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DE3033871A1 - Nachrichtenuebertragungssystem - Google Patents

Nachrichtenuebertragungssystem

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Publication number
DE3033871A1
DE3033871A1 DE19803033871 DE3033871A DE3033871A1 DE 3033871 A1 DE3033871 A1 DE 3033871A1 DE 19803033871 DE19803033871 DE 19803033871 DE 3033871 A DE3033871 A DE 3033871A DE 3033871 A1 DE3033871 A1 DE 3033871A1
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DE
Germany
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network
modulation
key
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participant
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Application number
DE19803033871
Other languages
English (en)
Other versions
DE3033871C2 (de
Inventor
Erich Dipl.-Ing. 8000 München Metzger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
Priority to DE19803033871 priority Critical patent/DE3033871C2/de
Publication of DE3033871A1 publication Critical patent/DE3033871A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3033871C2 publication Critical patent/DE3033871C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H03ELECTRONIC CIRCUITRY
    • H03MCODING; DECODING; CODE CONVERSION IN GENERAL
    • H03M7/00Conversion of a code where information is represented by a given sequence or number of digits to a code where the same, similar or subset of information is represented by a different sequence or number of digits
    • H03M7/30Compression; Expansion; Suppression of unnecessary data, e.g. redundancy reduction
    • H03M7/3002Conversion to or from differential modulation
    • H03M7/3048Conversion to or from one-bit differential modulation only, e.g. delta modulation [DM]
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04KSECRET COMMUNICATION; JAMMING OF COMMUNICATION
    • H04K1/00Secret communication

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Telephonic Communication Services (AREA)

Description

  • Nachrichtenübertragungasystem
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Nachrichtenübertragungssystem, bestehend aus einem ersten von Pulscodemodulation (PCM) und einem zweiten von Deltamodulation ( M) Gebrauch machenden Teilnehmernetz, bei dem ein dem einen Netz angehörende Teilnehmer mit einem dem anderen Netz angehörenden Teilnehmer einzelkanalmäßig über eine übergangs stelle hinweg miteinander verbindbar ist und bei dem die übergangsstelle hierzu einen Wahlumsetzer für die Kennzeichenumsetzung und einen Signalumsetzer für die Umsetzung der Modulationaufweist.
  • Bei Nachrichtenübertragungssystemen zur leistungsgebundenen und/oder drahtlosen übertragung von Sprache, Musik, Text, Bildern oder Daten haben die großen Fortschritte auf dem Gebiet der Mikroelektronik eine Entwicklung hin zu integrierten digitalen Netzen eingeleitet. Für öffentliche Fernmeldenetze wird nach der CCITT-Empfehlung G.711 die Bitrate für einen Digital-Fernsprechkanal auf 64 kbit/s festgelegt. Wie einschlägige Untersuchungen - vgl. beispielsweise AIEE Transactions on Communications and Electronics, Mai 1957, Seiten 142 bis 147-zeigen, können für die digitale Übertragung von Sprache verschiedene Pulsmodulationsarten zur Anwendung kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat jedoch die Pulscodemodulation, kurz PCM genannt, insbesondere dann Vorteile, wenn die mit 64 kbit/s zu übertragende Nachricht über mehrere Modulationsabschnitte geführt werden soll, so daß ihr in öffentlichen Netzen der Vorzug gegeben wird. Entsprechendes gilt auch für nicht öffentliche Netze, sofern sie stationär sind. Bei mobilen taktischen Netzen wird dagegen der PCM die a M vorgezogen, weil sie mit einer wesentlich geringeren Bitrate auskommt. Bei mit Deltamodulation arbeitenden Netzen ist die Bitrate für einen Digital-Fernsprechkanal auf 16 bzw. 32 kbit/s festgelegt.
  • Während im Zuge dieser Entwicklung im Bereich der öffentlichen Netze lediglich während einer übergangsphase besondere übergangsstellen vorgesehen sein müssen, über die bereits digital arbeitende Netzabschnitte mit analogen Netzabschnitten zusammenarbeiten, werden solche über gangsstelle bei digitalen Netzen überall dort benötigt wo ein mit PCM arbeitendes Netz, beispielsweise ein stationäres Netz,mit einem von a M Gebrauch machenden Netz, beispielsweise ein mobiles Netz, zusammenarbeiten soll. Eine solche Ubergangsstelle kann in einfacher Weise so ausgebildet sein, daß das ankommende Signal in der einen Modulationsart zunächst demoduliert und anschließend neu in der Modulationsart des anderen Netzes moduliert wird. In gleicher Weise müssen die Hilfsinformationen wie Ruf und Wahl beim übergang vom einen in das andere Netz über Kennzeichenumsetzer in eine dem Netz hinter der übergangsstelle konforme Signalform gebracht werden. Eine solche Ubergangsstelle stellt ein Hindernis dann dar, wenn ein Teilnehmer des eines Netzes mit einem Teilnehmer des anderen Netzes eine abhörsichere Verbindung eingehen will. Das verschlüsselte Signal müßte nämlich in diesem Falle auf der ubergangsstelle zunächst entschlüsselt demoduliert anschließend in die andere Modulationsform umgesetzt und neu verschlüsselt werden. Eine solche Prozedur ist aber im Interesse der Geheimhaltung unerwlnscht, weil in diesem Falle zumindest theoretisch die Möglichkeit besteht, die geheimzuhaltende Nachricht auf der übergangsstelle abzuhören.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für das Zusammenarbeiten zweier digitaler Netze mit unterschiedlicher Modulation eine einfache Möglichkeit aufzuzeigen, die eine Einzelkanalverschlüsselung ohne eine Zwischenentschlüsselung auf der übergangsstelle zuläßt.
  • Ausgehend von einem Nachrichtenübertragungssystem, das aus einem ersten von Pulscodemodulation und einem zweiten von Deltamodulation Gebrauch machenden Teilnehmernetz besteht, wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die mit einer Verschlüsselungseinrichtung ausgerüsteten Teilnehmerstationen. des ersten Netzes, das hinsichtlich des zweiten Netzes synchron bzw.
  • quasi synchron ist, neben der PC-Modulationseinrichtung eine den Teilnehmerstationen des zweiten Netzes entsprechende -Modulationseinrichtung aufweisen, daß ferner bei Durchführung einer verschlüsselten übertragung zwischen einem schlüsselfähigen Teilnehmer des ersten Netzes und einem schlüsselfähigen Teilnehmer des zweiten Netzes A -Modulation verwendet ist und daß die Ubergangsstelle zusätzlich oder anstelle eines Signalumsetzers eine digitale Durchschaltung für eine verschlüsselte Einzelkanalverbindung zwischen einem schlüsselfähigen Teilnehmer des einen Netzes und einem schlüsselfähigen Teilnehmer des anderen Netzes aufweist.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß eine Einzelkanalverschliisselung zwischen Teilnehmern digitaler Netze mit unterschiedlicher Pulsmodulation, bei der die Ver- und Entschlüsselung ausschließlich in den Endstellen darstellenden Teilnehmerstaticnen vorgenommen wird, nur dann möglich ist, wenn in der übergangsstelle von einer Modulationsumsetzung abgesehen werden kann. Dies ist gemäß der Erfindung dann möglich, wenn bei Schldsselbetrieb, unabhängig von der Netzzugehörigkeit der Teilnehmer, immer nur eine bestimmte Modulation zur Anwendung kommt.
  • In diesem Zusammenhang ist es wichtig, daß hier der Deltamodulation der Vorzug gegeben wird, weil die Bitrate eines Digital-Fernmeldekanals hier wesentlich geringer, nämlich 16 oder 32 kbit/s, ist. Bei einem mit PCM arbeitenden Digital-Fernmeldekanal weist die Bitrate wie bereits ausgeführt wirden ist, einen Wert von 64 kbit/s auf. Im umgekehrten Falle müßten zwei bzw.
  • vier Digital-Fernmeldekanäle in dem mit Deltamodulation arbeitenden Netz für die Ubertragung eines PCM verwendenden digitalen Fernsprechsignals in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt noch, daß bei Anwendung von PCM zusätzliche Information für die Wortsynchronisation mit übertragen werden müßte. Dies würde jedoch gegenüber der Verwendung von Deltamodulation bei Einzelkanalverschlüsselung einen erheblichen, nicht zu vertretenden Mehraufwand mit sich bringen.
  • Die übergangsstelle, die für eine verschlüsselte Einzelkanalverbindung zwischen einem schlüsselfähigen Teilnehmer des einen Netzes und einem schlüsselfahigen Teilnehmer des anderen Netzes lediglich eine digitale Durchschaltung benötigt, kann beispielsweise als Handvermittlung ausgelegt werden, bei der nach Bedarf die Umschaltung vom Signalumsetzer auf die digitale Durchschaltung vom Operator durchgeführt wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung weist die übergangsstelle eine Umschalteinrichtung zum automatischen Umschalten vom Signalumsetzer auf die digitale Durchschaltung bei Herstellen einer verschlüsselten Einzelkanalverbindung zwischen einem schlüsselfähigen Teilnehmer des einen Netzes und einem schlüsselfähigen Teilnehmer des anderen Netzes auf.
  • Besonders vorteilhaft gestalten sich die Verhältnisse, wenn auch bei der Durchführung einer verschlüsselten übertragung zwischen zwei schlüsselfähigen Teilnehmern TN11, TN12 des ersten Netzes (1) A-Modulation verwendet wird.
  • Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles soll die Erfindung im folgenden noch näher erläutert werden. In der Zeichnung bedeuten Fig. 1 das Prinzipblockschaltbild eines von der Erfindung Gebrauch machenden Nachrichtenübertragungssystems Fig. 2 eine Variante der übergangsstelle des Nachrichtenübertragungssystems nach Fig. 1.
  • Das in Fig. 1 dargestellte Blockschaltbild zeigt schematisch ein erstes Teilnehmernetz 1 in Form eines PCM-Netzes PCM-N und ein zweites Teilnehmernetz 2 in Form eines Deltamodulationsnetzes a M-N, das mit dem ersten Netz über die übergangsstelle US zusammenarbeitet. Die Verbindung der Teilnehmer TN11, TN12 und TN1n des ersten Netzes 1 erfolgt über eine PCM-Vermittlung V1. In gleicher Weise sind die Teilnehmer TN21, TN22 und TN2n des zweiten Netzes 2 über eine A M-Vermittlung V2 mit der übergangsstelle ÜS verbunden. Die Teilnehmer TN11 und TN12 des ersten Netzes weisen sowohl eine PCM- als auch eine bM-Einrichtung auf, an die sich das Schlüsselgerät SG, eine Wahleinrichtung PCM-W und ein Interface PCM-I anschließen.
  • Die Teilnehmer TN1n, von denen nur einer dargestellt ist, sind normale Teilnehmergeräte, die kein Schldsselgerät aufweisen. Die Teilnehmer TN21 und TN22 des zweiten Netzes weisen ihrerseits nur eine A M-Einrichtung auf, an die sich wiederum der Schlüsselgerät SG die Wahleinrichtung b M-W und das Interface # M-I anschließen. Das zweite Netz weist wie das erste Netz ebenfalls weitere Teilnehmer TN2n auf, die ohne Schlüsselgerät arbeiten.
  • Die übergangs stelle US besteht aus dem Wahlumsetzer WU dem Signalumsetzer SU, der digitalen Durchschaltung DD, und der Umschalteinrichtung aus den Umschaltern Ul und U2 zum Umschalten der Anschlüsse der übergangsstelle vom Signalumsetzer SU auf die digitale Durchschaltung DD bei Durchführung einer Einz elkanalverschlüs 5 elung zwischen einem der Teilnehmer TN1I bzw. TN12 des ersten Netzes 1 und einem der Teilnehmer TN21 bzw. TN22 des zweiten Netzes 2.
  • Beide Netze sind zueinander synchron bzw. quasisynchron, was für eine digitale Durchschaltung im Falle einer Einzelkanalverschlüsselung Voraussetzung ist. Unter dem Ausdruck quasisynchrone Netze" sind zwei Netze zu verstehen, deren Taktfrequenzen eine so hohe übereinstimmung haben, daß in Verbindung mit Pufferspeichern an den tbergangsstellen ein Bit-Schlupf nur in größeren Zeitabständen in der Größenordnung eines Tages auftritt. In der angegebenen Schaltstellung der Umschalter Ul und U2 wird eine nicht verschlüsselte Verbindung zwischen einem Teilnehmer des ersten Netzes 1 und einem Teilnehmer des zweiten Netzes 2 hergestellt. Der Wahlumsetzer WU setzt die Wahlzeichen des von PCM Gebrauch machenden ersten Netzes 1 in Wahlzeichen des von a Gebrauch machenden zweiten Netzes 2 um und umgekehrt. In gleicher Weise erfolgt die Modulationsumsetzupg im Signalumsetzer SU. Bei der Herstellung einer Verbindung zwischen einem der Teilnehmer TN11 bzw. TN12 des ersten Netzes mit einem der Teilnehmer TN21 bzw. TN22 des zweiten Netzes zur Durchführung einer verschlüsselten Einzelkanalübertragung wird diese Verbindung zunächst ohne Verschlüsselung aufgebaut und dabei mit Hilfe des Wahlumsetzers WU die Umschalter U1 in die unterbrochen gezeichnete Schaltstellung gebracht. Außerdem wird gleichzeitig bei dem an der Verbindung beteiligten Teilnehmer TN11 bzw. TN12 des ersten Netzes 1 von der PCM- Einrichtung auf die A M-Einrichtung umgeschaltet, also das ankommende analoge Signal in ein Deltamodulationssignal umgesetzt und anschließend im Schlüsselgerät SG verschlüsselt. Das so gewonnene Signal wird über die Vermittlung V1 und die digitale Durchschaltung DD der Übergangsstelle US zum angewählten Teilnehmer TN21 bzw. TN22 des zweiten Netzes 2 unter Zwischenschaltung der dargestellten Vermittlung V2 übertragen, dort entschlüsselt und demoduliert. Von Deltamodulation wird im ersten Netz 1 auch dann von den Teilnehmern Gebrauch gemacht, wenn eine Verbindung in Form einer Einzelkanalverschlüsselung ausgeführt werden soll. Auf diese Weise braucht nicht unterschieden zu werden, ob eine verschlüsselte Einzelkanalverbindung zwischen Teilnehmern des gleichen Netzes oder des einen und des anderen Netzes aufzubauen ist, was einen entsprechend geringeren Schaltungsaufwand bedingt.
  • Fig. 2 zeigt noch eine übergangsstelle US die als Variante der Uberleitstelle US nach Fig. 1 dann ausreichend ist, wenn sie ausschließlich für die Durchführung einer verschlüsselten Einzelkanalverbindung zwischen einem Teilnehmer des ersten Netzes 1 und einem Teilnehmer des zweiten Netzes 2 benötigt wird und hierzu von den die Verbindung wünschenden Teilnehmern ausgewählt werden kann. In diesem Falle beschränkt sich eine solche Ubergangsstelle, wie in Fig. 2 angegeben, auf die Parallelschaltung eines Wahlumsetzers WU mit eins digitalen Durchschaltung DD.
  • Eine weitere Vereinfachung der übergangs stelle ist dann gegeben, wenn zwei verschiedenen Netzen zugehörige mit Schlüsselgeräten ausgerüstete Teilnehmer über eine Standleitung miteinander in Verbindung stehen. Die Übergangsstelle reduziert sich dann in ihrem technischen Aufwand auf die digitale Durchschaltung.
  • 4 Patentansprüche 2 Figuren Leerseite

Claims (4)

  1. Patentansruche 0 ) Nachrichtenübertragungssystem, bestehend aus einem ersten von Pulscodemodulation (PCM) und einem zweiten von Deltamodulation (aM) Gebrauch machenden Teilnehmernetz, bei dem ein dem einen Netz angehörenden Teilnehmer mit einem dem andereaNetz angehörender Teilnehmer einzelkanalmä.ßig über eine übergangsstelle hinweg miteinander verbindbar ist und bei dem die Übergangsstelle hierzu einen Wahlumsetzer für die Kennzeichenumsetzung und einen Signalumsetzer für die Umsetzung der Modulation aufweist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t daß die mit einer Verschlüsselungseinrichtung (SG) ausgerüsteten Teilnehmerstationen (TN11, TN12) des ersten Netzes (1) das hinsichtlich des zweiten Netzes (2) synchron bzw. quasisynchron ist, neben der PC-Modulationseinrichtung eine den Teilnehmerstationen (TN21, TN22) des zweiten Netzes (2) entsprechende #-Modulationseinrichtung aufweisen, daß ferner bei Durchführung einer verschlüsselten Übertragung zwischen einem schlüsselfähigen Teilnehmer des ersten Netzes mit einem schlüsselfähigen Teilnehmer des zweiten Netzes b-Modulation verwendet ist und daß die Ubergangsstelle (ÜS) zusätzlich oder anstelle eines Signalumsetzers (SU) eine digitale Durchschaltung (DD) für eine verschlüsselte Einzelkanalverbindung zwischen einem schlüsselfähigen Teilnehmer des eins Netzes und einem schlüsselfähigen Teilnehmer des anderen Netzes aufweist.
  2. 2. Nachrichtenübertragungssystem nach Aspruch 1, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Ubexgangsstelle (2S) eine Umschalteinrichtung (Ul, U2) zum automatischen Umschalten vom Signalumsetzer (SU) auf die digitale Durchschaltung (DD) bei Herstellen einer verschlüsselten Einzelkanalverbindung zwischen einem schlüsselfähigen Teilnehmer des einen Netzes und einem schlüsselfähigen Teilnehmer des anderen Netzes aufweist.
  3. 3. Nachrichtenübertragungssystem nach Anspruch 1 oder 2, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß ein Einzelkanal des ersten mit PCM arbeitenden Netzes (i) eine Ubertragungsrate von 64 kbit/s und ein Einzelkanal des zweiten mit E M arbeitenden Netzes (2) eine Ubertragungsrate von wahlweise 16 oder 32 kbit/s aufweist.
  4. 4. Nachrichtenübertragungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n -z e i c h n e t , daß auch bei der Durchführung einer verschlüsselten übertragung zwischen zwei schlüsselfähigen Teilnehmern (TN11, TN12) des ersten Netzes (1) A -Modulation verwendet ist.
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