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Schneidemaschine
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Schneidemaschine, insbesondere
Haushaltschneidemaschine, mit einer Schneideinheit mit rotierendem Messer, einer
Fronteinheit, einem die Schneideinheit und die Fronteinheit verbindenden Führungsträger
und einem auf den Führungsträger lösbar aufgesetzten, gegenüber diesem verschiebbaren
Schlitten.
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Um eine gute Schneidl.eistung der Schneidemaschine zu erhalten, muß
zum einen das Schneidmesser mit möglichst geringem Seitenschlag stabil in seiner
Führung laufen. Um das Schneiagut dem Messer leichtgängig und verkantungsfrei zuführen
zu können, muß die Führung des Schlittens so aufgebaut sein, daß Bewegungen um die
Längsachse und um die Querachse des Schlittens vermieden bzw. möglichst gering gehalten
werden und trotzdem der Schlitten leichtgängig bewegbar ist.
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Bei bekannten Haushaltschneidemaschinen weist der Führungsträger für
den Schlitten Längsnuten auf, in denen entsprechende Längsstege auf der Unterseite
des Schlittens verschiebbar sind. Infolge von Fertigungstoleranzen bei der wirtschaftlichen
Herstellung bekannter Haushaltschneidemaschinen ist eine Toleranz von etwa + 0,5
mm in Querrichtung des Schlittens unvermeidbar. Damit ergibt sich ein mögliches
Seitenspiel des Schlittens auf dem Führungsträger von etwa + 1 mm, wodurch eine
Bewegung des Schlittens gegenüber dem Führungsträger um die Längsachse und um die
Querachse nicht sicher vermieden werden kann und so die verkantungsfreie Zuführung
des Schneidguts zum Messer nicht sicher gewährleistet ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schneidemaschine der
eingangs beschriebenen Art zu schaffen, welche eine genaue,leichtgängige und verkantungsfreie
Führung des Schneidguts zum Messer ermöglicht, ohne daß die Maschinenteile mit großem
technischen Aufwand praktisch toleranz frei hergestellt werden müssen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an dem Führungsträger
zwei längsverlaufende Prismenrollenführungen angebracht sind, und daß der Schlitten
mittels einer leicht lösbaren Verbindung mit geringem Querspiel mit den Prismenrollenführungen
verbunden ist.
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Durch diese Ausführung der Schlittenführung wird erreicht, daß einerseits
die Bewegung des Schlittens gegenüber dem Führungsträger leichtgängig und verkantungsfrei
erfolgt und zum anderen der Abstand des Schlittens zum Messer unabhängig von den
Fertigungstoleranzen bei der Herstellung von Führungsträger und Schlitten ist.
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Vorteilhaft besteht die Verbindung zwischen dem Schlitten
und
den Prismenrollenfhrungen aus je zwei an Führungskufen der Prismenrollenführungen
horizontal und quer angeordneten Einhängebolzen, von denen die Einhängebolzen der
einen Führungskufe einen Kragen aufweisen, und Ausnehmungen in den Längsseitenwänden
des Schlittens. Durch die Einhängebolzen mit Kragen ist die Position des Schlittens
gegenüber den Prismenrollenführungen unabhängig von den Fertigungstoleranzen von
Führungsträger und Schlitten bestimmt.
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Zweckmäßig sind die Einhängebolzen mit Kragen messerseitig angebracht.
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Die Ausnehmungen in den Längsseitenwänden des Schlittens sind vorteilhaft
auf dessen Vorderseite horizontal und auf dessen Rückseite vertikal angeordnet.
Hiermit wird erreicht, daß die vorderen Einhängebolzen beim Einsetzen des Schlittens
leicht aufzufinden sind, daß die Toleranz lage der Bolzenabstände unerheblich ist,
da die horizontal angeordneten Ausnehmungen vorhandene Maßunterschiede ausgleichen,
und daß ein Kippen des Schlittens gegenüber den Prismenrollenführungen sicher verhindert
wird.
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Schließlich sind die Prismenrollenführungen zweckmäßig vom Führungsträger
überdeckt1 wodurch sich ein zusätzlicher Schutz der Prismenrollenführungen ergibt.
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Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schneidemaschine ist
in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben, In den Zeichnungen
zeigen Fig. 1 eine DrauEsicht auf eine erfindungsgemäße Schneidemaschine, Fig. 2
einen Querschnitt durch die Schneidemaschine nach Fig. 1 längs der Linie II-II in
Fig. 1, und
Fig.. 3 eine Teilseitenansicht der Schneidemaschine
nach Fig. 1 beim Aufsetzen des Schlittens auf den Führungsträger.
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Die in den Zeichnungen dargestellte erfindungsgemäße Schneidemaschine
weist eine Schneideinheit 1 und eine Fronteinheit 2 auf. Die chneideinheit 1 und
die Fronteinheit 2 sind durch einen- Führungsträger 3 miteinander verbunden.
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Der Führungsträger 3 ist zweckmäßig als Strangpreßprofil hergestellt.
Ein Schlitten'4 ist lösbar auf den Führungsträger 3 aufgesetzt und gegenüber diesem
entlang der Achse 5 in bezug auf ein rotierendes Messer 6 in der Schneideinheit
1 leichtgängig verschiebbar.
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An dem Führungsträger 3 sind an dessen Längsseiten zwei längsverlaufende
Prismenrollenführungen 7 angebracht, die vorteilhaft von dem Führungsträger 3 überdeckt
sind. Die Prismenrollenführungen 7 setzen sich aus Führungskufen 8 und mittels eines
Kugelkäfigs auf Abstand gehaltenen Kugeln 9 zusammen. Die Anzahl der Kugeln 9 je
Führungskufe 8 ist durch die geforderte Führungsqualität bestimmt und beträgt wenigstens
vier.
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An den Führungskufen 8 sind je zwei horizontal und quer angeordnete
Einhängebolzen 10 und 11 vorgesehen, von denen die Einhängebolzen 11 auf der Seite
der Schneideinheit 1 je einen Kragen 12 aufweisen.
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In den Längsseitenwänden des Schlittens 4 sind Ausnehmungen 13 und
14 vorgesehen, in die die Einhängebolzen 10 und 11 beim Aufsetzen des Schlittens
4 auf den Führungsträger 3 eingreifen. Die Ausnehmungen 13 auf der Vorderseite des
Schlittens 4 sind horizontal und die Ausnehmungen 14 auf der Rückseite des Schlittens
4 sind vertikal angeordnet.
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Bei wirtschaftlicher Fertigung weist der Führungsträger 3 in seinem
Funktionsmaß a und der Schlitten 4 in seinem Funktionsmaß b eine Toleranz von etwa
+ 0,5 mm auf. Damit ergibt sich zunächst beim Aufbau der Schneidemaschine ein mögliches
Seitenspiel von etwa + 1 mm zwischen Führungsträger 3 und Schlitten 4.
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Die lösbare Verbindung zwischen dem Führungsträger 3 und dem \\Schlitten
4 erfolgt bei der beschriebenen Schneidemaschine durch Einhängen des Schlittens
4 über die Ausnehmungen 13 und 14 in den Schlittenseitenwänden in die Einhängebolzen
10 und 11. Die Ausnehmungen 13 und 14 sowie die Anordnung des Kragens 12 an den
Einhängebolzen 11 auf der Messerseite des Führungsträgers 3 sind so bemessen, daß
ein Funktionsmaß c von 0,1 mm eingehalten wird. Damit ergibt sich ein maximales
Querspiel zwischen Schlitten 4 und Führungsträger 3 von t 0,1 mm. Durch die Ausbildung
der Einhängebolzen 10 auf der dem Messer 6 abgewandten Seite ohne Kragen wird der
grössere Toleranzbereich aufgrund der Funktionsmaße a und b ohne Auswirkung auf
das verbleibende Spiel zwischen Führungsträger 3 und Schlitten 4 aufgenommen.
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Durch die horizontale Anordnung der Ausnehmungen 13 und die vertikale
Anordnung der Ausnehmungen 14 wird erreicht, daß die vorderen Einhängebolzen 10,
11 beim Einsetzen des Schlittens leicht aufzufinden sind, die Toleranzlage der Bolzenabstände
unerheblich ist, da die horizontal angeordneten Ausnehmungen 13 Maßunterschiede
aufnehmen,und daß ein Kippen des Schlittens 4 im Betrieb sicher verhindert ist.