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Kathetereinbringvorrichtung
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Kathetereinbringvorrichtung, bestehend
aus einem längsteilbaren Führungsstück, das eine Einlaßöffnung für eine Stahl kanüle,
eine zu dieser koaxiale Auslaßöffnung mit angeschlossener längs teilbarer Kapillare
und eine Einlaßöffnung für einen Katheter oder eine Sonde aufweist.
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Bei bekannten derartigen Ka thetereinbringvorrichtungen enthält das
Führungsstück Y-förmig angeordnete Kan ie, durch die die zur Punktion benötigte
Stahlkanüle wird ein Katheter oder eine Sonde geschoben werden. Nach Herausziehen
der Stahlkanüle aus dem geraden Hauptkanal des Führungsstückes wird der Katheter
durch den ihm zugeordneten Seitenkanal von der Seite her in den vIt ptkanal hineingeschoben.
In einem starren Y-förmigen Führung-stück (DE-GM 78 37 983) erfolgt dabei der Vorschub
des #th<#ters
schräg unter einem Winkel von ca. 30#. Die hierdurch
bedingten Biege- und Verschiebevorgänge erzeugen Seitendruckkomponenten, die auf
die Punktionsstelle und die Vene übertragen werden, was unerwünscht ist.
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Zur Vermeidung schräger Kraftkomponenten beim Vorschub des Katheters
in einem Y-förmigen ührunsstüek ist dieses schwenkbar ausgebildet worden (DE-OS
28 45 643).
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In diesem Falle kann der Seitenkanal durch Verschwenkung zu dem Hauptkanal
koaxial ausgerichtet werden, so daß auch der Katheter durch einen geraden Kanal
des Führungsstückes in das Blutgefäß vorgeschoben wird.
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Da jedoch das Vorschieben des Katheters erst nach der Schwenk verstellung
des Seitenkanalteiles des Führungsstückes möglich ist, werden durch Reibung und
Rückfederung auch bei dieser Vorrichtung Kräfte auf die Vene übertragen.
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Bei allen Kathetereinbringvorrichtungen erfolgt nach der Entfernung
der Stahlkanüle und vor dem Einschieben des Katheters in die Vene ein Blutaustritt.
Zur Verhinderung dieses Blutaustrittes ist bei dem erstgenannten starren Führungsstück
an dem körperfernen Ende des Hauptkanals eine Membran angeordnet, die von der Stahlkanüle
durchstochen wird und nach Herausziehen der Stahlkanüle aufgrund ihres Werkstoffes
das Durchstechloch schließt. Die Verwendung einer Membran ist unzweckmäßig, weil
bei ihrem Durchbohren mit Hilfe einer scharfen Stahlkanülenspitze kleine oder kleinste
Teile der Meinbranwandung abgeschabt werden und in die Blutbahn gelangen können.
Dies soll bei dem schwenkbaren Führungsstück dadurch vermieden werden, daß der gerade
Hauptkanal beim Zurückziehen der Stahlkanüle
automatisch verschlossen
und verriegelt sowie gegenüber der Umwelt durch Dichtungsmittel automatisch abgedichtet
wird. Zu diesem Zweck sind Klappen und Federmittel vorgesehen, die den Aufbau der
Kathetereinbringvorrichtung komplizieren und deren Funktion bei Eindringen von Körpersekret
oder Blut in Frage stellen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kathetereinbringvorrichtung
der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß zum Vorschieben des Katheters gegen
die Auslaßöffnung des Führungsstückes Bieye-, Verschiebe-oder Drehvorgänge entfallen,
so daß beim Vorschub des Katheters oder der Sonde praktisch keine Kräfte auf die
Vene übertragen werden und der Katheter bzw.
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die Sonde schnell und sicher in ein Blutgefäß einführbar sind.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Führungsstück als Hohlkörper
ausgebildet istpdessen Hohlraum sich von der Ausfaßöffnung trichterförmigerweitertund
von einer derAuslaßöffnung gegenüberliegenden Endwand abgeschl<>ssen ist,in
der die Einlaßöffnung für die Stahlkanüle und neben dieser mindestens eine Einlaßöffnung
für den Katheter oder die Sonde angeordnet sind.
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Diese Ausbildung des Führungsstückes hat zur Folge, daß vor und nach
der Punktion eines Blutgefäßes mit Hilfe der Stahlkanüle auch der Katheter bzw.
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die Sonde axial verläuft und nach der Entfernung der Stahlkanüle diese
Vorschubposition beibehäit, so daß er bzw. sie sofort kontinuierlich und rückfederungsfrei
vorgeschoben werde kann. Die Stahikanüle u 1 der Katheter bzw. die Sonde sind in
dem Hohlraum zu-
einander parallel angeordnet und nach der Entfernung
der Stahlkanüle gleitet der Katheter bzw. die Sonde auf der durch die Wandung der
trichterförmigen Erweiterung gebildeten schiefen Ebene entlang und fädelt sich selbsttätig
in die an der Spitze des Trichters befindliche Auslaßöffnung ein, wobei er zwischen
dem Zentrum des Trichters und der Endwand kurzzeitig eine langgestreckte Z-Form
annimmt. Nur die Spitze des Katheters bzw. der Sonde wird beim Ubergleiten der Trichterschräge
von dieser geführt, so daß auf den innerhalb des Hohlraumes völlig frei verlaufenden
Katheter oder die Sonde praktisch keine Reibungskräfte zur Einwirkung kommen. Mit
geringstem Kraftaufwand ist daher ein langhubiges, feinfühliges Vorschieben ohne
selbsttätiges Zurückgleiten des Katheters bzw.
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der Sonde möglich.Durch das Vorhandensein des ungegliederten, großen
Hohlraumes in dem Führungsstück wird Totraum vermieden, in dem sich Blutreste oder
Teile der Infusionslösung absetzen könnten.
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Hierdurch werden die Sterilität und Kontaminationsfreiheit der Kathetereinbringvorrichtung
verbessert.
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Das von beweglichen Teilen freie Führungsstück läßt sich bei der Punktion
eines Blutgefäßes einfach handhaben und gestattet eine schnelle und sichere Einbringung
des Katheters bzw. der Sonde in das Blutgefäß, wobei keine Schwenkbewegungen auf
das Blutgefäß übertragen werden. Die Gestaltung des Führungsstückes als einfacher
Hohlkörper ohne Kanalführungen gestattet seine preiswerte Herstellung. Außerdem
ist vorteilhaft, daß der einen Einlaßöffnung für die Stahlkanüle mehrere Einlaßöffnungen
für Katheter bzw. Sonde zugeordnet werden können, so daß mehrere Katheter bzw. Sonden
exzentrisch parallel zur Stahlkanüle angeordnet sind
und verschiedene
Katheter bzw. Sonden nacheinander oder abwechselnd eingebracht werden können.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Auslaßöffnung und die zu ihr koaxiale Einlaßöffnung für die Stahlkanüle zur Bildung
eines kontaminationsfreien, geschlossenen Systems durch gummielastische Ventilteile
abgedichtet sind, die verschiedenen Aufgaben dienen. Hierdurch wird das Führungsstück
mit einer Blutsperre versehen, die den Blutaustritt nach dem Ziehen der Stahlkanüle
verhindert, und außerdem erhält es eine im Abstand zu der Blutsperre befindliche
Luftsperre, die den Hohlraum gegen die unsterile Umwelt abdichtet. Die Funktionsteilung
der Ventilaufgaben führt zu einem kontaminationsfreien System. Die Hohlraum wandung
wird nicht mit Flüssigkeit benetzt und hierdurch wird eine Bakterienwanderung verhindert.
Die Keimfreiheit des Hohlraumes des Führungsstückes wird darüber hinaus dadurch
erhöht, daß an der Einlaßöffnung für den Katheter oder die Sonde eine Schutzhülle
abgedichtet befestigt ist, so daß der Kanal der Kapillare und das Ventilteil in
der Auslaßöffnung sowohl bei eingesetzter Stahlkanüle als auch bei zurückgezogener
Stahlkanüle in dem sterilen und kontaminationsfreien Bereich der Einlaßöffnung für
den Katheter oder die Sonde und der Schutzhülle liegt. E#s ergibt sich eine geschlossene
kontaminationsfreie, sterile Kathetereinhringvorrichtung mit axialer paralleler
Anordnung von Stahlkanüle und Katheter bzw. Sonde während der Punktion und geringfügiger
Krümmung des Katheters bzw. der Sonde bei ihrem Vorschub.
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Vorteilhaft ist in dem Hohlraum des Führunqsstückes ein angepaßter,
längsteilbarer, hohler Auskleidung orper aus gummielastischem Material angeordnet,
der im Bereich der Aus daß öffnung als geschlitztes Schnabelventil und im B-eich
der Einlaßöffnung für die Stahlkanüle als Schlitzven-
til gestaltet
ist und der der mindestens einen Einlaßöffnung für den Katheter oder die Sonde zugeordnete
Lochöffnungen entsprechender Größe aufweist. Der gummielastische Auskleidungskörper
legt sich dicht an die Innenwand des Hohlraumes an. Die Schlitzungen der beiden
Ventile lassen sich in dem Auskleidungskörper auf einfache Weise anbringen, und
bei ausreichender Schließfähigkeit ist ihr t#ffnungswiderstand so gering, daß beim
Vorschub der Stahlkanüle oder des Katheter bzw. der Sonde dasFührungs stück nicht
bewegt wird,so daß keine Kräfte auf das Blutgefäß übertragen werden.Der Auskleidungskörper
hat im Trichterzentrum eine nach außen gekrümmte, stumpfe Spitze, in der die Schlitzung
des Schnabelventils ausgebildet ist. Hierdurch wird erreicht, daß das Ventil in
dem geradflächigen Trichterzentrum des Hohlraumes des Führungsstückes durch den
anstehenden Venendruck sicher schließt,und daß es einem Katheter oder einer Sonde
beim Vorschub in Öffnungsrichtung nur einen sehr geringen Öffnungswiderstand entgegensetzt,
so daß mit geringem Kraftaufwand ein feinfühliges Vorschieben möglich ist. Die gekrümmte
Schnabelform der Spitze des Auskleidungskörpers hat zur Folge, daß dem Zurückziehen
des Katheten oder der Sonde ein Widerstand entgegenwirkt, der um ein Vielfaches,
und zwar das etwa 5-fache größer ist als der öffnungswiderstand, wodurch ein selbsttätiges
Zurückgleiten des axial geführten Katheters oder der Sonde verhindert wird.
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Das Schlitzventil in der Einlaßöffnung für die Stahlkanüle ist vorteilhaft
als Kreuzschlitzventil gestaltet, wobei der Auskleidungskörper in der Biegezone
der Lappen des Kreuzschlitzventiles innere Material-
schwächungsstellen
aufweist, die den öffnungswiderstand herabsetzen. Das Führungsstück ist vorteilhaft
zweiteilig aus einem den Hohlraum enthaltenden längsteilbaren Grundkörper mit einem
offenen Ende und einer auf diesen lösbar aufgesteckten Deckelkappe zusammengesetzt,
die die Einlaßöffnunqen in Form von Konus löchern aufweist.
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Die Deckelkappe ist nicht längsteilbar. Zur Freigabe des gelegten
Katheters wird sie von dem rundkörper axial abgezogen. Das Konusloch der einlaffuny
für den Katheter oder die Sonde ist so groß bemessen, daß es den an dem Katheter
befestigten Katheteransatz durchläßt, so daß die Deckelkappe über den Katheteransatz
von dem Katheter abgezogen werden kann. Sodann werden der Grundkörper und der ebenfalls
mit einer Längsteilungslinie versehene Auskleidungskörper längs der Achse zwischen
Auslaßöffnung und Einlaßöffnung für die Stahlkanüle geteilt. Zur Erleichterung der
Teilung ist eine an einem Stutzen des Grundkörpers angeordnete Griffplatte vorgesehen,
die einen auf der Teilungsnaht des Grundkejrpers und des Auskleidungskörpers liegenden
Längsschllitz aufweist.
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Bei der Teilung des Grundkörpers wird auch die mit seinem Stutzen
verbundene Kapillare längsgeteilt, so daß der Katheter oder die Sonde von der Kathetereinbringvorrichtung
vollständig frei ist und nach Festlegung des Katheters auf der Haut eines Patienten
über den Katheteransatz z.B. an eine Infusionsleitung angeschlossen werden kann.
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Die trichterförmige Erweiterung des ohlr kann in dem Führungsstück
mittig oder außermittig angeordnet sein. In jedem Fal] wird sie vorteilhaft
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einer zylindrischen Ringwand fortgesetzt, die sich bis zur Endwand
erstreckt. Bei außermittiger Anordnung der trichterförmigen Erweiterung wird ihre
eine Wand unsymmetrisch verlängert und über dieser längeren Wand befindet sich die
wenigstens eine Einlaßöffnung für den Katheter oder die Sonde. Auf diese Weise wird
auch bei unsymmetrischer Gestaltung der Führungs-und Einfädeleffekt der schiefen
Ebene des Trichters für den Katheter oder die Sonde erreicht.
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Das Führungsstück kann kreisförmigen oder flachen, ovalen Querschnitt
aufweisen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sch(matisch
veranschaulicht. Es zeigt: Figur 1 eine schaubildliche Ansicht einer vollständigen
~geschlossenen Kathetereinbringvorrichtung Figur 2 einen Längsschnitt eines Führungsstückes
bei bzw. vor der Punktion Figur 3 ein geschlossenes Schnabelventil nach Entfernung
der Stahlkanüle im Längsschnitt Figur 4 einen Längsschnitt des Führungsstückes nach
Figur 2 mit eingeschobenem Katheter,und Figur 5 eine schaubildliche Ansicht eines
gelegten Katheters, der an eine Infusionsleitung angeschlossen ist.
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Eine Kathetereinbringvorrichtung weist ein im Querschnitt flaches,
ovales Führungsstück. 1 auf,das aus einem hohlen Grundkörper 2 und einer auf sein
offenes Ende lösbar aufgesteckten Deckelkappe 3 besteht Die Deckelkappe 3 übergreift
einen zylindrischen Teil des Grundkörpers 2 und ist bei 37 mit diesem abziehbar
verriegelt.
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Der Hohlraum 4 des Führungsstückes 1 enthält einen Trichterabschnitt
5, der durch unsymmetrische Anordnung in dem Führungsstück 1 eine verlängerte Wand
6 aufweist, und der durch eine zylindrische Ringwand 7 fortgesetzt wird, die sich
bis zur Endwand 8 an der Deckelkappe 3 erstreckt. In der Endwand 8 der Deckelkappe
3 ist eine Einlaßöffnung 9 in Form eines Konusloches ausgebildet. In das Konusloch
wird ein Kegelansatz 10 einer Sahlkanüle 11 eingesetzt, die durch eine koaxiale
Auslaßöffnung 12 im Zentrum des Trichterabschnittes 5 hindurchragt. Neben der Einlaßöffnung
9 ist über der längeren Wand 6 des Trichterabschnittes 5 in der Deckelkappe 3 eine
zweite Einlaßöffnung 13 in Form eines Konusloches ausgebildet, die dem Durchlaß
eines zur Stahlkanüle 11 parallelen Katheters 14 mit Mandrin 15 bzw. einer Sonde
dient. An dem größeren Ende des Konusloches der Einlaßöffnung 13 ist die Deckelkappe
3 mit einer Schutzhülle 16 abgedichtet verbunden, die den Katheter 14 einschließlich
seines Kathete ansatzes 17 und eines Kupplungsstückes 18 des Mandrins 15 (Fig. 1)
steril umschließt.
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Der Grundkörper 2 ist längs einer die Einlaßöffnung 9 und die Auslaßöffnung
12 verbindenden Teilungsnaht, die sich in einen verjüngten Stutzen 19 fortse-.zt,
längsteilbar ausgebilde. Zur Erleichterung der ängsteilung dient eine Griffplatte
20 (Fig. 1), die mit
einem Längsschlitz 21 versehen ist, der auf
der Linie der Teilungsnaht des Grundkörpers 2 liegt. Durch Auseinanderbiegen der
beiden Hälften der Griffplatte 20 wird der Grundkörper 2 aufgebrochen und läßt sich
von dem gelegten Katheter 14 seitlich abnehmen.
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In den Stutzen 19 ist das Ende einer Kapillare 22 eingebettet, die
ebenfalls eine Teilungsnaht aufweist und mit dem Grundkörper 2 längsgeteilt wird.
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Auf der Oberseite der Deckelkappe 3 ist ein nach außen gerichteter
Vorsprung 23 (Fig. 1) angeordnet,der von einem Ansatz 24 einer Griffplatte 25 der
Stahlkanüle 11 hintergriffen wird. Der Ansatz 24 ist aus der Ebene der Griffplatte
25 etwas nach vorne abgebogen.
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Diese Verriegelung zwischen Stahlkanüle 11 und Führungsstück 1 erleichtert
die Punktion, weil die Stahlkanüle 11 sich in dem Führungsstück nicht unbeabsichtigt
verschieben kann. Zur Entriegelung der Stahlkanüle 11 wird die Griffplatte 25 um
die Längsachse der Stahlkanüle 11 etwas gedreht.
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In den Hohlraum 4 des Führungsstückes 1 ist ein hohler Auskleidungskörper
26 aus gummielastischem Material umlaufend dichtend eingesetzt, dessen Form innen
und außen dem IIohlraum 4 angepaßt ist und der an seine Wand anliegt. Der yummielas
Iiischc Auskleidungskörper 26 ist mit einer Lochöffnung 27 versehen, die der Einlaßöffnung
13 zugeordnet ist und gleiciie Größe wie diese aufweist. Außerdem sind ein Schnal)elventil
28 an der Auslaßöffnung 12 des Führungsstückes 1 und ein zu diesem koaxiales Kreuzschlitzveiitil
29 an der Einlaßöffnung 9 in dem Auskleidungskörper 26 ausgebildet.
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Das Schnabelventil 28 entsteht durch eine nach außen gekrümmte, stumpfe
Spitze des Auskleidungskörpers 26 im Zentrum des Trichterabschnittes 5 (Fig. 3)
und eine in dieser Spitze ausgebildete Schlitzung 30, die eine praktisch widerstandslose
öffnung des Auskleidungskörpers an der Stelle der Auslaßöffnung 12 bei Vorschub
der Stahlkanüle 11 oder des Katheters 14 ermöglicht. Nach dem Ziehen der Stahlkanüle
11 schließt sich das Schnabelventil 28 unter dem anstehenden Venendruck sofort wieder
abdichtend, so daß Blutaustritt aus der Vene vermieden wird. Im übrigen verhindert
das Schnabelventil 28 ein selbsttätiges Zurückgleiten des Katheters 14, weil sich
durch seine gekrümmte Schnabelform bei der Rückwärtsbewegung des Katheters 14 unter
Zuhilfenahme des Schließweges 31 der Öffnungswiderstand um ein Vielfaches, und zwar
das ca. Fünffache, erhöht.
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Während das Schnabelventil die Aufgabe hat, bei zurückgezogener Stahlkanüle
11 Blutaustritt bzw. einen sterilen Lufteintritt zu verhindern, dient das Kreuzschlitzventil
29 dazu, den Hohlraum 4 gegenüber der unsterilen Umwelt abzudichten. Die Aufgabenteilung
der Ventile 28, 29 und ihr großer gegenseitiger Abstand sowie ihre seitliche Versetzung
zur Einlaßöffnung 13 für den in der sterilen Schutzhülle 16 untergebrachten Katheter
14 schaffen eine geschlossene,kontaminationsfreie ~sterile Rathetereinbringvorrichtung,mit
der der Katheter 14 kontaminationsfrei in eine Vene eingeführt werden kann.
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Der Auskleidungskörper Gb ist mit einer längsverluufenden
Teilungsnaht
32 versehen, die sich zweckmäßig an der gleichen Stelle befindet wie die Teilungsnaht
des Grundkörpers 1. Die Teilungsnaht 32 erstreckt sich zwischen den beiden Ventilen
28 und 29. Eine Teilung des Auskleidungskörpers 26 im Bereich der Lochöffnung 27
erübrigt sich, weil sowohl diese wie auch die Einlaßöffnung 13 in der Deckelkappe
3 groß genug sind, um den Katheteransatz 17 durchzulassen, wenn die Deckelkappe
3 mit der Schutzhülle 16 axial über das spitzenferne Ende des Katheters 14 abgezogen
wird.
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Der Katheter 14 mit dem innenliegenden Mandrin 15 verläuft axial exzentrisch
parallel zur Stahlkanüle 11, und bei zurückgezogener Stahlkanüle 11 kann der Katheter
14 sofort kontinuierlich vorgeschoben werden.
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Dabei gleitet seine Spitze über die Schrägfläche des Trichterabschnittes
5 und seiner Verlängerung 6 bis in das Zentrum des Trichterabschnittes 5, in dem
er sich selbsttätig durch die Schlitzung 30 des Schnabelventils 28 in die Auslaßöffnung
12 und die Kapillare 22 einfällt. Dabei nimmt der Katheter 14 zwischen der Auslaßöffnung
12 und der Einlaßöffnung 13 kurzzeitig eine langgestreckte Z-Form an (Fig. 4). Die
Biegung ist sehr gering, weil der Katheter 14 in einem sehr kleinen exzentrischen
Abstand 33 von maximal 7 mm neben der Auslaßöffnung 12 liegt. Wegen des geringen
öffnungswiderstandes des Schnabelventiles 28 kann der Katheter 14 langhubig und
feinfühlig vorgeschoben werden, wobei das Schnabelventil 28 ein selbsttätiges Zurückgleiten
des Katheters 14 verhindert. Wenn der Katheter 14 die gewünschte Position erreicht
hat, wird die Deckelkappe 3 mit der Schutzhülle 16 axial
von dem
Katheter 14 abgezogen, und es werden der Grundkörper 2, der Auskleidungskörper 16
und die Kapillare 22 nach Längsteilung seitlich von dem Katheter 14 abgenommen.
Der Katheter 14 wird auf der Haut des Patienten z.B. durch Heftpflaster 34 befestigt
(Fig. 5). Nach Entfernung des Mandrins 15 ist lediglich noch die Ankopplung einer
Infusionsleitung 35 an den Katheteransatz 17 notwendig.
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