DE3106000A1 - Vorrichtung zur lagemaessigen fixierung einer frachtgutladung - Google Patents
Vorrichtung zur lagemaessigen fixierung einer frachtgutladungInfo
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur lagemäßigen Fixierung einer Frachtgutladung bzw. einen verbesserten Frachtguthalter,
der den Zusammenhalt einer Frachtgutladung sowohl hinsichtlich der Kompaktheit als auch der Anordnungsstelle' in einem
Beförderungsmittel beibehält. Derartige Halter finden insbesondere für auf Palletten angeordnetem Frachtgut Anwendung bei in Beförderungsmitteln
mit hölzernen Böden wie Schienenfahrzeuge, Lastwagen, Schiffe, Flugzeuge sowie in Transportcontainern,
Wenn eine Frachtgutladung nicht richtig in dem Beförderungsmittel gesichert ist, kann sie sich leicht bewegen oder verschieben,
was zu einer Beschädigung der Ladung und häufig auch des Beförderungsmittels führt. Deshalb wurde es bislang als notwendig
erachtet, die Ladung festzubinden, zu blockieren und/ oder zu verspannen, um sie auf diese Weise zu sichern und ihren
Zusammenhalt beizubehalten. Diese Praxis ist jedoch nicht nur zeitaufwendig und kostspielig sondern auch stark abhängig von
der individuellen Beurteilung, ob sie ausreichend ist oder nicht.
Die US Patentschrift 4 147 112 zeigt eine Ladungsabstützung oder
einen Halter, mit dem sich im wesentlichen oder gänzlich die Notwendigkeit umgehen läßt, besagte Verbindungen,Blockierungen
und/oder Verspannungen vorzusehen. Frachtgutabstützeinheiten der in der US Patentschrift 4 147 112 beschriebenen Art versagen jedoch
hinsichtlich der Beibehaltung des LadungsZusammenhaltes '
wenigstens dann, wenn sie bei Lastwagenanhängern für den Huckepackbetrieb auf Schienenfahrzeugen verwendet werden. Ein Ziel
der Erfindung ist daher die Schaffung von verbesserten Stützoder Halteeinheiten für die Ladung, die selbst unter schweren
Beanspruchunge^wie sie bei Lastwagenanhängern im Huckepackbetrieb mittels Schienenfahrzeugen auftreten, einen sicheren
Zusammenhalt der Ladung gewährleisten.
Erfindungsgemäß ist zu diesem Zweck ein Frachtguthalter vorgesehen,
der ein unteres, den Boden berührendes Element, das mit einer nach oben weisenden, die Ladung abstützenden Oberfläche
versehen ist, und ein nach oben ragendes Element aufweist, das nahe dem hinteren Ende des den Boden berührenden
Elementes befestigt ist. Nahe der Verbindungsstelle zwischen dem den Boden berührenden Element und dem nach oben ragenden
Element ist ein in den Boden eindringendes Element beweglich gehalten. Das in den Boden eindringende Element ist relativ
zu dem Frachtguthalter zwischen einer Stellung, bei der eine relativ geringe Eindringtiefe in den Boden vorliegt,und einer
Stellung bewegbar, bei der die Eindringtiefe in den Boden wesentlich größer ist. Desweiteren sind an dem Frachtguthalter
nahe der Verbindungsstelle zwischen dem den Boden berührenden Element und dem nach oben ragenden Element Einrichtungen vorgesehen,
um das in den Boden eindringende Element aus einer Eingriff sstellung in eine tiefere Eingriffsstellung bei einer rückwärtigen
Bewegung des Frachtguthalters zu beaufschlagen und damit diese Bewegung beim Einsatz zu begrenzen.
Ferner sind Einrichtungen an dem. Frachtguthalter zur Eingriffnahme
mit dem in den Boden eindringenden Element vorgesehen, um das Element aus dem Bodeneingriff bei einer Vorwärtsbewegung des
Frachtguthalters im Einsatz herauszubewegen. Bei der Vorwärtsbewegung
des Frachtguthalters wird das in den Boden eindringende Element so beaufschlagt, daß es wieder in eindringende Eingriffnahme
mit dem Boden kommt.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Figur 1 eine geschnittene Gesamtansicht von einem beladenen Lastwagenanhänger mit einem Frachtguthalter nach der
Erfindung,
Figur 2 eine perspektivische Ansicht des verbesserten Fracht-
guthalters nach der Erfindung,
Figur 3 eine Unteransicht des Frachtguthalters nach Figur 2 ,
Figur 4 eine Vorderansicht des Frachtguthalters nach Figur 2,
Figur 5 eine Ansicht ähnlich Figur 2 mit Darstellung einer beladenen Palette auf dem Frachtguthalter,
wobei Teile weggebrochen sind und nahe dem nach oben ragenden Rahmenteil des Frachtguthalters
vertikal eine Anlageplatte angeordnet ist.
Figur 6 eine Detailansicht längs der Schnittlinie 6-6 in Figur 4 mit Darstellung des gezahnten Gleitelementes
bei relativ tiefer Eindringung in den Boden und gestrichelter Darstellung des gezahnten
Gleitelementes bei wesentlich geringerer Eindringung in den Boden.
Figur 7 eine Detailansicht längs der Schnittlinie 7-7 in Figur 6 und
Figur 8 eine Gesamtansicht des gezahnten Gleitelementes.
Wie in der Zeichnung dargestellt ist der Frachtguthalter 10
eine im wesentlichen L-förmige Einheit, bei der das untere Ende von einem im wesentlichen vertikal nach oben ragenden
Rahmenteil 11 nahe beim hinteren äußeren Ende von einem im wesentlichen horizontalen mit dem Boden in Berührung kommenden
Rahmenteil 12 mit diesem verbunden ist.
Das den Boden berührende Rahmenteil 12 umfaßt im wesentlichen
drei in Querrichtung voneinander in Abstand liegende Streben 13, die an ihren vorderen bzw. freien Enden durch ein
quer sich erstreckendes Balkenelement 14 miteinander verbunden sind. Der Abstand zwischen den Streben 13 entspricht im
wesentlichen dem Abstand zwischen den Tragbalkeni 5 von Ladepaletten
16, so daß im Einsatz die Balken der Palette über den
Streben des Frachtguthalters zu liegen kommen. Die Streben 13 verjüngen sich in Richtung auf ihre abgewandten oder freien
Enden, so daß sie vorne eine geringere Tiefe aufweisen und damit die auf den Streben ruhende Palette 16 unter einem Winkel
in Richtung weg von dem senkrechten Teil 11 geneigt liegt. Platten 17 mit nach oben ragenden Klemmzinken 18, die
durch Perforationen in den Platten ausgebildet sind, sind an der oberen Oberfläche des Balkenelementes 14 nahe jeder Strebe
13 befestigt und verhindern eine seitliche Bewegung der Palette
1 6 relativ zum Frachtguthalter 10. Grundsätzlich ähnliche Platten 19 mit nach unten ragenden Klemmzinken 18 sind nahe
den betreffenden Enden der mit dem Boden in Berührung tretenden Oberfläche der einzelnen Streben 13 gemäß Figur 3 befestigt.
Das senkrechte Rahmenteil 11 umfaßt im wesentlichen drei in
Querrichtung voneinander beabstandefe Pfosten 20, die sich von den betreffenden Streben 13 nach oben erstrecken. Die
Pfosten 20 liegen im wesentlichen senkrecht zu den sich verjüngenden
Streben 13, so daß das Rahmenteil 11 relativ zum Boden
21 nach vorne geneigt ist. Die Pfosten 20 können sich ebenfalls verjüngen, so daß sie an ihren oberen Enden eine geringere
Tiefe aufweisen, wie dies in Figur 2 zu sehen ist. Nahe ihren oberen Enden erstreckt sich ein Balkenelement 22 zwischen
den Pfosten 20 diese miteinander verbindend. Ein unteres Balkenelement 23 erstreckt sich zwischen den Pfosten 20
diese miteinander verbindend nahe von deren Verbindungsstelle mit den Streben 13 und liegt damit in Abstand von dem Boden 21,
wobei das untere Balkenelement 23 auch eine Verstrebung für die hinteren Enden der Streben 13 ergibt. Beim Einsatz wird gewöhnlich
eine Anlageplatte 24 vertikal zwischen dem senkrechten Rahmenteil 11 und dem auf der Palette 16 befindlichen Frachtgut
vorgesehen, vgl. Figur 5.
Die äußeren Streben 13 des den Boden berührenden Teiles 12 sind aus U-Profilelementen gebildet, die in einander zuweisender
Beziehung inseitig gemäß Figuren 2 und 7 offen sind. An dem hinteren Ende der äußeren Streben 13 nahe der Verbindungsstelle
mit dem aufrechten Teil 11 erstreckt sich über
das Ü-Profil eine Füllplatte 25, so daß ein Abschnitt 26
mit kastenförmigem Querschnitt gebildet wird/ wie er am besten in Figur 7 zu sehen ist.
Der hintere kastenförmige Abschnitt 26 der betreffenden äußeren Streben 13 trägt jeweils ein Paar beabstandete Elemente
27, die relativ zum Frachtguthalter 10 gleitbar sind, so daß
an dem Halter insgesamt vier (4) derartige Elemente vorgesehen sind. Die Elemente 27 sind gleitbar an gegenüberliegenden
Seiten der Streben 13 zwischen den betreffenden Streben und den zugehörigen an den Streben befestigten äußeren Stützelementen
28 gleitbar eingeschlossen.
Die Elemente 27 sind in Figur 8 zu sehen und umfassen obere
und vordere Auflageflächen 29 bzw. 30. Die obere Auflagefläche 29 ist nach unten in Vorwärtsrichtung geneigt, während
die vordere Auflagefläche 30 im wesentlichen vertikal verläuft. Am unteren Teil der Elemente 27 ist eine Vielzahl von
in Längsrichtung beabstandeteiZähnei31 vorgesehen, die sich
nach unten und nach hinten erstrecken. Zwischen der Auflagefläche 29 und den Zähnen 31 weisen die Elemente 27 ein Langloch
32 auf, das sich im wesentlichen parallel zur Auflagefläche 29 erstreckt.
Die Elemente 27 sind gleitbar auf einem Paar in Abstand voneinander
liegenden Zapfen oder Bolzen 33 angeordnet, die sich durch den kastenförmigen Abschnitt 26,das Langloch 32 in den
Elementen 27 und die äußeren Stutζelemente 28 erstrecken.
Die durch die Bolzen 33 definierte Ebene liegt ebenfalls im wesentlichen parallel zur Auflagefläche 29. Wie in Figur 6 zu
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sehen ist, ergibt die Länge des Langloches 32 eine Bewegung der Elemente 27 zwischen Stellungen, bei denen eine
relativ geringe Eindringung in einen Holzboden 21 (vgl. gestrichelte Linien) und eine wesentlich tiefere Eindringung
(vgl. ausgezogene Linien) vorliegt. Die Bolzen 33 erstrecken sind mit gewissem vertikalen Spiel durch die
Langlöcher 32 in den Elementen 27.
Ein Führungselement 34 ist von der Strebe 13 gehalten und hat eine untere Oberfläche 35, die sich nach unten und nach
vorne neigt, so daß sie im wesentlichen parallel zur Auflagefläche 29 am Element 27 gemäß Figur 6 zu liegen kommt. Das
Führungselement 34 steht in planarer Ausrichtung zum Element 27, so daß die untere Oberfläche 35 gleitbar auf der Auflagefläche
29 aufliegt. Ein Anschlagelement 36 ist ferner von der Strebe 13 in planarer Ausrichtung zum Element 27 gehalten -und
hat eine im wesentlichen vertikale rückwärtige Oberfläche 27, die parallel zur Auflagefläche 33 am Element 27 liegt.
Bei Verwendung des Frachtguthalters 1G wird eine Gabelhebeeinheit
oder ein Gabelstapler im allgemeinen eingesetzt, um zunächst das Ladegut auf dem Halter von der Vorderseite abzusetzen.
Bei Vorliegen von einem auf einer Palette befindlichen Ladegut gemäß Figur 5 werden die Tragbalken 15 der Palette
16 direkt auf die Streben 13 aufgesetzt. Nach dem ordnungsgemäßen Aufgeben des Ladegutes auf den Halter 10 werden Halter
und Ladegut zusammen von der Rückseite aus angehoben und zur Transportstelle bewegt. Zum Aufgeben von Halter und Ladegut
auf den in Figur 1 gezeigten Lastwagenanhänger 38 wird nur die zuletzt beladene Palette auf einen Frachtguthalter 10 aufgesetzt,
um den Zusammenhalt der Ladung in Vor- und Rückwärtsrichtung zwischen dem Halter und dem vorderen Ende des Anhängers
zu sichern.
Wenn der Anhänger 13 auf einem Schienenfahrzeug für den
Huckepackverkehr aufgesetzt wird, können Ladung und Anhänger besonders schweren Beanspruchungen unterworfen
sein. Der Anhänger 38 und seine Ladung können insbesondere leicht Stoßbeanspruchungen von der Vorderseite und/oder
Hinterseite unterworfen werden, was insbesondere bei Schienenablaufanlagen oder Waggonverteilungsanlagen der Fall ist.
Bei dem Beladen des Anhängers 38 gemäß Figur 1 mit dem auf der Palette befindlichen Ladegut und dem Halter 10 führen
die abschließenden Stoß- und Manövrierbewegungen durch die Gabelhebeeinheit zum richtigen Absetzen des Ladegutes und
seines Halters häufig zu einem nur flachen Eindringen der Zähne 31 der Elemente 27 in den Boden 21, da die untere Oberfläche
35 des Führungselementes 34, wenn, wie durch gestrichelte Linie in Figur 6 angedeutet, die untere Oberfläche 35
des Führungselementes 34 nach unten auf die Auflagefläche 29 des Elementes 27 drückt. Wenn der Anhänger 38 zum Huckepackschienenverkehr
angeordnet ist, bewirkt ein Frontalaufprall mit ausreichender Heftigkeit,daß sich der Halter 10 und sein
Ladegut im Anhänger nach hinten bewegen. Diese Bewegung hat zur Folge, daß die rückwärtige Oberfläche 37 des Anschlagelementes
36 auf die vordere Aufladefläche 30 des Elementes 27 aufprallt, so daß die Rückwärtsbewegung des Halters unterbrochen
wird und das in Anlage mit dem Element 27 stehende Führungselement 24 eine tiefere Eindringung der Zähne 31 in den
Boden bewirkt, so daß der Frachtguthalter 10 gebremst und damit
der Zusammenhalt der Ladung beibehalten wird. Bei einem rückwärtigen Aufprall wollen sich Frachtguthalter 10 und das
Ladegut im Anhänger 38 nach vorne bewegen. Falls sich gewisse Freiräume in der Ladung des Anhängers gebildet haben, so
daß sich der Halter 10 bei einer rückwärtigen Stoßkraft mit
ausreichender Heftigkeit nach vorne bewegen kann, werden die Bolzen 33 die Zähne 31 des Elementes 27 bei der Vorwärtsbewegung
des Halters aus dem Boden herausziehen, so daß der geschlossene Zusammenhalt der Ladung wieder hergestellt wird.
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In der neuen Stellung des Frachtguthalters 10 versetzt das Führungselement 34 das Element 27 wieder zurück, so daß die
Zähne 31 wieder in den Boden 21 eindringen.
Obgleich Figur 1 nur zeigt, wie die Frachtguthalter 10 eingesetzt
werden können, um eine Ladung in Vor- und Rückwärtsrichtung
zu fixieren, können die Frachtguthalter auch zum Unterbinden einer Querbewegung, wenn erforderlich und/oder
gewünscht, verwendet werden.
Lee
Claims (9)
- PATENTANWÄLTE A. GRÜNECKERD(PL-ING.H. KINKELDEYDA-ING.W. STOCKMAlROR-ING - A»6tCALTECHK. SCHUMANNDR BEH. NAT · DIPL-PHYSP. H. JAKOBDIPL-ING.G. BEZOLDDU RSl NAT- D8 MÜNCHEN 22MAXIMILIANSTRASSE 43NP MARKETING CORPORATION ^ p^ruar 19811303 American DriveNeenah, Wisconsin 54-956 ' P 15 977-dgUSAVORRICHTUNG ZUR LAGEMÄSSIGEN FIXIERUNG EINER FRACHTGUTLADUNGPATENTANSPRÜCHE11 Vorrichtung zur lagemäßigen Fixierung einer Frachtgutladung, wobei die Ladung an einer Bewegung in Vorwärtsrichtung gehindert ist und sich von der Behinderungsstelle nach hinten erstreckt gekennzeichnet durch ein langgestrecktes, den Boden berührendes Element (12,13), das mit einer nach oben weisenden Ladungsauflagefläche versehen ist und nach vorne unter den zuhinterst liegenden Teil der Frachtgutladung hineinerstreckbar ist, ein im wesentlichen nach oben ragendes Element (11), das an dem, den Boden berührenden Element (12,13) in Abstand von dem vorderen Ende des den Boden berührenden Elementes (12,13) befestigt ist und mit dem hinteren Ende der Frachtgutladung in Eingriff tritt, ein in den Boden eindringendes Element (27,31), das beweglich an dem den Boden berührenden Element (12,13) nahe dessen hinterem Ende gehalten ist, wobei das Element (27,31) zwischen einer Stellung, bei der eine relativ geringe Eindringung in den BodenTELEFON (OBO) 333869 TELEX OS-SBSSO TELEGRAMME MONAPAT TELEKOPIEREReintritt,und einer Stellung, bei der eine wesentlich tiefere Eindringung in den Boden eintritt, bewegbar ist, und eine Einrichtung (34) an dem den Boden berührenden Element (12,13),um bei einer Rückwärtsbewegung der das Frachtgut fixierenden Vorrichtung (10) das in den Boden eindringende Element (27,31) von einer Eindringstellung in eine tiefere Eindringstellung zu beaufschlagen und damit die Bewegung der Vorrichtung (10) beim Einsatz zu begrenzen.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch Ί, dadurch gekennzeichnet, daß das nach oben ragende Element (11) nahe dem hinteren Ende des den Boden berührenden Elementes (12,13) befestigt ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß Einrichtungen (33) an dem Frachtguthalter (10) vorgesehen sind und in Eingriff mit dem in den Boden eindringenden Element (27,31) stehen, um das Element (27,31) bei einer Vorwärtsbewegung der Frachtguthaltevorrichtung aus der eindringenden Eingriffnähme mit dem Boden herauszubewegen, wobei das in den Boden eindringende Element (27,31) bei einer anschließenden Vorwärtsbewegung der Frachtguthaltevorrichtung wieder so beaufschlagt wird, daß es seine eindringende Eingriffnahme mit dem Boden wieder einnimmt.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (33) , die das in den Boden eindringende Element aus der eindringenden Eingriffnahme mit dem Boden herausbewegt, eine Zapfeneinrichtung (33) umfaßt, die sich durch ein Langloch (32) in dem in den Boden eindringenden Element (27,31) erstreckt.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (34) , die das in den Boden eindringende Element (27,31) in die Stellung mit tieferer Eingriffnahme beaufschlagt/ein Element (34) umfaßt, das von der Frachtguthaltevorrichtung (10) absteht und mit dem in den Boden eindringenden Element (27,31) in Eingriff bringbar ist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von beweglichen in den Boden eindringenden Elementen (27,31) und entsprechende Einrichtungen (34) zur Beaufschlagung der in den Boden eindringenden Elemente in eine tiefere Eingriffsstellung an der Frachtguthaltevorrichtung (10) nahe der Verbindungsstelle zwischen dem den Boden berührenden Element (12,13) und dem nach oben ragenden Element (11) vorgesehen ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das in den Boden eindringende Element (27, 31) mit einer Vielzahl von in Abstand voneinander stehenden Zähnen (31) versehen ist, die sich in den Boden eingraben.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (31) nach unten und nach hinten ragen.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das den Boden berührende Element (12,13) eine Vielzahl von in Querrichtung beabstandeten Streben (13) umfaßt, die sich von der Verbindungsstelle mit dem nach oben ragenden Element (11) nach vorne erstrecken, und daß ein in den Boden eindringendes Element (27,31) und eine entsprechende Einrichtung (34) zur Beaufschlagung des in den Boden eindringenden Elementes (27,31) in eine tiefere Eingriffsstellung an gegenüberliegenden Seiten von wenigstens einem der Streben (13) des den Boden berührenden Elementes vorgesehen sind.1O. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in den Boden eindringende Elemente (27,31) und entsprechende Einrichtungen (34) zur Beaufschlagung der in den Boden eindringenden Elemente (27,31) in eine tiefere Eingriff sstellung an gegenüberliegenden Seiten von wenigstens den außen liegenden Streben (13) des den Boden berührenden Elementes (12,13) vorgesehen sind.
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