DE3035747C2 - Mikrowellenofen - Google Patents
MikrowellenofenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Mikrowellenofen vorzugsweise mit Strahlungsheizkörper gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei einem bekannten Mikrowellenofen mit Infrarot-Strahlungsheizkörper
im Backrohr (DE-GM 76 04 164) sind an gegenüberliegenden Muffelwandungen nach oben und vorne offene Laschen befestigt, in die jeweils
mehrere mikrowellendurchlässige Keramikstäbe eingelegt werden können. Diese Keramikstäbe dienen der
Abstützung des im oberen Muffelbereich liegenden Strahlungsheizkörpers. Hierbei bestehen Probleme im
Hinblick auf die Befestigung der Laschen, d.h. der Halterungen für die Keramikstäbe an den metallischen
Muffelseitenwänden. Einerseits kommt durch die Notwendigkeit der stabilen Befestigung der Halterungen
an den metallischen Muffelseitenwänden als Material für die Halterungen praktisch nur Metall in
Frage, da z. B. keramisches Material nicht in der Lage wäre, den durch Wärmespannungen bewirkten Bewegungen
der Muffelwände bei ästrieb des Backofens bruchfcei zu folgen. Andererseits soll verhindert
werden, daß z. B. bei Verwendung von die Muffelwandungen durchziehenden Befestigungsschrauben die
Schraubenschäfte als Mikrowellenantennen wirken und damit eine Mikrowellenabstrahlung außerhalb des
Muffelraumes erfolgt Hierbei ist zu bedenken, daß in der Regel die Muffelwände praktisch lückenlos mit
einer Emailschicht überzogen sind, so daß ein, den Austritt von Mikrowellen aus dem Muffelinnenraum
verhindernder inniger Kontakt zwischen den Befestigungsschrauben und dem metallischen Grundmaterial
der Muffel nicht ohne weiteres gewährleistet ist
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Mikrowellenofen der eingangs genannten Art so
auszugestalten, daß konstruktiv und montagetechnisch sehr einfache, metallische Halterungen vorgesehen sind,
wobei an den Befestigungsöffnungen in der Muffelwand mit Sicherheit kein Mikrowellenaustritt erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch die im Kennzeichnungsteil des Patentanspruches
1 aufgeführten Lösungsmerkmale. Nach den alternativen Lösungen gemäß Patentanspruch 2 und 3 wird
sichergestellt, daß während der Montage der Halterungen ein inniger metallischer Kontakt zwischen dem
metallischen Grundmaterial der Muffelwände und der
metallischen Halterungen zustande kommt ohne daß in zusätzlichen Arbeitsschritten vorher eine Entfernung
z.B. des Emailüberzuges an den Befestigungsstellen durchzuführen ist Man erhält damit einerseits eine
stabile Fixierung der metallischen Halterungen an den s Muffelwänden und gleichzeitig durch den innigen
metallischen Kontakt eine bestmögliche Mikrowellendichtheit durch die Herstellung eines Hochfrequenzkurzschlusses zwischen den genannten Teilen, wodurch
auch dann eine Mikrowellenabstrahlung sicher verhin- to den wird, auch dann, wenn die Halterung relativ weit
über die Muffelaußenfläche hinaus ragt
Durch die Lösung gemäß Patentanspruch 4 wird erreicht daß das z.B. aus Keramik bestehende
Stützelement keinerlei mechanischer Spannung unter- is
worfen ist da es itiit Abstand von der Ofenmuffel z. B.
nur lose mit der Halterung verbunden ist wobei zusätzlich noch an den Stützansätzen krallenartige
Verformungen vorgesehen sein können, durch die beim Verspannen der Halterung zusätzlich eine Durchbrechung z. B. der Emailschicht und ein metallischer
Kontakt hergestellt werden kann.
Eine besonders vorteilhafte und formstabile Verbindung zwischen einer mit der Muffelwand verbundenen
Halterung und einem vorzugsweise aus Keramik bestehenden Stützelement ergibt sich durch die Lösung
gemäß Patentanspruch 6. Dadurch, daß die Kittmasse das gleiche Wärmeausdehnungsverhalten hat wie das
Stützelement selbst werden bei Betrieb des Backofens Wärmespannungen an der Verbindungsstelle vermieden, so daß auch bei einer extrem hohen Betriebstemperatur im Backofen, wie dies z. B. bei dem sogenannten
pyrolytischen Selbstreinigungsverfahren der Fall ist ein Brechen der Keramikteile nicht zu befürchten ist.
Die Erfindung wird anhand der in der Zeichnung 3s dargestellten und nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert
Es zeigt
Fig. 1 eine Schnittansicht eines Mikrowellenofens gemäß den Schnittlinien I-I in F i g. 2.
Fig.2 eine andere Schnittdarstellung des Mikrowellenofens gemäß den Schnittlinien U-II in F i g. 1,
Fig.3, 4 und 5 eine erste Ausführungsform eines
Stützelementes mit Halterung, die bei dem Mikrowellenofen gemäß F i g. 1 und 2 verwendbar ist,
Fig.6 und 7, 8, 9 und 10 vier alternative
Ausführungsbeispiele von Stützelementen und Halterungen, wobei die Anordnung gemäß F i g. 6 in F i g. 7 in
perspektivischer Darstellung gezeigt ist, während alle übrigen Ausführungsbeispiele in Schnittansicht dargestellt sind,
Fig. 11 und 12 ein letztes Ausführungsbeispiel einer
bei dem Mikrowellenofen gemäß F i g. 1 und 2 einsetzbaren Funktionseinheit Stützelement/Halterung
in Schnittansicht und perspektivischer Darstellung.
In den F i g. 1 und 2 ist der obere Teil einer aus Metallblech gefertigten Ofenmuffel 1 gezeigt, mit
seitlichen Muffelwänden 2 und 3 und einer deckenseitigen Muffelwand 4. Allgemein mit 5 ist ein Strahlungsheizkörper bezeichnet mit elektrischer. Anschlüssen 6,
die durch die rückwärtige Muffelwand 7 mikrowellendicht hindurchgeführt sind. Der rückwärtigen Muffelwand 7 gegenüber liegt die durch eine nicht dargestellte
Tür verschließbare Beschickungsöffnung 8 mit Türflanschelementen 9. Der vorgenannte Strahlungsheiz- e>s
körper 5, der schlangenlinienförmige, in einer Ebene
liegende Abschnitte 10 aufweist und sich über einen großen Teil des Muffelquerschnittes erstreckt, ist
ebenso wie zwei rohrförmige Temperaturfühler 11 starr,
z. B. durch Schweißen befestigt auf einem rahmenartigen Träger 12, der seitlich und parallel zu den seitlichen
Muffelwänden 2 und 3 durch zueinander parallele Rahmenhohne 13 begrenzt ist die, wie Fig.2 zeigt
stufenartig nach unten abgekröpft sind. Im mittleren Bereich besitzt der Träger 12 nach oben Iticht
abgekröpfte Rahmenholme 14. Der Strahlungsheizkörper 5 ist mit seinem Träger 12 lose aufgelegt auf
Stützelemente 15, die an den seitlichen Muffelwänden 2 und 3 befestigt sind sowie auf zwei Stützelemente 16,
die, wie F i g. 2 zeigt an der deckenseitigen Muffelwand 4 befestigt sind Sämtliche Stützelemente 15 und 15'
bestehen beim Ausführungsbeispiel aus mikrowellendurchlässigen Keramikmaterial und besitzen eine
Stützfläche 16 bzw. 16', wobei die Stützelemente im wesentlichen L- oder U-förmig ausgeformt sind.
Allgemein mit 17 sind plättchenartige Halterungen bezeichnet die einerseits in nachstehend erläuterter
Weise mit den Stützelementen verbunden sind und die mit ihren freien Enden durch entsprechende, schlitzartige öffnungen 18 in den seitlichen Muffelwänden 2, 3
hindurchgesteckt sind und durch nachstehend beschriebene Spannelemente mit den genannten Muffelwänden
verspannt sind.
Bei einem ersten, in den F i g. 3,4 und 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist das L-förmige, aus Keramikmaterial bestehende Stützelement wiederum mit 15 und die
in Form eines metallischen Plättchens ausgebildete Halterung mit 17 bezeichnet. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind an dem einen freien Ende der Halterung 17
lappenartig in entgegengesetzte Richtungen abgebogene Abbiegungen 19 angeprägt, mit denen die Halterung
in das Keramikmaterial des Stützelementes 15 eingegossen bzw. eingebettet sind. Über die muffelseitige
Begrenzung 20 des Stützelementes 15 hinaus ragen hakenartige Stützansätze 21, mit denen sich die
Halterung 17 an der Muffelinnenfläche der seitlichen Muffelwände 2, 3 abstützt wobei nach der Befestigung
der Halterung sich die in Fig. 3 verdeutlichten Spitzen dieser Stützansätze 21 in den Emailüberzug der
Muffelwände eingraben und in metallischen Kontakt mit dem metallischen Grundmaterial der Ofenmuffel
gelangen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit parallel zur muffelseitigen Begrenzung 20 im
Stützelement 15 eine schwalbenschwanzförmige Nut einzuformen, in die die Halterung 17 eingeschoben
werden kann. Wie insbesondere Fig.3 verdeutlicht, weist die Halterung 17 im Anschluß an die Stützansätze
21 eine schwalbenschwanzförmige Blechlasche 22 auf, die schräge Verwindungskanten 23 besitzt, deren
Basisteil sich nach dem Einstecken der Halterung in die öffnung 18 der Muffelwand noch innerhalb dieser
öffnung (F i g. 2) befindet so daß mit dem Verwinden der Blechlasche 22 die schrägen Verwindungskanten 23
auf den Kanten der Öffnung 18 auflaufen, die evtl. vorhandene Emailschicht abkratzen und in innigen
metallischen Kontakt mit dem Grundmaterial der Muffel treten. Mit diesem Verwinden ist auch die
Halterung 17 und damit auch das Stützelement 15 fest mit den Muffelwänden 2, 3 verbunden. Dabei ist durch
die Stützansätze 21 sichergestellt, daß die durch das Verwinden der Blechlasche 22, das ein Spannelement
darstellt, die ausgeübte Zugspannung nicht auf das keramische Stützelement 15 übertragen wird. Dieses ist
vielmehr völlig spannungsfrei an der Halterung 17 durch Formschluß oder aber weitgehend lose gelagert.
zeigen einige Möglichkeiten der Befestigung von Halterung und Stützelement. Beim Ausführungsbeispiel
gemäß F i g. 6 und 7 ist die aus Flachmaterial bestehende Halterung 171 zick-zack-förmig gebogen, wobei in das
Stützelement 151 eine L-förmige Ausnehmung 24 eingeformt ist, in welche die Halterung 171 eingelegt
und durch Verkitten in dieser Ausnehmung fixiert ist Hierbei wird eine Kittmasse verwendet mit einem
keramischen Grundmaterial, das mit Wasserglas gemischt ist Auf diese Weise haben die Materialien von
Stützelement 151 und Kittmasse den gleichen Wärmeausdehnungskoeffizienten, so daß im Bereich dieser
Ausnehmung 24 schädliche Wärmespannungen insbesondere während des Hochtemperaturbetriebes des
Ofens vermieden werden.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 8 ist das freie Ende der Halterung 172 T-förmig ausgestaltet und ist in
eine schwalbenschwanzförmige Ausnehmung 25 seitlich eingeschoben und gegebenenfalls ebenfalls durch eine
Kittmasse fixiert
- Beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 9 sind seitlich
ober- und unterhalb der muffelseitigen Begrenzung des Stützelementes 153 nutartige Ausnehmungen 26 angeformt, in welche im wesentlichen U-förmige Ansätze
der Halterung 173 eingreifen, womit eine feste Verbindung zwischen Stützelement 153 und Halterung
173 hergestellt ist
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 10 ist eine
Befestigungsart gewählt die aus einer Kombination zwischen den Ausführungsbeispielen gemäß F i g. 6 und
F i g. 9 besteht Hierbei besitzt die Halterung 174 zwei abgebogene Ansätze, von denen der eine Ansatz in eine
innere Ausnehmung 27 des Stützelementes 154 eingreift und gegebenenfalls darin verkittet ist und der andere
Ansatz in eine äußere Ausnehmung 28 des Stützelementes 154 eingreift
rungsbeispiel verdeutlicht Hierbei ist wiederum eine plättchenartige Halterung 175 in einem L-förmigen
Stützelement 155 eingebettet Über die muffelseitige Begrenzung des Stützelementes 155 hinaus ragen zwei
Stützansätze 29, an denen sich die Halterung 175 an der Muffelinnenfläche der Muffelwand 3 abstützt Im
Anschluß an diese Stützansätze 29 besitzt die Halterung 175 einen keilförmigen Grundriß mit dem Keilwinkel a.
Mit dem Einstecken der Halterung in die öffnung 18 in
ίο der Muffelwand 3, deren Breite geringfügig kleiner ist
als die größte Breite der Keilform, graben sich die scharfen Kanten der Halterung 175 in die seitlichen
Begrenzungskanten der öffnung 18 ein, wobei zwangsläufig eine evtl. dort befindliche Emailschicht durchsto-
ßen wird und eine innige metallische Berührung zwischen Halterung 175 und Muffelwand 3 hergestellt
wird. Die Halterung 175 weist an dem Teil, der sich in Höhe der Muffelwandung 3 befindet und sich über die
Muffelaußenfläche hinaus ersteckt, eine Ausnehmung 30
auf, in die ein Spannelement 31 kraftschlüssig einsteckbar ist Das L-förmig gebogene, metallische Spannelement 31 besitzt an dem zur Muffelwand 3 parallelen
Schenkel einen ausgewölbten Abschnitt 32, der im Seitenriß ein keilförmiges Profil besitzt Mit dem
Einstecken des Spanneiementes 31 in die Ausnehmung 30 läuft der ausgewölbte, federnde Abschnitt 32 auf der
äußeren Begrenzungskante der Ausnehmung 30 auf, wobei insgesamt eine federnd nachgiebige Verspannung
zwischen Halterung 175 und Muffelwand 3 erzielt wird.
Das Spannelement 31 weist ferner einen parallel zur
Halterung 175 abgebogenen Ansatz 33 auf, der eine Gewindebohrung 34 besitzt Fluchtend mit der Gewindebohrung 34 ist in der Halterung 175 eine Bohrung 35
vorgesehen, so daß mittels einer Schraube 36 Spannele
ment 31 und Halterung 175 miteinander verschraubt
werden können.
Claims (11)
1. Mikrowellenofen vorzugsweise mit Strahlungsheizkörper, bei dem außerhalb einer mikrowellen-
dicht verschließbaren Ofenmuffel ein Mikrowellengenerator angeordnet ist, der über einen Wellenleiter
mit dem Muffelinnenraum verbunden ist, und bei dem an den Muffelwanden Stützelemente aus
mikrowellendurchlässigem Material wie Keramik z.B. für Strahlungsheizkörper befestigt sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die mikrowellendurchlässigen StOtzelemente (15; 152 bis 155) in
metallischen Halterungen (17; 171 bis 175) gelagert sind, die durch öffnungen (18) in den Muffelwänden is
(2, 3) hindurchgreifen und durch Spannelemente (Blechlasche 22; 31) gegenüber der Muffelaußenfläche
derart verspannt sind, daß ein inniger metallischer Kontakt zwischen Halterung und Mutfeiwand
besteht
2. Mikrowellenofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (175) in Form
eines flachen, scharfkantigen Plättchens ausgebildet ist, das einen keilförmigen Grundriß aufweist und
beim Einstecken in die in bezug auf die größte Breite 2s des Plättchens geringfügig schmalere öffnung (18)
und beim Verspannen mit den Öffnungskanten kontaktiert
3. Mikrowellenofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die Halterung (17) im Anschluß
an sich an der Muffelinnenfläche abstützende StUtzansätze (21) eine Blechlasche (22) mit schrägen
Verbindungskanten (23) aufweist die durch Verwinden mit den Öffnungskanten metallische kontaktiert
4. Mikrowellenofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß die
Halterung (17; 171 bis 175) formschlüssig z. B. durch Einbetten mit dem Stützelement verbunden ist und
daß mit Abstand zur muffelseitigen Begrenzung (20) des StUtzelementes vorzugsweise kurze Stützansätze
(21, 29) an der Halterung angeformt sind, mit denen sich die Halterung an der Muffelwand (2, 3)
abstützt.
5. Mikrowellenofen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (17; 171 bis 175)
mit dem vorzugsweise abgebogenen Ende in einer entsprechend geformten Ausnehmung (24,25,26,27,
28) am bzw. im Stützelement gehaltert ist.
6. Mikrowellenofen insbesondere nach Anspruch
5, dadurch gekennzeichnet daß das freie Ende der so Halterung (171 bis 174) in einer Ausnehmung (24 bis
27) des StUtzelementes (151 bis 154) durch Verkitten fixiert ist unter Verwendung einer Kittmasse, deren
Grundmaterial mit dem Material des StUtzelementes identisch ist zumindest aber denselben Wärmeausdehnungskoeffizienten
aufweist.
7. Mikrowellenofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß das
Stützelement als im wesentlichen L-förmiger Formteil ausgebildet ist, dessen einer Schenkel mit der
Halterung verbunden ist und dessen anderer, waagerechter Schenkel der losen Auflage z. B. eines
Strahlungsheizkörpers (5) dient.
8. Mikrowellenofen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß die plättchenartige
Halterung (175) an dem Teil, der sich in Höhe der Muffelwandung (3) befindet und sich über die
Muffelaußenfläche hinaus ersteckt, wenigstens eine Ausnehmung (30) aufweist in die parallel zur
Muffelwandung ein Spannelement (Blechlasche 31) kraftschlüssig einsteckbar und gegenüber der Muffelwandung
verspannbar ist
9. Mikrowellenofen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannelement (31) keilförmig
ausgebildet ist
10. Mikrowellenofen nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet daß das Spannelement (31)
einen ausgewölbten, federnden, vorzugsweise keilförmig
ausgewölbten Abschnitt (32) besitzt, mit dem sich das Spannelement an einer Kante der
Ausnehmung (30) in der Halterung (175) oder an der Muffelaußenfläche federnd abstützt
11. Mikrowellenofen nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet daß das Spannelement
(31) einen parallel zur Halterung (175) abgebogenen Ansatz (33) aufweist, der mit der
Halterung verschraubbar ist
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