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Kalthärtendes Formstoff-Bindemittel
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auf Polyurethan-Basis In der Gießereitechnik werden Gießformen und
-kerne aus körnigem Formgrundstoff (z.B. Quarzsand) üblicherweise unter Zusatz von
Bindemitteln hergestellt, die die Mischung nach der Formung verfestigen. Dabei haben
in den letzten Jahren kalthärtende Bindemittel auf Polyurethan-Basis erhebliche
Bedeutung erlangt. Diese Bindemittel werden in der Formstoff-Mischung durch Umsetzung
von Polyolen mit mindestens zwei OH-Gruppen (normalerweise in einem Lösungsmittel
gelöst) und Polyisocyanaten mit mindestens zwei NCO-Gruppen (meistens ebenfalls
in einem Lösungsmittel gelöst) gebildet, und zwar in Gegenwart von Katalysatoren,
welche eine schnelle Umsetzung und damit eine hinreichend kurze Aushärtungszeit
gewährleisten. Als Katalysatoren kommen neben anderen Stoffen wie metallorganischen
Verbindungen vorwiegend tertiäre Amine in Betracht, die meistens nach der Formung
der Formstoff-Mischung als leicht flüchtige tertiäre Amine mit einem inerten Trägergas
in das Formwerkzeug eingeführt werden.
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Als Polyol-Verbindungen werden in großem Umfang Phenol-Formaldehyd-Kondensationsprodukte
mit freien Hydroxylgruppen eingesetzt, die ihrerseits schon höhermolekulare Stoffe
darstellen. Die mit diesen Polyolen hergestellen Bindemittel ergeben Formen und
Kerne mit guten Festigkeitswerten. Sie haben sich insbesondere bei höheren Gießtemperaturen
(z.B. im Stahlguß) auch voll bewährt. Bei den Formen und Kernen, die niedrigeren
Gießtemperaturen (z.B. im Leichtmetallguß) ausgesetzt worden sind, führen sie jedoch
zu schlechten Zerfallseigenschaften, mit der Folge, daß sich die Gußstücke nach
dem Abguß nur mühsam von den Formen und Kernen trennen lassen, wodurch erhebliche
Kosten für den Putzvorgang anfallen. Allgemein gilt, daß Formen und Kerne umso schlechter
zerfallen7 je niedriger die
Gießtemperatur liegt. Zwar läßt sich
die Zerfallbarkeit durch Zusätze von zerfallsfördernden Verbindungen oder durch
Einsatz möglichst kleiner Mengen an Bindemittel verbessern, doch ist in beiden Fällen
das Ausmaß dieser Verbesserung nur gering und wird auch mit einer unerwünschten
Verminderung der Festigkeitswerte erkauft.
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Ein besserer Weg, um Bindemittel mit einer ausreichenden Zerfallbarkeit
auch bei niedrigen Gießtemperaturen zu erhalten, ist erstmals in der DE-OS 29 23
840 aufgezeigt. Dort ist ein Formstoff-Bindemittel auf Polyurethan-Basis beschrieben,
dessen Polyol-Komponente ein monomeres mehrwertiges Phenol ist, das in einem polaren,
in besonderem Maße zur Wasserstoffbrücken-Bindung befähigten Lösungsmittel gelöst
ist. Mit diesem Bindemittel ergeben sich Formen und Kerne, die auch bei niedrigen
Gießtemperaturen nach dem Abguß sehr gute Zerfallseigenschaften aufweisen. Allerdings
sind die Festigkeitswerte der Formen und Kerne, insbesondere deren Anfangsfestigkeiten
noch nicht befriedigend, denn sie liegen an der unteren Grenze des in der Gießereipraxis
verlangten Bereiches.
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Es besteht demnach in der Gießereipraxis ein starker Bedarf nach
einem kalthärtenden Polyurethan-Bindemittel, welches Kerne und Formen liefert, die
auch bei niedrigen Gießtemperaturen nach dem Abguß aufgrund ihrer guten Zerfallbarkeit
leicht vom Gußstück getrennt werden können und die zugleich auch gute Werte für
die Festigkeit, insbesondere für die Anfangsfestigkeit, besitzen. Das Ziel der Erfindung
ist es somit, die eingangs geschilderten Nachteile zu überwinden und ein derartiges
Polyurethan-Bindemittel zur Verfügung zu stellen.
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Ausgehend von einem kalthärtenden Formstoff-Bindemittel auf Polyurethan-Basis
für Formstoff-Mischungen zur Herstellung von Gießkernen und -formen, enthaltend
eine Lösung eines monomeren mehrkernigen Phenols mit einer OH-Gruppe
pro
Kern und ein Polyisocyanat mit mindestens zwei NCO-Gruppen pro Molekül, wobei das
Molverhältnis der OH-Gruppen zu den NCO-Gruppen im Bereich von 1:1,0 bis 1,5 liegt,
wird dieses Ziel erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Lösungsmittel für das
Phenol ein Gemisch ist aus einem Carbonsäureester, einem Säureamid mit tertiären
Amidgruppen und einem Keton, wobei jeder dieser Bestandteile einen Siedepunkt von
über 130"C aufweist, und daß dem Lösungsmittel noch eine oder mehrere acetylenisch
ungesättigte Verbindungen der allgemeinen Formel
zugesetzt sind, wobei R1 und R2 Wasserstoffatome oder Kohlenwasserstoffreste mit
bis zu 8 C-Atomen sind oder jeweils unter Einschluß des ihnen gemeinsam benachbarten
C-Atoms einen 5- bis 8-gliedrigen cycloaliphatischen Rest bilden.
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Die Erfindung geht also ähnlich wie die DE-OS 29 23 840 von einer
Polyol-Komponente in Form von gelösten monomeren Phenoltypen aus, stellt aber nicht
auf die Fähigkeit des Lösungsmittels zur Wasserstoffbrücken-Bildung ab, sondern
verlangt einbestimmtes Lösungsmittel-Gemisch mit Zusatz des acetylenisch ungesättigten
Diols der allgemeinen Formel (1).
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Dadurch führt die Erfindung zu einem Formstoff-Bindemittel mit unerwartet
verbesserten Eigenschaften, indem es eine gute Festigkeit, insbesondere auch Anfangs
festigkeit, der damit hergestellten Formen und Kerne verbindet mit guten Zerfallseigenschaften
nach dem Abguß bei niedrigen Gießtemperaturen. Diese Eigenschaften treten schon
bei Einsatz relativ geringer Bindemittelmengen auf, so daß neben dem vorteilhaften
technischen Effekt auch noch eine Kosten- und
Materialeinsparung
auf der Bindemittel-Seite erreicht wird.
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Welcher Reaktionsmechanismus der Erfindung zugrunde liegt, ist noch
ungeklärt. Offenbar tritt eine starke Beschleunigung der Bildung von Urethan-Bindungen
ein, und wahrscheinlich spielt dabei das acetylenisch ungesättigte Diol, aufgrund
seiner stark aciden OH-Gruppen, eine wichtige Rolle.
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Schon die Wirkung dieses Diols war nicht vorhersehbar, aber völlig
überraschend ist der Einfluß des (aus für sich bekannten Lösungsmittel-Typen bestehenden)
Lösungsmittel-Gemisches.
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Es läßt sich zeigen, daß nicht nur bei F-ehlen des Diols, sondern
auch bei Fehlen nur eines der geforderten Bestandteile des Lösungsmittel-Gemisches
eine deutliche Verschlechterung der Anfangsfestigkeit der unter Verwendung dieser
Lösungen gefertigten Kerne und Formen auftritt. Versuche dazu sind in den Beispielen
beschrieben.
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Als acetylenisch ungesättigte Diole gemäß der allgemeinen Formel
(1) haben sich 2-Butin-1,4-diol, 3-Hexin-2>5-diol und 2,5-Dimethyl-3-hexin-2,5-diol
als besonders geeignet erwiesen. Bevorzugt ist 2-Butin-1,4-diol.
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Diese Verbindungen sind durchweg bei Raumtemperatur fest. Je nach
der Zusammensetzung des Lösungsmittel-Gemisches kann es geschehen, daß sie sich
nicht gut genug lösen lassen bzw. keine stabile Lösung bilden; sondern insbesondere
bei tieferen Temperaturen (wie sie in der Gießereipraxis durchaus vorkommen) zum
Ausfallen neigen. In den Fällen ist es zweckmäßig, dem Lösungsmittel für das Phenol
zusätzlich als Lösungsvermittler noch eine oder mehrere olefinisch ungesättigte
Verbindungen der allgemeinen Formel
zuzusetzen, wobei R1 und R2 die gleiche Bedeutung haben wie in
der Formel (1). Speziell haben sich dabei 2-Buten-1,4-diol und/oder 3-Hexen-2,5-diol
und/oder 2,5-Dimethyl-3-hexen-2,5-diol als.besonders geeignet erwiesen, mit Vorzug
für 2-Buten-1,4diol.
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Bei den hochsiedenden Carbonsäureestern handelt es sich um solche,
deren Säure-Komponente entweder eine aliphatische Dicarbonsäure mit 6 bis 12 Kohlenstoffatomen
oder eine aromatische Polycarbonsäure mit mindestens zwei Carboxylgruppen ist und
deren Alkohol-Komponente ein aliphatischer, cycloaliphatischer, arylaliphatischer
oder aromatischer Alkohol mit 6 bis 13 Kohlenstoffatomen ist.
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Beispiele für die erfindungsgemäß einsetzbaren Carbonsäureester sind:
Bis-(2-äthylhexyl)-adipat, Dinonyladipat, Dioctyladipat, Didecyladipat, Bis-(methylcyclohexyl)-adipat,
Bis -(methylcyclohexylmethyl) -ädipat, Benzyloctyladipat, Bis-(butoxyäthyl)-adipat,
Dihexylazelainat, Tetrakis-(2-äthylhexyl)-pyromellitat, Trioctyltrimellitat, Bis-(2-äthylhexyl);sebacat,
Dioctylsebacat, Dihexylsebacat, Dioctylphthalat, Dinonylphthalat, Didecylphthalat
und/oder Ester aus Alkohol-Gemischen wie Tri-C8-C10-trimellitat und Di-C7-C9 -adipat.
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Die für die Zwecke der Erfindung geeigneten Säureamide mit tertiären
Amidgruppen lassen sich in drei allgemeine Gruppen unterteilen. Eine erste allgemeine
Gruppe bilden die Carbonsäureamide der allgemeinen Formel
wobei R5 ein Wasserstoffatom oder ein Kohlenwasserstoffrest mit bis zu 8 C-Atomen
sowie R³ und R4 Kohlenwasserstoffreste mit bis zu 8 C-Atomen sind, oder R³ und R4
unter Einschluß
des ihnen gemeinsam benachbarten N-Atoms einen
5- bis 8-gliedrigen heterocyclischen Rest bilden und R5 ein Wasserstoffatom oder
ein Kohlenwasserstoffrest mit bis zu 8 C-Atomen d oder R4 und R5 unter Einschluß
der dazwischenliegenden CO-N-Gruppe einen 5- bis 10-gliedrigen Lactamring bilden
und R3 ein Kohlenwasserstoffrest mit bis zu 8 C-Atomen ist.
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Ebenso können aber auch N-substituierte Carbamide der allgemeinen
Formel
oder N-substituierte Phosphorsäureamide der allgemeinen Formel
eingesetzt werden, wobei in den letzteren beiden Fällen R6 jeweils Kohlenwasserstoffreste
mit bis zu 3 C-Atomen sind.
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Beispiele aus diesen drei Gruppen der Säureamide sind Dimethylformamid
(DMF), Dimethylacetamid, N-Formylpyrrolidin, N-Methylpyrrolidon, N-Formylpiperidin,
Tetramethylharnstoff und/oder Hexamethylphosphorsäuretriamid.
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Die im Lösungsmittel-Gemisch weiterhin enthaltenen Ketone folgen
der allgemeinen Formel
wobei R7 und R8 Kohlenwasserstoffreste mit zusammen 6 bis 10 C-Atomen
sind oder unter Einschluß der CO-Gruppe einen 5- bis 8-gliedrigen cycloaliphatischen
Rest bilden. Typische Beispiele sind Isophoron, Äthylamylketon und Diisobutylketon.
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Zwar können vom Prinzip her auch Ketone mit einem niedrige-7 8 ren
Siedepunkt und demgemäß kürzeren Resten R und R verwendet werden, aber diese sind
in der Praxis nicht geeignet, weil sie wegen ihres relativ hohen Dampfdruckes zu
rasch aus der Formstoff-Mischung entweichen.
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Dem Lösungsmittel für das Phenol können zur Einstellung der Viskosität
und zur Abstimmung der Verträglichkeit mit der Polyisocyanat-Komponente noch Kohlenwasserstoffe
(bevorzugt ein Gemisch aromatischer Kohlenwasserstoffe) mit einem Siedebereich oberhalb
von 150"C zugefügt werden; der Zusatz von siliciumorganischen Haftvermittlern und
anderen üblichen Zusatzstoffen ist ebenso möglich Die in dem Gemisch aus den vorangehend
beschriebenen Lösungsmitteln und Diolen gelösten Phenole sind mindestens zweikernig
und weisen an mindestens zwei Kernen eine phenolische OH-Gruppe auf. Sie sind bevorzugt
Verbindungen der allgemeinen Formel
in der n von 0 bis 5 zählt sowie R9 und R10 ein Wasserstoffatom oder einen Kohlenwasserstoffrest
mit bis zu 8 C-Atomen bedeuten oder aber unter Einschluß des ihnen gemeinsam benachbarten
C-Atoms eines 5- bis 8-gliedrigen cycloaliphatischen Rest bilden.
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Als besonders geeignet haben sich Phenole vom Diarylmethantyp oder
Triarylmethantyp (n=l) erwiesen, beispielsweise Bis-(4-hydroxyphenyl)-methan, Bis-(3-butyl-4-hydroxyphenyl)-methan,--Bis-(3-butyl-5-äthyl-4-hydroxyphenyl)
-methan, Bis-(3-butyl-5-methyl-4-hydroxyphenyl)-methan, 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan
(Bisphenol A), 2,2-Bis(4-hydroxy-3,5-dimethylphenyl)-propan, 2,2-Bis(4-hydroxy-2,6-dimethylphenyl
)-propan, 2,2-Bis-(4-hydroxy-3,5-dibutylphenyl) -propan, 2,2-Bis-4-4-hydroxy-2,6-dibutylphenyl)propan,
2,2-Bis-(4-hydroxy-3-butylphenyl)propan (Bisphenol H), l,l-Bis-(4-hydroxyphenyl)cyclohexan,
2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)butan (Bisphenol B)oder -Bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexanyl-methan
(Bisphenol C).
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Alle oder mehrere dieser Verbindungen können auch im Gemisch miteinander
vorliegen, und alternativ oder zusätzlich können auch solche Verbindungen eingesetzt
werden, bei denen die Gruppierung R9 - (C)n- R10 durch eine Sulfongruppe ( 0 = S
= O) oder eine Sulfoxidgruppe'( O = S ) ersetzt ist. Beispiele dafür sind Bis-(4-hydroxyphenyl)-sulfoxid
oder -sulfon.
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Generell angemerkt sei noch zur Beschreibung der bei der Erfindung
einsetzbaren Stoffe, daß der in den allgemeinen Formeln zur Definition eines Substituenten
R benutzte Ausdruck "Kohlenwasserstoffrest mit bis zu ... C-Atomen" sowohl aliphatische
als auch (bei entsprechender Anzahl von C-Atomen) cycloaliphatische und aromatische
Reste umfassen soll, also nicht einschränkend zu verstehen ist.
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Für die Zusammensetzung der Polyol-Komponente der erfindungsgemäßen
Formstoff-Mischung haben sich die folgenden Mengenverhältnisse bewährt (der bevorzugte
Bereich ist in Klammern angegeben):
Grundbestandteile: Phenol 20
- 60 (30 - 50) Gew.% Carbonsäureester 10 - 40 (15 - 25) Gew.% in-Diol gemäß Formel
(1) 2 - 10 (2 - 5) Gew.% Säureamid 5 - 20 (5 - 10) Gew.% Keton 5 - 20 (5 - 10) Gew.%
Mögliche weitere Zusätze: n-Diol gemäß Formel (2) 2 - 10 (2 - 5) Gew.% Kohlenwasserstoff-Gemisch
5 - 20 (10 - 20:) Gew.% Die Gewichtsanteile für das Phenol in der Lösung ergeben
sich aus der Anforderung, daß einerseits eine hinreichend hohe Feststoff-Konzentration
in der Lösung vorliegen soll; zum anderen jedoch die Menge des einzusetzenden Polyisocyanats
nicht zu groß werden darf. Wird die Feststoff-Konzentration zu-gering, so weisen
die mit einer derartigen Lösung hergestellten Formen und Kerne unzureichende Festigkeiten
auf. Das gleiche gilt bei zu hohen OH-Konzentrationen.
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Der Einsatz des Phenols in einem Anteil von 20 bis 60 Gew.%, vorzugsweise
30 bis 50 Gew.% erfüllt diese Anforderung.
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Der Carbonsäureester hat nicht nur den weiter oben beschriebenen
Einfluß auf die Werte der Anfangsfestigkeiten der Formen und Kerne, sondern fördert
auch eine Anzahl vorteilhafter anwendungstechnischer Eigenschaften, wie geringe
Klebneigung bei der Kernherstellung, Konstanz des Festigkeitsniveaus auch bei längerer
Lagerung unter klimatisch ungünstigen Bedingungen und Unempfindlichkeit gegenüber
Wasserschlichte-Behandlung. Ein Anteil von mindestens 10 Gew.% an Carbonsäureester
ist mindestens erforderlich, weil bei geringeren Anteilen der gewünschte Effekt
nicht auftritt, und bei Mengen oberhalb von 40 Gew.% ergeben sich Mischungsprobleme.
Als
zweckmäßig hat sich eine Konzentration an Carbonsäureester
im Bereich von 15 bis 25 Gew.% erwiesen.
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Die acetylenisch ungesättigte Verbindung gemäß Formel (1) wird in
einer Menge von mindestens 2 Gew*% eingesetzt, da unterhalb dieses Wertes kein vorteilhafter
Effekt beobachtet wird. Eine obere Grenze von etwa 10 Gew.% ergibt sich aufgrund
der begrenzten Lösbarkeit der Verbindung. Der bevorzugte Bereich liegt bei 2 bis
5 Gew.%.
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Für das Säureamid mit tertiären Amidgfuppen haben sich Anteile von
5 bis 20 Gew.%, vorzugsweise 5 bis 10 Gew.%, als zweckmäßig erwiesen. Während sich
unterhalb von 5 Gew.% kein Effekt einstellt, kommt bei Anteilen von mehr als 20
Gew.% eine katalytische Beschleunigung der Polyurethan-Bildung durch die Amidgruppen
zum Tragen, die zu einer schlechten Sandlebenszeit führt (d.h. die Zeit, in der
die Mischung verarbeitet werden kann, wird verringert).
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Der Einsatz des Ketons führt bei einem Anteil von weniger als 5 Gew.%
zu keinem merklichen Effekt. Bei Anteilen oberhalb von -20 Gew.% ergibt sich keine
zusätzliche Verbesserung, jedoch aufgrund des intensiven süßlichen Geruchs der meisten
Ketone eine starke Arbeitsplatzbelastung. Vorzugsweise beträgt der Keton-Anteil
5 bis 10 Gew.%.
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Die olefinisch ungesättigte Verbindung gemäß Formel (2) hat etwa
den gleichen Mengenbereich wie die acetylenisch ungesättigte Verbindung gemäß Formel
(1). Bei Anteilen von weniger als 2 Gew.% tritt die gewünschte Lösungsvermittlung
für die Verbindung (1) nicht in hinreichendem Maße auf. Ein oberer Wert für den
Anteil des olefinischen Polyols liegt bei etwa 10 Gew.% und ergibt sich durch Mischbarkeitsgrenzen
des Lösungssystems. Zweckmäßig wird der Phenol-Lösung soviel an Verbindung (2) zugesetzt,
wie notwendig ist, um im Bedarfsfall die Verbindung (1) in stabiler Lösung zu halten.
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Der Phenol-Lösung können noch übliche Zusätze beigegeben werden,
wie z.B. Silane oder hochsiedende Kohlenwasserstoffe bzw. Petroleum. Letztere dienen
der Löslichkeit der eingesetzten Verbindungen und außerdem der Abstimmung der Phenol-Lösung
mit der Polyisocyanat-Komponente.
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Als Polyisocyanate kommen die auch sonst zur Berstellung von Bindemitteln
eingesetzten Polyisocyanate mit mindestens zwei NCO-Gruppen in. Betracht. Bevorzugt
sind aromatische Polyisocyanate. Beispiele dafür sind D.iphenylmethan--4,4'-diisocyanat,
2,2',6,6'-Tetramethyldiphenylmethan-4,4'-diisocyanat, Diphenyldimethylmethan-4,4'-diisocyanat
und Diphenyl-4,4'-diisocyanat. Die Polyisocyanate können in reiner Form oder aber
gelöst in einem organischen Lösungsmittel (bevorzugt ein Gemisch aromatischer Kohlenwasserstoffe
mit einem Siedebereich oberhalb 1500C) eingesetzt werden.
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Die Verarbeitung des erfindungsgemäßen Bindemittels erfolgt in üblicher
Weise, indem der körnige Formgrundstoff (z.B. Quarzsand) mit der Phenol-Lösung und
dem Polyisocyanat vermischt wird. Im Falle einer Polyisocyanat-Lösung sollte die
Konzentration des Polyisocyanats größer als 70 % sein.
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Die nachfolgend beschriebenen und in den Tabellen 1 - 3 zusammengefaßten
Beispiele erläutern die Erfindung.
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Zunächst wurden die in Tabelle 1 angegebenen Phenol-Lösungen hergestellt.
Bei den Lösungen 1 bis 3 handelt es sich um Lösungen gemäß der Lehre der Erfindung,
während bei den Lösungen 4 bis 7 jeweils eine der erfindungsgemäß geforderten Komponenten
fortgelassen wurde. In allen Fällen wurden 0,3 Gew.% Silan als Haftvermittler zugegeben.
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Mit diesen Lösungen und üblichem Quarzsand (H 32) sowie einer 85
%-igen Lösung von Diphenyl-4,4'-diisocyanat in einem Gemisch hochsiedender aromatischer
Kohlenwasserstoffe
wurden in einem Labormischer verschiedene Formstoff-Mischungen
hergestellt, und zwar in Chargen von 10 kg, die sich jeweils aus 100 Gew.-Teilen
Quarzsand, 1 (bzw. 0,6) Gew.-Teilen Polyol-Lösung (gemäß Tabelle 1) und 1 (bzw.
0,6) Gew.-Teilen Polyisocyanat-Lösung (85 %-ig) zusammensetzten. Das ergab einen
Gesamtgehalt an Bindemittel in der Formstoff-Mischung von 2 Gew.% bzw. 1,2 Gew.%
und Molverhältnisse OH:NCO von 1:1,38 bzw. 1:1,28.
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Aus den so erhaltenen Formstoff-Mischungen wurden nach DIN 52 401
mit einer Schießmaschine Prüfkörper (Kerne) hergestellt, die durch Begasung (Begasungszeit
0,5 Sek.) mit Dimethylisopropylamin gehärtet und dann 10 Sek. lang mit Luft gespült
wurden. Bei der anschließenden Untersuchung wurden die in der Tabelle 2 angegebenen
Festigkeitswerte ermittelt.
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In allen Fällen betrug die relative Luftfeuchtigkeit ca.
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50 % und die Raumtemperatur etwa 20"C.
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Die Angaben "Mischung sofort verarbeitet" und "Mischung 1 h gelagert"
in der Tabelle 2 beziehen sich auf die Standzeit der Sandmischung vor Zugabe des
Katalysators.
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Im ersten Fall (Werte in der ersten Tabellenhälfte) wurde die Sandmischung
sofort nach ihrer Fertigstellung verarbeitet, und die erhaltenen Kerne wurden innerhalb
von 15 Sekunden (sofort) bzw. innerhalb von 45 Minuten, 24 Stunden, 48 Stunden und
7 Tagen nach Beendigung des Begasens gebrochen. Den Werten der zweiten Tabellenhälfte
liegen dagegen Sandmischungen zugrunde, die zunächst ohne Zusatz des Katalysators
eine Stunde gelagert worden sind, bevor in entsprechender Weise die Kerne geschossen
und die Werte für die Zeitabhängigkeit der Biegefestigkeit aufgenommen wurden.
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Der Wert "sofort" in jeder Tabellenhälfte bedeutet die jeweilige
Anfangsfestigkeit, die nach längeren Zeiten
gemessenen Werte veranschaulichen
den'Übergang zur Endfestigkeit. Dabei sind die in der ersten Tabellenhälfte angegebenen
Anfangsfestigkeiten von besonderer Bedeutung, weil unter Produktionsbedingungen
die Sandmischung jeweils in größeren Chargen zubereitet wird, die nicht sofort verbraucht
werden können. Aus diesem Grunde ist es wichtig, daß auch nach einiger Lagerzeit
der Sandmischung die gute Verarbeitbarkeit erhalten bleibt.
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Der Tabelle 2 ist zu entnehmen, daß die Anfangsfestigkeiten der mit
den erfindungsgemäßen Polyol-Lösungen hergestellten Kerne bei sofortiger Verarbeitung
der Formstoff-Mischung ausnahmslos den sehr guten Wert von 300 N/cm2 überschreiten.
Auch die Werte, die sich nach einstündiger Lagerzeit der Mischung ergeben, liegen
nur wenig unterhalb, teilweise auch oberhalb dieses Wertes. Damit sind die erfindungsgemäßen
Bindemittel den aus der DE-OS 29 23 840 bekannten, die zu Anfangsfestigkeit von
etwa -200 N/cm2 führen, in dieser Hinsicht überlegen.
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In den Endfestigkeiten unterscheiden sich die mit den erfindungsgemäßen
Polyol-Lösungen hergestellten Kerne praktisch nicht von den nicht-erfindungsgemäß
hergestellten.
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In den Anfangsfestigkeiten tritt dagegen ein deutlicher Abfall ein,
sobald einer der vier erfindungsgemäß geforderten Bestandteile weggelassen wird.
Das ist besonders deutlich bei den 1 h gelagerten Mischungen erkennbar.
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Die Prüfung der Zerfallbarkeit (Tabelle 3) erfolgte unter Praxisbedingungen
in einer Gießerei. Dazu wurden aus Sandmischungen, die mit den erfindungsgemäßen
Polyol-Lösungen 1 und 2 hergestellt waren, eine Anzahl von Kernen geschossen, die
durch Begasung ausgehärtet wurden und teils im Sandgußverfahren, teils im Kokillengußverfahren
mit Aluminium bei 780"C vergossen wurden. Anschließend wurden die Zeiten für
das
Ausklopfen der Kerne gemessen. Aus diesen Zeiten, die als Mittelwerte von je etwa
15 Einzelwerten angegeben sind, ist abzulesen, daß die erfindungsgemäßen Bindemittel
auch zu der gewünschten guten Zerfallbarkeit führen.
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TABELLE 1 Zusammensetzung der Polyol-Lösungen in Gew.-%
| Äthylamyl- hochsiedendes aromatisches |
| Bisphenol A Butindiol DMF* keton DOA* Kohlenwasserstoffgemisch |
| 1) Erfindungsgemäße |
| 38 5 10 11,5 25,5 10 |
| Polyol-Lösung 1 |
| 2) Erfindungsgemäße |
| 31 3,51) 5 14 21 22 |
| Polyol-Lösung 2 |
| 3) Erfindungsgemäße |
| 38 2,52) 10 11,5 25,5 10 |
| Polyol-Lösung 3 |
| 4) Polyol-Lösung 4 |
| 38 5 - 11,53) 25,5 10 |
| (ohne Amid) |
| 5) Polyol-Lösung 5 |
| 38 5 10 - 25,5 21,5 |
| (ohne Keton) |
| 6) Polyol-Lösung 6 |
| 38 - 10 16,54) 25,5 10 |
| (ohne Diol) |
| 7) Polyol-Lösung 7 |
| 38 5 10 11,5 - 35,5 |
| (ohne Carbonsäure- |
| ester) |
Anmerkungen: * DMF = Dimethylformamid, DOA = Dioctyladipat 1) Der Polyol-Lösung
2 wurden 3,5 Gew.-% Butendiol zugesetzt.
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2) Der Polyol-Lösung 3 wurden 2,5 Gew.-% Butendiol zugesetzt.
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3) Der Polyol-Lösung 4 mußten aus Löslichkeitsgründen 10 Gew.-% Dimethylsulfoxid
zugesetzt werden.
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4) Der Ketongehalt der Polyol-Lösung 6 mußte erhöht werden, weil mit
11,5 Gew.-% Keton eine instabile Lösung enstand, mit der keine prüfbaren Kerne hergestellt
werden konnten.
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TABELLE 2 Biegefestigkeiten (N/cm²)
| Gew.% Gew.% |
| Mischung sofort verarbeitet Mischung 1 h gelagert |
| Polyol- Isocyanat- |
| Lösung Lösung sof. 45' 24 h 48 h 7 T. sof. 45' 24 h 48 h 7
Tg. |
| 1) Erfindungsgemäße 1,0 1,0 390 520 600 580 580 280 490 500
450 450 |
| Polyol-Lösung 1 0,6 0,6 250 310 300 300 280 200 240 240 220
200 |
| 2) Erfindungsgemäße *) 1,0 1,0 300 530 520 490 500 340 510
570 500 360 |
| Polyol-Lösung 2 0,6 0,6 210 310 270 230 220 190 240 190 180
140 |
| 3) Erfindungsgemäße 1,0 1,0 370 510 580 - 510 280 500 500 -
460 |
| Polyol-Lösung 3 0,6 0,6 240 320 300 - 270 190 250 240 - 200 |
| 4) Polyol-Lösung 4 1,0 1,0 200 600 610 600 600 170 520 520
480 450 |
| (ohne Amid) 0,6 0,6 110 300 320 300 320 90 180 200 150 150 |
| 5) Polyol-Lösung 5 1,0 1,0 350 650 650 580 620 200 470 520
450 400 |
| (ohne Keton) 0,6 0,6 250 320 330 320 300 110 180 200 200 150 |
| 6) Polyol-Lösung 6 1,0 1,0 160 500 640 660 670 200 540 590
560 480 |
| (ohne Diol) 0,6 0,6 100 320 390 - 420 160 280 320 - 340 |
| 7) Polyol-Lösung 7 1,0 1,0 130 640 620 600 600 190 540 530
500 450 |
| (ohne Carbonsäure- 0,6 0,6 70 320 320 310 300 110 290 270 250
220 |
| ester) |
*) Die erfindungsgemäße Polyol-Lösung 2 wurde wegen ihres geringeren Gehaltes an
Bisphenol A mit einer Polyisocyanat-Lösung umgesetzt, die einen entsprechend geringeren
Anteil an Isocyanat (75 %) aufwies.
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TABELLE 3 Zerfallbarkeit Versuch 1: Sandguß mit Saugrohr-Kern (ca.
12 kg) Hergestellt mit Lösung 1 Ausklopfzeit: 90 s Lösung 2 Ausklopfzeit: 100 s
Versuch 2: Sandguß mit Pistolen-Kern (ca. 500 g) Hergestellt mit Lösung 1 Ausklopfzeit:
30 s Lösung 2 Ausklopfzeit: 40 s Versuch 3: Kokillenguß mit ÖIwannenkern (ca. 12
kg) Hergestellt mit Lösung 1 Ausklopfzeit: 50 s Lösung 2 Ausklopfzeit: 50 s Versuch
4: Kokillenguß mit Wassermantel.(ca. 300 g) Hergestellt mit Lösung 1 Ausklopfzeit:
40 s Lösung 2 Ausklopfzeit: 40 s