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Beschreibung:
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Ecklager für Dreh-Kipp-Fenster,
-Türen od. dgl. mit einem am Blendrahmen befestigbaren, der verschieblichen Halterung
eines Gelenkzapfens dienenden Lagerbock, der einen Abschlagabschnitt und zwei mit
Abstand voneinander und sich parallel zueinander erstreckende Lagerwangen für einen
den Gelenkzapfen quer zu dessen Achse verstellbar führenden Gewindezapfen aufweist,
der in miteinander fluchtenden Ausnehmungen der Lagerwangen unverlierbar gehalten
ist.
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Ein solches Ecklager ist bekannt. Der zwischen den Lagerwangen des
Lagerbocks gehaltene Gewindezapfen führt bei seiner Verdrehung den als auf ihm laufende
Mutter ausgebildeten Gelenkzapfen in horizontaler Richtung verschieblich. Der Gewindezapfen
ist als Schraubenzapfen ausgebildet, deren dem Schraubenkopf abgewandtes Ende nach
der Montage mit den Lagerwangen gestaucht werden muß, um eine Anschlagwulst zu erhalten,
die die Unverlierbarkeit des Gewindezapfens gewährleistet. Diese zusätzliche Montagehandhabung,
zu der besondere Stauch-Werkzeuge erforderlich sind, ist nachteilig. Als weiterer
Nachteil wird es empfunden, daß der Gewinde zapfen entweder mit seinen scharfkantigen
Gewindegängen die Lochlaibungen der Ausnehmungen in den Lagerwangen beschädigen
kann oder daß, wenn im Bereich der Lochlaibungen Gewindegänge nicht vorgesehen sind,
dort ein beträchtliches Querspiel herrscht, was nicht erwünscht ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Ecklager der eingangs
vorausgesetzten Art in verbesserter Weise derart auszugestalten, daß es bei einfacher
Ausbildung leichte Handhabungen bei der Montage erlaubt. Auch soll auf einfachste
Weise
die möglichkeit gegeben sein, den Gewindezapfen möglichst spielarm in den Lagerwangen
abzulagern.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß der innere Rand der
Ausnehmung in der Lagerwange über einen Umfangsabschnitt hinweg unterbrochen ist
und dort in eine in die Oberkante der Lagerwange mündende Schlitzaussparung übergeht,
deren minimale Spaltweite kleiner ist als der Nenndurchmesser der Ausnehmung und
daß der Gewinde zapfen mit im Durchmesser dem Nenndurchmesser der Ausnehmungen lediglich
unter Berücksichtigung eines Drehbewegungsspiels angepaßten glatten Umfangsflächen
versehen ist, an die sich zum freien Ende des Gewindezapfens ein gegenüber der jeweiligen
glatten Umfangsfläche verdickter Abschnitt anschließt und/oder zwischen denen der
Gewindeabschnitt in seinem Außendurchmesser größer als der Durchmesser der Ausnehmung
ausgebildet ist.
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Die Erfindung macht damit ein vorteilhaftes Ecklager verfügbar, bei
dem die Montage des Gewindezapfens lediglich dadurch ausführbar ist, daR er quer
zu seiner Längsachse durch die Schlitzaussparung in die Ausnehmungen der Lagerwangen
eingedrückt zu werden braucht und dort sodann ohne weiteres unverlierbar gehalten
ist. Nietvorgänge oder gesonderte Befestigungsmittel wie Sprengringe od. dgl. sind
entbehrlich.
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Es ist zweckmäßig, wenn die Spaltweite der Schlitzaussparung so eng
bemessen ist, daß eine Demontage praktisch nicht mehr möglich, jedenfalls von Unbefugten
nicht ohne weiteres ausfuhrbar ist. Die Erfindung ermöglicht zwei grundlegende vorteilhafte
Ausgestaltungen. Die eine besteht darin, daß die Unverlierbarkeit durch an den freien
Enden des Gewindezapfens angeordnete verdickte Abschnitte erzielt wird, die außenseitig
der Lagerwangen angeordnet sind. Der Durchmesser des Gewindeabschnitts ist in diesem
Falle mit Bezug zur Unverlierbarkeit des Gewindezapfens nicht maßgeblich. Bei einer
anderen Ausgestaltungsmöglichkeit
sind verdickte Endabschnitte
entbehrlich, da der in seinem Außendurchmesser größer als der Durchmesser des Kreisbogenabschnitts
der Ausnehmung ausgebildete Gewindeabschnitt eine Verschiebung des Gewindezapfens
zwischen den Lagerwangen in Richtung seiner Längsachse ausschließt. Diese Ausgestaltung
ermöglicht es beispielsweise, daß die Stirnflächen des Gewindezapfens mit den Außenflächen
der Lagerwange gen bündig abschließen, was in optischer Hinsicht als besonders befriedigend
anzusehen ist. In jedem Falle wird dank der glatten Umfangsflächen eine einwandfreie,
nicht hakelnde und verschleißarme Drehführung des Gewindezapfens in den Ausnehmungen
der Lagerwangen erzielt. Nachteilig großes Lagerspiel ist somit auf einfache Weise
vermeidbar.
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Zweckmäßig ist es, wenn mindestens eine Stirnseite des Gewindezapfens
einen Querschlitz für den Angriff einer Schraubendreherklinge aufweist. Dieses Merkmal
ist zwar an sich bekannt, doch im Zusammenhang mit den zuvor vorgeschlagenen Merkmalen
von besonderem Vorteil, wenn die Ausbildung so getroffen ist, daß Teile des Gewindezapfens
nicht über die außenseitigen Flächen der Lagerwangen hervortreten. Im übrigen kann
mindestens einer der verdickten Abschnitte als Mehrkant-Schraubenkopf (mit oder
ohne Querschlitz) ausgebildet sein.
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Die Verstellung kann dann im Bedarfsfall mit einem Schraubenschlüssel
vorgenommen werden.
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Ein zweckmäßiges weiteres Merkmal nach der Erfindung besteht darin,
daß sich die Schlitzaussparung zur Oberkante der Lagerwange hin etwa keilförmig
erweitert. Dadurch werden Einführungsschrägen ausgebildet, die die Eindrück-Montage
des Gewindezapfens in die Lagerwangen des Lagerbocks in einfacher Weise begünstigen.
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Zweckmäßig weisen die Umrißlinien der Ausnehmung und der in sie einmündenden
Schlitzaussparung eine Schlüssellochkontur
auf, wobei sich der
Kreisbogen des inneren Randes der Ausnehmung über etwa 2000 bis 2200, vorzugsweise
2100, erstreckt. Innerhalb dieser angegebenen Winkelbereiche ist die unbefugte Entnahme
des Gewindezapfens von Laien praktisch nicht möglich, sondern nur unter Zuhilfenahme
insbesondere maschineller Werkzeuge. Damit ist trotz der besonders einfachen Ausbildung
der Kupplung des Gewindezapfens mit dem Lagerbock eine solide Verbindung jederzeit
gewährleistet.
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In besonders einfacher Weise kann der Lagerbock aus einem Stanzteil
insbesondere aus Stahlblech gebildet sein.
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Ein derartiger Lagerbock ist besonders wohlfeil zu erstellen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine Frontalansicht des Lagerbocks
mit Gelenkzapfen und Gelenkbolzen in Explosionsdarstellung, Fig. 2 einen Längsschnitt
der Explosionsdarstellung nach Fig. 1, Fig. 3 eine Darstellung analog Fig. 1, jedoch
mit den Einzelteilen in der Endmontagelage und Fig. 4 eine Seitenansicht der Anordnung
nach Fig. 3.
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Das Ecklager besteht aus drei Teilen, und zwar einem Lagerbock 10,
einem Gelenkzapfen 11 und einem Gewindezapfen 12. Der Lagerbock 10 umfaßt einen
im wesentlichen plattenförmigen Anschlagabschnitt 13 mit Durchbrüchen 14 zu seiner
Schraubbefestigung am Blendrahmen eines Fensters, einer Tür
od.
dgl. Uber einen Teil der vertikalen Länge des Anschlagabschnitts 13 erstrecken sich
im Bereich beider Längskanten um 0 ca. 90 abgewinkelte, zueinander parallele Lagerwangen
15 und 16, die mit dem Anschlagabschnitt 13 einteilig-stoffschlüssig ausgebildet
sind. Jede Lagerwange 15, 16 enthält eine Ausnehmung 17. Die beiden Ausnehmungen
17 fluchten miteinander, denn sie sind koaxial auf der Verbindungsachse 18 angeordnet,
mit der im übrigen die Achse 22 des montierten Gewindezapfens 12 zusammenfällt.
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Der innere Rand 18 der Ausnehmung 17 ist von einem Kreisbogen über
etwa 2100 Umfang begrenzt. Nach oben hin (die Zeichnungen veranschaulichen die korrekte
Montagelage) geht die Berandung 18 in gerade Abschnitte 19 und 20 über, die zwischen
sich eine Schlitzaussparung 35 bilden. Wie ersichtlich, ist die minimale Spaltweite
kleiner als der Nenndurchmesser der ansonsten kreisförmigen Ausnehmung 17. Die ineinander
übergehende Umrißlinien 19, 18 und 20 besitzen eine Schlüssellochkontur, da die
die Schlitzaussparung 35 begrenzenden geraden Abschnitte 19 und 20 nach oben hin
konvergieren, um das Hineindrücken des Gewindezapfens 12 quer zu seiner Längsachse
22 zu erleichtern.
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Beim Ausführungsbeispiel weist der Gewindezapfen 12 einen mittleren
Gewindeabschnitt 23 auf, dessen Länge in Richtung der Achse 22 geringfügig kleiner
ist als das lichte Innenmaß zwischen den Lagerwangen 15 und 16. Jeweils nach außen
hin schließt sich dem Gewindeabschnitt 23 eine Eindrehung 24, 25 und dieser wiederum
ein verdickter Endabschnitt 26, 27 an. Die Eindrehungen 24 und 25 besitzen glatte,
zylindrische Oberflächen 28, deren Durchmesser, lediglich unter Berücksichtigung
eines Drehbewegungsspiels, dem Nenndurchmesser der kreisbogenförmigen Ausnehmung
17 angepaßt ist.
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Beim Ausführungsbeispiel ist der eine verdickte Endabschnitt 26 als
Gewindeabschnitt ausgebildet, so daß als Grundwerkstück für den Gewinde zapfen 12
eine Normschraube verwendbar ist, in die lediglich die Eindrehung 24 einzubringen
ist. Der andere verdickte Endabschnitt 27 ist dann der Schraubenkopf, der einen
Querschlitz 29 in seiner Stirnfläche aufweist, und dessen Umrißkontur aus einem
regelmäßigen Sechseck zur Schaffung von Schlsselangriffsflächen besteht. Der Gewindezapfen
12 besitzt somit einseitig einen Mehrkant-Kopf 30.
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Der Gelenkzapfen 11, auf den der Fensterflügel mit einer entsprechend
angepaßten Hülse aufgesetzt wird, weist einen glatten Auflagerabschnitt 31 auf,
dem sich am unteren Ende ein Abschnitt 32 mit Innengewinde 33 anschließt. Mit dem
Innengewinde 33 wirkt das Außengewinde 34 des Gewindezapfens 12 schraubverstellbar
zusammen. Da der Gewindezapfen 12 axial unbeweglich in den Lagerwangen 15, 16 gehalten
ist, wandert bei Verdrehen des Gewindezapfens 12 um seine Längsachse 22 der Gelenkzapfen
11 entlang der Längsachse 22. Damit ist eine einfache Fenster- oder Türflügelnachstellung
im Bereich dieses Ecklagers möglich.
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Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel kann eine andere
Ausführungsform etwa darin bestehen, daß - sofern der Außendurchmesser des Gewindeabschnitt
23 des Gewindezapfens 12 größer ist als der Nenndurchmesser der Ausnehmung 17 in
den Lagerwangen 15 und 16 (dem die Durchmesser der glatten Flächen 28 angepaßt sind),
könnte auf die verdickten Endabschnitte 26 und 27 vollständig verzichtet werden.
Es wäre dann sogar ein bündiger Einbau des Gewindezapfens 12 in die Lagerwangen
möglich, dergestalt, daß die freien Stirnflächen eines derart ausgebildeten Gewindezapfens
nicht über die nach außen weisenden Flächen der Lagerwangen 15 und 16 vorzustehen
brauchten. In diesem Falle wäre ein in einer äußeren Stirnfläche des Gewindezapfens
angeordneter Querschlitz 29 zum Angriff einer Schraubendreherklinge besonders zweckdienlich.