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Farbroller
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Die Erfindung betrifft einen Farbroller mit einem Walzenkörper, einer
diesen umhüllenden geschäumten Polsterung, einem Schutz der Polsterung gegen Flüssigkeitsaufnahme
und einem äußeren Bezug zur Farbaufnahme.
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Bei bekannten Farbrollern dieser Art besteht die Polsterung aus verhältnismäßig
dünnem Schaumstoffmaterial, das zumeist mehrlagig um den Walzenkörper gewickelt
wird, wobei zu-sätzlich der Anfang und das Ende des aufgewickelten Schaumstoffmaterials
klebefixiert werden. Hierbei wird bemängelt, daß das Aufbringen des Schaumstoffmaterials
auf den Walzenkörper umständlich und zeitraubend ist, wobei zudem die Gefahr besteht,
daß die Schaumstofflagen schief oder auch ungleichmäßig stramm gewickelt werden,
scr daß Faltenbildungen und ungleiche Polsterungseigenschaften auftreten können.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das Schaumstoffmaterial offenzellig ist
und somit Flüssigkeiten schwammartig aufnehmen kann. Um dem zu begegnen, wird zum
Schutz über das offenzellige Schaumstoffmaterial ein dünnwandiger Kunststoffschlauch
gezogen, was ebenfalls aufwendig ist und zusätzliche Materialkosten verursacht.
Hierbei ist es zudem nachteilig, daß der Kunststoffschlauch zum Zwecke des leichten
Uberziehens über das Schaumstoffmaterial
im Durchmesser wesentlich
größer ist, so daß beim Überstülpen des äußeren Bezugs auch hier Faltenbildungen
auftreten können. Dabei ist es auch nachteilig, daß im Falle einer Beschädigung
des dünnwandigen Kunststoffschlauches oder bei nicht korrekter Montage Farbe, Reinigungswasser
oder Lösungsmittel in das schwammartige Schaumstoffmaterial eindringen kann, so
daß die Polsterung sich vollsaugt, verhärtet bzw. bei in der Praxis zumeist nicht
ausreichender Lösungsmittelbeständigkeit des offenzelligen Schaumstoffmaterials
angelöst wird, wodurch der Farbroller praktisch nicht mehr zu gebrauchen ist.
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Demgemäß besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen Farbroller
der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß eine Herstellungsvereinfachung
erreicht sowie eine Zeit- und Materialkosteneinsparung möglich ist und zudem eine
Qualitätsverbesserung erzielt wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Bezug mit
seiner Innenseite direkt am Außenumfang der Polsterung angeordnet ist und daß die
Polsterung mindestens an dem an der Innenseite des Bezugs anliegenden Außenumfang
materialeinheitlich einstückig Schaumzellenabs chlußwände aufweist.
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Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
durch die Merkmale der Unteranspruche gekennzeichnet.
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Mit der Erfindung wird der Vorteil erreicht, daß die Polsterung einen
materialeinheitlich integrierten Selbstschutz gegen Flüssigkeitsaufnahme besitzt
und entsprechend
den Anforderungen lösungsmittelbeständig ist, so
daß ein zusätzlicher Schutzhüllenschlauch nicht erforderlich ist und eingespart
wird, wodurch die Herstellung des Farbrollers wesentlich einfacher und rationeller
durchgeführt werden kann und eine bei dem als Massenartikel zu bezeichnenden Farbroller
nicht unerhebliche Kosteneinsparung erzielt wird. Zudem wird eine Qualitätsverbesserung
erreicht, da der Schutz der Polsterung durch die erfindungsgemäßen Schaumzellenabschlußwände
von vornherein an der Polsterung materialeinheitlich integriert und somit über die
gesamte Außenfläche gleichbleibend funktionstüchtig ist, so daß Montagefehler, wie
sie beispielsweise beim unkorrekten Überziehen eines separaten Schutzhüllenschlauches
auftreten können, ausgeschlossen sind. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß aufgrund
der Erfindung stets gleichmäßig verteilte, faltenfreie Polstereigenschaften gegeben
sind. Außerdem wird der Vorteil erreicht, daß gemäß der Erfindung ein unmittelbarer
Kontakt zwischen der Polsterung und dem äußeren Bezug gegeben ist, ohne daß eine
extra Trennlage zwischen den beiden Materialen angeordnet ist.
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Dadurch wird eine höhere, eng tolerierte Maßgenauigkeit erreicht,
wodurch die nach der Erfindung hergestellten Farbroller gleichbleibende Qualitätsmerkmale
besitzen.
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Die Polsterung, die vorteilhaft aus einem lösungsmittelbeständigen,
vernetzten Material mit zusammenhängenden Schaumzellenabschlußwänden und geschlossenen
Schaumzellen besteht, ist gegen Wasseraufnahme od. dgl. selbst im Falle einer Beschädigung
eigengesichert und besitzt eine hohe Formstabilität. Dadurch unterbleibt beim Arbeiten
mit dem Farbroller beim Abrollen durch den Walkprozeß eine Wulstbildung des Polstermaterials.
Durch die Formstabilität ist auch bei voller Farbsättigung des
Bezugs
eine leichtgängige Rolleigenschaft gewahrleistet.
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Auch besitzt die Polsterung ein ausgezeichnetes Rückstellvermögen,
so daß eine lange Gebrauchstüchtigkeit mit hoher, weitgehend gleichbleibender Dauerelastizität
gegeben ist. Als Polstermaterial können geschäumte, vernetzte, geschlossenzellige
Platten oder Formteile aus Hoch- bzw. Niederdruckpolyäthylen, Poren-Neoprene-Schläuche
mit äußerer und gegebenenfalls innerer Haut als Schaumzellenabschlußwand und Polystyrol
wie Styropor verwendet werden.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind der nachfolgenden
Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmen, die in schematischer Darstellung bevorzugte
Ausführungsformen als Beispiel zeigt. Es stellen dar: Fig. 1 eine Seitenansicht
eines erfindungsgemäßen Farbrollers, teilweise geschnitten, Fig. ? eine Stlrnseitenansicht
des Farbrollers der Fig. 1, teilweise geschnitten, Fig. 3 eine vergrößerte Teilschnittansicht
einer erfindungsgemäßen Polsterung der Figuren 1 und 2, Fig. 4 eine isometrische
Darstellung einer aus einem geschäumten Plattenmaterial hergestellten Polsterung,
Fig. 5 eine isometrische Darstellung einer aus zwei Formhalbschalen gebildeten Polsterung
und Fig. 6 eine isometrische Darstellung einer als einstückiges
Formschaumrohr
ausgeführten Polsterung.
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Der in den Figuren 1 und 2 dargestellte Farbroller 1 weist einen an
seinen Stirnseiten verschlossenen, zylindrischen Walzenkörper 2 auf, in dem die
Achse eines Handbügels 3 so gelagert ist, daß sich der Walzenkörper 2 auf der Achse
des Handbügels 3 frei drehen kann. Auf dem Walzenkörper 2 ist eine erfindungsgemäße
Polsterung 4 angeordnet, deren Innendurchmesser im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser
des Walzenkörpers 2 ist. Auf der Polsterung 4 befindet sich ein äußerer Bezug 5,
der beim vorliegenden Ausführungsbeispiel als Plüschbezug ausgeführt sein kann.
Die Innenseite 6 des Bezugs 5 liegt direkt und unmittelbar am Außenumfang 7 der
Polsterung 4 an, so daß hier beide Materialien unter Einsparung einer zusätzlichen
Zwischenlage eng aneinander liegen, wodurch ohne zusätzliche Hilfsmittel eine ausgezeichnete
und absolut gleichmäßige sowie faltenfreie Haftverbindung zwischen beiden Materialien
gegeben ist.
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Die Polsterung 4, von der in der Figur 3 ein Teil vergrößert dargestellt
ist, besitzt Schaumzellenabschlußwände 8, die aus Styropor gebildet und aus Styrolpolymerisat
bzw. Styrol-Acrylnitril-Copolymerisat hergestellt sind. Die Schaumzellenabschlußwände
8 der Polsterung 4 sind materialeinheitlich einstückig zusammenhängend ausgeführt
und begrenzen ringsum geschlossene Schaumzellen 9. Die Polsterung 4 besteht somit
im gesamten Materialvolumen aus ringsum geschlossenen Schaumzellen 9, die von den
ineinander übergehenden Schaumzellenabschlußwänden 8 dichtend begrenzt sind. Es
befinden sich deshalb auch am Außenumfang
7 der Polsterung 4 Schaumzellenabschlußwände
8, die praktisch die Außenumfangsfläche der Polsterung 4 bilden, die mit der Innenseite
6 des Bezugs 5 unmittelbar korrespondiert. Aufgrund dieser erfindungsgemäßen Ausbildung
der Polsterung 4 ist letztere vollkommen flüssigkeitsabweisend und kann sich nicht
mit Wasser od. dgl. vollsaugen. Außerdem ist durch die geschlossenzellige Ausführung
der Polsterung 4 eine gleichmäßige Polstereigenschaft mit hoher Lebensdauer und
ausgesprochen günstiger Rollwalk-Kraftaufnahme bzw. -verteilung unter Vermeidung
nachteiliger Pumpwirkungen, wie sie bei bekannten schlauchgeschützten, offenzelligen
Schaumstoffpolsterungen auftreten, gegeben. Das Material der Polsterung 4 ist in
seiner Struktur und Zusammensetzung weitgehend lösungsmittelbeständig ausgeführt
und die erfindungsgemäße Polsterung 4 ist insbesondere gegen Wasser, wässrige Lösungen
von Salzen, Säuren und Langen unempfidlich, so daß auch hierdurch lange Gebrauchseigenschaften
sichergestellt sind.
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Die Wandstärke der Polsterung 4 zwischen dem Walzenkörper 2 und dem
Bezug 5 besteht aus einer einzigen Lage, wodurch wasseraufnehmende Zwischenspalte,
wie sie bei bekannten mehrlagigen Schaumpolsterungen vorhanden sind, bei der Polsterung
4 vermieden sind.
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Die in der Figur 4 in einer Gesamtansicht dargestellte Polsterung
4 ist als einstückiges Formschaumrohr 10 ausgeführt, das keinerlei Stoßflächen od.
dgl. besitzt und somit insgesamt aus im wesentlichen gleichmäßig verteilt geschlossenen
Schaumzellen 9 und diese begrenzende Schaumzellenabschlußwände 8 besteht. Hierbei
ist es im
Rahmen der Erfindung auch möglich, den Außenumfang 7
und auch den Innenbereich 11 der als Formschaumrohr 10 ausgeführten Polsterung 4
glattflächig auszubilden.
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Die in der Figur 5 dargestellte Polsterung 4' ist als sogenanntes
Plattenbiegerohr 12 ausgebildet. Die Polsterung 4'ist dabei aus einer geschlossenzelligen
Schaumplatte hergestellt worden, die zunächst auf das entsprechende Maß zugeschnitten
und dann so gebogen wurde, daß die Längsschmalseiten aneinander stoßen und zu einer
Stoßverbindung 13 zusammengefügt sind. Die Längsschmalseiten des Plattenbiegerohres
12 können dabei im Bereich der Stoßverbindung 13 sowohl durch eine materialeinhei
tli che Schweißverbindung als auch mit Hilfe eines geeigneten Klebers als Klebeverbindung
dauerhaft fest und elastisch miteinander verbunden sein. Bei dieser Ausführungsform
der Polsterung 4' sind die geschlossenen Schaumzellen 9 an dem dem Walzenkörper
2 zugewandten Innenbereich 11 etwas zusammengedrückt, so daß in den komprimierten
Schaumzellen 9 ein geringer Überdruck möglich ist, was sich in besonderen Anwendungsfällen
vorteilhaft auf die Polsterungseigenschaften des Farbrollers 1 während der Arbeitsdurchführung
auswirken kann.
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Die in der Figur 6 dargestellte Ausführungsform der Polsterung 4"besteht
aus zwei gleichen Halbschalen 14, 15, die vorzugsweise in einer entsprechenden Form
einzeln hergestellt worden sind. Die Längsschmalseiten der Halbschalen 14,15 liegen
aneinander, so daß zwei einander gegenüber liegende, radial verlaufende Stoßverbindungen
13 bestehen. Die aneinander liegenden Längsschmalseiten der Halbschalen 14, 15 können
im
Bereich der Stoßfugen 13 ebenfalls sowohl durch eine materialeinheitliche
Schweißverbindung als auch durch eine Klebeverbindung fest und dauerelastisch zusammengehalten
werden.