DE3111924A1 - Rahmenprofil aus kunststoff zur herstellung von tuerdichtungsrahmen fuer kuehlschraenke - Google Patents
Rahmenprofil aus kunststoff zur herstellung von tuerdichtungsrahmen fuer kuehlschraenkeInfo
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Description
Rahmenprofil aus Kunststoff zur Herstellung von Türdichtungsrahmen für
Kühlschränke
Die Erfindung betrifft ein Rahmenprofil aus Kunststoff zur Herstellung von
Türdichtungsrahmen für Kühlschränke und dergleichen, bestehend aus einem
wandverstärkten, U-förmigen Profilfuß mit einem einseitig am freien Schenkel des Profilfußes angeformten hohlen Dichtungsbalg, dessen untere Begrenzung
der freie Schenkel des Profilfußes bildet, dessen seitliche und teilweise obere Begrenzungen von wandverschwächten, in definierten Bereichen mit
Soll-Knick-Stellen ausgestatteten Verbindungsstegen gebildet sind, und dessen
obere Begrenzung wenigstens zum Teil von einem definierten Hohlraum für die Aufnahme eines Magnetbandes gebildet ist.
Rahmenprofile dieser Art sind seit langer Zeit und in großem Umfang
bekannt. Nur beispielsweise wird hier auf die Profilausbildung der DE-AS 15 09 238 verwiesen. Das dort geschützte Profil besitzt neben dem Profilfuß
in U-förmiger Ausbildung zwei ohrenartige, nach außen ragende, wandverschwächte Verbindungsstege, die zwischen sich eine Hohlkammer bilden und
im oberen Bereich im Abstand vom freien Schenkel des Profilfußes eine in sich abgeschlossene Aufnahmekammer für ein Magnetband tragen. Weitere
Ausführungsformen dieser Art ergeben sich aus der US-Patentschrift 3,378,956.
Diese bekannten Rahmenprofile mit magnetischer Einlage haben die Aufgabe,
bestehende Luftspalte zwischen Tür bzw. Deckel und dem zugeordneten Korpusgehäuse bei Kühlschränken, Kühlmöbeln, Kühltruhen usw. abzudichten.
Zum Ausgleich vorhandener Bautoleranzen im Türanschlagbereich wie auch zum Ausgleich sich bildender Türdurchbiegungen aufgrund des Temperaturgefälles
zwischen Kühlmöbelinnenraum und Außentemperatur sind an solche Dichtungen die Forderungen gestellt, sowohl Toleranzen im Plusbereich als
auch Verdrückungen im Minusbereich aufzufangen.
Zu diesem Zweck sind die die Magnettasche tragenden Verbindungsstege so
ausgebildet, daß sie sich faltenbalgartig dehnen und drücken lassen. Zusammen mit der unteren Abschlußwand der Magnettasche, den Verbindungsstegen und
dem freien Ende des U-förmigen Profilfußes bildet sich bei den bekannten Dichtungen nach dem Stand der Technik eine geschlossene Hohlkammer.
Diese Hohlkammer legt sich im geschlossenen Zustand in den Türspalt bei mehr oder weniger Ausgleichung der vorhandenen Bautoleranzen. Gleichzeitig
wird das Dichtungsprofil durch das Magnetband im Bereich der Magnettasche an den Korpus des Kühlmöbels gedrückt, so daß im großen und ganzen eine
ausreichende Abdichtung zwischen Kühlmöbelinnenraum und Außenatmosphäre geschaffen wird.
Bei Gefrierschränken mit ihren niedrigeren Temperaturen wird das Rahmenprofil
zusätzlich derart ausgestaltet, daß der innere Dichtungsbalg über das Niveau der obersten Kante der Magnettasche um einen definierten Abstand
hinausragt, um beim Schließvorgang durch den damit zu erzielenden Preßdruck in diesem Bereich eine zusätzliche Dichtwirkung zu erreichen.
Der Nachteil der bekannten Rahmenprofile ist darin zu sehen, daß mit diesen
Profilformen auftretende Toleranzen nur in begrenztem Rahmen überbrückt werden können. Die begrenzte Flexibilität dieser Profilformen führt dazu,
daß in bestimmten Gebrauchssituationen ein Abheben der beim Schließvorgang anliegenden Dichtungsteile von den Dichtflächen nicht zu verhindern ist.
Dies geschieht insbesondere dort, wo die Wechselwirkungen zwischen kaltem Innenraum des Kühlgerätes und der Außenatmosphäre dazu führen, daß
stärkere Durchbiegungen der beweglichen Elemente wie Tür, Abdeckung usw. auftreten.
Es kann jedoch bei diesen Profilformen auch vorkommen, daß aufgrund
größerer Bautoleranzen auch beim Schließen der Tür die Dichtung nicht
überall an den Dichtflächen anliegt. Hebt beispielsweise bei einer Ausführung der Art, daß der innere Verbindungssteg über das Niveau der innersten Kante
der Magnettasche um einen Abstand hinausragt und damit eine Preßdichtung erzielt wird, der Dichtungsbalg aufgrund eines Temperaturgefälles von seinem
Preßsitz ab und gibt dadurch einen Spalt zwischen Dichtung und Korpusrahmen frei, kann die Kälte ungehindert bis zur Magnettasche vordringen. Bei großen
Temperaturunterschieden reicht die Magnettasche allein nicht aus, die Kälte zurückzuhalten, sodaß diese nach außen abströmt und damit einen erheblichen
Energieverlust verursacht.
Das gleiche passiert, wenn die Preßdichtung unten im Bereich des Profilfußes
aufgrund solcher äußeren Bewegungen im Dichtungsbereich abhebt. In diesen Fällen ist der Kälteverlust noch gravierender, da dann einer Auswanderung
nur noch der Querschnitt der Basis des Profilfußes entgegensteht.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, diese Nachteile zu vermeiden
und eine Profilform tür ein solches Rahmenprofil anzugeben, welche eine optimale Anlage der dichtenden Bereiche des Rahmenprofils an die zugeordneten
Korpusteile auch dann gewährleistet, wenn extreme Einflußnahmen durch hohes Temperaturgefälle oder durch große Bauteiltoleranzen zu überwinden
sind. Erfindungsgemäß wird dazu vorgeschlagen, daß die Basis des Profilfußes nach oben verlängert und mit wenigstens einer, außerhalb des
Dichtungsbalges angeordneten Soll-Knickstelle ausgebildet ist, und daß der Dichtungsbalg mit seinen begrenzten Wandteilen oberhalb des Bereichs dieser
Soll-Knickstelle derart angeformt ist, daß der in Verlängerung der Soll-Knickstelle
den definierten Hohlraum tragende Verbindungssteg im Verhältnis zu dem gegenüberliegenden Verbindungssteg kurz gehalten ist.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung wird darin gesehen, daß die Soll-Knickstelle
aus dem Bereich des Dichtungsbalges in die Basis des Profilfußes hineinverlegt ist. Dadurch wird der wesentliche Vorteil erzielt, daß die
hauptsächliche Bewegung des Profiles nur noch in den durch die Soll-Knickstelle gebildeten Dehnungselementen stattfindet. Die anderen Bereiche
des Dichtungsbalges mit seinen Begrenzungswänden bleiben demgegenüber unbewegt. Dies ist als erheblicher Vorteil gegenüber dem bisher bekannten
Stand der Technik anzusehen, weil dadurch auch bei maximaler Inanspruchnahme der Dehnfähigkeit die Magnettasche mit der zusätzlichen Luftkammerdichtung
unverändert in ihrem Anlagebereich verharrt, während die auftretenden Bewegungskräfte durch die Soll-Knickstelle in der Basis des Profilfußes
aufgefangen werden.
Bei der erfindungsgemäßen Profilform werden die auftretenden Kräfte beim
Einsatz der Dichtung auch deswegen optimal auf die Soll-Knickstelle in der Basis des Profilfußes übertragen, weil der oberhalb der Soll-Knickstelle
angeformte Verbindungssteg, der den definierten Hohlraum für das Magnetband trägt, kurz gehalten ist, während der gegenüberliegende Verbindungssteg
demgegenüber erheblich langer ausgebildet ist. Diese unterschiedliche Gestaltung
der Verbindungsstege führt dazu, daß wegen der kurzen Anbindung im Bereich der Soll-Knickstelle die Bewegungen der Dichtung, die im Fachbereich
als "Atmung" bezeichnet werden, direkt auf den Bereich der Soll-Knickstelle übertragen werden. So wird die zwischen den Verbindungsstegen
der Aufnahmetasche für das Magnetband und dem unteren Abschluß gebildete Hohlraum erst dann in seiner Form verändert, wenn entweder die Soll-Knickstelle
durch Zugkräfte in gestrecktem Zustand vorliegt oder die Soll-Knickstelle
durch Druckkräfte zusammengedrückt ist, sodaß sich die Druckkräfte anschließend auf den beschriebenen Hohlraum übertragen. Dadurch
wird die ganze Bandbreite der Bewegungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Rahmenprofilform deutlich.
Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, daß der Bereich der Soll-Knickstelle,
also die Basis des Profilfußes, bereits wandverschwächt ist, wobei diese Wandverschwächung beispielsweise die Wanddicken der die Magnettasche
tragenden Verbindungsstege haben kann. Auch der freie Schenkel des Profilfußes, der den unteren Abschluß des durch die Verbindungsstege und die
Magnettasche gebildeten Hohlraums bildet, kann die gleiche Wanddicke aufweisen wie die Soll-Knickstelle und die Verbindungsstege. Weiterhin erscheint
es zweckmäßig, daß die untere Begrenzung des Dichtungsbalges aus dem Verbindungsbereich zwischen dem oberen Ende der Soll-Knickstelle und dem
kurzgehaltenen Verbindungssteg schräg nach unten zur Halterung des Profilfußes verlaufend ausgebildet ist. Dadurch wird das Volumen der Luftkammer
entsprechend erhöht und die Dichtwirkung damit optimiert. Diese Luftkammer kann als allseits geschlossener Hohlraum bezeichnet werden, da die erfindungsgemäßen
Rahmenprofile zu vielseitigen Rahmen verschweißt werden, wobei durch die Luftkammern eine Verbindung auch über die verschweißten
Endbereiche gehalten wird.
Das Verschweißen der erfindungsgemäßen Rahmenprofile in den Eckbereichen
zu einsatzfähigen Dichtungsrahmen ergibt einen weiteren Vorteil gegenüber dem bisher bekannten Stand der Technik. Dadurch nämlich, daß die Knickstellen
bei den bekannten Dichtungsprofilen in den Bereich des Dichtungsbalges verlegt waren, konnte bei der Verschweißung in den Eckbereichen der
hergestellten Rahmen durch abgeschmolzenes Kunststoffmaterial eine derartige Verhärtung eintreten, daß dort eine "Atmung" des Profils im Dichteinsatz
nicht mehr gewährleistet war. Diese Kunststoff-Materialansammlungen in den Eckbereichen konnten auch nachträglich nicht enfernt werden,
da die Dichtungsbalge eine geschlossene Einheit bilden müssen und nicht verletzt werden dürfen. Derartige Rahmen mit solchen verhärteten Eckbereichen
waren Ausschuß und konnten nicht mehr benutzt werden.
S
χ-
Bei den Profilen nach der Erfindung können beim Eckverschweißen die
entstehenden Schweißwulste definiert beeinflußt werden, insbesondere im Bereich der hier besonders gefährdeten Soll-Knickstelle. Dadurch können mit
den erfindungsgemäßen Profilquerschnitten elastische und vollatmungsfähige Schweißecken hergestellt werden, die geeignet sind, auch die denkbar extremen
Anforderungen beim Einsatz als Kühlgerätdichtung zu erfüllen.
Vorteilhaft ist die in der Basis des Profilfußes angeordnete Soll-Knickstelle
winkelförmig in den Innenraum der von der unteren Begrenzung des Dichtungsbalges und der Halterung des Profilfußes zusätzlich gebildeten Luftkammer
hineinragend ausgebildet. Selbstverständlich kann die Soll-Knickstelle auch nach außen gerichtet sein. Hier wird ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen
Dichtprofiles deutlich. Neben der durch die Verbindungsstege, durch die Magnettasche und die untere Begrenzung des Dichtungsbalges gebildeten,
als Luftkammerdichtung wirkenden Hohlkammer ist durch die Schrägstellung der unteren Begrenzung des Dichtungsbalges, der als Soll-Knickstelle ausgebildeten
Basis des Profilfußes und der Halterung des Profilfußes eine zusätzliche Luftkammer gebildet, da das freie Ende der unteren Begrenzung
des Dichtungsbalges sich auf der Halterung des Profiifußes abstützt. Die Halterung des Profilfußes kann hierbei eine Begrenzungsplatte für das zugeordnete
Bauteil sein, unter welche der halternde Teil des Profilfußes eingeschoben und verrastet, verklemmt, verschraubt usw. wird. Die dadurch
gebildete zusätzliche Luftkammer bewirkt eine weitere Optimierung des Dichtungseffektes von mit den erfindungsgemäßen Rahmenprofilen hergestellten
Dichtungsrahmen.
Die Flexibilität der erfindungsgemäßen Dichtprofile wird noch dadurch erhöht,
daß die untere Begrenzung des Dichtungsbalges im Bereich ihres freien Endes eine zur Halterung des Profilfußes gerichtete Wandverschwächung aufweist.
-Y-
Diese Wandverschwächung bewirkt, daß bei zunehmendem Dichtdruck das
freie Ende der unteren Begrenzung des Dichtungsbalges einknickt, ohne von der Halterung des Profilfußes abzuheben. Die Wandverschwächung hat damit
die Aufgabe, auch bei zunehmdendem Druck auf die Soll-Knickstelle eine Veränderung des Querschnitts der oberen Luftkammer zu verhindern und löst
diese Aufgabe dadurch, daß das freie Ende der unteren Begrenzung knickfähig ausgestaltet ist. Nach dem Ende der Belastung stellt sich die Einknickung
aufgrund der dem verwendeten Kunststoffmaterial immanenten Elastizität wieder zurück, sodaß beim Ansetzen von Zugkräften auf die Dichtung ein
Abheben des freien Endes der unteren Begrenzung von der Halterung des Profilfußes so lange wie möglich verhindert wird.
Die dadurch gegebene Bewegungsmöglichkeit wird noch verstärkt durch die
vorteilhafte Ausgestaltung, daß der gegenüber der Wandverschwächung angelenkte Verbindungssteg mit seiner Wurzel vom freien Ende der Begrenzung
des Dichtungsbalges leicht versetzt hinter der Wandverschwächung angeformt ist.
Insgesamt gesehen bringt die erfindungsgemäße Profilform erhebliche Vorteile
in der dichtenden Aufnahme von Bewegungskräften wie auch in der Überbrückung vorhandener Bautoleranzen. Einer der Vorteile wird insbesondere
darin gesehen, daß die Bewegungsfähigkeit gerade in den sensiblen Eckbereichen der erfindungsgemäßen Profilform voll erhalten bleiben kann.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele effindungsgemäßer Profilformen
schematisch dargestellt; es zeigen:
Figur 1) den Querschnitt einer erfindungsgemäßen Profilform.
Figur 2) verschiedene Profilformen unter Verwendung der erfindungsgemäßen
Eigenschaften.
Figur 3) die Gegenüberstellung der Öffnungsvorgänge bei einem erfindungsgemäßen
und einem herkömmlichen Dichtungsprofil.
Figur 1 zeigt den Querschnitt einer erfindungsgemäßen Profilform mit dem
Profilfuß 1 und seiner Basis 11. Die Basis 11 ist in der Verlängerung nach oben wandverschwächt dargestellt und bildet in diesem wandverschwächten
Bereich die Soll-Knickstelle 12, die vollumfänglich außerhalb des Dichtungsbalges 2 angeordnet ist. Die Soll-Knickstelle 12 geht an ihrem oberen Ende
über den Verbindungsbereich Ψ in den kurz gehaltenen Verbindungssteg 21
über, der seinerseits in diesem Bereich als definierten Hohlraum 3 die Magnettasche trägt. Der in diesen definierten Hohlraum 3 einzuschiebende
Magnet ist in der Zeichnung nicht dargestellt.
Der definierte Hohlraum 3 ist auf der anderen Seite durch den längeren,
gekrümmt gehaltenen Verbindungssteg 22 abgestützt und gehalten. Der Verbindungssteg
22 stößt in seinem unteren Bereich auf die untere Begrenzung 23 und ist mit dieser einstückig verbunden. Aus dem Verbindungsbereich 4
zwischen dem oberen Ende der Soll-Knickstelle 12 und dem kurz gehaltenen Verbindungssteg 21 verläuft die untere Begrenzung 23 des Dichtungsbalges
2 schräg nach unten zur in der Zeichnung nicht dargestellten Halterung 5 des Profilfußes 1. Im Bereich des freien Endes 231 der unteren Begrenzung
23 ist die Wandverschwächung 232 eingeformt. Gegenüber dieser Wandverschwächung 232 ist der Verbindungssteg 22 angelenkt und zwar derart, daß
er mit seiner Wurzel 221 vom freien Ende 231 der Begrenzung 23 leicht versetzt angeordnet ist.
In Figur 2 sind beispielsweise einige Profilformen mit verschiedenen Ausbildungen
der Verbindungsstege 21, 22 und verschiedene Lösungen für Verrasterungen des Profilfußes dargestellt. Durch diese gezeigten Möglichkeiten
wird keine Beschränkung auf die speziellen Darstellungsformen herbeigeführt. Es sind vielmehr alle weiteren denkbaren Profilformen hier erfaßt, sofern
sie die besonderen Eigenschaften und Vorteile der erfindungsgemäßen Profilform aufweisen.
In Figur 3 ist auf der linken Seite der Bewegungsvorgang eines Profils der
erfindungsgemäßen Ausführungsform dargestellt, während auf der rechten Seite ein solcher Bewegungsvorgang mit einem Profil nach dem bekannten
Stand der Technik gezeigt ist.
Auf der linken Seite der unteren Darstellung ist das erfindungsgemäße
Dichtungsprofil in der Festlegung an der Tür 7 gezeigt. Die Tür 7 ist lediglich angedeutet. Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil ist durch die Halterung
5 mit dem Profilfuß 1 an der Tür 7 festgelegt. Das freie Ende 231 der unteren Begrenzung 23 liegt auf der Halterung 5 des Profilfußes 1 auf. Die
Soll-Knickstelle 12 ist nahezu in gestrecktem Zustand dargestellt. Der als Magnettasche ausgebildete definierte Hohlraum 3 liegt über die Zugkraft
des Magneten an der dafür vorgesehenen metallischen Abdeckung 81 des angedeuteten Kühlmöbel-Korpus 8 dichtend an. Das gleiche gilt für den
oberen Bereich des Verbindungssteges 22, der in Form einer Preßdichtung mit dem zugeordneten Korpusteil verbunden ist. Die dargestellte Profilform
zeigt deutlich, daß der Dichtungsbalg 2 mit seinem Luftpolster genauso als Dichtelement zwischen dem Inneren des Kühlgerätes und der Außenatmosphäre
liegt, wie auch die Luftkammer 6, die durch die besondere Ausbildung der unteren Begrenzung 23 mit ihrem freien Ende 231 und den anderen
Begrenzungsteilen gebildet ist.
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K) -
Demgegenüber zeigt die rechts gegenübergestellte Zeichnung mit einem
Profil der bekannten Raumform, daß das freie Ende des Profilfußes einerseits und der obere Bereich des rechten Verbindungssteges von den zugeordneten
Wandflächen der Tür und des Kühlmöbel-Korpus abgehoben haben. Die Kälte kann nunmehr unmittelbar im oberen Bereich bis zur Magnettasche und im
unteren Bereich bis zur Basis des Profilfußes vordringen. Die Nachteile dieser Ausführungsform werden ohne weiteres bei der vergleichenden Betrachtung
dieser beiden Darstellungen deutlich.
Die mittlere Zeichnungsgegenüberstellung zeigt auf der linken Seite das
Profil der Erfindung mit beginnendem Andruck. Dies wird deutlich dadurch, daß die Soll-Knickstelle 12 gegenüber der unteren Darstellung mehr nach
innen eingedrückt ist. Ferner hat sich die Stellung des freien Endes 231 der
unteren Begrenzung 23 gegenüber der unteren Darstellung in abknickender Weise verändert. Der Dichtungsbalg 2 ist mit seinen Begrenzungswänden im
Querschnitt unverändert geblieben. Die Luftkammer 6 ist beibehalten.
Die dieser Darstellung gegenübergestellte Zeichnung auf der rechten Seite
zeigt, daß hier bereits der obere Bereich des rechten Verbindungssteges von der zugeordneten Fläche des Kühlgerät-Korpus abgehoben hat. Auch das
freie Ende des Profilfußes befindet sich nicht mehr in der Anlage an der Tür. Die Nachteile der unteren Zeichnung treten also schon bei dieser
Stellung voll in Erscheinung. Die durch den linken Verbindungssteg eingebrachte Soll-Knickstelle ist gegenüber der unteren Darstellung mehr nach
außen gedruckt.
Die linke obere Zeichnung zeigt schließlich das erfindungsgemäße Profil bei
erhöhtem Druck. Die Soll-Knickstelle 12 ist noch weiter nach innen gedrückt, der freie Schenkel 231 der unteren Abdeckung 23 ist weiter nach oben
verschoben.
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q -ι λ -ι η ο I
Aus dieser Darstellung wird deutlich, daß der Dichtungsbalg 2 mit seinen
Begrenzungswänden im Querschnitt unverändert geblieben ist. Die Luftkammer 6 ist zwar im Querschnitt verändert, jedoch als zusätzlich dichtende
Luftkammer erhalten geblieben.
Die demgegenübergestellte rechte Zeichnung mit dem Profil nach dem Stand
der Technik zeigt nur in dieser Stellung im oberen Bereich des rechten Verbindungssteges ein Anliegen an den zugeordneten Korpusflächen und im
unteren Bereich am freien Ende des Profilfußes ein Anliegen an den zugeordneten Türflächen. Nur bei dieser Stellung kann bei dem Profil nach dem
Stand der Technik von einer optimalen Abdichtung gesprochen werden.
Diese Gegenüberstellung zeigt nochmals deutlich die Vorteile der erfindungsgemäßen
Profilform. Die beiden Luftkammern 2 und 6 bleiben auch bei unterschiedlichen Druckverhältnissen voll erhalten, wobei die Abdichtungswirkung
dieser Luftkammern dadurch gewährt wird, daß ihre höchsten Punkte bei allen drei dargestellten Bewegungsabläufen in ständiger Berührung
mit den zugeordneten Flächen der Tür bzw. des Korpus stehen. Dies ist bei dem Profil nach dem Stand der Technik nur in der rechten oberen Stellung
der Fall.
Das erfindungsgemäße Profil kann eingesetzt werden in Kühlmöbeln und
Kühlzellen aller Art. Es ist jedoch mit den geschilderten Vorteilen auch einsetzbar an anderen Geräten, Einrichtungen und Vorrichtungen, bei denen
eine Abdichtung gegen Staub, Hitze, Feuchtigkeit und Temperatur erforderlich ist. Hier kommen beispielsweise Trockenschränke, Computergehäuse,
Temperschränke usw. in Betracht.
Patentansprüche
Leerseite
Claims (7)
- PATENTANSPRÜCHEf U Rahmenprofil aus Kunststoff zur Herstellung von Türdichtungsrahmen für Kühlschränke und dergleichen, bestehend aus einem wandverstärkten Profilfuß mit einem einseitig am freien Schenkel des Profilfußes angeformten hohlen Dichtungsbalg, dessen untere Begrenzung der freie Schenkel des Profilfußes bildet, dessen seitliche und teilweise obere Begrenzungen von wandverschwächten, in definierten Bereichen mit Soll-Knickstellen ausgestatteten Verbindungsstegen gebildet sind und dessen obere Begrenzung wenigstens zum Teil von einem definierten Hohlraum für die Aufnahme eines Magnetbandes gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis (11) des Profilfußes (1) nach oben verlängert und mit wenigstens einer, außerhalb des Dichtungsbalges (2) angeordneten Soll-Knickstelle (12) ausgebildet ist, und daß der Dichtungsbalg (2) mit seinen begrenzenden Wandteilen oberhalb des Bereichs dieser Soll-Knickstelle (12) derart angeformt ist, daß der in Verlängerung der Soll-Knickstelle 12 den definierten Hohlraum (3) tragende Verbindungssteg (21) im Verhältnis zu dem gegenüberliegenden Verbindungssteg (22) kurz gehalten ist.
- 2. Rahmenprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich der Soll-Knickstelle (12) wandverschwächt ist.
- 3. Rahmenprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Begrenzung (23) des Dichtungsbalges (2) aus dem Verbindungsbereich (4) zwischen dem oberen Ende der Soll-Knickstelle (12) und dem kurzgehaltenen Verbindungssteg (21) schräg nach unten zur Halterung (5) des Profilfußes (1) verlaufend ausgebildet ist.
- 4. Rahmenprofil nach Ansprüchen 1, 2 und 3 dadurch gekennzeichnet, daß die Soll-Knickstelle (12) winkelförmig in den Innenraum der von der unteren Begrenzung (23) des Dichtungsbalges (2) und der Halterung (5) des Profilfußes (1) zusätzlich gebildeten Luftkammer (6) hineinragt.31 1 1324
- 5. Rahmenprofil nach Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Begrenzung (23) des Dichtüngsbalges (2) mit ihrem freien Ende (231) auf der Halterung (5) des Profiifußes (1) aufliegt.
- 6. Rahmenprofil nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Begrenzung (23) des Dichtungsbalges (2) im Bereich ihres freien Endes (231) eine zur Halterung (5) des Profilfußes (1) gerichtete Wandverschwächung (232) aufweist.
- 7. Rahmenprofil nach Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der gegenüber der Wandverschwächung (232) angelenkte Verbindungssteg (22) mit seiner Wurzel (221) vom freien Ende (231) der Begrenzung (23) leicht versetzt hinter der Wandverschwächung (232) angeformt ist.
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