DE3141275A1 - Schrankelement und zugehoerige baugruppe - Google Patents
Schrankelement und zugehoerige baugruppeInfo
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Description
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- "Schrankelement und zugehörige Baugruppe"
- (Zusatz zu P 31 18 755.2) Die Erfindung betrifft zunächst ein Schrankelement für eine Baugruppe eines Spielraumes der mit Spielgeräten, bevorzugt Geldspielgeräten ausgestattet ist. Das Hauptpatent beschreibt in diesem Zusammenhang Funktionselemente, Schrankelemente, Bankelemente, Thekenelemente, usw., sowie die Ausgestaltung von Baugruppen für derartige Spielräume, wobei die Baugruppen u.a. mit einer Aufsichtskabine innerhalb'eines Spielraumes versehen sein können. Die Erfindung betrifft auch die Ausgestaltung einer solchen Baugruppe.
- Die Aufgabe der Erfindung wird darin gesehen, mit der Gestaltung eines neuen Schrankelementes die Anordnung und Schaltung der elektrischen Bauteile zu vereinfachen und damit zugleich billiger und auch sicherer zu gestalten.
- Zur Lösung dieser Aufgabe dienen zunächst, ausgehend vom Oberbegriff des Anspruches 1, die Merkmale des Kennzeichens des Anspruches 1. Ein solcher Schaltschrank ist in der Fabrik mit sämtlichen elektrischen Einbauteilen zu versehen, d. h. die Montage dieser Teile, ihre Verdrahtung usw. muß nicht auf der Baustelle selber (Spielraum) erfolgen. Auf der Baustelle sind dann nur nocRmElektriker die im Spielraum vorgesehenen und zu den Geräten etc. führenden Leitungen an die entsprechenden Anschlüsse des Schaltschrankes anzuschliessen. Da ein solcher Schaltschrank für sämtliche Spielräume eines bestimmten Bezirkes in gleicher Weise ausgeführt werden kann und aus Gründen der Rationalisierung auch zweckmäßigerweise so ausgeführt wird, sind sämtliche Schaltschränke in der gleichen Weise zu bedienen, so daß für alle Anlagen die ser Art die gleiche Bedienungsanleitung und auch die gleiche Einweisung des Bedienungspersonals erfolgen kann. Somit kann ohne weiteres Bedienungspersonal von einem Spielraum bzw.
- Spielcenter zum anderen Spielraum oder Spielcenter versetzt werden, ohne daß eine nochmalige Einweisung auf eine anders gestaltete elektrische Anlage erforderlich ist. Dies spart nicht nur Arbeitszeit, sondern erhöht vor allen Dingen auch die Sicherheit; die gerade im Urrgang mit elektrischen Anlagen besonders zu beachten ist und entsprechenden Vorschriften der Aufsichtsbehörden untersteht.
- Die Merkmale der Ansprüche 2 bis 6 betreffen die nähere Ausgestaltung der im Schrank vorgesehenen elektrischen Bauteile, während die Merkmale des Anspruches 7 sich mit der Halterung dieser Bauteile befassen.
- Die Merkmale des Anspruches 8 geben die Möglichkeit, das Schrankelement in vorgefertigter Form und damit preisgünstig zu beziehen.
- Die Merkmale des Anspruches 9 beinhalten dagegen die Möglichkeit, ein Schrankelement nach der Erfindung aus den Abschnitten herzustellen, die Gegenstand des Hauptpatentes sind.
- Gemäß Anspruch 10 kann man ferner so vorgehen, daß Schaltschränke entweder gemäß Anspruch 8 oder auch gemäß Anspruch 9 mit den Verbindungselementen des Hauptpatentes und damit über diese Verbindungselemente auch mit anderen Abschnitten, anderen Schrankelementen usw. lösbar verbunden werden können.
- Schließlich betreffen die Ansprüche 10 und 11 die vorteilhafte Anordnung eines solchen Schaltschrankes innerhalb einer Baugruppe gemäß dem Hauptpatent. Hiermit werden zwei Vorteile erreicht. Zum einen ist der Schaltschrank in unmittelbarer Reichweite der in der Aufsichtskabine sitzenden Aufsichtsperson, die zugleich mit der Bedienung des Schaltschrankes vertraut, d. h. entsprechend ausgebildet ist. Zum zweiten ist der Schaltschrank damit dem Zugriff von etwaigen mutwilligen Beschädigungen von Besuchern des Spielraumes entzogen. Dies ist insbesondere auch deswegen von Bedeutung, weil die Aufsichtsperson gehalten ist, bei Verlassen der Aufsichtskabine diese abzuschließen. Hierdurch ist im Hinblick auf die erforderliche elektrische Sicherheit (im Schaltschrank befinden sich u.a. Starkstromanlagen) der Zugang Unbefugter zum Schaltschrank verhindert.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind der nachstehenden Beschreibung und den zugehörigen Zeichnungen von erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielenzu entnehmen. In der Zeichnung zeigt: Fig. 1: schematisch einen Schaltschrank nach der Erfindung in der-Frontansicht, Fig. 2: die zu Fig. 1 gehörende Seitenansicht, Fig. 3: schematisch den Grundriß eines Teiles eines nach der Erfindung ausgestalteten Spielcenters, Fig. 4: einen aus Abschnitten gemäß dem Haupt patent zusammengesetzten Schaltschrank.
- Der Schaltschrank 1 ist mit mehreren Tragplatten, Trägern, Tragleisten und Haltekonstruktionen 2 und einem Grundboden 3 versehen. Hierdurch werden entsprechende Abteilungen 4 geschaffen, die zur Unterbringung der für ein Spielcenter, Spielraum oder dergleichen erforderlichen elektrischen Bauteile (nicht dargestellt) dienen. Dies können sein: zum einen eine Starkstromanlage, bestehend aus FI-Schalter, Sicherungen und Schalter für Licht und Steckdosen, Schaltuhr für Außenbeleuchtung und Vorsicherungen für Lüftungs-und Heizungsanlage. Hinzu können kommen eine Vorrangschaltun für im Objekt vorhandene Steckdosen und Beleuchtungskörpers etwa notwendige Relais9 Steuerschütze usw. Sämtliche Teile sind anschlußfertig montiert und müssen nur noch durch den örtlichen Elektriker auf Reihenklemmen angeschlossen werden. Dies gilt im Prinzip auch für die nachstehend erläuterten Schwachstromanlagen.
- Zu den Schwachstromanlagen können u.a. gehören eine elektroakustische Anlage eine Alarmanlage und ein Sicherheitsbeleuchtungsgerät. Die elektroakustische Anlage kann aus einem Kassettenabspielgerät mit Verstärker, UKW-Tuner, Mikrofon mit elektrischer Musikausblendung, Kassetten-Box für z. B. 15 handelsübliche Kassetten, usw. bestehen. Falls diese Geräte aus Transportgründen separat angeliefert werden, können sie durch den örtlichen Elektriker auf eine vorbereitete Unterkonstruktion (analog Ziffer 2, aber im einzelnen nicht dargestellt) eingesetzt werden. Die externen Lautsprecher sind anzuschließen.
- Eine Alarmanlage (Einbruch-Meldeanlage) ist ebenfalls einbaubar, wobei die Stromversorgung in wie bei Alarmanlagen üblicher Weise über separat abgesicherte Zuleitungen und FI-Schutzschaltern erfolgen kann. Hinzu kann noch ein im Alarm- oder Notfall sich zuschaltendes Telefonwählgerät kommen, das eine Sicherheitszentrale, Polizei oder dergleichen anwählt.
- Ferner kann im Schaltschrank Platz für ein Sicherheitsbeleuchtungsgerät (Notbeleuchtungsanlage) vorgesehen sein, einschließlich der zugehörigen starkstrommäßigen Zuleitung.
- Der Anschluß an die im Spielraum befindlichen Notleuchten muß durch den ortsansässigen Elektriker vorgenommen werden.
- Hinzu können die üblichen Vorteile kommen wie separate AbsiCherung und Phasenfehlerrelais.
- Der Schaltschrank kann strichpunktiert angedeutete Ausschnitte 5 für Einbaugeräte oder zu bedienende Teile, Schalter usw. sowie Lüftungsschlitze 6 aufweisen.
- Fig. 3 zeigt den bevorzugten Einbau eines handelsüblichen, frei aufstellbaren Schaltschrankes 1 in die Aufsichtskabine 7 eines Spielraumes, der aus Abschnitten 8, 9 gemäß dem Hauptpatent zusammengesetzt ist und die einzelnen Spieltische oder -geräte 10 aufweist Zweckmäßigerweise ist die Höhe des Schaltschrankes gleich der Höhe der Abschnitte 8, 9, z. B. 210 mm.
- Fig. 4 zeigten Einbau eines aus Abschnitten 8 und 9, gemäß dem Hauptpatent, zusammengesetzten Schaltschrank, der wiederum in die Aufsichtskabine 7 im Spielraum eingebracht ist (siehe auch die Patentansprüche 9 und 10).
- Ein solcher Schaltschrank oder aber ein Schaltschrank gemäß Ziffer 1 kann Mittel aufweisen, um ihn mit den Verbindungselementen (Säulen usw.) des Hauptpatentes und damit auch den anderen Abschnitten des Spielsalons lösbar zu verbinden.
- Alle dargestellten beschriebenen Merkmale, sowie ihre Kombination untereinander, sind erfindungswesentlich.
- - Ansprüche - Leerseite
Claims (11)
- Patent- und Schutzansprüche 4.Schrankelement für eine Baugruppe eines Spielraumes, der mit Spielgeräten, bevorzugt mit Geldspielgeräten nach Patent P 31 18.755.2 ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Schrankelement als Schaltschrank(l) ausgebildet ist, der die zum elektrischen Betrieb des Spielraumes und der Spielgeräte erforderlichen elektrischen Bauteile, die etwa zugehörigen Verdrahtungen und die zugehörigen Anschlüsse aufweist.
- 2. Schrankelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es die zum Betrieb der Starkstromanlage erforderlichen Teile, z. Bo FI-Schutzschalter, aufweist.
- 3. Schrankelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es mit Bauteilen einer Schwachstromanlage versehen ist.
- 4. Schrankelement nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch die Unterbringung von Bauteilen einer elektroakustischen Anlage.
- 5. Schrankelement nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch die Unterbringung von Bauteilen einer Alarmanlage (Einbruch-Meldeanlage).
- 6. Schrankelement nach einem der Ansprüch 1 bis 5, gekennzeichnet durch die Unterbringung von Bauteilen eines Sicherheitsbeleuchtungsgerätes (Notlichtanlage).
- 7. Schrankelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Schaltschrank vorbereitete Träger, Tragplatten, Unterkonstruktion und dergleichen für die Aufnahme der elektrischen Bauteile vorgesehen sind.
- 8. Schrankelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es ein vorgefertigter, für sich selbständiger Schrank üblicher Bauart ist.
- 9. Schrankelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Abschnitte88gegaß dem Hauptpatent zusammengesetzt ist.
- 10. Schrankelement nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn- zeichnet, daß am Schrank Mittel zu seiner lösbaren Verbindung mit Verbindungselementen gemäß dem Hauptpatent vorgesehen sind.
- 11. Baugruppe für einen Spielraum, der mit Spielgeräten, bevorzugt Geldspielgeräten, ausgestattet ist und mit einer Aufsichtskabine versehen ist, nach Patent P 31 18 755.2 dadurch gekennzeichnet, daß ein Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis lo in der Aufsichtskabine (7) aufgestellt ist.b2. Baugruppe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltschrank die gleiche Höhe hat wie die Abschnitte (9, 10) der Baugruppe.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19813141275 DE3141275A1 (de) | 1980-07-03 | 1981-10-17 | Schrankelement und zugehoerige baugruppe |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3025160 | 1980-07-03 | ||
| DE19813118755 DE3118755A1 (de) | 1980-07-03 | 1981-05-12 | "bauelement, sowie hieraus hergestellte baugruppen" |
| DE19813141275 DE3141275A1 (de) | 1980-07-03 | 1981-10-17 | Schrankelement und zugehoerige baugruppe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE3141275A1 true DE3141275A1 (de) | 1983-04-28 |
Family
ID=27188750
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19813141275 Ceased DE3141275A1 (de) | 1980-07-03 | 1981-10-17 | Schrankelement und zugehoerige baugruppe |
Country Status (1)
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1981
- 1981-10-17 DE DE19813141275 patent/DE3141275A1/de not_active Ceased
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