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Die Erfindung betrifft ein Abräumgerät zur Entfernung
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von Deckenbelägen von Zimmerdecken.
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Bei der Althausrenovierung müssen in der Regel alte, beschädigte Beläge
der Zimmerdecken entfernt werden.
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Bisher werden diese Beläge in Handarbeit mühevoll abgeschlagen. Diese
Tätigkeit ist höchst arbeitsaufwendig und wegen der starken Staubentwicklung ungesund.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Abräumgerät zur Entfernung
solcher Deckenbeläge von Zimmerdecken zu schaffen, das von einer Person installiert
und betrieben werden kann und mit dem bei weitestgehender Staubfreiheit Deckenbeläge
schneller als bisher und insbesondere rationeller entfernt werden können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an einem länglichen
Rahmen ein Schlitten hin- und herbeweglich geführt ist, daß an einem Ende des Rahmens
ein Antriebsmotor mit mindestens einer Antriebsscheibe befestigt ist, daß am Schlitten
ein Zugseil, Zugkette oder dergl.
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befestigt ist, das oder die über endseitige Umlenkrollen des Rahmens
geführt ist und mit der Antriebsscheibe in Verbindung steht und daß am Schlitten
eine sich quer zur Bewegungsrichtung erstreckende Abräumwalze drehbar gelagert
und
mit einer eigenen Antriebseinrichtung versehen ist.
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Der Rahmen ist vorzugsweise auf einem Hubtisch befestigbar oder befestigt,
der mittels eines Scherengittergestells vertikal beweglich ist. Der Hubtisch hat
gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorzugsweise eine Neigungseinstellvorrichtung,
um auch Schrägdecken bearbeiten zu können. Der Hubtisch hat erfindungsgemäß eine
Doppelfunktion. Er dient erstens dazu, den Rahmen des Abräumgerätes an einer Tischlängsseite
befestigen zu können, wofür vorzugsweise ein Hilfsrahmen vorgesehen ist, der seitlich
aus dem Hubtisch ausziehbar ist. Dank der außermittigen Anordnung des Rahmens des
Abräumgerätes können die Decken bis dicht an die Zimmerwände heran maschinell entfernt
werden. Das Gestell des Hubtisches ist vorzugsweise verfahrbar. Die Länge der Abräumwalze
braucht daher nur gering, beispielsweise etwa 500 mm lang zu sein.
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Nach jedem Durchlauf des Schlittens wird der Hubtisch quer verfahren,
um einen benachbarten Deckenstreifen abzuräumen. Nachdem auf diese Weise der Deckenbelag
entfernt ist, wird das Abräumgerät vom Hubtisch entfernt, wozu es vorzugsweise eine
leicht lösbare Verbindung besitzt und der Hubtisch kann dann seine zweite Funktion
erfüllen, nämlich Deckenplatten aufnehmen, die durch Betätigung des Scherengitters
von unten her an die gesäuberte Decke gedrückt
werden, sodaß die
Platten von einer einzigen Person angebracht werden können.
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Der Rahmen des Abräumgerätes hat zwei parallele Längsrahmenholme mit
C-Profilquerschnitt. In den beiden Längsrahmenholmen sind die Laufrollen des Schlittens
aufgenommen. Die Laufflächen für diese Rollen sind daher staubgeschützt. Die Seile
oder Ketten des Schlittens verlaufen zum Teil innerhalb der Längsrahmenholme. Das
untere Verbindungstrum der Seile oder Ketten ist unmittelbar unterhalb der Längsrahmenholme
geführt, und hier kann ebenfalls eine Bodenabdeckung vorgesehen werden.
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Vorzugsweise ist die Abräumwalze so ausgebildet, daß sie sowohl im
Vorlauf als auch im Rücklauf voll wirksam ist.
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Zu diesem Zweck weist die Abräumwalze mehrere im Axialabstand angeordnete
Messerscheiben auf. Gemäß einer Ausführungsform befinden sich zwischen je zwei Messerscheiben
pflugscharartige Schlagkörper, die umfangsmäßig versetzt angeordnet sind. Vorzugsweise
sind vier solcher Schlagkörper vorgesehen. Gemäß einer alternativen Lösung der Erfindung
sind die Messerscheiben als Taumelscheiben ausgebildet und liegen in parallelen
Ebenen, die zur Radialebene der Abräumwalze winklig gestellt sind. In diesem Fall
sind die Schlagkörper entbehrlich. Die Schneidflächen der Messerscheiben bestehen
aus Umfangsringen mit radialen Fräs- oder Schneidstegen. Mindestens diese Schneidflächen
werden aus Hartmetall
hergestellt.
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Ein wichtiges Merkmal der Erfindung ist noch darin zu sehen, daß die
Abräumwalze von einer Staubfangvorrichtung umgeben ist, die oben bis in die die
obere Mantellinie der Abräumwalze tangierende Horizontalebene reicht und sich nach
unten trichterförmig verjüngt. Getriebe und Antriebsmotor für die Abräumwalze liegen
vorzugsweise außerhalb der Staubfangvorrichtung. Um eine Staubabdichtung an der
Decke zu erreichen, weist die Staubfangvorrichtung einen vertikal bewegbaren umfanggeschlossenen
Staubfangrahmen auf, der vorzugsweise federnd gelagert ist und in Richtung der Decke
vorgespannt ist. Die quer verlaufenden Oberränder der Staubfangvorrichtung bestehen
mindestens teilweise aus Gummiwalzen, die an der Decke abrollen. Der Staubfangrahmen
hat einen ringsum laufenden Folienmantel, der das abgeschlagene Material und den
Staub in den Auffangtrichter leitet, an dessen unterem Hals Säcke mittels einer
speziellen Aufhängeeinrichtung befestigt sind.
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Anhand der Zeichnung, die zwei Ausführungsbeispiele beschreibt, sei
die Erfindung näher beschrieben.
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Es zeigt: FIG. 1 eine Seitenansicht eines Hubtisches für ein Abräumgerät
mit Neigungseinstellvorrichtung,
FIG. 2 eine Seitenansicht des
Hubtisches gemäß FIG. 1 in der abgesenkten Stellung mit Antriebsvorrichtung für
den Hubtisch, FIG. 3 eine Draufsicht auf das Abräumgerät, FIG. 4 eine Seitenansicht
des Abräumgerätes mit Befestigung am Hubtisch und FIG. 5 eine Querschnittansicht
durch das Abräumgerät mit Darstellung einer abgewandelten Ausführungsform der Abräumwalze.
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In den FIG. 1 und 2 ist ein Hubgerät 10 dargestellt, das aus zwei
parallelen Scherengitter-Rahmen 12 besteht, die an den Gelenken 16 durch Querstangen
miteinander verbunden sind. Die beiden Scherengitterrahmen 12 tragen einen Hubtisch
14. Die Scherengitterrahmen weisen sowohl unten am Bodengestell 18 einen Festpunkt
und oben am Hubtisch 14 einen entsprechenden gelenkigen Festpunkt auf. Die jeweils
gegenüberliegenden Seiten des Scherengitterrahmens tragen Laufrollen 20, 22, die
längs des Bodenrahmens bzw. des Hubtisches beweglich geführt sind. Das Heben und
Senken des Hubtisches erfolgt durch ein endlos um Umlenkrollen herumgeführtes Seil
24, das an dem verschiebbaren unteren Ende des Scherengitters 10 befestigt und durch
eine Kurbel 26 an einem Ständer des Bodenrahmens 18 bewegbar ist.
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Wird die Kurbel 26 im Uhrzeigersinn gedreht, so werden die Rollen
20, 22 nach links gezogen und der Hubtisch 14 wird angehoben.
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Es versteht sich, daß z. B. auf der Antriebsscheibe der Kurbel 26
ein Klinkengesperre angeordnet ist, welches den Hubtisch in jeder beliebigen Stellung
festhält.
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FIG. 1 erläutert eine Neigungseinstellvorrichtung 28 für den Hubtisch
14. Die die Laufrollen 20 tragenden Arme 30 sind hohl und enthalten eine längsverschiebbare
und damit teleskopartig ausziehbare Strebe 32, welche eine Anzahl dicht benachbarter
Bohrungen 34 aufweist. Der Arm 30 hat ebenfalls eine Bohrung, die mit einer der
Bohrungen 34 in Ausfluchtung gebracht und durch einen Steckbolzen 36 fixiert wird.
Damit läßt sich die Neigung des Hubtisches 14 feinstufig einstellen, sodaß der Hubtisch
beispielsweise in der Stellung 14' fixiert wird.
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Der Hubtisch 14 hat zwei Querholme 38, in denen Profilstreben 40 teleskopartig
verschiebbar sind. Diese Streben 40 gehören zu einem Hilfsrahmen, der seitlich aus
dem Hubtisch 14 ausziehbar ist und der einerseits zur Vergrößerung der Auflagefläche
des Hubtisches dient, um z. B. große Deckenplatten sicher abstützen zu können und
der andererseits
dazu dient, ein Deckenabräumgerät zu tragen,
wie nachstehend noch erläutert wird. Die beiden Profilstreben 40 sind durch einen
Längsholm 42 nahe ihrer Enden verbunden.
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Das Abräumgerät ist allgemein mit 50 bezeichnet. Es besteht aus zwei
Längsholmen 52 und zwei Querholmen 54, die einen Rechteckrahmen bilden. Die Querholme
54 haben einen mit den Ausziehstreben 40 übereinstimmenden Mittenabstand, sodaß
die Querholme in einfacher Weise auf die darunterliegenden Streben 40 lösbar aufgeschraubt
sind.
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Die Längsrahmenholme 52 bestehen aus C-Profilschienen mit einander
zugewandten Längsschlitzen. In diesen Längsholmen 52 sind vier Laufrollen 56 verfahrbar,
die mittels Kugellagern auf Zapfen sitzen, welche aus dem C-rofil herausragen und
in parallelen Längsholmen 58 eines Schlittens 60 befestigt sind. Dieser Schlitten
60 besteht ebenfalls aus einem Rechteckrahmen, bei dem die beiden Längsholme 58
durch einen vorderen und einen hinteren Querholm 62 verbunden sind. Von dem vorderen
Rahmenende und dem hinteren Rahmenende des Schlittens 60 ragen Laschen in die Längsholme
52 hinein, an denen jeweils die Enden eines Zugseiles 64 befestigt sind, welches
um Umlenkrollen 66, 68 an den Rahmenenden herumgeführt ist. Die oberen Trums
der
Zugseile 64 verlaufen also innerhalb der Längsholme 52, während die unteren Trums
unmittelbar unterhalb dieser Holme hängen oder dort geführt sind. Die beiden Umlenkscheiben
68 sind durch eine Welle 70 miteinander verbunden, die ein Kettenrad 72 trägt, das
über eine Kette mit einem Antriebsritzel eines Elektromotors 74 antriebsmäßig verbunden
ist, welcher am Rahmenquerholm 54 angeflanscht ist. Der Motor 74 weist wie üblich
ein Anschlußkabel und Steuerleitungen auf. Es handelt sich um einen Umkehrmotor,
der also abwechselnd in entgegengesetzten Richtungen läuft. Wird er durch Druckschalterbetätigung
in Gang gesetzt, fährt der Schlitten 60 im Rahmen 50 langsam in einer Richtung bis
in eine Endstellung, an der entweder ein Endschalter vorgesehen ist, der die Stromzufuhr
unterbricht, oder ein Umschalter vorgesehen ist, der den Drehsinn des Motors 74
umkehrt und den Schlitten in die Ausgangsstellung zurücklaufen läßt, wo ebenfalls
ein Endschalter die Stromzufuhr unterbricht.
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Im Mittelbereich der Längsholme 58 des Schlittens 60 sind zwei nach
oben ragende Verlängerungsprofile 76 aufgesetzt, in denen die Lagerenden 78 einer
Abräumwalze 80 mittels Kugellager gelagert sind. Die Welle der Abräumwalze 80 hat
nahe ihrem einen Ende ein Antriebsritzel 82, das mit einer Antriebskette 84 in Verbindung
steht, die
ihrerseits in das Antriebsritzel 86 eines hochtourigen
Elektromotors 88 in Eingriff steht, der an einem Rahmenquerschenkel 62 des Schlittens
60 angeflanscht ist.
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Die Abräumwalze besteht aus einer Anzahl paralleler im Abstand liegender
Messerscheiben 90, zwischen denen sich jeweils vier umfangsversetzte pflugscharartige
Schlagkörper 92 befinden. Aus den FIG. 3 und 4 ist deutlich zu sehen, daß die Messerscheiben
90 einen etwas größeren Durchmesser als die Schlagkörper haben. Der radiale Unterschied
beträgt höchstens 5 mm. Die ganze Länge der Abräumwalze 80 beträgt ca. 500 mm oder
weniger. Der Rahmen 50 ist nur geringfügig breiter als die Walze. Die Länge des
Rahmens 50 soll ca. 1.800 mm betragen.
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Die Arbeitsweise der Abräumwalze ergibt sich aus FIG. 4.
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Der Schlitten 60 bewegt sich durch den Antrieb über die beiden Zugseile
64 langsam nach rechts. Die Abräumwalze 80 dreht sich dabei im Uhrzeiger-Drehsinn.
Die Messerscheiben 90 schneiden relativ dicht nebeneinanderliegende Nuten in den
Deckenbelag und die geringfügig radial nach innen versetzten pflugscharartigen Schlagkörper
schlagen die zwischen den Nuten verbleibenden Belagstege heraus. Die Schlagkörper
können verschiedenartig profiliert sein. Bei der Ausführung gemäß FIG. 3 ist eine
symmetrische Formgebung gewählt, die
es gestattet, die Abräumwalze
80 in beiden Richtungen anzutreiben und somit auch beim Rückwärtshub des Schlittens
einen parallelen Deckenstreifen abzuräumen. Bei der Ausführung gemäß FIG. 4 sind
gestrichelt vier Schlagkörper 92' dargestellt, die sägezahnartig ausgebildet sind
und vorzugsweise für einen Betrieb in einer Drehrichtung geeignet sind.
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Um nun den großen Material- und Staubanfall aufzufangen, ist eine
Staubfangvorrichtung 94 am Schlitten 60 befestigt.
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Diese besteht aus einem sich über die ganze Länge der Abräumwalze
80 erstreckenden Trichter 96, an dessen Vorderrand und Hinterrand jeweils Federgehäuse
98 angeschlossen sind, von denen federnd ein umfangsgeschlossener Staubrangrahmen
100 abgestützt wird, der eine vordere und eine hintere Gummiwalzenanordnung 102
bzw. 104 trägt und einen Folienbalg aufweist, der am Trichter 96 staubdicht befestigt
ist. Dank der Federgehäuse werden die Gummirollen 102, 104 hinter und vor der Bearbeitungsstelle
gegen die Decke gedrückt und dichten hier ab. Die seitlichen Rahmenteile bestehen
an den Oberrändern aus elastisch zusammendrückbarem Material, sodaß auch hier eine
enge Anlage an der Decke erzielt wird.
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Am unteren Hals 106 des Trichters 96 der Staubfangvorrichtung 94 ist
ein Sack 108 austauschbar aufgehängt und mittels eines Spannbandes befestigt. Abgeschlagenes
Material und Staub fallen also unmittelbar in den Sack 108. Das Deckenabräumen geschieht
somit sauber und nahezu ohne Staubentwicklung in der Umgebung.
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In FIG. 5 ist eine alternative Ausführungsform einer Abräumwalze 110
dargestellt. Auf der Walzenwelle sitzen eine Anzahl paralleler Messerscheiben 112,
die jedoch im Gegensatz zu den Messerscheiben 90 nicht radial angeordnet sind, sondern
in parallelen Ebenen verlaufen, welche mit der radialen Richtung einen Winkel bilden.
Die Messerscheiben 112 sind also Taumelscheiben, deren axiale Arbeitsbreiten einander
überlappen. Damit entfallen Schlagkörper zwischen den Scheiben.