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Vorrichtung zum Befestigen einer Fassadenplatte
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an einer Trägerunterkonstruktion Die Erf.indung betrifft eine Vorrichtung
zum Befestigen einer Fassadenplatte an einer mit einem Bauwerk verbindbaren Trägerunterkonstruktion.
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Es gibt heute eine Vielzahl von sogenannten Fassadenverkleidungen,
wobei als Fassadenplatten vorwiegend Kunststoffplatten, Asbestzementplatten oder
dgl. verwendet werden. Dabei werden die Fassadenplatten meist mittels normaler Befestigungsschrauben
und Muttern mit der Trägerunterkonstruktion verschraubt. Der Kopf der Befestigungsschraube
stützt sich dabei auf der Außenseite der Fassadenplatte ab und ist einsehbar. Da
der Kopf der Befestigungsschraube den Umwelteinflüssen ausgesetzt ist, treten Korrosionserscheinungen
auf, die auch um den Kopf herum zur Fleckenbildung auf der Fassadenplatte führen.
Diese Befestigungsart der Fassadenplatte ist daher gerade bei Außenverkleidungen
nicht befriedigend, da das Aussehen der Verkleidung sehr bald im Bereich der Schraubverbindungen
leidet.
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Dasselbe trifft auch für Verkleidungen, bei denen die Befestigungsschrauben
in Sprengdübel oder dgl. eingeschraubt werden, zu, welche in dem Bauwerk verankert
werden, wie die DE-OSn 28 03 709 und 28 49 140 zeigen. Diese Befestigungsart ist
dann nicht ohne weiteres anwendbar, wenn hinter den Fassadenplatten noch eine starke
Isolierungsschicht anzubringen ist.-
Es ist Aufgabe der Erfindung,
eine Vorrichtung zum Befestigen einer Fassadenplatte an einer mit einem Bauwerk
verbindbaren Trägerunterkonstruktion zu schaffen, bei der die Befestigungsstellen
auf der Außenseite der Fassadenplatte nicht einsehbar sind und bei der mit einfachen
Befestigungsmitteln dennoch ein ausreichender Halt im Bereich der Befestigungsstellen
erreicht werden kann.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß in die Rückseite
der Fassadenplatte Gewindesacklochbohrungen eingebracht sind, daß in die Gewindesacklochbohrung
eine Spannhülse mit einem Spannbolzen einschraubbar ist, wobei die Spannhülse aus
einem mit Längsschlitzen versehenen Gewindeteil und einem Anschlagbund besteht und
eine durchgehende, im Querschnitt runde Aufnahme für den Spannbolzen aufweist, und
wobei das in der Aufnahme der Spannhülse geführte Ende des Spannbolzens als Spannkonus
ausgebildet ist, dessen Enddurchmesser größer ist als der Durchmesser der Aufnahme
der Spannhülse, und daß der Spannbolzen mit einem Gewindeteil aus dem mit dem Anschlagbund
versehenen Ende der Spannhülse ragt und mittels einer auf das Gewindeteil aufschraubbaren
Mutter an der Trägerunterkonstruktion festlegbar ist.
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Die Gewindeverbindung zwischen der Spannhülse und der Fassadenplatte
bringt eine wesentliche Erhöhung der Kontaktfläche und damit des Halts der Spannhülse
in der Gewindesacklochbohrung der Fassadenplatte. Der Anschlagbund der Spannhülse
verhindert ein überdrehen der Spannhülse und damit eine Beschädigung der Gewindesacklochbohrung,
insbesondere dann, wenn Fassadenplatten aus Kunststoff, Asbestzement oder dgl. verwendet
werden. Der in der Aufnahme der Spannhülse geführte Spannbolzen ragt zunächst mit
einem Teil des Spannkonus aus dem Gewindeteil der Spannhülse heraus und wird beim
Einschrauben der
Spannhülse in die Gewindesacklochbohrung axial
so weit verstellt, daß der Enddurchmesser des Spannkonus bereits in die Aufnahme
des Gewindeteils der Spannhülse hineingedrückt wird. Dadurch wird der Spannbolzen
schon unverdrehbar in der Spannhülse gehalten und spreizt außerdem bereits das Gewindeteil
der Spannhülse auf. Dies führt zu einer weiteren Verbesserung des Halts.der Spannhülse
in der Gewindesacklochbohrung. Der Spannbolzen und damit die Fassadenplatte können
dann mit dem aus der Spannhülse vorstehenden Gewindeteil des Spannbolzens an der
Trägerunterkonstruktion festgeschraubt werden. Dazu wird nur eine Mutter benötigt,
die nach dem Durchführen des Gewindeteils durch eine Befestigungsbohrung in der
Trägerunterkonstruktion auf das Gewindeteil aufgeschraubt wird. In bekannter Weise
kann auf das Gewindeteil vorher eine Beilagscheibe, ein Sprengring oder dgl.
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aufgeschoben werden.
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Damit beim Einschrauben der Spannhülse ein Ausbrechen der Gewindelochbohrung
in der Fassadenplatte sicher verhiondert und das Eindrücken mit Festlegen des Spannkonus
des Spannbolzens in der Spannhülse eindeutig erfolgt, ist nach einer Ausgestaltung
vorgesehen, daß die Tiefe der Gewindesacklochbohrungen in der Fassadenplatte der
Länge des an dem Anschlagbund angeformten Gewindeteils entspricht, aber kleiner
ist als die Länge des Gewindeteils plus des aus dem Ende des Gewindeteils der Spannhülse
herausragenden Teils des Spannkonus des Spannbolzens.
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Um das Einschrauben der Spannhülse in die Gewindesacklochbohrung der
Fassadenplatte zu erleichtern, ist nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen,
daß der Anschlagbund der Spannhülse als Werkzeug-Sechskant ausgebildet ist.
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Der Halt der Spannhülse in der Gewindesacklochbohrung der Fassadenplatte
wird nach weiteren Ausgestaltungen dadurch verbessert, daß die Gewindesacklochbohrungen
ion der Fassadenplatte und das Außengewinde des Gewindeteils der Spannhülse als
metrisches Feingewinde ausgelegt sind, sowie daß das Gewindeteil der Spannhülse
zusätzlich in der Gewindesacklochbohrung der Fassadenplatte verklebt ist.
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Damit der Spannkonus des Spannbolzens beim Eindrücken in die Aufnahme
des Gewindeteils der Spannhülse das Gewindeteil in diesem Bereich entsprechend aufweiten
und dessen Verspannung mit der Gewindesacklochbohrung verstärken kann, ist nach
einer zweckmäßigen Ausgestaltung vorgesehen, daß das Gewindeteil der Spannhülse
mit mindestens drei über den Umfang gleichmäßig verteilten Längsschlitzen versehen
ist.
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Ist nach einer Weiterbildung vorgesehen, daß der Spannkonus des Spannbolzens
über einen gewindelosen zylindrischen Abschnitt in das Gewindeteil des Spannbolzens
übergeht und daß die axiale Länge des Spannkonus und des zylindrischen Abschnittes
des Spannbolzens kleiner ist als die axiale Länge des Gewindeteils der Spannhülse,
dann kann der Spannbolzen weit genug in die Aufnahme der Spannhülse eingezogen werden,
ohne daß die Verbindung desSpannbolzens mit der Trägerunterkonstruktion beeinträchtigt
wird.
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Für eine spielfreie Verbindung zwischen dem Spannbolzen und der Trägerunterkonstruktion
ist die Ausgestaltung so, daß der Durchmesser des Spannbolzens außerhalb des Spannkonus
dem Durchmesser der Befestigungsbohrungen in der Trägerunterkonstruktion entspricht.
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Die Stärke der Fassadenplatte läßt sich nach einer Ausgestaltung dadurch
optimal zur Erhöhung des Haltes der Spannhülse in der Gewindesacklochbohrung
der
Fassadenplatte ausnützen, daß die Tiefe der Gewindesacklochbohrung in der Fassadenplatte
etwa 90 % der Stärke der Fassadenplatte entspricht.
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Soll hinter der Fassade noch genügend Raum zur Unterbringung einer
Isolierungsschicht geschaffen werden, dann ist die Ausführung so vorgenommen, daß
die Trägerunterkonstruktion mittels an sich bekannter Abstandsdübel an dem Bauwerk
festlegbar ist.
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Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 die Befestigungsmittel für die Vorrichtung zum
Befestigen einer Fassadenplatte nach der Erfindung und Fig. 2 im Schnitt eine Befestigungsstelle
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Wie die Fig.. 1 erkennen läßt, umfaßt die Vorrichtung zum Befestigen
einer Fassadenplatte an einer mit einem Bauwerk verbindbaren Trägerunterkonstruktion
nach der Erfindung einen Spannbolzen 10, eine Spannhülse 20, eine Beilagscheibe
25 und eine Mutter 26. Der Spannbolzen 10 weist ein Gewindeteil 11 auf, das über
einen gewindelosen Zylinderabschnitt in den Spannkonus 12 übergeht. Die axiale LÄnge
des Spannkonus 12 mit dem gewindelosen Zylinderabschnitt ist kleiner als die Länge
des Gewindeteils 21 der Spannhülse 20. Das Gewindeteil 21 der Spannhülse 20 ist
durch die Längsschlitze 22 unterteilt, wobei
die Längsschlitze
22 gleichmäßig über den Umfang verteilt sind und mindestens drei Längsschlitze 22
eingebracht sind.
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Die Spannhülse 20 ist an einem Ende mit einem Anschlagbund 24 versehen,
der als Werkzeug-Sechskant ausgebildet ist. Die Spannhülse 20 weist eine durchgehende
Aufnahme 23 mit rundem Querschnitt auf, in die der Spannbolzen 10 eingeführt werden
kann. Die Einführung wird dabei an dem dem Anschlagbund 24 abgekehrten Ende vorgenommen.
Da der Enddurchmesser 13 des Spannkonus 12 des Spannbolzens 10 größer ist als der
Durchmesser der Aufnahme 23. der Spannhülse 20, kann der Spannbolzen 10 nur so weit
in die Aufnahme 23 der Spannhülse 20 eingeführt werden, daß ein Teil des Spannkonus
12 noch aus der Aufnahme 23 der Spannhülse 20 ragt.
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Wie der Schnitt nach Fig. 2 zeigt, sind in die Rückseite der Fassadenplatte
14 Gewindesacklochbohrungen -15 eingebracht, deren Tiefe etwa 90 X der Stärke der
Fassadenplatte 14 entspricht. Damit wird die Kontaktfläche zwischen der Fassadenplatte
14 und der Spannhülse 20 und damit der Halt der Spannhülse 20 in der Gewindesacklochbohrung
15 erhöht. Demselben Zweck dient auch die Ausbildung des Außengewindes des Gewindeteils
21 der Spannhülse 20 und des Innengewindes der Gewindesacklochbohrung 15 als Feingewinde.
Die Spannhülse 20 wird mit dem in der Aufnahme 23 geführten Spannbolzen 10 in die
Gewindesacklochbohrung 15 eingeschraubt. Dabei kann ein Schraubenschlüssel verwendet
werden, der an dem als Werkzeug-Sechskant ausgebildeten Anschlagbund 24 angesetzt
werden kann. Die axiale Länge des Gewindeteils 21 der Spannhülse 20 entspricht der
Tiefe der Gewindesacklochbohrung 15, so daß die Spannhülse 20 nur bis zum Anliegen
am Boden 16 der Gewindesacklochbohrung 15 und Anliegen des Anschlagbundes 24 an
der Rückseite der Fassadenplatte 14 eingeschraubt werden kann. Mit
dieser
doppelten Sicherung wird erreicht, daß die Spannhülse 20 beim Einschrauben in die
Gewindesacklochbohrung 15 nicht überdreht und dabei das Innengewinde der Gewindesacklochbohrung
15 nicht beschädigt werden kann. Bei diesem Einschrauben der Spannhülse 20 in die
Gewindesacklochbohrung 15 wird der aus dem Ende des Gewindeteils 21 der Spannhülse
20 herausragende Teil des Spannkonus 12 in die Aufnahme 23 eingedrückt. Dabei werden
die durch die Längsschlitze 22 abgeteilten Teile des Gewindeteils 21 gespreizt und
zusätzlich in der Gewindesacklochbohrung 15 verspannt. Damit wird der Halt der Spannhülse
20 in der Gewindesacklochbohrung 15 noch verbessert und gleichzeitig wird der Spannkonus
12 und damit der Spannbolzen 10 in der Aufnahme 23 der Spannhülse 20 unverdrehbar
festgehalten. Vor dem Einschrauben der Spannhülse 20 in die Gewindesacklochbohrung
15 kann das Außengewinde des Gewindeteils 21 der Spannhülse 20 mit Klebstoff oder
dgl.
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bestrichen oder in die Gewindesacklochbohrung 15 Klebstoff oder dgl.
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eingebracht werden. Der Halt der Spannhülse20 in der Gewindesacklochbohrung
15 kann dadurch noch verbessert werden.
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Ist die Spannhülse 20 mit dem Spannbolzen 10 in der Gewindesacklochbohrung
15 festgelegt, dann ragt das Gewindeteil 11 des Spannbolzens 10 aus dem mit dem
Anschlagbund 24 versehene Ende der Spannhülse 20.
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Das Gewindeteil 11 des Spannbolzens 10 wird durch eine Befestigungsbohrung
18 der Trägerunterkonstruktion 17 geführt. Auf den aus der Befestigungsbohrung 18
ragenden Teil des Gewindeteils 11 des Spannbolzens 10 wird eine Beilagscheibe 25
aufgeschoben und eine Mutter 26 aufgeschraubt. Wird die Mutter 26 angezogen, dann
wird der Spannbolzen 10 und damit auch die mit dem Spannbolzen 10 verbundene Spannhülse
20 und Fassadenplatte 14 an der Trägerunterkonstruktion 17 festgelegt. Wird die
Mutter 26 stark angezogen, dann wird der Spannbolzen 10 noch mehr in das Gewindeteil
21 der Spannhülse 20 eingezogen,
wie der Schnitt nach Fig. 2 zeigt.
Das Gewindeteil 21 der Spannhülse 20 wird dabei noch weiter gespreizt und noch mehr
in der Gewindesacklochbohrung 15 verspannt. Dabei ist es zweckmäßig, das Anzugsmoment
für die Mutter 26 vorzugeben, um eine definierte Verspannung der Spannhülse 20 in
der Gewindesacklochbohrung 15 zu erhalten.
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