewinde des Ringes
aufgeschraubt ist, daß die Motorwelle zentrisch zu dieser Gewindeverbindung zwischen
dem Ring und dem Gehäuseteil angeordnet ist, daß in durchgehenden Schlitzen in der
Deckplatte des Gehäuseteils symmetrisch zu der Motorwelle und parallel zueinander
zwei Führungsschienen festgelegt sind und daß die Stirnfläche der mit der Motorwelle
verbundenen Schleifscheibe bzw. die mit Schleifband belegte Stirnfläche der Metallscheibe
als Schleiffläche verwendet ist. Bei diesem Gerät wird für den Schleifvorgang die
Stirnfläche der Schleifscheibe benützt.
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Durch Verdrehen des Gehäuseteiles wird der Abstand zwischen den Führungsschienen
und der Schleiffläche kontinuierlich verändert. Die beiden Führungsschienen bleiben
dabei unabhängig von der Drehstellung des Gehäuseteils über der Schleifscheibe,
so daß auch gleichzeitig zwei Wischlippen nachbearbeitet werden können. Die Auslegung
ist aber vorzugsweise so, daß die Führungsschienen lösbar in dem Gehäuseteil festgelegt
und vorzugsweise mit verschiedenen Aufnahmen für Wischlippen unterschiedlicher Wischblätter
ausgelegt sind. Damit lassen sich mit einer Vorrichtung zwei verschiedene Wischblätter
nacharbeiten. Es ist dann aber auch möglich, weitere anders gestaltete Führungsschienen
in den Schlitzen des Gehäuseteils festzulegen.
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Eine andere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse des Gleichstrommotors im Bereich der vorstehenden
Motorwelle mit einem Befestigungsflansch versehen ist, daß mit dem Befestigungsflansch
ein Ring mit hülsenförmigem Ansatz verbunden ist, daß der hülsenförmige Ansatz exzentrisch
zur Motorwelle angeordnet ist, daß der kappenartige Gehäuseteil mit seiner Seitenwand
auf dem hülsenförmigen Ansatz drehbar und arretierbar gelagert ist, daß in diametral
angeordneten, tangential gerichteten
durchgehenden Schlitzen (33,34)
in der Seitenwand (19) des Gehäuseteiles (18) zwei Führungsschienen (21,24) parallel
zueinander festgelegt sind und daß die Umfangsfläche der mit der Motorwelle verbundenen
Schleifscheibe bzw. die mit Schleifband belegte Umfangsfläche einer Metallscheibe
als Schleiffläche verwendet ist. Bei diesem Gerät wird die Umfangsfläche der Schleifscheibe
als Schleiffläche verwendet. Dabei kann je nach Drehstellung des Gehäuseteiles die
eine oder die andere Führungsschiene in Schleifstellung gebracht und ihr Abstand
zur Schleiffläche eingestellt und arretiert werden.
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Dazu ist im einfachsten Fall vorgesehen, daß die Stellung des Gehäuseteiles
mittels einer Schraubverbindung arretiert ist, welche den Gehäuseteil mit dem Ring
unverdrehbar verbindet. Auch bei diesem Gerät können verschieden gestaltete Führungsschienen
mit dem Gehäuseteil verbunden werden. Dabei wird, wieder eine lösbare Befestigung
bevorzugt, um auch weitere, anders gestaltete Führungsschienen einsetzen zu können.
Durch die diametrale Anordnung der Führungsschienen am Gehäuseteil wird erreicht,
daß unabhängig von der Drehstellung des Gehäuseteils die zu bearbeitende Wischlippe
stets tangential zur Schleiffläche geführt ist. Damit ist sichergestellt, daß die
Stirnfläche der Wischlippe absolut plangeschliffen wird, wenn das Wischblatt mit
der Wischlippe in die Führungsschiene eingeschoben und durch diese durchgezogen
wird.
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Die Erfindung wird anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 im Längsschnitt eine Vorrichtung mit axial verstellbarem
Gehäuseteil und Verwendung der Stirnfläche der Schleifscheibe als Schleiffläche
und
Fig. 2 im Längsschnitt eine Vorrichtung mit exzentisch zur
Motorwelle verstellbarem Gehäuseteil und Verwendung der Umfangsfläche der Schleifscheibe
als Schleiffläche.
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Die Vorrichtung nach Fig. 1 bildet ein handelsübliches Gerät, das
an dem Gehäuse des Gleichstrommotors 10 gefaßt werden kann. Der Gleichstrommotor
10 wird mit einer Spannung von 12 Volt betrieben und kann daher von der Kraftfahrzeug-Batterie
gespeist werden. Es wird ein hochtouriger Gleichstrommotor 10 mit einer Drehzahl
von mindestens 10 000 Umdrehungen pro Minute verwendet. Der Anschluß erfolgt über
ein nicht dargestelltes Anschlußkabel, das am freien Ende einen Stecker trägt, welcher
in den Zigarettenanzünder des Kraftfahrzeuges eingesteckt werden kann.
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Das Gehäuse des Gleichstrommotors 10 trägt an dem Ende, an dem die
Motorwelle 14 vorsteht, einen Befestigungsflansch 11. An diesem Befestigungsflansch
11 ist mittels der Schraubverbindungen 13 ein Ring 12 befestigt, der in einen hülsenförmigen
Ansatz mit Außengewinde 17 ausläuft. Mit dem Ende der Motorwelle 14 ist eine Metallscheibe
15 drehfest verbunden, deren Stirnfläche ein Schleifband 16 als Schleiffläche trägt.
Die Metallscheibe 15 kann dabei mittels einer Gewindebuchse lösbar mit dem als Gewindteil
ausgebildeten Ende der Motorwelle 14 verbunden sein, damit die Metallscheibe 15
mit dem Schleifband 16 leicht ausgewechselt werden kann. Die Aufschraubrichtung
ist dabei der Drehrichtung der Motorwelle 14 entgegengerichtet, damit beim Schleifen
die Metallscheibe 15 angezogen und nicht gelöst wird. Die Metallscheibe 15 mit dem
Schleifband 16 ist durch ein kappenartiges Gehäuseteile 18 abgedeckt. Die Seitenwand
19 des Gehäuseteiles 18 trägt ein Innengewinde 20, mit dem der Gehäuseteil 18 auf
den Ring 12 aufgeschraubt werden kann. Durch Verdrehen des Gehäuseteiles
18
kann daher der Abstand zwischen den in der Deckplatte des Gehäuseteiles 18 eingesetzten
Führungsschienen 21 und 24 einerseits und dem Schleifband 16 als Schleiffläche andererseits
eingestellt werden. Die Stellung des Gehäuseteiles 18 kann dabei mittels einer Schraube,
die in die Bohrung 32 eingeführt und in ein Gewindeloch des Ringes 12 eingeschraubt
wird, arretiert werden.
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Die Führungsschienen 21 und 24 sind in parallelen durchgehenden Schlitzen
30 und 31 der Deckplatte des Gehäuseteiles 18 festgelegt.
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Dabei wird eine lösbare Befestigung mittels Schrauben bevorzugt, um
auch andere Führungschienen einsetzen zu können. Die im Querschnitt U-förmigen Führungsschienen
21 und 24 sind zweiteilig und bilden durchgehende Aufnahmen 23 und 26 für die Wischlippe
eines Wischblattes. über diesen Aufnahmen 23 und 26 sind nutartige Verbreiterungen
22 und 25, die genügend Platz für das übrige Wischblatt lassen, dieses aber nicht
allseitig führen müssen. Die Aufnahmen 23 und 26 sind so ausgelegt, daß die eingeführte
Wischlippe etwa 0,5 mm vorsteht und um diesen Betrag abgeschliffen werden kann.
Die Verstellung der Wischlippe in Richtung zur Schleiffläche wird durch Verdrehen
des Gehäuseteiles 18 vorgenommen. Ist der richtige Abstand eingestellt, dann wird
die Stellung des Gehäuseteiles 18 arretiert, die Wischlippe in die Aufnahme 23 oder
25 eingeschoben und das Wischblatt bei laufendem Gleichstrommotor 10 durch die Führungsschiene
21 oder 24 gezogen bzw. die gesamte Vorrichtung an dem Wischblatt entlang verstellt.-Der
vorstehende Teil der eindeutig geführten Wischlippe wird dabei auf der gesamten
Länge des Wischblattes gleichmäßig abgeschliffen und zwar um einen Betrag, der durch
die Einstellung und Arretierung des Gehäuseteiles 18 exakt vorgegeben werden kann.
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Die Führungsschienen 21 und 24 sind vorzugsweise mit verschiedenen
Aufnahmen 23 und 26 ausgelegt, damit untrschiedlich gestaltete Wischlippen
von
Wischblättern nachgearbeitet.werden können. Die Auslegung kann jedoch auch so sein,
daß die Wischlippe desselben Wischblattes in der Aufnahme 26 der Fbhrungsschiene
24 geführt weiter vorsteht als bei der Führung in der Aufnahme 23 der Führungschiene
21. Dasselbe Wischblatt kann daher zuerst in der Führungsschiene 21 nachgearbeitet
werden, um bei folgenden Nachbearbeitungsvorgängen dann in der Führungsschiene 24
nachgearbeitet zu werden. In jedem Fall ist es aber von Vorteil, wenn die Führungsschienen
21 und 24 leicht lösbar mit dem Gehäuseteil 18 verbunden sind, um ausgewechselt
werden zu können.
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Auch die Vorrichtung nach Fig. 2 stellt ein handliches Gerät dar.
Die Motorwelle 14 ist bei diesem Ausführungsbeispiel jedoch mit einer hochporösen
Schleifscheibe 28 verbunden. Der mit dem Befestigungsflansch 11 verbundene Ring
12 läuft in einen hülsenförmigen Ansatz 27 aus, der exzentrisch zur Motorwelle 14
angeordnet ist. Der kappenartige Gehäuseteil 18 ist mit seiner Seitenwand 19 auf
dem Ansatz 27 drehbar und arretierbar gelagert. Die Seitenwand 19 weist zwei diametral
angeordnete und tangential ausgerichtete Schlitze 33 und 34 auf, in denen wieder
zweiteilige Führungsschienen 21 und 24 parallel zueinander befestigt sind. Die Aufnahmen
23 und 26 dieser Führungsschienen 21 und 24 sind auf die Umfangsfläche 29 der, Schleifscheibe
28 gerichtet. Je nach Drehstellung des Gehäuseteiles 18 auf dem Ansatz 27 verändert
sich der Abstand zwischen der Führungsschiene und der Umfangsfläche 29 der Schleifscheibe
28, so daß damit wieder der abzutragende Betrag des aus der Aufnahme der Führungsschiene
vorstehenden Teils der Wischlippe eingestellt werden kann. In der in Fig. 2 gezeigten
Stellung ist die Führungschiene 21 in die Schleifstellung gebracht, wobei mit einer
in die Bohrung 35 des Gehäuseteiles 18 eingebrachten Schraube die Drehstellung des
Gehäuseteiles 18 arretiert werden kann. Dabei kann eine einfache Verspannung der
Schraube an dem Ring 12 ausreichend sein. Auch für die Drehlagerung des Gehäuseteils
18
an dem Ring 12 gibt es verschiedene konstruktive Ausgestaltungen. Wird der Gehäuseteil
18 um 1800 verdreht, dann nimmt die Führungsschiene 24 die Schleifstellung ein.
Die Ausbildung und die Befestigung der Führungsschienen 21 und 24 können wie beim
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 gewählt werden. Auch der Gleichstrommotor 10 kann
über ein Anschlußkabel mit entsprechendem Stecker für den Zigarettenanzünder vom
Bordnetz des Kraftfahrzeuges gespeist werden. Anstelle der Schleifscheibe 28 kann
jederzeit auch eine Metallscheibe mit einem umfangsseitigen Schleifband eingesetzt
werden.
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