DE312039C - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Geschütz-Patronenhülsen derjenigen Art, bei
welcher der den Geschoßkörper aufnehmende Mantelteil und der die Zünderschraube aufnehmende
stärkere Bodenteil je für sich hergestellt werden, um namentlich mit Rücksicht auf den derzeitigen Kupfermangel wenigstens
- den kostspieligeren Bodenteil wiederholt verwenden zu können.
ίο Der reißend zunehmende Kupfermangel
bot zu dem weiteren Bestreben Veranlassung, das Kupfer im allgemeinen durch ein anderes
billigeres Material, in erster Reihe durch Eisen (Stahl) zu ersetzen. Da das Eisen entgegen
dem zäheren, dehnbareren und elastischeren Messing an und für sich nicht geeignet
ist, denjenigen Ansprüchen zu entsprechen, welche seitens der artilleristischen Praxis
an die Geschütz-Patronenhülsen gestellt werden, trachtet man durch besondere bauliche
Ausbildung der aus Eisen hergestellten Patronenhülsenteile den Mängeln abzuhelfen.
Mit den bisherigen Lösungen der Aufgabe ist es jedoch nicht gelungen, die fraglichen Erfordernisse
(von denen die nachstehenden die wichtigsten sind) mit Erfolg zu befriedigen.
1. Die Hülse soll sowohl entlang des Mantels als auch bei der Verbindung mit dem
Bodenteil mit der Geschützwand vollkommen verläßlich abdichten.
2. Die Hülse soll nach dem Schuß aus dem Geschützrohr unbehindert entfernt werden
können, sie darf also im Geschützrohr nicht festklemmen; die Vorbedingung hierfür besteht
darin, daß, nachdem sich das Geschützrohr und die Patronenhülse beim Schuß in einem gewissen Maße erweitern, nach dem
Schuß aber sich wieder zusammenziehen, diese Zusammenziehung bei der Hülse mit größerer Elastizität erfolge, als beim Geschutzrohr;
dieser Bedingung" entspricht aber das Eisenmaterial an und für sich nicht.
3. Der Mantelkörper soll den in das offene Ende gepreßten Geschoßkörper mit entsprechender
Festigkeit, Elastizität und möglichst abdichtend umfassen.
Nachdem für Eisenhülsen die bei Messinghülsen gebräuchliche Herstellungsart (Ziehen
oder Pressen eines stärkeren Arbeitsstückes zu einer dünnen Hülse) mit Erfolg nicht anwendbar
ist, wurden die Eisenmäntel aus fertigem Eisenblech von erforderlicher Stärke zu Zylindern gebogen, und da außerdem das
Verlöten an den Stoßfugen des zusammengebogenen Bleches aus verschiedenen Gründen
(verschiedene Ausdehnung und Elastizität usw.) zu vermeiden ist, wurde unter anderem
vorgeschlagen, den Mantelteil aus zweimal um je über 3600 gewickeltem Blech herzustellen.
Mit einer derartigen Hülse, bei weleher
an den Stoßfugen behufs entsprechender Abdichtung dreifache, an den übrigen Stellen
aber zweifache Blechschichten vorhanden sind, und bei welcher aus diesem Grunde z. B. die
Verbindung mit dem Bodenteil nur durch eine eigenartige verhältnismäßig komplizierte und
nicht gut abdichtende Ausbildung des Bodenteiles erreicht werden konnte, war es unmöglich,
den oben angeführten Erfordernissen in genügendem Maße gerecht zu werden. Es
ist dies unter anderem nicht gelungen, weil der untere Rand des zylinderförmigen Mantels
während des Schusses sich von dem denselben umfassenden Bodenteil loslöste.
Es wurde nun bereits seitens der Erfinderin ίο vorgeschlagen, den Mantelteil der Patronenhülse
aus zwei, z. B. aus Stahlblech, einfach zusammengebogenen besonderen Zylindern herzustellen, die man derart ineinandersteckt,
daß sie die Stoßfugen (außen und innen) gegenseitig decken; hierbei wurde das an den
Hülsenboden anschmiegend gebogene untere Ende der Zylinder mit Ausschnitten versehen
und die Anordnung zweckmäßig derart getroffen, daß die Ausschnitte des inneren Zylinders
durch die zwischen den Ausschnitten liegenden Teile des äußeren Zylinders abgedeckt
■ werden. Hierdurch gelang es, unter Beibehaltung des gebräuchlichen Hülsenbodens
einfacher Ausbildung, eine gut abdichtende, gegen das Festklemmen im Geschützrohre
genügende Elastizität besitzende und auch in anderer Hinsicht entsprechende
Verbindung zwischen dem Hülsenboden und dem Mantelteil herzustellen.
Obwohl nun die obenerwähnte, bei dem aus einem einzigen Blech hergestellten Mantelteil
eintretende Loslösung des unteren Mantelrandes von dem Bodenteil einen großen Nachteil darstellt und obwohl andererseits
die Herstellung gemäß dem erwähnten Vorschlag aus zwei ineinander gesteckten Zylindern
den in Betracht kommenden Erfordernissen Genüge leistet, erschien es aus praktischen
Gründen (namentlich z. B. behufs Vereinfachung des Herstellungsverfahrens) auch weiterhin wünschenswert, eine Lösung
zu finden, die eine befriedigende Verwendung eines aus einem einzigen Bleche hergestellten
Mantelteiles ermöglicht; es ist nämlich einleuchtend, daß bei der Herstellung gemäß dem
erwähnten Vorschlag, nachdem der Mantelteil aus zwei Zylindern besteht, trotz aller
Einfachheit und Vollkommenheit derselben, für den Mantelteil jeder einzelnen Patronenhülse
zwei Werkstücke die Fabrikationsvorgänge durchmachen und schließlich zwei derartige
fertige Werkstücke mit dem Bodenteil der Hülse vereinigt werden müssen, während im Falle eines aus einem einzigen Blech gewickelten
Mantels für den Mantelteil jeder Patronenhülse naturgemäß nur ein einziges Werkstück erforderlich ist.
Gemäß vorliegender Erfindung wird nun die Aufgabe dem Wesen nach dadurch gelöst,
daß : die erwähnte Ausbildung des unteren Zylinderendes mit Ausschnitten am unteren
Teile des aus einem einzigen Blech gewickelten Mantelteiles Verwendung findet und dabei
dafür Sorge getragen wird, daß derselbe sich zweckmäßiger Weise besonders an den
eine dreifache Schichtenlage aufweisenden Stellen sowohl innen, als außen einesteils an
den Hülsenboden und anderenteils an den bekannten inneren Liderungseinsatz (zwischen
welchen und den Boden das untere Ende des Mantelteiles eingespannt und sodann das
Ganze mittels eines die Zündschraube aufnehmenden Niets in bekannter Weise vereinigt
wird) möglichst gut anschmiege, was durch einen auf an sich bekannte Weise (z. B. durch schräges Abfeilen der Blechkanten
an den erwähnten Stellen) erreichbaren entsprechenden Übergang von der dreifachen
auf die zweifache Schichtenstärke bewirkt wird. Mit anderen Worten, dadurch,
daß man am unteren Ende des den gewickelten Mäntel bildenden einzigen . Bleches
die erwähnten Ausschnitte (bzw. die im abgewickelten Zustande zahnstangenartige Ausbildung)
gleichfalls anwendet, kann das untere Ende des Mantels leicht in die sich an die
obere Fläche des Bodenteiles anschmiegende Form nach innen gegeben werden, und man
erreicht .unter Beibehaltung des gebräuchlichen einfach ausgebildeten Hülsenbodens
eine allen Anforderungen entsprechende, besonders auch die Loslösung des Mantels verhindernde,
dichtende und elastische Verbindung zwischen Mantel und Bodenteil, im Gegensatze
zu dem, für den aus einem einzigen Blech gewickelten Mantel bisher vorgeschlagenen
verhältnismäßig verwickelten und unbefriedigenden Hülsenbodenteil.
Auf der Zeichnung ist eine Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung veran-
schaulicht. .
Fig. ι zeigt in kleinerem Maßstabe das
zu einem Mantel zu wickelnde Blech in entwickeltem Zustande.
Fig. 2 ist eine Ansicht des zur Vereinigung mit dem (nicht veranschaulichten, in bekannter
Weise oben durch eine konkave, halbkugelartige Fläche begrenzten) Bodenteil fertiggestellten
Mantels.
Fig. 3 ist ein wagerechter Querschnitt des Mantels in der Nähe der oberen Kante
desselben.
Fig. 4 veranschaulicht in größerem Maßstabe im wagerechten Teilschnitt eine Ausführungsform
der Ausbildung des Überganges aus der dreifachen in die zweifache Schichtenstärke
an der Stoßstelle am unteren Mantelende.
Der Mantel wird aus dem in Fig. 1 veranschaulichten Blech 10 gewickelt, welches
sich von den zu diesem Zwecke verwendeten Blechen darin unterscheidet, daß an einem
unteren Ende 12 Ausschnitte in Form einer Zahnung
15 ausgebildet sind. Die Länge der Kante des unteren Endes 12 des Bleches 10 ist, wie
weiter unten angegeben, etwa doppelt so groß, als die Länge der oberen Kanten, derart,
daß, wenn man das Blech (mit Bezug auf das untere Ende) um etwas mehr als zweimal
3600 zu einer Rolle wickelt, das in Fig. 3 im Schnitt veranschaulichte Gebilde entsteht, bei
welchem am oberen Teile an der Stoßstelle 16 eine zweifache, an den übrigen Stellen des
oberen Teiles aber eine einfache Schichtenlage entsteht, während am unteren Ende (woselbst
die Konstruktion eine vollkommenere Dichtung bzw. sowohl an der inneren, als an der äußeren Kante des Bleches einen Abschluß
von erhöhter Sicherheit erfordert) an der Stoßstelle 17 eine dreifache Schichtenlage
vorhanden ist. An den übrigen Stellen des unteren Teiles ist die Schichtenlage eine zweifache. Demgemäß d. h. im Verhältnis
der erwähnten Längen der Kanten 11 und 12 (nebenbei auch wegen Materialersparnis
und Bewirkung entsprechender Elastizität) ist das Blech 10 entlang seiner
vertikalen Kanten in bekannter Weise schräg abgeschnitten, wie dies in Fig. 1 bei 13 und
14 ersichtlich ist.
An der Stoßstelle 17 des unteren Endes
des Mantels ist zu dem in der Einleitung erwähnten Zwecke behufs Erreichung eines geeigneten
Überganges von der dreifachen in die zweifache Schichtenlage z. B. die in Fig. 4 veranschaulichte Anordnung getroffen,
wonach die Ränder 13, 14 des Bleches, bzw. deren äußere Kanten schräg abgefeilt werden.
Die schraffierten Teile bezeichnen die zu entfernenden Massen,
Das untere Ende des gewickelten Mantels (Fig. 2) wird auf an und für sich bekannte
Weise einwärts gebogen, so daß dieser auch hier eine an die obere konkave Fläche des
Bodenteiles sich anschmiegende Form annimmt, die eine sichere Fassung, eine entsprechende
Dichtung und dabei federnde Formveränderungen gewährleistet.
Hierbei ist die Anordnung des gewickelten Mantels zweckmäßig derart getroffen, daß die
zwischen je zwei Ausschnitten befindlichen Sektoren (Zähne) der einen Lage der Mantelwicklung
die Ausschnitte der folgenden Lage decken, wie dies am unteren Teile der Fig. 2 angedeutet ist.
Der obere Teil des Mantels hat zweckmäßig eine etwas geringere lichte Weite als der
äußere Durchmesser des einzusetzenden Geschoßkörpers beträgt. Der Mantel soll also
eine geringe Konizität (in nach oben verjüngtem Sinne) besitzen, damit der Geschoßkörper
genügend elastisch gefaßt werde.
Zweckmäßig kann der Mantel derart bemessen werden, daß das untere Ende des Zylinderkörpers
gegen den Boden der Hülse einen etwas größeren Durchmesser besitzt, derart, daß beim Aufpressen des Bodens der
Mantel sich am unteren Ende mehr schließt, oben aber sich elastisch öffnet. Dadurch
wird einesteils unten eine noch engere (jedoch trotzdem genügend elastische) Verbindung,
am oberen Ende des Zylinders aber eine erhöhte Elastizität erreicht. Dabei gibt man
jedoch dem Mantel behufs der erwähnten elastischen Fassung des Geschoßkörpers ursprünglich
eine etwas größere Konizität, so daß trotz der beim Aufpressen des Bodens erfolgenden relativen Erweiterung des Manteloberteiles
dieser noch immer eine etwas geringere lichte Wei+2 besitzt als dem Durchmesser
des Geschoßkörpers entspricht. Derselbe Zweck ist jedoch auch im allgemeinen ohne konische Ausbildung des Mantels erreichbar,
derart, daß man das untere Mantelende mit einem größeren oder kleineren Krümmungshalbmesser ausbildet als die
obere Fläche des Bodens, so daß beim Aufschieben des Bodens zwischen den beiden Krümmungsflächen eine Fuge verbleibt, während
beim Zusammenpressen des Bodens und Mantels (zufolge des Einpressens des unteren
Mantelendes in den Boden) der Mantel von selbst eine nach oben genügend verjüngte
konische Form annimmt.
Claims (4)
1. Geschütz-Patronenhülse, bei welcher der Bodenteil und der Mantelteil je für
sich hergestellt sind und der Mantelteil aus einem einzigen Blechstück zu einer Rolle gewickelt ist, gekennzeichnet durch
die Anwendung von Ausschnitten an dem unteren, an den Hülsenboden anschmiegend
einwärts zu biegenden Ende des Mantels.
2. Geschütz-Patronenhülse nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausschnitte der einen Lage der Mantelwicklung durch die zwischen den Ausschnitten
befindlichen Teile der folgenden Lage abgedeckt sind.
3. Geschütz-Patronenhülse nach Anspruch ι und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser des Mantelteiles etwas größer ist, als der des Bodens derart,
daß unter dem Einfluß des aufgepreßten Bodens der Mantelteil unten zusammengezogen,
oben aber elastisch erweitert wird, daß aber die ursprüngliche Konizität des Mantels eine derartige ist,
daß trotz der relativen Erweiterung des oberen Mantelteiles die innere Lichte
etwas kleiner bleibt, als der Durchmesser ;des Geschoßkorpers.
4. Geschütz-Patronenhülse nach Anspruchibis
3, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende des Mantelteiles und die Oberfläche des Bodenteiles verschiedene
Krümmungsradien haben, derart, daß beim Zusammenpressen von Boden und Mantel dieser die Form eines nach oben
verjüngten Kegels annimmt.
Hierzu ι Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE312039C true DE312039C (de) |
Family
ID=564995
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT312039D Active DE312039C (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE312039C (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2845865A (en) * | 1954-01-05 | 1958-08-05 | Jeumont Forges Const Elec | Artillery casing |
| DE1122875B (de) * | 1958-05-30 | 1962-01-25 | Forges Ateliers Const Electr | Wickelkartusche |
-
0
- DE DENDAT312039D patent/DE312039C/de active Active
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2845865A (en) * | 1954-01-05 | 1958-08-05 | Jeumont Forges Const Elec | Artillery casing |
| DE1122875B (de) * | 1958-05-30 | 1962-01-25 | Forges Ateliers Const Electr | Wickelkartusche |
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