DE3101993A1 - Verbindungsvorrichtung zwischen einer barke und einem schubschlepper - Google Patents
Verbindungsvorrichtung zwischen einer barke und einem schubschlepperInfo
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Description
■ : ; 22. Jan 1981
VERBINDUNGSVORRICHTUNG ZWISCHEN EINER BARKE UND EINEM SCHUBSCHLEPPER
Die Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung zwischen einer Barke und einem Schubschlepper, bei der ein
Schubschlepper eine Barke schiebt, die an ihrem hinteren Ende eine Aushöhlung zur Aufnahme des Schubschleppers aufweist
und Zugkabel zur Verbindung der Barke mit dem Schubschlepper vorgesehen sind.
Es ist in der Marine bekannt, einen Schubschlepper über Zugkabel mit einer Barke zu verbinden.
Ein Ende eines dicken Kabels, im allgemeinen eines Stahlkabels, wird mit einem Schäkel an beiden Seiten an der
Barkenachterwand befestigt. Das andere Ende des Kabels wird über eine große Umlenkrolle auf das Achterdeck des Schleppers
in der Nähe der Bordwand gezogen und anschließend entweder an Deck des Schubschleppers oder an der Schleppwinde befestigt,
manchmal mit Hilfe eines Apparats, der dem Ganzen eine gewisse Elastizität verleiht.
Die meisten dieser bekannten Systeme weisen die gleichen Nachteile auf. Im Meer sind die Kabel abwechselnd
locker und gespannt wegen der relativen Bewegungen des Schubschleppers und der Barke und brechen unter Einwirkung plötzlicher
Spannungen, wenn die Dünung stark wird. Die Handhabung dieser Kabel ist sehr schwierig und es gibt im allgemeinen kein
sicheres System zum Abkoppeln im Notfall.
Diese bekannten Systeme sind also nur bei relativ gutem Wetter verwendbar.
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Die Größe der Schubschlepper und der Barken nimmt jedoch ständig zu, wie auch die Notwendigkeit, bei schlechtem
Wetter zu schieben. Technologische Verbesserungen im Bau der Schubschlepper ermöglichen es ihnen, bei bis zu 4,5 m Seegang
in der Aushöhlung zu bleiben; damit besteht das Bedürfnis, die Zugkabelsysteme zu verbessern.
Die immer dicker werdenden Kabel können nämlich nicht mehr von den Seeleuten manipuliert werden und sind nicht
flexibel genug für die umlenkrolle.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß einerseits auch
bei hohem Seegang keine ungewollte Abkopplung erfolgt und andererseits eine schnelle Abkopplung der Zugkabel im Notfall
ohne menschliche Intervention an Deck möglich ist. Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 gekennzeichnete Verbindungsvorrichtung
gelöst. Bezüglich von ,Merkmalen bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung wird auf die Unteransprüche verwiesen.
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Gleiche Bauteile
in den Zeichnungen sind mit gleichen Bezugszeichen versehen«
Fig. 1 ist eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 2 zeigt eine typische bekannte Verbindungsvorrichtung, um einen Schubschlepper mit einer Barke mit V-förmiger
Aushöhlung zu verbinden, unter Verwendung eines Stahlkabels und von Umlenkrollen.
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Pig. 3 ist eine Aufsicht auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Fig. 4 ist eine Aufsicht auf ein Detail aus Fig.
Fig. 5 zeigt einen Haken der Vorrichtung gemäß" Fig. 3 von der Seite.
Fig. 6 zeigt in Aufsicht eine Variante zu Fig. 4.
Fig. 7 zeigt in Aufsicht eine weitere Variante zu Fig. 4.
Die Figuren 8 und 9 zeigen von der Seite und von oben einen in der Vorrichtung gemäß Fig. 3 verwendbaren Hebel.
Fig. 10 zeigt in Aufsicht eine dritte Variante zu Fig. 4.
Fig. Il ist ein Schnitt gemäß 11-11 der Fig. 10.
Fig. 1 zeigt einen Schubschleppzug 10, der aus einem Schubschlepper 12 und einer geschobenen Barke 15 besteht.
Die Barke 15 besitzt eine V-förmige Aushöhlung 16, die zumindest teilweise den Schubschlepper 12 aufnehmen kann. Während des
Betriebs kann sich der Schubschlepper 12 im Inneren der Aushöhlung 16 in Bezug auf die Barke 15 nach oben und nach unten
bewegen. Die Aushöhlung 16 hat folglich keinen Boden und keinen anderen vorspringenden Teil, der diese im allgemeinen vertikale
Relativbewegung des Schubschleppers 12 im Inneren der Aushöhlung 16 behindern könnte.
Seitlich am Bug 13 des Schleppers 12 befinden sich stoßdämpfende, aufblasbare Kissen 17 zu beiden Seiten des Schiffsrumpf
s. Ein Paar Zugkabel 20, 22 verbindet das Heck 15T der Barke 15 mit dem Heck 14 des Schubschleppers 12.
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Auf dem Achterdeck des Schubschleppers 12 sind zwei Hydraulikzylinder 60, 62 mobil, z.B. drehbar, angebracht.
Jeder Zylinder 60, 62 weist eine Kolbenstange 64, 65 auf, die Hebel 30, 32 betätigen. Jeder Hebel 30, 32 weist einen Haken
40 auf, der sich außerhalb des Schiffes befindet und während des Betriebs in ein Endstück der Zugkabel 20, 22 eingehakt
ist. Die Konstruktion der Haken 40 und ihre Zusammenarbeit mit den Zugkabeln 20, 22 während des Betriebs werden nachfolgend
genauer beschrieben.
Fig. 2 zeigt eine bekannte Verbindung zwischen einer Barke mit V-förmiger Aushöhlung und einem Schubschlepper, während
Fig. 3 eine erfindungsgemäße Verbindung dieser Art zeigt.
Fig. 2 zeigt, wie die Barke und der Schlepper über eine bekannte Vorrichtung 100 miteinander verbunden sind.
Eine Vielzahl stoßdämpfender Kissen 150 ist zwischen dem Schubschlepper 12 und der Barke 15 angebracht. Das Heck 15T der
Barke 15 trägt Befestigungsvorrichtungen 140, 142 für Metallkabel 119, 120. Auf dem Achterdeck 14 des Schubschleppers 12
befinden sich Umlenkrollen 130, 132, die die Richtung der Kabel 119, 120 verändern, um sie zu einem Befestigungsdreieck 114
zu lenken. Ein Kabel 112 verbindet das Befestigungsdreieck mit einer Winde 110; das Kabel 112 kann eine gewisse Elastizität
aufweisen, aber es ist leicht ersichtlich, daß die bekannte Verbindung, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, keine großen
Relativbewegungen zwischen dem Schubschlepper 12 und der Barke 15 erlaubt, wie sie z.B. bei starkem Seegang entstehen. Es ist
ebenfalls aus Fig. 2 ersichtlich, daß die entstehenden Kräfte,
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die auf die Strukturen des Achterdecks des Schubschleppers einwirken, verdoppelt werden aufgrund der Richtungsänderung,
die notwendig ist, um die Kabel 119, 120 über die Umlenkrollen 130, 132 und dann zur Winde 110 zu führen. Es wäre dagegen erwünscht,
Kabel ohne Umlenkrollen vorzusehen, wodurch die auf die Struktur des Schubschleppers während des Betriebs einwirkenden
Kräfte halbiert würden.
Die Fig. 3 zeigt eine entsprechende Aufsicht auf ein
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Hydraulikzylinder
60, 62 sind über Hydraulikleitungen 72 mit einer Hydraulikzentrale 70 verbunden. Eine Vielzahl stoßdämpfender
Kissen 17 sind wieder zwischen dem Schubschlepper 12 und der Barke 15 angeordnet. Die Hydraulikzylinder 60 und 62 sind je
an einen Hebel 30, 32 angelenkt, der mit einem Ende gelenkig auf dem Achterdeck befestigt ist und an seinem anderen Ende
einen Haken 40 zur Kopplung mit dem Zugkabel 20, 22 trägt.
Fig. 4 zeigt den Hebel 30 und seine Befestigung auf dem Deck des Schubschleppers 12.
Ein Teil 36 des Hebels befindet sich außerhalb des Schiffes, während der Rest 38 sich auf dem Schiff befindet.
Dieser innere Teil 38 des Hebels 30 weist eine längliche Führungsöffnung 50 auf, in die ein Stift oder eine Laufrolle so
eingeführt ist, daß der Hebel eine dem Gleiten des Stifts oder der Laufrolle im Inneren der Öffnung 50 zwischen den Endön
und 54 der öffnung entsprechende Längsbewegung durchführen kann.
In einer Führungsschiene 55 auf dem Deck läuft ein Stift 56, der sich am Hebel 30 befindet. Die Führungsschiene
55 ist so gestaltet, daß sie in Zusammenarbeit mit dem Schlitz
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50 eine Verschiebung des Endes des Hakens 40 des Hebels 30 bewirkt, der über den größten Teil der Bewegung des Hebels
hinweg parallel zur Bordwand B verschoben wird.
Die beiden Endstellungen des Hebels sind in Fig. gestrichelt dargestellt· Wenn der Hebel 30 in seine äußerste
vordere Position geschoben wird, die durch das Bezugszeichen 58 in Fig. 4 gekennzeichnet ist, befindet sich der Haken 40
innerhalb der Bordwand B. In dieser Position sind das Kabel 20 und der Hebel 30 getrennt : Das Endstück 25 des Kabels 20
hat sich vom Haken 40 gelöst, da es nicht durch einen Schlitz 28 in der Bordwand der Breite W-I (Fig. 5), die geringer als
die Breite W-2 des Endstücks 25 ist, hindurch dem Haken folgen kann. Daraus folgt eine automatische Entkopplung des Kabels
vom Haken, wenn der Haken in seine Endstellung gezogen wird.
Das Endstück 25 trägt einen Ring 26, an dem das Ende eines Seils 80 befestigt ist. Das Seil 80 läuft über eine
Umlenkrolle 500 am äußeren Ende des Hebels 30 unterhalb des Hakens 40, dann über eine Umlenkrolle 29 am anderen Ende des
Hebels an Bord des Schleppers, bevor es an einem Spill 90 befestigt wird.
Das Seil 80 wird vor einer Ankopplung von einer Bedienungsperson auf der Barke am Ring 26 des Endstücks 25 befestigt.
Dann wird das Spill 90 in Drehung versetzt, um das Seil 80 aufzurollen und das Endstück 25 in die Kehle 42 des
Hakens so einzuführen, wie es in den Figuren 1, 3, 4 und 5 zu sehen ist. in dieser Position ist der Hebel 30 bereit zum
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hydraulischen Betrieb, wodurch die Zugkabel 20, 22 wie gewünscht vorgespannt werden.
Fig. 6 zeigt eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Hier kann der Hebel 230 sich um einen Drehzapfen P drehen und wird in seiner Bewegung nicht
durch Führungsschlitze 50, 55, wie sie im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 vorgesehen sind, geführt. In diesem Ausführungsbeispiel ist ein Hebel 230 einfach drehbar angeordnet, wobei
das äußere Ende des Hebels einem Kreisbogenweg anstelle eines zur Bordwand B parallelen Wegs folgt. Der Hydraulikzylinder
260 bewegt den Hebel 230 über seine Kolbenstange 264, die über ein Gelenk 265 mit dem Hebel verbunden ist. Die Konstruktion
und die Betriebsweise des Hebels 230 sowie seine Zusammenarbeit mit dem Zugkabel 220 und dem Endstück 225 sind fast identisch
mit denen der Ausführungsform gemäß Fig. 4.
Die Konstruktion des Hebels 30 ist deutlich in den Figuren 8 und 9 zu sehen.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Hier weist eine Vorrichtung 300
einen Wagen 330 auf, der sich in einem gekrümmten Führungaschlitz 350 bewegen kann, wobei das vordere Ende des Wagens .
einen Stift 331 aufweist, der an den Wagen 330 und an die Kolbenstange 364 des Zylinders 360 angelenkt ist. Der Haken 340
des Wagens 330 dient zur Befestigung des Endstücks 325 des Zugkabels 320. Die Vorrichtung 330 arbeitet ähnlich wie die in
den Figuren 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiele, wobei
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der Zylinder 360 die Kolbenstange nach hinten zieht, um das Zugkabel wie gewünscht vorzuspannen.
Um das Endstück 325 vom Haken 340 zu lösen, zieht man den Kolben ganz in den Zylinder 360 hinein. Da der vordere
Teil des Führungsschlitzes 350 zur Mitte des Decks hin gerichtet ist, wie die Figur zeigt, bewegt sich der in dem
Führungsschlitz gleitende Wagen 330 bei seiner Vorwärtsbewegung zum Deck hin und ermöglicht so dem Endstück 325, sich vom
Haken 340 zu lösen, wenn dieser sich durch einen in der Bordwand angebrachten Schlitz nach innen bewegt (der Schlitz entspricht
dem Schlitz 28 in Fig. 5).
Im Notfall können die Zugkabel 20, 22 gelöst werden,
ohne daß ein hydraulischer Druck auf den Zylinder auf der Seite der Kolbenstange ausgeübt werden muß, da es genügt, den Druck
am der Kolbenstange entgegengesetzten Ende des Zylinders entweichen zu lassen. Wenn man außerdem die Schiffsschraube des
Schubschleppers so drehen läßt, daß er rückwärtsfährt, ist der
durch die Schiffsschraube entwickelte Schub groß genug, daß
der Kolben sich zurückzieht und daß die Befestigungsstelle des Rings 26 am Seil 80 zerbricht. Diese Befestigungsstelle
ist als Sollbruchstelle ausgebildet.
Die Figuren 10 und 11 zeigen eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die allgemein mit
dem Bezugszeichen 400 versehen ist. Fig. 10 zeigt schematisch eine Aufsicht auf eine Achterdeckseite des Schubschleppers 12
mit der Bordwand B.
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Das Zugkabel 420 weist ein Endstück 423 auf, das sich um einen Haken 440 legt, der direkt am Zylinderkörper
befestigt ist, während die Kolbenstange 415 über ein Drehgelenk 417 am Achterdeck des Schubschleppers befestigt ist.
Man kann ein Rohr 430 vorsehen, das einen Längsschlitz aufweist und in der Bordwand des Schubschleppers angebracht
ist, wie Fig. Il zeigt, wobei der Zylinder gleitend im Rohr 430 angebracht ist und der am Zylinder befindliche
Haken 440 nach außen vorspringt, um das Endstück 423 zu halten. Dieses Endstück ist, wie im in der Fig. 5 gezeigten
Fall, mit einem Ring 432 ausgerüstet, der am Seil 480 befestigt ist, welches über Utnlenkrollen 472, 474 läuft, die das Seil
zu einem passenden Spill führen (siehe z.B. die Figuren 4 und 6)
Während des Betriebs verschiebt sich also der Zylinder 410 mit dem direkt auf ihm angebrachten Haken 440. Das Rohr
430 ist in einem bestimmten Winkel in Bezug auf die Bordwand B angeordnet, so daß der Haken 440 die Bordwand durchquert und
auf Deck zurückkehrt, wenn der Kolben sich zurückzieht, wie die gestrichelten Linien zeigen. Auf diese Weise wird das Endstück
423 vom Haken 440 gelöst, wenn der Kolben 410 sich vorschiebt und der Haken die Bordwand durchquert. Die Loslösung
im Notfall wird wie in den vorher beschriebenen Beispielen dadurch erreicht, daß der hydraulische Druck des Zylinders
entfällt und die Schiffsschraube des Schubschleppers zurückdreht, um den Schubschlepper aus der Aushöhlung der Barke zu
entfernen. Der Ring 432, auch in diesem Fall eine Sollbruchstelle, zerbricht und befreit so das Endstück 423, das sich
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vom Haken 440 löst, wodurch der Schubschlepper seine Verbindung
mit der Barke lösen kann.
Als besonderes Beispiel können folgende Zahlen dienen : Die Zugkabel 20, 22 sind aus Nylon und haben einen
Durchmesser von 14 cm. Die Vorspannung jedes dieser Kabel beträgt 80 Tonnen und die zulässige Höchstlast 150 Tonnen.
χ χ
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Claims (1)
- Fo 12 231 D' .'·' .z .': ': ": .". '. i 22. Jan. 198fATELIERS ET CHANTIERS DE BRETAOiE - ACB S.A. Prairie-au-Duc 44200 NANTES FrankreichVERBINDUNGSVORRICHTUNG ZWISCHEN EINER BARKE UND EINEM SCHUBSCHLEPPERPATENTANSPRÜCHE1 - Verbindungsvorrichtung zwischen einer Barke und einem Schubschlepper, wobei die Barke an ihrem hinteren Ende eine Aushöhlung zur Aufnahme des Schubschleppers aufweist und Zugkabel zur Verbindung der Barke mit dem Schubschlepper vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabel (20, 22) elastisch sind und daß der Schubschlepper Vorspannmittel (30, 60 - 32, 62) aufweist, die die Kabel während des Schubvorgangs unter Spannung halten.2 - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Zugkabel (2O, 22) je an einer Seite des Schubschleppers angebracht sind, wobei je ein Ende des Kabels mit dem Heck (15T) der Barke verbunden ist und das andere Ende ein Endstück (25) aufweist, das eine Verbindung mit den auf dem Achterdeck des Schubschleppers angebrachten Vorepannmitteln ermöglicht.3 - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspannmittel jedes Kabels einen Haken (40) zur Kopplung mit dem Endstück und130048/0612Bewegungsmittel (60) aufweisen, die die Verschiebung des Hakens von vorne nach hinten und von hinten nach vorne ermöglichen.4 - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, mit denen der Haken während eines Teilbereichs der Verschiebungsbewegung außerhalb des Schiffes geführt wird, und während eines anderen Teilbereichs nach Durchgang durch einen Schlitz (28) in der Bordwand (B) innerhalb der Bordwand geführt wird, wobei dieser Teilbereich durchmessen wird, wenn der Haken in seine vordere Endstellung gelangt.5 - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (28) schmaler a usgebildet istxals für das Hindurchführen des Kabel-Endstücks nötig wäre.6 - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegungsmittel einen Kraftzylinder (60) mit einem Zylinderkörper und einer Kolbenstange (64) aufweisen.7 - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken sich an einem Ende eines Hebels (30) befindet, wobei die Kolbenstange beweglich und über ein Gelenk (265) mit diesem Ende des Hebels verbunden ist, während der Zylinder unbeweglich ist.1300 48/06128 - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ende des Hebels auf einem Drehzapfen (P) angebracht ist, der die Drehung des Hebels in einer zum Achterdeck des Schubschleppers parallelen Ebene ermöglicht.9 - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ende des Hebels eine längliche Öffnung (50) aufweist, in die ein in Bezug auf den Schubschlepper unbeweglicher Stift (52) eirriringt, daß der Hebel außerdem einen in Bezug auf den Hebel unbeweglichen Stift (56) aufweist, der in einer Führungsschiene (55) gleitet, die sich in einer zum Achterdeck des Schubschleppers parallelen Ebene befindet, so daß die Zusammenarbeit des Hebels mit der länglichen Öffnung und der Führungsschiene die Verschiebungsbewegung des Hakens bestimmt.10 - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken (440) fest mit dem Körper des KraftZylinders (410) verbunden ist, der in einem Führungsrohr (430) beweglich ist, das einen Schlitz für die Durchführung des Hakens aufweist, während die Kolbenstange (415) mit ihrem Ende (417) auf dem Achterdeck gelagert ist.11 - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken (340) fest mit einem parallel zum Achterdeck des Schubschleppers beweglichen Wagen (330) verbunden ist, dessen Bewegung entlang einer Führungsnut (350) erfolgt, wobei der Körper des Kraftzylinders unbeweglich und das Ende seiner Kolbenstange am Wagen beweglich130048/0612angelenlct sind.12 - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Kabelendstück an seinem Ende einen Ring (26, 432) aufweist, an dem ein Seil (80, 280) angebracht ist, das über Umlenkrollen (500, 29, 472, 474) und dann über ein Spill (90, 290) läuft.13 - Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung des Seils auf dem Ring an einer Sollbruchstelle erfolgt.14 - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daβ eine Vielzahl von stoßdämpfenden Kissen (17) seitlich zwischen dem Schubschlepper und der Aushöhlung der Barke angebracht ist.130048/0612
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| Date | Code | Title | Description |
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |