DE3101398A1 - Mehrkammerleuchte fuer fahrzeuge - Google Patents
Mehrkammerleuchte fuer fahrzeugeInfo
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- DE3101398A1 DE3101398A1 DE19813101398 DE3101398A DE3101398A1 DE 3101398 A1 DE3101398 A1 DE 3101398A1 DE 19813101398 DE19813101398 DE 19813101398 DE 3101398 A DE3101398 A DE 3101398A DE 3101398 A1 DE3101398 A1 DE 3101398A1
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60Q—ARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
- B60Q1/00—Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
- B60Q1/26—Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
- B60Q1/2607—Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic comprising at least two indicating lamps
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Mehrkammerleuchte für Fahrzeuge, die eine
Abdeckplatte mit Lichtscheibe, wenigstens zwei Kammern, die durch wenigstens eine von der Abdeckplatte nach hinten weisende Zwischenwand voneinander
getrennt sind, und einen Lampenträger für zur Leuchte gehörende Glühlampen aufweist.
Bei den bisher bekannten Leuchten befinden sich die Glühlampen in einem rundum
abgeschlossenen Gehäuse mit einer Vorderseite, deren Fläche zum größten Teil die Lichtscheibe einnimmt, durch die das von den Glühlampen ausgesandte Licht
nach außen tritt, mit einer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite sowie mit zwei Längs- und zwei Schmalseiten. Das Innere des Gehäuses ist durch
Zwischenwände in einzelne Kammern unterteilt.
Eine Mehrkammerleuchte der skizzierten Art wird zum Beispiel in der
DE-AS 21 64 776 gezeigt. Bei dieser Ausführung sind mehrere kastenförmige Lichtscheibenteile zu einem einzigen größeren Gehäuse mit einer Vorderseite,
zwei Längsseiten und zwei Schmalseiten zusammengesetzt. Die Rückseite ist durch einen Lampenträger verschlossen.
Ausgehend von dem aufgezeigten Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Mehrkammerleuchte mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so weiterzuentwickeln, daß sie sehr material- und damit
gewichtsparend und kostengünstig hergestellt werden kann. Auch sollen die Werkzeuge, mit deren Hilfe die Leuchte vornehmlich aus Kunststoff gespritzt
wird, möglichst einfach aufgebaut sein.
Diese Aufgabe wird bei einer Mehrkammerleuchte, die die Merkmale aus dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 aufweist, dadurch gelöst, daß die Kammern nach wenigstens einer Seite hin offen sind. Bei einer erfindungsgemäßen Leuchte
entfallen also gegenüber den bekannten Leuchten die Außenwände an der Rückseite und/oder an einer oder beiden Längsseiten. Auch auf die Außenwände an den
Schmalseiten kann verzichtet werden. Durch diese weitgehend offene, sozusagen gehäuselose Bauweise wird das Matnrinl für die Außenwand; eirujHspnrt. Auch
können nun die Spritzwerkzeuge einfacher aufgebaut werden, da in ihnen koine Formen mohr für die fohlenden Außonwände vorhanden sein müssen. Gegenüber
bokannten Leuchten ergeben sich damit beträchtliche Kosteneinsparungen.
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Vorteilhafte Weiterbildungen einer erfindungsgemäßen Mehrkammerleuchte können
den Unteransprüchen entnommen werden. So ist es besonders vorteilhaft, wenn zumindest die der Abdeckplatte gegenüberliegende Rückseite offen ist und der
Lampenträger an der Längsseite der Leuchte angeordnet ist. Dadurch ergibt sich
eine äußerst geringe Tiefe der Leuchte. Auch werden die weitgehend freistehenden Zwischenwände dabei nur wenig belastet. Gemäß Anspruch 4 ist es
zweckmäßig, wenn die Zwischenwand an die Abdeckplatte angeformt ist. Dies kann in einem einzigen Spritzvorgang geschehen. Die Leuchte besteht dann im
wesentlichen aus der Abdeckplatte mit den angeformten Zwischenwänden und dem Lampenträger für die Glühlampen.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Mehrkammerleuchte gemäß
Anspruch 5 in eine Karosseriemulde des Fahrzeugs einsetzbar ist. Nach der
Montage im Fahrzeug sind damit alle hinter der Abdeckplatte liegenden Teile der Leuchte trotz der weitgehend fehlenden Außenwände hervorragend gegen äußere
Einflüsse geschützt. Eine vollständige Trennung der einzelnen Kammern kann gemäß Anspruch 6 dadurch erreicht werden, daß jede Zwischenwand in ihrer Kontur
an den entsprechenden Querschnitt der Karosseriemulde angepaßt ist.
In der günstigen Weiterbildung gemäß Anspruch 7 ist die Zwischenwand an die
Lichtscheibe angeformt. Dies wird natürlich vorteilhafterweise in einem einzigen Arbeitsgang durch mehrfarbiges Spritzgießen geschehen. Um die Anzahl
der verschiedenen Farben zu reduzieren, ist es zweckmäßig, die Zwischenwand aus demselben Material zu fertigen, das auch für die Lichtscheibe verwendet wird,
und durch eine Blende abzudecken. Diese Blende erhält man bei einer Leuchte mit einer umlaufenden Dichtung gemäß Anspruch 9 auf einfache Weise dadurch, daß an
die Dichtung wenigstens ein sich von der einen zur gegenüberliegenden Seite erstreckender und nach hinten ragender Lappen angeformt ist, der neben der
Zwischenwand verläuft und die Blende bildet. Es ist somit kein gesondertes Teil notwendig. Die Maßnahmen gemäß don Ansprüchen 10 und 11 dienen dnzu, daß die
Blende an der Zwischenwand gut gehalten wird. Die Maßnahmen aus den Ansprüchen
12 und 13 sorgen für einen guten Halt der umlaufenden Dichtung.
Gemäß Anspruch 14 gehört zur Abdeckplatte ein die Lichtscheibe um ge; bend er
Zierrahmen. Insbesondere dann, wenn dieser Zierrahmen aus lichtundurchlässigem Material besteht, ist es besonders günstig, die Zwischenwand bzw. die
Zwischenwände einstückig mit dem Zierrahmen zu fertigen. Eine zusätzliche Blende für die Zwischenwand ist dann nicht nötig. Lichtscheibe und Zierrahmen
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mit den Zwischenwänden werden vorzugsweise wiederum in einem einzigen
Arbeitsgang durch mehrfarbiges Spritzgießen hergestellt. Auch die Mittel zur Halterung der Dichtung werden, wenn ein Zierrahmen vorhanden ist,
zweckmäßigerweise an diesem vorgesehen. Vorteilhafterweise wird man dann die Zwischenwand an die innere Rippe des Zierrahmens anformen.
Da der Querschnitt der Karosseriemulde und die Kontur der Zwischenwände wegen
unvermeidlicher Toleranzen nie genau übereinstimmen werden, ist eine Weiterbildung der Mehrkammerleuchte gemäß Anspruch 17 günstig, in der auf die
Zwischenwand ein aus nachgiebigem Material gefertigter Rand aufgesetzt ist, der bis zur Karosserie des Fahrzeugs reicht. Dieser Rand kann zum Beispiel
besondere einfach durch den als Blende dienenden Lappen der Dichtung gebildet werden, der über die Abmessungen der Zwischenwand hinausragt.
In den Ansprüchen 18 bis 21 sind vorteilhafte Weiterbildungen einer
erfindungsgemäßen Mehrkammerleuchte enthalten, die sich auf die Anordnung des Lampenträgers beziehen. So ist es günstig, wenn der Lampenträger an den
Zwischenwänden gehalten ist. Bei einer Anordnung an der Längsseite der Leuchte unterstützt er dabei besonders gut die Stabilität der Zwischenwände. Ist der
Lampenträger als separates Teil gefertigt, so ist seine Montage besonders einfach, wenn er an den Zwischenwänden verrastbar ist. Es kann jedoch auch
vorteilhaft sein, den Lampenträger unmittelbar an die Abdeckplatte anzusetzen, also mit dieser zu verbinden. Dies geschieht vorteilhafterweise wiederum in
einem einzigen Spritzvorgang, so daß die Abdeckplatte und der Lampenträger in einem einzigen Stück anfallen. Der Lampenträger kann auch unmittelbar
einstückig an den Zwischenwänden sitzen oder einstückig sowohl mit der Abdeckplatte ale auch den Zwischenwänden verbunden sein. Einstückigkeit mit der
Abdeckplatte kann dabei heißen, daß der Lampenträger direkt an der Lichtscheibe
oder direkt am Zierrahmen sitzt.
Gemäß Anspruch 22 ist ein eventuell für eine Signalfunktion, zum Beipiel das
Nebelschußlicht, notwendiger Reflektor auf dem Lampenträger angeordnet. Somit ist ein Glühlampenwechsel problemlos.
Eine eventuelle Beeinflußung der Farbe und der Intensität des abgestrahlten
Lichts durch die Lackierung der Karosserie kann leicht dadurch ausgeschaltet werden, daß gemäß Anspruch 23 zwischen die Leuchte und die Karosserie des
Fahrzeugs eine Abdeckung eingelegt ist. Dies dürfte vor allem für die mit einem weißen Glas abgedeckte Kammer des Rückfahrlichts notwendig sein.
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Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn beim Einsetzen der Leuchte in die
Karosserie zugleich auch die elektrischen Anschlüsse zum Stromnetz des Fahrzeuge hergestellt werden. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, daß in
die Karosserie ein Stecker oder eine Steckdose fest eingebaut ist und daß dieses Teil bei der Montage der Leuchte mit dem entsprechenden Gegenstück an
dieser die elektrischen Kontakte miteinander verbindet.
Die Ansprüche 26 bis 31 enthalten vorteilhafte Weiterbildungen, die sich darauf
beziehen, wie die erfindungsgemäße sozusagen gehäuselose Mehrkammerleuchte auf einfache Weise an der Karosserie befestigt werden kann. Gemäß Anspruch 26 sind
die Befestigungsmittel an der Abdeckplatte vorgesehen. Die Montage ist dann
besonders einfach, wenn gemäß Anspruch 27 die Befestigungsmittel Rastfedern sind. Diese können separat gefertigt und an der Abdeckplatte befestigt sein.
Wenn jedoch das Material der Abdeckplatte, insbesondere das des Zierrahmens genügend elastisch ist, ist es auch möglich, die Rastfedern einstückig mit der
Abdeckplatte herzustellen.
Mehrere Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Mehrkammerleuchte sind in
der Zeichnung dargestellt. Anhand der Figuren dieser Zeichnung soll die Erfindung nun näher erläutert werden.
Es zeigen
Figur 1 einen Längsschnitt auf halber Höhe einer ersten erfindungsgemäßen
Ausführung entlang der Linie I-I aus Figur 2,
Figur 2 einen Querschnitt entlang der Linie II—II aus Figur 1 im
vergrößerten Maßstab,
Figur 3 einen vergrößerten Querschnitt entlang der Linie III—IIΣ aus Figur
1..
Figur 4 einen vergrößerten Querschnitt entlang der Linie IV-IV aus Figur 1,
Figur 5 einen Schnitt entsprechend dem aus Figur 1, jedoch bei einer
zweiten erfindungsgemäßen Ausführung und
Figur 6 einen Querschnitt durch das zweite Ausführungsbeispiel entlang
Linie VI-VI aus Figur 5.
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Die beiden in den Figuren dargestellten erfindungsgemäßen Mehrkammerleuchten
sind in eine Karosseriemulde 10 eines Kraftfahrzeugs eingebaut. Sie besitzen an der Vorderseite eine Abdeckplatte 11, die sich aus einer Lichtscheibe 12 und
einem Zierrahmen 13 zusammensetzt. An den Zierrahmen 13 ist, von seinem äußeren Rand zurückgesetzt, eine nach hinten gerichtete erste Rippe 14 angeformt. Eine
zweite Rippe 15 erstreckt sich noch weiter innen von der Vorderwand 16 des Zierrahmens 13 nach hinten und erzeugt mit der ersten Rippe 14 einen
umlaufenden Kanal. In diesen Kanal sowie in den Bereich außerhalb der Rippe
ist eine Dichtung 17 eingelegt, die die Rippe 14 völlig überdeckt und diese in einer Nut 18 aufnimmt. Durch diese Konstruktion erreicht man einen feeten Halt
der Dichtung am Zierrahmen auch 3chon dann, wenn die Leuchte noch nicht am Fahrzeug montiert ist. Nach der Montage der Leuchte am Fahrzeug liegt die
Dichtung am Karosserieblech 19 an. Da sich in der Karosserie, wenn überhaupt, nur kleine Öffnungen, die zur Befestigung der Leuchte dienen, befinden, hat die
Dichtung 17 im wesentlichen nur die Aufgabe, den hinter der Abdeckplatte
liegenden Bereich der Leuchte nach außen abzudichten. Wegen der nur kleinen Durchbrüche im Karosserieblech 19 ist auch der Kofferraum gut nach außen
abgedichtet.
Der Raum hinter der Lichtscheibe 12 ist durch Zwischenwände 25 bzw. 26 in
einzelne nebeneinanderliegende Kammern 27 unterteilt. Die eine der beiden äußeren Kammern 27 ist durch ein gelbes Glas 28, die andere äußere Kammer durch
ein weißes Glas 29 der Lichtecheibe 12 abgedeckt. Alle dazwischenliegenden
Kammern sind durch ein rotes Glas 30 der Lichtscheibe 12 abgedeckt. Mit
Ausnahme einer Kammer befindet sich in jeder Kammer eine Glühlampe 31. Alle Glühlampen sind auf einem einzigen Lampenträger 32 angeordnet.
Die Mehrkammerleuchte aus den Figuren 1 bis 4 besitzt insgesamt fünf Kammern,
die von außen nach innen für die Funktionen Blinklicht, Schluß- und Bremslicht, Rückstrahler, Nebelschlußlicht und Rückfahrlicht vorgesehen sind. Die äußerste
Kammer ist dabei diejenige, die vom Glas 28 der Lichtscheibe 12 abgedeckt wird. Bei dieser Leuchte sind die Zwischenwände 25 im vorderen Abschnitt ihrer oberen
und unteren Kante an die zweite Rippe 15 dee Zierrahmens 13 angeformt. Sie sind
aus demselben undurchsichtigen Material wie der Zierrahmen gefertigt. Eine
weitere Verbindung der Zwischenwände 25 mit der Abdeckplatte 11 besteht nicht.
Der Lampenträger 32 ist, wie insbesondere aus den Figuren 3 und 4 hervorgeht,
als ebene Platte ausgebildet, auf die einstückig die Lampenfassungen 33
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aufgesetzt sind. Auf der äußeren Seite des Lampenträgers 32 erheben sich
einzelne Rippen 34, zwischen die Leiterbahnen 35 eingelegt sind. An einzelnen Stellen sind die Rippen 34 verstemmt, so daß etwas Material über die
Leiterbahnen 35 gedrückt ist und diese fest am Lampenträger 32 gehalten werden.
Alle Leiterbahnen 35 führen von einer zentralen Stelle innerhalb der Kammer 27
für den Rückstrahler 40 zu den einzelnen Glühlampen 31. An dieser zentralen Stelle sind alle Leiterbahnen rechtwinklig abgebogen, treten durch eine Öffnung
41 im Lampenträge 32 durch diesen hindurch und stehen als Steckanschlüsse 42 rechtwinklig von der inneren Seite des Lampenträgers 32 ab. Die Figur 1 zeigt,
daß die Steckanschlüsse 42 in einer Reihe nebeneinander angeordnet sind. Kontakt federn 43 verbinden, wie aus Figur 2 ersichtlich ist, die einzelnen
Leiterbahnen 35 mit dem Sockel 44 und dem Mittelkontakt 45 bzw. den beiden Mittelkontakten 45 der Glühlampen 31.
Bei der Mehrkammerleuchte aus den Figuren 1 bis 4 ist der Lampenträger 32 als
separates Teil gespritzt und an der unteren Längsseite der Leuchte an den Zwischenwänden 25 verrastet. Dadurch ergibt sich eine nur geringe Bautiefe der
Leuchte. Außerdem ist eine derartige Larnpenträgeranordnung stabiler als die
Anordnung auf der Rückseite der Zwischenwände 25. Die Figur 3 zeigt, daß zur Verrastung des Lampenträgers 32 an den Zwischenwänden 25 an diesen durch von
ihrer Unterkante eingebrachte Schlitze 46 zwei Rastfedern 47 gebildet sind. Jede Rastfeder 47 tritt durch eine Öffnung 48 im Lampenträger 32 hindurch und
hintergreift dieeen mit einem Rasthaken 49.
Um die für das Nebelschlußlicht geforderten Lichtwerte zu erhalten, ist ein
Reflektor 55 notwendig. Dieser ist aus Blech gefertigt und am Lampenträger 32 montiert. Damit ist ein Wechsel der Glühlampe des Nebelschlußlicht problemlos.
Die Elemente zur Befestigung der Leuchte an der Karosserie 19 sind am
Zierrahmen 13 vorgesehen, der zur Abdeckplatte 11 gehört. Die Befestigungselemente sind separat aus Federstahl gefertigte Rastfedern 56, die
durch eine Aussparung 57 in der Dichtung 17 hindurch haarklammerartig und mit Hilfe eines Raethakens 58 unverlierbar auf die Rippe 14 des Zierrahmens 13
aufgesteckt sind. Die Rastfedern 56 treten durch kleine Durchbrik he 59 im Karosserieblech 19 hindurch und hintergreifen dieses. Bei einer Demontage der
Leuchte sind sie von innen lösbar.
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Damit es völlig ausgeschlossen ist, daß die Lackierung des Karosserieblechs 19
irgendwelchen Einfluß auf die Farbe und die Intensität des von der Leuchte abgestrahlten Lichts ausübt, ist zwischen die Leuchte und das Karosserieblech
19 eine Abdeckung 60 eingelegt.
Bei der Leuchte aus den Figuren 1 bis 4 sind die transparentfarbigen Gläser 28,
29 und 30 der Lichtscheibe 12 und der undurchsichtige farbige Zierrahmen 13 mit
den Zwischenwänden 25 in einem Arbeitsgang durch vierfarbiges Spritzgießen hergestellt. Die Dichtung 17 ist direkt in den Zierrahmen 13 eingeschäumt. Es
ist jedoch auch möglich, separat gefertigte Dichtungen zu verwenden. Möglich ist es auch, den Zierrahmen 13 mit den Zwischenwänden 25 separat zu fertigen
und die Gläser 28, 29 und 30 einzeln oder die Lichtscheibe 12 als Ganzes mit dem Zierrahmen 13 zusammenzuschweißen. Auch könnte der Lampenträger 32
einstückig mit dem Zierrahmen und den Zwischenwänden 25 hergestellt sein.
Die Ausführung einer erfindungsgemäßen Mehrkammerleuchte aus den Figuren 5 und
6 besitzt Zwischenwände 26, die aus dem Material der Lichtscheibe 12 gefertigt
und an ihrer Vorderkante einstückig direkt mit der Lichtscheibe 12 verbunden sind. Damit kein Licht von einer Kammer in eine benachbarte Kammer 27
übertreten kann, ist jede Zwischenwand 26 durch eine Blende 70, die auf der einen Seite an der Zwischenwand 26 anliegt abgedeckt. Die Blenden 70 gehören
zur Dichtung 17 und sind als Lappen ausgebildet, die sich von der einen zur gegenüberliegenden Seite der Dichtung erstrecken. An ihrem dem Karosserieblech
19 benachbarten Rand ist jede Blende zu einer Kappe 71 verdickt. In dieser Kappe befindet sich eine Nut 72, die den hinteren Rand der Zwischenwand 26
aufnimmt. Die Nut ist in der Mitte durch einen Nocken 73 unterbrochen, der in
einer Aussparung 74 der Zwischenwand 26 eingreift. Durch die beschriebene
Konstruktion wird die Blende 70 gut an der Zwischenwand 26 gehalten. Die Kappe 71 kann sich wegen des nachgiebigen Materials, aus dem die Dichtung gefertigt
ist, gut an das Karosserieblech 19 anschmiegen. Sie ist deshalb auch als auf die Zwischenwand 26 aufgesetzter Rand zu betrachten, der bis zur Karosserie des
Fahrzeugs reicht.
Die Rippe 15 des Zierrahmens 13 ist an der oberen Längsseite so geformt, daß
sie zugleich als Lampenträger genutzt werden kann. Die innere Seite der Rippe 15 ist stufenartig ausgebildet, wobei die Stufen in Längsrichtung der Leuchte
verlaufen. Mit Ausnahme der obersten Stufe liegt auf jeder Stufe eine
Leiterbahn 35, die schmaler als die entsprechende Stufe ist. Durch Verstemmen
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der Stufen an einzelnen Stellen sind die Leiterbahnen 35 in ihrer Lage
gesichert. Auf der der Rippe 14 zugewandten Seite des Lampenträgers 32 sind Aufnahmen 75 geschaffen, in die ein Blechteil 76 eingeschoben ist, das an den
Stellen, an denen sich Glühlampen 31 befinden unter dem Lampenträger 32 hervorragt, sich schräg nach oben erstreckt und dort zu einer Fassung 77 für
die jeweilige Glühlampe 31 geformt ist. Die Mittelkontakte 45 der Glühlampen werden wiederum über Kontaktfedern 43 mit den Leiterbahnen 35 verbunden.
Die in den Figuren 5 und 6 gezeigte Leuchte wird wiederum durch Rastfedern an
der Karosserie 19 montiert. Dazu besitzt sie Rastfedem 78, die nun im
Gegensatz zu der Ausführung aus den Figuren 1 bis 4 einstückig an den Zierrahmen 13 angeformt sind. Und zwar werden sie durch Verlängerungen der
Rippe 14 gebildet, die durch die Dichtung 17 hindurchverlaufen, durch das Karosserieblech 19 hindurchtreten und dieses mit einem Rasthaken 58
hintergreifen.
Verschiedene Leiterbahnen 35 sind wiederum an einer zentralen Stelle an das
Bordnetz des Fahrzeugs angeschlossen. An dieser zentralen Stelle sind die Leiterbahnen rechtwinklig von ihrer Längsrichtung weg nach hinten abgebogen und
als Steckanschlüsse 42 benutzbar. Im Karosserieblech 19 ist ein Stecker 79 befestigt, von dessen Steckhülsen aus die einzelnen Kabel in einem Kabelbaum
weitergeführt sind. Bei der Montage der Leuchte werden also zugleich auch die elektrischen Anschlüsse hergestellt.
In den Figuren 5 und 6 ist der Lampenträger 32 aus demselben Material wie der
Zierrahmen 13 und einstückig mit diesem gefertigt. Es ist jedoch auch denkbar, den Lampenträger aus dem Material der Licht3cheibe herzustellen. Auch könnte
der Lampenträger zwar aus einem anderen Material wie die Lichtscheibe oder der Zierrahmen gefertigt, jedoch mit diesem in einem Arbeitsgang durch mehrfarbiges
Spritzgießen hergestellt sein. Die Ausführung einer Mehrkammerleuchte nach den Figuren 5 und 6 eignet sich besonders gut dazu Lichtscheibe 12, Zierrahmen 13
und Lampenträger 32 in einem einzigen Arbeitsgang zu produzieren. Dabei kann eventuell auch gleich die Dichtung 17 eingeschäumt werden.
Leerseite
Claims (31)
- Mehrkammerleuchte für FahrzeugePatentansprüche:
20Mehrkammerleuchte für Fahrzeuge, die eine Abdeckplatte (11) mit Lichtscheibe (12), wenigstens zwei Kammern (27), die durch wenigstens eine von der Abdeckplatte (11) nach hinten weisende Zwischenwand (25, 26) voneinander getrennt sind, und einen Lampenträger (32) für zur Leuchte gehörende Glühlampen (31) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammern (27) nach wenigstens einer Seite hin offen sind. - 2. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die der Abdeckplatte (11) gegenüberliegende Rückseite offen ist und der Lampenträger (32) an einer Längsseite der Leuchte angeordnet ist.
- 3. Mehrknmmerleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand (25, 26) an der Rückseite und weitgehend an zumindest einer Längsseite der Leuchte ohne Verbindung zu anderen Leuchtenteilen ist.
- 4. Mehrkammerleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand (25, 26) an die Abdeckplatte (11) angeformt ist.-Z- . ... LV9Zl\fOCCI Dl C ■ '·"· :A 12 647 '" " - 2-
- 5. Mehrkammerleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie in eine Karosseriemulde (10) des Fahrzeugs einsetzbar ist.
- 6. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zwischenwand (26) in ihrer Kontur an den entsprechenden Querschnitt der Karosseriemulde (10) angepaßt ist.
- 7. Mehrkammerleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand (26) an die Lichtscheibe (12) angeformt ist.
- 8. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand (26) aus Material der Lichtscheibe (12) gefertigt und durch eine Blende (70) abgedeckt ist.
- 9. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (11) eine umlaufende Dichtung (17) trägt und daß an diese wenigstens ein sich von der einen zur gegenüberliegenden Seite erstreckender und nach hinten ragender Lappen (70) angeformt ist, der neben der Zwischenwand (26) verläuft und die Blende bildet.
- 10. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende (70) die Zwischenwand (26) übergreift.
- 11. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand (26) wenigstens eine Aussparung (74) aufweist, in die die Blende (70) mit einem Ansatz (73) eingreift.
- 12. Mehrkammerleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (11) von ihrem äußeren Rand zurückgesetzt eine nach hinten gerichtete Rippe (14) aufweist, die in einer Nut (18) der Dichtung (17) liegt.
- 13. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in noch größerem Abstand vom Rand der Abdeckplatte (11) eine zweite Rippe (15) angeordnet ist.A 12 647 : -3-
- 14. Mehrkammerleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abdeckplatte (11) ein die Lichtscheibe (12) umgebender
Zierrahrnen (13) gehört, mit dem einstückig die Zwischenwand (25) gefertigt ist. - 15. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (14, 15) am Zierrahmen (13) vorgesehen sind.
- 16. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand (25) an die innere Rippe (15) des Zierrahmens (13)angeformt ist.
- 17. Mehrkammerleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Zwischenwand (26) ein aus nachgiebigem Material
gefertigter Rand (71) aufgesetzt ist, der bis zur Karosserie (19) des Fahrzeugsreicht. - 18. Mehrkammerleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (32) an den Zwischenwänden (25) gehalten
- 19. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (32) an den Zwischenwänden (25) verrastet ist.
- 20. Mehrkammerleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (32) unmittelbar an die Abdeckplatte (11)angesetzt ist.
- 21. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 18 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger unmittelbar einstückig an den Zwischenwänden sitzt.
- 22. Mehrkammerleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Reflektor (55) für eine Glühlampe (31) auf dem
Lampenträger (32) angeordnet ist. - 23. Mehrkammer leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen ihr und der Karosserie (19) des Fahrzeugs eine
Abdeckung (60) eingelegt ist. - 24. Mehrkammerleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Einsetzern der Leuchte in die Karosserie zugleich auch
die elektrischen Verbindungen zum Stromnetz des Fahrzeugs hergestellt werden. - 25. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daßihre elektrischen Anschlüsse (42) in ein Steckgehäuse (79) einschiebbar sind,
das fest in der Karosserie (19) gehalten ist. - 26. Mehrkammerleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie Befestigungsmittel (56, 78) aufweist und daß dieseBefestigungsmittel (56, 78) an der Abdeckplatte (11) vorgesehen sind.
- 27. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel Rastfedern (56, 78) sind.
- 28. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastfedern (56) separat gefertigt und an der Abdeckplatte (11) befestigt sind.
- 29. Mehrkammerleuchte nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die separaten Rastfedern (56) durch eine Aussparung (57) in der Dichtung (17)hindurch auf die äußere Rippe (14) aufgesteckt sind.
- 30. Mehrkammerleuchte nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (56, 78) am Zierrahmen (13)vorgesehen sind. - 31. Mehrkammerleuehte n;irh einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastfedern (7H) einstückig mit dem Zierrahmen (13)
hergestellt sind.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19813101398 DE3101398A1 (de) | 1981-01-17 | 1981-01-17 | Mehrkammerleuchte fuer fahrzeuge |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19813101398 DE3101398A1 (de) | 1981-01-17 | 1981-01-17 | Mehrkammerleuchte fuer fahrzeuge |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3101398A1 true DE3101398A1 (de) | 1982-08-26 |
Family
ID=6122826
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19813101398 Withdrawn DE3101398A1 (de) | 1981-01-17 | 1981-01-17 | Mehrkammerleuchte fuer fahrzeuge |
Country Status (4)
| Country | Link |
|---|---|
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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Owner name: SWF AUTO-ELECTRIC GMBH, 7120 BIETIGHEIM-BISSINGEN, |
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