DE3116560C2 - Reinigungseinrichtung für ein Zweifarbenkopiergerät - Google Patents
Reinigungseinrichtung für ein ZweifarbenkopiergerätInfo
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Abstract
Eine Reinigungseinrichtung zum Entfernen der zurückgebliebenen Tonerpartikel auf der isolierenden Oberfläche in einem Zweifarben-Kopiergerät weist eine rotierende Reinigungsbürste mit zwei Arten von Fasermaterialien, die mit entgegengesetzten Polaritäten geladen sind, und eine Abstreif- oder Flickereinrichtung auf, um die Reinigungsbürste in eine "flatternde" Bewegung zu bringen, um dadurch die Tonerpartikel zu entfernen, wenn sich die Bürste dreht.
Description
SS
Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung zur Entfernung der beiden verschiedenen, auf unterschiedliche
Polaritäten aufladbaren Tonerarten, die auf der isolierenden Fläche eines Abbildungselementes eines
Zweifarben-Kopiergerätes zurückgeblieben sind, der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Aus der DE-OS 22 18 918 ist ein elektrophotographisches
Kopiergerät mit einer Reinigungsbürste bekannt, deren leitfähige Borsten bzw. Borstenfäden elektrisch
leitend mit der geerdeten Lagerung des Abbildungselementes verbunden sind. Diese Reinigungsbürste weist
einen langhaarigen Flor aus PTFE-Endlosgarn auf, dem
ein Metallfaden als Endlosfaden beigemengt ist.
Weiterhin sind Reinigungsvorrichtungen bekannt, um die Aufzeichnungsfläche von Toner unterschiedlicher
Polarität zu befreien (GB-PS 1411198; GB-PS
14 73 277); zum Stand der Technik gehören auch spezieile Ausgestaltungen von Bürsten, um Toner einer
vorgegebenen Polarität von einer Aufzeichnungsfläche abzubürsten (GB-PS 14 82 037; GB-PS 13 76 740).
Eine Reinigungsvorrichtung zur Entfernung der beiden auf unterschiedliche Polarität aufgeladenen
Tonerarten, die auf der isolierenden Fläche eines Abbildungselementes eines Zweifarben-Kopiergerätes
zurückgeblieben sind, der angegebenen Gattung, ist schließlich noch aus der DE-OS 23 58 235 bekannt und
weist eine rotierende Reinigungsbürste, deren Fasern die isolierende Fläche berühren, sowie einen an den
Fasern anliegenden Abstreifer auf.
Bei einer solchen Reinigungsvorrichtung treten insofern Probleme auf, als die Tonerteilchen durch
elektrostatische Anziehungskräfte auf der isolierenden Fläche gehalten werden, also die Reinigungswirkung im
allgemeinen nicht optimal ist Dies gilt insbesondere dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, mit zwei
verschiedenen Polaritäten gearbeitet wird, also die sonst übliche Entladung der Tonerteilchen nicht
ausreicht, um die elektrostatischen Anziehungskräfte aufzuheben.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsvorrichtung der angegebenen Gattung
zu schaffen, bei der auch die beiden, unterschiedlich
aufgeladenen Tonerarten ohne großen konstruktiven Aufwand von der isolierenden Fläche entfernt werden
können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst
Zweckmäßige Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen zusammengestellt
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile beruhen insbesondere darauf, daß mittels einer einzigen Reinigungsbürste
die beiden Tonerarten entfernt werden können, also keine zweite Reinigungsbürste erforderlich
ist, so daß diese Reinigungsvorrichtung insgesamt einen sehr kompakten Aufbau hat und nur wenig Raum
benötigt wie es für die modernen Kleinkopiergeräte angestrebt wird. Trotzdem ergibt sich eine sehr
gründliche Reinigung, da die elektrostatischen Anziehungskräfte durch die gezielte Aufladung der beiden
Fasergruppen aufgehoben werden können.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die
schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Gesamtansicht eines elektrophotographischen Zweifarben-Kopiergerätes,
F i g. 4 einen Schnitt längs der Linie 2-2 von F i g. 3, und
Fig.5 und 6 Seitenansichten weiterer Ausführungsformen der Reinigungsbürste.
Anhand von F i %, 1 wird ein elektrostatisches
Zweifarben-Kopiergerät beschrieben. Dieses Kopiergerät weist eine photoleitfähige Trommel 1 mit einem
geerdeten, elektrisch leitenden Kern 2, einer inneren photoleitfähigen Schicht 3 und einer äußeren photoleitfähigen
Schicht 4 auf. Jede der photoleitfähigen Schichten hat eine andere Spektralempfindlichkeit
Mittels eines ersten Laders 5 wird eine gleichförmige
positive Ladung auf die Oberfläche der Trommel 1 und
mittels eines zweiten Laders 6 wird eine negative Ladung auf die Trommel t im Dunklen aufgebracht,
wodurch ein gleichförmiges geschichtetes Ladungsmuster auf der Trommel ausgebildet ist Durch eine
bildmäßige Belichtung der Trommel 1 mit einem Lichtbild 7 wird ein elektrostatisches Bild auf den
Schichten entsprechend den jeweiligen Farben, wie schwarz und rot, ausgebildet. Mittels einer ersten
Entwicklungseinrichtung 8 werden positiv geladene Farbtonerpartikel, beispielsweise rote, und mit einer
zweiten Entwicklungseinrichtung 9 werden negativ geladene Tonerpartikel, beispielsweise schwarze, aufgebracht
Auf diese Weise wird ein Zweifarben-Tonerbild auf der Trommel ί geschaffen. Das Tonerbild auf der
Oberfläche der Trommel 1 wird mit Hilfe eines Vorladers in eines mit einer gleichförmigen Polarität,
z. B. positiv umgewandelt Ein Kopierblatt P wird mittels einer (nicht dargestellten) Zuführeinrichtung mit
derselben Oberflächengeschwindigkeit wie die der Trommel zugeführt und an dieser in Anlage gebracht
um das Tonerbild auf das Kopierblatt P zu übertragen. Mittels eines Übertragungsladers 11 wird eine negative
Übertragungsladung auf die Rückseite des Kopierblattes P aufgebracht um die Tonerbild-Übertragung zu
erleichtern. Das Tonerbild wird dann durch von Heizrollen 19 erzeugte Wärme (und erforderlichenfalls
mittels einer Andrückrolle) auf dem ICopierblatt P
fixiert wodurch eine fertige, dauerhafte Kopie geschaffen ist
Nach der Übertragung wird mit einem Entlader 12 die Trommel 1 entladen, mit einer Reinigungseinrichtung 13
wird irgendwelcher Resttoner von der Trommel entfernt und mittels einer Löschlampe 14 wird die
Trommel 1 vor dem nächsten Kopiervorgang gründlich entladen.
Die Reinigungseinrichtung 13 weist eine rotierende Bürste 17 auf, die einen Kern 16 mit einer Anzahl Fasern
15 hat die von diesem aus radial nach außen verlaufen. Die Bürstenfasern 15 können aus zwei Arten von
Fasermaterialien hergestellt sein. Eines der Materialien, beispielsweise eine PoIy-4-Fluoräthylen-Faser (das
eingetragene Warenzeichen TEFLON), wird durch die Berührung mit der Trommel 1 reibungselektrisch mit
negativer Polarität geladen. Das andere Material, das eine Reyon- bzw. Kunstseidefaser oder eine Polyester-Faser
sein kann, wird ebenfalls reibungselektrisch geladen, allerdings mit positiver Polarität
Die Reinigungsbürste 17 ist in der Reinigungseinrichtung 13 so gehaltert daß sie in oder entgegen dem
Uhrzeigersinn drehbar ist; sie wird aber vorzugsweise in derselben Drehrichtung wie die Trommel 1 gedreht Die
Reinigungsbürste 17 kommt mit der Oberfläche der Trommel 1 in Berührung, und die jeweiligen Bürstenfasern
entfernen aufgrund einer elektrostatischen Anziehungskraft die zurückgebliebenen Tonerpartikel.
Eine Abstreif- bzw. Flickerplatte 18 ist in axialer Richtung parallel zu der Bürste 17 angeordnet und dient
dazu, die Bürstenfasern 15 in herkömmlicher Weise in eine »flatternde« Bewegung zu versetzen, wenn sich die ω
Bürste dreht, um die Trennung der Tonerpartikel von den Bürstenfasern 15 zu erleichtern.
Die in Fig. 2 bis 6 dargestellten Ausführungsformen betreffen die Ausbildung und Verteilung der zwei Arten
Fasermaterialien der Reinigungsbürste gemäß der Erfindung. Die erste Ausführungsform ist in F i g. 2
dargestellt TEFLON-Fasern und Reyon-Fasern sind durch lange gesonderte Stoff- oder Tuchstücke
angebracht Die Stoff- oder Tuchstöcke sind jeweils abwechselnd spiral- bzw, schraubenförmig auf den Kern
16 geklebt Folglich sind auf der Reinigungsbürstenrolle 10 zwei schrauben- bzw, spiralförmige Bereiche 22 und
23 aus TEFLON- und Reyonfasern ausgebildet Die Breite W jedes Tuch- oder Stoffstreifens ist kleiner als
30 mm, und beträgt vorzugsweise 20 mm, um eine ungleichmäßige Reinigung zu vermeiden.
Zu Versuchszwecken wurde ein Gerät das dem in F i g. 1 dargestellten Kopiergerät entspricht erstellt
Das photoieitfähige Teil bestand aus einem Aluminiumträger,
einer ersten photoleitfähigen Schicht aus Zinkoxidharz, das mit Rose-Bengale sensibilisiert
worden ist (Gewichtsverhältnis Zinkoxid : Harz=3 :1,
wobei das Harz das Silikonharz KR 214 von Sinetsu Kagaku Co, Japan ist), wobei diese erste photoieitfähige
Schicht in einer Dicke von 10 Mikron auf den Aluminiumträger aufgebracht wurde, und aus einer
zweiten photoleitfähigen Schicht aus einer organischen Zusammensetzung einer 1 :1-Mischung aus PoIy-N-Vinylcarbazol
(PVK) und 2,4,7-Trinitro-9-Fluorenon (TNF), die in einer Dicke von 20 Mikron aufgebracht
war. Die erste photoieitfähige Schicht war unempfindlich gegenüber rotem Licht aber empfindlich gegenüber
grünem Licht während die zweite Schicht eine panchromatische Lichtempfindlichkeit hatte. Eine Primärladung
wurde im Dunkeln mit +6,5 kV aufgebracht um ein Oberflächenpotential von +1800 V zu erzeugen,
und danach wurde eine Sekundärladung ebenfalls im Dunkeln mit —4,8 kV aufgebracht um das Oberflächenpotential
auf +600 V zu erniedrigen. Eine Vorlage mit einem schwarzen und einem roten Flächenbereich auf
einem weißen Untergrund wurde bildmäßig auf das photoieitfähige Teil aufgebracht und Oberflächenpotentiale
von +400V, +30V und -600 V wurden auf dem schwarzen, dem weißen bzw. dem roten Flächenbereich
erzeugt Der schwarze Flächenbereich wurde durch eine Entwicklung mit einer magnetischen Bürste
mit Hilfe eines negativ geladenen schwarzen Toners von — \3\ic/g (μ Coulomb/Gramm) und der rote
Flächenbereich wurde mit einem positiv geladenen roten Toner von +10μα^ entwickel. Nach der
Übertragung des jeweiligen Tonerbildes auf das Kopierblatt betrug die Menge des auf der Oberfläche
der Trommel zurückgebliebenen schwarzen Toners 0,11
mg/cm2 und die des roten Toners betrug 0,15 mg/cm2.
Nach der Übertragungseinrichtung waren der Entlader und die Reinigungseinrichtung angebracht. Die
Reinigungsbürste 20 v/ar jeweils aus Fasergeweben mit
einer Breite W von 20 mm gebildet, wobei die Länge L der jeweiligen Fasern 15 mm betrug. Etwa 8 mm des
vorderen Rands der Faserbürste wurde mit der photoleitfähigen Trommel in Anlage gebracht, und das
Verhältnis der Umfangsgeschwindigkeiten der Reinigungsbürste 20 zu der der Trommel 1 war auf 15:1
eingestellt Unter diesen Voraussetzungen betrug die Reinigungswirkung bezüglich der schwarzen Tonerpartikel
93% und die bezüglich des roten Toners betrug 95%. Die Reinigungswirkung wurde als das Verhältnis
der Mengen der von der Oberfläche der photoleitfähigen Trommel entfernten Tonerpartikel zu der Menge
der zurückgebliebenen Tonerpartikel vor der Reinigung der Trommeloberf lach? festgelegt.
Beispiel 2
Die Arbeitsweise des BeisDiels 1 wurde wiederholt.
Die Arbeitsweise des BeisDiels 1 wurde wiederholt.
mit der Ausnahme, daß eine Reinigungsbürste 20 mit Polyesterfasern statt mit Reyon-Fasern verwendet
wurde. Die Reinigungswirkung betrug 97% bezüglich der jeweiligen Tonerpartikel.
Eine zweite Ausführungsform der Erfindung wird ■>
anhand der Fig.3 und 4 beschrieben. Bei dieser Reinigungsbürstenrolle 24 sind TEFLON-Fasern 25 und
Reyon-Fasern 26 durch ein Stoff- oder Tuchstück mit einer gleichmäßigen Dichte, aber einer beliebigen
Mischung bezüglich jeder Faser auf dem Kern 21 aufgebracht. Bei dieser Bürste ist die Dichte der
jeweiligen Faser bezüglich der Reinigungswirkung wichtig. Die Dichte wurde festgelegt als (Durchmesser
einer Faser) χ (Anzahl der Fasern auf einer Flächeneinheit). Das Verhältnis der Dichte der TEF-LON-Fasern
zu den Reyon-Fasern wurde in einem Bereich von 5 : Vs, vorzugsweise von 3 : '/3, eingestellt.
Dieses Dichteverhältnis wurde durch die Masse der jeweils beim Entwickeln benutzten Tonerpartikel
bestimmt. Im allgemeinen ist bei einer zweifarbigen 21)
Vorlage auf weißem Untergrund der schwarze Flächenbereich größer als der rote Flächenbereich, so daß die
Anzahl der Bürstenfasern, die verwendet wird, um schwarze Tonerpartikel zu entfernen, größer sein sollte
als die der Fasern, die verwendet wird, um rote Tonerpartikel zu entfernen.
Die Arbeitsweise des Beispiels I wurde mit der Reinigungsbürste 24 gemäß der zweiten Ausführungsform
wiederholt. Das Dichteverhältnis der TEFLON- zu den Reyon-Fasern betrug 2:1. Die Reinigungswirkung
bezüglich des schwarzen Toners betrug 97% und die des roten Toners etwa 100%.
35
Statt der Reyon-Faser wurde die Polyesterfaser benutzt, und das Dichteverhältnis der TEFLON- z:i der
Polyesterfaser betrug 1:1. Mit einer so ausgebildeten Reinigungsbürste 24 wurde die Arbeitsweise des
Beispiels 1 wiederholt. Die .^inigungswirkung betrug
bezüglich beider Tonerpartikel etwa 100%.
Eine dritte Ausführungsform der Erfindung wird anhand der F i g. 5 beschrieben. Bei dieser Reinigungsbürste 27 sind die TEFLON-Fasern und die Reyon-Fa-
sern durch ein Tuch- oder Stoffstück auf dem Kern 21 in Form von abwechselnden bandförmigen Flächen 22 und
23 aufgebracht, die in axialer Richtung angeordnet sind. Der Abstand Pder jeweiligen bandförmigen Flächenbereiche
22 und 23 der Fasermaterialien ist vorzugsweise so kleiner als 50 mm. Da die schwarzen Tonerpartikel in
einer größeren Menge verwendet werden als die roten Tonerpartikel, ist die Breite des Fasermaterials zum
Entfernen des schwarzen Toners vorzugsweise größer als die des Fasermaterials zum Entfernen des roten
Toners. Wenn beispielsweise die schwarzen Tonerpartikel mit positiver Polarität und die roten Tonerpartikel
mit negativer Polarität geladen wurden, sollte die Breite 22 der TEFLON-Fasern vorzugsweise 50 mm und die
Breite 23 der Reyon-Fasern 10 mm sein. In dieser Ausführungsform kann statt der Reyon-Fasern auch die
Polyester-Faser verwendet werden.
Die Arbeitsweise des Beispiels 1 wurde mit einer Reinigungsbürste 27 dieser Ausführungsform wiederholt,
wobei jedes Fasermaterial einen Abstand, d. h. eine Breite von 20 mm hatte. Die Reinigungswirkung
bezüglich der schw .lrzen Tonerpartikel betrug 94% und
die bezüglich der roten Tonerpartikel 95%.
Eine vierte Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 6 dargestellt. Bei dieser Reinigungsbürste 28 sind
die TEFLON-Fasern und die Reyon-Fasern durch ein Stoff- oder Tuchstück auf dem Kern 21 in Form eines
Schachbrettmusters aufgebracht. Aus dem gleichen Grund wie bei der dritten Ausführungsform ist der
Flächenbereich 22 der TEFLON-Fasei vorzugsweise größer als der der Reyon-Faser. Der Flächenbereich 22
der TEFLON-Fasern liegt vorzugsweise in einem Bereich von 20 bis 80% der gesamten Umfangsfläche
des Kerns. Außerdem sind die Flächenbereiche sowohl der TEFLON- als auch der Reyon-Fasern (an jeder
Stelle der Reyon-Fasern) in der axialen Richtung der Bürstenrolle 28 angeordnet. Auch bei dieser Reinigungsbiirste
28 kann statt der Reyon-Faser die Polyester-Faser verwendet werden.
Die Arbeitsweise des Beispiels I wurde mit der Reinigungsbürste 28 wiederholt, auf welcher quadratische
Flächen mit einer Seitenlänge von 30 mm ausgebildet waren. Die Reinigungswirkung bezüglich
der schwarzen Tonerpartikel betrug 96% und die bezüglich der roten Tonerpartikel 97%. Bei jeder
Ausführungsform kann anstelle der Reyon- oder der Polyesterfaser ein elektrisch leitendes Fasermaterial
verwendet werden.
Gemäß der Erfindung weist die Reinigungseinrichtung eine Bürstenrolle mit zwei Arten von Fasermaterialien
auf, die mit entgegengesetzten Polaritäten geladen sind, wodurch eine äußerst einfache, aber
wirksame Einrichtung geschaffen ist, um die restlichen zurückgebliebenen Tonerpartikel in einem elektrostatischen
Zweifarben-Kopiergerät zu entfernen. Obwohl die Erfindung in Verbindung mit einer photoleitfähigen
Trommel mit zwei photoleitfähigen Schichten in einem Zweifarben-Kopiergerät beschrieben worden ist. kann
die Erfindung selbstverständlich auch auf einer isolierenden Räche mit zwei Tonerpartikelarten angewendet
werden, die mit entgegengesetzten Polaritäten geladen sind.
Claims (1)
- Patentansprüche:1, Reinigungsvorrichtung zur Entfernung der beiden auf unterschiedliche Polaritäten auffadbaren Tonerarten, die auf der isolierenden Fläche eines Abbildungselementes eines Zweifarben-Kopiergerätes zurückgeblieben sind,a) mit einer rotierenden Reinigungsbürste, deren Fasern die isolierende Fläche berühren, und ι οb) mit einem an den Fasern anliegenden Abstreifer.dadurch gekennzeichnet, daßc) die Reinigungsbürste (17; 20; 24; 27; 28) zwei mit unterschiedlichen Polaritäten aufladbare Fasergruppen (15; 22,23; 25,26) aufweistZ Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Fasergruppen (25,26) gleichförmig dicht, jedoch beliebig gemischt angeordnet sind.3. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüehe 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichteverhäitnis der einen Fasergruppe (25) zu der anderen Fasergruppe (26) im Bereich von 5 zu 1A liegt4. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüehe 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Fasergruppen (22,23) auf einem zylindrischen Kern (21) abwechselnd in einem schrauben- oder spiralförmigen Muster angeordnet sind (F i g. 2\5. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (W) der Flächenberekhe der beiden Fasergruppen (22, 23) kleiner als 30 mm ist6. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Fasergruppen (22,23) auf einem zylindrischen Kern (21) in Form eines abwechselnden, in axialer Richtung verlaufenden Bandmusters angeordnet sind (F ig. 5).7. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Flächenbereiche der beiden Fasergruppen (22, 23) kleiner als 50 mm ist8. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Fasergruppen (22,23) auf einem zylindrischen Kern (21) in Form eines Schachbrettmusters angeordnet sind (F ig. 6).9. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche einer Fasergruppe (22) etwa 20 bis 80% der gesamten Umfangsfläche eines zylindrischen Kerns (21) annimmt.
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