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DE3110687A1 - Rollstuhl - Google Patents

Rollstuhl

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Publication number
DE3110687A1
DE3110687A1 DE19813110687 DE3110687A DE3110687A1 DE 3110687 A1 DE3110687 A1 DE 3110687A1 DE 19813110687 DE19813110687 DE 19813110687 DE 3110687 A DE3110687 A DE 3110687A DE 3110687 A1 DE3110687 A1 DE 3110687A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
drive wheel
wheelchair according
rim
wheelchair
axis
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19813110687
Other languages
English (en)
Inventor
Florian 7000 Stuttgart Zogel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ZOGEL, FLORIAN, 7858 WEIL, DE
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19813110687 priority Critical patent/DE3110687A1/de
Publication of DE3110687A1 publication Critical patent/DE3110687A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G5/00Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
    • A61G5/02Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs propelled by the patient or disabled person
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    • A61G5/026Cranks or hand wheels

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Automatic Cycles, And Cycles In General (AREA)

Description

  • Rollstuhl
  • Die Erfindung betrifft einen Rollstuhl mit einer zwischen in einander zugeordneten Ebenen laufendem Treibrad und Greifreifen angeordneten Verbindung zur Obertragung der Drehbewegung. Die überwiegende Zahl von Rollstühlen, die insbesondere von Körperbehinderten benutzt werden, lassen sich über einen Greifreifen antreiben, der unmittelbar mit dem Treibrad des Rollstuhles verbunden ist. Normalerweise ist ein derartiger Rollstuhl mit zwei größeren Treibrädern sowie zwei kleineren Lenkrädern ausgestattet. Jeder dieser größeren Treibräder ist wiederum mit einem Greifreifen versehen. Dieser Greifreifen ist im Durchmesser kleiner als das Treibrad, damit er keine Berührung mit der Fahrbahn erhält. Es gibt Rollstühle, bei denen die großen Treibräder vorne sind, und es gibt solche, bei denen sie hinten am Rollstuhl angeordnet sind. Meistens greift im einen Fall der Fahrer weiter hinten, im anderen Fall weiter vorne am Greifreifen an. Die Verwendung des einen oder des anderen Types hängt jeweils vom Krankheitsbild und vom Verwendungszweck ab. In jedem Fall ist die Zugriffs- und Betätigungsmöglichkeit vom Fahrer des Rollstuhls her gesehen ein Kompromiß. Auch die Ausnutzung der Körpermasse des Rollstuhlfahrers beim Antrieb des Stuhles ist nur ungenügend ausnutzbar, da die Lage der Angriffsstellen an den Greifreifen konstruktionsbedingt unveränderlich und somit nicht an unterschiedliche Körpermassen anpaßbar ist.
  • Ein weiterer wesentlicher Nachteil dieser bekannten Rollstühle besteht darin, daß die Gummireifen der Treibräder die Armes des Fahrers beschmutzen, während er am Greifreifen angreift. So ist es bekannt, den Greifreifen auf der dem Sitz zugewandten Seite des Treibrades anzuordnen. Gemäß einer anderen Ausführung wird das Treibrad zumindest teilweise durch ein Schutzblech abgedeckt. Im ersten Fall muß der gesamte Rollstuhl verhältnismäßig breit ausgebildet werden, um zwischen Sitz und Treibrad ausreichend viel Platz für die Hand und den Arm zu erhalten. Außerdem wird bei der kinematischen Bewegung des Armes der Ellbogen automatisch nach außen geschoben, so daß wieder die Gefahr der Berührung des ärmels mit dem Reifen gegeben ist. Im anderen Fall entsteht ein nicht ungefährliches Teil, an dem sich die Hand bei der Antriebsbewegung am Greifreifen am Anfang des Schutzbleches verletzen kann. Beide Lösungen sind in der Praxis nur als Speziallösungen verwirklicht.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Rollstuhl zu entwickeln, bei dem eine günstige Ubertragung Yori Fahrerkraft, Greifreifen, Treibrad besteht und bei dem eine Verschmutzung der Armes des Fahrers weitgehend vermieden wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Verbindung zwischen Treibrad und Greifreifen als Transmission ausgebildet ist und daß die Achse des Greifreifens gegenüber der Achse des Treibrades versetzt ist und zur Fahrebene hin einen größeren Abstand aufweist.
  • Vorzugsweise laufen Treibrad und Greifreifen mit ihrer jeweiligen Nabe auf je einem Abschnitt einer mit dem Rollstuhl fest verbundenen gekröpften Achse. Je nachdem, wie die Kröpfung angeordnet ist, d.h. je nachdem, in welcher Richtung die Achse des Greifreifens gegenüber der Achse des Treibrades verschoben ist, ragt der Greifreifen über das Treibrad hinaus, so daß ein Eingreifen am Greifreifen ohne Streifen des Armels am Treibrad möglich ist. Die Verschiebung der Achsen kann zweckentsprechend festgelegt werden. Wenn beispielsweise der Rollstuhl die zwei großen Treibräder hinten angeordnet hat, so kann der Greifreifen leicht nach vorne verschoben sein, und umgekehrt können bei einem Rollstuhl mit vorderen großen Treibrädern die zugeordneten Greifreifen entsprechend leicht nach hinten versetzt sein, um so dem Fahrer eine günstigere Zugriffsmöglichkeit zu bieten. Bekanntlich muß der Fahrer für den Antrieb sein Körpergewicht verwenden bzw. die Möglichkeit haben, sich am Fahrzeug zur Kraftübertragung abstützen zu können. So ermöglicht die Exzentrizität von Greifreifenachse und Treibradachse eine insbesondere verstellbare Einstellung der Position des Greifreifens und damit eine Anpassung auf unterschiedliche Körpermassen, d.h. auf physiologisch optimale Hebelverhältnisse für den Fahrer.
  • Als Transmission zwischen Greifreifen und Treibrad sind die verschiedensten Lösungen denkbar. So kann beispielsweise die Mitnahme über Treibriemen oder Kettentrieb erfolgen jeweils über Mitnahmescheiben, die in einer Ebene angeordnet sind und mit dem Greifreifen bzw. Treibrad verbunden sind. Hierdurch ist es verhältnismäßig einfach möglich, durch die Wahl der einander zugeordneten Mitnahmescheiben verschiedene Obersetzungen anzubieten, mit einfacher Austauschbarkeit. So ist auch mit vertretbarem Aufwand die Ausbildung eines Wechselgetriebes möglich. Durch die Art der Kraftübertragung zwischen Greifreifen und Treibrad fallen vorteilhafterweise die bei bekannten Rollstühlen vorgesehenen radialen Verbindungsstäbe weg, so daß beim Fahren der Greifreifen ungehindert durch die Finger gleiten kann.
  • Eine andere Getriebemöglichkeit besteht in einem an Greifreifen oder Treibrad angeordnetem axial herausragenden Mitnahmeglg d, welches in eine Führungsausnehmung ein radial verlaufendes Langloch des anderen Teiles, nämlich Treibrades bzw. Greifreifens greift. Bei der Verwendung von mehreren Mitnahmegliedern und entsprechend mehreren Führungsausnehmungen ist eine gleichmäßige Kraftverteilung auf Greifreifen bzw. Treibrad gegeben. Aufgrund der Exzentrizität der Achsen vollzieht das Mitnahmeglied bezüglich der Achse des mitzunehmenden Rades eine Kreisbahn, welche die Form und Lage der Führungsausnehmung bestimmt.
  • Eine weitere Transmissionsmöglichkeit besteht erfindungsgemäß durch Schrägstellen des Greifreifens und Mitnahme des Treibrades über eine Reibstelle am Reifen oder über einen nur abschnittsweise eingreifenden Kraftschluß wie beispielsweise mittels Stirnzahnrädern oder einer Zapfen/Loch-Mitnahme. Hierbei ergibt sich eine Obersetzung der Kraft oder auch der Rädergeschwindigkeit im Verhältnis der Abstände der Räderachsen zur Eingriffsstelle. Da dieser Achsabstand von der Greifreifenachse kleiner ist als von der Treibradachse, entsteht eine Untersetzung, die insbesondere körperlich schwächeren Fahrern zugutekommt.
  • Aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung sowie den Ansprüchen sind weitere Ausgestaltungen sowie Vorteile der Erfindung entnehmbar. Die dargestellten Beispiele sind nur als solche anzusehen, d.h. daß die Verwendung auch anderer bekannter Getriebe als Trensmission zwischen zwei Rädern mit parallel versetzter Achse von der Erfindung erfaßt sind. Auch sind die Rollstühle mit erfaßt, bei denen zusätzlich ein Motorantrieb vorgesehen ist oder solche, die zusammenklappbar sind. Auch entsprechende Konstruktionen für den nachträglichen Einbau in Rollstühle der üblichen Art sind von der Erfindung erfaßt.
  • In der Zeichnung sind drei Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung in stark vereinfachter Art dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 einen Rollstuhl in der Seitenansicht, an dem ein erstes Ausführungsbeispiel verwirklicht ist, Fig. 2 einen Teilschnitt gemäß der Linie 2-2 in Fig. 1, jedoch in vergrößertem Maßstab, Fig. 3 eine Teilansicht gemäß des Pfeiles 3 in Fig. 2 vom Treibrad, Fig. 4 einen Teilschnitt des zweiten Ausführungsbeispieles der Transmission und Fig. 5 einen Teilschnitt des dritten Ausführungsbeispieles der Transmission.
  • In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßer Rollstuhl in der Seitenansicht dargestellt. Das Rahmengestell 1 des Rollstuhles wird von vier Rädern getragen, von zwei großen Treibrädern 2 sowie zwei kleinen Lenkrädern 3. Es ist jeweils nur ein Treibrad und ein Lenkrad in der Zeichnung sichtbar. Treibrad und Lenkrad sind üblicherweise gummibereift, möglicherweise mit Luftreifen. In einer parallelen Ebene zu dem Treibrad ist ein Greifreifen 4 angeordnet, an dem der Fahrer mit den Händen angreift, um den Rollstuhl zu bewegen.
  • Wie insbesondere aus Fig. 2,nämlich einem Schnitt gemäß der Linie 2-2 aus Fig. 1 ersichtlich, ist die Achse des Greifreifens 4 gegenüber der Achse des Treibrades 2 um den Abstand e nach rechts oben verschoben. Hierdurch kann der Fahrer des Rollstuhls am Greifreifen 4 angreifen, ohne mit seinem armes in Berührung mit dem Treibrad 2 zu kommen. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen ist der Greifreifen vom Rollstuhl aus gesehen außerhalb des Treibrades angeordnet. Es ist jedoch genau so denkbar, daß der Greifreifen auf dem Achsabschnitt zwischen Treibrad und Rollstuhl angeordnet ist. Auch die Achsversetzung e kann je nach Bedarf gewählt werden, wobei durchaus denkbar ist, daß der Greifreifen 4 einen größeren Durchmesser als das Treibrad 2 aufweist. Der mögliche Maximaldurchmesser des Greifreifens wird durch den Abstand der Achse des Greifreifens 4 zur Fahrbahn 5 bestimmt.
  • Bei dem dargestellten Rollstuhl ist das Treibrad hinten und das Lenkrad 3 vorne angeordnet. Bei anderen Rollstühlen, bei denen das Lenkrad hinten und das Treibrad als großes Rad vorne angeordnet ist, kann die Exzentrizität in gleicher Weise wie dargestellt vorgesehen werden, wobei dann die Achsverschiebung nach schräg hinten erfolgen dürfte. Exzentrizität e (Achsverschiebung), Greifreifen durchmesser sowie Anordnung des Greifreifens werden vom Konstrukteur je nach Bedarf und Verwendungszweck entschieden -bzw.verstellbar gestaltet.
  • Da die Achsen von Greifreifen und Treibrad versetzt sind, wird zur Kopplung der beiden Räder, d.h. zur Betätigung des Treibrades durch das Greifrad eine Transmission vorgesehen.
  • In den Figuren 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer solchen Transmission dargestellt. Es handelt sich hierbei um die Mitnahme über Zapfen, die an einem der Räder befestigt sind und in entsprechende Ausnehmungen des anderen Rades greifen. Grundsätzlich ist es für die Funktion unbeachtlich, an welchem der korrespondierenden Räder die Zapfen bzw. die Ausnehmungen angeordnet sind. Bei diesem ersten Ausführungsbeispiel sind der Greifreifen 4 und das Treibrad 2 gemeinsam auf einer gekröpften Achse 6 angeordnet, deren Kröpfung der Exzentrizität e entspricht. Diese-Achse 6 ist fest am Fahrgestell 1 des Rollstuhls befestigt. Das Treibrad 2 läuft mit einer Nabe 7 auf einem entsprechenden Abschnitt 8 der Achse 6 und ist über Speichen 9 mit einer Felge 10 dieses Treibrades 2 verbunden. Die Felge 10 nimmt einen Gummireifen 11 auf. An dieser Felge 10 sind zur Nabe 7 hin drei Laschen 12 befestigt, an denen wiederum zum Greifreifen 4 hin axial verlaufend drei Mitnahmezapfen 13 angeordnet sind. Diese Mitnahmezapfen 13 ragen in Ausnehmungen 14, welche in der Felgenscheibe 15 des Greifreifens 4 vorgesehen sind. Diese Ausnehmungen 14 sind kreisförmig, da aufgrund der durch die Exzentrizität der Räderachsen zueinander die Zapfen 13 beim Drehen der Räder bezüglich des Greifreifens eine Kreisbahn vollziehen.
  • Der Lauf der Zapfen 13 in den kreisförmigen Ausnehmungen 14 ist besonders aus Fig. 3 ersichtlich. Fig. 3 zeigt eine Ansicht des Greifreifens,der teilweise das Treibrad 2 verdeckt. Um den Ablauf besser zu verdeutlichen, ist eine zusätzliche Drehstellung strichpunktiert dargestellt, und zwar um 30° verdreht. Von der Achse aus gesehen wandern somit während einer Umdrehung die Mitnahmezapfen 13 einmal in den jeweilig zugeordneten Ausnehmungen 14 im Kreis herum.
  • Zwischen den Mitnahmezapfen 13 und der entsprechenden Laufbahn der Kreisbahn 14 können insbesondere bei größerem Mitnahmewiderstand erhebliche Reibverluste oder Reibkräfte entstehen, da sich die Antriebskraftresultierende aus einmal einer tangentialen Komponente und einer radialen Komponente zusammensetzt, was eine gewisse Verkeilung bewirkt. Diesen Keil und/oder Reibungskräften kann entgegengewirkt werden, indem der Mitnahmezapfen in einem Lagerring läuft, der seinerseits entweder ganz in der Ausnehmung 14 angeordnet ist oder auf der Laufbahn derselben abläuft - Ergänzungen, die hier nicht näher dargestellt sind.
  • Um die Lasche 12 möglichst verwindungssteif zu machen, ist sie über Speichen 16 zur Nabe 7 hin verspannt. Die Scheibenfelge 15 weist eine Nabe 17 auf, die auf einem Achsabschnitt 18 der Achse 6 gelagert ist. Auf der Scheibenfelge 15 des Greifreifens 4 ist ein Greifring 19 angeordnet.
  • Es ist auch eine stark vereinfachte Mitnahmemöglichkeit über Zapfen vorstellbar, die hier nicht näher dargestellt ist und bei der lediglich ein Zapfen in einer radial verlaufenden schlitzförmigen Ausnehmung des Gegenrades verläuft. Aufgrund der Projektion des Kreises in einen Schlitz ergibt sich jedoch eine änderung der Relativgeschwindigkeiten beider Räder während einer Umdrehung.
  • Bei dem in Fig. 4 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel erfolgt die Transmission über einen Riemen oder Kettentrieb. Auch hier ist die Achse 6 fest mit dem Fahrgestell 1 des Rollstuhls verbunden. Das Treibrad 2 läuft mit seiner Nabe 7 auf dem Achsabschnitt 8. Auf der dem Greifreifen 4 zugewandten Seite der Nabe 7 ist eine Transmissionsscheibe 20 vorgesehen, der eine Transmissionsscheibe 21 der Scheibenfelge 15 zugeordnet ist. Beide Transmissionsscheiben 21, 22 sind über einen Riemen oder eine Kette 22 drehschlüssig miteirtnder verbunden. Die Transmissionsscheibe 21 ist über eine Achse 23 mit der Scheibenfelge 15 verbunden, wofür die Achse 23 in einer Muffe 24 läuft, welche über einen Arm 25 eine feste Einheit der Achse 6 bildet. Je nach Durchmesser der Transmissionsscheiben kann eine unterschiedliche Obersetzung oder auchilntersetzung erzielt werden. Es ist auch möglich, an dieser Stelle als Transmission ein Schaltgetriebe, ähnlich wie es bei Fahrrädern üblich ist, einzusetzen.
  • Im Falle eines Riementriebs ist es auch möglich, eine stufenlose Obersetzung zu erzielen, z. B. bei einer Keilriemenübertragung durch gegenläufiges Andern des Abstandes von einander zugeordneten Wänden der Keilriemenscheiben. Nicht zuletzt ist auch denkbar, daß statt einer Riemen-oder Kettentransmission eine Transmission über Zahnräder erfolgt.
  • Bei dem in Fig. 5 dargestellten dritten Ausführungsbeispiel ist die Achse 26 des Greifreifens 4 gegenüber der Achse 8 des Treibrades 2 geneigt, wobei jedoch grundsätzlich der Achsversatz über einen Arm 25 beibehalten wird.
  • Der Einfachheit halber sind bei diesem Ausführungsbeispiel zwei Transmissionsmöglichkeiten in einer Figur dargestellt. Beiden Möglichkeiten gemeinsam ist jedoch,daß aufgrund der geneigten Anordnung des Greifreifens 4 gegenüber dem Treibrad 2 die Mitnahmemittel nur in dem Bereich zum Eingriff kommen, in dem der Abstand zwischen beiden Rädern am geringsten ist.
  • Bei der ersten Möglichkeit ist an der Scheibenfelge 15 des üreifreifens 4 stirnseitig zum Treibrad hin ein Mitnahmering 27 angeordnet, der ein die Profilform des Gummireifens 11 ergänzendes Mitnahmeprofil aufweist und am Gummireifen 11 angreift. Beim Verdrehen des Greifreifens 4 läuft somit der Mitnahmering 27,der beispielsweise aus Gummi sein kann, auf dem und mit dem Gummireifen ab, wodurch das Treibrad mitgenommen wird. Aufgrund der Neigung berührt der Mitnahmering nur abschnittsweise den Gummireifen 11. Es ist jedoch auch denkbar, daß der Mitnahmering als Stirnzahnrad ausgebildet ist, das in eine entsprechende Verzahnung an der Felge 10 des Treibrades greift.
  • Die andere Möglichkeit, die durchaus auch mit der ersten kombiniert sein kann, jedoch wesentlich weniger Schlupfgefahr insbesondere bei feuchten Reifen hätte, erfolgt durch Zapfen 29, welche an der Scheibenfelge 15 angeordnet sind und in Löcher 30 einer Scheibe 31 greifen, die wiederum an der Nabe 7 des Treibrades 2 befestigt ist.
  • Bei dieser letzteren Möglichkeit sind die axial an den Rädern angreifenden Kräfte geringer, aber immer noch grö-Ber als bei den Ausführungsbeispielen 1 und 2. Aufgrund der unterschiedlichen Abstände zwischen den Achsen der beiden Räder und der Mitnahmestelle ergeben sich Untersetzungen bei der Transmission, die wohl meist gewünscht sind. Eine zusätzliche Möglichkeit, ein Beschmutzen des Armels des Fahrers durch das Treibrad zu vermeiden, besteht in der Anordnung eines Schutzbleches 33 an der Scheibenfelge 15, welches den Gummireifen 11 zumindestens in dem Bereich am stärksten abdeckt, in dem sich die beiden Räder am nächsten kommen.
  • Bei den einzelnen Ausführungsbeispielen ist jeweils der Greifreifen auf der dem Gestell 1 abgewandten Seite des Treibrades 2 angeordnet. Es ist genau so gut möglich, daß der Greifreifen zwischen Treibrad 2 und Rahmengestell 1 angeordnet ist, da es sich lediglich um eine starre gekröpfte und mit dem Fahrgestell fest verbundene Achse handelt.

Claims (19)

  1. Patentansprüche 1Rollstuhl mit einer zwischen inieinander zugeordneten Ebenen laufendem Treibrad und Greifreifen angeordneten Verbindung zur Obertragung der Drehbewegung, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung als Transmission ausgebildet ist und daß die Achse (20) des Greifreifens (4) gegenüber der Achse (8) des Treibrades (2) versetzt ist und zur Fahrebene (5) hin einen größeren Abstand aufweist.
  2. 2. Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Treibrad (2) oder Greifreifen (4) mit einer Nabe (7 und 17) auf je einem Abschnitt (8,18,24,26) einer mit dem Rollstuhl fest verbundenen gekröpften Achse (6) laufen.
  3. 3. Rollstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Transmission mindestens ein axial am Greifreifen (4) bzw.' Treibrad (2) angeordnetes Mitnahmeglied (Vaterstück) (13, 23, 29) zur Obertragung der Drehbewegung in eine zugeordnete Vorrichtung (Mutterstück) (11, 14, 30) am Treibrad (2) bzw. Greifreifen (4) greift.
  4. 4. Rollstuhl nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mitnahmeglied als in axialer Richtung angeordneter Zapfen (13, 29) ausgebildet ist und daß die Ausnehmung (14) mindestens eine Rad-ialbewegung des Mitnahmegliedes (13) zuläßt.
  5. 5. Rollstuhl nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (14) kreisförmig ausgebildet ist und daß das Mitnahmeglied (13) wahrend einer Radumdrehung einmal den Innenumfang der Ausnehmung abläuft.
  6. 6. Rollstuhl nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Greifreifen (4) eine Felgenscheibe (15) aufweist, in welcher kreisförmige Ausnehmungen (14) angeordnet sind.
  7. 4 7. Rollstuhl nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Mitnahmeglieder ausgebildete Zapfen (13) formschlüssig in exzentrisch angeordnete Bohrungen in Kreisscheiben greifen, welche drehbar in den kreisförmigen Ausnehmungen (14) angeordnet sind (nicht dargestellt).
  8. 8. Rollstuhl nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung als weitgehend radial verlaufender Schlitz ausgebildet ist. (nicht dargestellt).
  9. 9. Rollstuhl nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Mitnahmeglied (13) an einem Trägerelement (12) befestigt ist, welches mit der Felge (13) des Treibrades (2) verbunden ist.
  10. O. Rollstuhl nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als dem Mitnahmeglied zugeordnete Vorrichtung (Vaterstück) eine radial verJaufende Ausnehmung (Schlitz) dient (nicht dargestellt).
  11. 11. Rollstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Transmission ein Riemen- oder Kettentrieb dient mit jeweils mindestens einer mit Treibrad (2) bzw. Greifreifen (4) verbundener Mitnahmescheibe (20, 21). (Fig. 4)
  12. 12. Rollstuhl nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnahmescheiben (20, 21) zur änderung der Obersetzung austauschbar sind.
  13. 13. Rollstuhl nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Trieb als Schaltgetriebe in Stufen-oder stufenloser Form ausgebildet ist.
  14. 14. Rollstuhl nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (26) des Greifreifens (4) gegenüber der Achse (8) des Treibrades (2) geneigt ist. (Fig. 5)
  15. 15. Rollstuhl nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß axial am Greifreifen (4) ein Schutzblech (33) angeordnet ist, welches in der oberen Drehlage den Reifen (11) des Treibrades (2) radial abdeckt.
  16. 16. Rollstuhl nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß am Greifreifen (4) eine Mitnahmeeinrichtung vorgesehen ist, die aufgrund der Achsneigung zur Trans--mission in dem Bereich von Greifreifen (4) und Treibrad (2) eingreift, in dem der axiale Abstand zwischen jenen am geringsten ist.
  17. 17. Rollstuhl nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß als Mitnahmeeinrichtung ein stirnseitig am Greifreifen (4) angeordneter Mitnahmering (27) dient, der in der oberen Drehlage in drehschlüssiger Verbindung mit dem Treibrad (2) steht.
  18. 18. Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Achsversatz änderbar ist.
  19. 19. Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage der nach oben versetzten Achse (18, 24, 26) des Greifreifens (4) gegegenüber der Treibradachse (8) bezüglich des Rollstuhls nach vorne oder hinten änderbar ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE3340407A1 (de) * 1983-11-09 1985-06-27 Sanitätshaus Heinrich Oesterreich GmbH, 2800 Bremen Krankenfahrstuhl
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Legal Events

Date Code Title Description
8127 New person/name/address of the applicant

Owner name: ZOGEL, FLORIAN, 7858 WEIL, DE

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