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Wagenheber
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Die Erfindung betriffÜeinen Wagenheber,mit einem einen Aufstellfuß
aufweisenden Standbein, mit einem am Standbein um eine festliegende Querschwenkachse
verschwenkbaren und mit einem an dessen freien Ende vorgesehenen Lastkopf an einem
Fahrzeugboden ansetzbaren Tragarm sowie mit einer durch eine Handkurbel betätigbaren
Gewindespindel, die über eine Spindelmutter einerseits und ein Spindelwiderlager
andererseits am oberen Ende des Standbeins und am Tragarm gelenkig gelagert ist
und die sich in jeder Schwenkstellung des Tragarmes mit einem Spindelteilstück innerhalb
der Spindelmutter befindet.
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Wagenheber der vorstehend erläuterten Art sind konstruktiv derart
ausgelegt, dass ihre Betriebssicherheit erst dann gewährleistet ist, wenn der Tragarm
aus seiner unteren Schwenkendstellung in eine Lastaufnahmestellung hochgeschwenkt
worden ist, in welcher sich die Gewinde spindel in entsprechend großem Radialabstand
von der Querschwenkachse des Tragarmes befindet. Je größer dieser Abstand ist, umso
günstiger ist die Zugbeanspruchung der Gewinde spindel bei Lastaufnahme.
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Benutzer solcher Wagenheber sind nun häufig der Meinung, dass der
anfänglich durchzuführende Leerhub
des Tragarmes, um diesen aus
seiner unteren Schwenkendstellung in seine Lastaufnahmestellung zu bringen, nicht
notwendigerweise durchzuführen ist, sondern bereits der anfängliche Schwenkhub zum
Anhebeneines Kraftfahrzeugs genutzt werden sollte. Hierzu wird der Wagenheber auf
eine entsprechend hohe Unterlage, beispielsweise einen Holzklotz,gestellt, um den
Lastkopf des Tragarms möglichst nahe an den Lastabgabepunkt der Karosserie heranzuführen.
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Diese unvorschriftsmäßige Benutzung solcher Wagenheber führt häufig
zu deren totalen Beschädigung. Des weiteren führt das Unterlegen des Wagenhebers
häufig zu einer labilen Orientierung desselben an der Karosserie, so dass der Wagenheber
allein aus diesem Grunde häufig seine Funktion nicht erfüllen kann, weil er umschlägt.
Das Unterlegen solcher Wagenheber ist somit wegen des damit verbundenen hohen Unfallrisikos
riskant.
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Der Erfindung liegt von daher die Aufgabe zugrunde, Wagenheber der
eingangs beschriebenen Art konstruktiv in der Weise zu verbessern, dass deren Benutzer
gezwungen sind, deren Tragarm vor Ansetzen an die Karosserie in dessen Lastaufnahmestellung
zu verbringen und demgemäß den Aufstellfuß des Standbeines auf der Aufstellfläche
des anzuhebenden Kraftfahrzeugs aufzusetzen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ausgehend
von der unteren Schwenkendstellung des Tragarmes bis in eine Relativstellung zum
Standbein, in welcher sich der Lastkopf des Tragarmes im
Bereich
desFahrzeugbodens befindet, die Gewinde von Spindelmutter und Gewindespindel gegenseitig
ausser Eingriff sind.
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Bei einem Wagenheber dieser Ausbildung kann somit eine Lastaufnahme
durch den Tragarm erst dann erfolgen, wenn dieser aus seiner unteren Schwenkendstellung
so weit herausgeschwenkt worden ist, dass zuvor die Gewinde von Spindelmutter und
Gewinde spindel miteinander in Eingriff gebracht werden konnten. Damit nimmt der
Tragarm vor der Lastaufnahme eine solche Relativstellung zum Standbein ein, dass
es nicht mehr möglich ist, zwischen die Aufstellfläche des Kraftfahrzeuges und den
Aufstellfuß des Standbeins eine Unterlage einbringen zu können.
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Die Erfindung ist somit besonders bedeutsam für Wagenheberkonazuktionen
aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium, da sie absolut zuverlässig eine Überlastung
von Wagenhebern verhindert, bei denen die Querschnitte der lastaufnehmenden Teile
im Hinblick auf das von der Automobilindustrie geforderte geringe Eigengewicht ohnehin
so bemessen sind, dass nur bei sachgemäßer Handhabung eine Beschädigung ausgeschlossen
ist.
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Dabei ist bereits ein Wagenheber bekannt, dessen Gewindespindel in
den schwenkstellungen des Tragarms mit dem Gewinde der seinen Hub bewirkenden Gewindemutter
ausser Eingriff ist. (DE-Gm 760 3865) Bei dieser Konstruktion handelt es sich jedoch
um einen Säulenwagenheber, bei dem der Tragarm anstelle
von Schwenkbewegungen
lediglich geradlinige Hubbewegungen ausführt.
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Bei diesen Wagenhebern soll das Aussereingriffbringen der Gewinde
von Gewinde spindel und Spindelmutter ausschließlich dazu dienen, zu verhindern,
dass bei Ankunft des Tragarmes in einer seiner beiden Endstellungen eine Axialverstellung
der Gewindespindel erfolgt, die sich nachteilig auf das Kurbelgetriebe auswirken
würde.
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Dieser bekannte Wagenheber gehört damit zu einer anderen Wagenhebergattung
als der erfindungsgemäße Wagenheber, wobei durch das Aussereingriffbringen der Gewinde
von Gewinde spindel und Spindelmutter auch eine andere Aufgabe als beim erfindungsgemäßen
Wagenheber gelöst wird.
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Diese Bauart vermochte deshalb den sich mit der Lösung des der vorliegenden
Erfindung zugrundeliegenden Problems befassenden Durchschnittsfachmann nicht zu
der Überlegung führen, hierzu bei einem sog. Gelenkheber ebenfalls die Gewinde spindel
und Spindelmutter entsprechend ausser Eingriff zu bringen.
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Die Erfindung läßt sich bei jedem bekannten Typ von Gelenkhebern gleich
vorteilhaft verwirklichen.
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Ist beispielsweise die Spindelmutter am Tragarm gehalten und das Spindelwiderlager
am oberen Ende des Standbeins vorgesehen, ergibt sich eine günstige Konstruktion,
wenn die Bohrung der Spindelmutter entlang eines sich in Richtung des Spindelwiderlagers
erstrekkenden Teilstückes gewindefrei ist.
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Ist hingegen die Spindelmutter am oberen Ende des Standbeins gehalten
und das Spindelwiderlager am Tragarm vorgesehen, ist eine vorteilhafte Konstruktion
erhältlich, wenn das Gewinde der Gewindespindel in der unteren Schwenkendstellung
des Tragarmes im Abstand von der Spindelmutter endet.
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In beiden Fällen ist der Abstand des Gewindes der Gewindespindel von
der Spindelmutter in der unteren Schwenkendstellung des Tragarmes demgemäß so groß
zu wählen, dass der Tragarm aus seiner unteren Schwenkendstellung bis in den Bereich
des Fahrzeugbodens frei durchschwenkbar ist.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist der Wagenheber
mit einer Stellvorrichtung ausgestattet, die versucht, den Tragarm zum Wiederineingriffbringen
der Gewinde von Spindelmutter und Gewindespindel in Aufwärtsverstellrichtung zu
verschwenken, so dass der Tragarm in seiner unteren Schwenkendstellung gegebenenfalls
lediglich manuell aus einer Raststellung heraus zu bewegen ist, worauf er sich selbsttätig
in seine Lastaufnahmestellung nach oben verschwenkt.
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Eine solche Stellvorrichtung kann des weiteren noch derart ausgelegt
sein, dass sie in der unteren Schwenkendstellung des Tragarmes versucht, letzteren
zugleich in dieser Stellung zu halten, so dass auf spezielle Rastmittel zum Verrasten
des Tragarmes in dieser Schwenkendstellung verzichtet werden kann.
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Eine vorteilhafte Konstruktion einer solchen Stellvorrichtung
ergibt
sich dadurch, dass diese mindestens eine sich quer zur Querschwenkachse erstreckende
Zugfeder aufweist, die einerseits am Standbein und andererseits am Tragarm verankert
ist, wobei deren Verankerungspunkte zueinander derart angeordnet sind, dass sich
eine diese miteinander verbindende Verbindungslinie an der von der Gewindespindel
abgekehrten Seite der Querschwenkachse des Tragarmes befindet.
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Eine solche Zugfederanordnung, die bei Verschwenken des Tragarmes
sowohl in seine Lastaufnahmestellung als auch in seine untere Schwenkendstellung
jeweils in radialer Richtung durch die Querschwenkachse des Tragarmes hindurchbewegt
wird und damit auf den Tragarm Drehmomente in entgegengesetzter Richtung ausübt;
läßt sich vorteilhaft einrichten, wenn der Tragarm und das Standbein durch im Querschnitt
U-förmige Metallprofile gebildet sind,und der Tragarm zwischen den U-Schenkeln des
Standbeins gelagert ist, so dass jeder U-Schenkel des Tragarmes an dem benachbarten
U-Schenkel des Standbeins mittels eines Lagerzapfens gelagert werden kann und demgemäß
die Zugfeder sich durch den zwischen den beiden Lagerzapfen vorhandenen Zwischenraum
hindurch erstrecken kann.
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Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung sind in der sich anschliessenden
Beschreibung eines in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispieles eines erfindungsgemäßen
Wagenhebers erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht
des Wagenhebers, dessen Tragarm sich in seiner unteren Schwenkendstellung befindet,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Wagenheber entlang der Linie 2-2 in Fig. -1 in
grösserem MaB-stab als diese Fig., Fig. 3 eine Seitenansicht des Wagenhebers, wobei
sich dessen Tragarm kurz vor seiner Lastaufnahmestellung befindet, Fig. 4 eine Seitenansicht
des Wagenhebers,in welcher die Gewinde von Gewindespindel und Spindelmutter zur
Lastaufnahme gegenseitig in Eingriff sind, Fig. 5 eine Seitenansicht des Wagenhebers,
wobei sich dessen Tragarm in seiner oberen Schwenkendstellung befindet.
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Der dargestellte Wagenheber bildet einen sog. Gelenkheber, der ein
Standbein 10 mit einer an dessen unterem Ende angeordneten, einen Aufstellfuß bildenden
Kippfußplatte 12 besitzt.
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Diese ist in bekannter Weise mit einer Anstellplatte 14 und einer
zu dieser in stumpfem Winkel angeordneten Standplatte 16 ausgestattet. Beim Anheben
einer Fahrzeugkarosserie wird das Standbein 10 verschwenkt, wobei die Kippfußplatte
12 abkippt.
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18 bezeichnet einen Tragarm, der am Standbein um eine
Querschwenkachse
20 verschwenkbar gelagert ist. Standbein und Tragarm sind durch im Querschnitt U-förmige
Metallprofile gebildet, wobei der Tragarm 20 zwischen den U-Schenkeln 22, 24 des
Standbeins gelagert ist.
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Die U-Schenkel des Tragarmes sind mit 26 und 28 bezeichnet. Das freie
Randstück der U-Schenkel des Standbeins bildet eine nach aussen geformte Längssicke
22' bzw. 24' zum Zwecke der Versteifung des Standbeins, was insbesondere dann von
Vorteil ist, wenn das Standbein aus Leichtmetall, beispielsweise Aluminium, besteht.
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Am freien Ende des Tragarmes ist ein als Ganzes mit 30 bezeichneter
Lastkopf parallel zur Querschwenkachse 20 verschwenkbar gelagert. Hierzu ist dieser
mit seitlichen Lager zapfen 32 in bekannter Weise in Einführungsschlitzen 34 der
U-Schenkel 26, 28 gelagert, wozu diese Einführungsschlitze kreisförmig erweitert
sind.
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Der Tragarm 18 ist mit Hilfe einer Gewindespindel 36 verschwenkbar,
die einerseits in einer Gewindemutter 38 geführt ist, die mittels seitlichen Lagerzapfen
40 in entsprechenden Lagerausnehmungen 42 der U-Schenkel 22, 24 des Standbeins parallel
zur Querschwenkachse 20 verschwenkbar gelagert ist. Andererseits durchdringt die
Gewinde spindel den Lastkopf 30 und stützt sich mittels eines Spindelwiderlagers
44 an der Rückseite des Lastkopfes ab.
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Am freien Ende der Gewindespindel 36 ist ein einen Spindelmitnehmer
bildendes Gelenkstück 46 drehfest angeordnet, in welchem eine Handkurbel 48 verschwenkbar
gehalten
ist.
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Die in vorstehendem Umfang beschriebene Konstruktion des Wagenhebers
ist an sich bekannt und bildet keinen Teil der Erfindung.
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Wie beispielsweise aus den Fig. 1 und 4 ersichtlich ist, endet das
Gewinde der Gewindespindel 36 in einem Abstand a vom Gelenkstück 46 der Handkurbel
48, so dass sich das Gelenkstück am freien Ende eines zylindrischen Spindelteilstückes
36' befindet. Die Größe dieses Abstandes a ist so gewählt, dass sich in der unteren
Schwenkendstellung des Tragarmes 18 gemäß Fig. 1 das Gewindeende der Gewindespindel
sich in einem Abstand b zur Gewindemutter 38 befindet1 der wiederum so groß gewählt
ist, dass die Gewinde von Gewindespindel 36 und Gewindemutter 38 erst dann zueinander
in Eingriff kommen, wenn der Tragarm 18 zuvor in eine Lastaufnahmestellung verschwenkt
wird, die etwa der Relativstellung des Tragarmes zum Standbein gemäß Fig. 3 entspricht.
wie aus Fig. 1 und Fig. 3 hervorgeht, befindet sich in jeder Relativstellung des
Tragarmes zum Standbein das gewinde lose Spindelteilstück 36' der Gewindespindel
innerhalb der Gewindemutter 38.
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Dadurch, dass sich ds Gewinde der Gewindespindel 36, ausgehend vom
Lastkopf 30 des Tragarmes,nur über ein Teilstück der Länge der Gewindespindel erstreckt,
ist damit sichergestellt, dass mit Hilfe dieses Gelenkhebers ein Kraftfahrzeug nur
dann angehoben werden kann, wenn zuvor der Tragarm in seine in Fig.? 3 dargestellte
Lastaufnahmestellung
verschwenkt worden ist, so dass die Gewinde von Gewindespindel und Gewindemutter
miteinander in Eingriff gebracht und daraufhin mit Hilfe der Handkurbel der Tragarm
zur Lastaufnahme weiterverschwenkt werden können.
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Der Gelenkheber.ist des weiteren mit einer Stellvorrichtung 50 ausgestattet,
mit deren Hilfe der Tragarm, sofern er aus seiner unteren Schwenkendstellung geringfügig
ausgelenkt wird, selbsttätig in seine Lastaufnahmestellung gemäß Fig. 3 hochgeschwenkt.
wird Es kann so auf ein manuelles Verschwenken -dessalben verzichtet werden RuBerdem
ist gewährleistet; dass die Gewinde von Gewindespindel und Gewinde mutter zwangsläufig
miteinander in Eingriff kommen, sobald die Handkurbel 48 betätigt wird. Ferner sorgt
diese Stellvorrichtung dafür, dass auf den Tragarm in dessen unterer Schwenkendstellung
gemäß Fig. 1 ein Drehmoment entgegen der Uhrzeigerrichtung ausgeübt und der Tragarm
somit in dieser Stellung unter Vorspannung und damit klapperfrei gehalten wird.
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Zur Erzeugung der in entgegengesetzten Richtungen am Tragarm wirksam
werdendenDrehmomente dient eine Zugfeder 52, die mit ihrem einen Ende an einem in
den U-Schenkeln 22, 24 des Standbeins angeordneten.Stift 54 und mit ihrem anderen
Ende an einem zwischen den U-Schenkeln 26, 28 des Tragarmes 18 angeordneten Stift
56 verankert ist. Hierzu ist notwendig, dass sich die Zugfeder senkrecht zur Querschwenkachse
20 erstreckt und zwar derart, dass sie beim VeXschwenken des Tragarmes 18 durch
eine durch deren:Verankerungsstellen und die Querschwenkachse 20 definierte
Totpunktlage
hindurchbewegt werden kann. Zu diesem Zweck wird die Querschwenkachse 20 von zwei
Lagerzapfen 57, 58 definiert, die jeweils einen U-Schenkel 26 bzw. 28 des Tragarms
18 mit einem der U-Schenkel 22 bzw. 24 des Standbeins schwenkbar verbinden (Fig.
2).
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Die Zugfeder 52 erstreckt sich also durch den zwischen den beiden
Lagerzapfen vorhandenen Zwischenraum hindurch, wobei sich eine die Verankerungsstifte
54, 56 miteinander verbindende Verbindungslinie 60 in der unteren Schwenkendstellung
des Tragarmes 18 an der von der Gewindespindel 36 abgekehrten Seite der Querschwenkachse
20 des Tragarmes befindet An den U-Schenkeln 26, 28 des Tragarmes 18 sind vorzugsweise
noch noppenartige Vorsprünge 60, 62 angeformt, mit deren Hilfe der Tragarm in seiner
unteren Schwenkendstellung im Standbein zusätzlich feststellbar ist.
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Es ist klar, daß der Lastkopf auch durch das Vorderende des Tragarmes
selbst gebildet bzw. an diesem starr angeordnet sein kann. In diesem Fall müßte
das Widerlager der Gewindespindel allerdings zwischen den U-Schenkeln des Tragarmes
gehalten sein.
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Es wird auch eine Wagenheberkonstruktion als mitgeschützt betrachtet,
bei der die Gewindespindel nach Außereinqriffkommen ihres Gewindes mit demjenigen
der Spindelmutter sich nicht mehr mit einem gewinde freien Teilstück in deren Gewindebohrung
befindet. Dies trifft insbesondere zu für eine Konstruktion nach Anspruch 3.
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