DE3102722A1 - "tragelement zum halten eines elektroakustischen wandlers am ohr" - Google Patents
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Description
Akustische und Kino- Geräte: Gesellschaft, or."t>.I{., ■
Brunhildengasse 1, Wien 15/S-gfcerrei-ch"J
Tragelement zum Halten eines elektroakustischen Wandlers am Ohr
Die Erfindung betrifft ein Tragelement zum Halten
eines elektroakustischen Wandlers am Ohr, welches Element als ein vorspringender Zapfen an der die Wandlermembran
abdeckenden Schutzkappe oder einem entsprechenden Gehäuseoder Wandlerteil angeordnet und vorzugsweise mit einem
weichen, schalldurchlässigen überzug versehen ist.
Tragelemente der vorstehend beschriebenen Bauart sind bereits bekannt und beispielsweise in der AT-PS 325 693
oder in der DE-OS 23 53 708 im Zusammenhang mit Kopfhörern vorgeschlagen worden. In beiden Fällen ist das
Tragelement als starrer, zapfenförmig vorspringender Rotationskörper
ausgebildet, der in der Längsachse durchbohrt ist oder ein Rohr darstellt, um den Schalldurchtritt
zu ermöglichen. Aus der AT-PS 325 693 ist es aber auch bekannt geworden, das Tragelement als Vollkörper auszubilden
und den Schall außen vorbeizuführen.
Der Nachteil, der den bekannten Tragelementen anhaftet, ist darin zu sehen, daß sie, wenn sie eine rohrförmige
Schallführung darstellen, Resonanzerscheinungen hervorrufen, die die Wiedergabequalität des mit ihnen zusammenhängenden
elektroakustischen Wandlers verschlechtern. Außerdem treten bei den bekannten Tragelementen Schallreflexionen
in unmttelbarer Nähe des äußeren Gehörganges auf, die das
Richtungs- und Entfernungshören bei Stereophonischen Darbietungen störend beeinflussen, weil sie die akustischen
Eigenschaften des Gehörganges und der Ohrmuschel beeinträchtigen.
Die Erfindung hat sich das Ziel gesetzt, ein Tragelement zu schaffen, das die Nachteile der bekannten Ausführungen
nicht aufweist. Dieses Ziel wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Tragelement als ein nach
allen Richtungen schalldurchlässiger, weitgehend reflexionsfreier Stützkörper ausgebildet ist.
Ein erfindungsgemäß ausgebildetes Tragelement tritt' akustisch nicht in Erscheinung. Es verursacht weder eine
nennenswerte Dämpfung noch itgendwelche Schallreflexioaen.
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Infolgedessen werden weder der Resonanzcharakter des Gehörganges noch die Reflexionseigenschaften der Ohrmuschel
und daher auch nicht die für das räumliche Hören wesentlichen Ohrresonanzen beeinträchtigt. Insbesondere in Verbindung
mit offenporigen Schaumstoffpolstern ergibt das Tragelement nach der Erfindung günstige Voraussetzungen
für ein dem natürlichen Hören entsprechendes Hörereignis, da offenporiger Schaumstoff oder ähnliches Material weder
am Gehörkanaleingang noch an der Ohrmuschel akustische Störungen des Schallfeldes verursacht. Mit dem erfindungsgemäßen
Tragelement ist es daher möglich, zusammen mit der an sich bekannten Verwendung von Schaumstoff od.dgl.
zwischen Ohr und Tragelement, die Ohrmuschel zumindest
mit ihrem inneren Bereich zur Bildung von Ohrresonanzen heranzuziehen, so daß die Signale, die von der Wandlermembran
abgestrahlt werden und an das Trommelfell gelangen, weitgehend jene natürlichen linearen Verzerrungen erfahren,
die auch beim Hören mit freien Ohren auftreten. Durch die Erfindung ergeben sich selbst auch bei kleineren Membranen,
d.h. solchen, die kleiner als die Ohrmuschel sind, wesentliche Verbesserungen, weil die Schallwellen nach ihrer
Reflexion in den äußeren Bereichen der Ohrmuschel wieder in den zentralen Teil derselben zurückgelangen können,
was eine günstige Wirkung auf den räumlichen Höreindruck zur Folge hat. Zur Erzielung einer weichen Anlage des
Tragelements in der Mulde vor dem Gehörkanal wird eine dünne Schaumstoffschicht oder ein Textilgewebe verwendet.
Das Tragelement gemäß der Erfindung kann konstruktiv auf verschiedene Art und Weise ausgebildet sein. Die
billigste und einfachste Konstruktion stellt ein Kunststoff röhrchen dar, dessen Mantelfläche großflächige
Längsschlitze aufweist, die nur durch schmale Stege voneinander getrennt sind. Im Hinblick auf die Verhinderung
eines Wärmestaues im Ohr bei Benützung eines Hörers mit dem erfindungsgemäßen Tragelement ist es vorteilhaft, das
Tragelement aus gut wärmeleitendem Material herzustellen.
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In erster Linie bieten sich hier Metalle an, beispielsweise in Form eines Drahtgeflechtes, das einen Formkörper
bildet, der gegebenenfalls mit der Membran des Wandlers abdeckenden Schutzkappe eine einstückige Einheit bilden
kann, welche Konstruktion nicht nur eine sehr gute Wärmeableitung besitzt, sondern auch relativ billig hergestellt
werden kann.
Eine andere Möglichkeit der Ausbildung des Tragelementes besteht in der Verwendung von metallischen Drähten, die angenähert
in Form eines Bündels von der die Membran überdeckenden Schutzkappe, einem Gehäuse- oder Wandlerteil
abstehen. Schließlich kann das Tragelement auch als angenähert halbzylindrisches Rohrstück aus perforiertem
Blech ausgebildet sein, das so wie die gebündelten Drähte oder das Metallgitter die Wärme, die sich innerhalb der
Ohrmuschel im Schaumstoffmaterial od.dgl. staut, abführt
und so das Tragen des Hörers angenehmer macht. Eine besonders preiswerte Ausbildung des Tragelementes nach der Erfindung
ergibt sich, wenn dieses aus Hartschaumstoff mit einem deckeiförmigen Fuß hergestellt wird, der auf die
im Gebrauch dem Ohr zugekehrten Seite des elektroakustischen Wandlers reibungsschlüssig aufgesetzt ist und daher
jederzeit ausgetauscht werden kann, was aus hygienischen Gründen beim Gebrauch des Hörers durch mehrere Personen
sehr zweckmäßig ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung können der folgenden Beschreibung an Hand der Zeichnung entnommen werden,
in der Fig. 1 in schematischer Darstellung die Seitenansicht eines Hörers zeigt, der mit einem im Schnitt dargestellten
Tragelement gemäß der Erfindung versehen ist, Fig 2r ebenfalls schematisch einen Querschnitt durch ein
anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt, Fig. 3 ein Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Tragelement
aus einem Drahtgitter ist, Fig. 4 in axonometrischer Darstellung
ein Ausführungsbeispiel zeigt, bei dem das Tragelement aus gebündelten Drähten besteht, wogegen in Fig.
in derselben Darstellungsweise das Tracelemer.t als halbzylindrisches, perforiertes Rohr gezeigt ist, Fig. 6 einen
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Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel zeigt/ dessen
Material Hartschaumstoff ist, und Fig. 7 eine Ohrmuschel zeigt, in deren Mulde das Tragelement eingreift.
In Fig. 1 ist mit 1 ein dosenförmiger Hörer bezeichnet.
Auf seiner dem Ohr zugekehrtenSeite, d.h. auf der Seite
mit der Membran des elektroakustischen Wandlers, ist eine Schutzkappe 2 aufgesetzt, die Öffnungen 3 aufweist, die
so groß sind, daß sie dem Schalldurchtritt praktisch keinen Widerstand entgegensetzen. Die Schutzkappe 2 kann
aus Metall oder einem anderen, festen Material, z.B. Kunststoff, sein. Vorzugsweise in der Mitte der Schutzkappe
2 ist das Tragelement 4 angeordnet, das im Falle einer Kunststoffausführung mit der Schutzkappe 2 einstückig
hergestellt werden kann. Das Tragelement 4, das im Gebrauch des Hörers einfach in die Mulde (med.: cavum
conchae) der Ohrmuschel vor dem äußeren Gehörgang eingehängt wird, hat im wesentlichen die Form eines RohrStückes,
dessen Mantelfläche großflächige Durchbrechungen 5 auf weist, die nur durch dünne Stege voneinander getrennt
sind. Es ist offensichtlich, daß ein derartiges Gebilde
akustisch keinerlei Wirkung besitzt und nur als Träger für die Schaumstoffkappe 6 anzusehen ist, die ebenfalls
akustisch unwirksam ist. Ebenso akustisch unwirksam ist auch das in Fig. 2 dargestellte Tragelement 4 aus Kunststoff,
bei dem die Durchbrechungen 5 die Form von Längsschlitzen haben, die durch schmale, achsenparallele Stege
voneinander getrennt sind. Selbstverständlich ist auch bei dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ein das
Tragelement bedeckender überzug, vorzugsweise aus offenporigem Schaumstoff vorgesehen, der auch die Schutzkappe
und gegebenenfalls auch teilweise die Seitenteile des Hörers 1 bedecken kann. Infolge der Schaumstoffzwischenlage
zwischen Ohrmuschel und Hörer kann es unter Umständen innerhalb der Ohrmuschel zu einer unerwünschten Wärmeentwicklung
kommen, die für den Benutzer des Hörers unangenehm sein könnte. Um einen solchen Wärmestau zu ver-
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hindern bzw. wenigstens zu verringern, wird erfindungsgemäß
vorgeschlagen, das Tragelement aus Metall herzustellen, wobei wieder verschiedene Ausführungsformen möglich sind.
So zeigt beispielsweise Fig. 3 ein Tragelement 4, das mit der Schutzkappe 2, die ja auch schalldurchlässig sein
muß, einstückig aus einem Drahtgeflecht hergestellt ist. Ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einem metallischen
Tragelement ist in Fig. 4 axonometrisch dargestellt. Hier besteht das Tragelement 4 aus haarnadelförmig gebogenen
Drahtstücken, deren Enden in der Schutzkappe 2 verankert sind. Soferne die Schutzkappe 2 aus Kunststoff besteht,
können die Drahtenden bei der Herstellung der Schutzkappe gleich mit eingeformt werden, so daß sie mit der Schutzkappe
wieder eine einstückige Einheit ergeben. Bei metallischen Schutzkappen können die Drahtenden eingepreßt, eingeschweißt
oder gegebenenfalls auch eingelötet werden. Ein drittes Ausführungsbeispiel mit einem metallischen
Tragelement ist in Fig. 5 dargestellt. Es ist aus einem stark perforierten Blech hergestellt, das zu einem etwa
halbzylindrischen Formkörper gebogen ist. Um den Halt des Hörers im Ohr zu verbessern, kann der halbzylindrische
Formkörper 4 in zwei Abschnitte unterteilt sein, von denen der eine 4a einen kleineren Krümmungsradius aufweist als
der andere 4b. Bei dieser Konstruktion bildet sich, wenn die übliche Schaumstoffkappe darübergestülpt wird, eine
Art Knopf aus, der bei Gebrauch des Hörers leicht in der Ohrmuschel hängen bleibt.
Schließlich sind noch starre Schaumstoffe bekannt geworden, die gut formhaltend und von zahlreichen durchgehenden
Kanälen mit einem relativ großen Querschnitt durchsetzt sind, so daß sie in einem Schallfeld als akustisch
unwirksam angesehen werden können. Ein solcher Schaumstoff ist daher auch für das erfindungsgemäße Tragelement verwendbar,
wie das in Fig. 6 gezeigte Ausführungsbeispiel zeigt. Zweckmäßigerweise wird man das Tragelement 4 auch
hier wieder einstückig mit der Schutzkappe 2 herdteilen,
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-δα« für die Herstellung beider nur ein Arbeitsgang erforderlich
ist. Es ist: dies wer,! das billigste Ausführungsbeispiel der Erfindung, hat jedocn- den Nachteil einer
schlechten Wärmeableitung den man aber gegebenenfalls
durch Metallisierung der Oberfläche verringern Kann. In
Fig. 7 ist dargestellt, wie der allseitig schalldurcnlässige
Zapfen 4, der gemäß einer;. Ausführungsbeispiel der Erfindung ausgebildet ist, in die Mulde 8 eines
menschlichen Ohres 7 eingreift. Der besseren Übersicht halber ist der dem Zapfen 4 zugehörige elektroakustische
Wandler nicht dargestellt. Die Erfindung ist mit Vorteil bei leichten Doppelkopfhörern einzusetzen, deren Bügel
unter dem Kinn oder im Nackenbereich getragen wird. Die bisher bekannt gewordenen Kopfhörer, die diese Tragarten
ermöglichen, erfordern einen verhältnismäßig starken, vom Bügel zu liefernden Anpreßdruck, damit der Kopfhörer
nicht infolge der Schwerkraft vom Ohr abgleitet oder der Bügel in eine unerwünschte Lage kommt. Bei einem Kopfhörer,
der mit dem erfindungsgemäßen Tragelement und dem üblichen Schaumstoffpolster ausgerüstet ist, ergibt sich
schon bei ganz geringem Bügeldruck ein so sicherer Halt zwischen der Ohrmuschel und dem Hörer, daß, im Gegensatz
zu den bekannten Ausführungen, das Tragen des Kopfhörers mit Unterkinnbügel oder Nackenbügel kaum noch eine Belästigung
des Benutzers mit sich bringt.
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Claims (7)
- Patentanwälte DipJ.-lng.W.Scherrmann Dr.-Ing. R. Roger7300 Esslingen (Neckar). Webergasse 3, Postfachτ β ι β ι ο η26. Januar 1981 Stuttgart «»id35β5Μ PA 138 hs 359β19?Ά IJO ns Telex 072566103mruTelegramme Patentschutz EsslingenneckarPatentansprücheTragelement zum Halten eines elektroakustischen Wandlers am Ohr, welches Element als ein vorspringender Zapfen an der die Wandlermembran abdeckenden, schalldurchlässigen Schutzkappe oder einem entsprechenden Gehäuse- oder Wandlerteil angeordnet und mit einem weichen, schalldurchlässigen Überzug versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (4) als ein nach allen Richtungen schalldurchlässiger, weitgehend reffexionsfreier Formkörper ausgebildet ist.
- 2..-Tragelement nach Anspruch 1,'dadurch gekennzeichnet, daß es als Kunststoffröhrchen (4) ausgebildet ist, dessen Mantelfläche großflächige Durchbrechungen (3) aufweist, die nur durch schmale Stege voneinander getrennt sind.
- 3. Tragelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (4) aus gut wärmeleitendem Material, z.B. aus Metall, hergestellt ist.
- 4. Tragelement nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (4) einen aus einem Drahtgeflecht hergestellten Formkörper darstellt.
- 5. Tragelement nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (4) aus einzelnen, bündeiförmig angeordneten Drähten gesteht, deren Enden in der die Wandlermembran überdeckenden Schutzkappe (2) verankert sind.
- 6. Tragelement nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch ge-130051/0489kennzeichnet, daß das Tragelement (4) aus einem perforiertem Blech hergestellt ist, das zu einem angenähert halbzylindrischen Formkörper gebogen ist.
- 7. Trageleroent nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (4) mit der Schutzkappe (2) einstückig verbunden ist.130051/0*89
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