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Klebeverschlußband für
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Höschenwindeln Die Erfindung betrifft ein Klebeverschlußband für Höschenwindeln
oder dergl. nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Die Angabe oder dergl.
soll bedeuten, daß das Klebeverschlußband auch für Erwachsenenwindeln, Inkontinententücher
oder -Vorlagen verwendet werden kann.
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Klebeverschlußbänder nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 sind
bekannt und handelsüblich. Sie werden auf einer großen Anzahl der heute benutzten
Windeln verwendet. Die Bänder werden dem Windelhersteller als Rollen geliefert,
der von ihnen etikettenförmige Streifen abschneidet und diese mit Hilfe besonderer
Applikationseinheiten, die in die Windelherstellungsmaschine eingebaut sind, an
den Windeln anbringt.
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Die vorbekannten Klebeverschlußbänder haben den Nachteil, daß der
Haftabschnitt der von den Bändern abgeschnittenen Etiketten verhältnismäßig groß
sein muß, um ein hinreichend sicheres Festkleben der Bänder an der Windel zu gewährleisten.
Dadurch steht zum späteren Verschluß der Windel nur ein verhältnismäßig kleiner
Teil, in der Praxis etwa zwei Drittel des Klebeformates, zur Verfügung.
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In vielen Fällen muß darüber hinaus sogar ein größerer Teil des Klebebandes
für den Haftabschnitt verwendet werden, um- zu vermeiden, daß der Klebeverschluß
beim Anlegen der Windel ausreißt.
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Die vorbekannten Klebeverschlußbänder haben noch einen weiteren Nachteil,
der in der Haftfestigkeit des Trennstreifens an der Windeloberfläche liegt. Diese
Haftfestigkeit läßt oft zu wünschen übrig, so daß es erforderlich ist, den Streifen
zur Erzielung einer hinreichenden Haftfestigkeit zu vergrößern.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorbekannten Klebeverschlußbänder
so zu verbessern, daß es möglich ist, den Haftabschnitt des Streifens zu verkleinern
ohne die Haftfestigkeit des Streifens an der Windel zu gefährden. Eine weitere Aufgabe
besteht darin, nach Möglichkeit durch dieselben Lösungsmaßnahmen auch für eine hinreichende
Haftfestigkeit des Trennstreifens an der Windel zu sorgen, ohne daß dadurch weitere
Probleme, beispielsweise bei der Verarbeitung der Streifen, entstehen.
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Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem kennzeichnenden Teil
des Patentanspruches 1. Vorteilhafte Weiterentwicklungen gehen aus den Patentansprüchen
2 - 4 hervor.
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Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung
näher erläutert. Es stellen dar: Fig. 1: Eine vereinfachte perspektivische Darstellung
einer Höschenwindel mit zwei Klebeverschlußstreifen. Der rechts dargestellte Streifen
befindet sich in Verpackungsstellung; der links dargestellte Streifen in Gebrauchsstellung;
Fig.
2: eine vereinfachte teilweise geschnittene perspektivische Darstellung eines Klebeverschlußstreifens
gemäß Fig. 1 in Gebrauchsstellung. Die Abbildung läßt die in herkömmlicher Weise
ausgeführte Schichtenanordnung erkennen; Fig. 3: eine geschnittene Darstellung eines
herkömmlichen Klebeverschlußbandes, von dem die Etiketten gemäß Fig 1 und 2 abgeschnitten
werden; Fig. 4: eine geschnittene Darstellung des erfindungsgemäßen Klebeverschlußbandes.
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In Fig. 1 ist zunächst eine an sich bekannte Windelhose#dargestellt,
die als Ganzes mit 1 bezeichnet ist. Die Windelhose- weist an einem Ende zwei Klebeverschlußstreifen
2 und 3 auf, von denen der rechts dargestellte Klebeverschlußstreifen 2 in Verpackungsstellung
und der links dargestellte Klebeverschlußstreifen 3 in Gebrauchsstellung gezeigt
ist. Bei Benutzung der Windelhose wird diese zwischen den Beinen des Kindes hindurchgeführt,
so daß sich die beiden Klebeverschlußstreifen 2 und 3 am Rücken des Kindes befinden.
Das in Fig. 1 bei 4 dargestellte Windelunterteil befindet sich in der Bauchgegend
und die Seitenstreifen 5 - 8 können seitlich um den Körper des Kindes herumgezogen
werden, so daß sie sich seitlich berühren. Danach werden die in Gebrauchsstellung
befindlichen Klebeverschlußstreifen auf den jeweils gegenüberliegenden Seitenstreifen
zur Haftung gebracht, wodurch die Windelhose ihren Halt erhält.
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Fig. 2 zeigt einen derartigen Klebeverschlußstreifen in Verpakkungsstellung.
Es ist zu erkennen, daß der Streifen (der bei der Herstellung von einem größeren
Klebeverschlußband abgeschnitten worden ist) aus einem Trägerband 9 besteht, welches
einseitig mit einer Klebstoffschicht 10 beschichtet ist. Das Klebeverschlußband
(und damit auch das in der Zeichnung dargestellte Etikett) ist in mehrere Gebrauchsabschnitte
unterteilt, nämlich einen Haftabschnitt 11 und einen Verschlußabschnitt 12. Der
Haftabschnitt 11 haftet dauernd, also sowohl in der Verpackungsstellung wie auch
in der Gebrauchsstellung an der Windel, vorzugsweise an deren Rand. Der Verschlußabschnitt
12 wird bei Gebrauch herausgeklappt, wie dies in Fig. 1 bei 3 dargestellt ist und
alsdann, wie oben geschildert, auf dem gegenüberliegenden Teil der Windel festgeklebt.
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Damit der Verschlußabschnitt 12 leicht aus seiner Lage, in der er
in der Verpackungsstellung verharrt, entfernt werden kann, weist dieser Abschnitt
auf seiner Klebstoffschicht 10 einen auf dieser Schicht nur schwach haftenden Trennstreifen
13 auf, der seinerseits auf seiner Rückseite eine weitere Klebstoffschicht 14 trägt.
Der Trennstreifen kann beispielsweise aus Papier bestehen, welches einseitig einen
Wachs- oder Silikonharzüberzug trägt. Ein derartiger Überzug ist in Fig. 3 bei 15
angedeutet. Die vorbekannten Klebeverschlußbänder bzw. -streifen, die einen Aufbau
haben wie er in Fig. 2 und 3 gezeigt ist, werden bei der Herstellung der Windelhose
mit Hilfe der Klebstoffschicht 10 an der Windel
zur Haftung gebracht.
Damit das überstehende Teil des Verschlußes, nämlich der Verschlußabschnitt 12,
beim Verpacken nicht stört, wird dieser um die Kante der Windel herumgeschlagen
und an der entgengesetzten Seite des Windelstreifens zur Haftung gebracht wie dies
in Fig. 2 gezeigt ist. Der Trennstreifen 13 klebt dabei mit Hilfe seiner Klebstoffschicht
14 am Seitenstreifen 7 der Windel fest, so daß der Klebeverschlußstreifen in der
in Fig. 2 dargestellten Stellung verharrt. Soll der Verschluß betätigt werden, so
wird das Trägerband 9 vom Trennstreifen abgelöst, was infolge des Überzuges 15 leicht
möglich ist.
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Die hier vorgeschlagene Ausführungsform derartiger Klebeverschlußbänder
bzw. -streifen ist in Fig. 4 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform weisen sowohl
die Klebstoffschicht 16 des Haftabschnittes 11 wie auch die weitere Klebstoffschicht
17 auf der Rückseite des Trennstreifens 13 jeweils eine mehrfach größere spezifische
Haftung auf als die Klebstoffschicht 18 des Verschlußabschnittes 12. Unter spezifischer
Haftung" wird die Haftkraft je Flächeneinheit, beispielsweise je Quadratzentimeter
verstanden. Es ist möglich, diese Haftung (Haftkraft) durch Wahl der Klebstoffzusammensetzung
weitgehend genau einzustellen.
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Insbesondere wird als bevorzugte Ausführungsform vorgeschlagen, daß
die spezifische Haftung der Klebstoffschicht 16 des Haftabschnittes 11 und die der
Klebstoffschicht 17 auf der Rückseite des Trennstreifens 13 untereinander gleich
sind. Diese Ausführungsform
hat den Vorteil, daß die vom Hersteller
des Klebeverschlußbandes auf Rollen gelieferten Bänder im Applikator der Windelherstellunysmaschine
leicht von der Rolle abgezogen werden können, ohne daß es zum Schiefziehen des Bandes
kommt. Werden die erwähnten Klebstoffstreifen mit unterschiedlicher Haftung hergestellt,
so muß natürlich bei den Streifen höherer Haftung eine größere Kraft zum Abziehen
aufgewandt werden als bei den Streifen niedrigerer Haftung, wodurch das bei herkömmlichen
Klebeverschlußbändern so gefürchtete Schiefziehen kommt.
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Bei Versuchen hat es sich als günstig erwiesen, wenn die spezifische
Haftung der Klebstoffschichten 16 und 17 jeweils etwa fünfmal größer sind als die
spezifische Haftung der Klebstoffschicht 18. In diesem Falle ist es möglich, die
Größe des Haftabschnittes 11 so einzustellen, daß sie sich zur Größe des Verschlußabschnittes
12 wie 1 : 5 verhält. Es ist dies ein weitaus günstigeres Flächenverhältnis als
es bei herkömmlichen Klebeverschlußstreifen erreichbar war. Ablöseversuche haben
gezeigt, daß dennoch ein sicheres Festhaften des Streifens an der Windel über den
Haftabschnitt 12 erreichbar ist.
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Die unterschiedlichen Haftungen der einzusetzenden Klebstoffe sind
dem Fachmann bekannt. Es sind ihm auch die Mittel und Wege bekannt, mit denen diese
Haftungen erreichbar sind. Um die Verhältnisse zu verdeutlichen, wird im folgenden
je ein Beispiel für anzuwendende Klebstofftypen angegeben. Diese Beispiele sollen
aber nur der Erläuterung dienen und keinenfalls der Begrenzung:
Beispiel
1: Klebstofftyp mit definierter Haftung für den Verschlußabschnitt 12: Man erwärmt
800 g eines Mischpolymerisat aus Styrol und Isobutylen 1:1 in einem Kneter auf 160
- 1700 C und fügt 200 g eines Mischpolymerisates aus Äthylen und Vinylacetat mit
einem Gehalt an Vinylacetat von etwa 28 % und einem Schmelzindex von etwa 25 im
Laufe einer Viertelstunde bei.
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Mit Hilfe einer Walzenbeschichtungsanlage erzeugt man auf einem Papierträger
von 140 g/m2 Flächengewicht einen Klebstoffilm von 40 g/m2. Durch Andrücken dieser
Schicht mit einem Liniendruck von 227 p/cm gegen eine geprägte Folie von 25 p Ausgangsstärke
und 70 + 20 p Prägehöhe, druckvorbehandelt mit 38 +#3 mN/m Oberflächenspannung und
nachfolgendem Abschälen bei 180° wird eine Klebekraft von 7,5 + 2,5 N pro 25 mm
Probenbreite beobachtet.
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Beispiel 2: Klebstofftyp mit deutlich höherer Haftkraft für die Klebstoffschichten
16 und 17: Es wird eine analoge Mischung der beiden Copolymeren des Beispieles 1
hergestellt, jedoch von je 500 g und ein Äthylen-Vinylacetat-Mischpolymerisat vom
Schmelzindex 350 genommen.
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Beim Messen der Klebstoffe wie im vorherigen Beispiel wird ein fünffach
höherer Meßwert ermittelt.
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Bezugszeichenliste 1 = Windelhose 2 = Klebeversclilußstreifen 3 =
Klebeverschlußstreifen 4 = Windelunterteil 5 - 8 = Seitenstreifen 9 = Trägerband
10 = Klebstoffschicht 11 = Haftabschnitt 12 = Verschlußabschnitt 13 = Trennstreifen
14 = Klebstoffschicht 15 = Überzug aus Silikonharz 16 = Klebstoffschicht 17 = Klebstoffschicht
18 = Klebstoffschicht